Baubeschreibung Los 2 Arbeiten an Gehwegen, Kanal und

Gemeinde Meinhard
Sandstraße 15
37276 Meinhard
100-108 Ausbau der B 249 alt in der OD Meinhard OT Frieda
Baubeschreibung Los 2
Arbeiten an Gehwegen, Kanal und Wasserleitung
Inhaltsverzeichnis
1.
Allgemeines
2.
Örtlichkeit, Lage der Baustelle
3.
Arbeitsvorbereitung, Verkehrssicherung
4.
Auszuführende Arbeiten, Art und Umfang der Baumaßnahme
5.
Baugrund, Wasserhaltung, Verbau
6.
Angabe zur Baudurchführung, Termine
7.
Eigen-, Fremdüberwachung, Güteüberwachung von Baustoffen,
8.
Abfallbeseitigung, Entsorgungsnachweise
9.
Aufmaße, Vermessungen
10.
Dokumentation
11.
Abrechnung
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KMO Ingenieure GmbH · Klingenstraße 16 · 37276 Meinhard · Tel 05651/ 33 32 777 · Fax 05651/ 33 32 779 · [email protected]
Gemeinde Meinhard
Sandstraße 15
37276 Meinhard
100-108 Ausbau der B 249 alt in der OD Meinhard OT Frieda
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Allgemeines
Die Gemeinde Meinhard muss im Zuge einer Gemeinschaftsmaßnahme an der
Ortsdurchfahrt Frieda mit Hessen Mobil die Straßenkappen, Schachtdeckel und
Straßenabläufe im Rahmen der durchzuführenden Deckenerneuerung anpassen lassen.
Verschiedene Deckel und Kappen müssen zusätzlich ausgetauscht werden.
Im Zuge der Verkehrssicherheit soll im Bereich der Leipziger Straße 13 bis 17 der
vorhandene Schrammbord aufgenommen und durch eine Verbreiterung um ca. 50 cm auf
mindestens 1,00 m als Gehweg ausgebildet werden. Zusätzlich sollen in verschiedenen
Bereichen defekte Borde ausgetauscht und zusätzliche Beschilderung aufgestellt werden.
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Örtlichkeit, Lage der Baustelle
Frieda ist ein Ortsteil der Gemeinde Meinhard und befindet sich im Osten von Nordhessen.
Die Ortsdurchfahrt war bis zur Freigabe der Ortsumgehung als Bundesstraße deklariert. Der
zu erneuernde Bereich befindet sich zwischen dem ehemaligen Netzknotenpunkt NK
4826019 Str.-km 1,646 nach NK 4826017 Str.-km 1,954 nach NK 4826018 Str.-km 0,649.
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Arbeitsvorbereitung, Verkehrssicherung
Vor Beginn der Erdarbeiten müssen im Vorfeld die Leitungspläne der Versorger angefordert
werden. In den Gehwegbereichen befinden sich unter anderem 2 Gasleitungen. Freigaben
durch die Versorgungsunternehmen sind durch den AN zu organisieren. Es ist zu
berücksichtigen, dass die Versorgungsunternehmen örtlich die Leitungen gemeinsam mit
dem AN an den Oberflächen kennzeichnen und auch eventuell während der Ausführung vor
Ort sind.
Allgemein sind von allen Ent- und Versorgungsträgern (Strom, Telekom, Gas,
Wasserversorgung und Kanalisation) Schachtscheine anzufordern.
Für Lagerplätze und Plätze für die Baustelleneinrichtung ist der AN zuständig.
Gegebenenfalls können Flächen am Ortsrand von Privatpersonen gepachtet werden. Die
Kosten dafür, sowie für die weiteren Anfahrtswege, sind in die Baustelleneinrichtung
einzukalkulieren.
Die Verkehrssicherung ist nach RSA/ZTV-SA, 13. Auflage 2013, Teil A und Teil B,
durchzuführen. Sicherungsmaßnahmen sind für die komplette Bauzeit aller Lose des
Leistungsverzeichnisses zu berücksichtigen.
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Auszuführende Arbeiten, Art und Umfang der Baumaßnahme
Kanal: Die Schachtdeckel sind im Bereich des durch Hessen Mobil geplanten Straßenbau
auf Höhe zu setzen oder auch teilweise zu erneuern. Die Straßenabläufe sind im Bereich der
zu erneuernden Gosse auf Höhe zu setzen.
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Wasserleitung: Die Straßenkappen von Streckenschiebern, Hausanschlussschiebern und
Unterflurhydranten sind zu erneuern und höhenmäßig auf das neue Straßenniveau
anzupassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die komplette gebundene Asphaltschicht in
Teilbereichen (ausgeschriebene Kopflöcher) aufzunehmen und anschließend zu erneuern
ist.
Höhenanpassungen (Zug um Zug) sind vom AN für alle Kappen auszuführen.
Gehwege: Im Bereich der Leipziger Straße 13 bis 17 soll der momentane Schrammbord auf
ca. 30,00 m zu einem Gehweg verbreitert werden. Erschwernisse bei Absenkungen des
Gehweges sind bei den Pflasterarbeiten einzukalkulieren. Dehnungsfugen inkl. Schnitte sind
vom AN auszuführen und sind einzukalkulieren. Der Gehweg soll an der schmalsten
Engstellen eine minimale Breite von ca. 1,00 m aufweisen. Die Absteckung erfolgt vor Ort
durch das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro. Der Gehweg hat ein Quergefälle
von ca. 2,5 % im Mittel zur Rinne.
Desweiteren sollen in verschiedenen Bereichen Borde, die Abplatzungen und Ausbrüche
aufweisen, ausgetauscht werden. Teilweise sind die ausgebauten Borde zwischenzulagern
und wieder einzubauen. Das aufgenommene Pflaster ist zum Bauhof nach Grebendorf zu
transportieren. Für beide Ausbaumaßnahmen ist einzukalkulieren, dass mit Handarbeit und
Kleingeräten die Positionen durchgeführt werden müssen.
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Baugrund
Siehe Beschreibung Hessen Mobil
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Angabe der Baudurchführung, Termine
Die Bauzeit ist von Hessen Mobil festgelegt und auch für die Arbeiten des Los 2 gültig. Die
vorgegebenen Bauabschnitte werden unter Vollsperrung durchgeführt.
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Eigen-, Fremdüberwachung, Güteüberwachung von Baustoffen
Es wird auf die nach den technischen Vorschriften vorgeschriebene Durchführung der
Eigenüberwachung hingewiesen. Diese ist vom AN unabhängig von eventuellen
Kontrollprüfungen der Fremdüberwachung durchzuführen. Sämtliche Prüfungen und
Prüfungsbereiche sind der Bauleitung mindestens zwei Werktage vor der Ausführung
mitzuteilen. Der Bauablauf ist entsprechend zu gestalten. Sich daraus ergebende
Behinderung werden nicht vergütet und sind einzukalkulieren. Die Prüfungen sind mit der
gebotenen Sorgfalt und im erforderlichen Umfang durchzuführen. Ein nach den geltenden
Vorschriften aufgestelltes Eigenüberwachungskonzept ist spätestens drei Tage nach
Baubeginn an die Bauleitung zu übergeben.
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Geplante Fremdüberwachungen, die durch einen Subunternehmer ausgeführt werden, sind
der Bauleitung ebenfalls rechtzeitig mitzuteilen.
Vor dem Einbau von geliefertem Material (Borde, Frostschutzschicht, Schottertragschicht,
Beton und bituminöse Baustoffe) sind die entsprechenden Eignungsprüfung bzw.
Erstprüfungen der Güteüberwachung vorzulegen. Diese müssen als Nachweise dem
neuesten Stand entsprechen und dürfen nur durch zugelassene Prüfungsinstitute erstellt
sein.
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Abfallbeseitigung, Entsorgungsnachweise
Die Abfallentsorgung muss zwingend nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
Für die zu entsorgenden Stoffe sind die zugehörigen Entsorgungsnachweise zu erbringen.
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Aufmaße, Vermessungen
Die Baustellenaufmaße sind nach Terminvereinbarung zusammen mit der Bauleitung vor Ort
anzufertigen. Die Terminwünsche hierfür sind Rechtzeitig (mindestens drei Werktage zuvor)
mitzuteilen. Die Aufmaßanfertigung erfolgt auf entsprechenden Formularen gemäß der
geltenden VOB.
Eine Abrechnung nach elektronischem Aufmaß ist nur nach Zustimmung der Bauleitung
möglich.
10 Dokumentation
Für das Los 2 sind separate Aufmaße zu erstellen.
11 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der gemeinsam angefertigten Aufmaße. Diese sind in
regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und werden nach Vorgaben der Bauleitung
aufgeteilt (separate Rechnungen für Kanalisation, Wasserversorgungsanlagen und
Nebenanlagen). Diese Mehraufwendungen sind einzukalkulieren.
Aufgestellt: 100-108 /baubeschr./kr/th
Meinhard, den 27.07.2016
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