Marktgemeinde Neumarkt in Steiermark – Projektvorprüfung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Fragen zur Bauplatzeignung gem. § 5 Stmk. Baugesetz Ist der Bauplatz im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen? Wenn NEIN, bestehen Ausnahmegründe, welche das Bauen im Freiland zulassen? Liegt bereits ein raumplanerisches Gutachten vor, welches die Bauführung im Freiland positiv beurteilt? Ist bei der Errichtung eines Ferienwohnhauses der Bauplatz als Ferienwohngebiet ausgewiesen? Liegt die Bebauungsdichte im zulässigen Rahmen? Werden die Vorgaben eines allfälligen Bebauungsplanes oder einer Bebauungsrichtlinie eingehalten? Liegt der Bauplatz außerhalb von Gefahrenzonen von Wildbach oder Lawinen? Ist der Bauplatz nicht als Wald im Sinne des Forstgesetzes ausgewiesen? Besteht eine für den Verwendungszweck geeignete und rechtlich gesicherte Zufahrt von einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche? Ist eine hygienisch einwandfreie und für den Verwendungszweck des Bauvorhabens ausreichende Wasserversorgung vorhanden? Ist eine für den Verwendungszweck erforderliche Energieversorgung vorhanden? Ist die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gegeben? Ist die Entsorgung der Dach- und Oberflächenwässer möglich und gegeben? Ist der Untergrund tragfähig sowie die Sicherheit der Nachbarobjekte gegeben? Ja Nein Vorprüfung von eingereichtem Bauansuchen Liegt die Zustimmung des Grundeigentümers vor? Liegt die Zustimmung der Miteigentümer vor? Schriftliches Bauansuchen (einfach) vorhanden? Nachweis des Eigentums oder des Baurechtes vorhanden? Nachweis eines Grundstückes im Sinne des Vermessungsgesetzes (abgesehen Ausnahmebestimmungen)? Angaben über die Bauplatzeignung gem. § 5 Stmk. BauG? Wird das Projekt dem Orts- und Landschaftsbild gerecht? Liegt das Grundstück in der Ortsbildschutzzone (Ortsbildgutachten)? Projektunterlagen in 2-facher Ausfertigung vorhanden? Nachvollziehbare Bebauungsdichteberechnung? Nachweis über die Einhaltung des Brandschutzes / Schallschutzes? Sind in den Einreichplänen die Geländelinien (Urgelände und neues Gelände) eingetragen? Sind die Einreichunterlagen von einem befugten Planverfasser erstellt und unterfertigt? Sind die erforderlichen Parkplätze vorhanden bzw. die neu zu errichtenden Parkplätze im Einreichplan (Lageplan) eingetragen? Werden die erforderlichen Grenz- und Gebäudeabstände eingehalten? Liegt die erforderliche Zustimmung des Straßenerhalters hinsichtlich Straßenabstand vor? Ja Nein
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