zu der konstituierenden Sitzung des

Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
und ihrer Ortsgemeinden sowie der Stadt Rhens (12.08.2016)
Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Dieblich
Öffentliche Bekanntmachung
Anhörung zur Umlegung "Hinter den Höfen"
In seiner öffentlichen Sitzung vom 9. Juni 2016 hat der Ortsgemeinderat Dieblich gemäß § 46
BauGB die Umlegung für die bodenordnerische Umsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Hinter den Höfen“ angeordnet. In Vorbereitung des förmlichen Umlegungsverfahrens
findet am
Dienstag, dem 23. August 2016, um 18:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses in Dieblich, Marktplatz 3,
eine Anhörung gemäß § 47 BauGB statt.
In der Veranstaltung wird über Ziel und Zweck, den Verfahrensablauf, die Abfindungsgrundsätze, die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Rechtsgrundlagen der Umlegung informiert sowie
die Gelegenheit eingeräumt, sich zu äußern.
Zu der Anhörung sind alle betroffenen Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigten und sonstigen Rechtsinhaber eingeladen.
Die räumliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes der Umlegung orientiert sich am Geltungsbereichs des zugehörigen Bebauungsplanes. Sie steht jedoch zum Zeitpunkt der Anhörung noch
nicht fest.
Mayen, den 25. Juli 2016
gez. Thomas Fischer
Thomas Fischer
Stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Siegel
Auszug aus den Geobasisinformationen
Liegenschaftskarte: Stand: 04.07.2016
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur :
Dieblich
Dieblich
13
--------
(ohne Maßstab)
Abgrenzung des zukünftigen
Umlegungsgebiets „Hinter den Höfen“
Vermessungs- und Katasteramt
Osteifel-Hunsrück