KW 28 · 62. Jahrgang Samstag, 16. Juli 2016 Amtliche Bekanntmachungen Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Kelkheimerinnen und Kelkheimer, an diesem Wochenende beginnen die Sommerferien. Das ist die Zeit, in der wir alle etwas durchatmen können und hoffentlich bei schönem Wetter unser Kelkheim genießen können. Für diejenigen, die in den Sommerferien zu Hause bleiben, gibt es die verschiedensten Angebote hier in Kelkheim und in der Region. Ich hoffe sehr, dass sich das Team unseres Freibades bei bestem Sommerwetter auf viele Besucherinnen und Besucher freuen kann. Gleich in den ersten beiden Wochen starten die Ferienspiele mit der Stadt Sonnental und das Ferienangebot „Mach mit“. In den letzten drei Wochen können sich dann noch die Grundschulkinder auf die Ferienbetreuung freuen. Erstmals wird in der vierten Woche die Ferienbetreuung in Ruppertshain stattfinden. Die Kinder freuen sich auf das Thema Tiere und Natur. Ich habe die Eltern aller Schülerinnen und Schüler über die „Ranzenpost“ angeschrieben und herzlich darum gebeten, die Schulsachen für das neue Schuljahr in Kelkheim zu kaufen. Internetportale sind vielleicht etwas günstiger, aber sie können bei weitem nicht das bieten, was unsere Kelkheimer Einzelhändler langfristig leisten. Wer sich ehrenamtlich engagiert, der weiß, dass die Geschäftsleute gerne materiell und ideell Projekte unterstützen, sei es bei Spenden für Tombolas, Übernahme von Trikotkosten durch Werbung oder reduzierte Preise für Getränke und Würstchen bei Grillfeiern. Wir können uns auf die gegenseitige Hilfe verlassen. Außerdem werden Praktikumsplätze und Ausbildungsplätze vor Ort oder auch ein kleiner Nebenjob angeboten. Die Kinder lernen in den Geschäften den Umgang mit Geld, höfliche Verkaufsgespräche und haben auch die Möglichkeit die Sachen anzufassen, auszuprobieren und zu vergleichen. All dies geht verloren, wenn ausschließlich im Internet eingekauft wird. Ich hoffe, Sie können verstehen, dass ich mich als Bürgermeister sehr für den Einkauf in unserer Stadt einsetze. Wir können nicht über die Leerstände klagen und selbst nicht in Kelkheim einkaufen. In diesem Zusammenhang weise ich nochmals auf die Internetseite www.jubizu-kelkheim.de hin. Hier können Kelkheimer Unternehmen ihre Praktikums- und Ausbildungsplätze anbieten. Das Projekt wird von der städtischen Jugendarbeit und der Wirtschaftsförderung der Stadt Kelkheim (Taunus), von „Eurodesk Deutschland c/o IJAB – Fachstelle für internationale Jugendarbeit“, der Eichendorffschule Kelkheim, der Gesamtschule Fischbach, der Anne-Frank-Schule und Schulnetzwerken organisiert. Ich wünsche Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, eine wunderschöne Ferienzeit. Allen, die in diesem Jahr ihren Abschluss in einer unserer Schulen gemacht haben, wünsche ich alles Gute für die weitere Zukunft! Ihnen, liebe Kelkheimerinnen und Kelkheimer, wünsche ich einen erlebnisreichen, angenehmen und erholsamen Sommer. Wenn Sie auf Reisen gehen, kommen Sie gesund wieder zurück. Mit sommerlichen Grüßen ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER Im Rahmen einer Feierstunde am 5. Juli 2016 im Kelkheimer Rathaus wurde Herr Dietrich Kleipa mit der Heinrich-Freiherr-von-Gagern-Plakette in Gold durch Bürgermeister Albrecht Kündiger ausgezeichnet. Dietrich Kleipa feierte in diesem Jahr sein 50-jähriges Dienstjubiläum als ehrenamtlicher Stadtarchivar. In dieser Funktion ist er weit über die Stadtgrenzen hinaus für seine Stadt aktiv und verfügt über einen herausragenden Wissensschatz. Dank seiner wertvollen Arbeit zur Erforschung und Bewahrung der Kelkheimer Geschichte verfügen wir über ein umfassendes Archiv, auf das wir stolz sein können. Seine lebendige Präsentation der Geschichte aller Stadtteile bei historischen Spaziergängen erfreut sich großer Beliebtheit. Wir danken Herrn Kleipa für sein großes ehrenamtliches Engagement, für das er diese hohe Auszeichnung der Stadt Kelkheim (Taunus) durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erhielt. Wir wünschen ihm und seiner Familie für die Zukunft alles Gute und hoffen, dass er seine Arbeit als ehrenamtlicher Stadtarchivar noch lange ausführt. Für den Magistrat Für die Stadtverordnetenversammlung Albrecht Kündiger Wolf-Dieter Hasler BürgermeisterStadtverordnetenvorsteher Im Juli 2016 verstarb im Alter von 88 Jahren Herr Erwin Prokasky Herr Erwin Prokasky war von 1956 bis 1972 Gemeindevertreter der Gemeinde Eppenhain. Nach dem Zusammenschluss mit Ruppertshain zur Gemeinde Rossert war er von 1972 bis 1976 ehrenamtlicher Beigeordneter in Rossert. Außerdem gehörte er 20 Jahre lang dem Vorstand der Jagdgenossenschaft Eppenhain/Ruppertshain an und war viele Jahre beim Ortsgericht tätig. Wir werden Herrn Prokasky ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Kelkheim (Taunus), im Juli 2016 Für den Magistrat Albrecht Kündiger Für die Stadtverordnetenversammlung Wolf-Dieter Hasler BürgermeisterStadtverordnetenvorsteher Im Juli 2016 verstarb im Alter von 78 Jahren Herr Helmut Walters Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande Träger des Ehrenbriefes des Landes Hessen Herr Helmut Walters war von 2006 bis 2011 für die FDP Stadtverordneter der Stadt Kelkheim (Taunus). Er war Mitglied im Ausschuss für Kultur, Verein und Soziales. Später arbeitete er im Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Energie mit und war im Arbeitskreis Energie aktiv. Seine Auszeichnungen erhielt der passionierte Lehrer für sein großes ehrenamtliches Engagement als Vorsitzender der Meisterprüfungsausschüsse des Gold- und Silberschmiedehandwerks und als mit Mitglied aller Meisterprüfungsausschüsse bei der Handwerkskammer Wiesbaden. Wir haben Herrn Walters wegen seiner großen Fachkompetenz und seiner integren verbindenden Art sehr geschätzt und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Kelkheim (Taunus), im Juli 2016 Für den Magistrat Albrecht Kündiger Für die Stadtverordnetenversammlung Wolf-Dieter Hasler BürgermeisterStadtverordnetenvorsteher Am 1. Juli 2016 verstarb unsere langjährige Mitarbeiterin Frau Christel Hitzke im Alter von 92 Jahren. Frau Hitzke war von 1963 bis 1983 bei der Stadt Kelkheim (Taunus) als Reinigungskraft im Rathaus und im HallenFreibad tätig. Von ihren Vorgesetzten wurde Frau Hitzke wegen ihrer fleißigen Arbeitsweise, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit sehr geschätzt. Bei ihren Kolleginnen und Kollegen war sie durch ihre hilfsbereite und freundliche Art anerkannt und sehr beliebt. Wir werden Frau Hitzke in guter Erinnerung behalten. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen. Kelkheim (Taunus), im Juli 2016 Der Magistrat Albrecht Kündiger Der Personalrat Martina Kockerbeck BürgermeisterPersonalratsvorsitzende Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 2 uFahrbahnsanierung der B 455 in Fischbach und Schneidhain Im Auftrag der Hessischen Straßenbauverwaltung wird seit dem 11. Juli bis voraussichtlich 28. Oktober 2016 die Ortsdurchfahrt der B 455 in Königstein-Schneidhain auf ganzer Länge saniert. Während der gesamten Bauzeit wird eine überörtliche Umleitung zwischen Fischbach und dem Kreisel in Königstein durch Ruppertshain und den Ölmühlweg in Königstein beschildert. Deshalb fährt die Buslinie 263 Schneidhain während der Sommer- und Herbstferien gar nicht an. Die Busse der Linie 263 fahren auf dem normalen Linienweg von Hofheim bis FischbachTaunusstraße, wenden dort und fahren zurück über Hornau und die B 8 direkt nach Königstein. Die Buslinie 804 nach Königstein fährt hingegen auf dem üblichen Linienweg. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden mehrere Abschnitte der Fahrbahn der B 455 in Fischbach zwischen der Unterführung in Höhe der Gesamtschule und der Brückenrampe einschließlich der Rampe erneuert. Die Herren Dieter Stark und Jürgen Moog sind beide als sachkundige Bürger und Dauerteilnehmer zu den Sitzungen des Arbeitskreises Verkehr einzuladen. Mitglieder des Arbeitskreises „Verkehr“ gemäß den Meldungen der Fraktionen: UKW-Fraktion (verzichtet zugunsten der FW-Fraktion auf einen Sitz) Jürgen Sieb Sebastian Borst CDU-Fraktion Michael Jung Georg Schrage FDP-Fraktion SPD-Fraktion Günther Hermann Prof. Dr. Horst Schmidt-Böcking FW-Fraktion Torsten Lüdersdorf Seitens des Magistrates ist Stadtrat Wolfgang Männer als Mitglied im Arbeitskreis „Verkehr“ benannt worden. Sein Vertreter ist Stadtrat Volker Dosch. Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen) Begonnen wurde am 11. Juli mit der Fahrbahnerneuerung zwischen der Unterführung in Höhe der Gesamtschule und der Brücke über die Langstraße in einer Länge von etwa 100 m. Der Verkehr wird unter Nutzung einer Baustellenampel einspurig an der Baustelle vorbei geleitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich zwei Wochen dauern. 3Anmeldung von Maßnahmen zu den Investitionsprogrammen des Bundes und des Landes Hier: Änderung der Maßnahmen im Bundesprogramm Voraussichtlich wird in der Woche vom 12. bis 20. August die Brückenrampe voll gesperrt. In dieser Zeit werden die komplette Brückenrampe sowie 2/3 der Richtungsfahrbahn der B 455 erneuert. Der Längsverkehr auf der B 455 wird unter Nutzung einer Baustellenampel einspurig an der Baustelle vorbei geleitet. In diesem Zeitraum werden das Durchfahrtverbot in der Langstraße in Fahrtrichtung Ruppertshain sowie das Verbot der Einfahrt in der Langstraße in Fahrtrichtung Kelkheimer Straße aufgehoben. Die Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm (Bund) werden nicht für die Realisierung von Ladestationen für E-Bikes verwendet. Die hierdurch im kommunalen Investitionsprogramm freiwerdenden Mittel werden für die Schaffung weiterer barrierefreier Bushaltestellen verwendet. Da die Haltestelle „In den Padenwiesen“ von Seiten der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mit einer hohen Priorität versehen ist und bereits geplant wurde, wird diese Haltestelle mit Mitteln aus dem kommunalen Investitionsprogramm ausgebaut. Für die dadurch eintretenden Behinderungen und Beeinträchtigungen wird um Verständnis gebeten KELKHEIM (TAUNUS), 28. JUNI 2016 DER BÜRGERMEISTER ALS ORDNUNGSBEHÖRDE – ALBRECHT KÜNDIGER uBeschlüsse der 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 4. Juli 2016 1.Nachwahl der Vertreter/innen des Personalrates für die Betriebskommission der Stadtwerke Kelkheim Beschluss: Für den Personalrat werden folgende Personen gemäß Magistratsbeschluss vom 9. Juni 2016 in die Betriebskommission gewählt: Tina Jezeran Stefan Hohenberger Vertreterin: Jasmin Jäckel Vertreter: Omar Lahyani Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen) 2.Einrichtung eines Arbeitskreises „Verkehr“ Beschluss: Es soll gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Umwelt, Energie und öffentliche Sicherheit vom 25. April 2016 ein Arbeitskreis „Verkehr“ eingerichtet werden. Der Arbeitskreis Verkehr soll aus 7 Mitgliedern bestehen. Die Sitzverteilung soll nach der Berechnungsmethode Hare-Niemeyer erfolgen. Um die E-Mobilität zu fördern, sollen an städtischen Einrichtungen kostengünstige Lademöglichkeiten für E-Bikes geschaffen werden. Die Verwaltung wird im Sommer 2017 berichten, an welchen Stellen bereits Ladestellen errichtet werden konnten und an welchen Stellen noch Ladestellen errichtet werden sollen. Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 1 (damit angenommen) 4Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan 172/12 „Östlich der Weilbacher Straße“ Beschluss: Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages in der vorgelegten Fassung mit der Firma Ten Brinke wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen) 5Stadtkernsanierung Kelkheim (Taunus) Hier: Beschluss über die Ausbauvariante Hauptstraße Beschluss: Der Ausbau der Hauptstraße soll auf der Grundlage von Variante 3 erfolgen. Die Oberflächengestaltung soll in b) Betonstein/Betonstein ausgeführt werden. Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen) 6Bebauungsplan Nr. 182/12 „Zwischen Großem Haingraben und Hauptstraße“ Hier: Eckpunktebeschluss für die Neuordnung und Bebauung des Grundstückes „Großer Haingraben“ Es lag ein schriftlich eingereichter Änderungsantrag der SPDFraktion vor, der beraten und zur Abstimmung gestellt wurde. Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 4. Juli 2016 Der erste Satz des dritten Spiegelstriches des Beschlussvorschlages soll wie folgt geändert werden: ▼ Ab dem 22. August wird gegenüber der Brückenrampe das letzte Drittel der Fahrbahn erneuert. Anschließend werden dort die Leitplanken ausgetauscht. Für diese Arbeiten wird die Fahrbahn leicht verschwenkt. Es stehen jedoch zwei Fahrspuren für den Fahrzeugverkehr zur Verfügung, so dass eine Baustellenampel entbehrlich ist. Beschluss: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Mai 2016 zur Vorlage 05-070/16 wird wie folgt ergänzt: Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 3 „Es wird angestrebt, durch die Festsetzung des Bebauungsplanes eine Wohnfläche höher als 3.000 qm zu ermöglichen.“ Abstimmungsergebnis: 21 : 21 : 2 (damit abgelehnt) Des Weiteren lag ein schriftlich eingereichter Ergänzungsantrag der UKW-Fraktion vom 4. Juli 2016 vor, der ebenfalls beraten und zur Abstimmung gestellt wurde. Ergänzungsantrag der UKW-Fraktion vom 4. Juli 2016 Nach dem ersten Spiegelstrich des Beschlussvorschlages ist folgender Punkt einzufügen: „Falls die Häuser an der Hauptstraße abgerissen werden, sind dort Neubauten zu errichten, die nach Gebäudestellung und Größe altstadtkonform sind.“ Abstimmungsergebnis: 38 : 0 : 6 (damit angenommen) Beschluss: Als Rahmen für eine Bebauung der Grundstücke werden folgende Eckpunkte beschlossen: –Die Höhe der Baukörper darf drei Vollgeschosse + Staffelgeschoss nicht überschreiten. –Falls die Häuser an der Hauptstraße abgerissen werden, sind dort Neubauten zu errichten, die nach Gebäudestellung und Größe altstadtkonform sind. –Die Stellplätze sind in einer Tiefgarage unterzubringen. Falls dies baulich möglich ist, wird die Stadt Kelkheim eine Zufahrt zur Tiefgarage über den städtischen Parkplatz (Flurstück 64/20) ermöglichen. Die Tiefgarage muss eine Überdeckung von mindestens 60 cm erhalten, damit die Grundstücksfreiflächen adäquat begrünt werden können. I. Planungssrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; §§ 1 ff BauNVO) Als Art der baulichen Nutzung wird ein „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind nicht zulässig. 2.Maß der baulichen Nutzung, Höhenlage baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB u. §§ 16 ff BauNVO, § 9 Abs. 3 BauGB) Die max. zulässige Grundfläche baulicher Hauptanlagen (ausgenommen sind nicht überdachte Terrassen) beträgt 230 m². Eine GRZ von 0,3 darf allerdings nicht überschritten werden. Insgesamt (inkl. der Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO) darf eine GRZ von 0,45 nicht überschritten werden. Zulässig sind maximal zwei Vollgeschosse. Die Traufhöhe beträgt maximal 7 m. Die Firsthöhe beträgt maximal 10,5 m. Unterer Bezugspunkt für die Trauf-, First- und Gebäudehöhe ist die Oberkante Rohfußboden (OKRF) des Erdgeschosses (EG). Die Höhe OKRF EG darf max. 0,5 m über dem höchsten Punkt des an Gebäudeaußenwand anstehenden natürlichen bzw. vorhandenen Geländes liegen. –Es wird angestrebt, durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes mindestens 3.000 qm Wohnfläche zu ermöglichen. Lässt der Bebauungsplan eine höhere Wohnfläche als 3.000 qm zu, so ist diese der Stadt Kelkheim für Belegungsrechte für günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Sollte es rechtlich möglich sein, im Städtebaulichen Vertrag ein Anteil der Wohnungen für einen gewissen Zeitraum als Mietwohnungen zu sichern, ist eine entsprechende Regelung in den Städtebaulichen Vertrag aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: 41 : 0 : 3 (damit angenommen) 7Bebauungsplanverfahren Nr. 182/12 „Zwischen Großem Haingraben und Hauptstraße“ Hier: Aufstellungsbeschluss Beschluss: Für den Geltungsbereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 182/12 mit der Bezeichnung „Zwischen Großem Haingraben und Hauptstraße“ aufgestellt. Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Oberer Bezugspunkt für die Traufhöhe ist die Oberkante der Dachhaut im Schnittpunkt mit der Außenwand. Oberer Bezugspunkt für die Firsthöhe ist die oberste schattenwerfende Kante des Gebäudes. In der nicht überbaubaren Fläche muss die Oberkante unterirdischer Anlagen (z.B.Tiefgaragen) mindestens 0,6 m unter der natürlichen bzw. vorhandenen Geländeoberfläche liegen. 3.Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22, 23 BauNVO) Es gilt die offene Bauweise. Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen) Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser. 8Bebauungsplan 180/12 „Östlich der Breslauer Straße“ Hier: Festlegung von Eckpunkten Anlagen nach § 23 Abs. 5 BauNVO (insbesondere Garagen, Carports und Stellplätze) sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und der nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 gekennzeichneten Fläche zulässig. Ausgenommen sind Tiefgaragen (zu Tiefgaragen siehe auch Pkt. I.2 und I.5) sowie baugenehmigungsfreie Gartenhütten und Nebenanlagen, die der Gartennutzung dienen (Pergolen, Gewächshäuser u. Ä.). Beschluss: Der Bebauungsplan 180-12 „Östlich der Breslauer Straße“ soll auf Grundlage der folgenden Eckpunkte und des Vorentwurfes zur Planzeichnung weiterbearbeitet werden. 4. Größe, Breite und Tiefe von Baugrundstücken (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) Die Mindestbreite für Baugrundstücke beträgt 10 m (gemessen zwischen den äußeren auf der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche gelegenen Grenzpunkte). ▼ Impressum: Herausgeber: Der Magistrat der Stadt Kelkheim, Rathaus, 65779 Kelkheim (Taunus), www.kelkheim.de, E-Mail: [email protected]. Zustellung wöchentlich samstags kostenlos an alle Haushalte. Einzelexemplare können im Rathaus Kelkheim abgeholt werden. Dabei ist zu beachten, dass Garagen, Carports, und Nebenanlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen nur mit einem Mindestabstand von 2,5 m zu öffentlichen Verkehrsflächen zulässig sind. Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 4 5. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Je Grundstück ist mindestens 1 Baum zu pflanzen, auf Dauer zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Zulässig sind Laubbäume III. Ordnung. Die Laubbäume sind als Hochstämme mit einem Stammumfang von 14-16 cm, dreimal verpflanzt, mit Ballen zu pflanzen. Bei der Bepflanzung der Grundstücke sind ortstypische standortgerechte Arten zu verwenden (siehe Pflanzliste oder vergleichbare Arten). Soweit nicht als Terrasse/Freisitz genutzt, sind unterirdische Anlagen bis zur Höhe der natürlichen bzw. vorhandenen Geländeoberfläche mit Erde zu überdecken und intensiv zu begrünen (siehe auch Pkt. I.2). Die Beseitigung von Gehölzen ist im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar vorzunehmen. Abweichungen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. IIBauordnungssrechtliche und wasserrechtliche Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB) 1. Dachgestaltung (§ 81 Abs. 1 HBO) Hinweis: Der Bebauungsplan liegt im Geltungsbereich der Bausatzung Nr. 32 Doppelhäuser sind mit durchgehendem First und gleicher Dachneigung zu errichten. 2.Gestaltung der Grundstücksfreiflächen (§ 81 Abs. 1 Nr. 5 HBO) Alle befestigten Flächen auf dem Baugrundstück (z. B. Stellplätze, Zufahrten und Wege), die nicht zur Hauptanlage gehören, sind mit wasserdurchlässigem Belag herzustellen (z. B. wassergebundene Flächen, Rasengittersteine, Pflasterbelag mit kleinformatigen Steinen und hohem Fugenanteil). 3. Zisternen (§ 37 Abs. 4 HWG) Das anfallende Niederschlagswasser von Dächern (Hauptanlagen) und befestigten Flächen (soweit dieses nicht versickert werden kann) ist in eine auf dem Baugrundstück zu errichtende Zisterne zu leiten. Das Fassungsvermögen der Zisterne muss mindestens 2.000 l betragen; ihr Überlauf kann an die örtliche Kanalisation angeschlossen werden. Die Zisterne ist so zu konstruieren, dass sich unmittelbar nach einem Regenereignis 50 % des Zisternenvolumens zeitverzögert selbständig entleeren (nicht notwendig, wenn das Niederschlagswasser im Haus genutzt wird, z.B. zur Toilettenspülung). IIINachrichtliche Übernahmen aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (§ 9 Abs. 6 BauGB) und Hinweise 1. Soweit keine abweichenden Festsetzungen getroffen wurden, ist die jeweils gültige Stellplatz- und Einfriedungssatzung der Stadt Kelkheim (Taunus) ist zu beachten. 2. Bodenfunde und Bodendenkmäler sind gemäß § 20 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäo logische Denkmalpflege, in Wiesbaden oder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Main-Taunus-Kreises zu melden. Funde und Fundstellen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen. 3. Im Planbereich ist keine Altablagerungsfläche bekannt. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, dass bei Ausschachtungsarbeiten bisher unbekannte Altablagerungen angeschnitten werden. Werden im Rahmen von Baumaßnahmen Verunreinigungen des Bodens festgestellt, ist das Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung IV Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dezernat IV/Wi 41.1. Grundwasser, Bodenschutz zu beteiligen. 4. Bei Erdarbeiten ist vor allem im öffentlichen Straßenraum auf vorhandene Leitungen von Versorgungsträgern zu achten. Insbesondere bei Bauvorhaben, Überbauungen und Anpflanzung von Bäumen ist mit den jeweiligen Leitungsträgern Rücksprache zu halten. Zuständig sind: Syna GmbH Frankfurt (Stromversorgung) Mainova Frankfurt (Gasversorgung) Deutsche Telekom Niederlassung Eschborn Stadtwerke Kelkheim Unitymedia KabelBW GmbH Köln 5. Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutzgebietszone III des geplanten Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen II und III Krautgärten“ der Stadt Kelkheim (Taunus), welches sich im Festsetzungsverfahren nach § 51 f. WHG befindet. Mit abschließender Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind die Schutzbestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten. 6. Insbesondere bei Abriss- und Sanierungsarbeiten sowie der Bebauung von Freiflächen sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (insb. § 44 BNatSchG) zu beachten. 7. Höhlenbäume dürfen nicht ohne Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde beseitigt werden. 8. Gemäß § 8 der Hessischen Bauordnung sind die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. 9. Pflanzliste: Bäume III. Ordnung und Gehölze: Feld-Ahorn Hainbuche Kornelkirsche Roter Hartriegel Hasel Weißdorn Pfaffenhütchen Liguster Rote Heckenkirsche Wildapfel Mispel Süß-Kirsche Traubenkirsche Schlehe Wildbirne Echter Kreuzdorn Lederblättrige Rose Hunds-Rose Hecken Rose Wein-Rose Sal-Weide Schwarzer Holunder Trauben-Holunder Mehlbeere Eberesche Schwedische Mehlbeere – Acer campestre – Carpinus betulus – Cornus mas – Cornus sanguine – Corylus avellana – Crateagus spec. – Euonymus europaea – Ligustrum vulgare – Lonicera xylosteum – Malus sylvestris – Mespilus germanica – Prunus avium – Prunus padus – Prunus spinosa – Pyrus pyraster – Rhamnus cathartica – Rosa caesia – Rosa canina – Rosa corymbifera – Rosa rubiginosa – Salix caprea – Sambucus nigra – Sambucus racemosa – Sorbus aria – Sorbus aucuparia – Sorbus intermedia Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 3 (damit angenommen) ▼ Ausgenommen sind die bestehenden schmaleren Grundstücke soweit sie in der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Katasterkarte (Stand August 2015) enthalten sind. Diese Grundstücke dürfen gemäß den übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bebaut werden. Auf diesen Grundstücken vorhandene Gebäude dürfen entsprechend den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung erweitert werden. Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 5 9Bebauungsplan 183-12 „Zwischen Lorsbacher Straße und Am Reitplatz“ Hier: Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Veränderungssperre Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss Für den Bereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung 183-12 „Zwischen Lorsbacher Straße und Am Reitplatz“. erfolgen. Soweit diese Zustimmung nicht erteilt wird, werden die Vertragskosten durch die Stadt Kelkheim übernommen. Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen) 12 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013 Beschluss: Die Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht 2013 der Revision des Main-Taunus-Kreises wird zur Kenntnis genommen 2. Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre als Satzung gemäß § 14 ff BauGB erlassen. Dem Entwurf einer Veränderungssperre wird zugestimmt. Der gemäß §§ 113 und 114 HGO vorgelegte, durch die Revision des Main-Taunus-Kreises geprüfte und mit Schlussbericht vom 24. Mai 2016 uneingeschränkt bestätigte Jahresabschluss 2013 wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Der Magistrat wird für das Haushaltsjahr 2013 entlastet. Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen) Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen) 10Abrechnung von Straßenbeiträgen für den Ausbau der Straße „In den Wickgärten / Einmündung Vockenhäuser Weg“ Beschluss: Für die Abrechnung der Straßenbeiträge der Straße In den Wickgärten / Einmündung Vockenhäuser Weg umfaßt das Abrechnungsgebiet folgende Grundstücke (Objektbezeichnung gemäß Kataster): In den Wickgärten 4, 5a, 7, 8, 9, 13 Vockenhäuser Weg 2 Eppsteiner Weg ohne Nummer (Flur 5, Flurstück 85) Eppsteiner Weg ohne Nummer (Flur 5, Flurstück 86/1) Eppsteiner Weg ohne Nummer (Flur 5, Flurstück 87) Wickgärten ohne Nummer (Flur 5, Flurstück 100) Wickgärten ohne Nummer (Flur 5, Flurstück 101) Der für die Herstellung der vorgenannten Straßenbaumaßnahme entstandene Aufwand wird auf 79.938,66 € festgestellt. 13Übernahme einer Ausfallbürgschaft für ein Darlehen der Gutsverwaltung Rettershof GmbH Beschluss: Der Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft gem. § 104 HGO für ein Darlehen bei der Taunussparkasse in Höhe von 110.000 Euro der Gutsverwaltung Rettershof GmbH zur Finanzierung des Neubaus der Feldscheune zu folgenden Konditionen wird zugestimmt: Darlehensbetrag Auszahlung Zinssatz Zinsfestschreibung Tilgung Zahlungsweise 110.000,00 € 100 % 1,30 % 15 Jahre (30. Mai 2031) 5% jährlich zzgl. ersparter Zinsen vierteljährlich nachträglich Für die Übernahme der Bürgschaft wird eine Avalprovision in Höhe von 0,3 % der Darlehenssumme erhoben. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gem. den Bestimmungen des § 104 HGO in Verb. mit § 103 HGO ist einzuholen. Hiervon wird ein Anteil der Stadt Kelkheim von 50 % = 39.969,33 € abgezogen. Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen) Somit ist ein Betrag von auf die erschlossenen Grundstücke umzulegen. Der Fraktionsantrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen. 39.969,33 € Dieser Betrag ist entsprechend dem vorliegenden Verteilungsplan auf 6.931,4 Berechnungseinheiten aufzuteilen. Somit ergibt sich pro Berechnungseinheit ein Straßenbeitrag von 5,7664 €. Der Abrechnungsbeschluss vom 15. Dezember 2015 wird aufgehoben. 14 Änderung der Hauptsatzung Fraktionsantrag Nr. 4 der UKW-Fraktion vom 11. Mai 2016 15 Zeilsheimer Straße 47 Fraktionsantrag Nr. 5 der UKW- und SPD-Fraktion vom 11. Mai 2016 Der Fraktionsantrag wurde zwischenzeitlich von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen. Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 0 (damit angenommen) 16Betreuungssituation an den Grundschulen in Kelkheim Fraktionsantrag Nr. 7 der UKW-Fraktion vom 16. Juni 2016 11Verkauf eines städtischen Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Münster Süd, Gemarkung Münster, Flur 21, Flurstück 337, Zwischen den Gräben Beschluss: 1. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Betreuungsplätzen (Außerschulische Betreuung) an allen fünf Kelkheimer Grundschulen für die nächsten fünf Jahre unter Berücksichtigung demographischer Gesichtspunkte zu erarbeiten. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung ist vom Käufer zu übernehmen. Der Abschluss des Grundstückskaufvertrages hat vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung zu Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 6 Dabei soll eine jährliche Steigerung des Betreuungsbedarfes von 5 % bis zu einer Obergrenze von 75 % an den jeweiligen Schulen berücksichtigt werden. Bei der Erstellung des Konzepts ist die Zusammenarbeit mit dem Main-Taunus-Kreis bezüglich der Bereitstellung von bestehenden Räumlichkeiten an den Grundschulen zu berücksichtigen und anzustreben. 2. Der Magistrat wird beauftragt mit den freien und kirchlichen Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen in Kelkheim, die Möglichkeit zur Schaffung von Hortplätzen in den jeweiligen Einrichtungen zu eruieren. Dem Fachausschuss ist zu berichten. ▼ Beschluss: Dem Verkauf des Gewerbegrundstücks Gemarkung Münster, Flur 21, Flurstück 337 „Zwischen den Gräben“ in Größe von 3.619 m² an eine Firma aus Kelkheim (Taunus) wird zugestimmt. Der Kaufpreis wird auf 200,– € / m² = 723.800,– € festgesetzt. Hierin sind sämtliche auf das Grundstück entfallenden Anliegerleistungen (Erschließungsbeiträge für alle Teileinrichtungen, Kostenerstattungsbeiträge für Ausgleichsmaßnahmen, Abwasser- und Wasserbeiträge) enthalten. Die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse für Kanal und Wasser sind von dem Käufer zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: 42 : 0 : 1 (damit angenommen) Fraktionsantrag Nr. 11 der UKW-Fraktion vom 23. Juni 2016 17Arbeits-/Projektgruppe zur Neugestaltung der sogenannten Betreuungspfeiler für die U3-KiTa-Betreuung Fraktionsantrag Nr. 8 der FDP-Fraktion vom 20. Juni 2016 Die Sondernutzungssatzung der Stadt Kelkheim wird wie folgt geändert: Gemäß dem einstimmigen Votum aller Fraktionen im Rahmen der Präsidiumssitzung vom 4. Juli 2016 wird der Fraktionsantrag Nr. 8 der FDP-Fraktion vom 20. Juni 2016 durch den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen ersetzt. „4a. Bis zu zwei Werbeplakatständer mit einer Breite von bis zu 0,80 m oder Warenträger, Ausstellungsvitrinen, o. Ä. mit einer Breite von bis zu 1,00 m auf dem Gehweg unmittelbar vor dem Ort der Leistung während der Geschäftszeiten, wenn nach der Aufstellung für den Fußgängerverkehr eine begehbare Restgehwegbreite von mindestens 1,00 m verbleibt. Die Nutzung ist nur erlaubnisfrei, wenn die aufgestellten Anlagen eine Gesamtfläche von 2 m2 nicht überschreiten und die Nutzung dem Ordnungsamt der Stadt Kelkheim (Taunus) vor der Aufstellung zur Kenntnis gegeben wurde.“ Beschluss: (Gemeinsamer Fraktionsantrag Nr. 12 der aller Fraktion vom 4. Juli 2016) Der Magistrat wird beauftragt unterschiedliche Modelle/Systeme zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen durch Städte und Kommunen einzuholen, zu prüfen und geeignete Modelle für Kelkheim vorzuschlagen und im Fachausschuss zu erläutern. Die geeigneten Modelle/Systeme sollen der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden z. B. Trägern, Leitungen, Elternvertretungen von Einrichtung und deren Stellungnahmen sind ebenfalls einzuholen. Hieraus ist eine Empfehlung für die Zuschuss-Struktur der U3Betreuung Kelkheim zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 0 (damit angenommen) 18Flächenermittlung aus dem Flächennutzungsplan - Aufstellung von Bebauungsplänen Fraktionsantrag Nr. 9 der FDP-Fraktion vom 20. Juni 2016 Beschluss: Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Flächen aus dem Flächennutzungsplan zu ermitteln, für die nach entsprechenden Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich ein Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Die verschiedenen Standorte sind mit einer Gegenüberstellung von Pro und Contra aus der Sicht der Verwaltung aufzuzeigen. 1. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 Sondernutzungssatzung wird eingefügt: 2.Im Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung wird der Abschnitt „Warenautomaten …“ wie folgt gefasst: „Warenautomaten, die mehr als 30 cm in den Verkehrsraum hineinragen, Warenträger, Litfaßsäulen, Werbeanlagen, Ausstellungsvitrinen, Altkleidercontainer, Fahnenmasten, u. A., die nicht unter § 5 Abs. 1 Nr. 4a fallen, je Stück ...“ 3.Im Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung wird der Abschnitt „Plakatständer“ wie folgt gefasst: „Plakatständer für kommerzielle Werbung, die nicht unter § 5 Abs. 1 Nr. 4a fallen, je Stück ...“ Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 0 (damit angenommen) Der Fraktionsantrag wird in den Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaft und den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Folgende Vorlage wurde zur Kenntnis genommen: • Steuerungsbericht zum 30. April 2016 KELKHEIM (TAUNUS), 8. JULI 2016 WOLF-DIETER HASLER – STADTVERORDNETENVORSTEHER Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 0 (damit angenommen) 19Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Eppsteiner Straße Fraktionsantrag Nr. 10 der UKW-Fraktion vom 22. Juni 2016 Fraktionsantrag Nr. 10 der UKW-Fraktion vom 22. Juni 2016 1.Der Magistrat wird beauftragt im westlichen Teil der Eppsteiner Straße in Fischbach (zwischen der Kreuzung Lang-/ Ruppertshainer Straße - Eppsteiner Straße und der Einmündung der Eppsteiner Straße in die B 455) eine Tempo-30-Zone einzurichten. 2. Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Einmündungen und der Belange des (zukünftigen) Buslinienverkehrs erfordert, der Eppsteiner Straße gegenüber den einmündenden Straßen (Behringstraße, Im Unterdorf, Brühlweg, Im Schulzehnten) Vorfahrt zu gewähren. Ebenfalls soll geprüft werden, wie die Verkehrssicherheit an der Einmündung der Behringstraße und der Straße Im Unterdorf in die Eppsteiner Straße (Pseudo-Kreuzung) erhöht werden kann. In den Beratungen im zuständigen Ausschuss sollen weitere Straßen, die für eine Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Frage kommen, benannt werden. Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 0 (damit angenommen) Der Fraktionsantrag und die Ergänzung zur Beratung werden in den Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und öffentliche Sicherheit verwiesen. 20 Änderung der Sondernutzungssatzung (straßenrechtliche Befreiung für Plakatständer des Einzelhandels) Fraktionsantrag Nr. 11 der UKW-Fraktion vom 23. Juni 2016 Kulturförderpreis 2016 In diesem Jahr soll die Verleihung des Kelkheimer Kulturförderpreises erfolgen. Nach den Satzungsbestimmungen kann jeder Einwohner der Stadt Kelkheim Vorschläge an den Magistrat richten. Vorgeschlagen werden können einzelne Personen oder Gruppen, die sich um das kulturelle Leben in der Stadt Kelkheim verdient gemacht haben. Die Preisträger müssen Einwohner der Stadt Kelkheim sein. Der Preis ist mit 3.000 € dotiert. Vorschläge bitten wir mit kurzer schriftlicher Begründung bis zum 31. August 2016 einzureichen beim: Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus) Kulturreferat Gagernring 6 65779 Kelkheim (Taunus) KELKHEIM (TAUNUS), 12. JULI 2016 DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER Wir sind jetzt auch bei facebook.com online Besuchen Sie uns uns unter „StadtKelkheim”. Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 7 Stadt Kelkheim (Taunus) Der Magistrat STELLENAUSSCHREIBUNG Der Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus) sucht für die städtische Jugendarbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sozialarbeiterin/ einen Sozialarbeiter (oder vergleichbare Ausbildung) als Vollzeitkraft. Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen: –aktive Mitgestaltung der städtischen Jugendtreffs unter geschlechtsspezifischen und interkulturellen Aspekten –Organisation und Durchführung von Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie internationaler Jugendangebote –Begleitung eines Projekts zum Thema „Mobilität/ Fahrrad/BMX/Technik“ (oder projektbezogene Arbeit) –sozialräumliche Jugendarbeit (Vernetzung mit Schulen und Vereinen) Wir erwarten: – abgeschlossenes Studium – Konfliktfähigkeit und Bereitschaft zur Beziehungsarbeit mit Jugendlichen –Umgang mit antidiskriminierenden Handlungsweisen –diversitätsbewusste Arbeit mit Jugendlichen – Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit – Einsatz von flexiblen Arbeitszeiten – Ideen, Engagement und Organisationsgeschick – gute EDV Kenntnisse Wünschenswert wäre: –Medienkompetenz – mindestens eine Fremdsprache – Interesse an erlebnispädagogischen Angeboten Wir bieten: – Mitarbeit in einem motivierten Team – flexible Arbeitszeiten – eine Vergütung bis max. Entgeltgruppe S12 TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) – alle im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (z. B. Zusatzversorgung, Leistungsentgelt) – Fortbildungsmöglichkeiten und Supervision – aktive Mitgestaltung bei der Qualitätsentwicklung Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind. Haben wir Ihr Interesse geweckt? W I L L K O M M E N I N K E L K HEIM Die Flüchtlingshilfe Kelkheim ist ein Netzwerk ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer, das die Flüchtlinge in Kelkheim in vielfältiger Weise unterstützt. Wer mitmachen möchte, findet Informationen zu Aktivitäten und Ansprechpartnern unter www.fluechtlingshilfe-kelkheim.de. •Für die Sommerferien sucht die Flüchtlingshilfe Kelkheim Lehrer, Nachhilfelehrer, Studenten, die eine kleine Gruppe jugendlicher Flüchtlinge wochen- oder tageweise in Deutsch als Fremdsprache unterrichten. Ansprechpartnerin ist Uli Bornscheuer ([email protected]). •Die Fahrrad AG sucht Helfer, die mit den Geflüchteten deren Fahrräder reparieren. Kontakt: [email protected] •Das Café International sucht Rucksäcke und Reisetaschen. Außerdem werden Helfer für das Café gebraucht. Bitte bei Mafalda Pinto-Schneider melden ([email protected]) melden. KELKHEIM (TAUNUS), 12. JULI 2016 DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER Stadtmeisterschaften 2016 Ergebnisse der Kelkheimer Stadtmeisterschaften im Fußball vom 9. Juli 2016 anlässlich der 125 Jahrfeier des SV Ruppertshain Die Stadtmeisterschaften im Fußball am Samstag, dem 9. Juli 2016, auf dem Gelände des SV Ruppertshain brachten folgende Ergebnisse: G-Jugend: 1. Platz und Stadtmeister 2016 2. Platz 3. Platz 4. Platz TuS Hornau SV Ruppertshain SG Kelkheim SV Fischbach Senioren: 1. Platz und Stadtmeister 2016 2. Platz 3. Platz TuS Hornau SV Ruppertshain SG Kelkheim. KELKHEIM (TAUNUS), 15. JULI 2016 DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER Ausstellungen Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unter lagen (Lebenslauf, Qualifikationen etc.) bitte bis zum 1. August 2016 an den GRENZENLOS Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus) Personal- und Organisationsamt Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus) in der Galerie der Stadt Kelkheim in der Alten Kirche Hornau, Rotlintallee Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die pädagogische Leitung, Frau Bliedtner, Tel.-Nr. 06195 803-880 oder an die Leiterin des Amtes für Soziales, Frau Mann, Tel.-Nr. 06195 803-800. KELKHEIM (TAUNUS), 6. JULI 2016 DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 8 Malerei von Wiebke Knabe Öffnungszeiten bis Sonntag, 31. Juli 2016: Mittwoch und Samstag von 15:00 bis 18:00 Uhr Sonntag von 11:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Veranstalter: Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus) KELKHEIM (TAUNUS), 11. JULI 2016 DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER Brandschutz Ämter / E-Mail-Adressen (Auszug, das komplette Verzeichnis finden Sie unter www.kelkheim.de) Sprechstunde Stadtbrandinspektor nach vorheriger Terminabsprache. Terminvereinbarung unter Telefon 0176 24278934 oder E-Mail [email protected] Sie finden die Feuerwehren im Internet unter: www.feuerwehr-kelkheim.de Übungen – Schulungen – Veranstaltungen FFW Münster Einsatzabteilung: Mi., 20.07., 20.00 Uhr, Übung Do., 21.07., 19.00 Uhr, Fahrzeugwartung Alters- und Ehrenabteilung: Do., 21.07., 17.30 Uhr, Floriansstammtisch FFW Mitte Minilöscher: Do., 21.07., Kein Treffen, wir wünschen schöne Ferien Jugendfeuerwehr: Do., 21.07., Kein Treffen, wir wünschen schöne Ferien Einsatzabteilung: Di., 19.07., 19:30 Uhr, Jungfuchs-Übung FFW Fischbach Jugendfeuerwehr: Di., 19.07., 17:30 Uhr, Ferien Minilöscher: Do., 21.07., 16:00 Uhr, Ferien FFW Ruppertshain Minilöscher: Während der Ferien keine Termine. Jugendfeuerwehr: Während der Ferien keine Termine. Einsatzabteilung: Do., 21.07., 19:00 Uhr, Übung Haupt- und Rechtsamt [email protected] [email protected] Pressestelle Planen und Bauen [email protected] Liegenschaftsamt [email protected] Ordnungsamt [email protected] Einwohnermeldeamt [email protected] Finanzen [email protected] Steueramt [email protected] Wirtschaftsförderung [email protected] Soziales [email protected] Stadtbibliothek [email protected] Standesamt [email protected] Kulturreferat [email protected] Personal- u. Organisation [email protected] 2016 20. FFW Eppenhain Einsatzabteilung: Di., 19.07., 19:30 Uhr, Übung Jugendfeuerwehr: Fr., 22.06., 18:00 Uhr Treffen Sa., 23.07., Tagesausflug Die Feuerwehr Kelkheim Eppenhain wünscht allen sonnige Sommerferien. Bürgermeister [email protected] Jugend singt! Jugend musiziert! Gastkonzert des CHILTERN MUSIC ACADEMY YOUTH CHOIR & BAND aus High Wycombe Mittwoch, 27. Juli 2016 19:30 Uhr (Einlass 18:30 Uhr) St.-Dionysius-Kirche Kelkheim-Münster Am Kirchplatz Eintritt frei Veranstalter: Musica Europa High Wycombe mit freundlicher Unterstützung des Katholischen Kirchenchores St. Dionysius, Kelkheim-Münster und der Stadt Kelkheim (Taunus) Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 9 VORANKÜNDIGUNG Ökumenischer Flohmarkt am Samstag, dem 27. August 2016 von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr in der Stadthalle Kelkheim (Taunus), ausgeführt von dem Förderverein Sozialstation, allen christlichen Gemeinden Kelkheims, dem Deutschen Roten Kreuz und der Lebenshilfe. Gerne werden gute, brauchbare Sachspenden entgegengenommen. Die Annahmestellen und Annahmezeiten werden noch bekanntgegeben. KELKHEIM (TAUNUS), 8. JULI 2016 DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER SERVICESEITE Sprechstunden im Rathaus Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Am Marktplatz 1, Kelkheim. Tel. 06195 8539, Fax 06195 902778 E-Mail: [email protected] · Homepage: www.kelkheim.de/buch Bürgermeister Albrecht Kündiger, Telefon 06195 803-300 E-Mail: [email protected] Termin der Bürgermeistersprechstunde: Kelkheim, Rathaus Mittwoch, 20. Juli 2016 10:00 Uhr Rathaus Kelkheim, einschließlich Stadtkasse Telefon 06195 803-0 Sprechstunde Montags bis freitags Dienstags und donnerstags Freitags: Keine Sprechstunde im Standesamt. Dienstag bis Samstag Dienstag und Donnerstag von 10:00 bis 13:00 Uhr von 15:00 bis 19:00 Uhr Ausländerbeirat Mafalda Pinto-Schneider, [email protected] von 08:00 bis 12:00 Uhr von 14:00 bis 16:00 Uhr von 16:00 bis 18:00 Uhr Anmeldung zur Eheschließung nach tel. Vereinbarung. Die Vormittagssprechstunden des Einwohnermeldeamtes beginnen bereits um 07:00 Uhr. Ortsgericht Kelkheim (Taunus), Telefon 06195 803-280 (nur in den Sprechzeiten) Dienstag, 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr, Rathaus Gagernring 6, Zimmer 016, E-Mail: [email protected] Schiedsamt Kelkheim, Telefon 06195 672806 Sprechstunde nach Vereinbarung. E-Mail: [email protected] Beratungsstelle „Älter werden in Kelkheim”, Telefon 06195 803-821 Zimmer 016/017, E-Mail: [email protected] Sprechstunde: montags 09:00-12:00 Uhr, mittwochs 10:00-12:00 Uhr, donnerstags 16.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung Vermittlung von Heinzelmenschen – Nachbarschaftshilfen – Bedarf oder Mithilfe über die Beratungsstelle oder Telefon 06195 803-821 Stadtwerke Kelkheim Wasserwerk Rufbereitschaft Montag bis Freitag (außer gesetzl. Feiertag) 07:00 bis 16:00 Uhr, Telefon 06195 9948-13 oder 803-966. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Rufbereitschaft unter der Nummer 0172 8306647 erreichbar. Bürgerstiftung Kelkheim Infos unter www.buergerstiftung-kelkheim.de Museum Kelkheim – Sammlung für Möbelhandwerk und Stadtgeschichte – Frankfurter Straße 21 Kontakt und für Führungen nach Anmeldungen: Museum Kelkheim, Dorothee Sommer, [email protected] (Tel. 06174 9685492) Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 10 Büro für bürgerschaftliches Engagement Alte Schulstraße 8, Telefon 06195 903223 · Fax 06195 9695371 Montag von 15:00 bis 17:00 Uhr · Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr Sprechstunde der Mobilen Jugendarbeit Kelkheim u. Liederbach – Aufsuchende Jugendarbeit, Jugend- u. Suchtberatung Offene Sprechstunden: Montag und Donnerstag 14:00 bis 15:00 Uhr Für Jugendliche, Eltern und Angehörige. Alte Schulstraße 8, 65779 Kelkheim (Taunus), Telefon: 06195 675666 Mobil: 0163 7434-112 oder 117. E-Mail: [email protected] Weitere Terminvereinbarungen sind nach Absprache möglich. Forst Revierförster: Martin Kunze, E-Mail [email protected] Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grünschnittannahmestelle Wertstoffhof: Zeilsheimer Weg 4, samstags von 08:00-12:00 Uhr Grünschnittannahmestelles: an der B 519 zwischen Liederbach und Hofheim, samstags von 08:00-18:00 Uhr. Die Kassenzeiten des Freibades sind: Montags bis donnerstags von 07:00 bis 19:00 Uhr und freitags bis sonntags und an Feiertagen von 09:00 bis 19:00 Uhr. Eine Stunde nach Kassenschluss müssen alle Personen das Freibad verlassen haben. Abendtarif ab 17:00 Uhr. Bei besonders gutem Wetter können sich die Öffnungszeiten verlängern. Bei schlechem Wetter wird das Freibad kurzfristig geschlossen. Aktuelle Informationen bei schlechtem Wetter können unter der Telefonnummer 06195 3306 abgerufen werden. Hospiz-Verein Kelkheim e. V. ... Wegbegleiter ... Kontakt: Ute Winter, Tel. 0151 46707108
© Copyright 2024 ExpyDoc