Problematik mit der Raumplanung

Problematik mit der Raumplanung
Die detaillierte Planung des Stalles ist soweit abgeschlossen. Praktisch die einzige Hürde welche
das Projekt noch hat ist die Raumplanung der Gemeinde Meikirch. Da der Bauplatz in einem
Landschaftsschongebiet liegt, ist ein Geflügelstall dort nicht zonenkonform. Ein Kuhstall in
derselben Grösse oder auch ein Gewächshaus aus Glas wären aber im Schongebiet konform!
Stand der
Planung
Die detaillierte Planung des Stalles konnte grösstenteils abgeschlossen
werden (siehe Bauplan). Momentan stockt das Projekt noch an
raumplanerischen Hürden. Die Verhandlungen mit der OLK des Kantons Bern
(Orts- und Landschaftsbildkommission) sind auf guten Wegen und eine
Einigung kann mit grosser Wahrscheinlichkeit erzielt werden. Das Vorhaben
stockt somit hauptsächlich auf Gemeindeebene.
Landschaftsschongebiet
Der vorgesehene Bauplatz liegt, wie alle übrigen Flächen des Hofes, in einem
sogenannten Landschaftsschongebiet in der Landwirtschaftszone. In diesem
Schongebiet sind zwar bauliche Massnahmen gestattet, jedoch nur wenn sie
der bodenabhängigen Produktion dienen. Dies sind zum Beispiel die Milchund Rindfleischproduktion oder auch die Gemüseproduktion in einem
Gewächshaus, da diese Arten der Produktion auf den Boden angewiesen
sind. Im Landschaftsschongebiet sind aber alle Bauten zur
bodenunabhängigen Produktion untersagt. Darunter fallen unter anderem
Ställe für die Geflügelhaltung. Dies obschon die Hühner bei unserem Neubau
auch eine Weide von 4.5 ha zur Verfügung hätten.
Das Paradoxe an diesem Landschaftsschongebiet ist, dass auf dem
vorgesehenen Bauplatz zwar kein Legehennenstall, jedoch ein Kuhstall in der
gleichen Grösse oder auch ein grosses Gewächshaus aus Glas gebaut werden
dürfte.
Weiteres
Vorgehen
Damit das Projekt realisiert werden kann, muss die Schutzzone beim
Bauplatz aufgehoben werden. Eine solche Aufhebung von Schutzzonen um
den Bauernhof herum würde nicht nur beim Bucherhof Sinn machen,
sondern auch noch bei anderen Landwirtschaftsbetrieben in der Gemeinde.
Dadurch, dass die Schutzzone bis direkt an die Höfe gehen, haben diese
praktisch kein Entwicklungspotential, was die langfristige Zukunft von vielen
Bauernhöfen gefährden könnte.
Die Gemeinde Meikirch ist aktuell mit einer Überprüfung der
Landschaftsschongebiete beschäftigt. Was bei dieser Überprüfung
herauskommen wird, ist noch offen.
Bucherhof
Aetzikofen 8 │ 3045 Meikirch
Tel: 031 829 22 36 │ Mobile: 079 624 59 86
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