-1.Vorarlberger Patienten-Befragung - Gut besuchtes Praxisgründungsseminar - Ärztekammer informiert interessierte Jugendliche arZT I m LanDLe Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at JULI 2016 - Todesfalluntersuchungen - Novellierungen von ÖÄK-Verordnungen aus: Greatest Hits by Christine Lederer Georg Grabherr Kathrin Dünser, Christine Lederer, vorarlberg museum (Hg.) Das Pflanzenleben Vorarlbergs Pflanzen sind das Alphabet der Natur und Pflanzengesell schaften ihr Vokabular. Die Kenntnis ihrer Vielfalt und Schönheit kann nicht nur lebenslange Faszination bieten, sondern ist auch Grundlage für alle Naturschutzfragen. In über 380 Fotos werden in diesem Buch sämtliche Vegetationstypen des Landes vorgestellt. Von launigen Mundartvierzeilern über fundierte, aber trotzdem leicht lesbare Begleittexte bis zu handfesten Statistiken bietet das Buch Anregung und Information für den interessierten Naturfreund ebenso wie für alle, die sich beruflich mit Natur und Landschaft beschäftigen. Wer mit offenen Augen durch Vorarlberg geht, findet in dieser »Naturkunde« im besten Sinne alles Notwendige, um die Pflanzenwelt des Landes kennenzulernen und zu verstehen. Greatest Hits by Christine Lederer mitautoren: Georg Amann, Andreas Beiser, Markus Grabher Softcover 16,5 x 21 cm | 256 Seiten eur 18,50 ISBN 978-3-99018-369-4 Die Publikation zur gleichnamigen Aus stellung »Greatest Hits by« dokumentiert eine Auswahl zeitgenössischer Werke aus der Sammlung des Landes Vorarlberg, die von der Künstlerin Christine Lederer kuratiert und von 2015 bis 2017 im 2. Stockwerk des vorarl berg museums gezeigt wird. Neben zahlreichen Abbildungen und Texten zum Thema Sammeln/Sammlung zeichnen diverse Kommentare Vorarlberger Künstler_innen und Kulturschaffenden ein Stimmungsbild der derzeitigen Lage. Markus Lumpert MUX der Maulwurf und seine Abenteuer: Sommerfreuden Der kleine Maulwurf Mux lebt tief unter der Erde. Dort hat er es sich in seiner Wohnung gemütlich gemacht. Aber manchmal mag er nicht immer alleine dort unten sein. Dann zieht es ihn aus seiner Wohnung hinauf ans Sonnenlicht. So wie an diesem Sommertag. Er möchte seine Freunde unten am Fluss besuchen. Dabei ahnt er nicht, dass auf ihn ein großes Abenteuer wartet. Aber Mux wäre kein Held, wenn er diese spannende Geschich te nicht zu einem guten Ende führen würde. Mit der Hilfe seiner Freunde gelingt ihm dies und der Tag endet für alle glücklich und froh. Für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Hardcover 21 x 21 cm | 36 Seiten eur 13,50 ISBN 978-3-99018-359-5 Softcover mit Einklapper 20 x 25 cm | 72 Seiten | eur 12,90 ISBN 978-3-99018-184-3 BUCHER Verlag | Hohenems – Wien – Vaduz | T +43-5576-7118-0 | [email protected] | www.bucherverlag.com C E T E R U M Gedanken zum familienfreundlichen Krankenhaus Die Landes-Krankenhäuser Bregenz und Bludenz erhielten im heurigen Jahr die Auszeichnung als familienfreundliche Betriebe. Ich möchte mich recht herzlich bei allen bedanken, die diese Auszeichnungen ermöglicht haben. Einer der wichtigsten Punkte für einen familienfreund lichen Betrieb ist sicherlich eine den Arbeitszeiten angepasste Kinderbetreuung. Für junge Mütter ist eine frühe Rückkehr an den Arbeitsplatz nur mit entsprechender Kinderbetreuung möglich. An unseren LKH’s gibt es qualitativ gute und an unsere speziellen Arbeitszeiten angepasste Kinderbetreuung. Mit den Öffnungszeiten der öffentlichen Kindergärten, zum Teil auch ohne Mittagsbetreuung, wäre ein Arbeiten im Krankenhaus nur schwer möglich. Familienfreundlichkeit darf sich aber nicht nur auf das Angebot einer ausreichenden Kinderbetreuung beschränken. Die Meldung einer Schwangerschaft bedeutet für die betroffene Kollegin oft eine sofortige Einschränkung ihrer bisher durchgeführten Tätigkeiten. Aufgrund der Arbeitnehmerschutzbestimmungen dürfen Schwangere viele Arbeiten im Krankenhaus nicht mehr machen. Das Verbot der Nachtarbeit, keine Überstunden, der Umgang mit infektiösem Material oder potentiell toxischen Substanzen (Narkosegase) seien hier stellvertretend erwähnt. Das hat zur Folge, dass Schwangere ihren gewohnten Arbeitsplatz verlassen müssen. Nach Möglichkeit der Abteilung wird versucht, diese Kolleginnen in den administrativen Bereich zu versetzen. Allerdings ist das je nach Abteilung oft schwer zu bewerkstelligen. Ein zusätzliches Problem ist die sehr knappe Personal besetzung. Der Wegfall der Nachtdienste muss durch die anderen Mitarbeiter kompensiert werden. Das ist auf Ab teilungen, die das AZG mit dem bestehenden Personalschlüssel nur knapp erfüllen können, fast nicht möglich. Eine deutliche Erleichterung wäre in diesen Fällen eine rasche und unbürokratische kurzfristige Überbesetzung. Wenn man davon ausgeht, dass die Schwangerschaft in der 12. SSW gemeldet wird, der Mutterschutz mit der 32. SSW beginnt, handelt sich hier um eine Spanne von 20 Wochen. Durch die Möglichkeit zur Überbesetzung in diesem Zeitraum könnte eine deutliche Entlastung der Teams erreicht werden. Durch die Umsetzung des AZG mit einer deutlichen Reduktion der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familien sicherlich gestiegen. Viele Kolleginnen arbeiten allerdings nach der Karenzzeit in Teilzeit. Es ist nur schwer zu verstehen, warum die Kinderzulagen nicht in vollem Umfang gezahlt werden, sondern nur dem Beschäftigungsausmaß entsprechend. Wenn beide Elternteile am LKH arbeiten und nach der Karenzzeit die Kinderbetreuung zu gleichen Teilen übernehmen und daher beide das Beschäftigungsausmaß reduzieren, verlieren diese Familien einen Teil der Kinderzulage. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Kindergeld dann nur zu z.B. 75 % ausgezahlt wird, je nachdem welcher Elternteil das höhere Beschäftigungsausmaß hat. Im Bereich Familienfreundlichkeit wurde in den vergangenen Jahren vieles umgesetzt. Dies bedeutet einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil für die LKH’s in Vorarlberg. Gerade in den oben erwähnten Bereichen könnte mit geringen Anpassungen diese Boni weiter ausgebaut werden. Besonders für junge Kolleginnen und Kollegen ist die Familienfreundlichkeit neben dem Gehalt und den Arbeitsbedingungen ein oft entscheidender Grund, sich für einen Ausbildungsplatz in Vorarlberg zu entscheiden. Ihre Dr. Claudia Riedlinger ARZT IM LÄNDLE 05-2016 | 3 INHALT AUS DER KAMMER 5-17 Ceterum .................................................................................................................................................................. 3 aus der Kurie Niedergelassene Ärzte .................................................................................................................. 5 Gespräche aus dem Visionsprozess .................................................................................................................. 6-7 aus der Kurie Angestellte Ärzte ........................................................................................................................... 7 1.Vorarlberger Patienten-Befragung ................................................................................................................ 8-10 Gut besuchtes Praxisgründungsseminar ............................................................................................................ 11 Ärztekammer informiert interessierte Jugendliche ........................................................................................... 11 Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen ................................................................................................... 12 Kassenvertragsarzt-Stellenbesetzungen ............................................................................................................. 13 Sprechstunden ..................................................................................................................................................... 14 Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Vorarlberg ........................................................................... 14 Notarztfortbildung ............................................................................................................................................... 14 Neuer Lehrpraxis-Kollektivvertrag ...................................................................................................................... 15 Infektionskrankheiten - Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit ................................................. 16 Anmeldung zur Facharztprüfung ........................................................................................................................ 17 ARZT & RECHT 18-20 Todesfalluntersuchungen . .............................................................................................................................. 18-19 Novellierungen von ÖÄK-Verordnungen . ........................................................................................................... 20 FORTBILDUNG 21-25 Ausbildung zum Arbeitsmediziner in Tirol ......................................................................................................... 21 Arbeitsmediziner gesucht ................................................................................................................................... 21 Ärzte-Diplomfortbildungskalender ..................................................................................................................... 22 VORARLBERG Ultraschallkurse 2016 am LKH Hohenems ......................................................................................................... Turnusärztefortbildung ......................................................................................................................................... Pharmakobotanische Wanderung ....................................................................................................................... 3. Feldkircher Workshop: Anästhesie-fokussierte Sonographie ....................................................................... SUMMER SCHOOL zur Ganzheitsmedizin ............................................................................................................ 23 23 23 23 23 RESTLICHE BUNDESLÄNDER Velden - Ärztetage 2016 ..................................................................................................................................... TCM-Diagnostik und Arzneitherapie ................................................................................................................... „Sexualmedizinische Woche“ ............................................................................................................................ Joint Swiss and Austrian Society of Senology ................................................................................................... 23 24 24 24 AUSLAND Genetik-Workshop Gynäkologie .......................................................................................................................... 24 St.Galler Senologie Symposium 2016 ................................................................................................................ 24 Turnusärztekongress ............................................................................................................................................ 25 Titelbild (Ausschnitt) Das Titelbild ist ein Ausschnitt aus Lorenz Helfers Werk „Neapelgelb“ (Öl/ Leinwand, 50 x 40 cm) aus dem Jahr 2013 und ist dem Titel „Greatest Hits by Christine Lederer“ entnommen. Die Publikation zur gleichnamigen Ausstellung im vorarlberg museum, die eine Auswahl zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler Vorarlbergs zeigt, erschien kürzlich im BUCHER Verlag. Kathrin Dünser, Christine Lederer, vorarlberg museum (Hg.): „Greatest Hits by Christine Lederer“ Preis EUR 12,90 / CHF 15,50 ISBN 978-3-99018-184-3 Im Sinn einer besseren Lesbarkeit der Texte meint die gewählte Formulierung bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die männliche oder weibliche Form steht. Impressum Ausgabe 07/16 – Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg. Erscheint monatlich im BUCHER Verlag Hohenems. Verlagspostamt: 6850 Dornbirn Eigentümer, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Ärztekammer für Vorarlberg, Körperschaft öffentlichen Rechts, vertreten durch Präsident MR Dr. Michael Jonas, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, Tel. (05572) 21900-0, Fax -43 Redaktion: Wilfried Lipburger SERVICE 26-28 Kammeramt ......................................................................................................................................................... Personalia ............................................................................................................................................................. In Memoriam ....................................................................................................................................................... DFP-Diplom .......................................................................................................................................................... 4 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016 Grafische Gestaltung: Bruno Reis, Hohenems 26 27 27 28 Produktion: BUCHER Druck GmbH, Druck & Veredelung, 6845 Hohenems Anzeigenverwaltung: MEDIA-TEAM Kommunikationsberatung, Interpark Focus 3, A-6832 Röthis, Tel. (05523) 52392-0, Fax -9, ISDN -50, E-Mail: [email protected], www.media-team.at Gedruckt auf chlorfrei gebleichtes, umweltfreundliches Papier. AUS DER KAMMER ... aus der Kurie Niedergelassene Ärzte VON KURIENOBMANN VP DR . BURKHARD WALLA Honorarverhandlungen abgeschlossen D ie Honorarverhandlungen für die Jahre 2016 und 2017 zwischen Ärztekammer und der VGKK sind abgeschlossen. Die Beschlussfassung der Ergebnisse ist in der Kurie am 4.7. und im VGKK Vorstand am 5.7. vorgesehen, die weiters erforderliche Beschlussfassung durch den Hauptverband soll im September/ Oktober erfolgen. Das Ergebnis ist meines Erachtens erfreulich, die genauen Details werden wir im August nach der entsprechenden Beschlussfassung durch den VGKKVorstand veröffentlichen. Bereits jetzt möchte ich aber zwei doch sehr entscheidende Inhalte vorstellen: Dringlichkeitsterminsystem Wir haben das bereits bestehende Terminpoolsystem weiterentwickelt und es gemeinsam mit der Kasse als Dringlichkeitsterminsystem etabliert. Herzstück ist eine elektronische Buchungsplattform, über die Allgemeinmediziner bei Fachärzten dringliche Termine buchen können. Wir glauben, dass wir damit einen wesentlichen Schritt in der Verbesserung der Versorgung machen können. Wie wir aus der Patientenbefragung, aber auch aus einem von der Zielsteuerungskommission durchgeführten „Mystery Call“ wissen, gibt es zumindest aus Sicht der Patienten zu lange Wartezeiten auf Facharzttermine. Von den Vertretern der Allgemeinmedizin wissen wir, dass es zumindest was dringliche Termine betrifft, im Facharztbereich Verbesserungsbedarf gibt. Mit diesem Buchungssystem, ermöglichen wir den Allgemeinmedizinern Zugriff auf dringliche Termine beim Facharzt auf einfachem und unbürokratischem Weg und unabhängig von der telefonischen oder persönlichen Erreichbarkeit der Facharztordination. Es wurde für alle diesbezüglich relevanten Fächer (Augenheilkunde, Derma- tologie, Orthopädie, Psychiatrie, Neurologie, HNO und Interne) ein geschätzter Bedarf an dringlichen Terminen über die Allgemeinmediziner erhoben. Wir versuchen nun über die Fachgruppen genügend Fachärzte flächendeckend im Land zu finden, die diese Termine dann in der Buchungsplattform freischalten. Neu am jetzt verhandelten Modell ist die Honorierung. Allgemeinmediziner erhalten 5 Euro pauschal für jeden gebuchten Termin, Fachärzte erhalten für jeden bei ihnen gebuchten Termin 39 Euro, müssen diesen aber außerhalb der vertraglichen Ordinationszeit anbieten. Ich darf Sie herzlich bitten, das System zu einem guten Leben zu erwecken, wir stärken unsere Position im Gesundheitssystem enorm, wenn wir den Versorgungsbedarf gut abdecken. Wir erweitern damit die Facharztressourcen und kommen der lange bestehenden Forderung der Allgemeinmediziner nach, in dem wir dieses elektronische Netzwerk für dringliche Termine etablieren und stärken die Rolle der Primärversorger in der Versorgungspyramide. Wir informieren in diesen Wochen die für dieses System relevanten Fachgruppen und ersuchen Sie alle um Unterstützung und um Ihre Beteiligung. Eine Schulung auch für Arztassistentinnen zur Nutzung des Systems wird im September erfolgen, die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. VP Kurienobmann Dr. Burkhard Walla ihre komplexen Schmerzpatienten vorstellen und diskutieren können und wo gemeinsame Behandlungskonzepte entwickelt werden. Die wesentliche Qualitätssteigerung in der Behandlung von chronischen Schmerzpatienten ist somit die Interdisziplinarität und Vernetzung. Auch die Politik im Land ist für dieses Projekt zu haben und so liegt eigentlich ein fix fertiges Konzept zur Umsetzung vor. Das Projekt sollte demnächst in der Landeszielsteuerungskomission beschlossen werden, offenbar wurde es aber zuletzt von der Tagesordnung genommen, da, wie man hört, die KHBG den Beschluss im Land blockiert. Man darf gespannt sein, wer zuletzt das Sagen hat in Vorarlberg, die Landespolitik oder die KHBG. Ich hoffe sehr, dass es zu einem baldigen Beschluss kommt. Ich bin zutiefst überzeugt, dass wir damit eine sinnvolle qualitative Verbesserung der Versorgung von Schmerzpatienten im Land etablieren. Wir werden Sie informieren und mitteilen, wie konkret die P atienten eingebracht werden können und wie die Honorierung erfolgt, sobald die Entscheidungen gefallen sind. Schmerzboard Das interdisziplinäre Schmerz board ist ein Produkt der Honorarverhandlungen. Dort wurde die Idee geboren, dass wir im Land ein Schmerzboard mit verschiedenen Disziplinen (Anästhesie, Neurochirurgie, Psychosomatik, Orthopädie, Innere Medizin etc) auch für niedergelassene Ärzte zugänglich machen wollen, die dort ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 5 IM GESPRÄCH Ärztekammer für ein heilsames Miteinander Visionen konkretisieren. Visionen realisieren. – Gespräche aus dem Visionsprozess Die Ärztekammer für Vorarlberg befindet sich in einem Visionsprozess, der vom Wunsch ihrer Mit glieder getragen ist, einen verstärkten Beitrag zu einer finanzierbaren und ganzheitlichen Gesund heitspolitik zu leisten. In der Reihe „Im Gespräch“ kommen monatlich einzelne Teilnehmer/innen des interdisziplinär gestalteten Prozesses zu Wort. Im sechsten Teil befindet sich Wolfgang Metzler, Internist aus Rankweil mit eigener Praxis, im Ge spräch mit Mag. Karin Metzler: Kompetenz, mit kleineren Problemen selbst zurechtzukommen. Natürlich wird auch die Bevölkerung immer älter und die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten haben in vielfältiger Weise zugenommen. Das alles steigert unsere „Fallzahlen“. Frage: Landeszielsteuerungskommission ist meine nächste Frage. Warum glaubt du, dass die ÄrztInnen hier weitestgehend ausgeschlossen wurden? Dr. Wolfgang Metzler Gesundheitsberufe intensiv einbinden Frage: Du erzählst mir immer wieder von dem Druck, unter dem du während der ganzen Woche stehst. Was macht diesen Druck in deinem beruflichen Alltag aus? Dr. Metzler: Wir erleben heute in der Praxis, vor allem in der Kassenpraxis, einen ungeheuerlichen Zeit- und Termindruck. Das hängt mit vielen Unwägbarkeiten im System zusammen. Auch wenn man noch so genau versucht, Termine zu vergeben und einzuhalten, gibt es immer wieder Akutfälle, Zwischenfragen und Probleme, die behandelt und eingeschoben werden müssen. Daraus resultiert dann eine unbefriedigende Situation für den Arzt und für den Patienten. Der Arzt hat nicht genügend Zeit für den Einzelnen und der Patient nimmt das auch so wahr. Er hat dann möglicherweise das Gefühl, dass er schnell abgefertigt wird, obwohl er lange auf einen Termin hat warten müssen. Eine wirkliche Lösung habe ich derzeit dafür nicht. Eigentlich haben wir ja eine sehr hohe Arztdichte in Vorarlberg, auch im internationalen Vergleich, und trotzdem ist offenbar die Begehrlichkeit in der B evölkerung, den Arzt aufzusuchen und auch mit kleinen Beschwerden wahrgenommen zu werden, sehr hoch. Frage: Der Druck kommt also daher, dass die Nachfrage sehr angestiegen ist? Dr. Metzler: Ja, das kann ich nur bestätigen. Der Patientenansturm ist manchmal kaum zu bewältigen. Vielleicht hat der „medizinische Hausverstand“ in der Bevölkerung abgenommen, die 6 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016 Dr. Metzler: Es ist für uns Ärzte und Ärztinnen sehr schmerzhaft, aus diesem Gremium praktisch komplett ausgeschlossen zu sein. Hier regiert wohl der Grundsatz: Wer zahlt, schafft an. Aus meiner Sicht bleibt die fachliche Kompetenz der Gesundheitsberufe damit außen vor. Die Ursache ist auf politischer Ebene zu suchen. Man wählt den einfacheren Weg, viele Anfragen und Bedenken unserer Berufsgruppe müssen so von vornherein gar nicht gehört werden. Wir sind aber überzeugt, dass das für die Patientenversorgung zu Nachteilen führen wird. Frage: Was wären deine konkreten Empfehlungen an den Gesundheitsminister oder an den Gesundheitslandesrat? Was könnte die Ärzteschaft zu einer Änderung des Systems beitragen? Dr. Metzler: Wenn man bedenkt, dass wir in Vorarlberg eine der höchsten Ärztedichten europaweit haben und diese Ärzte auch tatsächlich so viel in Anspruch genommen werden, dann fragt man sich natürlich, leben wir in so einer krankmachenden Umwelt? Wo liegen die Faktoren, dass dieses medizinische System so intensiv genutzt wird? Ich denke, man hat jetzt über Jahre die Menschen mit einer Überladung an Informationen durchaus auch verängstigt und hysterisch gemacht: Wenn es im kleinen Finger kribbelt, könnte es ein Schlaganfall sein. Wenn es in der Brust sticht, kann es ein Herzinfarkt sein. Sofort den Arzt konsultieren, etc. Das hat auf der einen Seite natürlich eine Berechtigung, schießt aber in vielen Fällen über das Ziel hinaus. Es wäre aus ärztlicher Sicht sehr wünschenswert, wenn in der Bevölkerung eine höhere hausmedizinische Kompetenz bestehen würde, um zumindest mit Bagatelleproblemen selbst zurechtzukommen. Hier könnte man gesundheitspolitisch ansetzen, also die Bevölkerung gut aufklären, bereits im Kindergarten und im Schulalter Maßnahmen setzen, die Mutter wieder als „erste Krankenschwester“ in der Familie gewinnen, ☞ etc. Darüber hinaus möchte ich den Politikern ans Herz legen, Ärzte und andere Gesundheitsberufe als Experten nicht aus den Entscheidungsgremien auszuschließen, sondern intensiv einzubinden. Dies kann der Gesundheitspolitik und der Bevölkerung im Allgemeinen nur zum Vorteil reichen. Frage: Was denkst du zu Partnerschaft und Gleichberechtigung zwischen ÄrztInnen und PatientInnen? Dr. Metzler: Für mich ist der emanzipierte Patient, der sich auf gleicher Augenhöhe wie der Arzt sieht, der beste Patient. Wir müssen kooperieren, der Patient muss verstehen, was warum mit ihm geschieht, nur dann kann er motiviert sein, gut mitzumachen und die Empfehlungen eines behandelnden Arztes auch umsetzen. Alles was hier mit einem Gefälle zu tun hat, lehne ich ab. Ich sehe heute den Arzt als Dienstleister, nicht anders zu bewerten als andere Dienstleister in unserer Gesellschaft. Denkanstöße: Zeit- und Termindruck im Arztalltag aufgrund stark gestiegener Inanspruchnahme durch die Bevölkerung – Angst und Verunsicherung durch ein Zuviel an Information – Förderung der hausmedizinischen Eigenkompetenz in der Bevölkerung auch für Ärzteschaft wünschenswert – der emanzipierte Patient als der beste Patient – Einbeziehung der Gesundheitsberufe in die politischen Entscheidungsprozesse zum Wohl der Allgemeinheit ... aus der Kurie Angestellte Ärzte Start zur Evaluierung der Basisausbildungg D emnächst werden die ersten Ärztinnen und Ärzte die Basisausbildung entsprechend der neuen Ausbildungsordnung abgeschlossene haben. Mit einer bundesweiten Online-Umfrage soll die Situation der Basisausbildung evaluiert werden. Start der Umfrage war Anfang Juli 2016. Durch die neue Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, die seit 1. Juni 2015 in Kraft ist, müssen sowohl angehende Allgemeinmediziner als auch künftige Fachärzte zu Beginn ihrer ärztlichen Ausbildung eine neunmonatige Basisausbildung in konservativen und chirurgischen Fächern absolvieren. Diese soll Ärztinnen und Ärzte dazu befähigen, Patienten von der Aufnahme bis zur Entlassung zu betreuen, den Stationsalltag zu bewältigen und in Not-Situationen fachgerecht behandeln zu können. Am Ende und Ärzte in der Lage sein, die häufigsten Krankheitsbilder zu erkennen und zu behandeln. Die Umfrage Erstmals wird die anonyme OnlineUmfrage zur Evaluierung der Basisausbildung im Juli 2016 durchgeführt; im Oktober erfolgt eine weitere Evaluierung für die nächsten Absolventen. Künftig soll die Evaluierung – entsprechend dem Zyklus der Basisausbildung – quartalsweise erfolgen. Ziel ist es, zu evaluieren, wie die Vermittlung von ärztlichen Kenntnissen und Fertigkeiten in der Basisausbildung an den Krankenhäusern in Österreich aus Sicht der Ausbildungsärzte erfolgt, um all fällige Stärken und Verbesserungspotentiale zu erheben. Durchgeführt wird die Umfrage, für die ein spezieller Fragebogen erstellt wurde, vom Ärztlichen Qualitätszentrum in Linz, wodurch die Unabhängigkeit und Anonymisierung der Ergebnisse gewährleistet ist. Die Basisausbildung wird in ihrer Gesamtheit bewertet und nicht jede Abteilung für sich. Der Tatsache, dass die Basisausbildung an mehreren Abteilungen absol- Kurienobmann VP Dr. Hermann Blaßnig viert werden muss, hat man insofern Rechnung getragen als man hier technisch die Möglichkeit der Mehrfachauswahl geschaffen hat – sowohl bei den Abteilungen als auch bei den Krankenhäusern, wenn man diese etwa an verschiedenen Krankenhäusern absolviert hat. Besonders gravierende Unterschiede von einzelnen Teilen der Ausbildung, die an verschiedenen Abteilungen oder Krankenhäusern absolviert wurden, können im Feld „Freitext“ näher beschrieben werden. Am Ende des Fragebogens werden die Teilnehmer gefragt, welchen weiteren Ausbildungsweg sie eingeschlagen haben und werden entsprechend auf die weiteren Evaluierungen hingewiesen. Erste Ergebnisse der OnlineUmfrage über die Basisausbildung soll es im September 2016 geben. ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 7 AUS DER KAMMER Erfreuliches Ergebnis: 1.Vorarlberger Patientenbefragung Die Vorarlberger Ärztinnen und Ärzte stehen vor herausfordernden Zeiten und möchten in den Dis kussionen und Verhandlungen mit starken und fundierten Argumenten überzeugen. Die Kurie der Niedergelassenen Ärzte wollte daher aus erster Hand wissen, wie die Menschen in unserem Lande die Gesundheitsversorgung beurteilen und wo Verbesserungspotential besteht. Dazu wurden vom Marktforschungsinstitut Brainpool über 400 Personen telefonisch befragt. Die für die Ärzteschaft sehr erfreulichen Ergebnisse dieser ersten repräsentativen Vorarlberger Patientenbefragung wurden im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag, dem 10. Juni 2016 der Öffentlichkeit präsentiert. und persönliche Beziehung zum Arzt (Grafik 3 und 4). Laut MR Dr. Harald Schlocker, Vertreter der niedergelassenen Allgemeinmediziner sind das Zahlen, die bestätigen, dass sich die Menschen bei uns im Land wirklich gut betreut fühlen. Der Hausarzt, der zu 88 Prozent Kassenarzt ist, wird von den Menschen sehr geschätzt. 93 Prozent sind sehr zufrieden bzw. zufrieden. An diesen Zahlen wird sichtbar, dass der überwiegende Teil der akut kranken Menschen durch den niedergelassenen Bereich aufgefangen wird und dieses System gut funktioniert. v.l.n.r. Dr. Josef Pointner, VP Dr. Burkhard Walla und MR Dr. Harald Schlocker informierten über die Patientenbefragung. D ie vorliegenden Ergebnisse sind überaus erfreulich und stellen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in unserem Lande ein ausgezeichnetes Zeugnis aus. 92 Prozent der Patienten beurteilen die Betreuung bei ihren Ärzten mit sehr zufrieden bzw. zufrieden – ein sowohl für Kassen- als auch für Wahlärzte geltender Wert, den laut Marktforschungsinstitut Brainpool kaum eine andere Berufsgruppe in Umfragen erreicht (Grafik 1). Alle Ärztinnen und Ärzte sind systemrelevant Laut Kurienobmann Dr. Burkhard Walla steht diese Umfrage in einem krassen Gegensatz zu der immer wieder einmal geäußerten Kritik, wonach niedergelassene Ärzte eine Anrufbeantwortermedizin betreiben würden bzw. insbesondere Wahlärzte „Rosinenpicker“ und nicht systemrelevant seien. Aus den 8 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016 Augen der Bevölkerung wird durch diese Umfrage die Gleichwertigkeit aller Ärztinnen und Ärzte nachdrücklich bestätigt. Das Vertrauen zum Arzt steht an oberster Stelle Die Vorarlberger Bevölkerung zeig te sich in der Umfrage sehr gesundheitsbewusst. Auf die Frage, wer ihr erster Ansprechpartner bei Krankheit sei, gaben 82 Prozent ihren Hausarzt an (Grafik 2). Grund dafür ist die langjährige, vertrauensvolle Beziehung zum Hausarzt und die Tatsache, dass dieser die individuelle Krankengeschichte kennt. Die restlichen 18 Prozent verteilen sich recht gleichmäßig auf Fachärzte, Ambulanzen und andere Ansprechpartner wie Heilpraktiker, Betriebsarzt und Eltern. 85 Prozent gaben an, dass es ihnen wichtig ist, dass ihr Arzt sie persönlich kennt und 86 Prozent schätzen eine vertrauensvolle Menschen schätzen die freie Wahlmöglichkeit Auch Fachärzte werden von den Vorarlbergern regelmäßig aufgesucht. 58 Prozent gaben an, innerhalb des letzten Jahres bei einem Facharzt gewesen zu sein (Grafik 5). Der meist genannte Facharzt ist der Gynäkologe, gefolgt von Augenarzt und Internist (siehe Grafik 6). Wenn die Menschen einen Facharzt konsultieren, entscheiden sich 36 Prozent für einen Kassenarzt und 40 Prozent für einen Wahlarzt (siehe Grafik 7). In Summe sind die Menschen mit der Behandlung des Facharztes zu 93 Prozent sehr zufrieden bzw. zufrieden. Auch die oft thematisierte „Zwei-KlassenMedizin“ wird von den Menschen nicht als Nachteil, sondern als geschätzte Wahlfreiheit im System wahrgenommen. Drei Viertel der Befragten gaben an, den Unterschied zwischen Kassen- und Wahlarzt zu kennen (Grafik 8). Zwei Drittel dieser Personen waren selbst schon einmal bei einem Wahlarzt. ☞ weiter auf Seite 10 13./ Vergleich Zufriedenheit 3./ 11./ Wissen, ob der Facharzt Kassen- bzw. Wahlarztdes ist Unterschiedes zwischen Wahlarzt und Bekanntheit 12./ Zufriedenheit mit dem Facharzt % 70 63 Hausarzt 62 Wahlarzt Facharzt 50 40 30 Kennen Sie den Unterschied zufrieden waren Siezwischen mit der 12./ Wie 100 Kassenarzt und Wahlarzt? Behandlung des Facharztes? 11./ War der Facharzt Kassenarzt oder Wahlarzt? 57 60 Kassenarzt 36% 35 1/ ERSTER ANSPRECHPARTNER BEI KRANKHEIT 30 30 Dre 80 Weiß nicht 11% ken zw Ka 100 90 Beides 13% 20 Die Ker 60 57,4% 80 70 35,5% 40 60 50 10 6 5 5 2 0 0 sehr zufrieden zufrieden mittemmäßig zufrieden 1 1 0 eher unzufrieden 1 3 30 Die 20 75 % 40 4,7% 0 20 überhaupt nicht zufrieden 1,3% und Zu 0,7% 25 % 10 0 Wahlarzt 40% Die Zufriedenheit bei Haus-, Wahl- oder Facharzt ist mit über 90 % bei allen Ja Befragten sehr hoch 29 32 Grafik 7 + 8 Grafik 1 1.1/ Wer ist Ihr erster Ansprechpartner bei Krankheit? Krankenhaus (Ambulanz) 5,4% Facharzt in einer Ordination 5,7% Kernaussagen zur Patientenbefragung 2016 Andere 6,9% 11 und 12./ Die Kernaussage • 82% der Vorarlberger gehen bei Krankheit als erstes zu ihrem Hausarzt Wenn man einen Facharzt konsultiert, wählt man etwa gleich 2/ BEZIEHUNG ZUM ARZT oft einen Wahlarzt sowie einen Kassenarzt. • Hauptmotive für den Hausarztbesuch sind: - die langjährige persönliche Beziehung Knapp 93% geben an, dass sie mit diesem sehr zufrieden - und das große Vertrauen oder zufrieden sind. 7 Mein Hausarzt 82% • 85 % ist es sehr wichtig, dass ihr Arzt sie kennt. 4 Grafik 2 2./ Beziehung zum Arzt • Dreiviertel der Vorarlberger kennen den Unterschied zwischen einem Wahl- und Kassenarzt. Welche Art von Beziehung zu Ihrem Arzt bevorzugen Sie? • Für 89% der Vorarlberger ist es sehr wichtig bzw. wichtig, dass sie den Arzt frei wählen können 100 100 90 90 80 80 70 10/ BESUCH EINES FACHARZTES 70 60 60 50 85 % 40 86 % 40 30 30 25 20 20 15 % 10 0 Nein • 68% stimmen der Aussage „für Gesundheitsversorgung in Vorarlberg ist es wichtig, dass es Wahlärzte und Kassenärzte gibt“ zu. 14 % 10 0 Ja 4/ BESUCH EINES WAHLARZTES • 86 % bevorzugen eine vertrauensvolle und persönliche Be ziehung zum Arzt. 30 Ist es wichtig für Sie, dass Ihr Arzt Sie kennt? 50 Nein • Dreiviertel der Befragten waren innerhalb des letzten Jahres beim Hausarzt. vertrauensvoll und anonym und sachlich persönlich 8 • 7% der Befragten haben keinen Hausarzt. Grafik 3 + 4 10./ Besuch eines Facharztes Waren Sie innerhalb des letzten Jahres bei einem Facharzt? • Knapp 88% der Befragten haben als Hausarzt einen Kassenarzt Wenn ja, welches Fachgebiet? • 58% der Vorarlberger waren innerhalb des letzten Jahres bei einem Facharzt. 100 % 19 90 17 80 17 70 • Der am häufigsten besuchte Facharzt ist der Gynäkologe, gefolgt von Augenarzt und Internist. 60 50 9 40 30 9 7 58 % 5 42 % 20 10 4 4 3 3 3 • Wenn man einen Facharzt konsultiert, wählt man etwa gleich oft einen Wahlarzt sowie einen Kassenarzt. 1 Psychiat er Lungena rzt Kinderar zt Radiolog e Neurolo ge Sonstige s HNO Urologe Orthopä de Internist Nein Hautarzt Ja Gynäkol oge Augenar zt 0 26 Grafik 5 + 6 • Die Zufriedenheit bei Haus-, Wahl- oder Facharzt ist mit über 90 % bei allen Befragten sehr hoch ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 9 AUS DER KAMMER 91,5 Prozent gaben an, mit der Behandlung sehr zufrieden bzw. zufrieden gewesen zu sein. „Das Ergebnis der Befragung zeigt, dass unser System in Vorarlberg sehr gut funktioniert und alle drei Bereiche – Allgemeinmediziner, Fachärzte und Wahlärzte – tragende Säulen des Systems sind. Auch die Tatsache, dass die Menschen bei allen Ärzten mit über 90 Prozent zufrieden bzw. sehr zufrieden sind, ist für uns als Ärzte sehr erfreulich“, erklärt Josef Pointner, Vertreter der Wahlärzte in der Ärztekammer. Dabei spielt die Wahlmöglichkeit eine entscheidende Rolle: Für 89 Prozent der Vorarlberger ist es wichtig, dass sie ihren Arzt frei wählen können, 68 Prozent sind der Meinung, dass es für das Gesundheitssystem in Vorarlberg wichtig ist, dass es Wahlärzte und Kassenärzte gibt und 64 Prozent sind bereit, für einen Wahlarzt einen Teil selbst zu bezahlen. ten. „Das Problem ist uns bekannt. Allerdings befinden wir uns hier in einer schwierigen Situation: Die Menschen wollen sehr kurzfristig und schnell einen Termin, gleichzeitig möchte aber jeder Patient eine möglichst lange Behandlungszeit. Diese beiden Wünsche lassen sich nur sehr schwer vereinbaren. Wir werden uns aber weiterhin bemühen, eine gute Lösung für alle zu finden! Denn zufriedene Patienten sind für uns Ärzte die größte Motivation“, erklärte Dr. Burkhard Walla abschließend zur Pressekonferenz. Allerdings seien aus Sicht auch die Verwalter der Geldmittel im Gesundheitssystem angehalten, das System nicht durch sinnlose Bürokratie und durch Kontrollwahn zu behindern. Detaillierte Informationen über die Ergebnisse der Patientenbefra gung finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.arztinvor arlberg.at (Ausgewähltes) Kritikpunkt Wartezeiten Größter Kritikpunkt in der Umfrage waren die zu langen Wartezei- VN 11.6.2016 Neue 11.6.2016 Neue 11.6.2016 10 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016 VN 11.6.2016 Tipps für den Start: Gut besuchtes Praxisgründungsseminar Der Schritt in die Praxis konfrontiert Ärztinnen und Ärzte mit einer Fülle wirtschaftlicher und recht licher Fragestellungen. Um diese optimal auf dem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen, hat die Ärztebank gemeinsam mit der Ärztekammer kürzlich zu einem Praxisgründungsseminar geladen, welches mit über 50 Teilnehmern hervorragend besucht war. I n anschaulichen Referaten wurde über folgende Themen referiert: • Wohlfahrtsfonds • steuerliche Grundlagen • Personal(neben)kosten • Registrierkasse • „Das Gespräch mit der Bank“ • Konten- und Finanzierungsarten • Rückzahlungsfähigkeit, Prognoserechnung Am Ende der Veranstaltung hatten die Teilnehmerinnen und Teilnahmer noch im Rahmen eines Buffet Möglichkeit zu vertiefenden Gesprächen. Als wesentliche Planungshilfe bei der Gründung einer „Praxis“ dient auch der von der Ärztekammer jährlich neu aufgelegte „Praxisgründungsleitfaden“, welcher bei der Ärztekammer für Vorarlberg er- Über 50 interessierte Jungärztinnen und Jungärzte waren beim Praxisgründungsseminar hältlich ist und auch auf der Homepage unter www.arztinvorarlberg. at (Arzt und Beruf / Niedergelasse- ne Ärzte) heruntergeladen werden kann. Maturanteninformation: ÄK informiert interessierte Jugendliche A uch für das Schuljahr 2015/ 2016 veranstaltete das Berufsinformationszentrum des AMS Bregenz wiederum berufskundliche Veranstaltungen für angehende Maturantinnen und Maturanten. Am Veranstaltungsnachmittag zum Thema Medizin gab die Ärztekammer Einblicke in das spannende Berufsfeld Medizin, die ärztliche Ausbildung sowie auch über die zu erwartenden Berufs aussichten. Das Informationsbedürfnis war wieder überaus groß. Die angehenden Maturantinnen und Maturanten haben viele Fragen zum Studium und zum Beruf des Arztes, besonders auch zum Eignungstest Dr. Tobias Sprenger, Turnusarzt am LKH Bludenz informierte über das spannende Berufsfeld Medizin. für das Medizinstudium. In vielen Gesprächen konnten dann Unklarheiten beseitigt und Lust auf den – in vieler Hinsicht großartigen – Arztberuf gemacht werden. ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 11 AUS DER KAMMER AUSSCHREIBUNG EINER KASSENVERTRAGSARZTSTELLE Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg wird von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vorbehaltlich der Zustimmung des Landesstellenausschusses sowie auch der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe Januar 2016 und im Internet www.vgkk.at, www.aekvbg.or.at) folgende Kassenvertragsfacharztstelle ausgeschrieben: Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie in Hohenems Niederlassungsbeginn: II. Quartal 2017, frühestens ab Mai 2017, spätestens III. Quartal 2017 (Nfg. Dr. Thomas SEIFERT) 1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, per Post oder händischer Abgabe eingebracht werden und müssen bis spätestens 19.08.2016, 12:00 Uhr, dort eingelangt sein. 2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen: Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise. Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obge-nannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der Ärztekammer für Vorarlberg bestätigt wird Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten • bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. KAD Dr. Jürgen HEINZLE), schriftlich, per Fax (05572 21900 43), telefonisch (05572 21900 52) oder per e-mail ([email protected]) • bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per Fax (Fax-Nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1605) oder per e-mail ([email protected]) angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.or.at bzw. www.vgkk.at zum Download zur Verfügung. 3.Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. 4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird der 31.03.2017 festgelegt. 5.Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen - sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden - zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG. Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse: Der leitende Angestellte: Dir. Mag. Christoph Metzler e.h. Der Obmann: Manfred Brunner e.h. Für die Ärztekammer für Vorarlberg: Der Präsident: MR Dr. Michael Jonas e.h. Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen Für Bewerbungen ist ausnahmslos der bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse oder bei der Ärztekammer erhältliche Frage bogen zu verwenden. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird dringend empfohlen, sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.) so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen. Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg (Ansprechpartner: Dr. Jürgen Winkler, Tel. 0 55 72/2 19 00-34) gerne bereit, Bewerber zu beraten und zu unterstützen. Um rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht! 12 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016 Besetzung von Kassenvertragsarztstellen Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten wird mitgeteilt, dass die in der Mai-Ausgabe 2016 des Arzt im Ländle ausgeschriebene • Kassenvertragsarztstelle für Allgemeinmedizin in Schoppernau (Nachfolge Dr. Jos Wüstner) mit dem Alleinbewerber, Herrn Dr. Andreas Wüstner besetzt wird. Hinweis: Für die in der Mai-Ausgabe 2016 des Arzt im Ländle ebenfalls ausgeschriebene Kassenvertragsarztstelle für Allgemeinmedizin in Thüringen (Nachfolge Dr. Hubert Zerlauth) sind keine Bewerbungen eingegangen. Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten wird mitgeteilt, dass die in der Österreichischen Ärztezeitung ausgeschriebene • Kassenvertragsarztstelle für Allgemeinmedizin in Schruns (Nachfolge Dr. Johann Trippolt) mit dem Alleinbewerber, Herrn Dr. Johann Trippolt, besetzt wird. Hinweis: Für die ebenfalls in der Österreichischen Ärztezeitung ausgeschriebenen Kassenvertragsarztstellen für Allgemeinmedizin in Gaschurn (Nachfolge Dr. Wolfgang Sander), in Bludenz (Stellenverlegung und Nachfolge Dr. Michael Jeleff) und in Lustenau (Nachfolge Dr. Hermine Engl) sind keine Bewerbungen eingegangen. Arbeiten bei Wolford zeichnet sich durch Teamgeist und eine besondere Unternehmenskultur in einem internationalen, modebewussten Umfeld aus. Haben Sie Lust uns zu begleiten? Arbeitsmediziner (m/w) mit kurAtiver PrAxiserfAhrung Im Rahmen der Nachfolgeplanung suchen wir ab Frühsommer 2017 im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit eine Persönlichkeit für unsere Betriebsarztordination mit ca. 7 Einsatzstunden pro Woche. Folgende Schwerpunkte gehören zu Ihrem Aufgabengebiet: • • Betriebsärztliche Betreuung unser Mitarbeiter/innen am Standort Bregenz aus den Unternehmensbereichen Produktion, Verwaltung und Retail Arbeitsmedizinische Begleitung zur Gesundheitsförderung und Prävention Für diese Aufgabe bringen Sie eine Ausbildung zum Allgemeinmediziner „ius practicandi“ sowie das Diplom für die Arbeitsmedizin und idealerweise Akupunktur mit. Sie überzeugen durch hohe kommunikative Fähigkeiten und sind in der Lage durch eine Integration im Unternehmen stabile Beziehungen und Vertrauen aufzubauen. Aufgrund unserer Internationalität sind Grundkenntnisse der englischen Sprache erwünscht. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. WOLFORD AG · Wolfordstraße 1 · A-6900 Bregenz z.H. Caroline Riesner · E-Mail: [email protected] ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 13 Sprechstunden Präsident MR Dr. Michael Jonas Donnerstagnachmittag nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Vizepräsidenten 1. Vizepräsident Dr. Hermann Blaßnig Donnerstag ab 16.30 Uhr 2. Vizepräsident Dr. Burkhard Walla Donnerstagnachmittag jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Kurie angestellte Ärzte Obmann Dr. Hermann Blaßnig Donnerstag ab 16.30 Uhr Obmannstellvertreter: Dr. Thomas Striberski Ausschreibung: Preis der Ärztekammer für Vorarlberg Der Preis der Ärztekammer für Vorarlberg 2016 wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben: 1. Die eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten oder Leistungen auf dem Gebiet der praktischen Medizin dürfen nicht älter sein als zwei Jahre, gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der Publikation. Die Arbeiten oder Leistungen müssen in Vorarlberg oder von Vorarlberger Ärztinnen und Ärzten, die in der Regel befristet außerhalb unseres Landes tätig sind, ausgeführt oder erbracht wurden. 2. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig deklariert sein; er gilt als der Einreichende. Habilita tionsschriften können nicht berücksichtigt werden. 3. Der(die) Autor(en) dürfen zum Zeitpunkt der Ausschreibung weder das 40. Lebensjahr vollendet (Zeiten der Kinderkarenz und des Präsenzdienstes können hinzugezählt werden), noch den Status eines Universitätsprofessors innehaben. Jeder Preisarbeit sind Lebensläufe des (der) Autors (Autoren) beizufügen. 4. D er Preis kann unter mehreren Bewerbern geteilt werden. 5. D ie Höhe des Preises beträgt E 4.000,–. jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 Kurie niedergelassene Ärzte Obmann VP Dr. Burkhard Walla Donnerstagnachmittag Obmannstellvertreter: MR Dr. Harald Schlocker Donnerstagnachmittag jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung 0 55 72/2 19 00-29 [email protected] Servicestelle für Ausbildungsärzte Die Kammer will sich verstärkt um die Bedürfnisse und Wünsche der in Vorarlberg in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt stehenden Ärztinnen und Ärzte bemühen. Dazu wird unter [email protected] eine eigene E-Mailadresse eingerichtet. Wir werden bemüht sein, schnellstmöglich Antworten und Lösungen für Ihre Anliegen und Fragen zu finden. Natürlich nehmen wir auch gerne Anregungen und Vorschläge entgegen. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme, kontaktieren Sie uns! 14 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016 6. Die Arbeiten sind in je 7 Exemplaren bis spätestens Freitag, 2. Dezember 2016 (Datum des Poststempels), bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, einzureichen. Notarztfortbildung 2016 (gem. §40 Abs. 3 Ärztegesetz) Termin: 8./9. Oktober 2016 (jeweils 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) Ort: Katastrophenzentrum (Landesfeuerwehrschule) Florianistraße 1, 6800 Feldkirch Teilnahmegebühr: € 250,– Anmeldungen: Ab sofort! Die Teilnahme erfolgt in der Reihenfolge der Einzahlung der Kursgebühr auf das Konto bei der Raiffeisenbank Dornbirn, lautend auf Ärztekammer für Vorarlberg, Notfallmedizin IBAN: AT44 3742 0000 0002 0982 BIC: RVVGAT2B420 Nach Anmeldeschluss wird bei Zustandekommen der Fortbildung bei Nichtteilnahme die Kursgebühr nicht rückerstattet. DFP: 20 Punkte Die Notarztfortbildung wird von BMW-Dornbirn unterstützt. Anmeldeschluss: 2. September 2016 Neuer Lehrpraxis – Kollektivvertrag Zwischen der Bundeskurie der angestellten Ärzte und der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte wurde ein neuer Kollektivvertrag vereinbart, der derzeit ausschließlich Turnusärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin nach der neuen Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 in einer gesetzlich verpflichteten Lehrpraxis umfasst. Der neue Kollektivvertrag ist am 1. Juni 2016 in Kraft getreten und ersetzt den bisherigen Kollektivvertrag vom 7. Oktober 2009. I n folgenden Fällen besteht derzeit kein Kollektivvertrag: • Turnusärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin nach der alten Ärzte-Ausbildungsordnung 2006, die freiwillig eine Lehrpraxis absolvieren • Turnusärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin nach der neuen Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, die freiwillig eine Lehrpraxis absolvieren (bsp wenn die Dauer in der gesetzlich verpflichtenden Lehrpraxis von derzeit 6 Monaten überschritten wird für den Zeitraum der Überschreitung oder wenn eine freiwillige Lehrpraxis in den Fachgebieten Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Augenheilkundeund Optometrie, Hals-, Nasenund Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie oder Urologie absolviert wird • Turnusärzte in Ausbildung zum Facharzt nach der Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 bzw 2015, die freiwillige eine Lehrpraxis absolvieren Der neue Kollektivvertrag kann auf unserer Homepage www.aekvbg.at unter dem Punkt Arzt und Beruf/ Ausbildung/Lehrpraxis/Kollektiv vertrag abgerufen werden. BEZAHLTE ANZEIGE ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 15 AUS DER KAMMER Umsetzung der Leitlinie zur Tuberkulose- Umgebungsuntersuchung Mitteilung des Amtes der Vorarlberger Landes regierung vom 21.6.2016 D ie Umgebungsuntersuchungen bei einem TuberkuloseFall werden gemäß § 6 Tuberkulosegesetz in der geltenden Fassung von den Bezirkshauptmannschaften zum Teil selbst durchgeführt (Bezirkshauptmannschaft Dornbirn und Bregenz) zum Teil bei niedergelassenen Radiologen und Lungenfachärzten veranlasst (Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und Bludenz). Gemäß dieser Leitlinie soll die Umgebungsuntersuchung nicht nur dazu dienen, erkrankte Personen im Umfeld eines an Tuberkulose Erkrankten zu identifizieren, sondern auch infizierte Personen zu ermitteln. Es wird deshalb die von den die Bezirkshauptmannschaften durchgeführte Umgebungsuntersuchung bei den engen Kontaktpersonen um den Interferon-Gamma-Release Assay (Quantiferontest) erweitert. Gemäß Leitlinie werden nur Personen mit einem engen Kontakt zum Indexfall (Partner etc.) und Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko zusätzlich zur Röntgenuntersuchung mittels IGRA abgeklärt. Durch den Einsatz von IGRA wird die Zahl der Diagnosen an Tuberkuloseinfektionen – bei (noch) unauffälligem Röntgenbefund – ansteigen. Gemäß Leitlinie ist bei positiver Expositionsanamnese, positivem IGRA, subjektiver Beschwerdefreiheit, unauffälli gem Thorax-Röntgen und erhöhtem Risiko für eine spätere Er krankung (Lebensalter, Grunderkrankung) eine präventive Therapie indiziert bzw. anzuraten. Bei Kindern unter sechs Jahren sollte auf jeden Fall eine Chemoprophylaxe durchgeführt werden. Infektionskrankheiten – Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit A nlässlich der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele vom 5. – 21. August und 7. – 18. September 2016 in Rio de Janeiro, Brasilien hat das Bundesministerium für Gesundheit eine detaillierte Infor mation über Infektionskrankheiten veröffentlicht, welche auf Webseite des BMG unter: http://www.bmg.gv.at/home/zika Informationen für Reisende zu den Olympischen Spielen 2016 eingesehen werden können. Informationen der WHO betreffend Zika Virus http://www.who.int/emergencies/zika-virus/en/ 16 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016 Anmeldung zur Facharztprüfung Aufgrund vermehrter Anfragen hat die Österreichische Ärztekammer betreffend Anmeldung zu den Facharztprüfungen (FAP) – insbesondere im Sonderfach Orthopädie und Traumatologie – folgendes mitgeteilt: 1. Jene Ärzte, die ihre Ausbildung gemäß ÄAO 2OO6 beenden wollen, benötigen hierfür die „alte“ Facharztprüfung gemäß ÄAO 2006. Zur Prüfung kann sich der Arzt anmelden, wenn er gem. § 23 PO 2015 mindestens 44 Ausbildungsmonate zum Zeitpunkt der Anmeldung aufweist. Beispiel: Ein Arzt möchte das Sonderfach „Orthopädie und Orthopädische Chirurgie“ gemäß ÄAO 2006 fertig machen und benötigt daher die FAP „Orthopädie und Orthopädische Chirurgie“. 2. Jene Ärzte, die gemäß der Übergangsbestimmung (§ 27 Abs 4 ÄAO 2015) das Sonderfach „Orthopädie und Traumatologie“ erwerben wollen, müssen die „neue“ Facharztprüfung „Orthopädie und Traumatologie“ im Sinne der ÄAO 2015 absolvieren. Zur Prüfung kann der Arzt antreten, wenn er gem. § 23 PO 2015 mindestens 44 Ausbildungsmonate – unabhängig von der Aufteilung der Hauptfach zeiten – zum Zeitpunkt der Anmeldung aufweist. Beispiel: Ein Arzt, der das „neue“ Sonderfach „Orthopädie und Traumatologie“ gemäß § 27 Abs 4 ÄAO 2015 absolvieren möchte, kann sich zur FAP „Orthopädie und Traumatologie“ an melden, wenn er beispielsweise 32 Ausbildungsmonate im Hauptfach Unfallchirurgie, 8 Monate im Nebenfach und 4 Ausbildungsmonate im Hauptfach Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (also in Summe 44 Monate) aufweist. Wichtiger Hinweis: Eine (Teil-) Anrechnung der „neuen“ Facharztprüfung auf die „alte“ Facharztprüfung ist nicht möglich. Sollte sich der Arzt also etwa zur „neuen“ FAP anmelden und sich entschließen doch das „alte“ Sonderfach fertig machen zu wollen, benötigt er in diesem Fall zusätzlich die „alte“ Fach arztprüfung. Hierauf ist der Prüfungswerber hinzuweisen. Die Österreichische Ärztekammer em pfiehlt, dass die dementsprech ende Belehrung dokumentiert und vom Prüfungswerber unter schrieben wird. 3. „Fertige“ Fachärzte, die beispielsweise bereits FA für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie oder Unfallchirurgie sind, können sich ohne weitere Voraussetzungen zur Facharztprüfung anmelden, da diese Ärzte die Anzahl von 44 Mindestausbildungsmonaten jedenfalls erfüllt haben. Eine vorherige Antragstellung – etwa die Einreichung in der Kommission gemäß § 34 ÄAO 2015 ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur FAP. Beispiel: Ein Facharzt für Unfallchirurgie kann sich zur FAP „Orthopädie und Traumatologie“ anmelden, ohne dass er zuvor einen „§ 34-Antrag“ gestellt hat. Für Rückfragen steht Dr. Chris toph Steinacker unter [email protected] gerne zur Verfügung. Danke, dass ihr bei “ Fragen immer sehr hilfsbereit seid. WEBMED ist ein kompetenter Partner auch in herausfordernden Situationen! Danke für Alles!“ “ Dr. Tobias Walter, Schruns A-6830 Rankweil T +43 5522 39737 [email protected] www.webmed.at ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 17 ARZT & RECHT Todesfalluntersuchungen Aktuelle Information der Landespolizeidirektion zu den Zuständigkeiten, Aufgaben und Handlungs abläufe bei Todesfalluntersuchungen. D ie Untersuchung von Todesfällen bedarf zum besseren Verständnis der Zuständigkeiten, Aufgaben und Abläufe einer genaueren Erläuterung, zumal zwei Regime berührt werden, nämlich das Regime des Gemeinde-/Sprengelarztes (Totenbeschauers) und das Regime der Polizei (Kriminalpolizei). Die Untersuchung einer Leiche nach § 7 des Vorarlberger Bestattungsgesetzes ist landesgesetzlich mit der „Totenbeschau“ geregelt. Die Durchführung der „Totenbeschau“ ist nach § 6 Bestattungsgesetz dem zuständigen Gemeinde-/Sprengelarzt (Totenbeschauer) vorbehalten. Die Totenbeschau ist ein fix geregeltes Verfahren, sollte ursprünglich sicherstellen, dass keine Lebenden bestattet werden und keine Kriminalfälle unentdeckt bleiben. Die Totenbeschau dient in erster Linie der Feststellung des eingetretenen Todes und der Todesursache. Liegt der Verdacht vor, dass der Tod durch fremdes Verschulden herbeigeführt und/oder mitverursacht worden ist, so soll die Leiche bis zur Durchführung behördlicher Erhebungen in unveränderter Lage belassen und die Polizei verständigt werden. Die Untersuchung einer Leiche nach § 128 Strafprozessordnung stellt hingegen eine polizeiliche Ermittlungshandlung dar und fällt unter den Begriff „kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“. Die Vornahme einer „kriminalpolizeilichen Leichenbeschau“ ist somit alleinige Aufgabe der Polizei. Die Polizei hat aber verpflichtend einen Arzt beizuziehen. Die an der Leiche festgestellten Erscheinungen fließen in das Ergebnis der gesamten Tatortbe fundaufnahme mit ein. Eine Tatortbefundaufnahme verfolgt das Ziel einer Rekonstruktion der letzten Minuten einer Person vor deren Ableben. Im Zuge dessen sind Todeszeit, Leichenstarre, Leichen flecken, Leichentemperatur, Verletzungen, ausgetretene Körperflüssigkeiten, Spuren am Körper und an der Kleidung, die Gesamtsituation am Fundort, wie Sperrverhältnisse udgl. zu beurteilen und mit dem Ergebnis weiterer polizeilicher Abklärungen, wie bspw. Befragungen von Kontaktpersonen, Auswertung von Telefonspeichern, einer vorliegenden Krankengeschichte usw. ab zugleichen. Die Landespolizeidirektion Vorarlberg wollte von Beginn an eine enge Zusammenarbeit der Tatortspezialisten (Spurensicherungsbeamten) mit den beigezogenen Ärzten und den Ermittlern sicherstellen. Sie hat deshalb angeordnet, von Seiten der Polizeiinspektionen für Todesfalluntersuchungen nur Ärzte aus dem Pool des Ärztebereitschaftsdienstes NEU, die bezüglich Verhalten am Tatort und Spurenschutz unterwiesen worden sind, heranzu ziehen. Die Ärzte dokumentieren die Befundaufnahmen an den Leichen nach dem Muster des Polizeiärztlichen Dienstes und geben dann die schriftlichen Ausfertigungen an die Fallbearbeiter weiter. Ähnliche Zusammenarbeitsformen gibt es schon seit mehreren Jahren in den Landeshauptstädten der anderen Bundesländer, bekannt unter dem Begriff der „Leichenkommissionierungen“. Den Ärzten aus dem Pool werden Teilnahmen an kriminal polizeilichen und gerichts-medizinischen Vorträgen ermöglicht. ARZT & RECHT 18 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016 Regelmäßige Informations- und Erfahrungsaustausche sorgen für eine Vertiefung praktischen Wissens, das für eine professionelle Verrichtung der Tatortarbeit unbedingt notwendig ist. In Vorarlberg sterben jährlich etwa 2800 Menschen. Zirka 200 Todesfälle werden polizeilich untersucht, 40 bis 50 Fälle durch das Institut für Gerichtliche Medizin in Innsbruck gerichtsmedizinisch obduziert. Die Polizei hat der zuständigen Staatsanwaltschaft über das Ergebnis jeder Todesfalluntersuchung zu berichten. Beim Großteil aller Fälle regt die Polizei eine gerichtsmedizinische Obduktion an, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod der Person durch eine Straftat verursacht worden ist. Die Staatsanwaltschaft ordnet zunächst mündlich die gerichtsmedizinische Obduktion der Leiche an. Der Polizei wiederum kommt die Aufgabe zu, dafür zu sorgen, dass die Leiche für die Obduktion zur Verfügung steht. Es handelt sich dabei um eine „faktische Sicherstellung“ der Leiche. Die landesgesetzlichen Bestimmungen der „Totenbeschau“ und bundesgesetzlichen Bestimmungen der „kriminalpolizeilichen Leichenbeschau“ wirken nebeneinander, d. h. die Totenbeschau ersetzt nicht die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, umgekehrt die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau nicht die Totenbeschau. Bei Unkenntnis der Rechtslage, der gesonderten Zuständigkeiten und Ablaufstrukturen sorgt dieser Umstand vereinzelt für Unverständnis, wenn zu einem Notfall, letztlich einem Todesfall zeitnah gleich drei Ärzte gerufen werden: der Notarzt, der Arzt aus dem Pool des Ärztebereitschaftsdienstes NEU und der Gemeinde-/Sprengelarzt (Totenbeschauer). Kann ein Menschenleben nicht mehr gerettet werden und liegt ein unnatürlicher Todesfall vor, hat die Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessordnung, d. h. die polizei liche Untersuchung des Todesfalles Priorität vor der Totenbeschau, für deren Durchführung eine gesetzliche Frist von 12 Stunden ab Anzeige des Todesfalles eingeräumt worden ist. Nach den Erläuterungen im Strafprozessrecht und der Vorschriftenlage, veröffentlicht in einem Erlass des Bundesministeriums für Inneres, spricht man von einem unnatürlichen Tod, dem zufolge eine polizeiliche Untersuchung und damit einhergehend eine kriminal-polizeiliche Leichenbeschau durchzuführen ist: • bei Fremdverschulden (schuldhaftem Verhalten), • bei Fremdeinwirkung (gerechtfertigtem Verhalten), • bei Eigeneinwirkung (Suizid), • bei Unfällen (im Haushalt, in der Freizeit, im Gewerbe, im Straßen-/Bahn oder Luftverkehr...), • bei Brandleichen, • bei Suchtmittelleichen (Drogenkonsumenten, Substitutionspa tienten...), • bei Säuglingen (Hinweis Sudden Infant Death Syndrome – Ausschluss eines Fremdverschuldens), • bei Kleinkindern bis zu einem Alter von 6 Jahren (Hinweis Schütteltrauma – Ausschluss eines Fremdverschuldens), • bei Toten in gerichtlicher oder verwaltungsbehördlicher Ver wahrung, • bei allen im Freien oder im Wasser aufgefundenen Leichen, Leichen- oder Skelettteilen, • bei aufgefundenen Föten, • bei unbekannten Leichen (deren Identität nicht sogleich feststellbar ist), • bei jeder sonstigen, unklaren oder vernünftigen Zweifel hervorrufenden Situation. Ein natürlicher Tod gemäß rechtlicher Auslegung liegt bei altersoder krankheitsbedingter innerer Ursache vor, wenn also der Tod infolge Alters, Siechtums oder einer chronischen Krankheit bzw. durch eine akut auftretende Krankheit (z. B. plötzlicher Herztod) eingetreten ist und fällt daher in den Aufgabenbereich des Gemeinde-/Sprengelarztes. Best practice: Im Falle eines unnatürlichen Todes ist es dem Gemeinde-/Sprengelarzt auch weiterhin möglich, am Auffindeort der Leiche seiner Aufgabe als Totenbeschauer § 7 Bestattungsgesetz nachzukommen, indem er der polizeilichen Untersuchungshandlung und damit der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau, die vom Arzt des Ärztebereitschaftsdienstes NEU und den Spurensicherungs beamten durchgeführt wird, beiwohnen kann. Der Vorteil für den Gemeinde-/Sprengelarzt in seiner Funktion als Totenbeschauer besteht seit Einführung des Ärztebereitschaftsdienstes NEU allerdings darin, dass für ihn jegliche Dringlichkeit zur Vornahme der Totenbeschau bei einem unnatürlichen Todesfall de facto weggefallen ist. Er kann zwar, muss aber nicht mehr zum Auffindeort der Leiche kommen, denn mit Abschluss der polizeilichen Untersuchung des Todesfalles wird automatisch das Bestattungsunternehmen tätig und der zuständige Gemeinde-/Sprengelarzt (Totenbeschauer) vom Todesfall und den durchgeführten Maßnahmen zeitnah verständigt. Dazu wird ihm ein sogenannter „Leichenbegleitbericht“ übermittelt. Die Übermittlung wird in aller Regel bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen erfolgen. Anhand der gelieferten Informationen und Kontaktdaten des Arztes, der an der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau mitgewirkt hat, können vom Gemeinde-/ Sprengelarzt (Totenbeschauer) der Totenbeschauschein ausgestellt und die Meldungen nach dem Personenstandsgesetz durchgeführt Bestens vernetzte Technik für perfekte Abläufe werden. Allfällige Unklarheiten lassen sich auf telefonischem Wege unbürokratisch klären. Die wichtigsten Verhaltensregeln am Tatort, wenn der Gemeinde-/Sprengelarzt (Totenbeschauer) vor der Polizei und der Spurensicherung am Auffindeort der Leiche eintrifft, sind bekanntermaßen: • nicht rauchen, essen oder trinken, • keine Einrichtungen wie Waschbecken, Toilette, Telefon benützen, • nicht spülen, nirgends Wasser laufen lassen, • nichts in Abfalleimer werfen, • nicht unnötigerweise umliegende Bodenflächen bzw. Neben räume betreten, • möglichst keine Manipulationen an Fenstern, Türen, Schließ systemen, Verriegelungen, Lichtquellen, Elektrogeräten und sonstigen Einrichtungsgegenständen vornehmen, • möglichst kein Fenster öffnen, selbst wenn übler Geruch vorherrscht, • Kontaktpersonen vom Verstorbenen fern halten; diese aufklären, dass der Todesfall noch polizeilich untersucht werden muss, • Tatmittel wie Messer oder ähnliche spitze Gegenstände grundsätzlich nicht aus dem Körper entfernen. Erhängte abnehmen, nur wenn es sich nicht vermeiden lässt, • herumliegende Tatmittel grundsätzlich weder anfassen noch verändern, • wenn nicht unbedingt notwendig, keine Lageveränderungen der Leiche vornehmen bzw. den Sitz der Kleidung verändern oder diese beschädigen (aufschneiden), • aufgebrauchte medizinische Hilfsmittel inkl. Verpackungsmaterial udgl. in einen Beutel geben, diesen mitnehmen und außerhalb des Tatortes entsorgen. Idealvoraussetzungen: • Einmalartikel wie Latexhandschuhe und Schuhüberzüge verwenden, • vor jeder notwendigen Veränderung Situationsfoto mit dem Handy anfertigen und der Polizei zur Verfügung stellen. Innomed Ordinationssoftware für effiziente Arztpraxen EDV-Hardware, Telefonanlagen Digitale Röntgenanlagen Planung, Installation und Wartung A-6712 Thüringen · Alte Landstraße 8 · Tel. +43 5550 / 4940 · [email protected] · www.bitsche.at, A-6020 Innsbruck · Dr. Stumpfstraße 62 · Tel. +43 512 / 239360 ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 19 ARZT & RECHT Novellierungen von ÖÄK-Verordnungen Die Österreichische Ärztekammer hat im Rahmen des Österreichischen Ärztekammertages am 17. Juni 2016 folgende Novellierungen von Verordnungen beschlossen: 1. Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Durchfüh rung und Ausgestaltung der Prüfung ausreichender Kennt nisse der deutschen Sprache (1. Novelle zur SprachprüfungsVerordnung – SP-VO). ARZT & RECHT Änderung des § 1 Abs.2: (2) Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse wird durch die im Folgenden geregelte erfolgreiche Ablegung einer Sprachprüfung erbracht. Die Sprachprüfung kann entfallen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen zum Beleg ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache erfüllt ist: a) drei Jahre deutschsprachige Berufstätigkeit im Gesundheitswesen oder b) eine deutschsprachige Reife prüfung oder ein gleichartiger und gleichwertiger Schulabschluss oder c) ein abgeschlossenes deutschsprachiges Studium oder d) eine ärztliche Ausbildung und Arzt- oder Facharztprüfung im deutschsprachigen Raum oder e) ein erfolgreich absolviertes Studium der deutschen Sprache oder f) eine gleichartige und gleichwertige Deutschprüfung im Ausland in einem Staat mit Deutsch als Amtssprache. Erläuternde Bemerkungen zu § 1 Abs 2 • § 1 Abs. 2 lit a und § 1 Abs. 2 lit b wurden zusammengeführt. Somit kann die Sprachprüfung entfallen, wenn eine dreijährige Tätigkeit im Gesundheitswesen oder eine dreijährige ärztliche Tätigkeit im deutschsprachigen Raum vorliegt. Der bisherige fünfjährige Zeitraum für die Tätigkeit im Gesundheitswesen wird somit auf drei Jahre reduziert. 20 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016 • Die Bestimmung in § 1 Abs 2 lit b, wonach die Tätigkeit als Studierende der Medizin als ärztliche Tätigkeit gilt, wurde gestrichen, da das Studium nicht Teil der postpromotionellen ärztlichen Ausbildung ist und somit auch keine ärztliche Tätigkeit darstellen kann. Insbesondere die universitäre Aus bildung im Rahmen der Nostrifikation erfolgt nicht immer in deutscher Sprache, da oftmals die geforderten Prüfungen in englischer Sprache abgehalten werden. • Gem § 1 Abs. 2 lit f kann die Sprachprüfung entfallen, wenn der Arzt bereits eine gleich strukturierte und gleichwertige Sprachprüfung im Ausland absolviert hat. So könnte beispielsweise einem Arzt, der in Deutschland eine Sprachprüfung bei einer deutschen Landesärztekammer absolviert hat, diese angerechnet werden. Darüber hinaus soll die Prüfungsgebühr im Wiederholungsfall reduziert werden, da Fixkosten, welche bei der Erstbearbeitung entstehen, wegfallen. Den gesamten Inhalt der neuen Prüfungsordnung finden Sie auf unserer Homepage www.arztinvorarlberg.at (Arzt und Beruf / Ausbildung / Arztprüfung) 2. Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fach ärztin/zum Facharzt, sowie über die Ausgestaltung und Form der Rasterzeugnisse, Prüfungszerti fikate und Ausbildungsbücher (1. Novelle zur KEF und RZ-V 2015) Diese Novelle dient insbesondere zur Berichtigung redaktioneller Fehler sowie inhaltlicher Anpassungen, insbesondere zu den Anlagen 2 (Anästhesiologie und Intensivmedizin) und 6.1. (Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie). Den gesamten Inhalt dieser Verordnung finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer unter www.aerztekammer. at/kundmachungen. 3. Novelle zur Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin und die Fach arztprüfung – PO 2015 mit der die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin und die Facharztprüfung – PO 2015 geändert wird (1. Novelle zur Prüfungsordnung 2015 – PO 2015). Im Zuge der Umsetzung der Ärzteausbildungsordnung 2015 hat sich gezeigt, dass für die Abhaltung der Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin sowie der Facharztprüfung Änderungen der Prüfungsordnung 2015 notwendig sind, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Dies betrifft insbesondere die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse sowie den Aufbau der Prüfung bei den internistischen Sonderfächer. Den gesamten Inhalt der neuen Prüfungsordnung finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer unter www. aerztekammer.at/kundmachungen. FORTBILDUNG Arbeitsmedizinischer Nachwuchs gefragter denn je! Ab Herbst 2016 wird erstmals in Tirol ein kompletter Universitätslehrgang für „Akademisch geprüfte Arbeitsmediziner“ durchgeführt. Interessierte Ärztinnen und Ärzte können damit möglichst wohn ortnah die Berechtigung zur Ausübung einer arbeitsmedizinischen Tätigkeit erwerben. Nachfrage steigt ständig Die Berufschancen auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin sind ausgezeichnet. Aufgrund des derzeit stattfindenden Generationenwechsels suchen Unternehmen und Arbeitsmedizinische Zentren ständig nach gut ausgebildeten Arbeitsmedizinern. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken – pro Jahr scheiden in Österreich im Schnitt bis zu 100 Arbeitsmediziner aus dem Berufsleben aus. Viele attraktive Posten in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Betriebsgrößen werden damit frei und müssen nachbesetzt werden. Flexible Gestaltungsmöglichkeiten Nicht nur fachliche Argumente lassen sich für die Hinwendung zu einer zukunftsweisenden beruflichen Alternative in der Arbeitsmedizin nennen. Sie ermöglicht eine selbständige Tätigkeit als betreuender Arbeitsmediziner für umliegende Betriebe, ebenso ist jedoch eine Tätigkeit im Anstellungsverhältnis möglich. Arbeitsmedizin ist darüber hinaus zeitlich flexibel gestaltbar, von einer wenige Stunden umfassenden Teilzeitarbeit bis hin zur Vollzeitbeschäftigung. Das Ausmaß der Arbeitszeit kann – je nach Wahl der Anzahl bzw. der Größe der betreuten Betriebe – an die Lebenssituation angepasst werden. Sie kann damit auch als „zweites Standbein“ in Ergänzung zu einer kurativen Tätigkeit ausgeübt werden. Alle näheren Informationen unter: Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention | Tel. 02243243110, [email protected], www.aamp.at ArbeitsmedizinerInnen gesucht Die Ärztekammer erhält in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Betrieben bzw. von sicherheitstechnischen Büros, die ArbeitsmedizinerInnen für Ihren Betrieb bzw. ihre Kunden suchen. Kolleginnen und Kollegen, welche Interesse an einer zusätzlichen arbeitsmedizinischen Tätigkeiten haben, können dies schriftlich unter Bekanntgabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse bei der Ärztekammer für Vorarlberg unter der E-Mail [email protected] melden. Diese Daten werden dann an die anfragenden Stellen weitergeleitet. Neu: akademische Ausbildung zum Arbeitsmediziner in Tirol! Um Unternehmen als Arbeitsmediziner betreuen zu dürfen, bedarf es einer gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Ausbildung, die die Absolventen praxisnah auf die Aufgaben im ungewohnten Umfeld „Betrieb“ vorbereitet. Ab September 2016 bietet die Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (AAMP) nunmehr wieder eine entsprechende Ausbildung in Tirol an - aufgrund der Kooperation der AAMP mit der Med-Uni Graz erstmals als Universitätslehrgang. Die Ausbildung der AAMP ist insofern besonders attraktiv, als sie Anwesenheit mit zeit- und ortsunabhängigem Selbststudium verknüpft. Die Teilnehmer können selbst bestimmen, wann und wie viel Zeit sie in den Erwerb von Theoriewissen investieren. Die praxisnahe Umsetzung des Wissens wird dann im Rahmen der insgesamt 27 Anwesenheitstage (aufgeteilt auf 8 Mo dule) durch Übungen, Fallbeispiele, Diskussionen etc. gefestigt. Diese Präsenzteile finden im Arbeitsmedizinischen Zentrum Hall statt. Weiteres erfolgt praktischer Anschauungsunterricht in der betrieblichen Realität ausgewählter Unternehmen. Der Lehrgang ist DFP-approbiert (220 Punkte). Darüber hinaus bringt das ÖÄK-Diplom Arbeitsmedizin Punkte für die Reihung bei der Vergabe einer Kassenstelle als niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin. ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 21 Zeit 22 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016 Veranstaltung – Thema Referenten Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 20 Pkt. MEDIZINISCH Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 7 Pkt. SONSTIGE Turnusärztefortbildung: Traumatologie, Fremdkörper im HNO-Bereich, W. Elsäßer sprach- und Stimmstörungen Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH 07.12. Mi 17.00- LKH Feldkirch 19.00 Raum U 154 LKH Feldkirch, Abtl. Kinder- und Jugendheilkunde; Tel. 05522-303-3702 LKH Feldkirch, HNO-Abteilung; Tel. 05533-303-1300 (Frau Schiller) (Dr. Kitzelmann) (Anmeldung erforderlich) LKH Feldkirch Österreichweites Treffen der Kinderschutzgruppen in Krankenhäusern 2016 diverse Referenten Panoramasaal Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 20 Pkt. MEDIZINISCH 11.11. Fr 9.30 (Anmeldung erforderlich) Bildungshaus Batschuns; Tel. 05522-44290 Hohenems Abdomen Ultraschall Aufbau- und Abschlusskurs Team der Internen Abteilung LKH Hohenems, Abtl. Innere Medizin; Rettungsheim Tel. 05576-703-2600 (Dr. Gehmacher) 10.11.- Do 12.11. Sa Verein für Wundmanagement Vorarlberg; [email protected] LKH Feldkirch, HNO-Abteilung; Tel. 05533-303-1300 (Frau Schiller) LKH Hohenems, Innere Medizin; Tel. 05576-703 (Dr. Gehmacher) Anmeldeschluss: 24.9.2016 (begrenzte Teilnehmerzahl) B. Elbs, D. Buche, I. Ilkilic, K. Hönig, M. Schröer, S. Hirsmüller Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 4 Pkt. MEDIZINISCH 14. Vorarlberger Hospiz- und Palliativtag 05.11. Sa 8.30- 16.00 Dornbirn Kulturhaus Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 8 Pkt. MEDIZINISCH Rankweil Ländle Wundtag diverse Referenten Vinommasaal Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH 07.10. Fr 9.00 05.10. Mi 17.00- LKH Feldkirch Turnusärztefortbildung: Allergie – Diagnostik und Therapie W. Elsäßer 19.00 Raum U 154 Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. MEDIZINISCH LKH Hohenems Nebenwirkungen moderner onkologischer Therapien W. Eisterer Casino 04.10. Di 19.45 LKH Feldkirch, Abtl. Kinder- und Jugendheilkunde; Tel. 05522-303-9303 (Dr. Stelzl) ÖGZMK – Ges. f. ganzheitl. Zahnheilkunde; Tel. 05574-76752 (DDr. Irmgard Simma) Veranstalter Hohenems Abdomen Ultraschall Grundkurs Team der Internen Abteilung LKH Hohenems, Abtl. Innere Medizin; Rettungsheim Tel. 05576-703-2600 (Dr. Gehmacher) 29.09.- Do 01.10. Sa Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 25 Pkt. MEDIZINISCH 54. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- diverse Referenten und Jugendheilkunde 21.09.- Mi 24.09. Sa Feldkirch Montforthaus Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 34 Pkt. SONSTIGE Haupt- und Mittel- Summerschool zur Ganzheitsmedizin diverse Referenten schule Bezau Ort 03.08.- Mi 06.08. SA Datum Ärzte-Diplomfortbildung Vorarlberg 2016 FORTBILDUNG Ultraschallkurse 2016 am LKH Hohenems Fortbildungsveranstaltungen für Turnusärzte im Jahr 2016 Die Fortbildungsveranstaltungen für Turnusärzte im Jahr 2016 finden zu folgenden Terminen statt: Mittwoch, 5. Oktober 2016, 17-19 Uhr Abdomensonographie – Grundkurs vom 29.09. – 01.10.2016 Abdomensonographie Abschluss- und Refresherkurs vom 10. – 12.11.2016 Kursleiter: OA Dr. Otto Gehmacher Ort: LKH Feldkirch (U 154) Thema: Allergie – Diagnostik und Therapie. Mittwoch, 7. Dezember 2016, 17-19 Uhr Ort: LKH Feldkirch (U 154) Thema: Traumatologie, Fremdkörper im HNOBereich, sprach- und Stimmstörungen. Kursort: LKH Hohenems Kursgebühr: je € 400,– Anmeldung: Sekretariat Interne, Tel. 05576/703-2600 VORARLBERG E-Mail: [email protected] Pharmakobotanische Wanderung Klinische Endokrinologie und Schilddrüsenultraschallkurs vom 10. – 11.06.2016 Alle interessierten Ärztinnen und Ärzte sind zu einer pharmakobotanischen Wanderung zusammen mit der Vorarlberger Apothekerschaft eingeladen. Veranstalter: Prim. Prof. Dr. Günter Höfle Prim. Univ.-Doz. Dr. Alexander Becherer Kursort: LKH Hohenems Kursgebühr: € 285,– Anmeldung: Sekretariat Interne, Tel. 05576/703-2600, E-Mail: [email protected] Das Programm ist unter www.lkhh.at (Veranstaltungestermine) einsehbar. Wohin: zur Ravensburger Hütte Wann:Sonntag, 24. Juli 2016 (8.00 Uhr Treffpunkt Autobahnraststätte Hohenems oder 8.30 Uhr Lünerseepark Bürs) ca. 18.00 Uhr Rückkehr Exkursionsleiter: Mag.pharm. Karl-Heinz Worsch Anmeldung: Vorarlberger Apothekerkammer per E-Mail unter [email protected] Bei katastrophaler Witterung wird die Wanderung abgesagt. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte Mag.pharm. Karl-Heinz Worsch unter der Tel. 0664 / 591 533 3. 3. Feldkircher Workshop: Anästhesie-fokussierte Sonographie Grundkurs (DEGUM/ÖGUM/SGUM) AFS-Module 1-3 der DGAI Wann: 12. und 13. November 2016 Wo:LKH Feldkirch, Panoramasaal Kursgebühr: € 550,– inkl. ÖGUM-Zertifikat, Mittagessen, Kaffee pausen, Kursessen Samstagabend Wissenschaftl. Leitung und Organisation: Dr. med Gernot Gorsewski, Dr. med. Eberhard Reithmeier Anmeldung per E-Mail bis spätestens Freitag, 7.10.2016 an: [email protected] SUMMER SCHOOL zur Ganzheitsmedizin Wann:3. bis 6. August 2016 Wo:Bezau/Bregenzerwald, Vorarlberg, Österreich Unter dem Titel „Freude und Begeisterung“ diskutieren renommierte Mediziner/innen und Wissenschaftler Fragen der Ganzheits- und Komplimentärmidizin 34 DFP/ 8 ZFP Frühbucherrabatt bis 15. Mai 2016 Veranstalter: Gesellschaft für ganzheitliche Zahnheilkunde der Österreichischen Gesellschaft für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde Information und Anmeldung: DDr. Irmgard Simma Arlbergstr. 139, 6900 Bregenz [email protected] oder www.simma.at Online-Anmeldung: www.cvent.com/d/lfqdxk Velden 21. – 27.8.2016 19. Ärztetage praxisorientiert - interaktiv - intensiv www.arztakademie.at/velden RZ_Inserat_Ankünder_Arztakademie.indd 2 14.12.15 17:41 ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 23 FORTBILDUNG restl. BUNDESLÄNDER TCM-Diagnostik und Arzneitherapie Die Wiener Schule für TCM bietet ab 4. November 2016 nachstehende neue Lehrgänge für Ärzte (gemäß den DFP-Richtlinien der ÖÄK) an: • Ärztliche Weiterbildung zum ÖÄK-Diplom: 4-semestriger Diplomlehrgang • Westliche Arzneipflanzen und TCM – Tradition, Wissenschaft, Integration: 4-semestriger Diplomlehrgang • Ernährungslehre für die ärztliche Praxis-TCM und Ernährungswissenschaft: 2-semestrige Diplomausbildung Anmeldung und nähere Informationen: Wiener Schule für TCM Gutenbrunnerstrasse 1/2 · A-2500 Baden E-Mail: [email protected] · www.wstcm.at „Sexualmedizinische Woche“ Wann: 12. bis 16. September 2016 spannt sich der thematische Bogen in weiterer Folge um praxisnahe Fragestellungen aus der Onkologie, der Inneren Medizin, der Gynäkologie sowie der Urologie. Die Workshops können sowohl einzeln als auch im Package gebucht werden. Nähere Details sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden alle Interessierten auf www. arztakademie.at/sexualmedizin-workshops. Daneben besteht die Möglichkeit, im Rahmen dieser Woche den Grundkurs des ÖÄK Zertifikatslehrgangs Basismodul Sexualmedizin zu absolvieren. Die dazugehörige Supervision findet am 9. und 10. Dezember 2016 statt. Wenige Restplätze sind noch verfügbar. Rückfragen: Mag. Margot Tschank Tel.: +43/1/718 94 76-31 E-Mail: [email protected] Genetik-Workshop Gynäkologie Ovarialkarzinom - Endometriumkarzinom Wann:Mittwoch, 31. August 2016, 14.00 – 17.30 Uhr Wo:Kantonspital St. Gallen, Hörsaal Frauenklinik, Haus 06 Näher Infos: www.brustzentrum.kssg.ch St.Galler Senologie Symposium 2016 Joint Swiss and Austrian Society of Senology: Brustzentrum St.Gallen Gemeinsame Jahrestagung der Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaft für Senologie Wo:Kongress-Hotel Einstein, St.Gallen Wann: 29. Sept. bis 1. Okt. 2016 Wo:Hotel roomz Vienna, Wien AUSLAND Wann:Donnerstag, 1. September 2016 Näher Infos: www.brustzentrum.kssg.ch Wo:Kongress Salzburg Unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Elia Bragagna werden von 12. bis 16. September 2016 insgesamt fünf eintägige Sexualmedizinische Workshops mit unterschiedlichem Fokus angeboten. Beginnend mit der Sexualpädagogik Detaillierte Informationen zum Kongress stehen Ihnen auf der Kongresswebseite www.medacad. org/senologie2016/ zur Verfügung. www.meindfp.at Online-Fortbildungskonto – Registrieren Sie sich jetzt Die Verwaltung der Teilnahmebestätigungen und auch die Beantragung des DFP erfolgt am besten durch die Einrichtung eines online Fortbildungskontos. Klicken Sie auf der Startseite www.meindfp.at auf den Menüpunkt „Jetzt registrieren“. Alles was Sie dazu brauchen, ist Ihre ÖÄK-Arztnummer und eine individuelle Eröffnungskennung. Sollten Sie ihre ÖÄK-Arztnummer und Eröffnungskennung nicht bei der Hand haben, fordern Sie diese unter [email protected] oder unter der Tel.Nr: 01/5126383-33 an. Nach Abschluss ihrer Registrierung können Sie mit ihren ausgewählten Benutzerdaten jederzeit auf ihre E-Services, Fortbildungskonto und Onlineliteraturstudium zugreifen. Details zum DFP-Diplom finden sie auf: www.arztakademie.at/dfp · Weitere Infos unter www.meindfp.at Hotline 01/5126383-33 24 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016 KAMMERAMT Kammeramt Schulgasse 17 · 6850 Dornbirn · Tel. 05572/21900-0 · Fax 05572/21900-43 · E-Mail: [email protected] Internet: www.arztinvorarlberg.at Das Kammeramt steht Ihnen zur Verfügung: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie 24. Dez., 31. Dez., Karfreitag und der Nachmittag des Faschingdienstags) Es besteht selbstverständlich weiterhin auch außerhalb der Fixzeiten für Sie die Möglichkeit, je nach Dringlichkeit, mit einem Mitarbeiter einen individuellen Termin zu vereinbaren. % Bitte wählen Sie durch . . . Kammeramtsdirektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D r. Jürgen Heinzle [email protected] DW 52 Kammeramtsdirektorstellvertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D r. Jürgen Winkler [email protected] Mag. Stefan Holzer [email protected] DW 34 Sekretariat, Standesführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S usanne Stockklauser (A – L) [email protected] Helga Zelzer (M – Z) [email protected] Marlene Flatz [email protected] DW 29 Ärzteausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D r. Jürgen Winkler jü[email protected] Mag. Stefan Nitz [email protected] DW 34 Rechnungswesen (Buchhaltung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D aniela Gürth [email protected] Zaklina Kramer [email protected] DW 32 Pensions- und Finanzverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M ag. Stefan Holzer [email protected] DW 26 Wohlfahrtsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C hristoph Luger [email protected] DW 37 EDV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H ans-Peter Rauch [email protected]; [email protected] Günter Schelling [email protected]; [email protected] DW 28 DW 26 DW 31 DW 45 DW 46 DW 38 DW 39 Öffentlichkeitsarbeit, „Arzt im Ländle“ . . . . . . . . . . . . . . . . W ilfried Lipburger DW 41 [email protected]; [email protected] Kassenärztliche Verrechnungsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D aniel Kinzel [email protected] Klaus Hausmann [email protected] Ingrid Fitz [email protected] DW 35 Hausmeister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . K urt Weissensteiner [email protected] DW 20 26 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016 DW 36 DW 33 PERSONALIA Stand der gemeldeten Ärzte (15. Juni. 2016) I. Ärzte insgesamt: 1867 a) Kurie angestellte Ärzte: 966 b) Kurie niedergelassene Ärzte: 589 c) außerordentliche Kammerangehörige: Pensionisten: andere a.o. Angehörige: 236 75 d) Ärzte gemäß § 35 ÄrzteG: 1 II. Ärzte mit Ordination: a) Ärzte für Allgemeinmedizin 226 b) Fachärzte 390 c) Approbierte Ärzte 4 Ärzte in einem Anstellungsverhältnis: a) Ärzte für Allgemeinmedizin 113 b) Fachärzte 551 c) Approbierte Ärzte 3 d) Turnusärzte 335 Wohnsitzärzte: 79 Hinweis: Da es Ärzte gibt, die sowohl eine Ordination führen, als auch in einem Anstellungsverhältnis stehen, ist die Summe der Ärzte in Pkt. II nicht ident mit der Summe der in Pkt. I lit a) und b) genannten Ärzte. PRAXISERÖFFNUNGEN Dr. Verena Hackl Ärztin für Allgemeinmedizin 6850 Dornbirn, Gesundheitszentrum Rickatschwende ab 1.7.2016; Wahlärztin Dr. Hämmerle Susanne Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe 6971 Hard, In der Wirke 3 ab 1.7.2016; Wahlärztin Dr. Künz Hannes Arzt für Allgemeinmedizin 6900 Bregenz, In der Holzbündt 8/III ab 1.7.2016; alle Kassen (Nachfolge Dr. Kots) Dr. Mosser Philipp Facharzt für Orthopädie und Traumatologie 6850 Dornbirn, Lustenauer Str. 64 ab 30.6.2016; alle Kassen (Nachfolge Dr. Reinhard Spöttl) In Memoriam MR Dr. Jodok Willam Arzt für Allgemeinmedizin in Egg Am 16. Mai 2016 ist in Egg im Alter von 85 Jahren der beliebte praktische Arzt MR Dr. Jos Willam verstorben. Geboren wurde MR Dr. Jos Willam am 14. Mai 1931 in Egg, sein Vater war auch schon Arzt. Nach seiner Schulzeit mit Reifeprüfung am humanistischen Gymnasium in Bregenz studierte er an der Universität in Innsbruck Medizin und promovierte am 14. Juni 1957 zum Dr. der gesamten Heilkunde. Erste Ausbildungsstätte war das LKH Salzburg, dann setzte er die Ausbildung am Stadtspital Dornbirn fort und schloss den Turnus 1961 an der Uniklinik Innsbruck ab. Es folgten 3 Monate Assistenzarzttätigkeit am KH Valduna und dann Praxisvertretungen in Egg, Andelsbuch und im Großes Walsertal. Obwohl in ihm starkes Interesse für ferne Länder und ein ärztliches Wirken in Afrika steckte, entschied er sich zur Übernahme der damals zur Nachbesetzung anstehenden väterlichen Praxis in Egg. 34 Jahre lang führte MR Dr. Jos Willam in enger Zusammenarbeit mit seiner Gattin die Ordination in Egg. Zur damaligen Zeit gab es noch keine Fachärzte im Bregenzerwald und das hieß für Gemeindeärzte, erste Versorgungsstelle für alle Krankheiten und auch darüber hinaus gehende Probleme zu sein. Hausapotheke, Geburtsstation (über 30 Jahre) Skiunfälle, Wochenend- und Nachtdienste und Schularzt für 3 Schulen sorgten für Druck und Dauerbelastung. Kraft und Ausgleich zu seinem Beruf fand er an freien Wochenenden und in Urlauben mit Bergsteigen, Skitouren sowie Reise- und Kulturfahrten. Als langjähriger Bezirksärztevertreter war MR Dr. Willam auch sehr um die auf Land- praxen abgestimmte Fort- und Weiterbildung der praktischen Ärzte im Bregenzerwald bemüht und hat regelmäßig solche Veranstaltungen organisiert. Als Standesvertreter und langjähriges Mitglied der Vollversammlung und verschiedener Ausschüsse war Dr. Willam eine Persönlichkeit mit außerordentlich konstruktivem Charakter und um einen Konsens immer sehr bemüht. MR Dr. Willam war auch Mitbegründer der Bregenzerwälder Kulturtage und hat in den 80-iger Jahren die erste Selbsthilfegruppe für Anonyme Alkoholiker im Bregenzerwald gegründet und geleitet. In Anerkennung seiner außerordentlichen Bemühungen um seine Patienten und seine Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit wurde Dr. Willam im Jahre 1992 vom Bundes präsidenten mit der Verleihung des Berufstitels Medizinalrat ausgezeichnet. Nach 34-jähriger kassenärztlicher Tätig keit ist MR Dr. Willam am 1. Juli 1996 in den Ruhestand getreten. In der Pension nutzte er die Zeit für abenteuerliche Reisen, Konzert- und Kinobesuche, Chorgesang, Sport und seine Leseleidenschaft. Als Urenkel von Franz Michel Felder fand er nun auch Zeit sich mit dem geistigen Erbe Felders intensiver auseinander zu setzen. MR Dr. Jos Willam wird uns als groß artige Arztpersönlichkeit, besonders aber auch als sehr naturverbundener und humanistisch geprägter Mensch mit viel Sinn für Sport und Kultur in dankbarer Erinnerung bleiben. Dr. Rainer-Längle Christina Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten 6850 Dornbirn, Riedgasse 9 ab 1.7.2016, alle Kassen (Job-Sharing mit Dr. Längle Udo) Dr. Behme Patrick James Arzt für Allgemeinmedizin 6863 Egg, Pfister 1104 ab 1.7.2016; alle Kassen (Job-Sharing mit Dr. Valentiny Christine Dr. Christine Valentiny Ärztin für Allgemeinmedizin 6863 Egg, Pfister 1104 ab 1.7.2016; alle Kassen (Job-Sharing mit Dr. Behme P atrick James) PRAXISNIEDERLEGUNGEN Dr. Eder Sabine Ärztin für Allgemeinmedizin 6890 Lustenau, per 30.6.2016 Kassenärztin Dr. Werner Kots Arzt für Allgemeinmedizin 6900 Bregenz, per 30.6.2016 Kassenarzt Dr. Lebloch Dorothea Ärztin für Allgemeinmedizin 6911 Lochau, per 30.6.2016 Wahlärztin ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 27 Fortbilden ist gut – zum DFP-Diplom einreichen ist Pflicht! Jetzt! neu Sie nützen die vielfältigen Angebote der ärztlichen Fortbildung? Sie sammeln Ihre Fortbildungspunkte auf Ihrem DFP-Konto? Dann zeigen Sie doch, was Sie drauf haben! Nach der aktuellen DFP-Verordnung ist es seit 1. September 2013 unverzichtbar, die absolvierte Fortbildung glaubhaft zu machen. Denn erstmals sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, einen Nachweis ihrer Fortbildungen zu erbringen. Das DFP-Diplom ist Ihr Nachweis! Die gute Nachricht: die Einreichung zum DFP-Diplom ist denkbar unkompliziert und in drei Schritten erledigt. Also: Machen Sie es (sich) einfach! Partner von meindfp.at: DIE FORTBILDUNGSWELT DER MEDIZIN
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