Hausarbeit

Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies
Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M. (Georgetown)
Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger II – WS 2016/2017
Hausarbeit
W ist Inhaber des Warenhauses „AllYouCanBuy“, in dem gerade ein großer
Sommerschlussverkauf stattfindet. M fährt mit ihrem 6-jährigen Sohn S und der 18jährigen Nachbarin N mit dem Auto zum Warenhaus, um sich dort nach günstigen
Angeboten umzusehen. An beiden Seiten jeder Eingangstür des Warenhauses
hängen große Schilder, auf denen deutlich sichtbar und gut lesbar folgender Text
steht:
„Während des Aufenthalts in unserem Warenhaus gelten folgende Bedingungen:
1. Sofern Kunden zu Schaden kommen, ist eine Haftung für leichte
ausgeschlossen.
[…]“
Fahrlässigkeit
M und N nehmen die Schilder im Vorbeigehen war und betreten das Warenhaus.
Während N sich auf den Weg in die Taschenabteilung macht, halten sich M und S in
der Spielwarenabteilung auf. Als S sich einen Fußball, der in einem Regal liegt,
näher ansehen möchte, löst sich plötzlich eines der höheren Regalbretter und stürzt
zu Boden. Alleiniger Auslöser hierfür ist, dass der Angestellte A des Warenhauses,
der für das Anbringen des Regalbretts zuständig war, dieses aus leichter
Unachtsamkeit nicht ordnungsgemäß verschraubt hatte. Zwar bleibt S unversehrt,
jedoch geht eines der Gläser seiner Brille zu Bruch.
Frage 1:
Kann S von W Ersatz der Kosten für ein neues Brillenglas in Höhe von 70 €
verlangen? Eine Reparatur des Glases ist nicht möglich. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) sind nicht zu prüfen.
Aufgrund dieses Vorfalls ist M so verärgert, dass sie mit S sofort das Warenhaus
verlässt, um den Heimweg anzutreten; hierüber informiert sie per SMS die N, die
antwortet, dass sie noch im Kaufhaus bleiben wolle. Auf dem Parkplatz des
Warenhauses begegnen M und S dem B, einem Bekannten der M. B berichtet
aufgeregt, dass sein Auto nicht anspringe. Er habe für seine Patentochter P, die
heute Geburtstag habe, auf den letzten Drücker ein Geschenk gekauft und müsse
dieses in den nächsten 30 Minuten abliefern, da P dann zu einer Klassenfahrt
aufbreche. Komme das Geschenk nicht mehr rechtzeitig bei P an, würde B bei P auf
ewig in Ungnade fallen. Daher bittet B die M, ihm einen großen Gefallen zu tun und
ihn mit dem Auto schnell zur Wohnung der P zu fahren. M ist gerne bereit, B diesen
Freundschaftsdienst zu erweisen, obwohl sie hierfür einen Umweg in Kauf nehmen
muss.
Leider kommt B nicht mehr rechtzeitig bei P an: M verursacht während der Fahrt
leicht fahrlässig einen Auffahrunfall, bei dem alle Insassen bis auf B unversehrt
bleiben. B hingegen wird durch den Aufprall so unglücklich gegen die Autotür
gedrückt, dass er einen Bruch des rechten Unterarms erleidet. M ist Halterin des
Autos und hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu folgenden Bedingungen
abgeschlossen:
„Wir stellen Sie von Schadensersatzansprüchen, einschließlich Ansprüchen auf Schmerzensgeld,
frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
1. Personen (auch Beifahrer) verletzt oder getötet werden
[…]
und deshalb berechtigterweise Schadensersatzansprüche aufgrund der Bestimmungen des
Bürgerlichen Gesetzbuchs […] gegen Sie geltend gemacht werden.“
1
Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies
Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M. (Georgetown)
Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger II – WS 2016/2017
Frage 2:
Kann B von M Schmerzensgeld in Höhe von 100 € verlangen? Es ist davon
auszugehen, dass die Höhe des Schmerzensgeldes angemessen ist. Ansprüche
aus dem StVG sind nicht zu prüfen.
N entdeckt in der Taschenabteilung eine Handtasche, die ihr sehr gut gefällt. Da die
Tasche von ursprünglich 30 € auf nur 15 € reduziert ist, legt N die Tasche in den
Einkaufswagen und macht sich auf den Weg zu den Kassen.
N entscheidet sich für die Nutzung einer Selbstbedienungskasse. Sie scannt mit
einem zur Verfügung gestellten Gerät den Strichcode auf dem Etikett der
Handtasche. Infolge dessen werden die Artikelnummer der Handtasche und der
Preis in Höhe von 15 € auf einem neben dem Scangerät aufgestellten Display
angezeigt. Neben der Artikelnummer befindet sich ein Button, der die Möglichkeit
bietet, den eingescannten Artikel durch einfaches Antippen wieder aus der
Einkaufsliste zu löschen. Möchte man den Artikel kaufen, muss der unter dem
eingescannten Artikel angezeigte Button „Zur Zahlung“ angetippt werden; neben
diesem „Zur Zahlung“-Button befindet sich der Hinweis, dass der Einkauf im
nächsten Textfeld noch einmal überprüft werden kann. Hierzu entschließt sich N. In
dem sich neu öffnenden Textfeld wählt N nicht den Button „Abbruch“, sondern die
Zahlungsvariante mit EC-Karte aus. N steckt ihre EC-Karte in das zur Verfügung
gestellte Kartenlesegerät, gibt dort ihre Geheimzahl ein und bestätigt diese durch
Drücken eines weiteren Buttons, wodurch sie die Freigabe für die Abbuchung des
Taschenpreises von ihrem Konto erteilt. Direkt neben der Kasse befindet sich keine
Aufsichtsperson. Die Vorgänge an den Selbstbedienungskassen erscheinen aber im
Büro des Handlungsbevollmächtigten H, der für Einkauf und Verkauf zuständig ist,
auf einem Computerbildschirm und können von H überwacht werden, um Missbrauch
zu verhindern. H wird der Scanvorgang der N unter Angabe des Produkts und des
Preises sowie des Zeitpunkts, zu dem N die Geheimzahl ihrer EC-Karte eingibt und
bestätigt, unmittelbar angezeigt. Es besteht aber keine Möglichkeit für H, über ein
Chat-Programm oder ähnliches in einen direkten Kontakt mit Kunden zu treten. Das
entsprechend programmierte Kartenlesegerät an der Selbstbedienungskasse kann
nach Bestätigung der Geheimzahl direkt überprüfen, ob das Konto der N
ausreichend gedeckt ist. Da dies der Fall ist, erscheint auf dem Display für N sichtbar
die automatische Bestätigung „Zahlung erfolgt. Vielen Dank für Ihren Einkauf“. N
packt die Tasche ein und verlässt das Warenhaus.
Ns Freude über die neue Tasche verfliegt jedoch schnell: Noch am Abend des Kaufs
reißt der Henkel der Tasche ab, als N sich diese über die Schulter hängen möchte.
Die Tasche fällt in Folge dessen zu Boden. Durch den Aufprall geht das Display des
in der Tasche verstauten Smartphones der N zu Bruch. Die Ursache für das
Abreißen des Henkels ist nicht feststellbar. Da die Tasche ohne Henkel nicht mehr zu
gebrauchen ist und sie ohnehin so billig war, wirft N die Tasche weg.
Frage 3:
Kann N von W Ersatz der Reparaturkosten für das beschädigte Display des
Smartphones in Höhe von 150 € verlangen? Ansprüche aus unerlaubter Handlung
(§§ 823 ff. BGB) sind nicht zu prüfen.
Bearbeitungshinweis zu Frage 1, 2 und 3:
Zu allen aufgeworfenen Rechtsfragen ist – ggf. hilfsgutachtlich – Stellung zu
nehmen.
2
Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies
Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M. (Georgetown)
Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger II – WS 2016/2017
Weitere Hinweise:
Der Umfang der Arbeit darf einschließlich Satz- und Leerzeichen 50.000 Zeichen
Text mit Fußnoten nicht überschreiten. Im genannten Zeichenumfang nicht enthalten
sind Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis. Links sind 7 cm als
Korrekturrand freizuhalten.
Die Hausarbeit ist in gedruckter Form sowie als elektronische Datei im Word-Format
einzureichen. Für die elektronische Version ist eine CD-ROM oder ein USB-Stick
beizufügen. Der Datenträger wird mit der Hausarbeit zurückgegeben; für einen
Verlust wird jedoch keine Haftung übernommen. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht
möglich.
Der Hausarbeit ist die schriftliche Erklärung beizufügen, dass die Arbeit
selbständig verfasst wurde, andere als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen
nicht benutzt worden sind und dass die gedruckte Fassung und die beizufügende
elektronische Datei identisch sind. In der Erklärung ist außerdem die Kenntnis
darüber zu bestätigen, dass Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher
Praxis als Täuschungsversuch gewertet werden können.
Die Hausarbeit ist zu Beginn der ersten Übungsstunde von Herrn Prof. Krebber am
19.10.2016 in HS 3219 von 14.00 Uhr bis 14.15 Uhr oder per Post mit Poststempel
vom 19.10.2016 oder früheren Datums am Institut für Arbeitsrecht, Wilhelmstraße 26,
79098 Freiburg einzureichen. Dies gilt auch für die Teilnehmer an der Großgruppe
von Frau Prof. von Koppenfels-Spies sowie für die Teilnehmer an den Kleingruppen.
3
Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies
Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M. (Georgetown)
Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger II – WS 2016/2017
Hinweise zur Prüfungsanmeldung:
Für die Teilnahme an den Übungen ist eine elektronische Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung wird voraussichtlich über HISinOne erfolgen. Näheres hierzu wird
zu einem späteren Zeitpunkt (in der vorlesungsfreien Zeit) bekannt gegeben.
Studierende müssen sich sowohl für die Hausarbeit als auch für die 1. Klausur
anmelden, wenn sie an der Übung insgesamt (und an den entsprechenden
Prüfungen) teilnehmen möchten. Studierende, die allein an den Klausuren oder an
der Hausarbeit teilnehmen wollen (was möglich ist), sollen sich – je nachdem, was
gewünscht ist – nur für die Hausarbeit bzw. die 1. Klausur anmelden.
Das bedeutet, auch diejenigen, die nur noch die Hausarbeit bestehen müssen, weil
sie mindestens eine Klausur schon im letzten Semester bestanden haben, müssen
sich zur Hausarbeit anmelden. Diejenigen, die hingegen nur eine (oder beide)
Klausuren mitschreiben möchten, müssen sich zur 1. Klausur anmelden.
Studierende, die sich in einem höheren Semester als vom Studienplan vorgesehen
befinden, müssen sich beim Prüfungsamt melden, falls die elektronische Anmeldung
nicht funktioniert.
Hochschulwechselnde, die von Freiburg weg wechseln, müssen sich ebenfalls beim
Prüfungsamt melden. Hochschulwechselnde, die nach Freiburg wechseln, sollten
dies ebenfalls tun, falls die elektronische Anmeldung nicht funktioniert.
Die Anmeldung für die 2. Klausur wird automatisch vorgenommen, wenn eine
Anmeldung für die 1. Klausur vorliegt.
Die elektronische Anmeldung wird voraussichtlich ab 01.10.2016 freigeschaltet.
Die Anmeldefrist für die Hausarbeit endet am 19.10.2016!
Die Anmeldefrist für die 1. Klausur endet am 07.11.2016.
Nachweise der regelmäßigen Teilnahme an den Übungen für Anfänger I („AGSchein“)/ Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an den Übungen für Anfänger II
(„Kleiner-Schein“) müssen nicht mehr vorgelegt werden. Die Teilnahmeberechtigung
wird elektronisch überprüft. Im Übrigen werden separate Teilnahme- und
Leistungsnachweise nicht mehr ausgestellt.
Zu Beginn der Klausuren werden Einlasskontrollen durchgeführt. Die Teilnahme ist
nur nach fristgemäßer Anmeldung möglich.
Fragen
zur
Prüfungsanmeldung
sowie
zu
den
sonstigen
formalen
Prüfungsvoraussetzungen (etwa bei einem Universitätswechsel) beantwortet
ausschließlich das Prüfungsamt.
4