Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 1B 4
Merkblatt über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter in Thüringen
zum Einstellungstermin 1. August 2016
Weitere Informationen zur Bewerbung bzw. zur Einstellung finden Sie unter dem Link:
http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/lehrer/lehrerbildung/vorbereitungsdienst/.
1. Termine
10. März 2016
Termin der Antragstellung (Ausschlussfrist)
Die Bewerbungsunterlagen für den Einstellungstermin 1. August 2016
müssen spätestens Donnerstag, den 10. März 2016 im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 1B 4, WernerSeelenbinder-Str. 7, 99096 Erfurt, (Fax: +49361571411541) eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass das Datum des Eingangsstempels beim
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport maßgeblich
ist und nicht das Aufgabedatum (Datum des Poststempels). Verlassen Sie sich nicht auf die Aussage der Post, dass innerhalb von einem
Tag der Brief zugestellt werden kann.
23. Mai 2016
Nachreichtermin für noch fehlende Zeugnisse oder Anerkennungsbescheide (Ausschlussfrist)
Sofern bei der Einsendung der Bewerbungsunterlagen das Zeugnis
über die Erste Staatsprüfung oder einer als gleichwertig anerkannten
oder gleichgestellten Prüfung und/oder der Anerkennungsbescheid noch
nicht vorliegen, sind diese bis spätestens Montag, den 23. Mai 2016 als
beglaubigte Kopie nachzureichen. Dies gilt ebenso für das erweiterte
Führungszeugnis.
ab
1. Juni 2016
Beginn der Zulassung und Rückmeldung der zugelassenen
Bewerber
Die Annahme/Nichtannahme des Ausbildungsplatzes kann fristwahrend
per Fax, E-Mail oder telefonisch erklärt werden. Diese Erklärung kann
auch durch einen vom Bewerber schriftlich bevollmächtigten Vertreter
abgegeben werden. Die Vollmacht ist beizufügen.
Nachrückverfahren
Bewerber, die in dem 1. Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden, nehmen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich widersprechen,
automatisch am Nachrückverfahren teil. Der zugewiesene Ausbildungsplatz wird an einen anderen Bewerber vergeben, wenn im
Nachrückverfahren der zugelassene Bewerber weder telefonisch
noch per E-Mail erreichbar ist.
1. August 2016
Termin der Einstellung
15. August 2016
Zweiter Einstellungstermin (Nachrückverfahren)
Nach dem zweiten Einstellungstermin gilt das Zulassungsverfahren als
beendet. Alle am Zulassungsverfahren nicht berücksichtigten Bewerber erhalten eine Ablehnung aus Kapazitätsgründen.
2. Anerkennungsverfahren
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit oder zur
Gleichstellung von Abschlüssen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst in Thüringen:
Bewerber, die in Thüringen die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine lehramtsbezogene
Bachelor- und Master-Prüfung oder einen Abschluss als Diplom-Handelslehrer des Studiengangs
Wirtschaftspädagogik II (außer mit dem Zweitfach Geschichte, insbesondere Wirtschafts- und
Sozialgeschichte) abgelegt haben, können sich ohne vorherige Anerkennung ihres Abschlusses für
den Vorbereitungsdienst bewerben.
Alle anderen Bewerber müssen beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einen
Antrag auf Anerkennung ihres Abschlusses stellen. Der Anerkennungsbescheid ist eine
Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst. In dem Anerkennungsbescheid werden die
Ausbildungsfächer bestimmt, in denen der Bewerber den Vorbereitungsdienst für das jeweilige
Lehramt in Thüringen ableisten kann. Gemäß des Thüringer Gesetzes zur Regelung der Zulassung
zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter (ThürLZuG) vom 2. November 1993 (GVBl. S.644) in
der jeweils geltenden Fassung wird die für das Zulassungsverfahren maßgebliche Note festgelegt.
Die Anerkennung erfolgt auf Antrag. Das zuständige Ministerium bestimmt die dem Antrag beizufügenden Unterlagen und deren Fristen. Antragsformulare und Informationen finden Sie unter:
http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/lehrer/lehrerbildung/abschluesse.
3. Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für Ihre Schulart sind einsehbar unter dem Link:
http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/lehrer/lehrerbildung/vorbereitungsdienst/einstellung/.
Nach § 4 Abs. 6 ThürLZuG kann die Bewerbung von „Seiteneinsteigern“ nur nachrangig gegenüber den als gleichwertig anerkannten Prüfungen berücksichtigt werden.
4. Allgemeines zum Bewerbungsverfahren
Die Ermittlung der Ausbildungsplatzhöchstzahlen, Fachhöchstzahlen und Fachkombinationshöchstzahlen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter zum 1. August 2016
wird im Frühjahr 2016 erfolgen. Die Veröffentlichung dieser Zahlen wird voraussichtlich im Amtsblatt
Mai 2016 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vorgenommen.
Sofern in einer Schulart die Anzahl der Bewerber die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze übersteigt, erfolgt die Auswahl nach den im Thüringer Gesetz zur Regelung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehramtsanwärter ThürLZuG festgelegten Kriterien. Danach
werden 60 Prozent der Ausbildungsplätze nach der Qualifikation (Notendurchschnitt der Qualifikation), 30 Prozent nach der Wartezeit (verflossene Zeit nach erfolgloser Bewerbung/Dienstpflicht) und
10 Prozent nach sozialen Härtegesichtspunkten (Schwerbehinderung/alleinige Unterhaltspflicht)
vergeben. Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die einzelnen Lehrämter entscheidet
2
das zuständige Ministerium (Zulassungsbehörde). Die Zulassung richtet sich nach den Ausbildungsplatzkapazitäten der einzelnen Studienseminare, der Ausbildungsschulen und der Seminarschulen.
Die Ausbildung am Studienseminar für Lehrerausbildung und an der Ausbildungsschule ist in der
ThürAZStPLVO geregelt und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/lehrer/lehrerbildung/rechtsgrundlagen/.
Mit der Zulassung wird das Staatliche Schulamt bestimmt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Vorbereitungsdienst abzuleisten hat. Darüber hinaus wird das zuständige Staatliche
Studienseminar für Lehrerausbildung benannt.
In der Regel weist vor Dienstantritt das zuständige Staatliche Schulamt im Einvernehmen mit dem
Seminarleiter des zuständigen Studienseminars dem Lehramtsanwärter eine Ausbildungsschule zu.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport entscheidet nicht über eine Zuweisung an
eine Ausbildungsschule.
Soweit beamtenrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, leistet der Bewerber den Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ab. Das
Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablauf des Vorbereitungsdienstes.
Der Vorbereitungsdienst dauert in Thüringen für das Lehramt an Grundschulen grundsätzlich 18
Monate. Für die Lehrämter an Regelschulen, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für
Förderpädagogik dauert der Vorbereitungsdienst grundsätzlich 24 Monate.
Der Vorbereitungsdienst wird in der Regel in einem Studienseminar für Lehrerausbildung
(siehe Nr. 8 – Einsatz in bestimmten Schulamtsbereichen) und in der vom Schulamt zugewiesenen
Ausbildungsschule abgeleistet.
Die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes ist im § 7 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung
und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) vom 3. September 2002 (GVBl. S.
328), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. September 2013 (GVBl. S. 249), geregelt. Gemäß § 7 Abs. 1 ThürAZStPLVO wird von Amts wegen bis zu sechs Monaten verkürzt. Nach § 7
Abs. 3 und 4 ThürAZStPLVO können auf Antrag Zeiten berufspraktischer Tätigkeiten sowie im Vorbereitungsdienst des betreffenden Lehramts bereits abgeleistete Zeiten zur Verkürzung führen.
Bei einer Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist rechtzeitig vor Beginn des Vorbereitungsdienstes
ein Antrag auf Verkürzung mit entsprechenden Nachweisen bei dem zugewiesenen Staatlichen
Schulamt zu stellen oder dieser mit der Bewerbung einzureichen.
Besoldung
Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes wird, vorbehaltlich einer möglichen Änderung, ein Anwärtergrundbetrag in Höhe von gegenwärtig 1239,34 Euro bis 1309,97 Euro (abhängig von der jeweiligen Schulart) gewährt (§ 50 Thüringer Besoldungsgesetz vom 1. Oktober 2013 in der jeweils geltenden Fassung). Daneben ist die Zahlung eines Familienzuschlages in Abhängigkeit des Familienstandes und der Kinderzahl sowie von vermögenswirksamen Leistungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz vom 4. März 1994 in der jeweils geltenden Fassung möglich.
3
Die Bewerbung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter kann
onlinegestützt unter https://vorbereitungsdienst.tmbjs.de oder klassisch schriftlich erfolgen.
Dafür ist der Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst zu nutzen. Die Versendung Ihrer
Unterlagen ist als Einschreiben mit Rückschein empfehlenswert.
Eine Bewerbung zum Vorbereitungsdienst für zwei oder mehr Schularten ist derzeit ausgeschlossen.
5. Einreichung des Antrages und der Bewerbungsunterlagen für Erstbewerber
Die Unterlagen sind in folgender Reihenfolge einzureichen:
1. Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst, ggf. mit begründetem Wunsch bzgl. des
Schulamtsbereiches
2. „Personalangaben“ (Anlage 1) und „Ausbildung“ (Anlage 1.1). Bei onlinegestützter Bewerbung
entfällt die Einsendung der Anlage 1.1
3. Zeugnisse der Ersten Staatsprüfung oder einer Hochschulabschlussprüfung in amtlich beglaubigter Abschrift bzw. beglaubigte Kopie. Bei einem lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterabschluss müssen beide Abschlusszeugnisse (einschließlich der Urkunde über den akademischen Grad und die Anlagen zu den belegten Modulen) eingereicht werden.
Sollte die Einhaltung des Nachreichtermins (siehe Terminleiste) für noch fehlende Zeugnisse
oder Anerkennungsbescheide gefährdet sein, wird eine vorläufige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung mit Angabe der Ausbildungsfächer und der Gesamtnote akzeptiert. Das endgültige Zeugnis ist umgehend nachzureichen. Zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist das endgültige Zeugnis zwingend erforderlich.
4. Anerkennungsbescheid vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Kopie,
wenn dieser erforderlich ist, siehe Punkt 2 „Anerkennungsverfahren“
5. Praktikanachweise in Kopie über die erste Phase der Lehrerbildung sowie Nachweise schulpraktischer Studien von Bewerbern die an Universitäten/Hochschulen außerhalb Thüringens
studiert haben entsprechend § 7 Abs. 1 der ThürAZStPLVO
Werden während der ersten Phase der Lehrerbildung absolvierte Praktika oder schulpraktische
Studien nachgewiesen, die vom Umfang und Inhalt her eine Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst ermöglichen, wird der Vorbereitungsdienst von Amts wegen um bis zu sechs Monate verkürzt.
6. Lebenslauf: tabellarisch, lückenlos und eigenhändig unterschrieben
7. Geburts- oder Abstammungsurkunde, ggf. die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde sowie
Geburtsurkunden der Kinder; die Urkunden sind im Original einzureichen (wir akzeptieren die
Unterlagen in beglaubigter Form).
8. Original des erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 in Verbindung mit § 30 a des
Bundeszentralregistergesetzes (Belegart OE/von Behörde zu Behörde), das zum Zeitpunkt der
Bewerbung nicht älter als sechs Monate sein darf.
Die Aufforderung zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses durch das TMBJS zur
Vorlage bei der Meldebehörde wird Ihnen mit der Eingangsbestätigung übersandt.
4
Hinweis für Sondertermin: Das erweiterte behördliche Führungszeugnis muss bis spätestens
23. Mai 2016 dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorliegen.
9. Angaben zur Berücksichtigung der Wartepunkte und Härtegesichtspunkte (Anlage 1.2) mit entsprechenden Nachweisen
Durch Nachweise in einfacher Kopie bzw. ohne Beglaubigung kann kein Anspruch auf Wartepunkte erworben werden.
10. "Erklärungen" (Anlage 2)
11. Erklärung "Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst" (Anlage 3),
12. Erklärung, dass keine Tatsachen nach § 6 Abs. 2 ThürBG vorliegen (Anlage 4) – die Erklärung
bezieht sich auf Sachverhalte nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ist nur auszufüllen,
wenn Sie vor dem 01.01.1973 geboren sind.
13. Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen müssen zusätzlich Zeugnis(se) und/oder Bescheinigung(en) über eine abgeschlossene einschlägige
Berufsausbildung oder über eine in der beruflichen Fachrichtung einschlägige fachpraktische
Tätigkeit im Umfang von mindestens einem Jahr einreichen.
14. Bewerber mit dem Fach Evangelische Religionslehre benötigen die Bescheinigung der örtlich zuständigen evangelischen Kirchenbehörde über die erteilte vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (vorläufige Bevollmächtigung, befristet erteilte vocatio).
Bewerber mit dem Fach Katholische Religionslehre benötigen die Bescheinigung des Bischofs der örtlich zuständigen Diözese über die erteilte vorläufige Unterrichtserlaubnis (vorläufige Bevollmächtigung).
Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist bei der jeweils zuständigen kirchlichen Stelle zu beantragen. Die kirchliche Bevollmächtigung muss vor Dienstantritt dem TMBJS, Referat 1B 4 vorgelegt werden (Einstellungsvoraussetzung).
Einen Nachweis über die erlangte Hochschulreife (Abiturzeugnis) sowie ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis werden nicht benötigt.
6. Einreichung des Antrages und der Bewerbungsunterlagen für Wiederbewerber
Sofern Sie sich zum jeweils vorhergehenden Termin bereits in Thüringen beworben haben und Ihre
Unterlagen vollständig im Ministerium vorliegen, benötigen wir zur Wiederbewerbung nur folgende
Dokumente analog den Punkten für Erstbewerber:
1. Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst, ggf. mit begründetem Wunsch bzgl. des
Schulamtsbereiches
2. „Personalangaben“ (Anlage 1) und „Ausbildung“ (Anlage 1.1), bei onlinegestützter Bewerbung
entfällt die Einsendung der Anlage 1.1
3. Lebenslauf: aktualisiert und eigenhändig unterschriebener (siehe 5.6)
5
4. Original des erweitertes Führungszeugnisses, wenn das letzte Zeugnis zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als sechs Monate ist (siehe 5.8)
5. Angaben zur Berücksichtigung der Wartepunkte und Härtegesichtspunkte (Anlage 1.2) mit entsprechenden Nachweisen
6. "Erklärungen" (Anlage 2)
7. Nachweise bei veränderten, persönlichen Verhältnissen (siehe unter Punkt 5.7)
7. Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen möglichst vollständig, sortiert (siehe unter Punkt 5.) und mit
einem Heftstreifen versehen ein. Der Antrag und die Anlagen sind auszufüllen und zu unterschreiben. Bitte verzichten Sie auf Mappen, Klarsichthüllen und Hefter.
Urkunden, die nicht in deutscher Sprache ausgefertigt wurden, sind zusätzlich mit einer Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher in beglaubigter Form einzureichen.
Jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse oder Ihrer Anschrift während des Bewerbungsverfahrens ist dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unverzüglich mitzuteilen.
Bei einer onlinegestützten Bewerbung beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise.
Im Referat 1B 4 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport werden aus organisatorischen Gründen keine Beglaubigungen durchgeführt. Amtliche Beglaubigungen nehmen u.a. Gemeindeverwaltungen, Pfarrämter und Krankenkassen vor.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
8. Einsatz in bestimmten Schulamtsbereichen
8.1. Staatliches Studienseminar für Lehrerausbildung Erfurt
Das Staatliche Studienseminar für Lehrerausbildung Erfurt ist zuständig für die pädagogischpraktische Ausbildung der Lehramtsanwärter für das Lehramt an Grundschulen, Regelschulen und
Gymnasien in den Ausbildungsschulen der Schulamtsbereiche
o Mittelthüringen,
o Nordthüringen
o Südthüringen für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen und die kreisfreie Stadt Suhl,
o Westthüringen.
Das Staatliche Studienseminar für Lehrerausbildung Erfurt ist darüber hinaus zuständig für die pädagogisch-praktische Ausbildung der Lehramtsanwärter für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in den Ausbildungsschulen aller Schulamtsbereiche.
6
8.2. Staatliches Studienseminar für Lehrerausbildung Gera
Das Staatliche Studienseminar für Lehrerausbildung Gera ist zuständig für die pädagogischpraktische Ausbildung der Lehramtsanwärter für das Lehramt an Grundschulen, Regelschulen und
Gymnasien in den Ausbildungsschulen der Schulamtsbereiche
o Ostthüringen,
o Südthüringen für die Landkreise Hildburghausen, Sonneberg und Saalfeld-Rudolstadt.
Das Staatliche Studienseminar für Lehrerausbildung Gera ist darüber hinaus zuständig für die pädagogisch-praktische Ausbildung der Lehramtsanwärter für das Lehramt für Förderpädagogik in
den Ausbildungsschulen aller Schulamtsbereiche.
8.3. Seminarschulen
Die pädagogisch-praktische Ausbildung der Lehramtsanwärter kann auch an den folgenden
Seminarschulen/Seminarschulverbünden, die die Aufgaben eines Studienseminars wahrnehmen,
erfolgen.
Für das Lehramt an Grundschulen besteht folgende Seminarschule:
o Seminarschulverbund für das Lehramt an Grundschulen für die Region Worbis
(Schulamt Nordthüringen).
Für das Lehramt an Regelschulen bestehen folgende Seminarschulen:
o Seminarschulverbund für das Lehramt an Regelschulen für die Region Eisenach
(Schulamt Westthüringen),
o Seminarschulverbund für das Lehramt an Regelschulen für die Region Nordhausen
(Schulamt Nordthüringen),
o Seminarschulverbund für das Lehramt an Regelschulen in der Region Südthüringen
(Schulamt Südthüringen).
Für das Lehramt an Gymnasien bestehen folgende Seminarschulen:
o Seminarschulverbund für das Lehramt an Gymnasien für die Region Eisenach
(Schulamt Westthüringen),
o Seminarschulverbund für das Lehramt an Gymnasien für die Region Nordthüringen
(Schulamt Nordthüringen).
o Seminarschulverbund für das Lehramt an Gymnasien in der Region Südthüringen
(Schulamt Südthüringen).
Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bestehen folgende Seminarschulen:
o Staatliche Berufsbildende Schule 7 „Walter-Gropius-Schule“ Erfurt (Schulamt Mittelthüringen,
o Seminarschulverbund für das Lehramt an berufsbildenden Schulen für die Region Nordhausen
(Schulamt Nordthüringen).
Die derzeit zugeordneten Ausbildungsschulen zu den einzelnen Seminarschulverbünden finden Sie
unter dem Link:
http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/lehrer/lehrerbildung/vorbereitungsdienst/seminarschulen
/index.aspx.
7