Drucksache Nr. VI-JHA-39-2016

Landkreis Rostock
zuständiges Amt I Einbringer
Jugendamt
Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss am
20.Juli 2016
Aufgabe/Betreff
Beschluss zur Neufassung der Prioritätenliste des Landkreises Rostock für Anträge auf Förderung für den Ausbau
von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bei gleichzeitiger Aufhebung des Beschlusses VI - JHA - 32 2016- Prioritätenliste 2015-2018 vom 20.01.2016
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Prioritätenliste des Landkreises Rostock für die Anträge
auf Förderung für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren gemäß dem
"Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen
Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes" vom 22.12.2014
entsprechend der beigefügten Anlage zu dieser Beschlussvorlage.
Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. VI - JHA - 32 - 2016 vom 20.01.2016 aufgehoben.
Begründung
Mit dem "Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und
qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes" vom
22.12.2014 gewährt der Bund aus dem Bundesvermögen "Kinderbetreuungsausbau" Ländern und Gemeinden
Finanzhilfen für Investitionen in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren.
Mit diesem Programm sollen Investitionsvorhaben gefördert werden, die der Schaffung oder Ausstattung
zusätzlicher Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren dienen
und die ab den 01.04.2014 begonnen wurden. Zusätzliche Betreuungsplätze im Sinne des Gesetzes sind solche,
die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.
Durch die vom Jugendamt durchgeführten Prüfungen der vorliegenden Anträge entsprechend des 2. Entwurfes der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau
der Kindertagesförderung für Kinder unter 3 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Investitionsprogramm
Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 ist eine Änderung der am 20.01.2016 beschlossenen Prioritätenliste
erforderlich.
Die detaillierten Prüfergebnisse stellen sich wie folgt dar:
(bei zusätzlichem Platzbedarf Ersatzseite beifügen)
�
Landkreis Rostock
Drucksache Nr.: Vl-JHA- 39
-
2016
Finanzielle Auswirkungen
0Ja
[XI Nein
Teilhaushalt
Produkt
[X] Nein
Ergebnishaushalt
Haushaltsjahr(e)
[X] Nein
Finanzhaushalt
Haushaltsjahr(e)
Erläuterungen zur finanziellen Auswirkungen (falls noch nicht mit der Begründung gegeben)
Bearbeitungsvermerk
Dezernent
Neufassung der Prioritätenliste zum Investitionsprogramm " Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015 - 2018
20.07.2016
neu zu
Kapazität der
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Kindertageseinrichtung /
neu
alt
Tagespflegeperson
Einrichtung
Antragsteller
gemäß
Baumaßnahme
Betriebs erlaubnis
Kita "Knirpsenland" in
bedrohte Plätze
18
24
12
Institut Lernen und Leben
36 Plätze
Ersatzneubau
36
36
6 Plätze
Neubau
18
6
Bau I Ausstattung
4
4
12
12
12
12
6.
MGH Vorbeck
5.
9.
SGK Sport und Gesundheits .
..
K·t
1 a "K anguru
.
·in Gustrow
Kita GmbH
6.
10.
7.
12.
*2
Plätze
Plätze
Umbau/Ersatzbau
4.
Gesellschaft für Gesundheit
und Pädagogik mbH
„
Sternenkinder" in Sanitz
geschaffene
60 Plätze
5.
Kita "Sanitzer
vom Wegfall
Auf der Tenne e. V.
3.
Neubukow
zusätzliche
36
4.
Kita "Bummi" in
anerkannte
01.04.2014
vom Jugendamt
Ersatzneubau
2.
Kita "Kattenkorf' in
anerkannte
42 Plätze
1.
Kavelstorf
vom Jugendamt
nach dem
Gemeinde Satow
1.
Satow
schaffende bzw.
Frau Martina Ballhausen
Kita "Storchennest" in
RV der Arbeiterwohlfahrt Bad
Sargeshagen
Doberan e. V.
28 Plätze
*2
18 Plätze
28 Plätze
in der vorliegenden Kapazität sind bereits die neu geschaffenen Plätze enthalten
Bau I
Ausstattung
Neubau / Anbau
lfd. Nr. 2 der Prioritätenliste v. 20.01.2016 - Kita „Selpiner Sternenkinder'' in Selpin
Gemäß
Punkt
5.3
der
o.
g.
Richtlinie
sollen
Zuwendungen
ohne
wichtigen
Grund
bei
Ausstattungsinvestitionen von Einrichtungen der Kindertagesförderung den Wert von 3.000 Euro und
bei anderen Investitionen in Einrichtungen den Wert von 10.000 Euro nicht unterschreiten.
Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass diese Einrichtung die Mindestinvestitionshöhe bei
Ausstattung und anderen Investitionen unterschreitet. Ein wichtiger Grund für die Unterschreitung ist
nicht dargelegt worden und auch nicht erkennbar.
Die lfd. Nr. 2 wird von der Prioritätenliste gestrichen.
lfd. Nr. 3 der Prioritätenliste v. 20.01.2016
-
Kita in Kritzmow
Der Antrag auf Förderung wurde mit Schreiben vom 29.04.2016 zurückgenommen.
Die lfd. Nr. 3 wird von der Prioritätenliste gestrichen.
lfd. Nr. 6 der Prioritätenliste - MGH Vorbeck
Es erfolgte zwischenzeitlich eine Bedarfsanalyse für den Einzugsbereich des Amtes Schwaan. Im
Ergebnis wurde festgestellt, dass die Schaffung von 6 zusätzlichen Plätzen für Kinder unter drei
Jahren für den Einzugsbereich ausreichend ist. Damit verändert sich die Anzahl der zu fördernden
Plätze von 12 auf 6.
Für die lfd. Nr. 6 der Prioritätenliste wird die Anzahl der zu fördernden Plätze auf 6 Plätze
reduziert.
lfd. Nr. 7 der Prioritätenliste v. 20.01.2016 - Tagespflegeperson Frau Sandra Meyer
Gemäß Punkt 5.3 der o. g. Richtlinie sollen Zuwendungen zur Förderung von Kindertagespflegestellen
ohne wichtigen Grund den Wert von 900 Euro im Einzelfall nicht unterschreiten.
Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass die Tagespflegeperson die Mindestinvestitionshöhe
bei Ausstattung und anderen Investitionen unterschreitet. Ein wichtiger Grund für die Unterschreitung
ist nicht dargelegt worden und auch nicht erkennbar.
Die lfd. Nr. 7 wird von der Prioritätenliste gestrichen.
lfd. Nr. 8 der Prioritätenliste v. 20.01.2016
-
Tagespflegeperson Herr lbold
Die eingereichten Antragsunterlagen waren unvollständig. Fehlende Unterlagen wurden abgefordert,
j edoch nicht eingereicht.
Somit kann der Antrag keine Berücksichtigung finden.
Die lfd. Nr. 8 wird von der Prioritätenliste gestrichen.
lfd. Nr. 9 der Prioritätenliste v. 20.01.2016 - Kita „Känguru" in Güstrow
Gemäß
Punkt
5.3
der
o.
g.
Richtlinie
sollen
Zuwendungen
ohne
wichtigen
Grund
bei
Ausstattungsinvestitionen von Einrichtungen der Kindertagesförderung den Wert von 3.000 Euro und
bei anderen Investitionen in Einrichtungen den Wert von 10.000 Euro nicht unterschreiten.
Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass diese Einrichtung die Mindestinvestitionshöhe bei
anderen Investitionen unterschreitet. Ein wichtiger Grund für die
dargelegt und ist auch nicht erkennbar.
1
Unterschreitung wurde nicht
Bei der lfd. Nr. 9 der Prioritätenliste werden die Baukosten gestrichen, die Ausstattung
verbleibt auf der Prioritätenliste.
lfd. Nr. 11 der Prioritätenliste v. 20.01.2016 -Tagespflegeperson Frau Gast
Die eingereichten Antragsunterlagen waren unvollständig. Fehlende Unterlagen wurden abgefordert,
jedoch nicht eingereicht. Somit kann der Antrag keine Berücksichtigung finden.
Die lfd. Nr. 11 wird von der Prioritätenliste gestrichen.
2