GIARDINA Leben im Garten 14. bis 18. März 2018 | Messe Zürich Ideen-/Konzeptwettbewerb Gestaltung Messestand Wettbewerbsprogramm 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Veranstalter Jardin Suisse Unternehmerverband Gärtner Schweiz Bahnhofstrasse 94 5000 Aarau 1.2. Ziele des Veranstalters • Für die Besucherinnen und Besucher wollen wir ein starkes, emotionales Erlebnis schaffen. Die Atmosphäre soll die Sinne ansprechen und der Stand soll die Besucher überzeugen. • Die Lust auf Garten, Blumen und Pflanzen soll geweckt werden. • Das Image der Branche soll gefördert werden (kreatives Potential, Naturverbundenheit, Nachhaltigkeit, Schönheit, Eleganz, Modernität, Professionalität, Life-Style, Trendsetter, usw.) • Schweizer Pflanzen sollen gefördert und deren herausragende Qualität soll zur Geltung kommen. 1.3. Art des Verfahrens Der Veranstalter eröffnet einen öffentlich ausgeschriebenen Ideen-/Konzeptwettbewerb mit dem Ziel, in einem einstufigen Verfahren zukunftsweisende Entwürfe für die Standgestaltung des Unternehmerverbandes Gärtner Schweiz, JardinSuisse, an der Giardina 2018 zu erhalten. Die Jury bestimmt die Preisträgerinnen und Preisträger und spricht Empfehlungen zuhanden des Veranstalters aus. 1.4. Grundlagen Das Wettbewerbsprogramm ist für den Veranstalter, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und das Preisgericht verbindlich. 1.5. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Fachpersonen der Grünen Branche, die ihren Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben. Studierende der Fachhochschulen ZHAW in Wädenswil, HSR in Rapperswil, Centre de Lullier in Jussy, HEPIA in Genf und Lehrgangsteilnehmer der höheren Berufs- und Fachprüfungen sind ebenfalls herzlich eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen. 1.6. Preisgericht Fachjuroren JardinSuisse 1.7. Preissumme und Eigentum der Entwürfe Für die Preise und Ankäufe stehen Fr. 8‘000.-- (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Die Jury entscheidet über die Zuteilung der Preissumme. Die Urheberrechte verbleiben bei den Verfassern, die Unterlagen aller prämierten und angekauften Projekte gehen in das Eigentum des Veranstalters über, der diese umsetzen kann. Die übrigen Arbeiten können nach der Ausstellung abgeholt werden. Die Veranstalter haften nicht für Schäden an den eingereichten Arbeiten. 2/6 2. Organisation 2.1. Vorbereitung / Begleitung / Vorprüfung Giardina Rat JardinSuisse 2.2. Sekretariat / Protokoll JardinSuisse Unternehmerverband Gärtner Schweiz Christine Grevink Hofer Bahnhofstrasse 94 5000 Aarau 2.3. Grundlagen • • • • Grundriss 1:100 (Stand JardinSuisse) in digitaler Form Hallenpläne mit technischen Angaben (Messe Schweiz) Fotos Halle vorliegendes Wettbewerbsprogramm Die Daten stehen ab 15.05.2016 auf der Homepage www.jardinsuisse.ch zum Herunterladen bereit. 2.4. Veröffentlichung und Ausstellung Die Berichte der Jury werden allen Teilnehmern zugestellt. Eine Ausstellung der eingereichten Entwürfe behält sich der Veranstalter vor. 2.5. Weiterbearbeitung Es ist vorgesehen, dass die Jury den Veranstaltern einen Vorschlag zur Ausführung unter Berücksichtigung der Kritik empfiehlt. Die Veranstalter beabsichtigen, den Planungsauftrag gemäss diesem Vorschlag an die Projektverfasser zu vergeben. Weitere Entwürfe können zur Ausführung für die Folgejahre empfohlen werden. 2.6. Ablauf und Termine 15.05.2016 Die Unterlagen stehen für die Wettbewerbsteilnehmer in digitaler Form (dxf, dwg, pdf) auf der Homepage www.jardinsuisse.ch zum Herunterladen bereit. 30.06.2016 Fragestellung Den Wettbewerb betreffende Fragen sind bis zum 30.06.2016 schriftlich und anonym zu richten an: JardinSuisse Unternehmerverband Gärtner Schweiz Christine Grevink Hofer Bahnhofstrasse 94 5000 Aarau 17.07.2016 3/6 Alle Fragen und Antworten werden am 17.07.2016 auf der Homepage www.jardinsuisse.ch aufgeschaltet. Die Fragenbeantwortung gilt als Ergänzung zum Programm. 09.09.2016 Die Entwürfe sind mit einem Kennwort versehen anonym bis zum 09.09.2016 auf dem Postweg (Datum des Poststempels, A-Post) zuzustellen an: JardinSuisse Unternehmerverband Gärtner Schweiz Christine Grevink Hofer Bahnhofstrasse 94 5000 Aarau Oktober 2016 Mitteilung der Jury Die Bewertungen und Entscheide des Preisgerichtes werden allen Teilnehmern zugestellt. November 2016 Der Veranstalter behält sich vor, eine Ausstellung der eingegangenen Arbeiten für die Teilnehmer zu organisieren. 3. Anforderungen 3.1. Formale Bedingungen der Aufgabe 3.1.1. Kennzeichnung der Arbeiten Sämtliche Bestandteile der Entwürfe, Mappen und Verpackungen sowie die verschlossenen Verfassercouverts müssen mit demselben Kennwort sowie dem Vermerk „Giardina 2018“ versehen sein. Das Verfassercouvert muss Name, Adresse, Telefonnummer sowie Namen allfälliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und beigezogener Spezialistinnen und Spezialisten enthalten. Alle Pläne sind ungefaltet und nicht aufgezogen einzureichen. Die Pläne müssen einfach im Originalformat A1 abgegeben werden. Eine verkleinerte Kopie im Format A3 ist beizulegen. Die Verfasserinnen und Verfasser müssen bei der Zustellung ihrer Arbeiten auf die Einhaltung der Anonymität achten. 3.1.2. Einzureichende Dokumente Maximal zwei Blätter A1 • Blatt 1: (84 x 60 cm) M 1:100 auf der abgegebenen Grundlage • Blatt 2: (84 x 60 cm) Erläuterungen in Text und Illustrationen, fakultativ • Datenträger mit pdf-Datei der beiden Blätter Studienmodelle können, müssen aber nicht eingereicht werden. Ein zusätzlicher Erläuterungsbericht ist nicht erwünscht. 3.1.3. Darstellung Die Darstellungsart ist freigestellt, die Signaturen der Plangrundlage müssen jedoch vollständig sichtbar bleiben. Die Pläne sind entsprechend der Plangrundlage zu orientieren und dürfen keine Hochglanzoberflächen aufweisen. 4/6 3.2. Inhalte Die allgemeinen Vorgaben der Messe Schweiz bezüglich Planungsperimeter, Fluchtwege etc. sind für die Bearbeitung verbindlich. Lösungsvarianten sind unzulässig. 3.3. Beurteilungskriterien Die nachfolgend aufgeführten Kriterien dienen dem Preisgericht als Hilfe bei der Beurteilung der Entwürfe. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, ihre Reihenfolge bringt keine Gewichtung zum Ausdruck. • • • • • • • • überzeugendes, nachvollziehbares Gesamtkonzept Eigenständigkeit der Gestaltung Pflanzenverwendung Vielfältige Erlebnis- und Begegnungsmöglichkeiten Einbezug der Verbandsstrukturen Einfache Realisierbarkeit ( Auf- und Abbau ) Angemessener Aufwand für Erstellung, Betrieb, Abbau Materialwahl (Messe) 4. Ausgangslage, Zielsetzung und Aufgabenstellung 4.1. Ausgangslage Die Giardina ist die grösste Garten- und Lifestyle-Messe der Schweiz und zieht jedes Jahr etwa 60'000 Besucher an. Die Fachmesse findet jeweils März in der Messe Zürich in Oerlikon statt. Auf tausenden von Quadratmetern werden Showgärten und Sonderschauen von unterschiedlichsten Spezialisten der Grünen Branche verwirklicht. Der Zentralvorstand von JardinSuisse hat die Giardina als nationale Leitmesse des Verbandes bestimmt. Die Mitglieder vertreten alle Berufssparten der Grünen Branche: • • • • Garten- und Landschaftsbau Produktionsbetriebe wie Baumschulen, Stauden- und Zierpflanzenbetriebe Endverkaufsgärtnereien und Gartencenter Friedhofgärtnereien 4.1.1. Perimeter Der in der Plangrundlage eingezeichnete Perimeter ist bindend und reicht in der Höhe bis zur Hallendecke, resp. deren Unterzüge. Standgrösse: 373.8 m2. 4.1.2. Angrenzende Nutzungen Auf angrenzende Stände und Gestaltungen kann kein Einfluss genommen werden. Zurzeit stehen auch die Nutzer der angrenzenden Stände noch nicht fest. 4.1.3. Technische Rahmenbedingungen Der Betonboden darf weder verletzt noch verschmutzt werden. Im Weiteren sind die Angaben auf den Hallenplänen der Messe Zürich AG massgebend und strikt einzuhalten. Die Halle 1 ist mit allen strassentauglichen Lastwagen und Fahrzeugen befahrbar. Auch der Einsatz grösserer Baumaschinen ist möglich. Durchfahrtshöhe 4.50 Meter. Maximale Belastung von Aufhängepunkten an der Decke: 150 kg/Punkt statisch. 5/6 4.1.4. Verkehr Während der Messe sind die Fluchtwege und Feuerwehrzugänge immer offen zu halten. Der Planungsperimeter ist absolut bindend. 4.2. Aufgabenstellung Wir möchten neben dem Trubel der Messe einen Ort der Ruhe und Besinnung schaffen. Zudem sind für unsere Verbandsaktivitäten Info- Stände und ein Stand für Gespräche mit interessierten Besuchern bei Wein, Kaffee oder was auch immer, einzuplanen. • • • • • • • • • Der Stand soll sich von allen anderen abheben und den Besuchern in Erinnerung bleiben. Der Stand soll „blumig“ daher kommen; das Publikum reagiert stark auf Blumen. Die Jahreszeit (März) ist in der Pflanzenwahl zu berücksichtigen. Es sollen hauptsächlich Pflanzen aus Schweizer Produktion verwendet werden. Möglichst viele unserer verschiedenen Berufssparten sind in die Gestaltung einzubeziehen. Die Chancen einer nur fünftägigen Messe sollen voll ausgeschöpft werden. Einfache Konstruktionen, kurze Auf- und Abbauzeiten sind einzuplanen. Auf wertvolle und teure Materialien ist aus Kostengründen eher zu verzichten. Es soll ein Begegnungsort geschaffen werden für Gespräche der Verbandsmitglieder und Besucher • Für Info-Material soll genügend Raum geschaffen werden. 5. Schlussbestimmungen Dieses Wettbewerbsprogramm wurde vom Preisgericht genehmigt. Mit der Abgabe der Entwürfe anerkennen die Teilnehmer die im Wettbewerbsprogramm enthaltenen Bestimmungen und die Aussagen der Fragenbeantwortung. Sie unterziehen sich dem Entscheid des Preisgerichtes in Ermessensfragen. Bei Streitigkeiten entscheidet der Zentralvorstand JardinSuisse definitiv. Alle Planunterlagen sind ausschliesslich für die Bearbeitung des Wettbewerbes zu verwenden. Eine anderweitige Nutzung ist untersagt. Aarau, 22.04.2016 Für das Preisgericht: Christoph Bosshard Landschaftsarchitekt FH/BSLA 6/6
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