August 2016 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Alten | Oerlingen Alten| Kleinandelfingen Kleinandelfingen Oerlingen | | Die Thurauen im Wandel Gemeinde MehrGemeinde Sicherheit. Mehr Kleinandelfingen Natur. Mehr Erholung Kleinandelfingen kleinandelfingen.ch Die Thurauen im Wandel Herzliche Einladung Herzliche Einladung zum Informationsparcours zum Informationsparcours Samstag, 27. August 2016, 10.00 bis 15.00 Uhr Samstag, 27. August 2016, 10.00 bis 15.00 Uhr Flaach, Schnitzelschopf in der Preusselen (siehe Plan) Flaach, Schnitzelschopf in der Preusselen (siehe Plan) Gratisbus ab Flaach und Andelfingen Gratisbus ab Flaach und Andelfingen Gratisverpflegung Gratisverpflegung Gemeinsam mit den Gemeinden Flaach, Marthalen, Kleinandelfingen und Andelfingen laden wir Sie Gemeinsam mit den Gemeinden Flaach, Marthalen, Kleinandelfingen und Andelfingen laden wir Sie herzlich ein, sich ein Bild von den Arbeiten der letzten Etappe des Thurauenprojekts zu machen. herzlich ein, sich ein Bild von den Arbeiten der letzten Etappe des Thurauenprojekts zu machen. Beim Schnitzelschopf Preusselen können Sie sich auf einen Parcours mit kurzen Spaziergängen zu Beim Schnitzelschopf Preusselen können Sie sich auf einen Parcours mit kurzen Spaziergängen zu sechs Informationsständen begeben. Dort orientieren Sie Fachpersonen über die Themen Hochsechs Informationsständen begeben. Dort orientieren Sie Fachpersonen über die Themen Hochwasserschutz, Auenschutz, Flora und Fauna in Magerwiesen und Teichen, Verbesserung landwasserschutz, Auenschutz, Flora und Fauna in Magerwiesen und Teichen, Verbesserung landwirtschaftlicher Böden, Flussmorphologie, Unterhalt, Erholungseinrichtungen, Naturzentrum und wirtschaftlicher Böden, Flussmorphologie, Unterhalt, Erholungseinrichtungen, Naturzentrum und Rangerdienst. Rangerdienst. Beim Schnitzelschopf erhalten Sie gratis eine kleine Verpflegung. Beim Schnitzelschopf erhalten Sie gratis eine kleine Verpflegung. Die Baudirektion des Kantons Zürich freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Anfahrt: Anfahrt: Beim Schnitzelschopf gibt es keine Parkplätze, bitte parkieren Sie Ihr Auto bei der Worbighalle Beim Schnitzelschopf gibt es keine Parkplätze. Bitte parkieren Sie Ihr Auto bei der Worbighalle Flaach. Von da erreichen Sie den Schnitzelschopf zu Fuss (ca. 20 Minuten) oder mit unserem Flaach und/oder benützen Sie den Gratisbus zum Schnitzelschopf: Gratisbus. Andelfingen, Bahnhof, ab: 9.45 Uhr Flaach, Schnitzelschopf, ab: 14.50 Uhr Andelfingen, Bahnhof, ab: 9.45 Uhr Flaach, Altersheim, ab: 9.55 Uhr Flaach, Worbighalle, an: 14.55 Uhr Flaach, Altersheim, ab: 9.55 Uhr Flaach, Worbighalle, ab: 10.00 Uhr Flaach, Altersheim, an: 15.00 Uhr Flaach, Worbighalle, ab: 10.00 Uhr Flaach, Schnitzelschopf, an: 10.05 Uhr Andelfingen, Bahnhof, an: 15.15 Uhr Flaach, Schnitzelschopf, an: 10.05 Uhr Ellikon a.R. ➞ Parcours Schnitzelschopf ngen Andelfi P Worbighalle 1 ➞ Baubewilligungen erteilt Ordentliche Verfahren Anzeigeverfahren Brigitte und Willi Brunner, Einbau Atelier in Scheune, Hinterdorfstr. 3, Kleinandelfingen, Kat.-Nr. 3081, Vers.-Nr. 337, Kernzone A Judith Keller Bächi, Neubau Dachfenster, Grillenweg 2, Kleinandelfingen, Kat.-Nr. 3369, Wohnzone W2 / 25 Gratulation zum Lehrabschluss Gleich zwei Lernende haben die dreijährige Berufslehre mit Erfolg a bgeschlossen. Mit der hervorragenden Note von 5,3 hat Nick Gehrig die anspruchsvolle Prüfung zum Forstwart bestanden. Für die aussergewöhnliche Leistung in der Holzernte wurde Nick mit der Note 6 be lohnt. Nick wird bis zum Eintritt in die Rekrutenschule im Herbst 2016 das Team des Forstbetriebes verstärken. Nadine Reich hat die Berufsprüfung als Kauffrau, Fachrichtung öffentliche Verwaltung und Berufsmatura mit der respektablen Note von 5,0 abgeschlossen. Nadine bleibt auf dem Bildungsweg und wird in den nächsten zwei Jahren die Matura absolvieren. Wir gratulieren den beiden Lernenden und wünschen ihnen viel Glück und Freude im weiteren Berufs- und Lebensweg. Nick Gehring und Nadine Reich 2 Aus dem Gemeinderat Nutzung des Untergrundes soll neu geregelt werden Die Baudirektion hat den Gemeinden den Entwurf über die Nutzung des Untergrundes zur Vernehmlassung übergeben. Der Grund für die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind beispielsweise die Erdsonden, welche in städtischen Gebieten spätere Tunnelbauten verunmöglichen. Der Gemeinderat befürwortet den neuen Erlass. Jagdgesellschaft mit neuer Führung Als Nachfolger für den verstorbenen Hannes Heinzelmann hat die Jagdgesellschaft Kleinandelfingen Michael Moser, Oerlingen zum neuen Bevollmächtigten und Ernst Vogelbacher, Marthalen zum Stellvertreter gewählt. Konzentration der Spielplätze Die Gemeinde betreibt verschiedene Freizeitanlagen mit Spielgeräten. Seit einiger Zeit erstrahlt der Spielplatz auf der Grille in neuem Glanz und hat sich zu einem attraktiven Begegnungsplatz entwickelt. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, dass auch die beiden Dörfer Alten und Oerlingen einen geeigneten Begegnungsraum für Kinder haben. Er hat aus diesem Grund alle bestehenden Spielanlagen im Hinblick auf die Sicherheit und den Nutzen für die Bevölkerung beurteilt. Der Spielplatz in Oerlingen, zwischen dem ehemaligen Schulhaus und dem Zentrum, ist in gutem Zustand. Der Spielplatz in Alten, neben dem Fussballplatz, wird im Spätsommer saniert. Der Gemeinderat hat dazu eine Kredit von 13’000 Franken bewilligt. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass der Spielplatz Rebberg wegen seiner Nähe zum Spielplatz Grille nicht mehr notwendig ist und auf gehoben werden kann. Die Schaukel wird nach Möglichkeit zum Spielplatz Thurhaldenstrasse verschoben. Planung für neue Wärmeerzeugung im Alten Gemeindehaus Die Wärmeerzeugung im Alten Gemeindehaus Kleinandelfingen, mit welcher auch das Koradihaus beheizt wird, muss umfassend erneuert werden. Der Gemeinderat hat die Firma Russo Haustechnik-Planung GmbH aus Winterthur mit der Projektierung beauftragt. In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat für einen Variantenvergleich einen Kredit von 5400 Franken bewilligt. Rechnung 2015, Gruppenwasserversorgung Thurtal-Andelfingen Der Gemeinderat hat die Rechnung mit einem Nettoaufwand von 121‘072.70 Franken zulasten der Verbandsgemeinden (Anteil Klein andelfingen 27‘808.40 Franken) genehmigt. 3 Neue Überdachung für die Badi Oerlingen Die seit einigen Jahren bestehende, provisorische Überdachung der Gartenwirtschaft in der Badi Oerlingen soll mit einer dauerhaften Lösung ersetzt werden. Der Gemeinderat hat den Auftrag für die planerischen Vorleistungen im Umfang von 4644 Franken an die Firma M. Wipf GmbH, Oerlingen vergeben. Die Aus führung ist im nächsten Jahr vorgesehen. Randsteinsanierung In regelmässigen Abständen vergibt der Gemeinderat Aufträge für die Sanierung der Randabschlüsse an öffentlichen Strassen. Wie in den Vorjahren hat der Gemeinderat die Firma RSAG in Wallisellen mit dem besten Angebot mit der Sanierung beauftragt und einen Kredit von 30’000 Franken bewilligt. Strassenschilder Für die Auffrischung verbleichter Strassenschilder und die Beschaffung von fehlenden Schildern hat der Gemeinderat einen Kredit von 4500 Franken bewilligt. Die Malerarbeiten werden von Monika Bossart, Oerlingen ausgeführt, die fehlenden Schilder werden von der Firma Walter AG, Sulgen geliefert. Sanierung Wasserleitungen in Alten Der Gemeinderat hat nach dem Submissionsverfahren die ersten Aufträge für die Sanierung der Wasserleitungen vergeben: Bauarbeiten; Hüppi AG Winterthur, 333’865 Franken, Beleuchtung; EKZ, 11’900 Franken und Sanitär; Fink Sanitär und Heizung AG, 131’623 Franken. Patent für Alkoholverkauf im Blumenladen Barnabas Ab Neueröffnung am 26./27. August 2016 wird Nicole Gehring die Leitung des Blumenladens «Barnabas» übernehmen. Dazu erteilt ihr der Gemeinderat das Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkauf betriebes mit Alkoholverkauf. Zusatzpumpe für Kotschenreuther Der Forstschlepper ist nur mit Einschränkungen einsetzbar, die Ölmenge für bestimmte hydraulische Arbei ten ist zu gering. Der Gemeinderat hat die Firma Kurt Freitag Landmaschinen AG, Kleinandelfingen mit dem Einbau einer Zusatzpumpe beauftragt und dazu einen Kredit von 30’000 Franken bewilligt. Verschiedenes Ast- und Blattwerk im öffentlichen Grund In regelmässigen Abständen werden die sichtbehindernden Hecken und Bäume zu einem akuten Problem. Die Strassenabstandsverordnung verlangt die Einhaltung von folgenden Normen: •Auf der Innenseite von Kurven, Strassenverzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0,8 m nicht überschreiten •Angrenzend an ein Trottoir oder einen Fussweg müssen Bäume und Sträucher bis auf Parzellengrenze und auf eine Lichthöhe von 2,5 m im Schnitt gehalten werden. •Angrenzend an eine Strasse oder einen Weg ist das Ast- und Blattwerk ebenfalls bis auf die Parzellen grenze, hier aber auf ein Lichtmass von 4,5 m zurück zu schneiden. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind Hydranten und Strassenlampen frei zu schneiden. Strassenmeister Patrick Grob wird die betroffenen Grundeigentümer mit einem Merkblatt über kritische Situationen informieren. 4 Krankheit kann jeden treffen. Aufhorchen, achten Sie auf erste Anzeichen. www.svazurich.ch Schulbeginn Erleichterte Bewilligungsverfahren bei Kleinstbauten Vor knapp einem Jahr hat der Regierungsrat in der kantonalen Bau verfahrensverordnung Erleichterungen im Bewilligungsverfahren von Kleinstbauten und von Solaranlagen beschlossen. Während die Meldepflicht von Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen bereits per 1. November 2015 in Kraft gesetzt wurde, werden nun nach Abschluss eines Beschwerdeverfahrens auch die Erleichterungen bei der Bewilligung von Kleinstbauten per 1. Juli 2016 gültig. Die Änderungen betreffen Bauten und Anlagen in Bauzonen – ohne Kernzone –, deren Gesamthöhe nicht mehr als 2,5 m betragen und die eine Bodenfläche von höchstens 6 m 2 überlagern. Diese Bauten und Anlagen bedürfen neu keiner Baubewilligung mehr, sofern sie nicht in der Kernzone, im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars und im Bereich von Bau- oder Abstandslinien liegen. In der Praxis dürfte sich dies insbesondere auf Gartenhäuser, Schöpfe oder Spielgeräte beziehen. Bisher beschränkte sich die Befreiung auf Bauten und Anlagen mit weniger als 1,5 m Höhe und höchstens 2 m 2 Bodenfläche. Zu beachten ist, dass trotz Erleichterung bei der Bewilligungspflicht, die Grenzabstände unserer Bau- und Zonenordnung von 3,5 m, die Strassenabstände sowie die Überbauungsziffer eingehalten werden müssen. Auf Gartenhäuser und Schöpfe, welche die genannten Masse überschreiten, findet weiterhin das baurechtliche Baubewilligungsverfahren Anwendung. Eine weitere Änderung betrifft nicht leuchtende Eigenreklamen auf privatem Grund. Bislang waren Reklamen bis zu einer Fläche von 0,25 m 2 von einer baurechtlichen Bewilligung ausgenommen. Neu sind Eigenreklamen bis zu einer Fläche von 0,5 m 2 ohne Bewilligung möglich. Die Verkehrssicherheit und Abstandsvorschriften dürfen durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Weiterhin be willigungspflichtig sind die Reklamen in der Kernzone, und zwar unabhängig von der Grösse. Herzliche Einladung zur Ausstellung von Doris Kummer Die Künstlerin, in Zürich geboren, fand ihren Einstieg in die Kunst auto didaktisch, und bildete sich in der Kunstschule Wetzikon und an der Hochschule für Gestaltung weiter. Aus Lust am Experiment mit Farbe, Formen und Strukturen entstand eine grosse Leidenschaft, die ihr Leben seit 1998 künstlerisch begleitet. Die Bilder sind vielschichtige Malereien in Mischtechnik auf Leinwand, Papier und Holz. Ihre Werke sind wohltuend lebendig und führen den Betrachter in eine von Fantasiefiguren sprudelnde Welt. Mit einer wunderbaren Leichtigkeit gemalt und ergänzt mit filigran gestalteten Objekten. Die Ausstellung beginnt mit der Vernissage am Freitag 2. September und dauert bis Sonntag 25. September 2016. Auf Ihren Besuch freuen sich M. & H. Heinzle und die Künstlerin Doris Kummer. Die Öffnungszeiten sind Freitag 16 – 20 Uhr, Samstag 14 –18 Uhr und Sonntag 11–15 Uhr. 5 Veranstaltungen Notfallnummern DatumZeit Anlass 20.08.2016 09.30 – 11.30 Obligatorisches Schiessen, Schützenhaus Riet, Kleinandelfingen. MSV Kleinandelfingen. 27.08.2016 10.00 – 15.00 Die Thurauen im Wandel, Schnitzelschopf in der Preusselen, 8416 Flaach. Details siehe Seite 1. 01.09.2016 Ganztagesausflug. Seniorentreff kleinAndelfingen 02.09.2016 19.00 Uhr Vernissage der Ausstellung von Doris Kummer. Galerie im Alten Gemeindehaus, Schaffhauserstrasse 11, 8451 Kleinandelfingen. www.weinlandgalerie.ch 02.09. bis 25.09.2016 Ausstellung von Doris Kummer, Galerie im Alten Gemeindehaus, Schaffhauserstrasse 11, 8451 Kleinandelfingen. Öffnungszeiten: Freitag 16 – 20 Uhr, Samstag 14 – 18 Uhr und Sonntag 11 – 15 Uhr www.weinlandgalerie.ch 09.09.2016 19.00 – 22.00 Nothilfekurs, Sekundarschule Andelfingen, 10.09.2016 08.00 – 16.00 Hofwiesenstrasse, 8450 Andelfingen. www.samariter-wyland.ch 17.09.2016 08.00 Uhr Papier- und Kartonsammlung durch CEVI Andelfingen 18.09.2016 12.00 – 17.00 15.30 Schlussturnen der Mädchenriege und Jugi Andelfingen «dä schnällst Andelfinger». Sporthalle Niederfeld, 8450 Andelfingen. www.dtv-andelfingen.ch 28.09.2016 18.00 – 21.00 Blutspenden im Sekundarschulhaus Andelfingen, 8450 Andelfingen Polizei Notruf 117 Polizeiposten Andelfingen 052 305 21 11 Feuerwehr Notruf 118 Sanitätsnotruf144 Kantonsspital Winterthur 052 266 21 21 Kantonsspital Schaffhausen 052 634 34 34 Rettung mit Helikopter REGA 1414 Strassenhilfe140 Die dargebotene Hand 143 Vergiftungsfälle145 Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche 147 Ärzte Dr. Kindhauser, Kleinandelfingen Dr. Schüpbach, Andelfingen Dr. Erni, Andelfingen Dr. Röthlisberger, Andelfingen 052 305 26 00 052 317 16 66 052 317 26 75 052 317 31 71 Falls ihr Hausarzt nicht erreichbar ist Ärzte-Notfall-Nummer 052 317 57 57 Wochenend-Notfalldienstweinland-aerzte.ch Apotheke Dr. Kurt Huber, Andelfingen 052 317 33 11 Rotkreuzfahrdienst Ruth Früh 079 642 40 99 Still- & Laktationsberatung Silvia Bühler, Kleinandelfingen 078 922 79 73 Röm.- Kath. Pfarreizentrum Pfarrer Werner Max Läuchli 052 317 34 37 079 245 04 94 Ref. Pfarramt Pfarrer H. R. Fürst 052 317 22 12 Pfarrer M. Bordt und D. Fulda Bordt 052 317 11 43 Spitex 052 317 38 38 052 317 28 88 Tierarztpraxis Wyland Dres. med. vet. Föhn, Kaser, Schnider Zahnärzte Dr. Frey, Andelfingen Dr. Laux, Andelfingen 052 317 38 61 052 317 33 66 Impressum Das Kleinandelfinger Mitteilungsblatt erscheint 12 x jährlich und wird gratis in alle Haushalte erteilt. Redaktion / Herausgeber: Gemeinderat Postfach 422 8451 Kleinandelfingen Tel 052 305 22 33 Fax 052 305 22 39 E-Mail:gemeindeverwaltung@ kleinandelfingen.zh.ch Nächste Ausgabe: 2. September 2016 Redaktionsschluss: 25. August 2016 Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung von eingesandten Beiträgen. 6
© Copyright 2024 ExpyDoc