2016-08-Mitteilungsblatt - Gemeinde Kleinandelfingen

August 2016
Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Alten
| Oerlingen
Alten| Kleinandelfingen
Kleinandelfingen
Oerlingen
|
|
Die
Thurauen
im
Wandel
Gemeinde
MehrGemeinde
Sicherheit. Mehr Kleinandelfingen
Natur.
Mehr Erholung
Kleinandelfingen
kleinandelfingen.ch
Die Thurauen im Wandel
Herzliche
Einladung
Herzliche Einladung zum Informationsparcours
zum
Informationsparcours
Samstag, 27. August 2016, 10.00 bis 15.00 Uhr
Samstag, 27. August 2016, 10.00 bis 15.00 Uhr
Flaach, Schnitzelschopf in der Preusselen (siehe Plan)
Flaach, Schnitzelschopf in der Preusselen (siehe Plan)
Gratisbus ab Flaach und Andelfingen
Gratisbus ab Flaach und Andelfingen
Gratisverpflegung
Gratisverpflegung
Gemeinsam mit den Gemeinden Flaach, Marthalen, Kleinandelfingen und Andelfingen laden wir Sie
Gemeinsam mit den Gemeinden Flaach, Marthalen, Kleinandelfingen und Andelfingen laden wir Sie
herzlich ein, sich ein Bild von den Arbeiten der letzten Etappe des Thurauenprojekts zu machen.
herzlich ein, sich ein Bild von den Arbeiten der letzten Etappe des Thurauenprojekts zu machen.
Beim Schnitzelschopf Preusselen können Sie sich auf einen Parcours mit kurzen Spaziergängen zu
Beim Schnitzelschopf Preusselen können Sie sich auf einen Parcours mit kurzen Spaziergängen zu
sechs Informationsständen begeben. Dort orientieren Sie Fachpersonen über die Themen Hochsechs Informationsständen begeben. Dort orientieren Sie Fachpersonen über die Themen Hochwasserschutz, Auenschutz, Flora und Fauna in Magerwiesen und Teichen, Verbesserung landwasserschutz, Auenschutz, Flora und Fauna in Magerwiesen und Teichen, Verbesserung landwirtschaftlicher Böden, Flussmorphologie, Unterhalt, Erholungseinrichtungen, Naturzentrum und
wirtschaftlicher Böden, Flussmorphologie, Unterhalt, Erholungseinrichtungen, Naturzentrum und
Rangerdienst.
Rangerdienst.
Beim Schnitzelschopf erhalten Sie gratis eine kleine Verpflegung.
Beim Schnitzelschopf erhalten Sie gratis eine kleine Verpflegung.
Die Baudirektion des Kantons Zürich freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher.
Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher.
Anfahrt:
Anfahrt:
Beim Schnitzelschopf gibt es keine Parkplätze, bitte parkieren Sie Ihr Auto bei der Worbighalle
Beim Schnitzelschopf gibt es keine Parkplätze. Bitte parkieren Sie Ihr Auto bei der Worbighalle
Flaach. Von da erreichen Sie den Schnitzelschopf zu Fuss (ca. 20 Minuten) oder mit unserem
Flaach und/oder benützen Sie den Gratisbus zum Schnitzelschopf:
Gratisbus.
Andelfingen, Bahnhof, ab:
9.45 Uhr
Flaach, Schnitzelschopf, ab:
14.50 Uhr
Andelfingen, Bahnhof, ab:
9.45 Uhr
Flaach, Altersheim, ab:
9.55 Uhr
Flaach, Worbighalle, an:
14.55 Uhr
Flaach, Altersheim, ab:
9.55 Uhr
Flaach, Worbighalle, ab:
10.00 Uhr
Flaach, Altersheim, an:
15.00 Uhr
Flaach, Worbighalle, ab:
10.00 Uhr
Flaach, Schnitzelschopf, an:
10.05 Uhr
Andelfingen, Bahnhof, an:
15.15 Uhr
Flaach, Schnitzelschopf, an:
10.05 Uhr
Ellikon a.R. ➞
Parcours
Schnitzelschopf
ngen
Andelfi
P Worbighalle
1
➞
Baubewilligungen erteilt
Ordentliche Verfahren
Anzeigeverfahren
Brigitte und Willi Brunner, Einbau Atelier in Scheune, Hinterdorfstr. 3,
Kleinandelfingen, Kat.-Nr. 3081, Vers.-Nr. 337, Kernzone A
Judith Keller Bächi, Neubau Dachfenster, Grillenweg 2,
Kleinandelfingen, Kat.-Nr. 3369, Wohnzone W2 / 25
Gratulation zum Lehrabschluss
Gleich zwei Lernende haben die dreijährige Berufslehre mit Erfolg
a­ bgeschlossen. Mit der hervorragenden Note von 5,3 hat Nick Gehrig
die anspruchsvolle Prüfung zum Forstwart bestanden. Für die aussergewöhnliche Leistung in der Holzernte wurde Nick mit der Note 6 be­
lohnt. Nick wird bis zum Eintritt in die Rekrutenschule im Herbst 2016
das Team des Forstbetriebes verstärken.
Nadine Reich hat die Berufsprüfung als Kauffrau, Fachrichtung öffentliche Verwaltung und Berufsmatura mit der respektablen Note von 5,0
abgeschlossen. Nadine bleibt auf dem Bildungsweg und wird in den
nächsten zwei Jahren die Matura absolvieren.
Wir gratulieren den beiden Lernenden und wünschen ihnen viel Glück
und Freude im weiteren Berufs- und Lebensweg.
Nick Gehring und Nadine Reich
2
Aus dem Gemeinderat
Nutzung des Untergrundes soll neu geregelt werden
Die Baudirektion hat den Gemeinden den Entwurf über die Nutzung
des Untergrundes zur Vernehmlassung übergeben. Der Grund für die
neuen gesetzlichen Bestimmungen sind beispielsweise die Erdsonden,
welche in städtischen Gebieten spätere Tunnelbauten verunmöglichen.
Der Gemeinderat befürwortet den neuen Erlass.
Jagdgesellschaft mit neuer Führung
Als Nachfolger für den verstorbenen Hannes Heinzelmann hat die
Jagdgesellschaft Kleinandelfingen Michael Moser, Oerlingen zum
­neuen Bevollmächtigten und Ernst Vogelbacher, Marthalen zum Stellvertreter gewählt.
Konzentration der Spielplätze
Die Gemeinde betreibt verschiedene Freizeitanlagen mit Spielgeräten.
Seit einiger Zeit erstrahlt der Spielplatz auf der Grille in neuem Glanz
und hat sich zu einem attraktiven Begegnungsplatz entwickelt. Dem
Gemeinderat ist es ein Anliegen, dass auch die beiden Dörfer Alten
und Oerlingen einen geeigneten Begegnungsraum für Kinder haben.
Er hat aus diesem Grund alle bestehenden Spielanlagen im Hinblick
auf die Sicherheit und den Nutzen für die Bevölkerung beurteilt. Der
Spielplatz in Oerlingen, zwischen dem ehemaligen Schulhaus und dem
Zentrum, ist in gutem Zustand. Der Spielplatz in Alten, neben dem
Fussballplatz, wird im Spätsommer saniert. Der Gemeinderat hat dazu
eine Kredit von 13’000 Franken bewilligt.
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass der Spielplatz Rebberg wegen
seiner Nähe zum Spielplatz Grille nicht mehr notwendig ist und auf­
gehoben werden kann. Die Schaukel wird nach Möglichkeit zum Spielplatz Thurhaldenstrasse verschoben.
Planung für neue Wärmeerzeugung im Alten Gemeindehaus
Die Wärmeerzeugung im Alten Gemeindehaus Kleinandelfingen, mit
welcher auch das Koradihaus beheizt wird, muss umfassend erneuert
werden.
Der Gemeinderat hat die Firma Russo Haustechnik-Planung GmbH aus
Winterthur mit der Projektierung beauftragt. In einem ersten Schritt
hat der Gemeinderat für einen Variantenvergleich einen Kredit von
5400 Franken bewilligt.
Rechnung 2015, Gruppenwasserversorgung
Thurtal-Andelfingen
Der Gemeinderat hat die Rechnung mit einem Nettoaufwand von
121‘072.70 Franken zulasten der Verbandsgemeinden (Anteil Klein­
andelfingen 27‘808.40 Franken) genehmigt.
3
Neue Überdachung für die Badi Oerlingen
Die seit einigen Jahren bestehende, provisorische Überdachung der Gartenwirtschaft in der Badi Oerlingen
soll mit einer dauerhaften Lösung ersetzt werden. Der Gemeinderat hat den Auftrag für die planerischen
Vorleistungen im Umfang von 4644 Franken an die Firma M. Wipf GmbH, Oerlingen vergeben. Die Aus­
führung ist im nächsten Jahr vorgesehen.
Randsteinsanierung
In regelmässigen Abständen vergibt der Gemeinderat Aufträge für die Sanierung der Randabschlüsse an
öffentlichen Strassen. Wie in den Vorjahren hat der Gemeinderat die Firma RSAG in Wallisellen mit dem
besten Angebot mit der Sanierung beauftragt und einen Kredit von 30’000 Franken bewilligt.
Strassenschilder
Für die Auffrischung verbleichter Strassenschilder und die Beschaffung von fehlenden Schildern hat der
Gemeinderat einen Kredit von 4500 Franken bewilligt. Die Malerarbeiten werden von Monika Bossart,
­Oerlingen ausgeführt, die fehlenden Schilder werden von der Firma Walter AG, Sulgen geliefert.
Sanierung Wasserleitungen in Alten
Der Gemeinderat hat nach dem Submissionsverfahren die ersten Aufträge für die Sanierung der Wasserleitungen vergeben: Bauarbeiten; Hüppi AG Winterthur, 333’865 Franken, Beleuchtung; EKZ, 11’900 Franken
und Sanitär; Fink Sanitär und Heizung AG, 131’623 Franken.
Patent für Alkoholverkauf im Blumenladen Barnabas
Ab Neueröffnung am 26./27. August 2016 wird Nicole Gehring die Leitung des Blumenladens «Barnabas»
übernehmen. Dazu erteilt ihr der Gemeinderat das Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkauf­
betriebes mit Alkoholverkauf.
Zusatzpumpe für Kotschenreuther
Der Forstschlepper ist nur mit Einschränkungen einsetzbar, die Ölmenge für bestimmte hydraulische Ar­bei­
ten ist zu gering. Der Gemeinderat hat die Firma Kurt Freitag Landmaschinen AG, Kleinandelfingen mit dem
Einbau einer Zusatzpumpe beauftragt und dazu einen Kredit von 30’000 Franken bewilligt.
Verschiedenes
Ast- und Blattwerk im öffentlichen Grund
In regelmässigen Abständen werden die sichtbehindernden Hecken und Bäume zu einem akuten Problem.
Die Strassenabstandsverordnung verlangt die Einhaltung von folgenden Normen:
•Auf der Innenseite von Kurven, Strassenverzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten.
In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0,8 m nicht überschreiten
•Angrenzend an ein Trottoir oder einen Fussweg müssen Bäume und Sträucher bis auf Parzellengrenze und
auf eine Lichthöhe von 2,5 m im Schnitt gehalten werden.
•Angrenzend an eine Strasse oder einen Weg ist das Ast- und Blattwerk ebenfalls bis auf die Parzellen­
grenze, hier aber auf ein Lichtmass von 4,5 m zurück zu schneiden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind Hydranten und Strassenlampen frei zu schneiden. Strassenmeister
Patrick Grob wird die betroffenen Grundeigentümer mit einem Merkblatt über kritische Situationen informieren.
4
Krankheit kann jeden
treffen.
Aufhorchen, achten Sie auf
erste Anzeichen.
www.svazurich.ch
Schulbeginn
Erleichterte Bewilligungsverfahren bei Kleinstbauten
Vor knapp einem Jahr hat der Regierungsrat in der kantonalen Bau­
verfahrensverordnung Erleichterungen im Bewilligungsverfahren von
Kleinst­bauten und von Solaranlagen beschlossen. Während die Meldepflicht von Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen bereits per 1. November 2015 in Kraft gesetzt wurde, werden
nun nach Abschluss eines Beschwerdeverfahrens auch die Erleichterungen bei der Bewilligung von Kleinstbauten per 1. Juli 2016 gültig.
Die Änderungen betreffen Bauten und Anlagen in Bauzonen – ohne
Kernzone –, deren Gesamthöhe nicht mehr als 2,5 m betragen und die
eine Bodenfläche von höchstens 6 m 2 überlagern. Diese Bauten und
Anlagen bedürfen neu keiner Baubewilligung mehr, sofern sie nicht in
der Kernzone, im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung
oder eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars und im Bereich von
Bau- oder Abstandslinien liegen. In der Praxis dürfte sich dies insbesondere auf Gartenhäuser, Schöpfe oder Spielgeräte beziehen. Bisher
beschränkte sich die Befreiung auf Bauten und Anlagen mit weniger
als 1,5 m Höhe und höchstens 2 m 2 Bodenfläche. Zu beachten ist, dass
trotz Erleichterung bei der Bewilligungspflicht, die Grenzabstände unserer Bau- und Zonenordnung von 3,5 m, die Strassenabstände sowie
die Überbauungsziffer eingehalten werden müssen. Auf Gartenhäuser
und Schöpfe, welche die genannten Masse überschreiten, findet weiterhin das baurechtliche Baubewilligungsver­fahren Anwendung.
Eine weitere Änderung betrifft nicht leuchtende Eigenreklamen auf
privatem Grund. Bislang waren Reklamen bis zu einer Fläche von
0,25 m 2 von einer baurechtlichen Bewilligung ausgenommen. Neu
sind Eigenreklamen bis zu einer Fläche von 0,5 m 2 ohne Bewilligung
möglich. Die Verkehrssicherheit und Abstandsvorschriften dürfen
durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Weiterhin be­
willigungspflichtig sind die Reklamen in der Kernzone, und zwar unabhängig von der Grösse.
Herzliche Einladung zur Ausstellung von Doris Kummer
Die Künstlerin, in Zürich geboren, fand ihren Einstieg in die Kunst auto­
didaktisch, und bildete sich in der Kunstschule Wetzikon und an der
Hochschule für Gestaltung weiter.
Aus Lust am Experiment mit Farbe, Formen und Strukturen entstand
eine grosse Leidenschaft, die ihr Leben seit 1998 künstlerisch begleitet.
Die Bilder sind vielschichtige Malereien in Mischtechnik auf Leinwand,
Papier und Holz.
Ihre Werke sind wohltuend lebendig und führen den Betrachter in eine
von Fantasiefiguren sprudelnde Welt. Mit einer wunderbaren Leichtigkeit gemalt und ergänzt mit filigran gestalteten Objekten.
Die Ausstellung beginnt mit der Vernissage am Freitag 2. September
und dauert bis Sonntag 25. September 2016. Auf Ihren Besuch freuen
sich M. & H. Heinzle und die Künstlerin Doris Kummer.
Die Öffnungszeiten sind Freitag 16 – 20 Uhr, Samstag 14 –18 Uhr und
Sonntag 11–15 Uhr.
5
Veranstaltungen
Notfallnummern
DatumZeit
Anlass
20.08.2016
09.30 – 11.30
Obligatorisches Schiessen, Schützenhaus Riet, Kleinandelfingen.
MSV Kleinandelfingen.
27.08.2016
10.00 – 15.00
Die Thurauen im Wandel, Schnitzelschopf in der Preusselen, 8416 Flaach. Details siehe Seite 1.
01.09.2016
Ganztagesausflug.
Seniorentreff kleinAndelfingen
02.09.2016
19.00 Uhr
Vernissage der Ausstellung von
Doris Kummer. Galerie im Alten
Gemeindehaus, Schaffhauserstrasse 11,
8451 Kleinandelfingen.
www.weinlandgalerie.ch
02.09. bis 25.09.2016
Ausstellung von Doris Kummer,
Galerie im Alten Gemeindehaus,
Schaffhauserstrasse 11,
8451 Kleinandelfingen.
Öffnungszeiten: Freitag 16 – 20 Uhr, Samstag 14 – 18 Uhr und
Sonntag 11 – 15 Uhr
www.weinlandgalerie.ch
09.09.2016 19.00 – 22.00
Nothilfekurs, Sekundarschule Andelfingen,
10.09.2016
08.00 – 16.00
Hofwiesenstrasse, 8450 Andelfingen. www.samariter-wyland.ch
17.09.2016
08.00 Uhr
Papier- und Kartonsammlung durch CEVI Andelfingen
18.09.2016
12.00 – 17.00
15.30
Schlussturnen der Mädchenriege und
Jugi Andelfingen
«dä schnällst Andelfinger».
Sporthalle Niederfeld, 8450 Andelfingen. www.dtv-andelfingen.ch
28.09.2016
18.00 – 21.00
Blutspenden im Sekundarschulhaus
Andelfingen, 8450 Andelfingen
Polizei Notruf
117
Polizeiposten Andelfingen
052 305 21 11
Feuerwehr Notruf
118
Sanitätsnotruf144
Kantonsspital Winterthur
052 266 21 21
Kantonsspital Schaffhausen
052 634 34 34
Rettung mit Helikopter
REGA 1414
Strassenhilfe140
Die dargebotene Hand
143
Vergiftungsfälle145
Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche
147
Ärzte
Dr. Kindhauser, Kleinandelfingen
Dr. Schüpbach, Andelfingen
Dr. Erni, Andelfingen
Dr. Röthlisberger, Andelfingen
052 305 26 00
052 317 16 66
052 317 26 75
052 317 31 71
Falls ihr Hausarzt nicht erreichbar ist
Ärzte-Notfall-Nummer
052 317 57 57
Wochenend-Notfalldienstweinland-aerzte.ch
Apotheke
Dr. Kurt Huber, Andelfingen
052 317 33 11
Rotkreuzfahrdienst
Ruth Früh
079 642 40 99
Still- & Laktationsberatung
Silvia Bühler, Kleinandelfingen
078 922 79 73
Röm.- Kath. Pfarreizentrum
Pfarrer Werner Max Läuchli
052 317 34 37
079 245 04 94
Ref. Pfarramt
Pfarrer H. R. Fürst
052 317 22 12
Pfarrer M. Bordt und D. Fulda Bordt 052 317 11 43
Spitex
052 317 38 38
052 317 28 88
Tierarztpraxis Wyland
Dres. med. vet. Föhn, Kaser, Schnider
Zahnärzte
Dr. Frey, Andelfingen
Dr. Laux, Andelfingen
052 317 38 61
052 317 33 66
Impressum
Das Kleinandelfinger Mitteilungsblatt erscheint
12 x jährlich und wird gratis in alle Haushalte erteilt.
Redaktion / Herausgeber:
Gemeinderat
Postfach 422
8451 Kleinandelfingen
Tel
052 305 22 33
Fax
052 305 22 39
E-Mail:gemeindeverwaltung@
kleinandelfingen.zh.ch
Nächste Ausgabe: 2. September 2016
Redaktionsschluss: 25. August 2016
Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung von
eingesandten Beiträgen.
6