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Ich unterstütze die Petition mit meiner Unterschrift:
Trennungskinder: weniger als 30% Umgang soll als "Kindesmisshandlung" gelten.
Von: Frank Möhle aus: 51109 Köln
An: Petitionsauschuß des Landtags in: Deutschland
Zeichnungsfrist bis: 20.01.2017
Wenn Trennungskinder mit jedem ihrer beiden Eltern nicht mindestens 30% des Jahres Umgang haben, so muss dies als
Kindesmisshandlung gelten. Entsprechend muß das Jugendamt handeln oder auch eine Strafanzeige verfolgt werden.
Auch sollte §1684 BGB beginnen mit: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil von mindesten 30 von 100
Zeitanteilen eines jeden Jahres"
Begründung:
Ein Residenzmodell mit weniger als 30% Zeitanteil ist Kindesmisshandlung, denn:
"Unter Kindesmisshandlung wird heute allgemein die psychische und physische Schädigung von Kindern oder Jugendlichen
durch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere nahe stehende Personen wie Nachbarn oder Verwandte verstanden"
Und da, in der Forschung nachgewiesen, Zeitanteile mit jedem der beiden Eltern erst ab etwa 30% zu einer normalen/guten
kindlichen Entwicklung führen, ähnlich dem 50:50-Wechselmodell, so ist die Entwicklung im Residenzmodell, mit seinen
zumeist unter 30% Zeitanteil, schädigend und damit Kindesmisshandlung.
Kinder werden unter 30% Umgang in ihrer Entwicklung behindert, können sich nicht voll entfalten. 30% Zeitanteil sind auch
im Residenzmodell mit einer Teilung der Ferien gut zu erreichen.
Ich unterstütze die Petition mit meiner Unterschrift:
Trennungskinder: weniger als 30% Umgang soll als "Kindesmisshandlung" gelten.
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