Wettbewerbsprogramm

GIARDINA
Leben im Garten
14. bis 18. März 2018 | Messe Zürich
Ideen-/Konzeptwettbewerb Gestaltung Messestand
Wettbewerbsprogramm
1.
Allgemeine Bestimmungen
1.1. Veranstalter
Jardin Suisse
Unternehmerverband Gärtner Schweiz
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau
1.2. Ziele des Veranstalters
• Für die Besucherinnen und Besucher wollen wir ein starkes, emotionales Erlebnis schaffen.
Die Atmosphäre soll die Sinne ansprechen und der Stand soll die Besucher überzeugen.
• Die Lust auf Garten, Blumen und Pflanzen soll geweckt werden.
• Das Image der Branche soll gefördert werden (kreatives Potential, Naturverbundenheit,
Nachhaltigkeit, Schönheit, Eleganz, Modernität, Professionalität, Life-Style, Trendsetter,
usw.)
• Schweizer Pflanzen sollen gefördert und deren herausragende Qualität soll zur Geltung
kommen.
1.3. Art des Verfahrens
Der Veranstalter eröffnet einen öffentlich ausgeschriebenen Ideen-/Konzeptwettbewerb mit
dem Ziel, in einem einstufigen Verfahren zukunftsweisende Entwürfe für die Standgestaltung
des Unternehmerverbandes Gärtner Schweiz, JardinSuisse, an der Giardina 2018 zu
erhalten.
Die Jury bestimmt die Preisträgerinnen und Preisträger und spricht Empfehlungen zuhanden
des Veranstalters aus.
1.4. Grundlagen
Das Wettbewerbsprogramm ist für den Veranstalter, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
und das Preisgericht verbindlich.
1.5. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Fachpersonen der Grünen Branche, die ihren Geschäfts- oder
Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben.
Studierende der Fachhochschulen ZHAW in Wädenswil, HSR in Rapperswil, Centre de
Lullier in Jussy, HEPIA in Genf und Lehrgangsteilnehmer der höheren Berufs- und
Fachprüfungen sind ebenfalls herzlich eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen.
1.6. Preisgericht
Fachjuroren JardinSuisse
1.7. Preissumme und Eigentum der Entwürfe
Für die Preise und Ankäufe stehen Fr. 8‘000.-- (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Die Jury
entscheidet über die Zuteilung der Preissumme. Die Urheberrechte verbleiben bei den
Verfassern, die Unterlagen aller prämierten und angekauften Projekte gehen in das
Eigentum des Veranstalters über, der diese umsetzen kann. Die übrigen Arbeiten können
nach der Ausstellung abgeholt werden. Die Veranstalter haften nicht für Schäden an den
eingereichten Arbeiten.
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2.
Organisation
2.1. Vorbereitung / Begleitung / Vorprüfung
Giardina Rat
JardinSuisse
2.2. Sekretariat / Protokoll
JardinSuisse
Unternehmerverband Gärtner Schweiz
Christine Grevink Hofer
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau
2.3. Grundlagen
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Grundriss 1:100 (Stand JardinSuisse) in digitaler Form
Hallenpläne mit technischen Angaben (Messe Schweiz)
Fotos Halle
vorliegendes Wettbewerbsprogramm
Die Daten stehen ab 15.05.2016 auf der Homepage www.jardinsuisse.ch zum Herunterladen
bereit.
2.4. Veröffentlichung und Ausstellung
Die Berichte der Jury werden allen Teilnehmern zugestellt. Eine Ausstellung der
eingereichten Entwürfe behält sich der Veranstalter vor.
2.5. Weiterbearbeitung
Es ist vorgesehen, dass die Jury den Veranstaltern einen Vorschlag zur Ausführung unter
Berücksichtigung der Kritik empfiehlt. Die Veranstalter beabsichtigen, den Planungsauftrag
gemäss diesem Vorschlag an die Projektverfasser zu vergeben.
Weitere Entwürfe können zur Ausführung für die Folgejahre empfohlen werden.
2.6. Ablauf und Termine
15.05.2016
Die Unterlagen stehen für die Wettbewerbsteilnehmer in
digitaler Form (dxf, dwg, pdf) auf der Homepage
www.jardinsuisse.ch zum Herunterladen bereit.
30.06.2016
Fragestellung
Den Wettbewerb betreffende Fragen sind bis zum 30.06.2016
schriftlich und anonym zu richten an:
JardinSuisse
Unternehmerverband Gärtner Schweiz
Christine Grevink Hofer
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau
17.07.2016
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Alle Fragen und Antworten werden am 17.07.2016 auf der
Homepage www.jardinsuisse.ch aufgeschaltet. Die
Fragenbeantwortung gilt als Ergänzung zum Programm.
09.09.2016
Die Entwürfe sind mit einem Kennwort versehen anonym bis
zum 09.09.2016 auf dem Postweg (Datum des Poststempels,
A-Post) zuzustellen an:
JardinSuisse
Unternehmerverband Gärtner Schweiz
Christine Grevink Hofer
Bahnhofstrasse 94
5000 Aarau
Oktober 2016
Mitteilung der Jury
Die Bewertungen und Entscheide des Preisgerichtes werden
allen Teilnehmern zugestellt.
November 2016
Der Veranstalter behält sich vor, eine Ausstellung der
eingegangenen Arbeiten für die Teilnehmer zu organisieren.
3.
Anforderungen
3.1. Formale Bedingungen der Aufgabe
3.1.1. Kennzeichnung der Arbeiten
Sämtliche Bestandteile der Entwürfe, Mappen und Verpackungen sowie die verschlossenen
Verfassercouverts müssen mit demselben Kennwort sowie dem Vermerk „Giardina
2018“ versehen sein.
Das Verfassercouvert muss Name, Adresse, Telefonnummer sowie Namen allfälliger
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und beigezogener Spezialistinnen und Spezialisten
enthalten.
Alle Pläne sind ungefaltet und nicht aufgezogen einzureichen.
Die Pläne müssen einfach im Originalformat A1 abgegeben werden. Eine verkleinerte Kopie
im Format A3 ist beizulegen.
Die Verfasserinnen und Verfasser müssen bei der Zustellung ihrer Arbeiten auf die
Einhaltung der Anonymität achten.
3.1.2. Einzureichende Dokumente
Maximal zwei Blätter A1
• Blatt 1: (84 x 60 cm) M 1:100 auf der abgegebenen Grundlage
• Blatt 2: (84 x 60 cm) Erläuterungen in Text und Illustrationen, fakultativ
• Datenträger mit pdf-Datei der beiden Blätter
Studienmodelle können, müssen aber nicht eingereicht werden. Ein zusätzlicher
Erläuterungsbericht ist nicht erwünscht.
3.1.3. Darstellung
Die Darstellungsart ist freigestellt, die Signaturen der Plangrundlage müssen jedoch
vollständig sichtbar bleiben. Die Pläne sind entsprechend der Plangrundlage zu orientieren
und dürfen keine Hochglanzoberflächen aufweisen.
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3.2. Inhalte
Die allgemeinen Vorgaben der Messe Schweiz bezüglich Planungsperimeter, Fluchtwege etc.
sind für die Bearbeitung verbindlich. Lösungsvarianten sind unzulässig.
3.3. Beurteilungskriterien
Die nachfolgend aufgeführten Kriterien dienen dem Preisgericht als Hilfe bei der Beurteilung
der Entwürfe. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, ihre Reihenfolge bringt keine
Gewichtung zum Ausdruck.
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überzeugendes, nachvollziehbares Gesamtkonzept
Eigenständigkeit der Gestaltung
Pflanzenverwendung
Vielfältige Erlebnis- und Begegnungsmöglichkeiten
Einbezug der Verbandsstrukturen
Einfache Realisierbarkeit ( Auf- und Abbau )
Angemessener Aufwand für Erstellung, Betrieb, Abbau
Materialwahl (Messe)
4.
Ausgangslage, Zielsetzung und Aufgabenstellung
4.1. Ausgangslage
Die Giardina ist die grösste Garten- und Lifestyle-Messe der Schweiz und zieht jedes Jahr
etwa 60'000 Besucher an. Die Fachmesse findet jeweils März in der Messe Zürich in
Oerlikon statt. Auf tausenden von Quadratmetern werden Showgärten und Sonderschauen
von unterschiedlichsten Spezialisten der Grünen Branche verwirklicht.
Der Zentralvorstand von JardinSuisse hat die Giardina als nationale Leitmesse des
Verbandes bestimmt. Die Mitglieder vertreten alle Berufssparten der Grünen Branche:
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Garten- und Landschaftsbau
Produktionsbetriebe wie Baumschulen, Stauden- und Zierpflanzenbetriebe
Endverkaufsgärtnereien und Gartencenter
Friedhofgärtnereien
4.1.1. Perimeter
Der in der Plangrundlage eingezeichnete Perimeter ist bindend und reicht in der Höhe bis zur
Hallendecke, resp. deren Unterzüge. Standgrösse: 373.8 m2.
4.1.2. Angrenzende Nutzungen
Auf angrenzende Stände und Gestaltungen kann kein Einfluss genommen werden.
Zurzeit stehen auch die Nutzer der angrenzenden Stände noch nicht fest.
4.1.3. Technische Rahmenbedingungen
Der Betonboden darf weder verletzt noch verschmutzt werden. Im Weiteren sind die
Angaben auf den Hallenplänen der Messe Zürich AG massgebend und strikt einzuhalten.
Die Halle 1 ist mit allen strassentauglichen Lastwagen und Fahrzeugen befahrbar. Auch der
Einsatz grösserer Baumaschinen ist möglich. Durchfahrtshöhe 4.50 Meter. Maximale
Belastung von Aufhängepunkten an der Decke: 150 kg/Punkt statisch.
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4.1.4. Verkehr
Während der Messe sind die Fluchtwege und Feuerwehrzugänge immer offen zu halten.
Der Planungsperimeter ist absolut bindend.
4.2. Aufgabenstellung
Wir möchten neben dem Trubel der Messe einen Ort der Ruhe und Besinnung schaffen.
Zudem sind für unsere Verbandsaktivitäten Info- Stände und ein Stand für Gespräche mit
interessierten Besuchern bei Wein, Kaffee oder was auch immer, einzuplanen.
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Der Stand soll sich von allen anderen abheben und den Besuchern in Erinnerung bleiben.
Der Stand soll „blumig“ daher kommen; das Publikum reagiert stark auf Blumen.
Die Jahreszeit (März) ist in der Pflanzenwahl zu berücksichtigen.
Es sollen hauptsächlich Pflanzen aus Schweizer Produktion verwendet werden.
Möglichst viele unserer verschiedenen Berufssparten sind in die Gestaltung einzubeziehen.
Die Chancen einer nur fünftägigen Messe sollen voll ausgeschöpft werden.
Einfache Konstruktionen, kurze Auf- und Abbauzeiten sind einzuplanen.
Auf wertvolle und teure Materialien ist aus Kostengründen eher zu verzichten.
Es soll ein Begegnungsort geschaffen werden für Gespräche der Verbandsmitglieder und
Besucher
• Für Info-Material soll genügend Raum geschaffen werden.
5.
Schlussbestimmungen
Dieses Wettbewerbsprogramm wurde vom Preisgericht genehmigt. Mit der Abgabe der
Entwürfe anerkennen die Teilnehmer die im Wettbewerbsprogramm enthaltenen
Bestimmungen und die Aussagen der Fragenbeantwortung. Sie unterziehen sich dem
Entscheid des Preisgerichtes in Ermessensfragen. Bei Streitigkeiten entscheidet der
Zentralvorstand JardinSuisse definitiv.
Alle Planunterlagen sind ausschliesslich für die Bearbeitung des Wettbewerbes zu
verwenden. Eine anderweitige Nutzung ist untersagt.
Aarau, 22.04.2016
Für das Preisgericht:
Christoph Bosshard Landschaftsarchitekt FH/BSLA
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