10 28. Juli 2016 Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Weinböhla - Staatlich anerkannter Erholungsort - 19. Zeltlager der Jugendfeuerwehren Meißen-Weinböhla-Niederau Traditionsgemäß in der 1. Ferienwoche der Sommerferien fand auch dieses Jahr wieder das Zeltlager der Jugendfeuerwehren aus Meißen, Weinböhla und Niederau im Waldbad Oberau statt. 45 Kinder und Jugendliche verbrachten ihre erste Ferienwoche bei Feuerwehrübungen, Spiel, Baden und Ausflügen miteinander. Wie immer hatten die Betreuer neben den praktischen Übungen auch Überraschungen und tolle Erlebnisse im Gepäck. Für die Betreuer, alles Mitglieder der Wehren, die sogar ihren Urlaub nutzen, um sich mit großem Engagement um die Kinder zu kümmern, ist das seit Jahren ein fester Bestandteil der Jahresplanung. Spaß gab es für Groß und Klein. Dank der Finanzierung des Lagers durch die Kommunen, den Landesjugendfeuerwehrverband Sachsen und Sponsoren verbleibt bei den Teilnehmern ein moderater, für alle erschwinglicher Anteil. Die Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister der drei beteiligten Kommunen ließen es sich nicht nehmen, persönlich das Zeltlager der Jugendfeuerwehren zu besuchen und sich von dem gelungenen Ferienangebot der Freiwilligen Feuerwehren zu überzeugen. Dass das Zeltlager ein wichtiger Baustein zur Gewinnung von Nachwuchs in den Wehren ist, hat die Praxis gezeigt. Eins ist sicher: auch dieses Jahr nahmen die Beteiligten wieder schöne Erinnerungen mit, um dann vielleicht im nächsten Jahr wieder mit dabei zu sein! AMTLICHES Elternbeiträge und Entgelte pro Monat in Weinböhlaer Kindertagesstätten anhand Betriebskostenabrechnung 2015 Auf Grundlage der Satzung über die Betreuung von Kindern und die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Gemeinde Weinböhla (Kindertageseinrichtungssatzung) vom 19.09.2012 und anhand der Betriebskostenabrechnung 2015, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.06.2016 beschlossen, nachfolgende Elternbeiträge und Entgelte für die Betreuung von Kindern in Weinböhlaer Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2016 zu erheben. Elternbeiträge für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in der Kinderkrippe oder Kindertagespflege pro Monat - 9 Stunden Betreuung Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende für das 1. Kind 200,43 € 192,43 € für das 2. Kind161,43 €155,43 € 3.und weitere Kinder beitragsfrei - 6 Stunden Betreuung Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende für das 1. Kind133,63 €128,30 € für das 2. Kind107,63 €103,63 € 3. und weitere Kinder beitragsfrei - 4,5 Stunden Betreuung Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende für das 1. Kind 100,22 € 96,22 € für das 2. Kind 80,72 €77,72 € 3. und weitere Kinder beitragsfrei Elternbeiträge für Kinder ab 3 Jahren im Kindergarten bis zum Schuleintritt pro Monat -9 Stunden Betreuung Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende für das 1. Kind122,26 €117,26 € für das 2. Kind 98,26 € 95,26 € 3. und weitere Kinder beitragsfrei - 6 Stunden Betreuung Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende für das 1. Kind81,51 €78,18 € für das 2. Kind65,51€63,51 € 3. und weitere Kinder beitragsfrei - 4,5 Stunden Betreuung Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende für das 1. Kind61,13 € 58,63 € für das 2. Kind 49,13 € 47,63 € 3. und weitere Kinder beitragsfrei Elternbeiträge für Kinder vom Schuleintritt bis zur Vollendung der vierten Klasse bis 5 Stunden Betreuung im Hort pro Monat Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende für das 1. Kind58,82 €56,32 € für das 2. Kind 47,15 € 45,49 € 3. und weitere Kinder beitragsfrei Elternbeiträge für Kinder vom Schuleintritt bis zur Vollendung der vierten Klasse mit Frühhort bis 6 Stunden Betreuung pro Monat Familien, auch eheähnliche Gemeinschaften Alleinerziehende für das 1. Kind 70,59 € 67,59 € für das 2. Kind 56,59 € 54,59 € 3. und weitere Kinder beitragsfrei Zusätzliche Entgelte Gelegentliche Mehrbetreuung während der Öffnungszeit über die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit hinaus pro angefangene Stunde Krippe 4,59 € Kindergarten 2,15 € Hort 1,86 € Zusätzliches monatliches Entgelt für die regelmäßige Betreuung über 9 Stunden bis maximal 10 Stunden während der Öffnungszeit pro Monat Krippe22,27 € Kindergarten13,58 € 2 Nr. 10/28.07.2016 AMTLICHES Gelegentlich vertraglich vereinbarte Betreuung pro Tag Krippe (9 Std.) Kindergarten (9 Std.) Hort (6 Std.) 9,51 € 5,80 € 3,35 € Betreuung außerhalb der Öffnungszeit Wird durch den Träger anhand der tatsächlichen Aufwendungen erhoben Weinböhla, 28.07.2016 Zenker Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 03/2016 „Waldhotel“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla hat in der Sitzung am 28.10.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Nutzungserweiterung- Waldhotel als Wohnanlage für altersgerechtes Wohnen und Schaffung von fünf funktionell damit in Verbindung stehenden Wohngrundstücken sowie zur Nutzung der Tennishallen für sportive Zwecke“ (SO Hotel und Seniorenzentrum) gefasst. Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde mit der geänderten Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 03/2016 „Waldhotel“ in der Sitzung des Gemeinderates Weinböhla am 22.06.2016 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form der öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 03/2016 „Waldhotel“ sowie die zugehörige Begründung werden in der Zeit vom 05.08.2016 bis einschließlich 05.09.2016 in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt: Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Nr. 10/28.07.2016 In dieser Zeit besteht die Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern sowie Anregungen und Bedenken zur Planung gegenüber der Gemeinde Weinböhla schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks/ Gebäudes enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme per E-mail ist möglich, bitte an folgende Adresse: [email protected]. Weinböhla, den 15.07.2016 Zenker Bürgermeister Lageplan: Ergänzungssatzung „Sachsenstraße“ Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla hat in seiner Sitzung am 22.06.2016 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Sachsenstraße“, bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext und der dazugehörigen Begründung, jeweils in der Fassung 24.05.2016 - zuletzt geändert: 08.06.2016 gebilligt und beschlossen diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Ablauf der Ergänzungssatzung ist an das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angelehnt. Die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist daher nicht erforderlich. Die Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Abs. 2 und Abs. 3 BauGB sowie § 9 Abs. 1a BauGB werden jedoch in einem der Ergänzungssatzung zugehörigen Grünordnerischen Fachbeitrag beachtet. Die Voraussetzungen für die Durchführung dieses beschleunigten einstufigen Verfahrens sind somit erfüllt. vom 05.08.2016 bis einschließlich 05.09.2016 in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt: Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. In dieser Zeit besteht Gelegenheit im Bauamt Anmerkungen, Hinweise und Bedenken zur Planung gegenüber der Gemeinde Weinböhla schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes/ Gebäudes enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme per E-Mail ist möglich, bitte an folgende Adresse: bauamt@weinböhla.de Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 und 2 BauGB können abgegebene Stellungnahmen nach der Auslegungsfrist bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag im Sinne von § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Weinböhla, 15.07.2016 gez. Zenker Bürgermeister Lageplan: Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Sachsenstraße“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung vom 24.05.2016 - zuletzt geändert: 08.06.2016 mit dazugehöriger Begründung sowie der Grünordnerische Fachbeitrag werden in der Zeit 3 AMTLICHES Satzung über die Ehrung verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Gemeinde Weinböhla (Ehrenbürgerschaftssatzung) Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29.04.2015 (SächsGVBl. S. 349) hat der Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla in seiner Sitzung am 22.06.2016 folgende Satzung beschlossen: Vorbemerkung Alle personengebundenen Funktionen und Bezeichnungen der Satzung gelten sowohl für die weibliche als auch für die männliche Form. § 1 Ehrung verdienstvoller Bürger (1) Die Gemeinde Weinböhla ehrt verdienstvolle Persönlichkeiten durch a) die Ehrung im Ehrenamt b) die Verleihung der Ehrenbürgerschaft (2) Ziel der Verleihung ist es, allen Bürgern der Gemeinde Weinböhla Vorbilder bei der Verwirklichung unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung und der Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde Weinböhla zu vermitteln. (3) Die Ehrung nach Satz 1 begründet keinerlei besonderen Rechte. (4) Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ehrung. § 2 Ehrung im Ehrenamt (1) Mit der Ehrung im Ehrenamt werden Persönlichkeiten geehrt, die sich ehrenamtlich um das Wohl oder das Ansehen der Gemeinde Weinböhla verdient gemacht haben. Die Ehrung erfolgt jährlich im Rahmen des Tags des Ehrenamtes in einem ansprechenden Rahmen. (2) Die Entscheidung über die Ehrung des Ehrenamtes trifft der Bürgermeister. § 3 Ehrenbürgerrecht (1) Die Gemeinde Weinböhla kann an verdienstvolle Persönlichkeiten den Titel „Ehrenbürger der Gemeinde Weinböhla“ verleihen. (2)Mit dem Ehrentitel des Ehrenbürgerrechts können Personen geehrt werden, die sich um das gesellschaftliche, politische, kulturelle, religiöse, soziale oder wirtschaftliche Leben in der Gemeinde Weinböhla in herausragender Weise verdient gemacht und durch ihr Wirken das 4 Ansehen der Gemeinde Weinböhla in besonderem Maße gemehrt haben. Verstöße gegen die Menschlichkeit, Amts- und Machtmissbrauch und Verstöße gegen Strafrechtsnormen schließen eine Verleihung der Ehrenbürgerschaft aus. (3) Es wird an lebende Personen verliehen. (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde Weinböhla. Sie sollen nicht mehr als 3 lebende Personen tragen. (5) An die Verleihung der Ehrenbürgerschaft sind folgende Rechte gebunden: a) Die geehrte Persönlichkeiten tragen den Titel „Ehrenbürger der Gemeinde Weinböhla“ b)Sie werden zu Festveranstaltungen der Gemeinde Weinböhla eingeladen und erhalten Ehrenplätze. c) Sie werden zu Fahrten und weiteren besonderen Anlässen des Gemeinderates eingeladen. Dies gilt auch für eine Begleitperson. d) Die Gemeinde Weinböhla kann öffentliche Einrichtungen/Anlagen, die symbolisch prägend für den Namen des Geehrten stehen, diese nach ihm benennen. Hierfür bedarf es eines gesonderten Gemeinderatsbeschlusses. (6) Für die Ehrung unter Absatz 5 Buchstabe d besteht kein Rechtsanspruch. § 4 Verfahren zur Verleihung (1) Die Verleihung einer Ehrenbürgerschaft können vom Bürgermeister, den Gemeinderäten und nach § 23 SächsGemO durch Einwohnerantrag schriftlich beantragt werden. Der Antrag sollte ausführlich die Art und den Umfang der besonderen Verdienste enthalten. (2) Über die Verleihung des Ehrentitels entscheidet der Gemeinderat. (3) Die Entscheidung erfolgt durch Wahl. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhält. (4) Der Beschluss zur Verleihung des Ehrentitels ist durch öffentliche Bekanntgabe bekannt zu machen. (5) Das Ehrenbürgerrecht wird im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung durch den Bürgermeister verliehen. (6) Dem zu Ehrenden wird hierüber ein Ehrenbürgerbrief ausgehändigt, der neben dem Namen des Geehrten eine Würdigung seiner herausragenden Verdienste sowie das Datum und die Nummer des Gemeinderatsbeschlusses über die Verleihung enthält. § 5 Aberkennung der Ehrenbürgerschaft (1) Erweist sich der Geehrte des verliehenen Ehrentitels unwürdig, so kann er ihm aberkannt werden. (2) Die Aberkennung einer Ehrenbürgerschaft kann vom Bürgermeister, den Gemeinderäten und durch Einwohnerantrag schriftlich beantragt werden. (3) Der Antrag sollte eine ausführliche Begründung für die Aberkennung enthalten. (4) Vor der Aberkennung des Ehrentitels ist dem Betroffenen die Möglichkeit der Stellungnahme einzuräumen. (5) Der Widerruf erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gemeinderates in nicht öffentlicher Sitzung. (6) Die Geehrten oder deren Erben sind durch den Bürgermeister zur Herausgabe des Ehrenbürgerbriefes an die Gemeinde Weinböhla aufzufordern, um ihn als ungültig zu kennzeichnen. § 6 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Nr. 10/28.07.2016 AKTUELLES Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Weinböhla, den 22.06.2016 Zenker Bürgermeister Bericht zur 16. Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2016 Zur Gemeinderatssitzung am 22.06.2016 fanden sich 17 Gemeinderäte und 8 Besucher im Sitzungssaal des Rathauses ein. Bürgermeister Herr Zenker begrüßte die Gemeinderäte und Besucher der Sitzung. Nach der Protokollbestätigung ließ Bürgermeister Herr Zenker die Ereignisse der letzten Wochen Revue passieren. Das waren u.a. am: 23./24.04.2016 Weinwanderwochenende 25./26.04.2016 Fahrt nach Granowo Bürgermeister Herr Zenker bedankte sich recht herzlich bei Gemeinderätin Fröbel für ihre Tätigkeit als Übersetzerin während des Aufenthaltes in Granowo. 27.04.2016 Tag der offenen Tür in der Grundschule Weinböhla 30.04.2016 Maibaumstellen 01.05.2016 Hähnewettkrähen 04.05.2016 letzter Schultag der 10.-Klässler der Oberschule mit Umzug 15.05.2016 Pfingstsingen der Chorgemeinschaft Coswig/Weinböhla u. Umgebung e.V. 21.05.2016 Weinpflanzaktion und 5-Jahres-Charterfeier des Lions-Club Weinböhla 21.05.2016 Aktival 24 Stundenaktion im KIZ-Treff (Foto) 29.05.2016 Eröffnung der Sonderausstellung „666 Jahre Weinböhla“ im Heimatmuseum 01.06.2016 Kinderfest in der Grundschule 03.06.2016 Graffitiprojekt der Oberschule 05.06.2016 Kunstmarkt 09.06.2016 Weinböhlaer Kindergartenturnen 15.06.2016 Übergabe des Fördermittelbescheides für den Kunstrasenplatz Sportplatz Spitzgrundstraße 17.06.2016 Übergabe des Fördermittelbescheides für Tanklöschfahrzeug für die FFW Weinböhla 17.06.2016 Richtfest Kirchplatz 10/Rathausstraße 9 Nr. 10/28.07.2016 18.06.2016 Sommerfest der Händler Anschließend gab Bürgermeister Herr Zenker eine Vorschau auf anstehende Veranstaltungen. Das sind u.a. am: 23.06.2016 Schulentlassungsfeier der 4. Klässler der Grundschule 25.06.2016 Tag des offenen Weinbergs 08.07.2016 Start des FreiluftKinos 06.08.2016 Schuleinführungsveranstaltung der Weinböhlaer Schulanfänger 13./14.08.2016 Kaninchenzüchterausstellung Im Tagesordnungspunkt 3 stellte Herr Victoratos vom betreuenden Architekturbüro den Aus- und Umbau des 2. Obergeschosses und Dachgeschosses des Zentralgasthofes vor. Entstehen sollen Räumlichkeiten für die Bibliothek mit Kinder- und Jugendbibliothek sowie Verweilbereichen für Groß und Klein. Die Räumlichkeiten im Dachgeschoss sollen den Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Schwerpunkte beim Ausbau liegen auf dem Brandschutz, der Dachdämmung und dem 2. Rettungsweg. Im Anschluss fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse: Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 02/2016 „Dresdner Straße / Schwarzer Weg“ (Öffentliche Bekanntmachung erfolgte bereits im Amtsblatt Nr. 9 vom 30.06.2016) Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 03/2016 „Waldhotel“ (Öffentliche Bekanntmachung auf Seite 3) Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Sachsenstraße“ (Öffentliche Bekanntmachung auf Seite 3) Abberufung eines beratenden Mitgliedes des Technischen Ausschusses Bürgermeister Herr Zenker informierte im Tagesordnungspunkt 12 über die 6. Bevölkerungsprognose des Freistaates Sachsen vom 19.04.2016. Die 6. Prognose sieht maßgeblich besser aus für Weinböhla als noch die Daten der 5. Bevölkerungsprognose. Die 5.Prognose sagte hier für Weinböhla bis 2025 einen Bevölkerungsrückgang auf 9.000 Einwohner voraus, was gegenüber 2014 einem Bevölkerungsrückgang von 11,5% entspricht. Die 6. Bevölkerungsprognose rechnet hingegen mit einem Einwohnerzuwachs von 4,5 % auf 10.600 Einwohner für den gleichen Zeitraum bis 2025. Damit unterscheiden sich die beiden Prognosen um 1.600 Menschen, das sind ca.16 %. Im Tagesordnungspunkt 13 – Anfragen und Informationen – informierte Bürgermeister Herr Zenker, dass bereits 48 Anfragen für die Nutzung der Seniorenwohnungen im ehemaligen Waldhotel, welches durch die advita Pflegedienst GmbH umgebaut wird, vorliegen. Ein Antrag auf Umnutzung des Waldhotels liegt dem Landrats Meißen bereits seit längerem vor. In der anschließenden Bürgerfragestunde wurden Fragen bezüglich des Bebauungsplanes zum ehemaligen Waldhotel, zur Satzung über die Ehrung verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Gemeinde Weinböhla und zum Zustand und der Befahrbarkeit des Auerweges beantwortet. Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 24.08.2016, 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Ausstellungseröffnung im Sitzungssaal des Rathauses Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weinböhla zum 01.01.2013 Elternbeiträge und Entgelte in Weinböhlaer Kindereinrichtungen und Kindertagespflege 2016 anhand der Personal-und Sachkostenabrechnung 2015 (Öffentliche Bekanntmachung erfolgte bereits im Amtsblatt Nr. 9 vom 30.06./2016) Satzung über die Ehrung verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Gemeinde Weinböhla (Öffentliche Bekanntmachung auf Seite 4) Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Meißen über die Aufgabenübertragung der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) im fließenden Verkehr – Damit wird der Landkreis Meißen bevollmächtigt und beauftragt, auch auf kommunalen Straßen Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Vor der Gemeinderatssitzung am 22.06.2016 wurde die Ausstellung der Weinböhlaer Künstlerin Lydia Heyne, leider in ihrer Abwesenheit, eröffnet. Am 18.07.2016 bedankte sich Bürgermeister Herr Zenker persönlich bei Frau Heyne für die sehenswerte Ausstellung. Die Gemälde von klassisch bis modern sind bis Herbst 2016 während der Öffnungszeiten des Rathauses zu besichtigen. 5 ZENTRALGASTHOF / VERANSTALTUNGEN Veranstaltungen 13. erweiterte Ortsjungtierschau der Rassekaninchen 13./14.08.2016 in der „Tenne“ Kirchplatz 5 29./30.07.2016 FreiluftKino 06.08.2016 Schuleinführungsveranstaltung der Weinböhlaer Schulanfänger 13./14.08.2016 Kaninchenzüchterausstellung 27./28.08.2016 Tag des offenen Weingutes 6 01.09.2016 Festtag anlässlich „666 Jahre Weinböhla“ 02.-04.09.2016 Winzerstraßenfest 10.09.2016 Kinderfest in der AWO-Kita „Kunterbunt“ Tierschau Tierverkauf Samstag, 13.08.2016 09.00 - 18.00 Uhr Sonntag, 14.08.2016 09.00 - 16.00 Uhr Der Kaninchenzüchterverein Weinböhla e.V. freut sich auf viele Besucher und Gäste! Nr. 10/28.07.2016 AKTUELLES Weinböhlaer Walzernacht 1. September 2016 Kirchplatz open air Johann Strauß Gala DRESDNER RESIDENZ ORCHESTER Beginn 20.00 Uhr (Einlass 18:00 Uhr) Eintritt frei Tischreservierung: Touristinformation Kirchplatz 2 10 € p.P. Vereinbarungen zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages zu 100 Prozent abgeschlossen In vielen Kommunen ist die Erhebung von Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten ein schmerzhafter Dauerbrenner. Nicht so in Weinböhla. Durch eine große Bereitschaft der Bürger und die transparente Kommunikation der Kommune ist es gelungen, alle Eigentümer von Grundstücken des 1992 ausgeschriebenen Sanierungsgebietes zu einer vorfristigen Zahlung der gesetzlich geforderten Ausgleichsbeträge zu bewegen. 14,7 Millionen Euro sind seit 1993 in die Grundstücke des Sanierungsgebietes geflossen. Zweifellos ist auch dadurch Nr. 10/28.07.2016 Weinböhla zu einer ansehnlichen Perle Sachsens geworden. Die Eigentümer sind auf der Basis bundeseinheitlicher Gesetze dazu verpflichtet, einen Anteil der Wertsteigerung selbst zu tragen. In der Regel zieht sich das über Jahre hin und wird für Kommune und Eigentümer zu einer unangenehmen und kraftzehrenden Angelegenheit. Siegfried Zenker, seit 2015 Bürgermeister von Weinböhla verfolgte eine andere Strategie: „Ich möchte die Belastung für die Bürger so gering wie möglich gestalten und möglichst alle von den Vorteilen der vorfristigen Ablösung profitieren lassen“. Sein Ziel wurde Realität. Alle ausgleichsbetragspflichtigen Eigentümer haben ihre Bereitschaft erklärt, bereits vor der Frist zur letztendlichen Zahlung den Betrag zu leisten. Das hat gleich mehrere Vorteile, erklärt der Chef des Sachverständigen-Teams um Dr. Herbert Sattler, das mit der Berechnung und Begleitung beauftragt war: „Zunächst müssen die Eigentümer weniger zahlen. Das Gesetz räumt eine Abzinsung des Ausgleichsbetrages ein. Die Kommune kann die eingenommenen Mittel wieder in dem Sanierungsgebiet investieren. Würde man bis zur letzten Frist und dem sich anschließenden Bescheid warten, gehen die Mittel an Bund und Land. Wichtig ist aber auch die Klarheit über das Grundstück. Neue Investitionen, Verkauf oder Vererbung unterliegen nicht mehr der sanierungsrechtlichen Genehmigung durch die Gemeinde. lich wurde das aber auch durch eine kluge und transparente Kommunikation der Kommune. Das Team um Bürgermeister Siegfried Zenker und Bauamtsleiter Lutz Heinl kämpfte mit hohem Engagement um jeden Bürger. Silke Koelitz-Junghans kennt als Mitarbeiterin des Bauamtes das Sanierungsgebiet die Bürger wie niemand sonst und sorgte sich mit einem beeindruckenden Elan um jede Vereinbarung. Sie war das wichtigste Bindeglied zum Gutachterteam um Dr. Herbert Sattler. Sachverstand und Kommunikationskompetenz des Gutachterteams waren weitere Grundvoraussetzung für den Erfolg in Weinböhla. Dr. Sattler verweist dabei auf die Einzigartigkeit des von ihm eingesetzten Verfahrens: Alle Berechnungen sind programmgestützt transparent von den Bürgern zu verfolgen. Änderungen, die sich durch die individuelle Betrachtung der Grundstücke ergeben, sind sekundenschnell eingearbeitet. Die Sachverständigen setzen dabei voll und ganz auf Offenheit und eine gute Gesprächsatmosphäre. Mit 100 Eigentümern haben die Gutachter persönlich gesprochen, sich die konkrete Situation am Grundstück und auch die Sorgen und Nöte angehört. Das Team baut einerseits auf einen großen Erfahrungsschatz: In 37 Sanierungsgebieten waren oder sind sie tätig. Andererseits profitieren sie auch von einem über mehr als 15 Jahre gewachsenen IT-Systems und einer speziellen Kommunikationskompetenz. Vorteil für Eigentümer Das schnelle Agieren reduziert auch direkt die Belastung der Eigentümer: Neben Abzinsung des Ausgleichsbetrages bei der vorfristigen Ablösung bleibt ihnen auch erspart, die weitere konjunkturelle Wertsteigerung bis zum Ende der Sanierung zu tragen. Wird erst ein Bescheid nötig, sind die aktuellen Grundstückswerte anzusetzen. In Kommunen wie Weinböhla steigen die Grundstückspreise und somit auch der dann nötige Ausgleichsbetrag. Derzeit ist bei allen Eigentümern im Grundbuch ein Sanierungsvermerk eingetragen. Der mindert den Wert und grenzt die freie Entscheidung über das Grundstück ein. Mit der Ablösung wird dieser Vermerk auf Initiative der Kommune entfernt. Ein wesentlicher Vorteil der vorfristigen Ablösung ist auch die Rechtssicherheit für beide Seiten. Widersprüche und gerichtliche Auseinandersetzungen werden so gar nicht erst provoziert. Offenheit und Sachverstand Dass 100 Prozent der Eigentümer vorfristig ablösen, ist bislang wohl einzigartig in Deutschland. Die Weinböhlaer erwiesen sich erneut als regional engagiert, sachorientiert und verständnisvoll. Mög- Büro Dr. Herbert Sattler Abfalltermine gelbe Tonnen 05.08.2016 19.08.2016 Restmüll 08.08.2016 22.08.2016 Papier/Karton/Pappe 24.08.2016 Deutscher Rentenversicherung Bund Versichertenberaterin Sibylle Neubert Rentenanträge, Erwerbsminderung Kontakt: Tel.-Nr. 035243/50907 dienstags und donnerstags von 17.30 bis 19.00 Uhr Versichertenberaterin Claudia Goymann Rentenanträge, Witwenanträge, Kontenklärungsanträge Kontakt: Tel.-Nr. 03523/702585 täglich ab 18.00 Uhr Schiedsstelle Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle findet am 02.08.2016 von 16.30 bis 17.30 Uhr, im 1. Stock des Nebengebäudes am Rathaus, Friedensstraße 2, statt. 7 AKTUELLES 15. TURMFEST am König-Albert-Turm Das traditionelle Turmfest der IG Ortslehrpfad, diesmal das 15. wurde am 8. Juli gefeiert. Neben den Mitgliedern der Interessengemeinschaft Ortslehrpfad nahmen am Fest Angehörige der Katholischen Kirchgemeinde und Vertreter der Gemeindeverwaltung teil. Die Türme des Ortes Die Gemeinde Weinböhla besitzt seit 2001 das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Dieser Titel wurde erfolgreich im vergangenen Jahr verteidigt. Um 1900 hatte man sich bereits bemüht, Erholungsort zu werden. Der aus Beiersdorf bei Grimma stammende Wilhelm Wießner plante und verwirklichte den Park Burggrafenhain. Nach einer Karte von Wießner erstreckte sich der Park von der Wilhelmshöhe ( Martergasse ) bis zur Schweizerhöhe. An der Wilhelmshöhe war der erste Turm. Er wurde später abgetragen. Der Wartturm, das Wahrzeichen Weinböhlas ist heute noch zugängig. Die Alberthöhe und der Molkteturm befanden sich auf dem Areal zwischen der Steinbacher Str. und der Barthshügelstraße. Auch diese wurden wieder abgetragen. Der König-Albert-Turm hat sein Dasein der Familie Schweitzer zu verdanken. Als das Ausflugslokal Schweizerhöhe gebaut wurde, hatte die Familie Schweitzer die Auflage, einen Aussichtsturm zu errichten. Die Einweihung war im Jahr 1898. Nahe dem Turm befanden sich ein Tennisplatz, ein Affengehege sowie eine Sommerrodelbahn. Wegen des maroden Zustandes wurde der Turm in den fünfziger Jahren gesperrt. Im Jahre1998 wurde der Turm wieder zum Leben erweckt. Die feierliche Wiedereröffnung fand am 16.07.1999 als jetziger König-Albert-Turm statt. Unter der ehrenamtlichen Regie der Interessengemeinschaft Ortslehrpfad kann der Turm von März bis Oktober an Sonnund Feiertagen von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bestiegen werden. Dies auch an den Weihnachtsfeiertagen und zu Neujahr. Der Bismarckturm, jetzt Friedensturm an der Wilhelm Wießner Str., ist seit der Erbauung begehbar. In den fünfziger Jahren wurde er Dank des Plantagenbesitzers Schäfer aufwendig saniert. Der Turm ist verschlossen. Der Schlüssel ist in der Gaststätte Laubenschlösschen und bei den Mitgliedern der IG auszuleihen. Wolfgang Müller, IG Ortslehrpfad 8 Bürgermeister Herr Zenker wünscht den Weinböhlaer Schulanfängern der Grundschule Weinböhla alles Gute zur Einschulung und viel Freude beim Lesen, Schreiben und Rechnen! Als Vertreter der Gemeinde hatte sich der Stellvertretende Bürgermeister Herr Detlef Arnold eingefunden. Zur Begrüßung überbrachte er Dank und Anerkennung der Gemeindeverwaltung für die geleistete Arbeit der Mitglieder der IG. Das Turmfest ist der Höhepunkt und Dank für die 45 Turmdienste, die ehrenamtlich im Jahr von den IG Mitgliedern erbracht werden. Die Feier wurde am Abend durch ein Unwetter gestört aber nicht unterbunden. Den Organisatoren und Helfern, die zum Gelingen des Festes beitrugen, sei herzlich gedankt. Wolfgang Müller, IG Ortslehrpfad Turmverantwortlicher Umfrage des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Um die Bedürfnisse älterer Menschen besser berücksichtigen zu können, startete das Sozialministerium eine Umfrage. Unsere Bürger werden aufgefordert, sich an dieser Umfrage zu beteiligen. Der Fragebogen liegt in der Information des Rathauses im Erdgeschoss, aus. Schulanmeldung für die Schulanfänger 2017 Grundschule Weinböhla – Köhlerstraße 32 Dienstag, 6. September 2016 8.00 - 17.00 Uhr Mittwoch, 7. September 2016 8.00 - 17.00 Uhr Donnerstag, 8. September 2016 8.00 - 17.00 Uhr An diesem Tag erhalten Sie den Termin für die schulärztliche Untersuchung ihres Kindes. Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde mit. B. Lipeck Grundschulrektorin IMPRESSUM Die „Weinböhla-Information“ ist das Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Weinböhla. Der amtliche Teil dient der Verbreitung öffentlicher Bekanntmachungen. Herausgeber: Gemeinde Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Siegfried Zenker Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, nicht die der Redaktion. Redaktion: E-Mail: [email protected] Telefon: 035243/34325 Druck: B. KRAUSE GmbH, Wilhelm-Eichler-Straße 9, 01445 Radebeul, Telefon 0351/837240, Fax 0351/8372444, [email protected] Auflage: 5.300 Stück Anzeigenannahme: Satztechnik Meißen GmbH, Bernd Fiedler, Am Sand 1 c, 01665 Nieschütz, Telefon 03525/718633, Fax 03525/718610 Verteilung: Jens Mohn Direktmarketing und Mediaservice, Bärensteiner Straße 16-18, 01277 Dresden, Telefon 0172/5727558 Abonnement: per Postversand über Kinder universell Lesen-Schreiben-Basteln, Vertriebsgesellschaft mbH, Hauptstraße 21, 01689 Weinböhla, Telefon 035243/46054 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zustellung. Erscheinungstermine/Redaktionsschluss: Nr. 11 am 18.08.16 (Red.schluss 04.08.16) Nr. 12 am 08.09.16 (Red.schluss 25.08.16) Nr. 13 am 22.09.16 (Red.schluss 08.09.16) Nr. 10/28.07.2016 SENIOREN / KIRCHE Die Jubilare des Monats Juli 2016 werden auf das Herzlichste von Herrn Bürgermeister Zenker beglückwünscht Frau Annemarie Herrmann zum 90. Geburtstag Frau Inge Schöbel Frau Johanna Lehe Frau Hildegard Berg Herrn Werner Salomo Frau Brigitte Neumann Herrn Gerhard Fentz Frau Erika Hippe zum 85. Geburtstag Frau Sieglinde Scholze Frau Erika Silbermann Frau Ursula Hanusch Herrn Heinz Rocke Herrn Werner Jacob Herrn Dr. Roland Köhler Herrn Helmut Fischer Herrn Heinz Dommitzsch zum 80. Geburtstag Frau Renate Schurig Herrn Anatoli Trestschinskij Frau Waltraud Werner Herrn Emmerich Kecskes Frau Dr. Annegret Krolzig Frau Brigitte Liebscher Frau Hanna Dziwoki Frau Brigitte Massel Herrn Dr. Gerd Gräf Frau Elke Hildebrand Herrn Dietmar Pommerening zum 75. Geburtstag Herrn Manfred Lederer Herrn Harry Janke Herrn Wolfgang Dietze Herrn Jürgen Gnadt Frau Ingrid Süß zum 70. Geburtstag Sommerfest „ Goldne 50iger“ im Altenpflegeheim „Stift Wilhelma“ tem Wetter feierten unsere Bewohnerinnen und Bewohner, Gäste, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Garten des Stiftes. Für die angenehme musikalische Umrahmung spielte und sang die Weinböhlaer Band „Duo Romantika“ Hits aus den 50iger bis hinein in die 60iger Jahre. Die Musik zauberte unseren Damen und Herren ein Lächeln in ihre Gesichter. Ganz herzlichen Dank an unsere ehrenamtlichen Helfer für die tatkräftige Unterstützung zum Gelingen des Sommerfestes. Ketty Watzlawik Soziale Betreuung Volleyball: 14-tägig, 20.00-22.00 Uhr, Turnhalle GS Weinböhla, nächster Termine: 09.08., 23.08., 06.09. (Angaben ohne Gewähr) Herzliche Einladung zur Christenlehre Start ist am Montag, 15. August (Lutherhaus, Hauptstr. 3) Jung- und Mädelschar (bis zu den Herbstferien in Niederau!): Sonntag, 31. Juli, 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Sonntag, 7. August,10.00 Uhr Familiengottesdienst zum Schulbeginn Sonntag, 14. August, 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst Sonntag, 21. August, 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und KIndergottesdienst Sonntag, 28. August, 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst Sonntag, 4. September, 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst Veranstaltungen im Lutherhaus Frauentreff, Männerkreis, Seniorenkreis: Sommerpause Junge Gemeinde: montags, 18.30 Uhr (Lutherhauskeller) Kirchenmusik Vorkurrende (3-6 Jahre): donnerstags16.00-16.30 Uhr Jugendchor: mittwochs 19.00-20.30 Uhr Kirchenchor: dienstags 19.30-21.00 Uhr Posaunenchor: donnerstags 19.15-20.30 Uhr Nr. 10/28.07.2016 Sportangebot Kl. 1/2 montags 15.15-16.00 Uhr Kl. 3 mittwochs 15.00-16.00 Uhr Kl. 4 donnerstags 15.00-16.00 Uhr Kurrende (Klasse 2-7): donnerstags 17.00-18.00 Uhr Am 22.06. war unser Sommerfest im Altenpflegeheim „ Stift Wilhelma“. Bei schöns- Buntes Orchester montags 18.00-19.00 Uhr Mittelschule Weinböhla, Aula oder Musikzimmer Kontakt: Frau Sabine Zschuppe, Tel.: 035243/30489 Jungschar: mittwochs, 16.30 Uhr – 18.00 Uhr ungerade Kalenderwochen Start: Mittwoch, den 17. August Mädelschar: mittwochs, 16.30 Uhr – 18.00 Uhr, gerade Kalenderwochen Start: Mittwoch, den 24. August Konfirmandenunterricht: Mit dem Konfirmandenunterricht wollen wir ab der 3. Schulwoche beginnen. Wir treffen uns immer dienstags im Lutherhaus: Klasse 7 um 16.15 Uhr und Klasse 8 um 17.15 Uhr. Für die Eltern der Vorkonfirmanden aus Klasse 7 findet am Montag, dem 15. August 2016, 18.30 Uhr ein einführender Elternabend im Lutherhaus, Hauptstraße 3, statt. Allen Konfirmandinnen und Konfirmanden einen guten Start ins neue Schuljahr! Pfarrer Norbert Reißmann Kunst in der Kirche – Vernissage und Ausstellung Die dritte Ausstellung in unserer Kirche unter dem Thema „Von der Seele gemalt – Versuch 1“ zeigt vom 3.8. bis zum 26.8. Malerei von Anne Fiedler, Claudia Schumacher und Rosita Ruprecht. Zur Vernissage am Sonntag, dem 31.7., um 17.00 Uhr sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Probenbeginn ist ab dem 09.08.2016 9 KINDER Ehrenamt tut gut und verbindet! Sie suchen eine Aufgabe in Ihrer Freizeit, die Sie mit Freude und Herz gerne ausführen möchten? Das Altenpflegeheim „Stift Wilhelma“ in Weinböhla sucht ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unser Team bei Festen und Feiern unterstützen wollen. Gerne sind Sie bei Ausflügen dabei und haben auch mal ein offenes Ohr für unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Gemeinschaft erleben, Erfahrungen austauschen und Menschen gewinnen. Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Aufgabe haben oder sich über uns informieren möchten, dann können Sie sich gern im Bereich Soziale Betreuung an Frau Watzlawik wenden. Kontakt: Altenpflegeheim „Stift Wilhelma“, RobertBlum-Straße 23, 01689 Weinböhla Tel.: 035243/42314 E-Mail: [email protected] Informationen aus der Kanzlei Kanzlei geschlossen Die Kanzlei bleibt jeweils donnerstags am 11.08. und 25.08. wegen einer Mitarbeiterweiterbildung geschlossen. Wünsche für ein Schulkind Da gehst du mit deiner Schultüte, die fast so groß ist wie du und dem noch leichten Ranzen auf deinem Rücken auf diesen Anfang zu. Dein erster Schultag ist heute! Und meine Wünsche begleiten dich: Dass Lehrer dir begegnen, die deine Gaben hervorlocken und dir die Freude am Lernen nicht verloren gehe, dass die Welt sich dir öffne und du das Staunen niemals verlernst, dass Freunde an deiner Seite gehen und über dir Gottes Segen bleibt. Das alles, liebes Schulkind, wünsche ich dir! Tina Willms (aus Gemeindebrief 5/2016) 11. Aug. 2016 13.00 – 17.00 Uhr off. Angebot bzw. „Elbi“ ab 14.00 Uhr/ Eintrittsgeld Das Kiz bleibt vom 01.08. – 09.08.16 sowie am 25.08. und 26.08.16 geschlossen! 12. Aug. 2016 13.00 – 17.00 Uhr off. Angebot bzw. „Elbi“ ab 14.00 Uhr/ Eintrittsgeld E. Freitäger 13. Aug. 2016 ab ca. 18.00 Uhr YOUNG HELP in Großenhain, ab 14 Jahre - Informationen im KIZ 15. Aug 2016 13.00 – 17.00 Uhr offenes Angebot + T-Shirt-Gestaltung zum Fußballturnier 20.08.16 16. Aug. 2016 13.00 – 17.00 Uhr offenes Angebot 15.00 – 17.00 Uhr Graffitiprojekt „Entwürfe 1“ 17. Aug. 2016 13.00 – 17.00 Uhr Hausaufgabenhilfe 18. Aug. 2016 13.00 – 17.00 Uhr offenes Angebot 15.00 – 17.00 Uhr Graffitiprojekt „Entwürfe 2“ 10 Zwei voll beladene Autos mit prächtigen Sträuchern, Büschen und kleinen Bäumchen fuhren gegen 15:00 Uhr vor das Tor des Kinderhauses. Von der Schubkarre über Spaten und Hacken, wurde an alle nötigen Werkzeuge gedacht, um die neuen Pflanzen geschickt an einen schönen Platz in unserem Garten zu bringen. Damit das Anwachsen der Pflanzen gelingen kann, spendete die Firma GebhardtGartengestaltung aus Weinböhla saftigen Humus und Mulch. 20. Aug. 2016 08.30 – 16.10 Uhr Fußballturnier in Merzdorf (Teilnahme nach Mannschaftsaufstellung/ Anmeldg. im KIZ bis 15.08.16) Treff/ Ende: Haltepunkt Weinböhla, TNBetrag: 6,50 Euro, Selbstverpflegung, keine Stollenschuhe! 22. Aug. 2016 13.00 – 17.00 Uhr off. Angebot bzw. „Elbi“ ab 14.00 Uhr/ Eintrittsgeld 23. Aug. 2016 13.00 – 14.30 Uhr offenes Angebot 14.45 – 19.00 Uhr Ausflug nach Meißen mit Besuch der UNICEF-Fotoausstellung u. Freizeit Anmeldg. bis 22.08./ TN-Betrag: 2,50 € oder eigene Fahrkarte Treff/ Ende: Haltepunkt Weinböhla 29. Aug. 2016 13.00 – 17.00 Uhr offenes Angebot ab 15.00 Uhr Memoryturnier 10. Aug. 2016 13.00 – 17.00 UhrHeftergestaltung/ Deckblätter Am Donnerstag, dem 16.06.2016, fand eine große Pflanzaktion des Vereins „Die Weltverbesserer“ im Evangelischen Kinderhaus „Gabenreich“ statt. Dafür möchten sich die Kinder, Eltern, Erzieherinnen und die Kirchgemeinde, als Träger des Hauses, ganz herzlich bedanken. 19. Aug 2016 13.00 – 17.00 Uhr offenes Angebot + T-Shirt-Gestaltung zum Fußballturnier 20.08.16 24. Aug. 2016 13.00 – 17.00 Uhr Hausaufgabenhilfe Veranstaltungen im August Die „Weltverbesserer“ im „Gabenreich“ 30. Aug. 2016 13.00 – 17.00 Uhr off. Angebot bzw. „Elbi“ ab 14.00 Uhr/ Eintrittsgeld Die Weltverbesserer konnten eifrige Helfer aus dem Flüchtlingsheim mobilisieren, die voller Tatendrang und mit Freude beim Einpflanzen halfen. Herzlichen Dank allen Helfern! Für die Kinder und Erzieherinnen des Kinderhauses war die Pflanzaktion ein willkommener Anreiz, um das Außengelände mal gründlich unter die Lupe zu nehmen und weiter „zu bearbeiten“. Dabei werden die Wünsche der Kinder realisiert und verschiedene Rückzugsecken geschaffen. Das Schönste daran ist: ALLE sind dabei und helfen mit! Danke, liebe Weltverbesserer, für den Anstoß, die Hilfe und vor allem die Spende der Pflanzen! Madeleine Lindenau Leiterin des Ev. Kinderhauses „Gabenreich“ 31. Aug. 2016 13.00 – 17.00 Uhr Hausaufgabenhilfe Nr. 10/28.07.2016 BEREITSCHAFTSDIENST AUGUST 2016 Allgemein-ärztlicher Bereitschaftsdienst: kann unter der Telefonnummer 116 117 erfragt werden. Adressen der am Bereitschaftsdienst teilnehmenden Augenärzte, Zahnärzte, Apotheken Datum Name Adresse Augenärzte: Der diensthabende Augenarzt ist bei der Rettungsstelle Dresden Tel: 116117 zu erfragen. Dienstbereitschaft: Mo. – Do. 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Fr. ab 14.00 Uhr Wochenende und Feiertagen 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr Telefon-Nr. Praxis Zahnärzte: (Sa. / So. / Feiertage 9 Uhr -11 Uhr) 06./07.08.2016 13./14.08.2016 20./21.08.2016 27./28.08.2016 Dr. Trommer Dipl.-Stom. Helbig ZÄ Harzdorf Dr. Hellberg Kötitzer Str. 1, Coswig Moritzburger Str. 73, Coswig Radebeuler Str. 6b, Coswig Grenzstraße 19, Coswig 03523/75039 03523/60280 03523/63840 03523/73241 Apotheken: (Mo. - Fr. 8 Uhr -8 Uhr / Sa. 20 Uhr -8 Uhr / So. und Feiertage 8 Uhr -8 Uhr) 01.08.16 02.08.16 03.08.16 04.08.16 05.08.16 06.08.16 07.08.16 08.08.16 09.08.16 10.08.16 11.08.16 12.08.16 13.08.16 14.08.16 15.08.16 16.08.16 17.08.16 18.08.16 19.08.16 20.08.16 21.08.16 22.08.16 23.08.16 24.08.16 25.08.16 26.08.16 27.08.16 28.08.16 29.08.16 30.08.16 31.08.16 Markt-Apotheke Rathaus-Apotheke Elbtal-Apotheke Sonnen-Apotheke Alte Apotheke Neue Apotheke Rathaus-Apotheke Triebischtal-Apotheke Kronen-Apotheke Markt-Apotheke Stadtwald Apotheke Spitzgrund-Apotheke Regenbogen-Apotheke Moritz-Apotheke Moritz-Apotheke Rathaus-Apotheke Sonnen-Apotheke Neue Apotheke Moritz-Apotheke Triebischtal-Apotheke Apotheke am Kirchplatz Rathaus-Apotheke Elbtal-Apotheke Apotheke am Kirchplatz Spitzgrund-Apotheke Triebischtal-Apotheke Spitzgrund-Apotheke Kronen-Apotheke Kronen-Apotheke Markt-Apotheke Stadtwald Apotheke Markt 4, Meißen Hauptstraße 13, Coswig Niederauer Str. 43, Meißen Dresdner Str. 9, Meißen Hauptstraße 43, Weinböhla Am Ringpark 1f, Coswig Hauptstraße 12, Weinböhla Talstraße 23, Meißen Dresdner Str. 60, Coswig Markt 4, Meißen Schützestr. 1, Meißen Moritzburger Str. 74, Coswig Brauhausstraße 12, Meißen Zaschendorfer Str. 23 Zaschendorfer Str. 23 Hauptstraße 12, Weinböhla Dresdner Str. 9, Meißen Am Ringpark 1f, Coswig Zaschendorfer Str. 23 Talstraße 23, Meißen Kirchplatz 15, Weinböhla Hauptstraße 13, Coswig Niederauer Str. 43, Meißen Kirchplatz 15, Weinböhla Moritzburger Str. 74, Coswig Talstraße 23, Meißen Moritzburger Str. 74, Coswig Dresdner Str. 60, Coswig Dresdner Str. 60, Coswig Markt 4, Meißen Schützestr. 1, Meißen 03521/459051 03523/75508 03521/72030 03521/732008 32213 03523/60236 32832 03521/452631 03523/75234 03521/459051 03521/450000 03523/62762 03521/405995 03521/738648 03521/738648 32832 03521/732008 03523/60236 03521/738648 03521/452631 477647 03523/75508 03521/72030 477647 03523/62762 03521/452631 03523/62762 03523/75234 03523/75234 03521/459051 03521/450000 Tierärztlicher Notfalldienst für Kleintiere Datum Name Adresse Telefon-Nr. 05.-11.08.16 12.-18.08.16 19.-25.08.16 26.08.-01.09.16 Dr. Hennig TA Dörfelt TÄ Müller Mauhs u. Partner Nossener Str. 35, Meißen Marienhofstraße 17, Meißen An der Kirche 18, Bärwalde Lindenstraße 12, 01640 Coswig 03521/401977 03521/452020 035208/33455 03523/50555 Wichtige Telefonnummern Polizei: Feuerwehr/Notfallrettung: Polizeirevier Meißen: Rettungsstelle Dresden: Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Giftnotruf Krankenwagen: Nr. 10/28.07.2016 110 112 03521/4720 116 117 0351/19292 0361/730730 03521/19222 Havarienummern Trinkwasser: Abwasser: 0173/5748892 0172/3533470 Störungsnummern der ENSO NETZ GmbH Erdgas: 0351/50178880 Strom: 0351/50178881 11 INFORMATION / VEREINE Sommerfest der CDU Weinböhla den mehr Wasser im Zielbehälter? Freitag, 12.08.2016, auf dem Ratsweinberg - WALHALLA 3. Schafft es Weinböhla, 666 Leute für diese Aufgabe zu motivieren? Gern laden wir alle Weinböhlaer und Niederauer Bürger zum Sommerfest im gemütlichen Ambiente 4. Wer schafft die 666 Liter-Marke? am Freitag, 12.08.2016, beginnend um 19 Uhr auf den Ratsweinberg – „WALHALLA“ (Am Börnchengrund 5, 01689 Weinböhla) ein. Genießen Sie mit uns bei einem Glase Wein den atemberaubenden Blick über das Elbtal und unsere Gemeinde und lernen Sie uns und unsere Arbeit vor Ort kennen. Es werden auch Wettpaten gesucht. Des Weiteren sollten alle, welche bei dieser einmaligen Aktion mitwirken wollen, ab dem 08.08.16 eine Rückmeldung an Ronny Geidelt abgeben. Tel.: 01743194699, email : ronny.geidelt@ gmx.de Die Feuerwehr Weinböhla hofft auf zahlreiche Teilnehmer. Michael Becker/FFW Weinböhla Auch unser Bürgermeister, Herr Siegfried Zenker, steht gern für ein Gespräch bereit und freut sich Sie kennenzulernen. Ihr CDU-Gemeindeverband Weinböhla Teil 2 des Beitrages der BiW e.V. zum Thema Verkehrslärm in unserem Erholungsort Was bringen Lärmschutzwände nun perspektivisch in Zukunft wirklich? BLUTSPENDETERMIN 31.08.2016 15.00 bis 19.00 Uhr Oberschule Weinböhla Sachsenstraße 33 666er-Wette „Wasser marsch !“ zum Weinfest Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Weinböhla fordern die Bürger von Weinböhla zu einem Wettkampf anläßlich 666 Jahre Weinböhla heraus. Aufgabe ist es, in 666 Sekunden Wasser aus einem Startbehälter über eine Strecke von 666 Meter in einen Zielbehälter zu befördern. Start und Ziel ist der Platz vor der Hauptbühne am Zentralgasthof. Beginn des Wettkampfs ist 13:00 Uhr am Sonntag, den 4. September 2016. Die Feuerwehr wird mit maximal 9 Kameradinnen bzw. Kameraden mittels Feuerlöschpumpe und Feuerwehr-B-Schläuchen versuchen, diese Aufgabe zu lösen. Ihre Wettkampfgegner sollen nach Möglichkeit 666 Bürgerinnen bzw. Bürger jeden Alters sein. Sie sollen versuchen, mittels Eimer, Kannen, Töpfe usw. die Feuerwehr zu besiegen. Folgende Wertungen soll es geben: 1. Wer hat als erstes Wasser im Zielbehälter? 2. Wer hat nach Ablauf der 666 Sekun12 Aus Sicht der BiW jedenfalls keinen ausreichenden Lärmschutz, weil es sich um passive und damit punktuelle Maßnahmen handelt. Profitieren können lediglich direkte Anwohner. Dafür müssen sie ggf. den Blick auf eine unschöne, weil zum Teil schon beschmierte Wand hinnehmen. Perspektivisch wirklich leiser kann es entlang der Berliner Strecke in Weinböhla nur werden, wenn aktive Maßnahmen zur Vermeidung von Schallentstehung getroffen werden. Interessant wäre an dieser Stelle der Umrüstungsstand aller in Deutschland verkehrender Güterwaggons. Bis Ende 2016 sollen laut Bundes¬regierung die Hälfte der Güterwaggons auf sogenannte Flüsterbremsen umgerüstet sein und ab 2020 darf kein Güterwaggon mehr durch Graugussbremsen durch Deutschland und damit auch durch Weinböhla fahren. Vielleicht gelingt der DB AG auch noch eine Begrünung der Schallschutzwände? Wir als Interessenvertretung aller Weinböhlaer wollen unser Engagement nicht nur auf den Bahnlärm bezogen wissen. Wir widmen uns dem komplexen Thema Verkehrslärm. Unsere gemeinsam mit der BI Bahnemission Elbtal e.V. zum Tag gegen Lärm 2015 durchgeführte Lärmmessung am Rathausplatz zeigte sehr deutlich die hohe Relevanz des Straßenlärms in Weinböhla. Die in diesem Rahmen, aber auch bei anderen Aktionen dazu geführten Gespräche mit Bürgern von Weinböhla bringen immer wieder zum Ausdruck, dass viele Einwohner betroffen und nicht nur vom Bahnlärm, sondern jeglichem Verkehrslärm, genervt sind. Sie berichteten auch darüber, dass sie teilweise ihre Grundstücke dadurch abgewertet sehen. Die BiW-Fraktion setzt sich deshalb im Gemeinderat dafür ein, dass die Gemeinde Weinböhla einen Lärmaktionsplan aufstellt und den Verkehrslärm als Gesamtlärm von Straße und Eisenbahn betrachtet. Aus unserer Sicht könnte mit einfachen Mitteln Einfluss auf den Verkehrslärm durch die Kommune genommen werden. So z. B. könnte eine Tonnagebegrenzung sowie ein Nachtfahrverbot für Lkw auf der Hauptstraße und der Köhlerstraße als regulierende Maßnahme für den LkwDurchgangsverkehr viel bewirken. Wir wünschen uns eine aktive Einflussnahme der Gemeinde auf den jeweiligen Straßenbaulastträger beim Ausbau von Straßen im Gemeindegebiet (evtl. beim Einbau von Asphaltdeckschichten, welche die Rollgeräusche mindern). Wenn auch Sie uns bei unserem Kampf gegen Verkehrslärm und der Entwicklung einer Verkehrskonzeption unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme (unter der Telefonnummer 0172 3604634). Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.bi-weinboehla.de. Cornelia Fiedler Dr. Elke Wällnitz TuS Weinböhla e.V. - Abteilung Fußball berichtet Die Weinböhlaer Fußballer sind im PokalGeschehen 2015/16 im Fußball-Großkreis Meißen, Riesa und Großenhain der „Verein der Stunde“ ! Die Fußballer vom TuS Weinböhla holten von insgesamt 7 zu vergebenden Kreis-Pokalen im Männer- und Nachwuchsbereich 4 Kreis-Pokale nach Weinböhla und waren noch in einem weiteren Pokal-Finale vertreten. 1. Die 1.Mannschaft ist Kreis-Pokal-Sieger und hat sich dabei gegen 50 Teams aus dem Fußball-Großkreis durchgesetzt. 2. Die A-Junioren erkämpften den Kreispokal 2016 mit einem 6:1-Sieg über TSV Garsebach. 3. Die B-Junioren gewannen den KreisPokal mit einem 2:1 gegen die Spielgemeinschaft Priestewitz/Merschwitz. 4. Die D-Junioren holten den Kreis-Pokal nach einem 4:0 in Kalkreuth. 5. Die F-Junioren erreichten ebenfalls das Pokal-Finale, unterlagen aber dort dem großen Favorit der BSG Stahl Riesa. Diese Pokal-Erfolge auf breiter Ebene können sich sehen lassen !!! Inzwischen geht die Pokal-Geschichte für die 1.Männer-Mannschaft in die nächste Runde weiter. Hier brachte die Pokal-Auslosung im Sachsen-Pokal am 11. Juli 2016 in Leipzig für die Weinböhlaer in Nr. 10/28.07.2016 VEREINE der 1.Hauptrunde mit der SpVgg Grün/ Weiß Coswig einen attraktiven Gegner. Attraktiv schon durch die NachbarschaftsNähe und der Tatsache, dass sich in der Coswiger Mannschaft immer wieder in Weinböhla entwickelte Spieler tummeln. Bei dieser Begegnung am 06.August 2016 geniest TuS Weinböhla als unterklassige Mannschaft Heimrecht und hofft auf große Weinböhlaer Zuschauerunterstützung. Der Sieger dieser Partie würde am 20. August 2016 in der 2. Hauptrunde des SachsenPokales gegen den Sieger der Partie Blau Weiß Freital oder Neusalza Spremberg erneut Heimrecht zustehen. Wünschen wir unseren Weinböhlaer Jungs am 6.August viel Erfolg !! Arndt Beyreuther Willi Binder Deutscher Meister 2016 Die Turner des TuS Weinböhla gratulieren ihrem Mitglied Willi Binder recht herzlich zum Gewinn des Deutschen Meistertitels im Kunstturnen der Altersklasse 13/14 Jahre. Mit Stolz und voll konzentriert präsentierte sich Willi in Werdau und holte am Ende vor seiner Konkurrenz aus ganz Deutschland den Titel. Auch in den Einzelwertungen konnte er sein Können abrufen und fast fehlerfrei turnen. Auf Grund seiner Leistungen im Sportzentrum Cottbus und bei Länderwettkämpfen ist Willi bereits in die Olympiavorbereitung der deutschen Turner für die kommenden Jahre aufgerückt. In der Hoffnung, dass er gesund bleibt, werden wir ihn ab 2020 bestimmt in der Olympianominierung wiedersehen. Sollte er es in diesem Jahr schaffen pünktlich aus London vom Länderwettkampf zurück zu kommen, wird er sein Können sehr gern in Weinböhla zum Schauwettkampf Nr. 10/28.07.2016 am 27. November in der Nassauhalle präsentieren. www.handballweinboehla.de Hartes Training anstelle geruhsamer Ferien! Der Handballsportverein Weinböhla informiert: Ferienbeginn heißt für einige Turner Gas geben. In Trainingslagern in Riesa und Weinböhla wird der Grundstock für die Mannschaftswettkämpfe im Herbst gelegt. Von Montag bis Freitag werden täglich zwei mal drei Stunden Training absolviert. Muskelaufbau und Technikschulung spielen dabei eine wichtige Rolle. Mit viel Enthusiasmus und aufmunternden Worten durch die Trainer hielten fast alle Teilnehmer in dieser Woche durch. Gleichzeitig wurde eine Generalreinigung an den Geräten und dem Geräteraum durchgeführt. Das von unseren Übungsleitern Dr. Ulrike Nemec Soldt und Lutz Kümmel erarbeitete Programm umfasste nicht nur die Athletikschulung, sondern auch das Elementetraining von Flick / Flack , Salto, Scheren am Pauschenpferd, Handstand stehen am Barren und Boden, Sprungtraining usw. Ein Dank geht auch an unsere Trainer Vincenz Herzig und Robin Naumann die in dieser Woche intensiver Vorbereitung zum Teil täglich sechs Stunden in der Halle standen. Die Spielsaison 2016/17 wirft ihre Schatten voraus! Foto: E. Rosenkranz Vielleicht gibt es in der Nassauhalle dann ständig solche Torwurfszenen? Der treue Anhang würde dies bestimmt lautstark begrüßen! SA, 06.08.2016 ab 13.00 Uhr „Männer - Turnier“! Die 1. Männermannschaft hat sich zur Vorbereitung auf die Punkt- und Pokalspiele einige hochkarätige Gegner aus der Landes-und Verbandsliga (HSG Döbeln-Neudorf, Plauen-Oberlosa, HSG Freiberg 2. und HSG RIO) eingeladen! Der Eintritt ist frei und für das leibliche Wohl ist gesorgt! SA, 20.08.2016 „Saisoneröffnung mit Freundschaftsspielen“! Als Höhepunkt und Abschluss durften alle Teilnehmer die Nacht vom Freitag zum Sonnabend in der Halle übernachten. Mit einem Grillabend und einem guten Frühstück verabschiedeten wir alle nach dem Geräteabbau in den wohlverdienten Urlaub. Vielleicht wird es im kommenden Jahr wieder ein Trainingslager mit noch mehr Teilnehmern geben. Abteilung Turnen, TuS Weinböhla e.V. 16.00 Uhr: 1. Damen - SV 04 PlauenOberlosa (Landesliga) 19.00 Uhr: 1. Männer - HSV Lok Pirna (3.Liga) Im Außenbereich wird gegrillt - Die Firma Haubold stellt die „Box“ für Präsentation neuer Sportsachen. SA,03.09.2016 „Erstes Punktspiel“ 18.00 Uhr: 1. Männer - SV Niederau 1. Im Auftrag des HSVW H.-Udo Schäfer 13
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