Weinböhla-Info Nr. 10

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28. Juli 2016 Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Weinböhla
- Staatlich anerkannter Erholungsort -
19. Zeltlager der Jugendfeuerwehren Meißen-Weinböhla-Niederau
Traditionsgemäß in der 1. Ferienwoche der Sommerferien fand auch dieses Jahr wieder das Zeltlager der Jugendfeuerwehren aus Meißen, Weinböhla und Niederau im Waldbad Oberau statt. 45 Kinder und Jugendliche verbrachten ihre erste
Ferienwoche bei Feuerwehrübungen, Spiel, Baden und Ausflügen miteinander. Wie immer hatten die Betreuer neben den
praktischen Übungen auch Überraschungen und tolle Erlebnisse im Gepäck. Für die Betreuer, alles Mitglieder der Wehren,
die sogar ihren Urlaub nutzen, um sich mit großem Engagement um die Kinder zu kümmern, ist das seit Jahren ein fester
Bestandteil der Jahresplanung. Spaß gab es für Groß und Klein.
Dank der Finanzierung des Lagers durch die Kommunen, den Landesjugendfeuerwehrverband Sachsen und Sponsoren
verbleibt bei den Teilnehmern ein moderater, für alle erschwinglicher Anteil.
Die Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister der drei beteiligten Kommunen ließen es sich nicht nehmen, persönlich das
Zeltlager der Jugendfeuerwehren zu besuchen und sich von dem gelungenen Ferienangebot der Freiwilligen Feuerwehren
zu überzeugen. Dass das Zeltlager ein wichtiger Baustein zur Gewinnung von Nachwuchs in den Wehren ist, hat die Praxis
gezeigt. Eins ist sicher: auch dieses Jahr nahmen die Beteiligten wieder schöne Erinnerungen mit, um dann vielleicht im
nächsten Jahr wieder mit dabei zu sein!
 AMTLICHES 
Elternbeiträge und Entgelte pro Monat in Weinböhlaer Kindertagesstätten anhand Betriebskostenabrechnung 2015
Auf Grundlage der Satzung über die Betreuung von Kindern und die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege in der Gemeinde Weinböhla (Kindertageseinrichtungssatzung) vom 19.09.2012 und anhand der Betriebskostenabrechnung 2015, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.06.2016 beschlossen, nachfolgende Elternbeiträge und Entgelte für die
Betreuung von Kindern in Weinböhlaer Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2016 zu erheben.
Elternbeiträge für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in der Kinderkrippe oder Kindertagespflege pro Monat
- 9 Stunden Betreuung
Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende
für das 1. Kind
200,43 €
192,43 €
für das 2. Kind161,43 €155,43 €
3.und weitere Kinder beitragsfrei
- 6 Stunden Betreuung
Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende
für das 1. Kind133,63 €128,30 €
für das 2. Kind107,63 €103,63 €
3. und weitere Kinder beitragsfrei
- 4,5 Stunden Betreuung Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende
für das 1. Kind
100,22 €
96,22 €
für das 2. Kind 80,72 €77,72 €
3. und weitere Kinder beitragsfrei
Elternbeiträge für Kinder ab 3 Jahren im Kindergarten bis zum Schuleintritt pro Monat
-9 Stunden Betreuung
Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende
für das 1. Kind122,26 €117,26 €
für das 2. Kind
98,26 €
95,26 €
3. und weitere Kinder beitragsfrei
- 6 Stunden Betreuung Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende
für das 1. Kind81,51 €78,18 €
für das 2. Kind65,51€63,51 €
3. und weitere Kinder beitragsfrei
- 4,5 Stunden Betreuung
Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende
für das 1. Kind61,13 € 58,63 €
für das 2. Kind
49,13 €
47,63 €
3. und weitere Kinder beitragsfrei
Elternbeiträge für Kinder vom Schuleintritt bis zur Vollendung der vierten Klasse bis 5 Stunden Betreuung im Hort pro Monat
Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende
für das 1. Kind58,82 €56,32 €
für das 2. Kind
47,15 €
45,49 €
3. und weitere Kinder beitragsfrei
Elternbeiträge für Kinder vom Schuleintritt bis zur Vollendung der vierten Klasse mit Frühhort bis 6 Stunden Betreuung pro
Monat
Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende
für das 1. Kind
70,59 €
67,59 €
für das 2. Kind
56,59 €
54,59 €
3. und weitere Kinder beitragsfrei
Zusätzliche Entgelte
Gelegentliche Mehrbetreuung während der Öffnungszeit über die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit hinaus pro angefangene Stunde
Krippe 4,59 €
Kindergarten
2,15 €
Hort 1,86 €
Zusätzliches monatliches Entgelt für die regelmäßige Betreuung über 9 Stunden bis maximal 10 Stunden während der Öffnungszeit pro Monat
Krippe22,27 €
Kindergarten13,58 €
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Nr. 10/28.07.2016
 AMTLICHES 
Gelegentlich vertraglich vereinbarte
Betreuung pro Tag
Krippe (9 Std.) Kindergarten (9 Std.)
Hort (6 Std.)
9,51 €
5,80 €
3,35 €
Betreuung außerhalb der Öffnungszeit
Wird durch den Träger anhand der tatsächlichen Aufwendungen erhoben
Weinböhla, 28.07.2016
Zenker
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 03/2016
„Waldhotel“
Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla hat in der Sitzung am 28.10.2015 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Nutzungserweiterung- Waldhotel als
Wohnanlage für altersgerechtes Wohnen
und Schaffung von fünf funktionell damit in
Verbindung stehenden Wohngrundstücken
sowie zur Nutzung der Tennishallen für
sportive Zwecke“ (SO Hotel und Seniorenzentrum) gefasst.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde mit der geänderten Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 03/2016 „Waldhotel“ in
der Sitzung des Gemeinderates Weinböhla am 22.06.2016 gebilligt. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.
1 BauGB erfolgt in Form der öffentlichen
Auslegung für die Dauer eines Monats.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr.
03/2016 „Waldhotel“ sowie die zugehörige Begründung werden in der Zeit vom
05.08.2016 bis einschließlich 05.09.2016
in der Gemeindeverwaltung Weinböhla,
Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt
zu jedermanns Einsicht während folgender
Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag:
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch:
9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie über die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung informieren.
Nr. 10/28.07.2016
In dieser Zeit besteht die Gelegenheit, die
Planungsabsichten zu erörtern sowie Anregungen und Bedenken zur Planung gegenüber der Gemeinde Weinböhla schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und
gegebenenfalls auch die Bezeichnung des
betroffenen Grundstücks/ Gebäudes enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme per
E-mail ist möglich, bitte an folgende Adresse: [email protected].
Weinböhla, den 15.07.2016
Zenker
Bürgermeister
Lageplan:
Ergänzungssatzung „Sachsenstraße“
Öffentliche Auslegung des Entwurfes
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla hat in seiner Sitzung am 22.06.2016 den
Entwurf der Ergänzungssatzung „Sachsenstraße“, bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext und der dazugehörigen Begründung, jeweils in der Fassung
24.05.2016 - zuletzt geändert: 08.06.2016
gebilligt und beschlossen diesen gemäß §
3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Ablauf der Ergänzungssatzung ist
an das vereinfachte Verfahren nach § 13
BauGB angelehnt. Die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB ist daher nicht erforderlich.
Die Vorschriften zum Umweltschutz nach
§ 1a Abs. 2 und Abs. 3 BauGB sowie § 9
Abs. 1a BauGB werden jedoch in einem
der Ergänzungssatzung zugehörigen Grünordnerischen Fachbeitrag beachtet. Die
Voraussetzungen für die Durchführung dieses beschleunigten einstufigen Verfahrens
sind somit erfüllt.
vom 05.08.2016 bis einschließlich
05.09.2016
in der Gemeindeverwaltung Weinböhla,
Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt
zu jedermanns Einsicht während folgender
Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag:
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch:
9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist kann sich die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung informieren. In
dieser Zeit besteht Gelegenheit im Bauamt
Anmerkungen, Hinweise und Bedenken
zur Planung gegenüber der Gemeinde
Weinböhla schriftlich oder zur Niederschrift
vorzubringen.
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen
sollten die volle Anschrift des Verfassers
und gegebenenfalls auch die Bezeichnung
des betroffenen Grundstückes/ Gebäudes
enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme
per E-Mail ist möglich, bitte an folgende
Adresse: bauamt@weinböhla.de
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 und 2
BauGB können abgegebene Stellungnahmen nach der Auslegungsfrist bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag im Sinne von § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) ist unzulässig,
wenn mit ihm nur Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Weinböhla, 15.07.2016
gez. Zenker
Bürgermeister
Lageplan:
Der Entwurf der Ergänzungssatzung
„Sachsenstraße“ nach § 34 Abs. 4 Satz
1 Nr. 3 BauGB in der Fassung vom
24.05.2016 - zuletzt geändert: 08.06.2016
mit dazugehöriger Begründung sowie der
Grünordnerische Fachbeitrag werden in
der Zeit
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 AMTLICHES 
Satzung über die Ehrung verdienstvoller Persönlichkeiten
durch die Gemeinde Weinböhla
(Ehrenbürgerschaftssatzung)
Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29.04.2015 (SächsGVBl. S. 349)
hat der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla in seiner Sitzung am 22.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
Vorbemerkung
Alle personengebundenen Funktionen und
Bezeichnungen der Satzung gelten sowohl
für die weibliche als auch für die männliche
Form.
§ 1 Ehrung verdienstvoller Bürger
(1) Die Gemeinde Weinböhla ehrt verdienstvolle Persönlichkeiten durch
a) die Ehrung im Ehrenamt
b) die Verleihung der Ehrenbürgerschaft
(2) Ziel der Verleihung ist es, allen Bürgern der Gemeinde Weinböhla Vorbilder
bei der Verwirklichung unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung und der
Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde
Weinböhla zu vermitteln.
(3) Die Ehrung nach Satz 1 begründet keinerlei besonderen Rechte.
(4) Es besteht kein Rechtsanspruch auf
eine Ehrung.
§ 2 Ehrung im Ehrenamt
(1) Mit der Ehrung im Ehrenamt werden
Persönlichkeiten geehrt, die sich ehrenamtlich um das Wohl oder das Ansehen
der Gemeinde Weinböhla verdient gemacht haben. Die Ehrung erfolgt jährlich
im Rahmen des Tags des Ehrenamtes in
einem ansprechenden Rahmen.
(2) Die Entscheidung über die Ehrung des
Ehrenamtes trifft der Bürgermeister.
§ 3 Ehrenbürgerrecht
(1) Die Gemeinde Weinböhla kann an
verdienstvolle Persönlichkeiten den Titel
„Ehrenbürger der Gemeinde Weinböhla“
verleihen.
(2)Mit dem Ehrentitel des Ehrenbürgerrechts können Personen geehrt werden,
die sich um das gesellschaftliche, politische, kulturelle, religiöse, soziale oder
wirtschaftliche Leben in der Gemeinde
Weinböhla in herausragender Weise verdient gemacht und durch ihr Wirken das
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Ansehen der Gemeinde Weinböhla in besonderem Maße gemehrt haben. Verstöße gegen die Menschlichkeit, Amts- und
Machtmissbrauch und Verstöße gegen
Strafrechtsnormen schließen eine Verleihung der Ehrenbürgerschaft aus.
(3) Es wird an lebende Personen verliehen.
(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts
ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde Weinböhla. Sie sollen nicht mehr als 3
lebende Personen tragen.
(5) An die Verleihung der Ehrenbürgerschaft sind folgende Rechte gebunden:
a) Die geehrte Persönlichkeiten tragen den
Titel
„Ehrenbürger der Gemeinde Weinböhla“
b)Sie werden zu Festveranstaltungen der
Gemeinde Weinböhla eingeladen und erhalten Ehrenplätze.
c) Sie werden zu Fahrten und weiteren
besonderen Anlässen des Gemeinderates
eingeladen. Dies gilt auch für eine Begleitperson.
d) Die Gemeinde Weinböhla kann öffentliche Einrichtungen/Anlagen, die symbolisch prägend für den Namen des Geehrten
stehen, diese nach ihm benennen. Hierfür
bedarf es eines gesonderten Gemeinderatsbeschlusses.
(6) Für die Ehrung unter Absatz 5 Buchstabe d besteht kein Rechtsanspruch.
§ 4 Verfahren zur Verleihung
(1) Die Verleihung einer Ehrenbürgerschaft
können vom Bürgermeister, den Gemeinderäten und nach § 23 SächsGemO durch
Einwohnerantrag schriftlich beantragt
werden. Der Antrag sollte ausführlich die
Art und den Umfang der besonderen Verdienste enthalten.
(2) Über die Verleihung des Ehrentitels entscheidet der Gemeinderat.
(3) Die Entscheidung erfolgt durch Wahl.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen
der anwesenden Stimmberechtigten erhält.
(4) Der Beschluss zur Verleihung des Ehrentitels ist durch öffentliche Bekanntgabe
bekannt zu machen.
(5) Das Ehrenbürgerrecht wird im Rahmen
einer feierlichen Veranstaltung durch den
Bürgermeister verliehen.
(6) Dem zu Ehrenden wird hierüber ein
Ehrenbürgerbrief ausgehändigt, der neben
dem Namen des Geehrten eine Würdigung
seiner herausragenden Verdienste sowie
das Datum und die Nummer des Gemeinderatsbeschlusses über die Verleihung
enthält.
§ 5 Aberkennung der Ehrenbürgerschaft
(1) Erweist sich der Geehrte des verliehenen Ehrentitels unwürdig, so kann er ihm
aberkannt werden.
(2) Die Aberkennung einer Ehrenbürgerschaft kann vom Bürgermeister, den Gemeinderäten und durch Einwohnerantrag
schriftlich beantragt werden.
(3) Der Antrag sollte eine ausführliche Begründung für die Aberkennung enthalten.
(4) Vor der Aberkennung des Ehrentitels ist
dem Betroffenen die Möglichkeit der Stellungnahme einzuräumen.
(5) Der Widerruf erfolgt durch Beschluss
des Gemeinderates mit der Mehrheit von
zwei Dritteln der Mitglieder des Gemeinderates in nicht öffentlicher Sitzung.
(6) Die Geehrten oder deren Erben sind
durch den Bürgermeister zur Herausgabe
des Ehrenbürgerbriefes an die Gemeinde
Weinböhla aufzufordern, um ihn als ungültig zu kennzeichnen.
§ 6 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr
nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder
fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3.der Bürgermeister dem Beschluss nach
§ 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1
SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Nr. 10/28.07.2016
 AKTUELLES 
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder
4 geltend gemacht worden, so kann auch
nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Weinböhla, den 22.06.2016
Zenker
Bürgermeister
Bericht zur 16. Sitzung des
Gemeinderates am 22.06.2016
Zur Gemeinderatssitzung am 22.06.2016
fanden sich 17 Gemeinderäte und 8 Besucher im Sitzungssaal des Rathauses ein.
Bürgermeister Herr Zenker begrüßte die
Gemeinderäte und Besucher der Sitzung.
Nach der Protokollbestätigung ließ Bürgermeister Herr Zenker die Ereignisse der
letzten Wochen Revue passieren. Das waren u.a. am:
ƒƒ 23./24.04.2016 Weinwanderwochenende
ƒƒ 25./26.04.2016 Fahrt nach Granowo Bürgermeister Herr Zenker bedankte
sich recht herzlich bei Gemeinderätin
Fröbel für ihre Tätigkeit als Übersetzerin
während des Aufenthaltes in Granowo.
ƒƒ 27.04.2016 Tag der offenen Tür in der
Grundschule Weinböhla
ƒƒ 30.04.2016 Maibaumstellen
ƒƒ 01.05.2016 Hähnewettkrähen
ƒƒ 04.05.2016 letzter Schultag der
10.-Klässler der Oberschule mit Umzug
ƒƒ 15.05.2016 Pfingstsingen der Chorgemeinschaft Coswig/Weinböhla u.
Umgebung e.V.
ƒƒ 21.05.2016 Weinpflanzaktion und
5-Jahres-Charterfeier des Lions-Club
Weinböhla
ƒƒ 21.05.2016 Aktival 24 Stundenaktion im
KIZ-Treff (Foto)
ƒƒ 29.05.2016 Eröffnung der Sonderausstellung „666 Jahre Weinböhla“ im
Heimatmuseum
ƒƒ 01.06.2016 Kinderfest in der Grundschule
ƒƒ 03.06.2016 Graffitiprojekt der Oberschule
ƒƒ 05.06.2016 Kunstmarkt
ƒƒ 09.06.2016 Weinböhlaer Kindergartenturnen
ƒƒ 15.06.2016 Übergabe des Fördermittelbescheides für den Kunstrasenplatz
Sportplatz Spitzgrundstraße
ƒƒ 17.06.2016 Übergabe des Fördermittelbescheides für Tanklöschfahrzeug für
die FFW Weinböhla
ƒƒ 17.06.2016 Richtfest Kirchplatz 10/Rathausstraße 9
Nr. 10/28.07.2016
ƒƒ 18.06.2016 Sommerfest der Händler
Anschließend gab Bürgermeister Herr Zenker eine Vorschau auf anstehende Veranstaltungen. Das sind u.a. am:
ƒƒ 23.06.2016 Schulentlassungsfeier der 4.
Klässler der Grundschule
ƒƒ 25.06.2016 Tag des offenen Weinbergs
ƒƒ 08.07.2016 Start des FreiluftKinos
ƒƒ 06.08.2016 Schuleinführungsveranstaltung der Weinböhlaer Schulanfänger
ƒƒ 13./14.08.2016 Kaninchenzüchterausstellung
Im Tagesordnungspunkt 3 stellte Herr Victoratos vom betreuenden Architekturbüro
den Aus- und Umbau des 2. Obergeschosses und Dachgeschosses des Zentralgasthofes vor. Entstehen sollen Räumlichkeiten für die Bibliothek mit Kinder- und
Jugendbibliothek sowie Verweilbereichen
für Groß und Klein. Die Räumlichkeiten
im Dachgeschoss sollen den Vereinen zur
Verfügung gestellt werden. Schwerpunkte
beim Ausbau liegen auf dem Brandschutz,
der Dachdämmung und dem 2. Rettungsweg.
Im Anschluss fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
ƒƒ Billigungs- und Auslegungsbeschluss
des Vorentwurfs zum Bebauungsplan
Nr. 02/2016 „Dresdner Straße / Schwarzer Weg“ (Öffentliche Bekanntmachung
erfolgte bereits im Amtsblatt Nr. 9 vom
30.06.2016)
ƒƒ Billigungs- und Auslegungsbeschluss
des Vorentwurfs zum Bebauungsplan
Nr. 03/2016 „Waldhotel“ (Öffentliche Bekanntmachung auf Seite 3)
ƒƒ Billigungs- und Auslegungsbeschluss
zur Ergänzungssatzung „Sachsenstraße“ (Öffentliche Bekanntmachung auf
Seite 3)
ƒƒ Abberufung eines beratenden Mitgliedes
des Technischen Ausschusses
Bürgermeister Herr Zenker informierte im
Tagesordnungspunkt 12 über die 6. Bevölkerungsprognose des Freistaates Sachsen
vom 19.04.2016. Die 6. Prognose sieht
maßgeblich besser aus für Weinböhla
als noch die Daten der 5. Bevölkerungsprognose. Die 5.Prognose sagte hier für
Weinböhla bis 2025 einen Bevölkerungsrückgang auf 9.000 Einwohner voraus,
was gegenüber 2014 einem Bevölkerungsrückgang von 11,5% entspricht. Die 6.
Bevölkerungsprognose rechnet hingegen
mit einem Einwohnerzuwachs von 4,5 %
auf 10.600 Einwohner für den gleichen
Zeitraum bis 2025. Damit unterscheiden
sich die beiden Prognosen um 1.600 Menschen, das sind ca.16 %.
Im Tagesordnungspunkt 13 – Anfragen und
Informationen – informierte Bürgermeister
Herr Zenker, dass bereits 48 Anfragen für
die Nutzung der Seniorenwohnungen im
ehemaligen Waldhotel, welches durch die
advita Pflegedienst GmbH umgebaut wird,
vorliegen. Ein Antrag auf Umnutzung des
Waldhotels liegt dem Landrats Meißen bereits seit längerem vor.
In der anschließenden Bürgerfragestunde wurden Fragen bezüglich des Bebauungsplanes zum ehemaligen Waldhotel,
zur Satzung über die Ehrung verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Gemeinde
Weinböhla und zum Zustand und der Befahrbarkeit des Auerweges beantwortet.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates
findet am 24.08.2016, 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Ausstellungseröffnung im Sitzungssaal des Rathauses
ƒƒ Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weinböhla zum
01.01.2013
ƒƒ Elternbeiträge und Entgelte in Weinböhlaer Kindereinrichtungen und Kindertagespflege 2016 anhand der Personal-und
Sachkostenabrechnung 2015 (Öffentliche Bekanntmachung erfolgte bereits im
Amtsblatt Nr. 9 vom 30.06./2016)
ƒƒ Satzung über die Ehrung verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Gemeinde Weinböhla (Öffentliche Bekanntmachung auf Seite 4)
ƒƒ Zweckvereinbarung mit dem Landkreis
Meißen über die Aufgabenübertragung
der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) im fließenden Verkehr – Damit wird der Landkreis Meißen
bevollmächtigt und beauftragt, auch auf
kommunalen Straßen Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
Vor
der
Gemeinderatssitzung
am
22.06.2016 wurde die Ausstellung der
Weinböhlaer Künstlerin Lydia Heyne, leider in ihrer Abwesenheit, eröffnet. Am
18.07.2016 bedankte sich Bürgermeister
Herr Zenker persönlich bei Frau Heyne für
die sehenswerte Ausstellung.
Die Gemälde von klassisch bis modern sind
bis Herbst 2016 während der Öffnungszeiten des Rathauses zu besichtigen.
5
 ZENTRALGASTHOF / VERANSTALTUNGEN 
Veranstaltungen
13. erweiterte Ortsjungtierschau der Rassekaninchen
13./14.08.2016
in der „Tenne“ Kirchplatz 5
29./30.07.2016
FreiluftKino
06.08.2016
Schuleinführungsveranstaltung der
Weinböhlaer Schulanfänger
13./14.08.2016
Kaninchenzüchterausstellung
27./28.08.2016
Tag des offenen Weingutes
6
01.09.2016
Festtag anlässlich „666 Jahre Weinböhla“
02.-04.09.2016
Winzerstraßenfest
10.09.2016
Kinderfest in der AWO-Kita „Kunterbunt“
Tierschau
Tierverkauf
Samstag, 13.08.2016
09.00 - 18.00 Uhr
Sonntag, 14.08.2016
09.00 - 16.00 Uhr
Der Kaninchenzüchterverein
Weinböhla e.V. freut sich auf viele
Besucher und Gäste!
Nr. 10/28.07.2016
 AKTUELLES 
Weinböhlaer
Walzernacht
1. September 2016
Kirchplatz open air
Johann Strauß Gala
DRESDNER
RESIDENZ
ORCHESTER
Beginn 20.00 Uhr
(Einlass 18:00 Uhr)
Eintritt frei
Tischreservierung:
Touristinformation Kirchplatz 2
10 € p.P.
Vereinbarungen zur vorzeitigen
Ablösung des Ausgleichsbetrages zu 100 Prozent abgeschlossen
In vielen Kommunen ist die Erhebung von
Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten ein schmerzhafter Dauerbrenner. Nicht
so in Weinböhla. Durch eine große Bereitschaft der Bürger und die transparente
Kommunikation der Kommune ist es gelungen, alle Eigentümer von Grundstücken
des 1992 ausgeschriebenen Sanierungsgebietes zu einer vorfristigen Zahlung der
gesetzlich geforderten Ausgleichsbeträge
zu bewegen.
14,7 Millionen Euro sind seit 1993 in die
Grundstücke des Sanierungsgebietes
geflossen. Zweifellos ist auch dadurch
Nr. 10/28.07.2016
Weinböhla zu einer ansehnlichen Perle
Sachsens geworden. Die Eigentümer sind
auf der Basis bundeseinheitlicher Gesetze
dazu verpflichtet, einen Anteil der Wertsteigerung selbst zu tragen. In der Regel
zieht sich das über Jahre hin und wird
für Kommune und Eigentümer zu einer
unangenehmen und kraftzehrenden Angelegenheit. Siegfried Zenker, seit 2015
Bürgermeister von Weinböhla verfolgte
eine andere Strategie: „Ich möchte die Belastung für die Bürger so gering wie möglich gestalten und möglichst alle von den
Vorteilen der vorfristigen Ablösung profitieren lassen“. Sein Ziel wurde Realität. Alle
ausgleichsbetragspflichtigen Eigentümer
haben ihre Bereitschaft erklärt, bereits vor
der Frist zur letztendlichen Zahlung den
Betrag zu leisten. Das hat gleich mehrere
Vorteile, erklärt der Chef des Sachverständigen-Teams um Dr. Herbert Sattler, das
mit der Berechnung und Begleitung beauftragt war: „Zunächst müssen die Eigentümer weniger zahlen. Das Gesetz räumt
eine Abzinsung des Ausgleichsbetrages
ein. Die Kommune kann die eingenommenen Mittel wieder in dem Sanierungsgebiet
investieren. Würde man bis zur letzten Frist
und dem sich anschließenden Bescheid
warten, gehen die Mittel an Bund und
Land. Wichtig ist aber auch die Klarheit
über das Grundstück. Neue Investitionen,
Verkauf oder Vererbung unterliegen nicht
mehr der sanierungsrechtlichen Genehmigung durch die Gemeinde.
lich wurde das aber auch durch eine kluge und transparente Kommunikation der
Kommune. Das Team um Bürgermeister
Siegfried Zenker und Bauamtsleiter Lutz
Heinl kämpfte mit hohem Engagement
um jeden Bürger. Silke Koelitz-Junghans
kennt als Mitarbeiterin des Bauamtes das
Sanierungsgebiet die Bürger wie niemand
sonst und sorgte sich mit einem beeindruckenden Elan um jede Vereinbarung. Sie
war das wichtigste Bindeglied zum Gutachterteam um Dr. Herbert Sattler. Sachverstand und Kommunikationskompetenz
des Gutachterteams waren weitere Grundvoraussetzung für den Erfolg in Weinböhla.
Dr. Sattler verweist dabei auf die Einzigartigkeit des von ihm eingesetzten Verfahrens: Alle Berechnungen sind programmgestützt transparent von den Bürgern zu
verfolgen. Änderungen, die sich durch die
individuelle Betrachtung der Grundstücke
ergeben, sind sekundenschnell eingearbeitet. Die Sachverständigen setzen dabei
voll und ganz auf Offenheit und eine gute
Gesprächsatmosphäre. Mit 100 Eigentümern haben die Gutachter persönlich
gesprochen, sich die konkrete Situation
am Grundstück und auch die Sorgen und
Nöte angehört. Das Team baut einerseits
auf einen großen Erfahrungsschatz: In 37
Sanierungsgebieten waren oder sind sie
tätig. Andererseits profitieren sie auch von
einem über mehr als 15 Jahre gewachsenen IT-Systems und einer speziellen Kommunikationskompetenz.
Vorteil für Eigentümer
Das schnelle Agieren reduziert auch direkt
die Belastung der Eigentümer: Neben Abzinsung des Ausgleichsbetrages bei der
vorfristigen Ablösung bleibt ihnen auch
erspart, die weitere konjunkturelle Wertsteigerung bis zum Ende der Sanierung zu
tragen. Wird erst ein Bescheid nötig, sind
die aktuellen Grundstückswerte anzusetzen. In Kommunen wie Weinböhla steigen
die Grundstückspreise und somit auch der
dann nötige Ausgleichsbetrag.
Derzeit ist bei allen Eigentümern im Grundbuch ein Sanierungsvermerk eingetragen.
Der mindert den Wert und grenzt die freie
Entscheidung über das Grundstück ein.
Mit der Ablösung wird dieser Vermerk auf
Initiative der Kommune entfernt. Ein wesentlicher Vorteil der vorfristigen Ablösung
ist auch die Rechtssicherheit für beide Seiten. Widersprüche und gerichtliche Auseinandersetzungen werden so gar nicht erst
provoziert.
Offenheit und Sachverstand
Dass 100 Prozent der Eigentümer vorfristig ablösen, ist bislang wohl einzigartig
in Deutschland. Die Weinböhlaer erwiesen sich erneut als regional engagiert,
sachorientiert und verständnisvoll. Mög-
Büro Dr. Herbert Sattler
Abfalltermine
gelbe Tonnen
05.08.2016
19.08.2016
Restmüll
08.08.2016
22.08.2016
Papier/Karton/Pappe
24.08.2016
Deutscher Rentenversicherung
Bund
Versichertenberaterin Sibylle Neubert
Rentenanträge, Erwerbsminderung
Kontakt: Tel.-Nr. 035243/50907
dienstags und donnerstags von 17.30 bis
19.00 Uhr
Versichertenberaterin Claudia Goymann
Rentenanträge, Witwenanträge, Kontenklärungsanträge
Kontakt: Tel.-Nr. 03523/702585
täglich ab 18.00 Uhr
Schiedsstelle
Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle findet am 02.08.2016 von 16.30 bis
17.30 Uhr, im 1. Stock des Nebengebäudes am Rathaus, Friedensstraße 2, statt.
7
 AKTUELLES 
15. TURMFEST am
König-Albert-Turm
Das traditionelle Turmfest der IG Ortslehrpfad, diesmal das 15. wurde am 8. Juli gefeiert. Neben den Mitgliedern der Interessengemeinschaft Ortslehrpfad nahmen am
Fest Angehörige der Katholischen Kirchgemeinde und Vertreter der Gemeindeverwaltung teil.
Die Türme des Ortes
Die Gemeinde Weinböhla besitzt seit 2001
das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Dieser Titel wurde erfolgreich im
vergangenen Jahr verteidigt.
Um 1900 hatte man sich bereits bemüht,
Erholungsort zu werden. Der aus Beiersdorf bei Grimma stammende Wilhelm
Wießner plante und verwirklichte den
Park Burggrafenhain. Nach einer Karte
von Wießner erstreckte sich der Park von
der Wilhelmshöhe ( Martergasse ) bis zur
Schweizerhöhe. An der Wilhelmshöhe war
der erste Turm. Er wurde später abgetragen. Der Wartturm, das Wahrzeichen
Weinböhlas ist heute noch zugängig. Die
Alberthöhe und der Molkteturm befanden
sich auf dem Areal zwischen der Steinbacher Str. und der Barthshügelstraße. Auch
diese wurden wieder abgetragen.
Der König-Albert-Turm hat sein Dasein der
Familie Schweitzer zu verdanken. Als das
Ausflugslokal Schweizerhöhe gebaut wurde, hatte die Familie Schweitzer die Auflage, einen Aussichtsturm zu errichten. Die
Einweihung war im Jahr 1898. Nahe dem
Turm befanden sich ein Tennisplatz, ein Affengehege sowie eine Sommerrodelbahn.
Wegen des maroden Zustandes wurde der
Turm in den fünfziger Jahren gesperrt. Im
Jahre1998 wurde der Turm wieder zum
Leben erweckt. Die feierliche Wiedereröffnung fand am 16.07.1999 als jetziger
König-Albert-Turm statt.
Unter der ehrenamtlichen Regie der Interessengemeinschaft Ortslehrpfad kann
der Turm von März bis Oktober an Sonnund Feiertagen von 14.00 Uhr bis 16.00
Uhr bestiegen werden. Dies auch an den
Weihnachtsfeiertagen und zu Neujahr. Der
Bismarckturm, jetzt Friedensturm an der
Wilhelm Wießner Str., ist seit der Erbauung
begehbar. In den fünfziger Jahren wurde er
Dank des Plantagenbesitzers Schäfer aufwendig saniert. Der Turm ist verschlossen.
Der Schlüssel ist in der Gaststätte Laubenschlösschen und bei den Mitgliedern
der IG auszuleihen.
Wolfgang Müller, IG Ortslehrpfad
8
Bürgermeister Herr Zenker
wünscht den
Weinböhlaer Schulanfängern
der Grundschule Weinböhla
alles Gute zur Einschulung und
viel Freude beim Lesen,
Schreiben und Rechnen!
Als Vertreter der Gemeinde hatte sich der
Stellvertretende Bürgermeister Herr Detlef
Arnold eingefunden.
Zur Begrüßung überbrachte er Dank und
Anerkennung der Gemeindeverwaltung für
die geleistete Arbeit der Mitglieder der IG.
Das Turmfest ist der Höhepunkt und Dank
für die 45 Turmdienste, die ehrenamtlich im
Jahr von den IG Mitgliedern erbracht werden.
Die Feier wurde am Abend durch ein Unwetter gestört aber nicht unterbunden.
Den Organisatoren und Helfern, die zum
Gelingen des Festes beitrugen, sei herzlich gedankt.
Wolfgang Müller, IG Ortslehrpfad
Turmverantwortlicher
Umfrage des Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
Um die Bedürfnisse älterer Menschen besser berücksichtigen zu können, startete
das Sozialministerium eine Umfrage. Unsere Bürger werden aufgefordert, sich an
dieser Umfrage zu beteiligen.
Der Fragebogen liegt in der Information
des Rathauses im Erdgeschoss, aus.
Schulanmeldung für die
Schulanfänger 2017
Grundschule Weinböhla – Köhlerstraße 32
Dienstag, 6. September 2016
8.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch, 7. September 2016
8.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag, 8. September 2016
8.00 - 17.00 Uhr
An diesem Tag erhalten Sie den Termin für
die schulärztliche Untersuchung ihres Kindes.
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde mit.
B. Lipeck
Grundschulrektorin
IMPRESSUM
Die „Weinböhla-Information“ ist das Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Weinböhla. Der amtliche Teil dient der Verbreitung
öffentlicher Bekanntmachungen.
Herausgeber:
Gemeinde Weinböhla, Rathausplatz 2,
01689 Weinböhla
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Siegfried Zenker
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben
die Meinung des Verfassers wieder, nicht die
der Redaktion.
Redaktion:
E-Mail: [email protected]
Telefon: 035243/34325
Druck: B. KRAUSE GmbH,
Wilhelm-Eichler-Straße 9, 01445 Radebeul,
Telefon 0351/837240, Fax 0351/8372444,
[email protected]
Auflage: 5.300 Stück
Anzeigenannahme: Satztechnik Meißen
GmbH, Bernd Fiedler, Am Sand 1 c, 01665
Nieschütz, Telefon 03525/718633, Fax
03525/718610
Verteilung: Jens Mohn Direktmarketing und
Mediaservice, Bärensteiner Straße 16-18,
01277 Dresden, Telefon 0172/5727558
Abonnement: per Postversand über
Kinder universell Lesen-Schreiben-Basteln,
Vertriebsgesellschaft mbH, Hauptstraße 21,
01689 Weinböhla, Telefon 035243/46054
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zustellung.
Erscheinungstermine/Redaktionsschluss:
Nr. 11 am 18.08.16 (Red.schluss 04.08.16)
Nr. 12 am 08.09.16 (Red.schluss 25.08.16)
Nr. 13 am 22.09.16 (Red.schluss 08.09.16)
Nr. 10/28.07.2016
 SENIOREN / KIRCHE 
Die Jubilare des
Monats Juli 2016
werden auf das Herzlichste
von Herrn Bürgermeister Zenker
beglückwünscht
Frau Annemarie Herrmann
zum 90. Geburtstag
Frau Inge Schöbel
Frau Johanna Lehe
Frau Hildegard Berg
Herrn Werner Salomo
Frau Brigitte Neumann
Herrn Gerhard Fentz
Frau Erika Hippe
zum 85. Geburtstag
Frau Sieglinde Scholze
Frau Erika Silbermann
Frau Ursula Hanusch
Herrn Heinz Rocke
Herrn Werner Jacob
Herrn Dr. Roland Köhler
Herrn Helmut Fischer
Herrn Heinz Dommitzsch
zum 80. Geburtstag
Frau Renate Schurig
Herrn Anatoli Trestschinskij
Frau Waltraud Werner
Herrn Emmerich Kecskes
Frau Dr. Annegret Krolzig
Frau Brigitte Liebscher
Frau Hanna Dziwoki
Frau Brigitte Massel
Herrn Dr. Gerd Gräf
Frau Elke Hildebrand
Herrn Dietmar Pommerening
zum 75. Geburtstag
Herrn Manfred Lederer
Herrn Harry Janke
Herrn Wolfgang Dietze
Herrn Jürgen Gnadt
Frau Ingrid Süß
zum 70. Geburtstag
Sommerfest „ Goldne 50iger“
im Altenpflegeheim „Stift Wilhelma“
tem Wetter feierten unsere Bewohnerinnen
und Bewohner, Gäste, Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Garten des Stiftes.
Für die angenehme musikalische Umrahmung spielte und sang die Weinböhlaer
Band „Duo Romantika“ Hits aus den 50iger
bis hinein in die 60iger Jahre. Die Musik
zauberte unseren Damen und Herren ein
Lächeln in ihre Gesichter. Ganz herzlichen
Dank an unsere ehrenamtlichen Helfer für
die tatkräftige Unterstützung zum Gelingen
des Sommerfestes.
Ketty Watzlawik
Soziale Betreuung
Volleyball: 14-tägig, 20.00-22.00 Uhr,
Turnhalle GS Weinböhla, nächster Termine: 09.08., 23.08., 06.09. (Angaben ohne
Gewähr)
Herzliche Einladung zur Christenlehre
Start ist am Montag, 15. August (Lutherhaus, Hauptstr. 3)
Jung- und Mädelschar
(bis zu den Herbstferien in Niederau!):
Sonntag, 31. Juli, 10.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Sonntag, 7. August,10.00 Uhr
Familiengottesdienst zum Schulbeginn
Sonntag, 14. August, 10.00 Uhr
Gottesdienst mit Kindergottesdienst
Sonntag, 21. August, 10.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl und KIndergottesdienst
Sonntag, 28. August, 10.00 Uhr
Gottesdienst mit Kindergottesdienst
Sonntag, 4. September, 10.00 Uhr
Gottesdienst mit Kindergottesdienst
Veranstaltungen im Lutherhaus
Frauentreff, Männerkreis, Seniorenkreis:
Sommerpause
Junge Gemeinde:
montags, 18.30 Uhr (Lutherhauskeller)
Kirchenmusik
Vorkurrende (3-6 Jahre):
donnerstags16.00-16.30 Uhr
Jugendchor:
mittwochs 19.00-20.30 Uhr
Kirchenchor:
dienstags 19.30-21.00 Uhr
Posaunenchor:
donnerstags 19.15-20.30 Uhr
Nr. 10/28.07.2016
Sportangebot
Kl. 1/2 montags
15.15-16.00 Uhr
Kl. 3 mittwochs
15.00-16.00 Uhr
Kl. 4 donnerstags 15.00-16.00 Uhr
Kurrende (Klasse 2-7):
donnerstags 17.00-18.00 Uhr
Am 22.06. war unser Sommerfest im Altenpflegeheim „ Stift Wilhelma“. Bei schöns-
Buntes Orchester
montags 18.00-19.00 Uhr
Mittelschule Weinböhla, Aula oder Musikzimmer
Kontakt: Frau Sabine Zschuppe, Tel.:
035243/30489
Jungschar:
mittwochs, 16.30 Uhr – 18.00 Uhr ungerade Kalenderwochen
Start: Mittwoch, den 17. August
Mädelschar:
mittwochs, 16.30 Uhr – 18.00 Uhr,
gerade Kalenderwochen
Start: Mittwoch, den 24. August
Konfirmandenunterricht:
Mit dem Konfirmandenunterricht wollen wir
ab der 3. Schulwoche beginnen. Wir treffen
uns immer dienstags im Lutherhaus:
Klasse 7 um 16.15 Uhr und
Klasse 8 um 17.15 Uhr.
Für die Eltern der Vorkonfirmanden aus
Klasse 7 findet am Montag, dem 15. August 2016, 18.30 Uhr ein einführender Elternabend im Lutherhaus, Hauptstraße 3,
statt.
Allen Konfirmandinnen und Konfirmanden
einen guten Start ins neue Schuljahr!
Pfarrer Norbert Reißmann
Kunst in der Kirche – Vernissage und
Ausstellung
Die dritte Ausstellung in unserer Kirche
unter dem Thema „Von der Seele gemalt
– Versuch 1“ zeigt vom 3.8. bis zum 26.8.
Malerei von Anne Fiedler, Claudia Schumacher und Rosita Ruprecht.
Zur Vernissage am Sonntag, dem 31.7.,
um 17.00 Uhr sind alle Interessierten
herzlich eingeladen.
Probenbeginn ist ab dem 09.08.2016
9
 KINDER 
Ehrenamt tut gut und verbindet!
Sie suchen eine Aufgabe in Ihrer Freizeit,
die Sie mit Freude und Herz gerne ausführen möchten?
Das Altenpflegeheim „Stift Wilhelma“ in
Weinböhla sucht ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unser Team
bei Festen und Feiern unterstützen wollen.
Gerne sind Sie bei Ausflügen dabei und
haben auch mal ein offenes Ohr für unsere
Bewohnerinnen und Bewohner.
Gemeinschaft erleben, Erfahrungen austauschen und Menschen gewinnen. Wenn
Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Aufgabe haben oder sich über uns informieren
möchten, dann können Sie sich gern im
Bereich Soziale Betreuung an Frau Watzlawik wenden.
Kontakt:
Altenpflegeheim „Stift Wilhelma“, RobertBlum-Straße 23, 01689 Weinböhla
Tel.: 035243/42314
E-Mail: [email protected]
Informationen aus der Kanzlei
Kanzlei geschlossen
Die Kanzlei bleibt jeweils donnerstags am
11.08. und 25.08. wegen einer Mitarbeiterweiterbildung geschlossen.
Wünsche für ein Schulkind
Da gehst du mit deiner Schultüte,
die fast so groß ist wie du und dem noch
leichten Ranzen auf deinem Rücken auf
diesen Anfang zu.
Dein erster Schultag ist heute!
Und meine Wünsche begleiten dich:
Dass Lehrer dir begegnen, die deine
Gaben hervorlocken und dir die Freude
am Lernen nicht verloren gehe, dass die
Welt sich dir öffne und du das Staunen
niemals verlernst,
dass Freunde an deiner Seite gehen
und über dir Gottes Segen bleibt.
Das alles, liebes Schulkind, wünsche ich
dir!
Tina Willms (aus Gemeindebrief 5/2016)
11. Aug. 2016
13.00 – 17.00 Uhr off. Angebot bzw. „Elbi“
ab 14.00 Uhr/ Eintrittsgeld
Das Kiz bleibt vom 01.08. – 09.08.16 sowie am 25.08. und 26.08.16 geschlossen!
12. Aug. 2016
13.00 – 17.00 Uhr off. Angebot bzw. „Elbi“
ab 14.00 Uhr/ Eintrittsgeld
E. Freitäger
13. Aug. 2016
ab ca. 18.00 Uhr YOUNG HELP in
Großenhain, ab 14 Jahre - Informationen
im KIZ
15. Aug 2016
13.00 – 17.00 Uhr offenes Angebot +
T-Shirt-Gestaltung zum Fußballturnier
20.08.16
16. Aug. 2016
13.00 – 17.00 Uhr offenes Angebot
15.00 – 17.00 Uhr Graffitiprojekt „Entwürfe
1“
17. Aug. 2016
13.00 – 17.00 Uhr Hausaufgabenhilfe
18. Aug. 2016
13.00 – 17.00 Uhr offenes Angebot
15.00 – 17.00 Uhr Graffitiprojekt „Entwürfe
2“
10
Zwei voll beladene Autos mit prächtigen
Sträuchern, Büschen und kleinen Bäumchen fuhren gegen 15:00 Uhr vor das Tor
des Kinderhauses. Von der Schubkarre
über Spaten und Hacken, wurde an alle
nötigen Werkzeuge gedacht, um die neuen
Pflanzen geschickt an einen schönen Platz
in unserem Garten zu bringen.
Damit das Anwachsen der Pflanzen gelingen kann, spendete die Firma GebhardtGartengestaltung aus Weinböhla saftigen
Humus und Mulch.
20. Aug. 2016
08.30 – 16.10 Uhr Fußballturnier in Merzdorf
(Teilnahme nach Mannschaftsaufstellung/
Anmeldg. im KIZ bis 15.08.16)
Treff/ Ende: Haltepunkt Weinböhla, TNBetrag: 6,50 Euro, Selbstverpflegung,
keine Stollenschuhe!
22. Aug. 2016
13.00 – 17.00 Uhr off. Angebot bzw. „Elbi“
ab 14.00 Uhr/ Eintrittsgeld
23. Aug. 2016
13.00 – 14.30 Uhr offenes Angebot
14.45 – 19.00 Uhr Ausflug nach Meißen
mit Besuch der UNICEF-Fotoausstellung
u. Freizeit
Anmeldg. bis 22.08./ TN-Betrag: 2,50 €
oder eigene Fahrkarte
Treff/ Ende: Haltepunkt Weinböhla
29. Aug. 2016
13.00 – 17.00 Uhr offenes Angebot
ab 15.00 Uhr Memoryturnier
10. Aug. 2016
13.00 – 17.00 UhrHeftergestaltung/ Deckblätter
Am Donnerstag, dem 16.06.2016, fand
eine große Pflanzaktion des Vereins „Die
Weltverbesserer“ im Evangelischen Kinderhaus „Gabenreich“ statt. Dafür möchten
sich die Kinder, Eltern, Erzieherinnen und
die Kirchgemeinde, als Träger des Hauses,
ganz herzlich bedanken.
19. Aug 2016
13.00 – 17.00 Uhr
offenes Angebot + T-Shirt-Gestaltung zum
Fußballturnier 20.08.16
24. Aug. 2016
13.00 – 17.00 Uhr Hausaufgabenhilfe
Veranstaltungen im August
Die „Weltverbesserer“ im „Gabenreich“
30. Aug. 2016
13.00 – 17.00 Uhr off. Angebot bzw. „Elbi“
ab 14.00 Uhr/ Eintrittsgeld
Die Weltverbesserer konnten eifrige Helfer aus dem Flüchtlingsheim mobilisieren,
die voller Tatendrang und mit Freude beim
Einpflanzen halfen. Herzlichen Dank allen
Helfern!
Für die Kinder und Erzieherinnen des Kinderhauses war die Pflanzaktion ein willkommener Anreiz, um das Außengelände
mal gründlich unter die Lupe zu nehmen
und weiter „zu bearbeiten“.
Dabei werden die Wünsche der Kinder realisiert und verschiedene Rückzugsecken
geschaffen.
Das Schönste daran ist: ALLE sind dabei
und helfen mit! Danke, liebe Weltverbesserer, für den Anstoß, die Hilfe und vor allem
die Spende der Pflanzen!
Madeleine Lindenau
Leiterin des Ev. Kinderhauses
„Gabenreich“
31. Aug. 2016
13.00 – 17.00 Uhr Hausaufgabenhilfe
Nr. 10/28.07.2016
 BEREITSCHAFTSDIENST AUGUST 2016 
Allgemein-ärztlicher Bereitschaftsdienst:
kann unter der Telefonnummer 116 117 erfragt werden.
Adressen der am Bereitschaftsdienst teilnehmenden Augenärzte, Zahnärzte, Apotheken
Datum
Name
Adresse
Augenärzte:
Der diensthabende Augenarzt ist bei der Rettungsstelle Dresden Tel: 116117 zu erfragen.
Dienstbereitschaft:
Mo. – Do.
19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Fr.
ab 14.00 Uhr
Wochenende und Feiertagen
07.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Telefon-Nr. Praxis
Zahnärzte: (Sa. / So. / Feiertage 9 Uhr -11 Uhr)
06./07.08.2016
13./14.08.2016
20./21.08.2016
27./28.08.2016
Dr. Trommer
Dipl.-Stom. Helbig
ZÄ Harzdorf
Dr. Hellberg
Kötitzer Str. 1, Coswig
Moritzburger Str. 73, Coswig
Radebeuler Str. 6b, Coswig
Grenzstraße 19, Coswig
03523/75039
03523/60280
03523/63840
03523/73241
Apotheken: (Mo. - Fr. 8 Uhr -8 Uhr / Sa. 20 Uhr -8 Uhr / So. und Feiertage 8 Uhr -8 Uhr)
01.08.16
02.08.16
03.08.16
04.08.16
05.08.16
06.08.16
07.08.16
08.08.16
09.08.16
10.08.16
11.08.16
12.08.16
13.08.16
14.08.16
15.08.16
16.08.16
17.08.16
18.08.16
19.08.16
20.08.16
21.08.16
22.08.16
23.08.16
24.08.16
25.08.16
26.08.16
27.08.16
28.08.16
29.08.16
30.08.16
31.08.16
Markt-Apotheke
Rathaus-Apotheke
Elbtal-Apotheke
Sonnen-Apotheke
Alte Apotheke
Neue Apotheke
Rathaus-Apotheke
Triebischtal-Apotheke
Kronen-Apotheke
Markt-Apotheke
Stadtwald Apotheke
Spitzgrund-Apotheke
Regenbogen-Apotheke
Moritz-Apotheke
Moritz-Apotheke
Rathaus-Apotheke
Sonnen-Apotheke
Neue Apotheke
Moritz-Apotheke
Triebischtal-Apotheke
Apotheke am Kirchplatz
Rathaus-Apotheke
Elbtal-Apotheke
Apotheke am Kirchplatz
Spitzgrund-Apotheke
Triebischtal-Apotheke
Spitzgrund-Apotheke
Kronen-Apotheke
Kronen-Apotheke
Markt-Apotheke
Stadtwald Apotheke
Markt 4, Meißen
Hauptstraße 13, Coswig
Niederauer Str. 43, Meißen
Dresdner Str. 9, Meißen
Hauptstraße 43, Weinböhla
Am Ringpark 1f, Coswig
Hauptstraße 12, Weinböhla
Talstraße 23, Meißen
Dresdner Str. 60, Coswig
Markt 4, Meißen
Schützestr. 1, Meißen
Moritzburger Str. 74, Coswig
Brauhausstraße 12, Meißen
Zaschendorfer Str. 23
Zaschendorfer Str. 23
Hauptstraße 12, Weinböhla
Dresdner Str. 9, Meißen
Am Ringpark 1f, Coswig
Zaschendorfer Str. 23
Talstraße 23, Meißen
Kirchplatz 15, Weinböhla
Hauptstraße 13, Coswig
Niederauer Str. 43, Meißen
Kirchplatz 15, Weinböhla
Moritzburger Str. 74, Coswig
Talstraße 23, Meißen
Moritzburger Str. 74, Coswig
Dresdner Str. 60, Coswig
Dresdner Str. 60, Coswig
Markt 4, Meißen
Schützestr. 1, Meißen
03521/459051
03523/75508
03521/72030
03521/732008
32213
03523/60236
32832
03521/452631
03523/75234
03521/459051
03521/450000
03523/62762
03521/405995
03521/738648
03521/738648
32832
03521/732008
03523/60236
03521/738648
03521/452631
477647
03523/75508
03521/72030
477647
03523/62762
03521/452631
03523/62762
03523/75234
03523/75234
03521/459051
03521/450000
Tierärztlicher Notfalldienst für Kleintiere
Datum
Name
Adresse
Telefon-Nr.
05.-11.08.16
12.-18.08.16
19.-25.08.16
26.08.-01.09.16
Dr. Hennig
TA Dörfelt
TÄ Müller
Mauhs u. Partner
Nossener Str. 35, Meißen
Marienhofstraße 17, Meißen
An der Kirche 18, Bärwalde
Lindenstraße 12, 01640 Coswig
03521/401977
03521/452020
035208/33455
03523/50555
Wichtige Telefonnummern
Polizei:
Feuerwehr/Notfallrettung:
Polizeirevier Meißen:
Rettungsstelle Dresden:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Giftnotruf
Krankenwagen:
Nr. 10/28.07.2016
110
112
03521/4720
116 117
0351/19292
0361/730730
03521/19222
Havarienummern
Trinkwasser:
Abwasser:
0173/5748892
0172/3533470
Störungsnummern der ENSO NETZ GmbH
Erdgas:
0351/50178880
Strom:
0351/50178881
11
 INFORMATION / VEREINE 
Sommerfest der CDU Weinböhla
den mehr Wasser im Zielbehälter?
Freitag, 12.08.2016, auf dem Ratsweinberg - WALHALLA
3. Schafft es Weinböhla, 666 Leute für
diese Aufgabe zu motivieren?
Gern laden wir alle Weinböhlaer und Niederauer Bürger zum Sommerfest im gemütlichen Ambiente
4. Wer schafft die 666 Liter-Marke?
am Freitag, 12.08.2016,
beginnend um 19 Uhr
auf den Ratsweinberg – „WALHALLA“ (Am
Börnchengrund 5, 01689 Weinböhla) ein.
Genießen Sie mit uns bei einem Glase
Wein den atemberaubenden Blick über das
Elbtal und unsere Gemeinde und lernen
Sie uns und unsere Arbeit vor Ort kennen.
Es werden auch Wettpaten gesucht.
Des Weiteren sollten alle, welche bei
dieser einmaligen Aktion mitwirken
wollen, ab dem 08.08.16 eine Rückmeldung an Ronny Geidelt abgeben.
Tel.: 01743194699, email : ronny.geidelt@
gmx.de
Die Feuerwehr Weinböhla hofft auf zahlreiche Teilnehmer.
Michael Becker/FFW Weinböhla
Auch unser Bürgermeister, Herr Siegfried
Zenker, steht gern für ein Gespräch bereit
und freut sich Sie kennenzulernen.
Ihr CDU-Gemeindeverband Weinböhla
Teil 2 des Beitrages der BiW e.V. zum Thema Verkehrslärm in unserem Erholungsort
Was bringen Lärmschutzwände nun
perspektivisch in Zukunft wirklich?
BLUTSPENDETERMIN
31.08.2016
15.00 bis 19.00 Uhr
Oberschule Weinböhla
Sachsenstraße 33
666er-Wette „Wasser marsch !“
zum Weinfest
Die Kameradinnen und Kameraden der
Freiwilligen Feuerwehr Weinböhla fordern die Bürger von Weinböhla zu einem Wettkampf anläßlich 666 Jahre
Weinböhla heraus. Aufgabe ist es, in
666 Sekunden Wasser aus einem Startbehälter über eine Strecke von 666 Meter in einen Zielbehälter zu befördern.
Start und Ziel ist der Platz vor der Hauptbühne am Zentralgasthof. Beginn des
Wettkampfs ist 13:00 Uhr am Sonntag, den
4. September 2016.
Die Feuerwehr wird mit maximal 9 Kameradinnen bzw. Kameraden mittels Feuerlöschpumpe und Feuerwehr-B-Schläuchen
versuchen, diese Aufgabe zu lösen. Ihre
Wettkampfgegner sollen nach Möglichkeit
666 Bürgerinnen bzw. Bürger jeden Alters
sein. Sie sollen versuchen, mittels Eimer,
Kannen, Töpfe usw. die Feuerwehr zu besiegen.
Folgende Wertungen soll es geben:
1. Wer hat als erstes Wasser im Zielbehälter?
2. Wer hat nach Ablauf der 666 Sekun12
Aus Sicht der BiW jedenfalls keinen ausreichenden Lärmschutz, weil es sich um
passive und damit punktuelle Maßnahmen handelt. Profitieren können lediglich
direkte Anwohner. Dafür müssen sie ggf.
den Blick auf eine unschöne, weil zum
Teil schon beschmierte Wand hinnehmen.
Perspektivisch wirklich leiser kann es entlang der Berliner Strecke in Weinböhla nur
werden, wenn aktive Maßnahmen zur Vermeidung von Schallentstehung getroffen
werden. Interessant wäre an dieser Stelle
der Umrüstungsstand aller in Deutschland
verkehrender Güterwaggons. Bis Ende
2016 sollen laut Bundes¬regierung die
Hälfte der Güterwaggons auf sogenannte
Flüsterbremsen umgerüstet sein und ab
2020 darf kein Güterwaggon mehr durch
Graugussbremsen durch Deutschland und
damit auch durch Weinböhla fahren. Vielleicht gelingt der DB AG auch noch eine
Begrünung der Schallschutzwände?
Wir als Interessenvertretung aller Weinböhlaer wollen unser Engagement nicht
nur auf den Bahnlärm bezogen wissen.
Wir widmen uns dem komplexen Thema
Verkehrslärm. Unsere gemeinsam mit der
BI Bahnemission Elbtal e.V. zum Tag gegen Lärm 2015 durchgeführte Lärmmessung am Rathausplatz zeigte sehr deutlich
die hohe Relevanz des Straßenlärms in
Weinböhla. Die in diesem Rahmen, aber
auch bei anderen Aktionen dazu geführten Gespräche mit Bürgern von Weinböhla bringen immer wieder zum Ausdruck,
dass viele Einwohner betroffen und nicht
nur vom Bahnlärm, sondern jeglichem
Verkehrslärm, genervt sind. Sie berichteten auch darüber, dass sie teilweise ihre
Grundstücke dadurch abgewertet sehen.
Die BiW-Fraktion setzt sich deshalb im
Gemeinderat dafür ein, dass die Gemeinde
Weinböhla einen Lärmaktionsplan aufstellt
und den Verkehrslärm als Gesamtlärm von
Straße und Eisenbahn betrachtet. Aus unserer Sicht könnte mit einfachen Mitteln
Einfluss auf den Verkehrslärm durch die
Kommune genommen werden.
So z. B. könnte eine Tonnagebegrenzung
sowie ein Nachtfahrverbot für Lkw auf
der Hauptstraße und der Köhlerstraße
als regulierende Maßnahme für den LkwDurchgangsverkehr viel bewirken. Wir
wünschen uns eine aktive Einflussnahme
der Gemeinde auf den jeweiligen Straßenbaulastträger beim Ausbau von Straßen
im Gemeindegebiet (evtl. beim Einbau von
Asphaltdeckschichten, welche die Rollgeräusche mindern).
Wenn auch Sie uns bei unserem Kampf
gegen Verkehrslärm und der Entwicklung
einer Verkehrskonzeption unterstützen
wollen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme (unter der Telefonnummer 0172
3604634). Nähere Informationen erhalten
Sie auf unserer Internetseite www.bi-weinboehla.de.
Cornelia Fiedler
Dr. Elke Wällnitz
TuS Weinböhla e.V. - Abteilung
Fußball berichtet
Die Weinböhlaer Fußballer sind im PokalGeschehen 2015/16 im Fußball-Großkreis
Meißen, Riesa und Großenhain der „Verein der Stunde“ ! Die Fußballer vom TuS
Weinböhla holten von insgesamt 7 zu vergebenden Kreis-Pokalen im Männer- und
Nachwuchsbereich 4 Kreis-Pokale nach
Weinböhla und waren noch in einem weiteren Pokal-Finale vertreten.
1. Die 1.Mannschaft ist Kreis-Pokal-Sieger
und hat sich dabei gegen 50 Teams aus
dem Fußball-Großkreis durchgesetzt.
2. Die A-Junioren erkämpften den Kreispokal 2016 mit einem 6:1-Sieg über TSV
Garsebach.
3. Die B-Junioren gewannen den KreisPokal mit einem 2:1 gegen die Spielgemeinschaft Priestewitz/Merschwitz.
4. Die D-Junioren holten den Kreis-Pokal
nach einem 4:0 in Kalkreuth.
5. Die F-Junioren erreichten ebenfalls das
Pokal-Finale, unterlagen aber dort dem
großen Favorit der BSG Stahl Riesa.
Diese Pokal-Erfolge auf breiter Ebene
können sich sehen lassen !!!
Inzwischen geht die Pokal-Geschichte für
die 1.Männer-Mannschaft in die nächste
Runde weiter. Hier brachte die Pokal-Auslosung im Sachsen-Pokal am 11. Juli 2016
in Leipzig für die Weinböhlaer in
Nr. 10/28.07.2016
 VEREINE 
der 1.Hauptrunde mit der SpVgg Grün/
Weiß Coswig einen attraktiven Gegner.
Attraktiv schon durch die NachbarschaftsNähe und der Tatsache, dass sich in der
Coswiger Mannschaft immer wieder in
Weinböhla entwickelte Spieler tummeln.
Bei dieser Begegnung am 06.August 2016
geniest TuS Weinböhla als unterklassige
Mannschaft Heimrecht und hofft auf große
Weinböhlaer Zuschauerunterstützung. Der
Sieger dieser Partie würde am 20. August
2016 in der 2. Hauptrunde des SachsenPokales gegen den Sieger der Partie Blau
Weiß Freital oder Neusalza Spremberg erneut Heimrecht zustehen.
Wünschen wir unseren Weinböhlaer Jungs
am 6.August viel Erfolg !!
Arndt Beyreuther
Willi Binder Deutscher Meister 2016
Die Turner des TuS Weinböhla gratulieren
ihrem Mitglied Willi Binder recht herzlich
zum Gewinn des Deutschen Meistertitels
im Kunstturnen der Altersklasse 13/14
Jahre. Mit Stolz und voll konzentriert präsentierte sich Willi in Werdau und holte
am Ende vor seiner Konkurrenz aus ganz
Deutschland den Titel. Auch in den Einzelwertungen konnte er sein Können abrufen
und fast fehlerfrei turnen. Auf Grund seiner
Leistungen im Sportzentrum Cottbus und
bei Länderwettkämpfen ist Willi bereits in
die Olympiavorbereitung der deutschen
Turner für die kommenden Jahre aufgerückt. In der Hoffnung, dass er gesund
bleibt, werden wir ihn ab 2020 bestimmt
in der Olympianominierung wiedersehen.
Sollte er es in diesem Jahr schaffen pünktlich aus London vom Länderwettkampf zurück zu kommen, wird er sein Können sehr
gern in Weinböhla zum Schauwettkampf
Nr. 10/28.07.2016
am 27. November in der Nassauhalle präsentieren.
www.handballweinboehla.de
Hartes Training anstelle geruhsamer Ferien!
Der Handballsportverein Weinböhla
informiert:
Ferienbeginn heißt für einige Turner Gas
geben. In Trainingslagern in Riesa und
Weinböhla wird der Grundstock für die
Mannschaftswettkämpfe im Herbst gelegt.
Von Montag bis Freitag werden täglich
zwei mal drei Stunden Training absolviert.
Muskelaufbau und Technikschulung spielen dabei eine wichtige Rolle. Mit viel Enthusiasmus und aufmunternden Worten
durch die Trainer hielten fast alle Teilnehmer in dieser Woche durch. Gleichzeitig
wurde eine Generalreinigung an den Geräten und dem Geräteraum durchgeführt.
Das von unseren Übungsleitern Dr. Ulrike
Nemec Soldt und Lutz Kümmel erarbeitete
Programm umfasste nicht nur die Athletikschulung, sondern auch das Elementetraining von Flick / Flack , Salto, Scheren
am Pauschenpferd, Handstand stehen am
Barren und Boden, Sprungtraining usw.
Ein Dank geht auch an unsere Trainer
Vincenz Herzig und Robin Naumann die
in dieser Woche intensiver Vorbereitung
zum Teil täglich sechs Stunden in der Halle
standen.
Die Spielsaison 2016/17 wirft ihre Schatten voraus!
Foto: E. Rosenkranz
Vielleicht gibt es in der Nassauhalle dann
ständig solche Torwurfszenen? Der treue
Anhang würde dies bestimmt lautstark begrüßen!
SA, 06.08.2016 ab 13.00 Uhr
„Männer - Turnier“!
Die 1. Männermannschaft hat sich zur Vorbereitung auf die Punkt- und Pokalspiele
einige hochkarätige Gegner aus der Landes-und Verbandsliga (HSG Döbeln-Neudorf, Plauen-Oberlosa, HSG Freiberg 2.
und HSG RIO) eingeladen! Der Eintritt ist
frei und für das leibliche Wohl ist gesorgt!
SA, 20.08.2016 „Saisoneröffnung mit
Freundschaftsspielen“!
Als Höhepunkt und Abschluss durften alle
Teilnehmer die Nacht vom Freitag zum
Sonnabend in der Halle übernachten. Mit
einem Grillabend und einem guten Frühstück verabschiedeten wir alle nach dem
Geräteabbau in den wohlverdienten Urlaub. Vielleicht wird es im kommenden
Jahr wieder ein Trainingslager mit noch
mehr Teilnehmern geben.
Abteilung Turnen, TuS Weinböhla e.V.
16.00 Uhr: 1. Damen - SV 04 PlauenOberlosa (Landesliga)
19.00 Uhr: 1. Männer - HSV Lok Pirna
(3.Liga)
Im Außenbereich wird gegrillt - Die Firma
Haubold stellt die „Box“ für Präsentation
neuer Sportsachen.
SA,03.09.2016 „Erstes Punktspiel“
18.00 Uhr: 1. Männer - SV Niederau 1.
Im Auftrag des HSVW
H.-Udo Schäfer
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