1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde

BEKANNTMACHUNG
I.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Riegelsberg
für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund des § 87 KSVG des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
– KSVG – in der Fassung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S.
376), hat der Gemeinderat Riegelsberg am 20.06.2016 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht
um
vermindert
um
E
E
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschl.
der Nachträge
gegenüber
bisher
nunmehr
festgesetzt auf
E
E
a) im
Ergebnishaushalt
die Erträge
263.150
0
19.504.870
19.768.020
die Aufwendungen
347.440
134.090
20.487.420
20.700.770
982.550
932.750
Fehlbedarf
b) im
Finanzhaushalt
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeiten
19.650
206.600
1.613.450
1.426.500
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeiten
439.800
775.000
2.139.050
1.803.850
525.600
377.350
Saldo
die Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeiten
0
203.150
923.510
720.360
die Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeiten
0
5.100
816.700
811.600
106.810
-91.240
Saldo
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung
in Höhe von:
525.600 E
auf:
377.350 E
neu festgesetzt
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
§4
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird
nicht geändert.
§5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird gegenüber der bisherigen Festsetzung
in Höhe von:
982.550 E
auf:932.750 E
neu festgesetzt.
§6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
§7
Es gilt der vom Gemeinderat am 14.12.2015 beschlossene Stellenplan.
§8
Es gilt der vom Gemeinderat am 14.12.2015 beschlossene und fortgeschriebene Haushaltssanierungsplan 2011 – 2019
Riegelsberg, den 20. Juni 2016
Der Bürgermeister
gez. Klaus Häusle
II.
GENEHMIGUNG
Im Rahmen der Nachtragssatzung 2016 der Gemeinde Riegelsberg
genehmige ich
- gem. § 82 Abs. 5 KSVG die Verringerung der allgemeinen Rücklage um
932.750 E zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes und
- gem. § 92 Abs. 2 KSVG einen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 377.350 E.
Meine am 01.03.2016 erteilte Genehmigung des am 14.12.2015
beschlossenen Haushaltssanierungsplanes gilt unverändert fort.
Meine am 01.03.2016 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der
Kredite für Investitionen in Höhe von 525.600 E wird hiermit aufgehoben.
St. Ingbert, 04.07.2016
Im Auftrag
gez. Michael Rothermel
III.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.07.2016 bis
28.07.2016 während der Dienstzeiten
montags bis donnerstags von
8:00 bis 12:00 Uhr
und
13:00 bis 15:30 Uhr
freitags von
8:00 bis 12:00 Uhr
im Rathaus, Zimmer 1.20,
öffentlich aus.
Riegelsberg, 14.07.2016
Der Bürgermeister
Klaus Häusle