28. Kalenderwoche

KW 28 · 62. Jahrgang
Samstag, 16. Juli 2016
Amtliche Bekanntmachungen
Liebe Kinder und Jugendliche,
liebe Kelkheimerinnen und Kelkheimer,
an diesem Wochenende beginnen die Sommerferien. Das ist die Zeit, in der wir alle
etwas durchatmen können und hoffentlich
bei schönem Wetter unser Kelkheim genießen können. Für diejenigen, die in den
Sommerferien zu Hause bleiben, gibt es
die verschiedensten Angebote hier in Kelkheim und in der Region. Ich hoffe sehr, dass
sich das Team unseres Freibades bei bestem Sommerwetter auf
viele Besucherinnen und Besucher freuen kann.
Gleich in den ersten beiden Wochen starten die Ferienspiele mit
der Stadt Sonnental und das Ferienangebot „Mach mit“. In den
letzten drei Wochen können sich dann noch die Grundschulkinder auf die Ferienbetreuung freuen. Erstmals wird in der vierten Woche die Ferienbetreuung in Ruppertshain stattfinden. Die
Kinder freuen sich auf das Thema Tiere und Natur.
Ich habe die Eltern aller Schülerinnen und Schüler über die
„Ranzenpost“ angeschrieben und herzlich darum gebeten, die
Schulsachen für das neue Schuljahr in Kelkheim zu kaufen. Internetportale sind vielleicht etwas günstiger, aber sie können bei
weitem nicht das bieten, was unsere Kelkheimer Einzelhändler
langfristig leisten.
Wer sich ehrenamtlich engagiert, der weiß, dass die Geschäftsleute gerne materiell und ideell Projekte unterstützen, sei es
bei Spenden für Tombolas, Übernahme von Trikotkosten durch
Werbung oder reduzierte Preise für Getränke und Würstchen bei
Grillfeiern. Wir können uns auf die gegenseitige Hilfe verlassen.
Außerdem werden Praktikumsplätze und Ausbildungsplätze
vor Ort oder auch ein kleiner Nebenjob angeboten. Die Kinder
lernen in den Geschäften den Umgang mit Geld, höfliche Verkaufsgespräche und haben auch die Möglichkeit die Sachen anzufassen, auszuprobieren und zu vergleichen. All dies geht verloren, wenn ausschließlich im Internet eingekauft wird.
Ich hoffe, Sie können verstehen, dass ich mich als Bürgermeister sehr für den Einkauf in unserer Stadt einsetze. Wir können
nicht über die Leerstände klagen und selbst nicht in Kelkheim
einkaufen.
In diesem Zusammenhang weise ich nochmals auf die Internetseite www.jubizu-kelkheim.de hin. Hier können Kelkheimer Unternehmen ihre Praktikums- und Ausbildungsplätze anbieten.
Das Projekt wird von der städtischen Jugendarbeit und der Wirtschaftsförderung der Stadt Kelkheim (Taunus), von „Eurodesk
Deutschland c/o IJAB – Fachstelle für internationale Jugendarbeit“, der Eichendorffschule Kelkheim, der Gesamtschule Fischbach, der Anne-Frank-Schule und Schulnetzwerken organisiert.
Ich wünsche Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, eine wunderschöne Ferienzeit. Allen, die in diesem Jahr ihren Abschluss
in einer unserer Schulen gemacht haben, wünsche ich alles Gute
für die weitere Zukunft!
Ihnen, liebe Kelkheimerinnen und Kelkheimer, wünsche ich
einen erlebnisreichen, angenehmen und erholsamen Sommer.
Wenn Sie auf Reisen gehen, kommen Sie gesund wieder zurück.
Mit sommerlichen Grüßen
ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
Im Rahmen einer Feierstunde am 5. Juli 2016 im Kelkheimer Rathaus wurde
Herr Dietrich Kleipa
mit der Heinrich-Freiherr-von-Gagern-Plakette in Gold
durch Bürgermeister Albrecht Kündiger ausgezeichnet.
Dietrich Kleipa feierte in diesem Jahr sein 50-jähriges Dienstjubiläum als ehrenamtlicher Stadtarchivar. In dieser Funktion ist
er weit über die Stadtgrenzen hinaus für seine Stadt aktiv und verfügt über einen herausragenden Wissensschatz. Dank seiner wertvollen Arbeit zur Erforschung und Bewahrung der Kelkheimer Geschichte verfügen wir über ein umfassendes Archiv,
auf das wir stolz sein können. Seine lebendige Präsentation der Geschichte aller Stadtteile bei historischen Spaziergängen
erfreut sich großer Beliebtheit.
Wir danken Herrn Kleipa für sein großes ehrenamtliches Engagement, für das er diese hohe Auszeichnung der Stadt
Kelkheim (Taunus) durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erhielt. Wir wünschen ihm und seiner Familie für die
Zukunft alles Gute und hoffen, dass er seine Arbeit als ehrenamtlicher Stadtarchivar noch lange ausführt.
Für den Magistrat Für die Stadtverordnetenversammlung
Albrecht Kündiger
Wolf-Dieter Hasler
BürgermeisterStadtverordnetenvorsteher
Im Juli 2016 verstarb im Alter von 88 Jahren
Herr Erwin Prokasky
Herr Erwin Prokasky war von 1956 bis 1972 Gemeindevertreter der Gemeinde Eppenhain. Nach dem Zusammenschluss mit Ruppertshain zur Gemeinde Rossert war er von 1972 bis 1976 ehrenamtlicher Beigeordneter in Rossert.
Außerdem gehörte er 20 Jahre lang dem Vorstand der Jagdgenossenschaft Eppenhain/Ruppertshain an und war viele
Jahre beim Ortsgericht tätig.
Wir werden Herrn Prokasky ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
Kelkheim (Taunus), im Juli 2016
Für den Magistrat
Albrecht Kündiger
Für die Stadtverordnetenversammlung
Wolf-Dieter Hasler
BürgermeisterStadtverordnetenvorsteher
Im Juli 2016 verstarb im Alter von 78 Jahren
Herr Helmut Walters
Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande
Träger des Ehrenbriefes des Landes Hessen
Herr Helmut Walters war von 2006 bis 2011 für die FDP Stadtverordneter der Stadt Kelkheim (Taunus). Er war Mitglied
im Ausschuss für Kultur, Verein und Soziales. Später arbeitete er im Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Energie mit
und war im Arbeitskreis Energie aktiv.
Seine Auszeichnungen erhielt der passionierte Lehrer für sein großes ehrenamtliches Engagement als Vorsitzender der
Meisterprüfungsausschüsse des Gold- und Silberschmiedehandwerks und als mit Mitglied aller Meisterprüfungsausschüsse bei der Handwerkskammer Wiesbaden.
Wir haben Herrn Walters wegen seiner großen Fachkompetenz und seiner integren verbindenden Art sehr geschätzt
und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
Kelkheim (Taunus), im Juli 2016
Für den Magistrat
Albrecht Kündiger
Für die Stadtverordnetenversammlung
Wolf-Dieter Hasler
BürgermeisterStadtverordnetenvorsteher
Am 1. Juli 2016 verstarb unsere langjährige Mitarbeiterin
Frau Christel Hitzke
im Alter von 92 Jahren.
Frau Hitzke war von 1963 bis 1983 bei der Stadt Kelkheim (Taunus) als Reinigungskraft im Rathaus und im HallenFreibad tätig.
Von ihren Vorgesetzten wurde Frau Hitzke wegen ihrer fleißigen Arbeitsweise, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit sehr
geschätzt.
Bei ihren Kolleginnen und Kollegen war sie durch ihre hilfsbereite und freundliche Art anerkannt und sehr beliebt.
Wir werden Frau Hitzke in guter Erinnerung behalten.
Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen.
Kelkheim (Taunus), im Juli 2016
Der Magistrat
Albrecht Kündiger
Der Personalrat
Martina Kockerbeck
BürgermeisterPersonalratsvorsitzende
Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 2
uFahrbahnsanierung
der B 455 in Fischbach und Schneidhain
Im Auftrag der Hessischen Straßenbauverwaltung wird seit dem
11. Juli bis voraussichtlich 28. Oktober 2016 die Ortsdurchfahrt
der B 455 in Königstein-Schneidhain auf ganzer Länge saniert.
Während der gesamten Bauzeit wird eine überörtliche Umleitung zwischen Fischbach und dem Kreisel in Königstein durch
Ruppertshain und den Ölmühlweg in Königstein beschildert.
Deshalb fährt die Buslinie 263 Schneidhain während der Sommer- und Herbstferien gar nicht an. Die Busse der Linie 263 fahren auf dem normalen Linienweg von Hofheim bis FischbachTaunusstraße, wenden dort und fahren zurück über Hornau und
die B 8 direkt nach Königstein. Die Buslinie 804 nach Königstein
fährt hingegen auf dem üblichen Linienweg.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden mehrere Abschnitte
der Fahrbahn der B 455 in Fischbach zwischen der Unterführung
in Höhe der Gesamtschule und der Brückenrampe einschließlich
der Rampe erneuert.
Die Herren Dieter Stark und Jürgen Moog sind beide als sachkundige Bürger und Dauerteilnehmer zu den Sitzungen des Arbeitskreises Verkehr einzuladen.
Mitglieder des Arbeitskreises „Verkehr“ gemäß den Meldungen der Fraktionen:
UKW-Fraktion (verzichtet zugunsten der FW-Fraktion auf einen Sitz)
Jürgen Sieb
Sebastian Borst
CDU-Fraktion
Michael Jung
Georg Schrage
FDP-Fraktion
SPD-Fraktion
Günther Hermann
Prof. Dr. Horst Schmidt-Böcking
FW-Fraktion
Torsten Lüdersdorf
Seitens des Magistrates ist Stadtrat Wolfgang Männer als Mitglied im Arbeitskreis „Verkehr“ benannt worden. Sein Vertreter
ist Stadtrat Volker Dosch.
Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen)
Begonnen wurde am 11. Juli mit der Fahrbahnerneuerung zwischen der Unterführung in Höhe der Gesamtschule und der
Brücke über die Langstraße in einer Länge von etwa 100 m. Der
Verkehr wird unter Nutzung einer Baustellenampel einspurig an
der Baustelle vorbei geleitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich zwei Wochen dauern.
3Anmeldung von Maßnahmen zu den Investitionsprogrammen des Bundes und des Landes
Hier: Änderung der Maßnahmen im Bundesprogramm
Voraussichtlich wird in der Woche vom 12. bis 20. August die
Brückenrampe voll gesperrt. In dieser Zeit werden die komplette Brückenrampe sowie 2/3 der Richtungsfahrbahn der
B 455 erneuert. Der Längsverkehr auf der B 455 wird unter
Nutzung einer Baustellenampel einspurig an der Baustelle
vorbei geleitet. In diesem Zeitraum werden das Durchfahrtverbot in der Langstraße in Fahrtrichtung Ruppertshain sowie das Verbot der Einfahrt in der Langstraße in Fahrtrichtung Kelkheimer Straße aufgehoben.
Die Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm (Bund)
werden nicht für die Realisierung von Ladestationen für E-Bikes
verwendet. Die hierdurch im kommunalen Investitionsprogramm freiwerdenden Mittel werden für die Schaffung weiterer
barrierefreier Bushaltestellen verwendet. Da die Haltestelle „In
den Padenwiesen“ von Seiten der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mit einer hohen Priorität versehen ist und bereits geplant
wurde, wird diese Haltestelle mit Mitteln aus dem kommunalen
Investitionsprogramm ausgebaut.
Für die dadurch eintretenden Behinderungen und Beeinträchtigungen wird um Verständnis gebeten
KELKHEIM (TAUNUS), 28. JUNI 2016
DER BÜRGERMEISTER ALS ORDNUNGSBEHÖRDE – ALBRECHT KÜNDIGER
uBeschlüsse
der 3. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 4. Juli 2016
1.Nachwahl der Vertreter/innen des Personalrates für die
Betriebskommission der Stadtwerke Kelkheim
Beschluss:
Für den Personalrat werden folgende Personen gemäß Magistratsbeschluss vom 9. Juni 2016 in die Betriebskommission gewählt:
Tina Jezeran
Stefan Hohenberger
Vertreterin: Jasmin Jäckel
Vertreter: Omar Lahyani
Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen)
2.Einrichtung eines Arbeitskreises „Verkehr“
Beschluss:
Es soll gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr,
Umwelt, Energie und öffentliche Sicherheit vom 25. April 2016
ein Arbeitskreis „Verkehr“ eingerichtet werden.
Der Arbeitskreis Verkehr soll aus 7 Mitgliedern bestehen. Die
Sitzverteilung soll nach der Berechnungsmethode Hare-Niemeyer erfolgen.
Um die E-Mobilität zu fördern, sollen an städtischen Einrichtungen kostengünstige Lademöglichkeiten für E-Bikes geschaffen
werden. Die Verwaltung wird im Sommer 2017 berichten, an
welchen Stellen bereits Ladestellen errichtet werden konnten
und an welchen Stellen noch Ladestellen errichtet werden sollen.
Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 1 (damit angenommen)
4Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan 172/12
„Östlich der Weilbacher Straße“
Beschluss:
Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages in der vorgelegten Fassung mit der Firma Ten Brinke wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen)
5Stadtkernsanierung Kelkheim (Taunus)
Hier: Beschluss über die Ausbauvariante Hauptstraße
Beschluss:
Der Ausbau der Hauptstraße soll auf der Grundlage von Variante 3 erfolgen.
Die Oberflächengestaltung soll in
b) Betonstein/Betonstein ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen)
6Bebauungsplan Nr. 182/12
„Zwischen Großem Haingraben und Hauptstraße“
Hier: Eckpunktebeschluss für die Neuordnung und
Bebauung des Grundstückes „Großer Haingraben“
Es lag ein schriftlich eingereichter Änderungsantrag der SPDFraktion vor, der beraten und zur Abstimmung gestellt wurde.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 4. Juli 2016
Der erste Satz des dritten Spiegelstriches des Beschlussvorschlages soll wie folgt geändert werden:
▼
Ab dem 22. August wird gegenüber der Brückenrampe das letzte Drittel der Fahrbahn erneuert. Anschließend werden dort die
Leitplanken ausgetauscht. Für diese Arbeiten wird die Fahrbahn
leicht verschwenkt. Es stehen jedoch zwei Fahrspuren für den
Fahrzeugverkehr zur Verfügung, so dass eine Baustellenampel
entbehrlich ist.
Beschluss:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Mai
2016 zur Vorlage 05-070/16 wird wie folgt ergänzt:
Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 3
„Es wird angestrebt, durch die Festsetzung des Bebauungsplanes eine Wohnfläche höher als 3.000 qm zu ermöglichen.“
Abstimmungsergebnis: 21 : 21 : 2 (damit abgelehnt)
Des Weiteren lag ein schriftlich eingereichter Ergänzungsantrag
der UKW-Fraktion vom 4. Juli 2016 vor, der ebenfalls beraten
und zur Abstimmung gestellt wurde.
Ergänzungsantrag der UKW-Fraktion vom 4. Juli 2016
Nach dem ersten Spiegelstrich des Beschlussvorschlages ist folgender Punkt einzufügen:
„Falls die Häuser an der Hauptstraße abgerissen werden, sind
dort Neubauten zu errichten, die nach Gebäudestellung und
Größe altstadtkonform sind.“
Abstimmungsergebnis: 38 : 0 : 6 (damit angenommen)
Beschluss:
Als Rahmen für eine Bebauung der Grundstücke werden folgende Eckpunkte beschlossen:
–Die Höhe der Baukörper darf drei Vollgeschosse + Staffelgeschoss nicht überschreiten.
–Falls die Häuser an der Hauptstraße abgerissen werden, sind
dort Neubauten zu errichten, die nach Gebäudestellung und
Größe altstadtkonform sind.
–Die Stellplätze sind in einer Tiefgarage unterzubringen. Falls
dies baulich möglich ist, wird die Stadt Kelkheim eine Zufahrt
zur Tiefgarage über den städtischen Parkplatz (Flurstück
64/20) ermöglichen. Die Tiefgarage muss eine Überdeckung
von mindestens 60 cm erhalten, damit die Grundstücksfreiflächen adäquat begrünt werden können.
I. Planungssrechtliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; §§ 1 ff BauNVO)
Als Art der baulichen Nutzung wird ein „Allgemeines
Wohngebiet“ festgesetzt.
Die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen
Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind nicht zulässig.
2.Maß der baulichen Nutzung, Höhenlage baulicher
Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB u. §§ 16 ff BauNVO,
§ 9 Abs. 3 BauGB)
Die max. zulässige Grundfläche baulicher Hauptanlagen
(ausgenommen sind nicht überdachte Terrassen) beträgt
230 m². Eine GRZ von 0,3 darf allerdings nicht überschritten
werden.
Insgesamt (inkl. der Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO) darf
eine GRZ von 0,45 nicht überschritten werden. Zulässig sind
maximal zwei Vollgeschosse.
Die Traufhöhe beträgt maximal 7 m.
Die Firsthöhe beträgt maximal 10,5 m.
Unterer Bezugspunkt für die Trauf-, First- und Gebäudehöhe
ist die Oberkante Rohfußboden (OKRF) des Erdgeschosses
(EG). Die Höhe OKRF EG darf max. 0,5 m über dem höchsten
Punkt des an Gebäudeaußenwand anstehenden natürlichen
bzw. vorhandenen Geländes liegen.
–Es wird angestrebt, durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes mindestens 3.000 qm Wohnfläche zu ermöglichen.
Lässt der Bebauungsplan eine höhere Wohnfläche als 3.000
qm zu, so ist diese der Stadt Kelkheim für Belegungsrechte für
günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Sollte es rechtlich möglich sein, im Städtebaulichen Vertrag ein
Anteil der Wohnungen für einen gewissen Zeitraum als Mietwohnungen zu sichern, ist eine entsprechende Regelung in den
Städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 41 : 0 : 3 (damit angenommen)
7Bebauungsplanverfahren Nr. 182/12
„Zwischen Großem Haingraben und Hauptstraße“
Hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Für den Geltungsbereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 182/12 mit der Bezeichnung „Zwischen Großem Haingraben und Hauptstraße“ aufgestellt. Das Verfahren
soll nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
durchgeführt werden.
Oberer Bezugspunkt für die Traufhöhe ist die Oberkante der
Dachhaut im Schnittpunkt mit der Außenwand.
Oberer Bezugspunkt für die Firsthöhe ist die oberste schattenwerfende Kante des Gebäudes.
In der nicht überbaubaren Fläche muss die Oberkante unterirdischer Anlagen (z.B.Tiefgaragen) mindestens 0,6 m unter
der natürlichen bzw. vorhandenen Geländeoberfläche liegen.
3.Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22, 23 BauNVO)
Es gilt die offene Bauweise.
Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen)
Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser.
8Bebauungsplan 180/12 „Östlich der Breslauer Straße“
Hier: Festlegung von Eckpunkten
Anlagen nach § 23 Abs. 5 BauNVO (insbesondere Garagen,
Carports und Stellplätze) sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und der nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 gekennzeichneten Fläche zulässig. Ausgenommen sind Tiefgaragen
(zu Tiefgaragen siehe auch Pkt. I.2 und I.5) sowie baugenehmigungsfreie Gartenhütten und Nebenanlagen, die der Gartennutzung dienen (Pergolen, Gewächshäuser u. Ä.).
Beschluss:
Der Bebauungsplan 180-12 „Östlich der Breslauer Straße“ soll
auf Grundlage der folgenden Eckpunkte und des Vorentwurfes
zur Planzeichnung weiterbearbeitet werden.
4. Größe, Breite und Tiefe von Baugrundstücken
(§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)
Die Mindestbreite für Baugrundstücke beträgt 10 m (gemessen zwischen den äußeren auf der Grenze zur öffentlichen
Verkehrsfläche gelegenen Grenzpunkte).
▼
Impressum:
Herausgeber:
Der Magistrat der Stadt Kelkheim, Rathaus,
65779 Kelkheim (Taunus), www.kelkheim.de,
E-Mail: [email protected].
Zustellung wöchentlich samstags kostenlos an alle Haushalte.
Einzelexemplare können im Rathaus Kelkheim abgeholt werden.
Dabei ist zu beachten, dass Garagen, Carports, und Nebenanlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen nur mit einem Mindestabstand von 2,5 m zu öffentlichen
Verkehrsflächen zulässig sind.
Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 4
5.
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Je Grundstück ist mindestens 1 Baum zu pflanzen, auf Dauer
zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Zulässig sind Laubbäume III. Ordnung. Die Laubbäume sind als Hochstämme
mit einem Stammumfang von 14-16 cm, dreimal verpflanzt,
mit Ballen zu pflanzen.
Bei der Bepflanzung der Grundstücke sind ortstypische
standortgerechte Arten zu verwenden (siehe Pflanzliste oder
vergleichbare Arten).
Soweit nicht als Terrasse/Freisitz genutzt, sind unterirdische
Anlagen bis zur Höhe der natürlichen bzw. vorhandenen
Geländeoberfläche mit Erde zu überdecken und intensiv zu
begrünen (siehe auch Pkt. I.2).
Die Beseitigung von Gehölzen ist im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar vorzunehmen. Abweichungen sind mit
der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
IIBauordnungssrechtliche und wasserrechtliche
Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB)
1. Dachgestaltung (§ 81 Abs. 1 HBO)
Hinweis: Der Bebauungsplan liegt im Geltungsbereich der
Bausatzung Nr. 32
Doppelhäuser sind mit durchgehendem First und gleicher
Dachneigung zu errichten.
2.Gestaltung der Grundstücksfreiflächen
(§ 81 Abs. 1 Nr. 5 HBO)
Alle befestigten Flächen auf dem Baugrundstück (z. B. Stellplätze, Zufahrten und Wege), die nicht zur Hauptanlage gehören, sind mit wasserdurchlässigem Belag herzustellen (z.
B. wassergebundene Flächen, Rasengittersteine, Pflasterbelag mit kleinformatigen Steinen und hohem Fugenanteil).
3. Zisternen (§ 37 Abs. 4 HWG)
Das anfallende Niederschlagswasser von Dächern (Hauptanlagen) und befestigten Flächen (soweit dieses nicht versickert werden kann) ist in eine auf dem Baugrundstück zu
errichtende Zisterne zu leiten. Das Fassungsvermögen der
Zisterne muss mindestens 2.000 l betragen; ihr Überlauf
kann an die örtliche Kanalisation angeschlossen werden. Die
Zisterne ist so zu konstruieren, dass sich unmittelbar nach
einem Regenereignis 50 % des Zisternenvolumens zeitverzögert selbständig entleeren (nicht notwendig, wenn das Niederschlagswasser im Haus genutzt wird, z.B. zur Toilettenspülung).
IIINachrichtliche Übernahmen aufgrund anderer
gesetzlicher Vorschriften
(§ 9 Abs. 6 BauGB) und Hinweise
1.
Soweit keine abweichenden Festsetzungen getroffen wurden, ist die jeweils gültige Stellplatz- und Einfriedungssatzung der Stadt Kelkheim (Taunus) ist zu beachten.
2.
Bodenfunde und Bodendenkmäler sind gemäß § 20 des Hessischen Denkmalschutz­gesetzes unverzüglich dem Landesamt
für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäo­
logische Denkmalpflege, in Wiesbaden oder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Main-Taunus-Kreises zu melden. Funde und Fundstellen sind in unverändertem Zu­stand zu erhalten und in
geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen.
3.
Im Planbereich ist keine Altablagerungsfläche bekannt.
Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, dass bei Ausschachtungsarbeiten bisher unbekannte Altablagerungen
angeschnitten werden. Werden im Rahmen von Baumaßnahmen Verunreinigungen des Bodens festgestellt, ist das Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung IV Arbeitsschutz und
Umwelt Wiesbaden, Dezernat IV/Wi 41.1. Grundwasser, Bodenschutz zu beteiligen.
4.
Bei Erdarbeiten ist vor allem im öffentlichen Straßenraum
auf vorhandene Leitungen von Versorgungsträgern zu achten. Insbesondere bei Bauvorhaben, Überbauungen und Anpflanzung von Bäumen ist mit den jeweiligen Leitungsträgern Rücksprache zu halten. Zuständig sind:
Syna GmbH Frankfurt (Stromversorgung)
Mainova Frankfurt (Gasversorgung)
Deutsche Telekom Niederlassung Eschborn
Stadtwerke Kelkheim
Unitymedia KabelBW GmbH Köln
5.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutzgebietszone III des
geplanten Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen II und III Krautgärten“ der Stadt Kelkheim (Taunus), welches sich im Festsetzungsverfahren nach
§ 51 f. WHG befindet. Mit abschließender Festsetzung des
Wasserschutzgebietes sind die Schutzbestimmungen der
Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.
6.
Insbesondere bei Abriss- und Sanierungsarbeiten sowie der
Bebauung von Freiflächen sind die artenschutzrechtlichen
Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (insb. § 44
BNatSchG) zu beachten.
7.
Höhlenbäume dürfen nicht ohne Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde beseitigt werden.
8.
Gemäß § 8 der Hessischen Bauordnung sind die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu
bepflanzen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.
9. Pflanzliste:
Bäume III. Ordnung und Gehölze:
Feld-Ahorn
Hainbuche
Kornelkirsche
Roter Hartriegel
Hasel
Weißdorn
Pfaffenhütchen
Liguster
Rote Heckenkirsche
Wildapfel
Mispel
Süß-Kirsche
Traubenkirsche
Schlehe
Wildbirne
Echter Kreuzdorn
Lederblättrige Rose
Hunds-Rose
Hecken Rose
Wein-Rose
Sal-Weide
Schwarzer Holunder
Trauben-Holunder Mehlbeere
Eberesche
Schwedische Mehlbeere
– Acer campestre
– Carpinus betulus
– Cornus mas
– Cornus sanguine
– Corylus avellana
– Crateagus spec.
– Euonymus europaea
– Ligustrum vulgare
– Lonicera xylosteum
– Malus sylvestris
– Mespilus germanica
– Prunus avium
– Prunus padus
– Prunus spinosa
– Pyrus pyraster
– Rhamnus cathartica
– Rosa caesia
– Rosa canina
– Rosa corymbifera
– Rosa rubiginosa
– Salix caprea
– Sambucus nigra
– Sambucus racemosa
– Sorbus aria
– Sorbus aucuparia
– Sorbus intermedia
Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 3 (damit angenommen)
▼
Ausgenommen sind die bestehenden schmaleren Grundstücke soweit sie in der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Katasterkarte (Stand August 2015) enthalten sind. Diese
Grundstücke dürfen gemäß den übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes bebaut werden. Auf diesen Grundstücken
vorhandene Gebäude dürfen entsprechend den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung erweitert werden.
Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 5
9Bebauungsplan 183-12
„Zwischen Lorsbacher Straße und Am Reitplatz“
Hier: Aufstellungsbeschluss und
Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss
Für den Bereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung 183-12 „Zwischen Lorsbacher
Straße und Am Reitplatz“.
erfolgen. Soweit diese Zustimmung nicht erteilt wird, werden
die Vertragskosten durch die Stadt Kelkheim übernommen.
Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen)
12 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013
Beschluss:
Die Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht 2013 der
Revision des Main-Taunus-Kreises wird zur Kenntnis genommen
2. Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung wird für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes eine Veränderungssperre als Satzung gemäß
§ 14 ff BauGB erlassen. Dem Entwurf einer Veränderungssperre
wird zugestimmt.
Der gemäß §§ 113 und 114 HGO vorgelegte, durch die Revision
des Main-Taunus-Kreises geprüfte und mit Schlussbericht vom
24. Mai 2016 uneingeschränkt bestätigte Jahresabschluss 2013
wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Der
Magistrat wird für das Haushaltsjahr 2013 entlastet.
Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen)
Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen)
10Abrechnung von Straßenbeiträgen für den Ausbau
der Straße
„In den Wickgärten / Einmündung Vockenhäuser Weg“
Beschluss:
Für die Abrechnung der Straßenbeiträge der Straße In den Wickgärten / Einmündung Vockenhäuser Weg umfaßt das Abrechnungsgebiet folgende Grundstücke (Objektbezeichnung gemäß
Kataster):
In den Wickgärten 4, 5a, 7, 8, 9, 13
Vockenhäuser Weg 2
Eppsteiner Weg ohne Nummer (Flur 5, Flurstück 85)
Eppsteiner Weg ohne Nummer (Flur 5, Flurstück 86/1)
Eppsteiner Weg ohne Nummer (Flur 5, Flurstück 87)
Wickgärten ohne Nummer (Flur 5, Flurstück 100)
Wickgärten ohne Nummer (Flur 5, Flurstück 101)
Der für die Herstellung der vorgenannten Straßenbaumaßnahme entstandene Aufwand wird auf
79.938,66 €
festgestellt.
13Übernahme einer Ausfallbürgschaft für ein Darlehen der
Gutsverwaltung Rettershof GmbH
Beschluss:
Der Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft gem.
§ 104 HGO für ein Darlehen bei der Taunussparkasse in Höhe
von 110.000 Euro der Gutsverwaltung Rettershof GmbH zur Finanzierung des Neubaus der Feldscheune zu folgenden Konditionen wird zugestimmt:
Darlehensbetrag
Auszahlung
Zinssatz
Zinsfestschreibung
Tilgung
Zahlungsweise
110.000,00 €
100 %
1,30 %
15 Jahre (30. Mai 2031)
5% jährlich zzgl. ersparter Zinsen
vierteljährlich nachträglich
Für die Übernahme der Bürgschaft wird eine Avalprovision in
Höhe von 0,3 % der Darlehenssumme erhoben.
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gem. den Bestimmungen des § 104 HGO in Verb. mit § 103 HGO ist einzuholen.
Hiervon wird ein Anteil der Stadt Kelkheim von 50 %
= 39.969,33 €
abgezogen.
Abstimmungsergebnis: 44 : 0 : 0 (damit angenommen)
Somit ist ein Betrag von
auf die erschlossenen Grundstücke umzulegen.
Der Fraktionsantrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
39.969,33 €
Dieser Betrag ist entsprechend dem vorliegenden Verteilungsplan auf 6.931,4 Berechnungseinheiten aufzuteilen.
Somit ergibt sich pro Berechnungseinheit ein Straßenbeitrag von
5,7664 €.
Der Abrechnungsbeschluss vom 15. Dezember 2015 wird aufgehoben.
14 Änderung der Hauptsatzung
Fraktionsantrag Nr. 4 der UKW-Fraktion vom 11. Mai 2016
15 Zeilsheimer Straße 47
Fraktionsantrag Nr. 5 der UKW- und SPD-Fraktion
vom 11. Mai 2016
Der Fraktionsantrag wurde zwischenzeitlich von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 0 (damit angenommen)
16Betreuungssituation an den Grundschulen in Kelkheim
Fraktionsantrag Nr. 7 der UKW-Fraktion vom 16. Juni 2016
11Verkauf eines städtischen Gewerbegrundstückes
im Gewerbegebiet Münster Süd, Gemarkung Münster,
Flur 21, Flurstück 337, Zwischen den Gräben
Beschluss:
1. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Betreuungsplätzen (Außerschulische Betreuung) an allen fünf Kelkheimer Grundschulen für
die nächsten fünf Jahre unter Berücksichtigung demographischer Gesichtspunkte zu erarbeiten.
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung ist vom Käufer zu übernehmen.
Der Abschluss des Grundstückskaufvertrages hat vorbehaltlich
der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung zu
Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 6
Dabei soll eine jährliche Steigerung des Betreuungsbedarfes
von 5 % bis zu einer Obergrenze von 75 % an den jeweiligen
Schulen berücksichtigt werden.
Bei der Erstellung des Konzepts ist die Zusammenarbeit mit
dem Main-Taunus-Kreis bezüglich der Bereitstellung von bestehenden Räumlichkeiten an den Grundschulen zu berücksichtigen und anzustreben.
2. Der Magistrat wird beauftragt mit den freien und kirchlichen
Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen in Kelkheim,
die Möglichkeit zur Schaffung von Hortplätzen in den jeweiligen Einrichtungen zu eruieren. Dem Fachausschuss ist zu
berichten.
▼
Beschluss:
Dem Verkauf des Gewerbegrundstücks Gemarkung Münster,
Flur 21, Flurstück 337 „Zwischen den Gräben“ in Größe von
3.619 m² an eine Firma aus Kelkheim (Taunus) wird zugestimmt.
Der Kaufpreis wird auf 200,– € / m² = 723.800,– € festgesetzt.
Hierin sind sämtliche auf das Grundstück entfallenden Anliegerleistungen (Erschließungsbeiträge für alle Teileinrichtungen,
Kostenerstattungsbeiträge für Ausgleichsmaßnahmen, Abwasser- und Wasserbeiträge) enthalten. Die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse für Kanal und Wasser sind von dem
Käufer zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis: 42 : 0 : 1 (damit angenommen)
Fraktionsantrag Nr. 11 der UKW-Fraktion vom 23. Juni 2016
17Arbeits-/Projektgruppe zur Neugestaltung der sogenannten Betreuungspfeiler für die U3-KiTa-Betreuung
Fraktionsantrag Nr. 8 der FDP-Fraktion vom 20. Juni 2016
Die Sondernutzungssatzung der Stadt Kelkheim wird wie folgt
geändert:
Gemäß dem einstimmigen Votum aller Fraktionen im Rahmen
der Präsidiumssitzung vom 4. Juli 2016 wird der Fraktionsantrag
Nr. 8 der FDP-Fraktion vom 20. Juni 2016 durch den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen ersetzt.
„4a. Bis zu zwei Werbeplakatständer mit einer Breite von
bis zu 0,80 m oder Warenträger, Ausstellungsvitrinen, o. Ä.
mit einer Breite von bis zu 1,00 m auf dem Gehweg unmittelbar vor dem Ort der Leistung während der Geschäftszeiten, wenn nach der Aufstellung für den Fußgängerverkehr
eine begehbare Restgehwegbreite von mindestens 1,00 m
verbleibt. Die Nutzung ist nur erlaubnisfrei, wenn die aufgestellten Anlagen eine Gesamtfläche von 2 m2 nicht überschreiten und die Nutzung dem Ordnungsamt der Stadt
Kelkheim (Taunus) vor der Aufstellung zur Kenntnis gegeben wurde.“
Beschluss:
(Gemeinsamer Fraktionsantrag Nr. 12 der aller Fraktion vom
4. Juli 2016)
Der Magistrat wird beauftragt unterschiedliche Modelle/Systeme zur Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen durch
Städte und Kommunen einzuholen, zu prüfen und geeignete
Modelle für Kelkheim vorzuschlagen und im Fachausschuss zu
erläutern.
Die geeigneten Modelle/Systeme sollen der Fachöffentlichkeit
vorgestellt werden z. B. Trägern, Leitungen, Elternvertretungen
von Einrichtung und deren Stellungnahmen sind ebenfalls einzuholen.
Hieraus ist eine Empfehlung für die Zuschuss-Struktur der U3Betreuung Kelkheim zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 0 (damit angenommen)
18Flächenermittlung aus dem Flächennutzungsplan - Aufstellung von Bebauungsplänen
Fraktionsantrag Nr. 9 der FDP-Fraktion vom 20. Juni 2016
Beschluss:
Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Flächen aus dem Flächennutzungsplan zu ermitteln, für die nach entsprechenden Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich
ein Bebauungsplan aufgestellt werden kann.
Die verschiedenen Standorte sind mit einer Gegenüberstellung
von Pro und Contra aus der Sicht der Verwaltung aufzuzeigen.
1. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 Sondernutzungssatzung wird eingefügt:
2.Im Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung wird
der Abschnitt „Warenautomaten …“ wie folgt gefasst:
„Warenautomaten, die mehr als 30 cm in den Verkehrsraum
hineinragen, Warenträger, Litfaßsäulen, Werbeanlagen, Ausstellungsvitrinen, Altkleidercontainer, Fahnenmasten, u. A.,
die nicht unter § 5 Abs. 1 Nr. 4a fallen, je Stück ...“
3.Im Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung wird
der Abschnitt „Plakatständer“ wie folgt gefasst:
„Plakatständer für kommerzielle Werbung, die nicht unter
§ 5 Abs. 1 Nr. 4a fallen, je Stück ...“
Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 0 (damit angenommen)
Der Fraktionsantrag wird in den Ausschuss für Planen, Bauen
und Wirtschaft und den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Folgende Vorlage wurde zur Kenntnis genommen:
• Steuerungsbericht zum 30. April 2016
KELKHEIM (TAUNUS), 8. JULI 2016
WOLF-DIETER HASLER – STADTVERORDNETENVORSTEHER
Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 0 (damit angenommen)
19Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Eppsteiner Straße
Fraktionsantrag Nr. 10 der UKW-Fraktion
vom 22. Juni 2016
Fraktionsantrag Nr. 10 der UKW-Fraktion vom 22. Juni 2016
1.Der Magistrat wird beauftragt im westlichen Teil der Eppsteiner Straße in Fischbach (zwischen der Kreuzung Lang-/
Ruppertshainer Straße - Eppsteiner Straße und der Einmündung der Eppsteiner Straße in die B 455) eine Tempo-30-Zone einzurichten.
2. Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob die
Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Einmündungen und der Belange des (zukünftigen) Buslinienverkehrs
erfordert, der Eppsteiner Straße gegenüber den einmündenden Straßen (Behringstraße, Im Unterdorf, Brühlweg, Im
Schulzehnten) Vorfahrt zu gewähren. Ebenfalls soll geprüft
werden, wie die Verkehrssicherheit an der Einmündung der
Behringstraße und der Straße Im Unterdorf in die Eppsteiner
Straße (Pseudo-Kreuzung) erhöht werden kann.
In den Beratungen im zuständigen Ausschuss sollen weitere
Straßen, die für eine Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Frage
kommen, benannt werden.
Abstimmungsergebnis: 43 : 0 : 0 (damit angenommen)
Der Fraktionsantrag und die Ergänzung zur Beratung werden
in den Ausschuss für Verkehr, Umwelt, Energie und öffentliche
Sicherheit verwiesen.
20
Änderung der Sondernutzungssatzung (straßenrechtliche Befreiung für Plakatständer des Einzelhandels)
Fraktionsantrag Nr. 11 der UKW-Fraktion vom 23. Juni 2016
Kulturförderpreis 2016
In diesem Jahr soll die Verleihung des Kelkheimer Kulturförderpreises erfolgen.
Nach den Satzungsbestimmungen kann jeder Einwohner der
Stadt Kelkheim Vorschläge an den Magistrat richten.
Vorgeschlagen werden können einzelne Personen oder Gruppen, die sich um das kulturelle Leben in der Stadt Kelkheim
verdient gemacht haben.
Die Preisträger müssen Einwohner der Stadt Kelkheim sein.
Der Preis ist mit 3.000 € dotiert.
Vorschläge bitten wir mit kurzer schriftlicher Begründung bis
zum 31. August 2016 einzureichen beim:
Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus)
Kulturreferat
Gagernring 6
65779 Kelkheim (Taunus)
KELKHEIM (TAUNUS), 12. JULI 2016
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
Wir sind jetzt auch bei facebook.com online
Besuchen Sie uns uns unter „StadtKelkheim”.
Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 7
Stadt Kelkheim (Taunus)
Der Magistrat
STELLENAUSSCHREIBUNG
Der Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus) sucht für die städtische Jugendarbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Sozialarbeiterin/ einen Sozialarbeiter
(oder vergleichbare Ausbildung)
als Vollzeitkraft.
Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen:
–aktive Mitgestaltung der städtischen Jugendtreffs unter
geschlechtsspezifischen und interkulturellen Aspekten
–Organisation und Durchführung von Freizeit- und
Ferienaktivitäten sowie internationaler Jugendangebote
–Begleitung eines Projekts zum Thema „Mobilität/
Fahrrad/BMX/Technik“ (oder projektbezogene Arbeit)
–sozialräumliche Jugendarbeit
(Vernetzung mit Schulen und Vereinen)
Wir erwarten:
– abgeschlossenes Studium
– Konfliktfähigkeit und Bereitschaft zur Beziehungsarbeit
mit Jugendlichen
–Umgang mit antidiskriminierenden Handlungsweisen
–diversitätsbewusste Arbeit mit Jugendlichen
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit
– Einsatz von flexiblen Arbeitszeiten
– Ideen, Engagement und Organisationsgeschick
– gute EDV Kenntnisse
Wünschenswert wäre:
–Medienkompetenz
– mindestens eine Fremdsprache
– Interesse an erlebnispädagogischen Angeboten
Wir bieten:
– Mitarbeit in einem motivierten Team
– flexible Arbeitszeiten
– eine Vergütung bis max. Entgeltgruppe S12 TVöD
(Tarifvertrag öffentlicher Dienst)
– alle im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen
(z. B. Zusatzversorgung, Leistungsentgelt)
– Fortbildungsmöglichkeiten und Supervision
– aktive Mitgestaltung bei der Qualitätsentwicklung
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie
ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn
sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
W I L L K O M M E N I N K E L K HEIM
Die Flüchtlingshilfe Kelkheim ist ein Netzwerk ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer, das die Flüchtlinge in Kelkheim
in vielfältiger Weise unterstützt. Wer mitmachen möchte, findet Informationen zu Aktivitäten und Ansprechpartnern unter
www.fluechtlingshilfe-kelkheim.de.
•Für die Sommerferien sucht die Flüchtlingshilfe Kelkheim
Lehrer, Nachhilfelehrer, Studenten, die eine kleine Gruppe
jugendlicher Flüchtlinge wochen- oder tageweise in Deutsch
als Fremdsprache unterrichten. Ansprechpartnerin ist Uli
Bornscheuer ([email protected]).
•Die Fahrrad AG sucht Helfer, die mit den Geflüchteten deren
Fahrräder reparieren. Kontakt: [email protected]
•Das Café International sucht Rucksäcke und Reisetaschen.
Außerdem werden Helfer für das Café gebraucht. Bitte bei
Mafalda Pinto-Schneider melden ([email protected]) melden.
KELKHEIM (TAUNUS), 12. JULI 2016
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
Stadtmeisterschaften 2016
Ergebnisse der Kelkheimer Stadtmeisterschaften
im Fußball vom 9. Juli 2016
anlässlich der 125 Jahrfeier des SV Ruppertshain
Die Stadtmeisterschaften im Fußball am Samstag, dem 9. Juli
2016, auf dem Gelände des SV Ruppertshain brachten folgende
Ergebnisse:
G-Jugend:
1. Platz und Stadtmeister 2016
2. Platz
3. Platz
4. Platz
TuS Hornau
SV Ruppertshain
SG Kelkheim
SV Fischbach
Senioren:
1. Platz und Stadtmeister 2016
2. Platz
3. Platz
TuS Hornau
SV Ruppertshain
SG Kelkheim.
KELKHEIM (TAUNUS), 15. JULI 2016
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
Ausstellungen
Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unter­
lagen (Lebenslauf, Qualifikationen etc.) bitte bis zum 1. August 2016 an den
GRENZENLOS
Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus)
Personal- und Organisationsamt
Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus)
in der Galerie der Stadt Kelkheim
in der Alten Kirche Hornau, Rotlintallee
Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an die pädagogische Leitung,
Frau Bliedtner, Tel.-Nr. 06195 803-880 oder an die Leiterin des
Amtes für Soziales, Frau Mann, Tel.-Nr. 06195 803-800.
KELKHEIM (TAUNUS), 6. JULI 2016
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 8
Malerei von Wiebke Knabe
Öffnungszeiten bis Sonntag, 31. Juli 2016:
Mittwoch und Samstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Sonntag von 11:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Veranstalter: Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus)
KELKHEIM (TAUNUS), 11. JULI 2016
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
Brandschutz
Ämter / E-Mail-Adressen
(Auszug, das komplette Verzeichnis finden Sie unter
www.kelkheim.de)
Sprechstunde Stadtbrandinspektor
nach vorheriger Terminabsprache.
Terminvereinbarung unter Telefon 0176 24278934 oder E-Mail
[email protected]
Sie finden die Feuerwehren im Internet unter:
www.feuerwehr-kelkheim.de
Übungen – Schulungen – Veranstaltungen
FFW Münster
Einsatzabteilung: Mi., 20.07., 20.00 Uhr, Übung
Do., 21.07., 19.00 Uhr, Fahrzeugwartung
Alters- und Ehrenabteilung:
Do., 21.07., 17.30 Uhr, Floriansstammtisch
FFW Mitte
Minilöscher:
Do., 21.07., Kein Treffen,
wir wünschen schöne Ferien
Jugendfeuerwehr: Do., 21.07., Kein Treffen,
wir wünschen schöne Ferien
Einsatzabteilung: Di., 19.07., 19:30 Uhr, Jungfuchs-Übung
FFW Fischbach
Jugendfeuerwehr: Di., 19.07., 17:30 Uhr, Ferien
Minilöscher: Do., 21.07., 16:00 Uhr, Ferien
FFW Ruppertshain
Minilöscher:
Während der Ferien keine Termine.
Jugendfeuerwehr: Während der Ferien keine Termine.
Einsatzabteilung: Do., 21.07., 19:00 Uhr, Übung
Haupt- und Rechtsamt
[email protected]
[email protected]
Pressestelle
Planen und Bauen [email protected]
Liegenschaftsamt
[email protected]
Ordnungsamt
[email protected]
Einwohnermeldeamt
[email protected]
Finanzen
[email protected]
Steueramt
[email protected]
Wirtschaftsförderung
[email protected]
Soziales
[email protected]
Stadtbibliothek
[email protected]
Standesamt
[email protected]
Kulturreferat
[email protected]
Personal- u. Organisation
[email protected]
2016
20.
FFW Eppenhain
Einsatzabteilung: Di., 19.07., 19:30 Uhr, Übung
Jugendfeuerwehr: Fr., 22.06., 18:00 Uhr Treffen
Sa., 23.07., Tagesausflug
Die Feuerwehr Kelkheim Eppenhain wünscht allen sonnige Sommerferien.
Bürgermeister
[email protected]
Jugend singt!
Jugend musiziert!
Gastkonzert des
CHILTERN MUSIC ACADEMY
YOUTH CHOIR & BAND
aus High Wycombe
Mittwoch, 27. Juli 2016
19:30 Uhr (Einlass 18:30 Uhr)
St.-Dionysius-Kirche
Kelkheim-Münster
Am Kirchplatz
Eintritt frei
Veranstalter:
Musica Europa High Wycombe
mit freundlicher Unterstützung des
Katholischen Kirchenchores St. Dionysius,
Kelkheim-Münster
und der Stadt Kelkheim (Taunus)
Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 9
VORANKÜNDIGUNG
Ökumenischer Flohmarkt
am Samstag, dem 27. August 2016
von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr in der Stadthalle Kelkheim (Taunus),
ausgeführt von dem Förderverein Sozialstation, allen christlichen Gemeinden Kelkheims,
dem Deutschen Roten Kreuz und der Lebenshilfe.
Gerne werden gute, brauchbare Sachspenden entgegengenommen.
Die Annahmestellen und Annahmezeiten werden noch bekanntgegeben.
KELKHEIM (TAUNUS), 8. JULI 2016
DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER
SERVICESEITE
Sprechstunden im Rathaus
Öffnungszeiten der Stadtbibliothek
Am Marktplatz 1, Kelkheim. Tel. 06195 8539, Fax 06195 902778
E-Mail: [email protected] · Homepage: www.kelkheim.de/buch
Bürgermeister Albrecht Kündiger, Telefon 06195 803-300
E-Mail: [email protected]
Termin der Bürgermeistersprechstunde:
Kelkheim, Rathaus Mittwoch, 20. Juli 2016
10:00 Uhr
Rathaus Kelkheim, einschließlich Stadtkasse Telefon 06195 803-0
Sprechstunde
Montags bis freitags
Dienstags
und donnerstags
Freitags: Keine Sprechstunde im Standesamt.
Dienstag bis Samstag
Dienstag und Donnerstag
von 10:00 bis 13:00 Uhr
von 15:00 bis 19:00 Uhr
Ausländerbeirat
Mafalda Pinto-Schneider, [email protected]
von 08:00 bis 12:00 Uhr
von 14:00 bis 16:00 Uhr
von 16:00 bis 18:00 Uhr
Anmeldung zur Eheschließung nach tel. Vereinbarung. Die Vormittagssprechstunden des Einwohnermeldeamtes beginnen bereits um 07:00 Uhr.
Ortsgericht Kelkheim (Taunus), Telefon 06195 803-280
(nur in den Sprechzeiten) Dienstag, 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr,
Rathaus Gagernring 6, Zimmer 016, E-Mail: [email protected]
Schiedsamt Kelkheim, Telefon 06195 672806
Sprechstunde nach Vereinbarung. E-Mail: [email protected]
Beratungsstelle „Älter werden in Kelkheim”, Telefon 06195 803-821
Zimmer 016/017, E-Mail: [email protected]
Sprechstunde: montags 09:00-12:00 Uhr, mittwochs 10:00-12:00 Uhr,
donnerstags 16.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Vermittlung von Heinzelmenschen – Nachbarschaftshilfen – Bedarf
oder Mithilfe über die Beratungsstelle oder Telefon 06195 803-821
Stadtwerke Kelkheim Wasserwerk Rufbereitschaft
Montag bis Freitag (außer gesetzl. Feiertag) 07:00 bis 16:00 Uhr, Telefon
06195 9948-13 oder 803-966. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Rufbereitschaft unter der Nummer 0172 8306647 erreichbar.
Bürgerstiftung Kelkheim
Infos unter www.buergerstiftung-kelkheim.de
Museum Kelkheim – Sammlung für Möbelhandwerk und
Stadtgeschichte – Frankfurter Straße 21
Kontakt und für Führungen nach Anmeldungen: Museum Kelkheim, Dorothee Sommer, [email protected] (Tel. 06174 9685492)
Kelkheimer Amtsblatt KW 28 – 16.07.2016 – Seite 10
Büro für bürgerschaftliches Engagement
Alte Schulstraße 8, Telefon 06195 903223 · Fax 06195 9695371
Montag von 15:00 bis 17:00 Uhr · Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr
Sprechstunde der Mobilen Jugendarbeit Kelkheim u. Liederbach – Aufsuchende Jugendarbeit, Jugend- u. Suchtberatung
Offene Sprechstunden: Montag und Donnerstag 14:00 bis 15:00 Uhr
Für Jugendliche, Eltern und Angehörige.
Alte Schulstraße 8, 65779 Kelkheim (Taunus),
Telefon: 06195 675666 Mobil: 0163 7434-112 oder 117.
E-Mail: [email protected]
Weitere Terminvereinbarungen sind nach Absprache möglich.
Forst
Revierförster: Martin Kunze, E-Mail [email protected]
Öffnungszeiten Wertstoffhof und Grünschnittannahmestelle
Wertstoffhof: Zeilsheimer Weg 4, samstags von 08:00-12:00 Uhr
Grünschnittannahmestelles: an der B 519 zwischen Liederbach und
Hofheim, samstags von 08:00-18:00 Uhr.
Die Kassenzeiten des Freibades sind:
Montags bis donnerstags von 07:00 bis 19:00 Uhr und
freitags bis sonntags und an Feiertagen von 09:00 bis 19:00 Uhr.
Eine Stunde nach Kassenschluss müssen alle Personen das Freibad
verlassen haben. Abendtarif ab 17:00 Uhr.
Bei besonders gutem Wetter können sich die Öffnungszeiten verlängern.
Bei schlechem Wetter wird das Freibad kurzfristig geschlossen.
Aktuelle Informationen bei schlechtem Wetter können unter der Telefonnummer 06195 3306 abgerufen werden.
Hospiz-Verein Kelkheim e. V. ... Wegbegleiter ...
Kontakt: Ute Winter, Tel. 0151 46707108