jetzt downloaden..., - der Marktgemeinde Neumarkt in

Marktgemeinde Neumarkt in Steiermark – Projektvorprüfung
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Fragen zur Bauplatzeignung gem. § 5 Stmk. Baugesetz
Ist der Bauplatz im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen?
Wenn NEIN, bestehen Ausnahmegründe, welche das Bauen im Freiland
zulassen?
Liegt bereits ein raumplanerisches Gutachten vor, welches die
Bauführung im Freiland positiv beurteilt?
Ist bei der Errichtung eines Ferienwohnhauses der Bauplatz als
Ferienwohngebiet ausgewiesen?
Liegt die Bebauungsdichte im zulässigen Rahmen?
Werden die Vorgaben eines allfälligen Bebauungsplanes oder einer
Bebauungsrichtlinie eingehalten?
Liegt der Bauplatz außerhalb von Gefahrenzonen von Wildbach oder
Lawinen?
Ist der Bauplatz nicht als Wald im Sinne des Forstgesetzes ausgewiesen?
Besteht eine für den Verwendungszweck geeignete und rechtlich
gesicherte Zufahrt von einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche?
Ist eine hygienisch einwandfreie und für den Verwendungszweck des
Bauvorhabens ausreichende Wasserversorgung vorhanden?
Ist eine für den Verwendungszweck erforderliche Energieversorgung
vorhanden?
Ist die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gegeben?
Ist die Entsorgung der Dach- und Oberflächenwässer möglich und
gegeben?
Ist der Untergrund tragfähig sowie die Sicherheit der Nachbarobjekte
gegeben?
Ja
Nein
Vorprüfung von eingereichtem Bauansuchen
Liegt die Zustimmung des Grundeigentümers vor?
Liegt die Zustimmung der Miteigentümer vor?
Schriftliches Bauansuchen (einfach) vorhanden?
Nachweis des Eigentums oder des Baurechtes vorhanden?
Nachweis eines Grundstückes im Sinne des Vermessungsgesetzes
(abgesehen Ausnahmebestimmungen)?
Angaben über die Bauplatzeignung gem. § 5 Stmk. BauG?
Wird das Projekt dem Orts- und Landschaftsbild gerecht?
Liegt das Grundstück in der Ortsbildschutzzone (Ortsbildgutachten)?
Projektunterlagen in 2-facher Ausfertigung vorhanden?
Nachvollziehbare Bebauungsdichteberechnung?
Nachweis über die Einhaltung des Brandschutzes / Schallschutzes?
Sind in den Einreichplänen die Geländelinien (Urgelände und neues
Gelände) eingetragen?
Sind die Einreichunterlagen von einem befugten Planverfasser erstellt und
unterfertigt?
Sind die erforderlichen Parkplätze vorhanden bzw. die neu zu
errichtenden Parkplätze im Einreichplan (Lageplan) eingetragen?
Werden die erforderlichen Grenz- und Gebäudeabstände eingehalten?
Liegt die erforderliche Zustimmung des Straßenerhalters hinsichtlich
Straßenabstand vor?
Ja
Nein