Ausgabe-2016-07 - Ärztekammer für Vorarlberg

-1.Vorarlberger Patienten-Befragung
- Gut besuchtes Praxisgründungsseminar
- Ärztekammer informiert interessierte Jugendliche
arZT I m LanDLe
Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg
www.arztinvorarlberg.at
JULI 2016
- Todesfalluntersuchungen
- Novellierungen von ÖÄK-Verordnungen
aus: Greatest Hits by Christine Lederer
Georg Grabherr
Kathrin Dünser, Christine Lederer,
vorarlberg museum (Hg.)
Das Pflanzenleben Vorarlbergs
Pflanzen sind das Alphabet der Natur und Pflanzengesell­
schaften ihr Vokabular. Die Kenntnis ihrer Vielfalt und
Schönheit kann nicht nur lebenslange Faszination bieten,
sondern ist auch Grundlage für alle Naturschutzfragen.
In über 380 Fotos werden in diesem Buch sämtliche
Vegetationstypen des Landes vorgestellt.
Von launigen Mundartvierzeilern über fundierte, aber
trotzdem leicht lesbare Begleittexte bis zu handfesten
Statistiken bietet das Buch Anregung und Information
für den interessierten Naturfreund ebenso wie für alle,
die sich beruflich mit Natur und Landschaft beschäftigen.
Wer mit offenen Augen durch Vorarlberg geht, findet in
dieser »Naturkunde« im besten Sinne alles Notwendige,
um die Pflanzenwelt des Landes kennenzulernen und zu
verstehen.
Greatest Hits
by Christine Lederer
mitautoren: Georg Amann, Andreas
Beiser, Markus Grabher
Softcover
16,5 x 21 cm | 256 Seiten
eur 18,50
ISBN 978-3-99018-369-4
Die Publikation zur gleichnamigen Aus­
stellung »Greatest Hits by« dokumentiert
eine Auswahl zeitgenössischer Werke aus der
Sammlung des Landes Vorarlberg, die von der
Künstlerin Christine Lederer kuratiert und
von 2015 bis 2017 im 2. Stockwerk des vorarl­
berg museums gezeigt wird.
Neben zahlreichen Abbildungen und Texten
zum Thema Sammeln/Sammlung zeichnen
diverse Kommentare Vorarlberger
Künstler_innen und Kulturschaffenden
ein Stimmungsbild der derzeitigen Lage.
Markus Lumpert
MUX der Maulwurf und seine
Abenteuer: Sommerfreuden
Der kleine Maulwurf Mux lebt tief unter der Erde. Dort
hat er es sich in seiner Wohnung gemütlich gemacht.
Aber manchmal mag er nicht immer alleine dort unten
sein. Dann zieht es ihn aus seiner Wohnung hinauf ans
Sonnenlicht. So wie an diesem Sommertag. Er möchte
seine Freunde unten am Fluss besuchen. Dabei ahnt er
nicht, dass auf ihn ein großes Abenteuer wartet. Aber
Mux wäre kein Held, wenn er diese spannende Geschich­
te nicht zu einem guten Ende führen würde. Mit der Hilfe
seiner Freunde gelingt ihm dies und der Tag endet für alle
glücklich und froh. Für Kinder von 3 bis 6 Jahren.
Hardcover
21 x 21 cm | 36 Seiten
eur 13,50
ISBN 978-3-99018-359-5
Softcover mit Einklapper
20 x 25 cm | 72 Seiten | eur 12,90
ISBN 978-3-99018-184-3
BUCHER Verlag | Hohenems – Wien – Vaduz | T +43-5576-7118-0 | [email protected] |
www.bucherverlag.com
C E T E R U M
Gedanken zum familienfreundlichen
Krankenhaus
Die Landes-Krankenhäuser Bregenz und Bludenz erhielten
im heurigen Jahr die Auszeichnung als familienfreundliche
Betriebe.
Ich möchte mich recht herzlich bei allen bedanken, die
diese Auszeichnungen ermöglicht haben.
Einer der wichtigsten Punkte für einen familienfreund­
lichen Betrieb ist sicherlich eine den Arbeitszeiten angepasste Kinderbetreuung. Für junge Mütter ist eine frühe Rückkehr an den Arbeitsplatz nur mit entsprechender Kinderbetreuung möglich. An unseren LKH’s gibt es qualitativ gute
und an unsere speziellen Arbeitszeiten angepasste Kinderbetreuung.
Mit den Öffnungszeiten der öffentlichen Kindergärten,
zum Teil auch ohne Mittagsbetreuung, wäre ein Arbeiten im
Krankenhaus nur schwer möglich.
Familienfreundlichkeit darf sich aber nicht nur auf das
Angebot einer ausreichenden Kinderbetreuung beschränken.
Die Meldung einer Schwangerschaft bedeutet für die betroffene Kollegin oft eine sofortige Einschränkung ihrer
­bisher durchgeführten Tätigkeiten. Aufgrund der Arbeitnehmerschutzbestimmungen dürfen Schwangere viele Arbeiten im Krankenhaus nicht mehr machen. Das Verbot der
Nachtarbeit, keine Überstunden, der Umgang mit infektiösem Material oder potentiell toxischen Substanzen (Narkosegase) seien hier stellvertretend erwähnt. Das hat zur Folge,
dass Schwangere ihren gewohnten Arbeitsplatz verlassen
müssen. Nach Möglichkeit der Abteilung wird versucht, diese Kolleginnen in den administrativen Bereich zu versetzen.
Allerdings ist das je nach Abteilung oft schwer zu bewerkstelligen.
Ein zusätzliches Problem ist die sehr knappe Personal­
besetzung. Der Wegfall der Nachtdienste muss durch die
­anderen Mitarbeiter kompensiert werden. Das ist auf Ab­
teilungen, die das AZG mit dem bestehenden Personalschlüssel nur knapp erfüllen können, fast nicht möglich.
Eine deutliche Erleichterung wäre in diesen Fällen eine
rasche und unbürokratische kurzfristige Überbesetzung.
Wenn man davon ausgeht, dass die Schwangerschaft in der
12. SSW gemeldet wird, der Mutterschutz mit der 32. SSW
beginnt, handelt sich hier um eine Spanne von 20 Wochen.
Durch die Möglichkeit zur Überbesetzung in diesem Zeitraum könnte eine deutliche Entlastung der Teams erreicht
werden.
Durch die Umsetzung des AZG mit einer deutlichen
­Reduktion der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit ist die
Vereinbarkeit von Beruf und Familien sicherlich gestiegen.
Viele Kolleginnen arbeiten allerdings nach der Karenzzeit in
Teilzeit. Es ist nur schwer zu verstehen, warum die Kinderzulagen nicht in vollem Umfang gezahlt werden, sondern
nur dem Beschäftigungsausmaß entsprechend.
Wenn beide Elternteile am LKH arbeiten und nach der
Karenzzeit die Kinderbetreuung zu gleichen Teilen übernehmen und daher beide das Beschäftigungsausmaß reduzieren, verlieren diese Familien einen Teil der Kinderzulage.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Kindergeld dann nur
zu z.B. 75 % ausgezahlt wird, je nachdem welcher Elternteil
das höhere Beschäftigungsausmaß hat.
Im Bereich Familienfreundlichkeit wurde in den vergangenen Jahren vieles umgesetzt. Dies bedeutet einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil für die LKH’s in Vorarlberg. Gerade in den oben erwähnten Bereichen könnte mit
geringen Anpassungen diese Boni weiter ausgebaut werden.
Besonders für junge Kolleginnen und Kollegen ist die
­Familienfreundlichkeit neben dem Gehalt und den Arbeitsbedingungen ein oft entscheidender Grund, sich für einen
Ausbildungsplatz in Vorarlberg zu entscheiden.
Ihre
Dr. Claudia Riedlinger
ARZT IM LÄNDLE 05-2016 | 3
INHALT
AUS DER KAMMER
5-17
Ceterum .................................................................................................................................................................. 3
aus der Kurie Niedergelassene Ärzte .................................................................................................................. 5
Gespräche aus dem Visionsprozess .................................................................................................................. 6-7
aus der Kurie Angestellte Ärzte ........................................................................................................................... 7
1.Vorarlberger Patienten-Befragung ................................................................................................................ 8-10
Gut besuchtes Praxisgründungsseminar ............................................................................................................ 11
Ärztekammer informiert interessierte Jugendliche ........................................................................................... 11
Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen ................................................................................................... 12
Kassenvertragsarzt-Stellenbesetzungen ............................................................................................................. 13
Sprechstunden ..................................................................................................................................................... 14
Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Vorarlberg ........................................................................... 14
Notarztfortbildung ............................................................................................................................................... 14
Neuer Lehrpraxis-Kollektivvertrag ...................................................................................................................... 15
Infektionskrankheiten - Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit ................................................. 16
Anmeldung zur Facharztprüfung ........................................................................................................................ 17
ARZT & RECHT
18-20
Todesfalluntersuchungen . .............................................................................................................................. 18-19
Novellierungen von ÖÄK-Verordnungen . ........................................................................................................... 20
FORTBILDUNG
21-25
Ausbildung zum Arbeitsmediziner in Tirol ......................................................................................................... 21
Arbeitsmediziner gesucht ................................................................................................................................... 21
Ärzte-Diplomfortbildungskalender ..................................................................................................................... 22
VORARLBERG
Ultraschallkurse 2016 am LKH Hohenems .........................................................................................................
Turnusärztefortbildung .........................................................................................................................................
Pharmakobotanische Wanderung .......................................................................................................................
3. Feldkircher Workshop: Anästhesie-fokussierte Sonographie .......................................................................
SUMMER SCHOOL zur Ganzheitsmedizin ............................................................................................................
23
23
23
23
23
RESTLICHE BUNDESLÄNDER
Velden - Ärztetage 2016 .....................................................................................................................................
TCM-Diagnostik und Arzneitherapie ...................................................................................................................
„Sexualmedizinische Woche“ ............................................................................................................................
Joint Swiss and Austrian Society of Senology ...................................................................................................
23
24
24
24
AUSLAND
Genetik-Workshop Gynäkologie .......................................................................................................................... 24
St.Galler Senologie Symposium 2016 ................................................................................................................ 24
Turnusärztekongress ............................................................................................................................................ 25
Titelbild (Ausschnitt)
Das Titelbild ist ein Ausschnitt aus
­Lorenz Helfers Werk „Neapelgelb“ (Öl/
Leinwand, 50 x 40 cm) aus dem Jahr
2013 und ist dem Titel „Greatest Hits
by Christine Lederer“ entnommen. Die
­Publikation zur gleichnamigen Ausstellung im vorarlberg museum, die eine
Auswahl zeitgenössischer Künstlerinnen
und Künstler Vorarlbergs zeigt, erschien
kürzlich im BUCHER Verlag.
Kathrin Dünser, Christine Lederer, vorarlberg museum (Hg.): „Greatest Hits by
Christine Lederer“
Preis EUR 12,90 / CHF 15,50
ISBN 978-3-99018-184-3
Im Sinn einer besseren Lesbarkeit der Texte meint die
gewählte Formulierung bei allen Bezeichnungen, die
auf Personen bezogen sind, beide Geschlechter, auch
wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die
männ­liche oder weibliche Form steht.
Impressum
Ausgabe 07/16 – Mitteilungen der Ärztekammer für Vorarlberg.
Erscheint monatlich im BUCHER Verlag Hohenems.
Verlagspostamt: 6850 Dornbirn
Eigentümer, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich:
Ärztekammer für Vorarlberg, Körperschaft öffentlichen Rechts,
vertreten durch Präsident MR Dr. Michael Jonas,
6850 Dornbirn, Schulgasse 17, Tel. (05572) 21900-0, Fax -43
Redaktion: Wilfried Lipburger
SERVICE
26-28
Kammeramt .........................................................................................................................................................
Personalia .............................................................................................................................................................
In Memoriam .......................................................................................................................................................
DFP-Diplom ..........................................................................................................................................................
4 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016
Grafische Gestaltung: Bruno Reis, Hohenems
26
27
27
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Produktion: BUCHER Druck GmbH, Druck & Veredelung,
6845 Hohenems
Anzeigenverwaltung:
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A-6832 Röthis, Tel. (05523) 52392-0, Fax -9, ISDN -50,
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Gedruckt auf chlorfrei gebleichtes, umweltfreundliches Papier.
AUS DER KAMMER
... aus der Kurie Niedergelassene Ärzte
VON KURIENOBMANN VP DR . BURKHARD WALLA
Honorarverhandlungen abgeschlossen
D
ie Honorarverhandlungen
für die Jahre 2016 und
2017 zwischen Ärztekammer und der VGKK sind abgeschlossen. Die Beschlussfassung der
Ergebnisse ist in der Kurie am 4.7.
und im VGKK Vorstand am 5.7.
vorgesehen, die weiters erforderliche Beschlussfassung durch den
Hauptverband soll im September/
Oktober erfolgen. Das Ergebnis ist
meines Erachtens erfreulich, die
genauen Details werden wir im
August nach der entsprechenden
Beschlussfassung durch den VGKKVorstand veröffentlichen.
Bereits jetzt möchte ich aber
zwei doch sehr entscheidende Inhalte vorstellen:
Dringlichkeitsterminsystem
Wir haben das bereits bestehende
Terminpoolsystem weiterentwickelt
und es gemeinsam mit der Kasse
als Dringlichkeitsterminsystem etabliert. Herzstück ist eine elektronische Buchungsplattform, über die
Allgemeinmediziner bei Fachärzten
dringliche Termine buchen können.
Wir glauben, dass wir damit einen
wesentlichen Schritt in der Verbesserung der Versorgung machen
können. Wie wir aus der Patientenbefragung, aber auch aus einem
von der Zielsteuerungskommission
durchgeführten „Mystery Call“ wissen, gibt es zumindest aus Sicht der
Patienten zu lange Wartezeiten auf
Facharzttermine. Von den Vertretern der Allgemeinmedizin wissen
wir, dass es zumindest was dringliche Termine betrifft, im Facharztbereich Verbesserungsbedarf gibt.
Mit diesem Buchungssystem, ermöglichen wir den Allgemeinmedizinern Zugriff auf dringliche Termine beim Facharzt auf einfachem
und unbürokratischem Weg und
unabhängig von der telefonischen
oder persönlichen Erreichbarkeit
der Facharztordination. Es wurde
für alle diesbezüglich relevanten
Fächer (Augenheilkunde, Derma-
tologie, Orthopädie, Psychiatrie,
Neurologie, HNO und Interne) ein
geschätzter Bedarf an dringlichen
Terminen über die Allgemeinmediziner erhoben. Wir versuchen nun
über die Fachgruppen genügend
Fachärzte flächendeckend im Land
zu finden, die diese Termine dann in
der Buchungsplattform freischalten.
Neu am jetzt verhandelten Modell
ist die Honorierung. Allgemeinmediziner erhalten 5 Euro pauschal für
jeden gebuchten Termin, Fachärzte
erhalten für jeden bei ihnen gebuchten Termin 39 Euro, müssen diesen
aber außerhalb der vertraglichen
Ordinationszeit anbieten. Ich darf
Sie herzlich bitten, das System zu einem guten Leben zu erwecken, wir
stärken unsere Position im Gesundheitssystem enorm, wenn wir den
Versorgungsbedarf gut abdecken.
Wir erweitern damit die Facharztressourcen und kommen der lange
bestehenden Forderung der Allgemeinmediziner nach, in dem wir
dieses elektronische Netzwerk für
dringliche Termine etablieren und
stärken die Rolle der Primärversorger in der Versorgungspyramide.
Wir informieren in diesen Wochen die für dieses System relevanten Fachgruppen und ersuchen Sie
alle um Unterstützung und um Ihre
Beteiligung.
Eine Schulung auch für Arztassistentinnen zur Nutzung des
Systems wird im September
erfolgen, die Termine werden
rechtzeitig bekanntgegeben.
VP Kurienobmann
Dr. Burkhard Walla
ihre komplexen Schmerzpatienten
vorstellen und diskutieren können
und wo gemeinsame Behandlungskonzepte entwickelt werden. Die
wesentliche Qualitätssteigerung in
­
der Behandlung von chronischen
Schmerzpatienten ist somit die Interdisziplinarität und Vernetzung.
Auch die Politik im Land ist für
­dieses Projekt zu haben und so liegt
eigentlich ein fix fertiges Konzept zur
Umsetzung vor.
Das Projekt sollte demnächst in
der Landeszielsteuerungskomission
beschlossen werden, offenbar wurde es aber zuletzt von der Tagesordnung genommen, da, wie man hört,
die KHBG den Beschluss im Land
blockiert.
Man darf gespannt sein, wer zuletzt das Sagen hat in Vorarlberg,
die Landespolitik oder die KHBG.
Ich hoffe sehr, dass es zu einem
baldigen Beschluss kommt. Ich bin
zutiefst überzeugt, dass wir damit
eine sinnvolle qualitative Verbesserung der Versorgung von Schmerzpatienten im Land etablieren.
Wir werden Sie informieren und
mitteilen, wie konkret die P
­ atienten
eingebracht werden können und
wie die Honorierung erfolgt, sobald die Entscheidungen gefallen
sind.
Schmerzboard
Das interdisziplinäre Schmerz­
board ist ein Produkt der
­Honorarverhandlungen. Dort
wurde die Idee geboren, dass
wir im Land ein Schmerzboard
mit verschiedenen Disziplinen
(Anästhesie, Neurochirurgie,
Psychosomatik, Orthopädie,
Innere Medizin etc) auch für
niedergelassene Ärzte zugänglich machen wollen, die dort
ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 5
IM GESPRÄCH
Ärztekammer für ein heilsames Miteinander
Visionen konkretisieren. Visionen realisieren. –
Gespräche aus dem Visionsprozess
Die Ärztekammer für Vorarlberg befindet sich in einem Visionsprozess, der vom Wunsch ihrer Mit­
glieder getragen ist, einen verstärkten Beitrag zu einer finanzierbaren und ganzheitlichen Gesund­
heitspolitik zu leisten. In der Reihe „Im Gespräch“ kommen monatlich einzelne Teilnehmer/innen des
interdisziplinär gestalteten Prozesses zu Wort.
Im sechsten Teil befindet sich Wolfgang Metzler, Internist aus Rankweil mit eigener Praxis, im Ge­
spräch mit Mag. Karin Metzler:
Kompetenz, mit kleineren Problemen selbst zurechtzukommen.
Natürlich wird auch die Bevölkerung immer älter und die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten haben in vielfältiger Weise
zugenommen.
Das alles steigert unsere „Fallzahlen“.
Frage: Landeszielsteuerungskommission ist meine nächste Frage.
Warum glaubt du, dass die ÄrztInnen hier weitestgehend ausgeschlossen wurden?
Dr. Wolfgang Metzler
Gesundheitsberufe intensiv einbinden
Frage: Du erzählst mir immer wieder von dem Druck, unter dem
du während der ganzen Woche stehst. Was macht diesen Druck in
deinem beruflichen Alltag aus?
Dr. Metzler: Wir erleben heute in der Praxis, vor allem in der
Kassenpraxis, einen ungeheuerlichen Zeit- und Termindruck.
­
Das hängt mit vielen Unwägbarkeiten im System zusammen.
Auch wenn man noch so genau versucht, Termine zu vergeben
und einzuhalten, gibt es immer wieder Akutfälle, Zwischenfragen
und Probleme, die behandelt und eingeschoben werden müssen.
­Daraus resultiert dann eine unbefriedigende Situation für den
Arzt und für den Patienten. Der Arzt hat nicht genügend Zeit
für den Einzelnen und der Patient nimmt das auch so wahr. Er
hat dann möglicherweise das Gefühl, dass er schnell abgefertigt
wird, obwohl er lange auf einen Termin hat warten müssen. Eine
wirkliche Lösung habe ich derzeit dafür nicht. Eigentlich haben
wir ja eine sehr hohe Arztdichte in Vorarlberg, auch im internationalen Vergleich, und trotzdem ist offenbar die Begehrlichkeit
in der B
­ evölkerung, den Arzt aufzusuchen und auch mit kleinen
Beschwerden wahrgenommen zu werden, sehr hoch.
Frage: Der Druck kommt also daher, dass die Nachfrage sehr angestiegen ist?
Dr. Metzler: Ja, das kann ich nur bestätigen. Der Patientenansturm ist manchmal kaum zu bewältigen. Vielleicht hat der „medizinische Hausverstand“ in der Bevölkerung abgenommen, die
6 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016
Dr. Metzler: Es ist für uns Ärzte und Ärztinnen sehr schmerzhaft,
aus diesem Gremium praktisch komplett ausgeschlossen zu sein.
Hier regiert wohl der Grundsatz: Wer zahlt, schafft an. Aus meiner Sicht bleibt die fachliche Kompetenz der Gesundheitsberufe
damit außen vor. Die Ursache ist auf politischer Ebene zu suchen.
Man wählt den einfacheren Weg, viele Anfragen und Bedenken
unserer Berufsgruppe müssen so von vornherein gar nicht gehört
werden. Wir sind aber überzeugt, dass das für die Patientenversorgung zu Nachteilen führen wird.
Frage: Was wären deine konkreten Empfehlungen an den Gesundheitsminister oder an den Gesundheitslandesrat? Was könnte die
Ärzteschaft zu einer Änderung des Systems beitragen?
Dr. Metzler: Wenn man bedenkt, dass wir in Vorarlberg eine der
höchsten Ärztedichten europaweit haben und diese Ärzte auch tatsächlich so viel in Anspruch genommen werden, dann fragt man
sich natürlich, leben wir in so einer krankmachenden Umwelt? Wo
liegen die Faktoren, dass dieses medizinische System so intensiv
genutzt wird? Ich denke, man hat jetzt über Jahre die Menschen
mit einer Überladung an Informationen durchaus auch verängstigt und hysterisch gemacht: Wenn es im kleinen Finger kribbelt,
könnte es ein Schlaganfall sein. Wenn es in der Brust sticht, kann
es ein Herzinfarkt sein. Sofort den Arzt konsultieren, etc. Das hat
auf der einen Seite natürlich eine Berechtigung, schießt aber in
vielen Fällen über das Ziel hinaus. Es wäre aus ärztlicher Sicht sehr
wünschenswert, wenn in der Bevölkerung eine höhere hausmedizinische Kompetenz bestehen würde, um zumindest mit Bagatelleproblemen selbst zurechtzukommen. Hier könnte man gesundheitspolitisch ansetzen, also die Bevölkerung gut aufklären, bereits
im Kindergarten und im Schulalter Maßnahmen setzen, die Mutter wieder als „erste Krankenschwester“ in der Familie gewinnen,
☞
etc. Darüber hinaus möchte ich den Politikern ans Herz legen, Ärzte und andere Gesundheitsberufe als Experten nicht
aus den Entscheidungsgremien auszuschließen, sondern intensiv einzubinden. Dies kann der Gesundheitspolitik und
der Bevölkerung im Allgemeinen nur zum Vorteil reichen.
Frage: Was denkst du zu Partnerschaft und Gleichberechtigung
zwischen ÄrztInnen und PatientInnen?
Dr. Metzler: Für mich ist der emanzipierte Patient, der sich
auf gleicher Augenhöhe wie der Arzt sieht, der beste Patient.
Wir müssen kooperieren, der Patient muss verstehen, was
warum mit ihm geschieht, nur dann kann er motiviert sein,
gut mitzumachen und die Empfehlungen eines behandelnden Arztes auch umsetzen. Alles was hier mit einem Gefälle
zu tun hat, lehne ich ab. Ich sehe heute den Arzt als Dienstleister, nicht anders zu bewerten als andere Dienstleister in
unserer Gesellschaft.
Denkanstöße:
Zeit- und Termindruck im Arztalltag aufgrund
stark gestiegener Inanspruchnahme durch die Bevölkerung – Angst und Verunsicherung durch ein
Zuviel an Information – Förderung der hausmedizinischen Eigenkompetenz in der Bevölkerung
auch für Ärzteschaft wünschenswert – der emanzipierte Patient als der beste Patient – Einbeziehung
der Gesundheitsberufe in die politischen Entscheidungsprozesse zum Wohl der Allgemeinheit
... aus der Kurie Angestellte Ärzte
Start zur Evaluierung der
Basisausbildungg
D
emnächst werden die ersten Ärztinnen und Ärzte
die Basisausbildung entsprechend der neuen Ausbildungsordnung abgeschlossene haben. Mit
einer bundesweiten Online-Umfrage soll die Situation der Basisausbildung evaluiert werden. Start der
Umfrage war Anfang Juli 2016.
Durch die neue Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, die seit 1. Juni 2015
in Kraft ist, müssen sowohl angehende Allgemeinmediziner als
auch künftige Fachärzte zu Beginn
ihrer ärztlichen Ausbildung eine
neunmonatige Basisausbildung in
konservativen und chirurgischen
Fächern absolvieren. Diese soll Ärztinnen und Ärzte dazu befähigen,
Patienten von der Aufnahme bis
zur Entlassung zu betreuen, den
Stationsalltag zu bewältigen und
in Not-Situationen fachgerecht behandeln zu können. Am Ende und
Ärzte in der Lage sein, die häufigsten Krankheitsbilder zu erkennen
und zu ­behandeln.
Die Umfrage
Erstmals wird die anonyme OnlineUmfrage zur Evaluierung der Basisausbildung im Juli 2016 durchgeführt; im Oktober erfolgt eine
weitere Evaluierung für die nächsten Absolventen.
Künftig soll die Evaluierung
– entsprechend dem Zyklus der
­Basisausbildung – quartalsweise erfolgen.
Ziel ist es, zu evaluieren, wie die
Vermittlung von ärztlichen Kenntnissen und Fertigkeiten in der Basisausbildung an den Krankenhäusern in Österreich aus Sicht der
Ausbildungsärzte erfolgt, um all­
fällige Stärken und Verbesserungspotentiale zu erheben.
Durchgeführt wird die Umfrage, für die ein spezieller Fragebogen
erstellt wurde, vom Ärztlichen Qualitätszentrum in Linz, wodurch die
Unabhängigkeit und Anonymisierung der Ergebnisse gewährleistet
ist.
Die Basisausbildung wird in
ihrer Gesamtheit bewertet und
nicht jede Abteilung für sich. Der
Tatsache, dass die Basisausbildung
an mehreren Abteilungen absol-
Kurienobmann VP
Dr. Hermann Blaßnig
viert werden muss, hat man insofern Rechnung getragen als man
hier technisch die Möglichkeit
der Mehrfachauswahl geschaffen
hat – sowohl bei den Abteilungen
als auch bei den Krankenhäusern,
wenn man diese etwa an verschiedenen Krankenhäusern absolviert
hat. Besonders gravierende Unterschiede von einzelnen Teilen der
Ausbildung, die an verschiedenen
Abteilungen oder Krankenhäusern
absolviert wurden, können im Feld
„Freitext“ näher beschrieben werden.
Am Ende des Fragebogens werden die Teilnehmer gefragt, welchen weiteren Ausbildungsweg sie
eingeschlagen haben und werden
entsprechend auf die weiteren Evaluierungen hingewiesen.
Erste Ergebnisse der OnlineUmfrage über die Basisausbildung
soll es im September 2016 geben.
ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 7
AUS DER KAMMER
Erfreuliches Ergebnis:
1.Vorarlberger Patientenbefragung
Die Vorarlberger Ärztinnen und Ärzte stehen vor herausfordernden Zeiten und möchten in den Dis­
kussionen und Verhandlungen mit starken und fundierten Argumenten überzeugen. Die Kurie der
Niedergelassenen Ärzte wollte daher aus erster Hand wissen, wie die Menschen in unserem Lande
die Gesundheitsversorgung beurteilen und wo Verbesserungspotential besteht. Dazu wurden vom
Marktforschungsinstitut Brainpool über 400 Personen telefonisch befragt. Die für die Ärzteschaft
sehr erfreulichen Ergebnisse dieser ersten repräsentativen Vorarlberger Patientenbefragung wurden
im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag, dem 10. Juni 2016 der Öffentlichkeit präsentiert.
und persönliche Beziehung zum
Arzt (Grafik 3 und 4). Laut MR Dr.
Harald Schlocker, Vertreter der niedergelassenen Allgemeinmediziner
sind das Zahlen, die bestätigen, dass
sich die Menschen bei uns im Land
wirklich gut betreut fühlen. Der
Hausarzt, der zu 88 Prozent Kassenarzt ist, wird von den Menschen
sehr geschätzt. 93 Prozent sind sehr
zufrieden bzw. zufrieden. An diesen Zahlen wird sichtbar, dass der
überwiegende Teil der akut kranken
Menschen durch den niedergelassenen Bereich aufgefangen wird und
dieses System gut funktioniert.
v.l.n.r. Dr. Josef Pointner, VP Dr. Burkhard Walla und MR Dr. Harald Schlocker informierten über die Patientenbefragung.
D
ie vorliegenden Ergebnisse sind überaus erfreulich
und stellen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
in unserem Lande ein ausgezeichnetes Zeugnis aus. 92 Prozent der
Patienten beurteilen die Betreuung
bei ­ihren Ärzten mit sehr zufrieden bzw. zufrieden – ein sowohl
für Kassen- als auch für Wahlärzte
geltender Wert, den laut Marktforschungsinstitut Brainpool kaum
eine andere Berufsgruppe in Umfragen erreicht (Grafik 1).
Alle Ärztinnen und Ärzte
sind systemrelevant
Laut Kurienobmann Dr. Burkhard
Walla steht diese Umfrage in einem
krassen Gegensatz zu der immer
wieder einmal geäußerten Kritik,
wonach niedergelassene Ärzte eine
Anrufbeantwortermedizin betreiben würden bzw. insbesondere
Wahlärzte „Rosinenpicker“ und
nicht systemrelevant seien. Aus den
8 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016
Augen der Bevölkerung wird durch
diese Umfrage die Gleichwertigkeit
aller Ärztinnen und Ärzte nachdrücklich bestätigt.
Das Vertrauen zum Arzt steht an
oberster Stelle
Die Vorarlberger Bevölkerung zeig­
te sich in der Umfrage sehr gesundheitsbewusst. Auf die Frage, wer
ihr erster Ansprechpartner bei
Krankheit sei, gaben 82 Prozent
ihren Hausarzt an (Grafik 2).
­
Grund dafür ist die langjährige,
vertrauensvolle Beziehung zum
Hausarzt und die Tatsache, dass
dieser die individuelle Krankengeschichte kennt. Die restlichen 18
Prozent verteilen sich recht gleichmäßig auf Fachärzte, Ambulanzen
und andere Ansprechpartner wie
Heilpraktiker, Betriebsarzt und
Eltern. 85 Prozent gaben an, dass
es ihnen wichtig ist, dass ihr Arzt
sie persönlich kennt und 86 Prozent schätzen eine vertrauensvolle
Menschen schätzen die freie
Wahlmöglichkeit
Auch Fachärzte werden von den
Vorarlbergern regelmäßig aufgesucht. 58 Prozent gaben an, innerhalb des letzten Jahres bei einem
Facharzt gewesen zu sein (Grafik
5). Der meist genannte Facharzt ist
der Gynäkologe, gefolgt von Augenarzt und Internist (siehe Grafik 6).
Wenn die Menschen einen Facharzt konsultieren, entscheiden sich
36 Prozent für einen Kassenarzt
und 40 Prozent für einen Wahlarzt
(siehe Grafik 7). In Summe sind
die Menschen mit der Behandlung
des Facharztes zu 93 Prozent sehr
zufrieden bzw. zufrieden. Auch die
oft thematisierte „Zwei-KlassenMedizin“ wird von den Menschen
nicht als Nachteil, sondern als geschätzte Wahlfreiheit im System
wahrgenommen. Drei Viertel der
Befragten gaben an, den Unterschied zwischen Kassen- und Wahlarzt zu kennen (Grafik 8). Zwei
Drittel dieser Personen waren selbst
schon einmal bei einem Wahlarzt.
☞ weiter auf Seite 10
13./
Vergleich Zufriedenheit
3./
11./ Wissen, ob der Facharzt Kassen- bzw.
Wahlarztdes
ist Unterschiedes zwischen Wahlarzt und
Bekanntheit
12./ Zufriedenheit mit dem Facharzt
%
70
63
Hausarzt
62
Wahlarzt
Facharzt
50
40
30
Kennen
Sie
den Unterschied
zufrieden
waren Siezwischen
mit der
12./ Wie
100
Kassenarzt
und
Wahlarzt?
Behandlung
des
Facharztes?
11./ War der Facharzt Kassenarzt oder
Wahlarzt?
57
60
Kassenarzt
36%
35
1/ ERSTER ANSPRECHPARTNER
BEI KRANKHEIT
30 30
  Dre
80
Weiß nicht
11%
ken
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Ka
100
90
Beides
13%
20
Die Ker
60
57,4%
80
70
35,5%
40
60
50
10
6
5
5
2
0
0
sehr zufrieden
zufrieden
mittemmäßig
zufrieden
1
1
0
eher unzufrieden
1
3
30
  Die
20
75 %
40
4,7%
0
20
überhaupt nicht
zufrieden
1,3%
und
Zu
0,7%
25 %
10
0
Wahlarzt
40%
  Die Zufriedenheit bei Haus-, Wahl- oder Facharzt ist mit über 90 % bei allen
Ja
Befragten sehr hoch
29
32
Grafik 7 + 8
Grafik 1
1.1/
Wer ist Ihr erster Ansprechpartner bei Krankheit?
Krankenhaus
(Ambulanz)
5,4%
Facharzt in einer
Ordination
5,7%
Kernaussagen zur Patientenbefragung 2016
Andere
6,9%
11 und 12./
Die Kernaussage
• 82% der Vorarlberger gehen bei Krankheit als erstes zu ihrem
Hausarzt
  Wenn man einen Facharzt konsultiert, wählt man etwa gleich
2/ BEZIEHUNG ZUM ARZT
oft einen Wahlarzt sowie einen Kassenarzt.
• Hauptmotive
für den Hausarztbesuch sind:
- die langjährige persönliche Beziehung
  Knapp 93% geben an, dass sie mit diesem sehr zufrieden
- und
das große Vertrauen
oder zufrieden sind.
7
Mein Hausarzt
82%
• 85 % ist es sehr wichtig, dass ihr Arzt sie kennt.
4
Grafik 2
2./
Beziehung zum Arzt
• Dreiviertel der Vorarlberger kennen den Unterschied zwischen einem Wahl- und Kassenarzt.
Welche Art von Beziehung zu Ihrem Arzt
bevorzugen Sie?
• Für 89% der Vorarlberger ist es sehr wichtig bzw. wichtig,
dass sie den Arzt frei wählen können
100
100
90
90
80
80
70
10/
BESUCH EINES FACHARZTES
70
60
60
50
85 %
40
86 %
40
30
30
25
20
20
15 %
10
0
Nein
• 68% stimmen der Aussage „für Gesundheitsversorgung in
Vorarlberg ist es wichtig, dass es Wahlärzte und Kassenärzte
gibt“ zu.
14 %
10
0
Ja
4/ BESUCH EINES WAHLARZTES
• 86 % bevorzugen eine vertrauensvolle und persönliche Be­
ziehung zum Arzt.
30
Ist es wichtig für Sie, dass Ihr Arzt Sie
kennt?
50
Nein
• Dreiviertel der Befragten waren innerhalb des letzten Jahres
beim Hausarzt.
vertrauensvoll und anonym und sachlich
persönlich
8
• 7% der Befragten haben keinen Hausarzt.
Grafik 3 + 4
10./
Besuch eines Facharztes
Waren Sie innerhalb des letzten Jahres
bei einem Facharzt?
• Knapp 88% der Befragten haben als Hausarzt einen Kassenarzt
Wenn ja, welches Fachgebiet?
• 58% der Vorarlberger waren innerhalb des letzten Jahres bei
einem Facharzt.
100
% 19
90
17
80
17
70
• Der am häufigsten besuchte Facharzt ist der Gynäkologe,
gefolgt von Augenarzt und Internist.
60
50
9
40
30
9
7
58 %
5
42 %
20
10
4
4
3
3
3
• Wenn man einen Facharzt konsultiert, wählt man etwa gleich
oft einen Wahlarzt sowie einen Kassenarzt.
1
Psychiat
er
Lungena
rzt
Kinderar
zt
Radiolog
e
Neurolo
ge
Sonstige
s
HNO
Urologe
Orthopä
de
Internist
Nein
Hautarzt
Ja
Gynäkol
oge
Augenar
zt
0
26
Grafik 5 + 6
• Die Zufriedenheit bei Haus-, Wahl- oder Facharzt ist mit über
90 % bei allen Befragten sehr hoch
ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 9
AUS DER KAMMER
91,5 Prozent gaben an, mit der
Behandlung sehr zufrieden bzw.
zufrieden gewesen zu sein. „Das
Ergebnis der Befragung zeigt, dass
unser System in Vorarlberg sehr gut
funktioniert und alle drei Bereiche
– Allgemeinmediziner, Fachärzte
und Wahlärzte – tragende Säulen
des Systems sind. Auch die Tatsache,
dass die Menschen bei allen Ärzten
mit über 90 Prozent zufrieden bzw.
sehr zufrieden sind, ist für uns als
Ärzte sehr erfreulich“, erklärt Josef
Pointner, Vertreter der Wahlärzte in
der Ärztekammer.
Dabei spielt die Wahlmöglichkeit eine entscheidende Rolle: Für
89 Prozent der Vorarlberger ist
es wichtig, dass sie ihren Arzt frei
wählen können, 68 Prozent sind der
Meinung, dass es für das Gesundheitssystem in Vorarlberg wichtig
ist, dass es Wahlärzte und Kassenärzte gibt und 64 Prozent sind bereit, für einen Wahlarzt einen Teil
selbst zu bezahlen.
ten. „Das Problem ist uns bekannt.
Allerdings befinden wir uns hier
in einer schwierigen Situation: Die
Menschen wollen sehr kurzfristig
und schnell einen Termin, gleichzeitig möchte aber jeder Patient
eine möglichst lange Behandlungszeit. Diese beiden Wünsche lassen
sich nur sehr schwer vereinbaren.
Wir werden uns aber weiterhin bemühen, eine gute Lösung für alle zu
finden! Denn zufriedene Patienten
sind für uns Ärzte die größte Motivation“, erklärte Dr. Burkhard Walla
abschließend zur Pressekonferenz.
Allerdings seien aus Sicht auch die
Verwalter der Geldmittel im Gesundheitssystem angehalten, das
System nicht durch sinnlose Bürokratie und durch Kontrollwahn zu
behindern.
Detaillierte Informationen über
die Ergebnisse der Patientenbefra­
gung finden Sie auch auf unserer
Homepage unter www.arztinvor­
arlberg.at (Ausgewähltes)
Kritikpunkt Wartezeiten
Größter Kritikpunkt in der Umfrage waren die zu langen Wartezei-
VN 11.6.2016
Neue 11.6.2016
Neue 11.6.2016
10 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016
VN 11.6.2016
Tipps für den Start:
Gut besuchtes Praxisgründungsseminar
Der Schritt in die Praxis konfrontiert Ärztinnen und Ärzte mit einer Fülle wirtschaftlicher und recht­
licher Fragestellungen. Um diese optimal auf dem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen, hat
die Ärztebank gemeinsam mit der Ärztekammer kürzlich zu einem Praxisgründungsseminar geladen,
welches mit über 50 Teilnehmern hervorragend besucht war.
I
n anschaulichen Referaten wurde über folgende Themen referiert:
• Wohlfahrtsfonds
• steuerliche Grundlagen
• Personal(neben)kosten
• Registrierkasse
• „Das Gespräch mit der Bank“
• Konten- und Finanzierungsarten
• Rückzahlungsfähigkeit, Prognoserechnung
Am Ende der Veranstaltung hatten
die Teilnehmerinnen und Teilnahmer noch im Rahmen eines Buffet
Möglichkeit zu vertiefenden Gesprächen.
Als wesentliche Planungshilfe
bei der Gründung einer „Praxis“
dient auch der von der Ärztekammer jährlich neu aufgelegte „Praxisgründungsleitfaden“, welcher bei
der Ärztekammer für Vorarlberg er-
Über 50 interessierte Jungärztinnen und Jungärzte waren beim Praxisgründungsseminar
hältlich ist und auch auf der Homepage unter www.arztinvorarlberg.
at (Arzt und Beruf / Niedergelasse-
ne Ärzte) heruntergeladen werden
kann.
Maturanteninformation:
ÄK informiert interessierte Jugendliche
A
uch für das Schuljahr 2015/
2016 veranstaltete das Berufsinformationszentrum
des AMS Bregenz wiederum berufskundliche Veranstaltungen für
angehende Maturantinnen und
Maturanten. Am Veranstaltungsnachmittag zum Thema Medizin
gab die Ärztekammer Einblicke in
das spannende Berufsfeld Medizin,
die ärztliche Ausbildung sowie auch
über die zu erwartenden Berufs­
aussichten.
Das Informationsbedürfnis war
wieder überaus groß. Die angehenden Maturantinnen und Maturanten haben viele Fragen zum
Studium und zum Beruf des Arztes,
besonders auch zum Eignungstest
Dr. Tobias Sprenger, Turnusarzt am LKH Bludenz informierte über das spannende Berufsfeld Medizin.
für das Medizinstudium. In vielen
Gesprächen konnten dann Unklarheiten beseitigt und Lust auf den
– in vieler Hinsicht großartigen –
Arztberuf gemacht werden.
ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 11
AUS DER KAMMER
AUSSCHREIBUNG EINER KASSENVERTRAGSARZTSTELLE
Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg wird von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter vorbehaltlich der Zustimmung des Landesstellenausschusses sowie auch der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den
Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe Januar 2016 und im Internet www.vgkk.at, www.aekvbg.or.at)
folgende Kassenvertragsfacharztstelle ausgeschrieben:
Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie in Hohenems
Niederlassungsbeginn: II. Quartal 2017, frühestens ab Mai 2017, spätestens III. Quartal 2017 (Nfg. Dr. Thomas SEIFERT)
1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, per Post oder händischer Abgabe eingebracht werden und müssen bis spätestens 19.08.2016, 12:00 Uhr, dort eingelangt sein.
2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen:
Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise.
Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obge-nannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der
Ärztekammer für Vorarlberg bestätigt wird
Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten
• bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. KAD Dr. Jürgen HEINZLE), schriftlich, per Fax (05572 21900 43),
telefonisch (05572 21900 52) oder per e-mail ([email protected])
• bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per
Fax (Fax-Nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1605) oder per e-mail ([email protected])
angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.or.at bzw. www.vgkk.at zum Download zur Verfügung.
3.Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird der
31.03.2017 festgelegt.
5.Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die
Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen - sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden - zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in)
vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG.
Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse:
Der leitende Angestellte: Dir. Mag. Christoph Metzler e.h.
Der Obmann: Manfred Brunner e.h.
Für die Ärztekammer für Vorarlberg:
Der Präsident: MR Dr. Michael Jonas e.h.
Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen
Für Bewerbungen ist ausnahmslos der bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse oder bei der Ärztekammer erhältliche Frage­
bogen zu verwenden. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren
nicht berücksichtigt werden.
Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird dringend
empfohlen, sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.)
so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen.
Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg
(Ansprechpartner: Dr. Jürgen Winkler, Tel. 0 55 72/2 19 00-34) gerne bereit, Bewerber zu beraten und zu unterstützen. Um
rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht!
12 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016
Besetzung von Kassenvertragsarztstellen
Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten wird mitgeteilt, dass die in der Mai-Ausgabe 2016 des
Arzt im Ländle ausgeschriebene
• Kassenvertragsarztstelle für Allgemeinmedizin in Schoppernau (Nachfolge Dr. Jos Wüstner) mit dem Alleinbewerber,
Herrn Dr. Andreas Wüstner
besetzt wird.
Hinweis: Für die in der Mai-Ausgabe 2016 des Arzt im Ländle ebenfalls ausgeschriebene Kassenvertragsarztstelle für Allgemeinmedizin in Thüringen (Nachfolge Dr. Hubert Zerlauth) sind keine Bewerbungen eingegangen.
Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten wird mitgeteilt, dass die in der Österreichischen Ärztezeitung ausgeschriebene
• Kassenvertragsarztstelle für Allgemeinmedizin in Schruns (Nachfolge Dr. Johann Trippolt) mit dem Alleinbewerber, Herrn
Dr. Johann Trippolt,
besetzt wird.
Hinweis: Für die ebenfalls in der Österreichischen Ärztezeitung ausgeschriebenen Kassenvertragsarztstellen für Allgemeinmedizin in Gaschurn (Nachfolge Dr. Wolfgang Sander), in Bludenz (Stellenverlegung und Nachfolge Dr. Michael Jeleff) und in
Lustenau (Nachfolge Dr. Hermine Engl) sind keine Bewerbungen eingegangen.
Arbeiten bei Wolford zeichnet sich durch Teamgeist und eine besondere Unternehmenskultur in einem internationalen, modebewussten Umfeld aus. Haben Sie Lust uns zu begleiten?
Arbeitsmediziner (m/w)
mit kurAtiver PrAxiserfAhrung
Im Rahmen der Nachfolgeplanung suchen wir ab Frühsommer 2017 im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit eine Persönlichkeit für unsere Betriebsarztordination mit ca. 7 Einsatzstunden pro Woche. Folgende Schwerpunkte gehören zu Ihrem
Aufgabengebiet:
•
•
Betriebsärztliche Betreuung unser Mitarbeiter/innen am Standort Bregenz aus den Unternehmensbereichen
Produktion, Verwaltung und Retail
Arbeitsmedizinische Begleitung zur Gesundheitsförderung und Prävention
Für diese Aufgabe bringen Sie eine Ausbildung zum Allgemeinmediziner „ius practicandi“ sowie das Diplom für die Arbeitsmedizin und idealerweise Akupunktur mit. Sie überzeugen durch hohe kommunikative Fähigkeiten und sind in der Lage durch
eine Integration im Unternehmen stabile Beziehungen und Vertrauen aufzubauen. Aufgrund unserer Internationalität sind
Grundkenntnisse der englischen Sprache erwünscht.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur
Verfügung.
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z.H. Caroline Riesner · E-Mail: [email protected]
ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 13
Sprechstunden
Präsident
MR Dr. Michael Jonas
Donnerstagnachmittag
nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Vizepräsidenten
1. Vizepräsident
Dr. Hermann Blaßnig
Donnerstag ab 16.30 Uhr
2. Vizepräsident
Dr. Burkhard Walla
Donnerstagnachmittag
jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Kurie angestellte Ärzte
Obmann Dr. Hermann Blaßnig
Donnerstag ab 16.30 Uhr
Obmannstellvertreter:
Dr. Thomas Striberski
Ausschreibung: Preis der
Ärztekammer für Vorarlberg
Der Preis der Ärztekammer für Vorarlberg 2016
wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:
1. Die eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten oder Leistungen auf dem Gebiet der praktischen Medizin dürfen
nicht älter sein als zwei Jahre, gerechnet vom Beginn der
Ausschreibungsfrist. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der
Publikation. Die Arbeiten oder Leistungen müssen in Vorarlberg oder von Vorarlberger Ärztinnen und Ärzten, die
in der Regel befristet außerhalb unseres Landes tätig sind,
ausgeführt oder erbracht wurden.
2. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig deklariert sein; er gilt als der Einreichende. Habilita­
tionsschriften können nicht berücksichtigt werden.
3. Der(die) Autor(en) dürfen zum Zeitpunkt der Ausschreibung weder das 40. Lebensjahr vollendet (Zeiten der
Kinder­karenz und des Präsenzdienstes können hinzugezählt werden), noch den Status eines Universitätsprofessors innehaben. Jeder Preisarbeit sind Lebensläufe des
(der) Autors (Autoren) beizufügen.
4. D
er Preis kann unter mehreren Bewerbern geteilt werden.
5. D
ie Höhe des Preises beträgt E 4.000,–.
jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
Kurie niedergelassene Ärzte
Obmann VP Dr. Burkhard Walla
Donnerstagnachmittag
Obmannstellvertreter:
MR Dr. Harald Schlocker
Donnerstagnachmittag
jeweils nur gegen telefonische Voranmeldung
0 55 72/2 19 00-29
[email protected]
Servicestelle für Ausbildungsärzte
Die Kammer will sich verstärkt um die Bedürfnisse und
Wünsche der in Vorarlberg in Ausbildung zum Arzt für
Allgemeinmedizin und Facharzt stehenden Ärztinnen und
Ärzte bemühen.
Dazu wird unter [email protected] eine eigene
E-Mailadresse eingerichtet. Wir werden bemüht sein,
schnellstmöglich Antworten und Lösungen für Ihre Anliegen und Fragen zu finden. Natürlich nehmen wir auch
gerne Anregungen und Vorschläge entgegen.
Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme, kontaktieren
Sie uns!
14 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016
6. Die Arbeiten sind in je 7 Ex­emplaren bis spätestens Freitag, 2. Dezember 2016 (Datum des Poststempels), bei der
Ärzte­kammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, ein­zureichen.
Notarztfortbildung 2016
(gem. §40 Abs. 3 Ärztegesetz)
Termin:
8./9. Oktober 2016 (jeweils 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Ort:
Katastrophenzentrum (Landesfeuerwehrschule)
Florianistraße 1, 6800 Feldkirch
Teilnahmegebühr: € 250,–
Anmeldungen: Ab sofort!
Die Teilnahme erfolgt in der Reihenfolge
der Einzahlung der Kursgebühr auf das Konto
bei der Raiffeisenbank Dornbirn,
lautend auf Ärztekammer für Vorarlberg, Notfallmedizin
IBAN: AT44 3742 0000 0002 0982
BIC: RVVGAT2B420
Nach Anmeldeschluss wird bei Zustandekommen der Fortbildung bei Nichtteilnahme die Kursgebühr nicht rückerstattet.
DFP: 20 Punkte
Die Notarztfortbildung wird von BMW-Dornbirn unterstützt.
Anmeldeschluss: 2. September 2016
Neuer Lehrpraxis – Kollektivvertrag
Zwischen der Bundeskurie der angestellten Ärzte und der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte
wurde ein neuer Kollektivvertrag vereinbart, der derzeit ausschließlich Turnusärzte in Ausbildung
zum Arzt für Allgemeinmedizin nach der neuen Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 in einer gesetzlich
verpflichteten Lehrpraxis umfasst. Der neue Kollektivvertrag ist am 1. Juni 2016 in Kraft getreten und
ersetzt den bisherigen Kollektivvertrag vom 7. Oktober 2009.
I
n folgenden Fällen besteht derzeit kein Kollektivvertrag:
•
Turnusärzte in Ausbildung zum
Arzt für Allgemeinmedizin nach
der alten Ärzte-Ausbildungsordnung 2006, die freiwillig eine
Lehrpraxis absolvieren
•
Turnusärzte in Ausbildung zum
Arzt für Allgemeinmedizin nach
der neuen Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, die freiwillig eine
Lehrpraxis absolvieren (bsp wenn
die Dauer in der gesetzlich verpflichtenden Lehrpraxis von derzeit 6 Monaten überschritten wird
für den Zeitraum der Überschreitung oder wenn eine freiwillige
Lehrpraxis in den Fachgebieten
Kinder- und Jugendheilkunde,
Orthopädie und Traumatologie,
Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Augenheilkundeund Optometrie, Hals-, Nasenund Ohrenheilkunde, Haut- und
Geschlechtskrankheiten, Neurologie oder Urologie absolviert wird
•
Turnusärzte in Ausbildung zum
Facharzt nach der Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 bzw 2015, die
freiwillige eine Lehrpraxis absolvieren
Der neue Kollektivvertrag kann auf
unserer Homepage www.aekvbg.at
unter dem Punkt Arzt und Beruf/
Ausbildung/Lehrpraxis/Kollektiv­
vertrag abgerufen werden.
BEZAHLTE ANZEIGE
ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 15
AUS DER KAMMER
Umsetzung der Leitlinie
zur Tuberkulose- Umgebungsuntersuchung
Mitteilung des Amtes der Vorarlberger Landes­
regierung vom 21.6.2016
D
ie Umgebungsuntersuchungen bei einem TuberkuloseFall werden gemäß § 6 Tuberkulosegesetz in der geltenden Fassung von den Bezirkshauptmannschaften zum
Teil selbst durchgeführt (Bezirkshauptmannschaft Dornbirn
und Bregenz) zum Teil bei niedergelassenen Radiologen und
Lungenfachärzten veranlasst (Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und Bludenz).
Gemäß dieser Leitlinie soll die Umgebungsuntersuchung
nicht nur dazu dienen, erkrankte Personen im Umfeld eines an
Tuberkulose Erkrankten zu identifizieren, sondern auch infizierte Personen zu ermitteln.
Es wird deshalb die von den die Bezirkshauptmannschaften
durchgeführte Umgebungsuntersuchung bei den engen Kontaktpersonen um den Interferon-Gamma-Release Assay (Quantiferontest) erweitert. Gemäß Leitlinie werden nur Personen mit
einem engen Kontakt zum Indexfall (Partner etc.) und Personen
mit erhöhtem Erkrankungsrisiko zusätzlich zur Röntgenuntersuchung mittels IGRA abgeklärt. Durch den Einsatz von IGRA
wird die Zahl der Diagnosen an Tuberkuloseinfektionen – bei
(noch) unauffälligem Röntgenbefund – ansteigen.
Gemäß Leitlinie ist bei positiver Expositionsanamnese,
positivem IGRA, subjektiver Beschwerdefreiheit, unauffälli­
gem Thorax-Röntgen und erhöhtem Risiko für eine spätere
Er­
krankung (Lebensalter, Grunderkrankung) eine präventive
­Therapie indiziert bzw. anzuraten.
Bei Kindern unter sechs Jahren sollte auf jeden Fall eine
­Chemoprophylaxe durchgeführt werden.
Infektionskrankheiten – Mitteilung
des Bundesministeriums für Gesundheit
A
nlässlich der Olympischen und Paralympischen
Sommerspiele vom 5. – 21. August und 7. – 18.
S­eptember 2016 in Rio de Janeiro, Brasilien hat das Bundesministerium für Gesundheit eine detaillierte Infor­
mation über Infektionskrankheiten veröffentlicht, welche
auf Webseite des BMG unter:
http://www.bmg.gv.at/home/zika Informationen für Reisende zu den Olympischen Spielen 2016 eingesehen werden können.
Informationen der WHO betreffend Zika Virus
http://www.who.int/emergencies/zika-virus/en/
16 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016
Anmeldung zur Facharztprüfung
Aufgrund vermehrter Anfragen hat die Österreichische Ärztekammer betreffend Anmeldung zu den
Facharztprüfungen (FAP) – insbesondere im Sonderfach Orthopädie und Traumatologie – folgendes
mitgeteilt:
1. Jene Ärzte, die ihre Ausbildung
gemäß ÄAO 2OO6 beenden wollen, benötigen hierfür die „alte“
Facharztprüfung gemäß ÄAO
2006. Zur Prüfung kann sich der
Arzt anmelden, wenn er gem. §
23 PO 2015 mindestens 44 Ausbildungsmonate zum Zeitpunkt
der Anmeldung aufweist.
Beispiel: Ein Arzt möchte das
Sonderfach „Orthopädie und Orthopädische Chirurgie“ gemäß
ÄAO 2006 fertig machen und benötigt daher die FAP „Orthopädie
und Orthopädische Chirurgie“.
2. Jene Ärzte, die gemäß der Übergangsbestimmung (§ 27 Abs 4
ÄAO 2015) das Sonderfach „Orthopädie und Traumatologie“
erwerben wollen, müssen die
„neue“ Facharztprüfung „Orthopädie und Traumatologie“
im Sinne der ÄAO 2015 absolvieren. Zur Prüfung kann der
Arzt antreten, wenn er gem. § 23
PO 2015 mindestens 44 Ausbildungsmonate – unabhängig von
der Aufteilung der Hauptfach­
zeiten – zum Zeitpunkt der Anmeldung aufweist.
Beispiel: Ein Arzt, der das
„neue“ Sonderfach „Orthopädie
und Traumatologie“ gemäß § 27
Abs 4 ÄAO 2015 absolvieren
möchte, kann sich zur FAP „Orthopädie und Traumatologie“ an­
melden, wenn er beispielsweise 32
Ausbildungsmonate im Hauptfach Unfallchirurgie, 8 Monate
im Nebenfach und 4 Ausbildungsmonate im Hauptfach Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie (also in Summe 44
Monate) aufweist.
Wichtiger Hinweis: Eine (Teil-)
Anrechnung der „neuen“ Facharztprüfung auf die „alte“ Facharztprüfung ist nicht möglich.
Sollte sich der Arzt also etwa
zur „neuen“ FAP anmelden und
sich entschließen doch das „alte“
Sonderfach fertig machen zu
­
wollen, benötigt er in diesem
Fall zusätzlich die „alte“ Fach­
arztprüfung. Hierauf ist der Prüfungswerber hinzuweisen. Die
Österreichische Ärztekammer em­
pfiehlt, dass die dementsprech­
ende Belehrung dokumentiert
und vom Prüfungswerber unter­
schrie­ben wird.
3. „Fertige“ Fachärzte, die beispielsweise bereits FA für Orthopädie
und Orthopädische Chirurgie
oder Unfallchirurgie sind, können sich ohne weitere Voraussetzungen zur Facharztprüfung
anmelden, da diese Ärzte die Anzahl von 44 Mindestausbildungsmonaten jedenfalls erfüllt haben.
Eine vorherige Antragstellung
– etwa die Einreichung in der
Kommission gemäß § 34 ÄAO
2015 ist keine Voraussetzung für
die Zulassung zur FAP.
Beispiel: Ein Facharzt für Unfallchirurgie kann sich zur FAP
„Orthopädie und Traumatologie“ anmelden, ohne dass er zuvor einen „§ 34-Antrag“ gestellt
hat.
Für Rückfragen steht Dr. Chris­
toph Steinacker unter
[email protected]
gerne zur Verfügung.
Danke, dass ihr bei
“ Fragen immer sehr
hilfsbereit seid.
WEBMED ist ein
kompetenter Partner
auch in herausfordernden Situationen!
Danke für Alles!“
“
Dr. Tobias Walter,
Schruns
A-6830 Rankweil
T +43 5522 39737
[email protected]
www.webmed.at
ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 17
ARZT & RECHT
Todesfalluntersuchungen
Aktuelle Information der Landespolizeidirektion zu den Zuständigkeiten, Aufgaben und Handlungs­
abläufe bei Todesfalluntersuchungen.
D
ie Untersuchung von Todesfällen
bedarf zum besseren Verständnis
der Zuständigkeiten, Aufgaben
und Abläufe einer genaueren Erläuterung,
zumal zwei Regime berührt werden, nämlich das Regime des Gemeinde-/Sprengelarztes (Totenbeschauers) und das Regime der Polizei (Kriminalpolizei).
Die Untersuchung einer Leiche nach § 7
des Vorarlberger Bestattungsgesetzes ist landesgesetzlich mit der
„Totenbeschau“ geregelt. Die Durchführung der „Totenbeschau“
ist nach § 6 Bestattungsgesetz dem zuständigen Gemeinde-/Sprengelarzt (Totenbeschauer) vorbehalten. Die Totenbeschau ist ein fix
geregeltes Verfahren, sollte ursprünglich sicherstellen, dass keine
Lebenden bestattet werden und keine Kriminalfälle ­unentdeckt
bleiben. Die Totenbeschau dient in erster Linie der Feststellung des
eingetretenen Todes und der Todesursache. Liegt der Verdacht vor,
dass der Tod durch fremdes Verschulden herbeigeführt und/oder
mitverursacht worden ist, so soll die Leiche bis zur Durchführung
behördlicher Erhebungen in unveränderter Lage belassen und die
Polizei verständigt werden.
Die Untersuchung einer Leiche nach § 128 Strafprozessordnung stellt hingegen eine polizeiliche Ermittlungshandlung dar
und fällt unter den Begriff „kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“.
Die Vornahme einer „kriminalpolizeilichen Leichenbeschau“
ist somit alleinige Aufgabe der Polizei. Die Polizei hat aber verpflichtend einen Arzt beizuziehen. Die an der Leiche festgestellten
Erscheinungen fließen in das Ergebnis der gesamten Tatortbe­
fundaufnahme mit ein. Eine Tatortbefundaufnahme verfolgt das
Ziel einer Rekonstruktion der letzten Minuten einer Person vor
deren Ableben. Im Zuge dessen sind Todeszeit, Leichenstarre,
Leichen­
flecken, Leichentemperatur, Verletzungen, ausgetretene
Körperflüssigkeiten, Spuren am Körper und an der Kleidung, die
Gesamtsituation am Fundort, wie Sperrverhältnisse udgl. zu beurteilen und mit dem Ergebnis weiterer polizeilicher Abklärungen,
wie bspw. Befragungen von Kontaktpersonen, Auswertung von
­Telefonspeichern, einer vorliegenden Krankengeschichte usw. ab­
zugleichen.
Die Landespolizeidirektion Vorarlberg wollte von Beginn an
eine enge Zusammenarbeit der Tatortspezialisten (Spurensicherungsbeamten) mit den beigezogenen Ärzten und den Ermittlern
sicherstellen. Sie hat deshalb angeordnet, von Seiten der Polizeiinspektionen für Todesfalluntersuchungen nur Ärzte aus dem
Pool des Ärztebereitschaftsdienstes NEU, die bezüglich Verhalten
am Tatort und Spurenschutz unterwiesen worden sind, heranzu­
ziehen. Die Ärzte dokumentieren die Befundaufnahmen an den
Leichen nach dem Muster des Polizeiärztlichen Dienstes und geben
dann die schriftlichen Ausfertigungen an die Fallbearbeiter weiter.
Ähnliche Zusammenarbeitsformen gibt es schon seit mehreren
Jahren in den Landeshauptstädten der anderen Bundesländer, bekannt unter dem Begriff der „Leichenkommissionierungen“.
Den Ärzten aus dem Pool werden Teilnahmen an kriminal­
polizeilichen und gerichts-medizinischen Vorträgen ermöglicht.
ARZT & RECHT
18 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016
Regelmäßige Informations- und Erfahrungsaustausche sorgen für
eine Vertiefung praktischen Wissens, das für eine professionelle
Verrichtung der Tatortarbeit unbedingt notwendig ist.
In Vorarlberg sterben jährlich etwa 2800 Menschen. Zirka 200
Todesfälle werden polizeilich untersucht, 40 bis 50 Fälle durch das
Institut für Gerichtliche Medizin in Innsbruck gerichtsmedizinisch obduziert.
Die Polizei hat der zuständigen Staatsanwaltschaft über das
­Ergebnis jeder Todesfalluntersuchung zu berichten. Beim Großteil
aller Fälle regt die Polizei eine gerichtsmedizinische Obduktion an,
wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod der Person
durch eine Straftat verursacht worden ist. Die Staatsanwaltschaft
ordnet zunächst mündlich die gerichtsmedizinische Obduktion
der Leiche an. Der Polizei wiederum kommt die Aufgabe zu, dafür zu sorgen, dass die Leiche für die Obduktion zur Verfügung
steht. Es handelt sich dabei um eine „faktische Sicherstellung“ der
Leiche.
Die landesgesetzlichen Bestimmungen der „Totenbeschau“
und bundesgesetzlichen Bestimmungen der „kriminalpolizeilichen
Leichenbeschau“ wirken nebeneinander, d. h. die Totenbeschau ersetzt nicht die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, umgekehrt die
kriminalpolizeiliche Leichenbeschau nicht die Totenbeschau.
Bei Unkenntnis der Rechtslage, der gesonderten Zuständigkeiten und Ablaufstrukturen sorgt dieser Umstand vereinzelt für
Unverständnis, wenn zu einem Notfall, letztlich einem Todesfall
zeitnah gleich drei Ärzte gerufen werden: der Notarzt, der Arzt aus
dem Pool des Ärztebereitschaftsdienstes NEU und der Gemeinde-/Sprengelarzt (Totenbeschauer).
Kann ein Menschenleben nicht mehr gerettet werden und liegt
ein unnatürlicher Todesfall vor, hat die Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessordnung, d. h. die polizei­
liche Untersuchung des Todesfalles Priorität vor der Totenbeschau,
für deren Durchführung eine gesetzliche Frist von 12 Stunden ab
Anzeige des Todesfalles eingeräumt worden ist.
Nach den Erläuterungen im Strafprozessrecht und der Vorschriftenlage, veröffentlicht in einem Erlass des Bundesministeriums für
Inneres, spricht man von einem unnatürlichen Tod, dem zufolge eine polizeiliche Untersuchung und damit einhergehend eine
kriminal-polizeiliche Leichenbeschau durchzuführen ist:
• bei Fremdverschulden (schuldhaftem Verhalten),
• bei Fremdeinwirkung (gerechtfertigtem Verhalten),
• bei Eigeneinwirkung (Suizid),
• bei Unfällen (im Haushalt, in der Freizeit, im Gewerbe, im Straßen-/Bahn oder Luftverkehr...),
• bei Brandleichen,
• bei Suchtmittelleichen (Drogenkonsumenten, Substitutions­pa­
tienten...),
• bei Säuglingen (Hinweis Sudden Infant Death Syndrome – Ausschluss eines Fremdverschuldens),
• bei Kleinkindern bis zu einem Alter von 6 Jahren (Hinweis Schütteltrauma – Ausschluss eines Fremdverschuldens),
• bei Toten in gerichtlicher oder verwaltungsbehördlicher Ver­
wahrung,
• bei allen im Freien oder im Wasser aufgefundenen Leichen,
­Leichen- oder Skelettteilen,
• bei aufgefundenen Föten,
• bei unbekannten Leichen (deren Identität nicht sogleich feststellbar ist),
• bei jeder sonstigen, unklaren oder vernünftigen Zweifel hervorrufenden Situation.
Ein natürlicher Tod gemäß rechtlicher Auslegung liegt bei altersoder krankheitsbedingter innerer Ursache vor, wenn also der Tod
infolge Alters, Siechtums oder einer chronischen Krankheit bzw.
durch eine akut auftretende Krankheit (z. B. plötzlicher Herztod)
eingetreten ist und fällt daher in den Aufgabenbereich des Gemeinde-/Sprengelarztes.
Best practice:
Im Falle eines unnatürlichen Todes ist es dem Gemeinde-/Sprengelarzt auch weiterhin möglich, am Auffindeort der Leiche seiner
Aufgabe als Totenbeschauer § 7 Bestattungsgesetz nachzukommen, indem er der polizeilichen Untersuchungshandlung und
­damit der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau, die vom Arzt
des Ärztebereitschaftsdienstes NEU und den Spurensicherungs­
beamten durchgeführt wird, beiwohnen kann.
Der Vorteil für den Gemeinde-/Sprengelarzt in seiner Funktion als Totenbeschauer besteht seit Einführung des Ärztebereitschaftsdienstes NEU allerdings darin, dass für ihn jegliche Dringlichkeit zur Vornahme der Totenbeschau bei einem unnatürlichen
Todesfall de facto weggefallen ist. Er kann zwar, muss aber nicht
mehr zum Auffindeort der Leiche kommen, denn mit Abschluss
der polizeilichen Untersuchung des Todesfalles wird automatisch
das Bestattungsunternehmen tätig und der zuständige Gemeinde-/Sprengelarzt (Totenbeschauer) vom Todesfall und den durchgeführten Maßnahmen zeitnah verständigt. Dazu wird ihm ein sogenannter „Leichenbegleitbericht“ übermittelt. Die Übermittlung
wird in aller Regel bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen erfolgen. Anhand der gelieferten Informationen und Kontaktdaten des Arztes, der an der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau mitgewirkt hat, können vom Gemeinde-/
Sprengelarzt (Totenbeschauer) der Totenbeschauschein ausgestellt
und die Meldungen nach dem Personenstandsgesetz durchgeführt
Bestens vernetzte
Technik für
perfekte Abläufe
werden. Allfällige Unklarheiten lassen sich auf telefonischem Wege
unbürokratisch klären.
Die wichtigsten Verhaltensregeln am Tatort, wenn der Gemeinde-/Sprengelarzt (Totenbeschauer) vor der Polizei und der
Spurensicherung am Auffindeort der Leiche eintrifft, sind bekanntermaßen:
• nicht rauchen, essen oder trinken,
• keine Einrichtungen wie Waschbecken, Toilette, Telefon benützen,
• nicht spülen, nirgends Wasser laufen lassen,
• nichts in Abfalleimer werfen,
•
nicht unnötigerweise umliegende Bodenflächen bzw. Neben­
räume betreten,
• möglichst keine Manipulationen an Fenstern, Türen, Schließ­
systemen, Verriegelungen, Lichtquellen, Elektrogeräten und
sonstigen Einrichtungsgegenständen vornehmen,
• möglichst kein Fenster öffnen, selbst wenn übler Geruch vorherrscht,
• Kontaktpersonen vom Verstorbenen fern halten; diese aufklären,
dass der Todesfall noch polizeilich untersucht werden muss,
• Tatmittel wie Messer oder ähnliche spitze Gegenstände grundsätzlich nicht aus dem Körper entfernen. Erhängte abnehmen,
nur wenn es sich nicht vermeiden lässt,
• herumliegende Tatmittel grundsätzlich weder anfassen noch verändern,
• wenn nicht unbedingt notwendig, keine Lageveränderungen der
Leiche vornehmen bzw. den Sitz der Kleidung verändern oder
diese beschädigen (aufschneiden),
• aufgebrauchte medizinische Hilfsmittel inkl. Verpackungsmaterial udgl. in einen Beutel geben, diesen mitnehmen und außerhalb des Tatortes entsorgen.
Idealvoraussetzungen:
•
Einmalartikel wie Latexhandschuhe und Schuhüberzüge verwenden,
•
vor jeder notwendigen Veränderung Situationsfoto mit dem
Handy anfertigen und der Polizei zur Verfügung stellen.
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ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 19
ARZT & RECHT
Novellierungen von ÖÄK-Verordnungen
Die Österreichische Ärztekammer hat im Rahmen des Österreichischen Ärztekammertages am 17.
Juni 2016 folgende Novellierungen von Verordnungen beschlossen:
1. Verordnung der Österreichischen
Ärztekammer über Durchfüh­
rung und Ausgestaltung der
Prüfung ausreichender Kennt­
nisse der deutschen Sprache
(1. Novelle zur SprachprüfungsVerordnung – SP-VO).
ARZT & RECHT
Änderung des § 1 Abs.2:
(2) Der Nachweis ausreichender
Deutschkenntnisse wird durch die
im Folgenden geregelte erfolgreiche Ablegung einer Sprachprüfung
erbracht. Die Sprachprüfung kann
entfallen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen zum Beleg
ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache erfüllt ist:
a) drei Jahre deutschsprachige Berufstätigkeit im Gesundheitswesen oder
b) eine deutschsprachige Reife­
prüfung oder ein gleichartiger
und gleichwertiger Schulabschluss
oder
c) ein abgeschlossenes deutschsprachiges Studium oder
d) eine ärztliche Ausbildung und
Arzt- oder Facharztprüfung im
deutschsprachigen Raum oder
e) ein erfolgreich absolviertes Studium der deutschen Sprache oder
f) eine gleichartige und gleichwertige Deutschprüfung im Ausland
in einem Staat mit Deutsch als
Amtssprache.
Erläuternde Bemerkungen zu § 1
Abs 2
• § 1 Abs. 2 lit a und § 1 Abs. 2 lit b
wurden zusammengeführt. Somit
kann die Sprachprüfung entfallen, wenn eine dreijährige Tätigkeit im Gesundheitswesen oder
eine dreijährige ärztliche Tätigkeit im deutschsprachigen Raum
vorliegt. Der bisherige fünfjährige Zeitraum für die Tätigkeit im
Gesundheitswesen wird somit auf
drei Jahre reduziert.
20 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016
• Die Bestimmung in § 1 Abs 2 lit b,
wonach die Tätigkeit als Studierende der Medizin als ärztliche
Tätigkeit gilt, wurde gestrichen, da
das Studium nicht Teil der postpromotionellen ärztlichen Ausbildung ist und somit auch keine
ärztliche Tätigkeit darstellen kann.
Insbesondere die universitäre Aus­
bildung im Rahmen der Nostrifikation erfolgt nicht immer in
deutscher Sprache, da oftmals die
geforderten Prüfungen in englischer Sprache abgehalten werden.
•
Gem § 1 Abs. 2 lit f kann die
Sprachprüfung entfallen, wenn
der Arzt bereits eine gleich strukturierte und gleichwertige Sprachprüfung im Ausland absolviert
hat. So könnte beispielsweise
einem Arzt, der in Deutschland
eine Sprachprüfung bei einer
deutschen Landesärztekammer
absolviert hat, diese angerechnet
werden.
Darüber hinaus soll die Prüfungsgebühr im Wiederholungsfall reduziert werden, da Fixkosten, welche
bei der Erstbearbeitung entstehen,
wegfallen.
Den gesamten Inhalt der neuen
Prüfungsordnung finden Sie auf
unserer Homepage www.arztinvorarlberg.at (Arzt und Beruf / Ausbildung / Arztprüfung)
2. Verordnung der Österreichischen
Ärztekammer über Kenntnisse,
Erfahrungen und Fertigkeiten
in der Ausbildung zur Ärztin für
Allgemeinmedizin/zum Arzt für
Allgemeinmedizin und zur Fach­
ärztin/zum Facharzt, sowie über
die Ausgestaltung und Form der
Rasterzeugnisse, Prüfungszerti­
fikate und Ausbildungsbücher
(1. Novelle zur KEF und RZ-V
2015)
Diese Novelle dient insbesondere zur Berichtigung redaktioneller
Fehler sowie inhaltlicher Anpassungen, insbesondere zu den Anlagen 2
(Anästhesiologie und Intensivmedizin) und 6.1. (Allgemeinchirurgie
und Viszeralchirurgie).
Den gesamten Inhalt dieser Verordnung finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer unter www.aerztekammer.
at/kundmachungen.
3. Novelle zur Verordnung der
­Österreichischen Ärztekammer
über die Prüfung zum Arzt für
Allgemeinmedizin und die Fach­
arztprüfung – PO 2015 mit der die
Verordnung der Österreichischen
Ärztekammer über die Prüfung
zum Arzt für Allgemeinmedizin
und die Facharztprüfung – PO
2015 geändert wird (1. Novelle
zur Prüfungsordnung 2015 – PO
2015).
Im Zuge der Umsetzung der Ärzteausbildungsordnung 2015 hat
sich gezeigt, dass für die Abhaltung
der Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin sowie der Facharztprüfung Änderungen der Prüfungsordnung 2015 notwendig sind, um
einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Dies betrifft insbesondere die Zusammensetzung
der Prüfungsausschüsse sowie den
Aufbau der Prüfung bei den internistischen Sonderfächer.
Den gesamten Inhalt der neuen
Prüfungsordnung finden Sie auf
der Homepage der Österreichischen Ärztekammer unter www.
aerztekammer.at/kundmachungen.
FORTBILDUNG
Arbeitsmedizinischer Nachwuchs
gefragter denn je!
Ab Herbst 2016 wird erstmals in Tirol ein kompletter Universitätslehrgang für „Akademisch geprüfte
Arbeitsmediziner“ durchgeführt. Interessierte Ärztinnen und Ärzte können damit möglichst wohn­
ortnah die Berechtigung zur Ausübung einer arbeitsmedizinischen Tätigkeit erwerben.
Nachfrage steigt ständig
Die Berufschancen auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin sind ausgezeichnet. Aufgrund des derzeit stattfindenden Generationenwechsels suchen Unternehmen und Arbeitsmedizinische Zentren ständig nach gut ausgebildeten Arbeitsmedizinern. Dieser
Trend wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken – pro
Jahr scheiden in Österreich im Schnitt bis zu 100 Arbeitsmediziner aus dem Berufsleben aus. Viele attraktive Posten in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Betriebsgrößen werden damit frei und müssen nachbesetzt werden.
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Nicht nur fachliche Argumente lassen sich für die Hinwendung
zu einer zukunftsweisenden beruflichen Alternative in der Arbeitsmedizin nennen. Sie ermöglicht eine selbständige Tätigkeit
als betreuender Arbeitsmediziner für umliegende Betriebe, ebenso ist jedoch eine Tätigkeit im Anstellungsverhältnis möglich.
­Arbeitsmedizin ist darüber hinaus zeitlich flexibel gestaltbar, von
einer wenige Stunden umfassenden Teilzeitarbeit bis hin zur
­Vollzeitbeschäftigung. Das Ausmaß der Arbeitszeit kann – je nach
Wahl der Anzahl bzw. der Größe der betreuten Betriebe – an die
Lebenssituation angepasst werden. Sie kann damit auch als
­„zweites Standbein“ in Ergänzung zu einer kurativen Tätigkeit
ausgeübt werden.
Alle näheren Informationen unter:
Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention | Tel. 02243243110, [email protected], www.aamp.at
ArbeitsmedizinerInnen gesucht
Die Ärztekammer erhält in letzter Zeit vermehrt Anfragen
von Betrieben bzw. von sicherheitstechnischen Büros, die
ArbeitsmedizinerInnen für Ihren Betrieb bzw. ihre Kunden
suchen. Kolleginnen und Kollegen, welche Interesse an einer
zusätzlichen arbeitsmedizinischen Tätigkeiten haben, können dies schriftlich unter Bekanntgabe der Telefonnummer
und der E-Mail-Adresse bei der Ärztekammer für Vorarlberg
unter der E-Mail [email protected] melden. Diese Daten werden dann an die anfragenden Stellen weitergeleitet.
Neu: akademische Ausbildung zum Arbeitsmediziner in Tirol!
Um Unternehmen als Arbeitsmediziner betreuen zu dürfen, bedarf es einer gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen
Ausbildung, die die Absolventen praxisnah auf die Aufgaben im
ungewohnten Umfeld „Betrieb“ vorbereitet.
Ab September 2016 bietet die Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (AAMP) nunmehr wieder eine entsprechende Ausbildung in Tirol an - aufgrund der Kooperation der
AAMP mit der Med-Uni Graz erstmals als Universitätslehrgang.
Die Ausbildung der AAMP ist insofern besonders attraktiv,
als sie Anwesenheit mit zeit- und ortsunabhängigem Selbststudium verknüpft. Die Teilnehmer können selbst bestimmen, wann
und wie viel Zeit sie in den Erwerb von Theoriewissen investieren. Die praxisnahe Umsetzung des Wissens wird dann im Rahmen der insgesamt 27 Anwesenheitstage (aufgeteilt auf 8 Mo­
dule) durch Übungen, Fallbeispiele, Diskussionen etc. gefestigt.
Diese Präsenzteile finden im Arbeitsmedizinischen Zentrum
Hall statt. Weiteres erfolgt praktischer Anschauungsunterricht in
der betrieblichen Realität ausgewählter Unternehmen.
Der Lehrgang ist DFP-approbiert (220 Punkte). Darüber
­hinaus bringt das ÖÄK-Diplom Arbeitsmedizin Punkte für die
Reihung bei der Vergabe einer Kassenstelle als niedergelassener
Arzt für Allgemeinmedizin.
ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 21
Zeit
22 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016
Veranstaltung – Thema
Referenten
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 20 Pkt. MEDIZINISCH
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 7 Pkt. SONSTIGE
Turnusärztefortbildung: Traumatologie, Fremdkörper im HNO-Bereich, W. Elsäßer sprach- und Stimmstörungen
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
07.12. Mi 17.00- LKH Feldkirch
19.00 Raum U 154
LKH Feldkirch, Abtl. Kinder- und
Jugendheilkunde; Tel. 05522-303-3702
LKH Feldkirch, HNO-Abteilung;
Tel. 05533-303-1300 (Frau Schiller)
(Dr. Kitzelmann) (Anmeldung erforderlich)
LKH Feldkirch
Österreichweites Treffen der Kinderschutzgruppen in Krankenhäusern 2016
diverse Referenten Panoramasaal
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 20 Pkt. MEDIZINISCH
11.11. Fr 9.30
(Anmeldung erforderlich)
Bildungshaus Batschuns;
Tel. 05522-44290
Hohenems
Abdomen Ultraschall Aufbau- und Abschlusskurs
Team der Internen Abteilung LKH Hohenems, Abtl. Innere Medizin;
Rettungsheim
Tel. 05576-703-2600 (Dr. Gehmacher)
10.11.- Do
12.11. Sa
Verein für Wundmanagement Vorarlberg;
[email protected]
LKH Feldkirch, HNO-Abteilung;
Tel. 05533-303-1300 (Frau Schiller)
LKH Hohenems, Innere Medizin;
Tel. 05576-703 (Dr. Gehmacher)
Anmeldeschluss: 24.9.2016 (begrenzte Teilnehmerzahl)
B. Elbs, D. Buche, I. Ilkilic, K. Hönig, M. Schröer, S. Hirsmüller
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 4 Pkt. MEDIZINISCH
14. Vorarlberger Hospiz- und Palliativtag
05.11. Sa 8.30-
16.00
Dornbirn
Kulturhaus
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 8 Pkt. MEDIZINISCH
Rankweil
Ländle Wundtag
diverse Referenten Vinommasaal
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. FACHSPEZIFISCH
07.10. Fr 9.00
05.10. Mi 17.00- LKH Feldkirch
Turnusärztefortbildung: Allergie – Diagnostik und Therapie
W. Elsäßer 19.00 Raum U 154
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 2 Pkt. MEDIZINISCH
LKH Hohenems
Nebenwirkungen moderner onkologischer Therapien
W. Eisterer Casino
04.10. Di 19.45
LKH Feldkirch, Abtl. Kinder- und Jugendheilkunde; Tel. 05522-303-9303 (Dr. Stelzl)
ÖGZMK – Ges. f. ganzheitl. Zahnheilkunde;
Tel. 05574-76752 (DDr. Irmgard Simma)
Veranstalter
Hohenems
Abdomen Ultraschall Grundkurs
Team der Internen Abteilung LKH Hohenems, Abtl. Innere Medizin;
Rettungsheim
Tel. 05576-703-2600 (Dr. Gehmacher)
29.09.- Do
01.10. Sa
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 25 Pkt. MEDIZINISCH
54. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- diverse Referenten und Jugendheilkunde
21.09.- Mi
24.09. Sa
Feldkirch
Montforthaus
Anrechenbarkeit auf das DFP der ÖÄK: 34 Pkt. SONSTIGE
Haupt- und Mittel-
Summerschool zur Ganzheitsmedizin
diverse Referenten schule Bezau
Ort
03.08.- Mi
06.08. SA
Datum
Ärzte-Diplomfortbildung Vorarlberg 2016
FORTBILDUNG
Ultraschallkurse 2016
am LKH Hohenems
Fortbildungsveranstaltungen
für Turnusärzte im Jahr 2016
Die Fortbildungsveranstaltungen für Turnusärzte
im Jahr 2016 finden zu folgenden Terminen statt:
Mittwoch, 5. Oktober 2016,
17-19 Uhr
Abdomensonographie –
Grundkurs vom 29.09. – 01.10.2016
Abdomensonographie Abschluss- und Refresherkurs
vom 10. – 12.11.2016
Kursleiter: OA Dr. Otto Gehmacher
Ort: LKH Feldkirch (U 154)
Thema: Allergie – Diagnostik und Therapie.
Mittwoch, 7. Dezember 2016,
17-19 Uhr
Ort: LKH Feldkirch (U 154)
Thema: Traumatologie, Fremdkörper im HNOBereich, sprach- und Stimmstörungen.
Kursort: LKH Hohenems
Kursgebühr: je € 400,–
Anmeldung: Sekretariat Interne,
Tel. 05576/703-2600
VORARLBERG
E-Mail: [email protected]
Pharmakobotanische
Wanderung
Klinische Endokrinologie
und Schilddrüsenultraschallkurs
vom 10. – 11.06.2016
Alle interessierten Ärztinnen und Ärzte sind zu
einer pharmakobotanischen Wanderung zusammen mit der Vorarlberger Apothekerschaft
eingeladen.
Veranstalter:
Prim. Prof. Dr. Günter Höfle
Prim. Univ.-Doz. Dr. Alexander Becherer Kursort: LKH Hohenems
Kursgebühr: € 285,–
Anmeldung: Sekretariat Interne,
Tel. 05576/703-2600,
E-Mail: [email protected]
Das Programm ist unter www.lkhh.at
(Veranstaltungestermine) einsehbar.
Wohin: zur Ravensburger Hütte
Wann:Sonntag, 24. Juli 2016 (8.00 Uhr Treffpunkt Autobahnraststätte Hohenems
oder 8.30 Uhr Lünerseepark Bürs)
ca. 18.00 Uhr Rückkehr
Exkursionsleiter:
Mag.pharm. Karl-Heinz Worsch
Anmeldung:
Vorarlberger Apothekerkammer per E-Mail unter
[email protected]
Bei katastrophaler Witterung wird die Wanderung
abgesagt. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte
Mag.pharm. Karl-Heinz Worsch unter der Tel.
0664 / 591 533 3.
3. Feldkircher Workshop:
Anästhesie-fokussierte Sonographie
Grundkurs (DEGUM/ÖGUM/SGUM)
AFS-Module 1-3 der DGAI
Wann: 12. und 13. November 2016
Wo:LKH Feldkirch, Panoramasaal
Kursgebühr:
€ 550,– inkl. ÖGUM-Zertifikat, Mittagessen, Kaffee­
pausen, Kursessen Samstagabend
Wissenschaftl. Leitung und Organisation:
Dr. med Gernot Gorsewski, Dr. med. Eberhard
Reithmeier
Anmeldung per E-Mail bis spätestens Freitag,
7.10.2016 an: [email protected]
SUMMER SCHOOL
zur Ganzheitsmedizin
Wann:3. bis 6. August 2016
Wo:Bezau/Bregenzerwald, Vorarlberg,
Österreich
Unter dem Titel „Freude und Begeisterung“ diskutieren renommierte Mediziner/innen und
­Wissenschaftler Fragen der Ganzheits- und Komplimentärmidizin
34 DFP/ 8 ZFP
Frühbucherrabatt bis 15. Mai 2016
Veranstalter:
Gesellschaft für ganzheitliche Zahnheilkunde der
Österreichischen Gesellschaft für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde
Information und Anmeldung:
DDr. Irmgard Simma
Arlbergstr. 139, 6900 Bregenz
[email protected] oder www.simma.at
Online-Anmeldung: www.cvent.com/d/lfqdxk
Velden 21. – 27.8.2016
19. Ärztetage
praxisorientiert - interaktiv - intensiv
www.arztakademie.at/velden
RZ_Inserat_Ankünder_Arztakademie.indd 2
14.12.15 17:41
ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 23
FORTBILDUNG
restl. BUNDESLÄNDER
TCM-Diagnostik und
Arzneitherapie
Die Wiener Schule für TCM bietet ab 4. November 2016 nachstehende neue Lehrgänge für Ärzte
(gemäß den DFP-Richtlinien der ÖÄK) an:
• Ärztliche Weiterbildung zum ÖÄK-Diplom:
4-semestriger Diplomlehrgang
• Westliche Arzneipflanzen und TCM – Tradition,
Wissenschaft, Integration:
4-semestriger Diplomlehrgang
• Ernährungslehre für die ärztliche Praxis-TCM
und Ernährungswissenschaft:
2-semestrige Diplomausbildung
Anmeldung und nähere Informationen:
Wiener Schule für TCM
Gutenbrunnerstrasse 1/2 · A-2500 Baden
E-Mail: [email protected] · www.wstcm.at
„Sexualmedizinische Woche“
Wann: 12. bis 16. September 2016
spannt sich der thematische Bogen in weiterer
Folge um praxisnahe Fragestellungen aus der
Onkologie, der Inneren Medizin, der Gynäkologie
sowie der Urologie. Die Workshops können sowohl einzeln als auch im Package gebucht werden. Nähere Details sowie die Möglichkeit zur
Anmeldung finden alle Interessierten auf www.
arztakademie.at/sexualmedizin-workshops.
Daneben besteht die Möglichkeit, im Rahmen dieser Woche den Grundkurs des ÖÄK Zertifikatslehrgangs Basismodul Sexualmedizin zu
absolvieren. Die dazugehörige Supervision findet
am 9. und 10. Dezember 2016 statt. Wenige
Restplätze sind noch verfügbar.
Rückfragen:
Mag. Margot Tschank
Tel.: +43/1/718 94 76-31
E-Mail: [email protected]
Genetik-Workshop
Gynäkologie
Ovarialkarzinom - Endometriumkarzinom
Wann:Mittwoch, 31. August 2016,
14.00 – 17.30 Uhr
Wo:Kantonspital St. Gallen,
Hörsaal Frauenklinik, Haus 06
Näher Infos:
www.brustzentrum.kssg.ch
St.Galler Senologie
Symposium 2016
Joint Swiss and Austrian
Society of Senology:
Brustzentrum St.Gallen
Gemeinsame Jahrestagung der Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaft für
Senologie
Wo:Kongress-Hotel Einstein, St.Gallen
Wann: 29. Sept. bis 1. Okt. 2016
Wo:Hotel roomz Vienna, Wien
AUSLAND
Wann:Donnerstag, 1. September 2016
Näher Infos:
www.brustzentrum.kssg.ch
Wo:Kongress Salzburg
Unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr.
Elia Bragagna werden von 12. bis 16. September 2016 insgesamt fünf eintägige Sexualmedizinische Workshops mit unterschiedlichem Fokus
angeboten. Beginnend mit der Sexualpädagogik
Detaillierte Informationen zum Kongress stehen
Ihnen auf der Kongresswebseite www.medacad.
org/senologie2016/ zur Verfügung.
www.meindfp.at
Online-Fortbildungskonto – Registrieren Sie sich jetzt
Die Verwaltung der Teilnahmebestätigungen und auch die Beantragung des DFP
erfolgt am besten durch die Einrichtung eines online Fortbildungskontos.
Klicken Sie auf der Startseite www.meindfp.at auf den Menüpunkt „Jetzt registrieren“.
Alles was Sie dazu brauchen, ist Ihre ÖÄK-Arztnummer und eine individuelle Eröffnungskennung.
Sollten Sie ihre ÖÄK-Arztnummer und Eröffnungskennung nicht bei der Hand haben,
fordern Sie diese unter [email protected] oder unter der Tel.Nr: 01/5126383-33 an.
Nach Abschluss ihrer Registrierung können Sie mit ihren ausgewählten Benutzerdaten
jederzeit auf ihre E-Services, Fortbildungskonto und Onlineliteraturstudium zugreifen.
Details zum DFP-Diplom finden sie auf: www.arztakademie.at/dfp ·
Weitere Infos unter www.meindfp.at
Hotline 01/5126383-33
24 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016
KAMMERAMT
Kammeramt
Schulgasse 17 · 6850 Dornbirn · Tel. 05572/21900-0 · Fax 05572/21900-43 · E-Mail: [email protected]
Internet: www.arztinvorarlberg.at
Das Kammeramt steht Ihnen zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie 24. Dez., 31. Dez., Karfreitag und der Nachmittag des Faschingdienstags)
Es besteht selbstverständlich weiterhin auch außerhalb der Fixzeiten für Sie die Möglichkeit, je nach Dringlichkeit, mit
einem Mitarbeiter einen individuellen Termin zu vereinbaren.
% Bitte wählen Sie durch . . .
Kammeramtsdirektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D
r. Jürgen Heinzle [email protected]
DW 52
Kammeramtsdirektorstellvertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D
r. Jürgen Winkler [email protected]
Mag. Stefan Holzer [email protected]
DW 34
Sekretariat, Standesführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S usanne Stockklauser (A – L)
[email protected]
Helga Zelzer (M – Z) [email protected]
Marlene Flatz [email protected]
DW 29
Ärzteausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D
r. Jürgen Winkler jü[email protected]
Mag. Stefan Nitz [email protected]
DW 34
Rechnungswesen (Buchhaltung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D
aniela Gürth [email protected]
Zaklina Kramer [email protected]
DW 32
Pensions- und Finanzverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M
ag. Stefan Holzer [email protected]
DW 26
Wohlfahrtsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C hristoph Luger [email protected]
DW 37
EDV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H
ans-Peter Rauch [email protected]; [email protected]
Günter Schelling [email protected]; [email protected]
DW 28
DW 26
DW 31
DW 45
DW 46
DW 38
DW 39
Öffentlichkeitsarbeit, „Arzt im Ländle“ . . . . . . . . . . . . . . . . W
ilfried Lipburger DW 41
[email protected]; [email protected]
Kassenärztliche Verrechnungsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D
aniel Kinzel [email protected]
Klaus Hausmann [email protected]
Ingrid Fitz [email protected]
DW 35
Hausmeister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . K
urt Weissensteiner [email protected]
DW 20
26 | ARZT IM LÄNDLE 07-2016
DW 36
DW 33
PERSONALIA
Stand der gemeldeten Ärzte (15. Juni. 2016)
I. Ärzte insgesamt:
1867
a) Kurie angestellte Ärzte:
966
b) Kurie niedergelassene Ärzte:
589
c) außerordentliche Kammerangehörige:
Pensionisten: andere a.o. Angehörige:
236
75
d) Ärzte gemäß § 35 ÄrzteG: 1
II. Ärzte mit Ordination:
a) Ärzte für Allgemeinmedizin
226
b) Fachärzte 390
c) Approbierte Ärzte 4
Ärzte in einem Anstellungsverhältnis:
a) Ärzte für Allgemeinmedizin
113
b) Fachärzte 551
c) Approbierte Ärzte 3
d) Turnusärzte 335
Wohnsitzärzte: 79
Hinweis: Da es Ärzte gibt, die sowohl eine Ordination führen, als auch in einem Anstellungsverhältnis stehen, ist die Summe der Ärzte in Pkt.
II nicht ident mit der Summe der in Pkt. I lit a)
und b) genannten Ärzte.
PRAXISERÖFFNUNGEN
Dr. Verena Hackl
Ärztin für Allgemeinmedizin
6850 Dornbirn, Gesundheits­zentrum
Rickatschwende
ab 1.7.2016; Wahlärztin
Dr. Hämmerle Susanne
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
6971 Hard, In der Wirke 3
ab 1.7.2016; Wahlärztin
Dr. Künz Hannes
Arzt für Allgemeinmedizin
6900 Bregenz, In der Holzbündt 8/III
ab 1.7.2016; alle Kassen
(Nachfolge Dr. Kots)
Dr. Mosser Philipp
Facharzt für Orthopädie und
­Traumatologie
6850 Dornbirn, Lustenauer Str. 64
ab 30.6.2016; alle Kassen
(Nachfolge Dr. Reinhard Spöttl)
In Memoriam
MR Dr. Jodok Willam
Arzt für Allgemeinmedizin in Egg
Am 16. Mai 2016 ist in Egg im Alter von 85
Jahren der beliebte praktische Arzt MR Dr. Jos
Willam verstorben.
Geboren wurde MR Dr. Jos Willam am
14. Mai 1931 in Egg, sein Vater war auch schon
Arzt. Nach seiner Schulzeit mit Reifeprüfung
am humanistischen Gymnasium in Bregenz
studierte er an der Universität in Innsbruck
Medizin und promovierte am 14. Juni 1957
zum Dr. der gesamten Heilkunde.
Erste Ausbildungsstätte war das LKH
Salzburg, dann setzte er die Ausbildung am
Stadtspital Dornbirn fort und schloss den
Turnus 1961 an der Uniklinik Innsbruck ab.
Es folgten 3 Monate Assistenzarzttätigkeit am
KH Valduna und dann Praxisvertretungen in
Egg, Andelsbuch und im Großes Walsertal.
Obwohl in ihm starkes Interesse für ferne Länder und ein ärztliches Wirken in Afrika steckte, entschied er sich zur Übernahme
der damals zur Nachbesetzung anstehenden
v­äterlichen Praxis in Egg.
34 Jahre lang führte MR Dr. Jos Willam in
enger Zusammenarbeit mit seiner Gattin die
Ordination in Egg. Zur damaligen Zeit gab
es noch keine Fachärzte im Bregenzerwald
und das hieß für Gemeindeärzte, erste Versorgungsstelle für alle Krankheiten und auch
darüber hinaus gehende Probleme zu sein.
Hausapotheke, Geburtsstation (über 30 Jahre) Skiunfälle, Wochenend- und Nachtdienste
und Schularzt für 3 Schulen sorgten für Druck
und Dauerbelastung. Kraft und Ausgleich zu
seinem Beruf fand er an freien Wochenenden
und in Urlauben mit Bergsteigen, Skitouren
sowie Reise- und Kulturfahrten.
Als langjähriger Bezirksärztevertreter war
MR Dr. Willam auch sehr um die auf Land-
praxen abgestimmte
Fort- und Weiterbildung der praktischen
Ärzte im Bregenzerwald bemüht und
hat regelmäßig solche
Veranstaltungen organisiert.
Als Standesvertreter und langjähriges
Mitglied der Vollversammlung und verschiedener Ausschüsse war Dr. Willam eine Persönlichkeit mit außerordentlich konstruktivem Charakter und um einen Konsens immer
sehr bemüht.
MR Dr. Willam war auch Mitbegründer
der Bregenzerwälder Kulturtage und hat in
den 80-iger Jahren die erste Selbsthilfegruppe
für Anonyme Alkoholiker im Bregenzerwald
gegründet und geleitet.
In Anerkennung seiner außerordentlichen
Bemühungen um seine Patienten und seine
Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit wurde Dr. Willam im Jahre 1992 vom Bundes­
präsidenten mit der Verleihung des Berufs­t­itels Medizinalrat ausgezeichnet.
Nach 34-jähriger kassenärztlicher Tätig­
keit ist MR Dr. Willam am 1. Juli 1996 in
den Ruhestand getreten.
In der Pension nutzte er die Zeit für abenteuerliche Reisen, Konzert- und Kinobesuche,
Chorgesang, Sport und seine Leseleidenschaft.
Als Urenkel von Franz Michel Felder fand er
nun auch Zeit sich mit dem geistigen Erbe
Felders intensiver auseinander zu setzen.
MR Dr. Jos Willam wird uns als groß­
artige Arztpersönlichkeit, besonders aber auch
als sehr naturverbundener und humanistisch
geprägter Mensch mit viel Sinn für Sport und
Kultur in dankbarer Erinnerung bleiben.
Dr. Rainer-Längle Christina
Fachärztin für Haut- und
Geschlechtskrankheiten
6850 Dornbirn, Riedgasse 9
ab 1.7.2016, alle Kassen
(Job-Sharing mit Dr. Längle Udo)
Dr. Behme Patrick James
Arzt für Allgemeinmedizin
6863 Egg, Pfister 1104
ab 1.7.2016; alle Kassen
(Job-Sharing mit Dr. Valentiny Christine
Dr. Christine Valentiny
Ärztin für Allgemeinmedizin
6863 Egg, Pfister 1104
ab 1.7.2016; alle Kassen
(Job-Sharing mit Dr. Behme P
­ atrick James)
PRAXISNIEDERLEGUNGEN
Dr. Eder Sabine
Ärztin für Allgemeinmedizin
6890 Lustenau, per 30.6.2016
Kassenärztin
Dr. Werner Kots
Arzt für Allgemeinmedizin
6900 Bregenz, per 30.6.2016
Kassenarzt
Dr. Lebloch Dorothea
Ärztin für Allgemeinmedizin
6911 Lochau, per 30.6.2016
Wahlärztin
ARZT IM LÄNDLE 07-2016 | 27
Fortbilden ist gut – zum
DFP-Diplom einreichen
ist Pflicht!
Jetzt!
neu
Sie nützen die vielfältigen Angebote der ärztlichen Fortbildung? Sie sammeln Ihre Fortbildungspunkte auf Ihrem DFP-Konto? Dann zeigen Sie
doch, was Sie drauf haben! Nach der aktuellen DFP-Verordnung ist es
seit 1. September 2013 unverzichtbar, die absolvierte Fortbildung
glaubhaft zu machen. Denn erstmals sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, einen Nachweis ihrer Fortbildungen zu erbringen. Das DFP-Diplom ist Ihr
Nachweis! Die gute Nachricht: die Einreichung zum DFP-Diplom ist denkbar
unkompliziert und in drei Schritten erledigt. Also: Machen Sie es (sich) einfach!
Partner von meindfp.at:
DIE FORTBILDUNGSWELT DER MEDIZIN