BEKANNTMACHUNG I. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Riegelsberg für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund des § 87 KSVG des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 376), hat der Gemeinderat Riegelsberg am 20.06.2016 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht um vermindert um E E und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf E E a) im Ergebnishaushalt die Erträge 263.150 0 19.504.870 19.768.020 die Aufwendungen 347.440 134.090 20.487.420 20.700.770 982.550 932.750 Fehlbedarf b) im Finanzhaushalt die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten 19.650 206.600 1.613.450 1.426.500 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 439.800 775.000 2.139.050 1.803.850 525.600 377.350 Saldo die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten 0 203.150 923.510 720.360 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten 0 5.100 816.700 811.600 106.810 -91.240 Saldo §2 Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von: 525.600 E auf: 377.350 E neu festgesetzt §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt §4 Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. §5 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von: 982.550 E auf:932.750 E neu festgesetzt. §6 Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. §7 Es gilt der vom Gemeinderat am 14.12.2015 beschlossene Stellenplan. §8 Es gilt der vom Gemeinderat am 14.12.2015 beschlossene und fortgeschriebene Haushaltssanierungsplan 2011 – 2019 Riegelsberg, den 20. Juni 2016 Der Bürgermeister gez. Klaus Häusle II. GENEHMIGUNG Im Rahmen der Nachtragssatzung 2016 der Gemeinde Riegelsberg genehmige ich - gem. § 82 Abs. 5 KSVG die Verringerung der allgemeinen Rücklage um 932.750 E zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes und - gem. § 92 Abs. 2 KSVG einen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 377.350 E. Meine am 01.03.2016 erteilte Genehmigung des am 14.12.2015 beschlossenen Haushaltssanierungsplanes gilt unverändert fort. Meine am 01.03.2016 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen in Höhe von 525.600 E wird hiermit aufgehoben. St. Ingbert, 04.07.2016 Im Auftrag gez. Michael Rothermel III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.07.2016 bis 28.07.2016 während der Dienstzeiten montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 1.20, öffentlich aus. Riegelsberg, 14.07.2016 Der Bürgermeister Klaus Häusle
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