Landkreis Rostock zuständiges Amt I Einbringer Jugendamt Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 20.Juli 2016 Aufgabe/Betreff Beschluss zur Neufassung der Prioritätenliste des Landkreises Rostock für Anträge auf Förderung für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bei gleichzeitiger Aufhebung des Beschlusses VI - JHA - 32 2016- Prioritätenliste 2015-2018 vom 20.01.2016 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Prioritätenliste des Landkreises Rostock für die Anträge auf Förderung für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren gemäß dem "Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes" vom 22.12.2014 entsprechend der beigefügten Anlage zu dieser Beschlussvorlage. Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. VI - JHA - 32 - 2016 vom 20.01.2016 aufgehoben. Begründung Mit dem "Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes" vom 22.12.2014 gewährt der Bund aus dem Bundesvermögen "Kinderbetreuungsausbau" Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für Investitionen in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren. Mit diesem Programm sollen Investitionsvorhaben gefördert werden, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren dienen und die ab den 01.04.2014 begonnen wurden. Zusätzliche Betreuungsplätze im Sinne des Gesetzes sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen. Durch die vom Jugendamt durchgeführten Prüfungen der vorliegenden Anträge entsprechend des 2. Entwurfes der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder unter 3 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 ist eine Änderung der am 20.01.2016 beschlossenen Prioritätenliste erforderlich. Die detaillierten Prüfergebnisse stellen sich wie folgt dar: (bei zusätzlichem Platzbedarf Ersatzseite beifügen) � Landkreis Rostock Drucksache Nr.: Vl-JHA- 39 - 2016 Finanzielle Auswirkungen 0Ja [XI Nein Teilhaushalt Produkt [X] Nein Ergebnishaushalt Haushaltsjahr(e) [X] Nein Finanzhaushalt Haushaltsjahr(e) Erläuterungen zur finanziellen Auswirkungen (falls noch nicht mit der Begründung gegeben) Bearbeitungsvermerk Dezernent Neufassung der Prioritätenliste zum Investitionsprogramm " Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015 - 2018 20.07.2016 neu zu Kapazität der lfd. Nr. lfd. Nr. Kindertageseinrichtung / neu alt Tagespflegeperson Einrichtung Antragsteller gemäß Baumaßnahme Betriebs erlaubnis Kita "Knirpsenland" in bedrohte Plätze 18 24 12 Institut Lernen und Leben 36 Plätze Ersatzneubau 36 36 6 Plätze Neubau 18 6 Bau I Ausstattung 4 4 12 12 12 12 6. MGH Vorbeck 5. 9. SGK Sport und Gesundheits . .. K·t 1 a "K anguru . ·in Gustrow Kita GmbH 6. 10. 7. 12. *2 Plätze Plätze Umbau/Ersatzbau 4. Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik mbH „ Sternenkinder" in Sanitz geschaffene 60 Plätze 5. Kita "Sanitzer vom Wegfall Auf der Tenne e. V. 3. Neubukow zusätzliche 36 4. Kita "Bummi" in anerkannte 01.04.2014 vom Jugendamt Ersatzneubau 2. Kita "Kattenkorf' in anerkannte 42 Plätze 1. Kavelstorf vom Jugendamt nach dem Gemeinde Satow 1. Satow schaffende bzw. Frau Martina Ballhausen Kita "Storchennest" in RV der Arbeiterwohlfahrt Bad Sargeshagen Doberan e. V. 28 Plätze *2 18 Plätze 28 Plätze in der vorliegenden Kapazität sind bereits die neu geschaffenen Plätze enthalten Bau I Ausstattung Neubau / Anbau lfd. Nr. 2 der Prioritätenliste v. 20.01.2016 - Kita „Selpiner Sternenkinder'' in Selpin Gemäß Punkt 5.3 der o. g. Richtlinie sollen Zuwendungen ohne wichtigen Grund bei Ausstattungsinvestitionen von Einrichtungen der Kindertagesförderung den Wert von 3.000 Euro und bei anderen Investitionen in Einrichtungen den Wert von 10.000 Euro nicht unterschreiten. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass diese Einrichtung die Mindestinvestitionshöhe bei Ausstattung und anderen Investitionen unterschreitet. Ein wichtiger Grund für die Unterschreitung ist nicht dargelegt worden und auch nicht erkennbar. Die lfd. Nr. 2 wird von der Prioritätenliste gestrichen. lfd. Nr. 3 der Prioritätenliste v. 20.01.2016 - Kita in Kritzmow Der Antrag auf Förderung wurde mit Schreiben vom 29.04.2016 zurückgenommen. Die lfd. Nr. 3 wird von der Prioritätenliste gestrichen. lfd. Nr. 6 der Prioritätenliste - MGH Vorbeck Es erfolgte zwischenzeitlich eine Bedarfsanalyse für den Einzugsbereich des Amtes Schwaan. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Schaffung von 6 zusätzlichen Plätzen für Kinder unter drei Jahren für den Einzugsbereich ausreichend ist. Damit verändert sich die Anzahl der zu fördernden Plätze von 12 auf 6. Für die lfd. Nr. 6 der Prioritätenliste wird die Anzahl der zu fördernden Plätze auf 6 Plätze reduziert. lfd. Nr. 7 der Prioritätenliste v. 20.01.2016 - Tagespflegeperson Frau Sandra Meyer Gemäß Punkt 5.3 der o. g. Richtlinie sollen Zuwendungen zur Förderung von Kindertagespflegestellen ohne wichtigen Grund den Wert von 900 Euro im Einzelfall nicht unterschreiten. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass die Tagespflegeperson die Mindestinvestitionshöhe bei Ausstattung und anderen Investitionen unterschreitet. Ein wichtiger Grund für die Unterschreitung ist nicht dargelegt worden und auch nicht erkennbar. Die lfd. Nr. 7 wird von der Prioritätenliste gestrichen. lfd. Nr. 8 der Prioritätenliste v. 20.01.2016 - Tagespflegeperson Herr lbold Die eingereichten Antragsunterlagen waren unvollständig. Fehlende Unterlagen wurden abgefordert, j edoch nicht eingereicht. Somit kann der Antrag keine Berücksichtigung finden. Die lfd. Nr. 8 wird von der Prioritätenliste gestrichen. lfd. Nr. 9 der Prioritätenliste v. 20.01.2016 - Kita „Känguru" in Güstrow Gemäß Punkt 5.3 der o. g. Richtlinie sollen Zuwendungen ohne wichtigen Grund bei Ausstattungsinvestitionen von Einrichtungen der Kindertagesförderung den Wert von 3.000 Euro und bei anderen Investitionen in Einrichtungen den Wert von 10.000 Euro nicht unterschreiten. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass diese Einrichtung die Mindestinvestitionshöhe bei anderen Investitionen unterschreitet. Ein wichtiger Grund für die dargelegt und ist auch nicht erkennbar. 1 Unterschreitung wurde nicht Bei der lfd. Nr. 9 der Prioritätenliste werden die Baukosten gestrichen, die Ausstattung verbleibt auf der Prioritätenliste. lfd. Nr. 11 der Prioritätenliste v. 20.01.2016 -Tagespflegeperson Frau Gast Die eingereichten Antragsunterlagen waren unvollständig. Fehlende Unterlagen wurden abgefordert, jedoch nicht eingereicht. Somit kann der Antrag keine Berücksichtigung finden. Die lfd. Nr. 11 wird von der Prioritätenliste gestrichen. 2
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