Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel und ihrer Ortsgemeinden sowie der Stadt Rhens (12.08.2016) Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Dieblich Öffentliche Bekanntmachung Anhörung zur Umlegung "Hinter den Höfen" In seiner öffentlichen Sitzung vom 9. Juni 2016 hat der Ortsgemeinderat Dieblich gemäß § 46 BauGB die Umlegung für die bodenordnerische Umsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Hinter den Höfen“ angeordnet. In Vorbereitung des förmlichen Umlegungsverfahrens findet am Dienstag, dem 23. August 2016, um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Dieblich, Marktplatz 3, eine Anhörung gemäß § 47 BauGB statt. In der Veranstaltung wird über Ziel und Zweck, den Verfahrensablauf, die Abfindungsgrundsätze, die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Rechtsgrundlagen der Umlegung informiert sowie die Gelegenheit eingeräumt, sich zu äußern. Zu der Anhörung sind alle betroffenen Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigten und sonstigen Rechtsinhaber eingeladen. Die räumliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes der Umlegung orientiert sich am Geltungsbereichs des zugehörigen Bebauungsplanes. Sie steht jedoch zum Zeitpunkt der Anhörung noch nicht fest. Mayen, den 25. Juli 2016 gez. Thomas Fischer Thomas Fischer Stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses Siegel Auszug aus den Geobasisinformationen Liegenschaftskarte: Stand: 04.07.2016 Gemeinde: Gemarkung: Flur : Dieblich Dieblich 13 -------- (ohne Maßstab) Abgrenzung des zukünftigen Umlegungsgebiets „Hinter den Höfen“ Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
© Copyright 2024 ExpyDoc