Baupraxis - Wienerberger

DetailausführungBaupraxis
in der Praxis:
wärmebrückenfrei und luftdicht?
Wärmebrücken, Feuchteschutz??
Wärmebrücken, Luftdichtheit??
Dr. Merl
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DetailausführungBaupraxis
in der Praxis
Unsachgemäße Ausführung!
Ziegel falsch eingebaut
(Lochung liegt horizontal)
Mischmauerwerk
(Rissgefahr,
Wärmebrücken)
Dr. Merl
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DetailausführungBaupraxis
in der Praxis
Wärmebrücken durch Mischmauerwerk!
Dr. Merl
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AGB
•
Vertragsstrafe
Unwirksam:
• Der AN hat für jeden Arbeitstag der
(verschuldeten) Verspätung eine
Vertragsstrafe von
0,5 % zu zahlen
• bis zu einer Obergrenze von ....
• BGH Baurecht 2002, 1087
Dr. Merl
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AGB Vertragsstrafe
Eine Überziehung des
Fertigstellungstermins führt zu
Schadensersatzansprüchen des
Auftraggebers.
Als Vertragsstrafe wird gesondert
vereinbart: Pro Arbeitstag
Terminüberschreitung 0,1 % bei bis
zu 5 % des Gesamtauftrages
! OLG Düsseldorf Baurecht 2003, 894
Dr. Merl
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AGB Sicherheitseinbehalt
• Unwirksam :
• Sicherheitseinbehalt von 5% der
Auftragssumme auf die Dauer der
Gewährleistungsfrist von 5 Jahren bei
Ablösungsrecht durch
Bürgschaft auf erste Anforderung
reicht nicht
BGH Baurecht 2002, 1392
Dr. Merl
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AGB Erfüllungsbürgschaft
• Unwirksame AGB des Auftraggebers,
wonach der Unternehmer als
Vertragserfüllungsbürgschaft eine
Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen
hat.
BGH Baurecht 2002, 1239
Dr. Merl
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Subsidiärklausel
• Unwirksame Bauträger - Klausel,
• wonach er dem Erwerber dann haftet,
• wenn es diesem nicht gelingt,
Gewährleistungsansprüche gegen die am
Bau Beteiligten innerhalb angemessener
Frist und trotz hinreichender Bemühungen
durchzusetzen.
BGH Baurecht 2002, 1386
Dr. Merl
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AGB GÜ-Vertrag
• Unwirksam:
Ist die schlüsselfertige Erstellung eines
Bauwerks beauftragt, so ist eine vom
Generalübernehmer verwendete Klausel
unwirksam, wonach er Bauleistungen im
Namen des Auftraggebers vergeben kann.
BGH Baurecht 2002, 15344
Dr. Merl
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Gewährleistung Verjährung
• Arbeiten am Bauwerk :
• Technische Anlagen für ein konkretes
Bauwerk,
• wenn der Unternehmer durch die
Herstellung der Anlage bei der Errichtung
oder grundlegenden Erneuerung des
Bauwerks mitwirkt.
• BGH Baurecht 2002, 1260
Dr. Merl
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Arbeit am Bauwerk
• Generator – Fall
• Keine Arbeit am Bauwerk bei Lieferung
einer technischen Anlage zum Selbsteinbau
durch den AG,
• auch wenn vom AN die Anlage aus
Einzelteilen zusammengesetzt wird.
• BGH Baurecht 2002, 1260
Dr. Merl
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Wesentlicher Eingriff in VOB/B
• AZ (nur) in Höhe von 90 % der Leistung
• „schriftliche Ankündigung“ der
Mehrforderung bei § 2 Nr. 5 VOB/B
• Ausschluss der fiktiven Abnahme
• BGH Baurecht 2002, 775
Dr. Merl
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Mangelbegriff - Fehler
• Abweichung der Ausführung vom
geschuldeten Erfolg und
Minderung des vertraglich vorausgesetzten
Gebrauchs
• Unerheblich, ob Ausführung wirtschaftlich
oder technisch besser als die vertraglich
vereinbarte Ausführung
• BGH Baurecht 2002, 1536
Dr. Merl
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Verweigerte Mangelbeseitigung
• Bestreiten eines Mangels vor und im
Prozeß,
• keine Anstrengungen zur Mangelbeseitigung
• Hilfsweises Anbieten der
Mangelbeseitigung nach dem Unterliegen in
erster Instanz
• BGH Baurecht 2002, 1848
Dr. Merl
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Kündigung bei Verzug des AN
• Für § 5 Nr. 4 VOB/B genügt die
Aufforderung,
• unverzüglich (binnen angemessener Frist)
zu leisten.
• (Einer Frist nach Tagen oder Wochen
bedarf es nicht.)
• BGH Baurecht 2002, 782,783
Dr. Merl
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Sicherheitseinbehalt
Der Sicherheitseinbehalt ist auszuzahlen,
wenn die vereinbarten Voraussetzungen für
den Austausch der Sicherheiten vorliegen,
z.B. die vereinbarte Bürgschaft gestellt
wird.
Ein Zurückbehaltungsrecht wegen etwaiger
Mängel steht dem Auftraggeber dann nicht
zu.
BGH Baurecht 2002, 1543
Dr. Merl
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Sicherheit § 648 a BGB
• Auch nach Abnahme kann der Unternehmer
Sicherheit nach § 648 a BGB verlangen.
• Leistet der AG keine Sicherheit, steht ihm
kein Einbehalt wegen Mängeln zu .(strittig)
• OLG Rostock Baurecht 2002, 1277
• a.A. OLG Dresden Baurecht 2002, 1274 (1 x)
Dr. Merl
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Werklohn - ohne Abnahme
• Fordert der Auftraggeber wegen der von
ihm geltend gemachten Mängel keine
Mangelbeseitigung, sondern nur noch
Schadensersatz oder Minderung, so ist
der Werklohn auch bei berechtigter
Abnahmeverweigerung fällig.
• BGH Baurecht 2003, 88
Dr. Merl
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Leistungsänderung - Pauschalvertrag
• Ein Anspruch auf Mehrpreis wegen
geänderter Leistung nach § 2 Nr. 5 VOB/B
besteht beim Pauschalvertrag auch dann,
wenn dies zu keiner wesentlichen
Abweichung vom Vertragspreis führt.
• BGH Baurecht 2002, 1847
Dr. Merl
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Abrechnung bei gekündigtem Pauschalvertrag
• Darlegung der erbrachten und nicht
erbrachten Einzelleistungen
• Bewertung des Preises der erbrachten
Leistung zu Preis der Pauschalleistung
• Anhaltspunkte für Ursprungskalkulation –
oder Nachkalkulation entsprechend
vertraglichem Preisniveau
!BGH Baurecht 2002, 1995, 1996
Dr. Merl
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Nicht erprobter Baustoff
• Verwendet der Unternehmer abweichend
vom Vertrag einen neuen, nicht erprobten
Baustoff, so genügt er seiner
Mitteilungspflicht nur dadurch, dass er den
Besteller darauf und auf das damit
verbundene Risiko hinweist.
BGH Baurecht 2002, 1402
Dr. Merl
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Unverhältnismäßigkeit
• Die Einrede der Unverhältnismäßigkeit
betrifft bei einem Planungsmangel des
Architekten nur die Nachbesserung am
Architektenwerk und nicht die Beseitigung
der daraus entstandenen Mangelhaftigkeit
des Bauwerks.
• Die Mangelhaftigkeit des Bauwerks auf
Grund eines Planungsfehlers ist kein
Mangel der Architektenleistung sondern
Mangelfolge
Dr. Merl
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VOB 2000
Ausnahme:
Ersatzvornahme nach § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B ohne
Kündigung,
!
bei endgültiger Verweigerung der
Fertigstellung
BGH Baurecht 2000, 1479
Dr. Merl
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Prüfungspflicht
!Vom Auftraggeber beigestellte
Baustoffe
Sicht- und Fühlprobe reicht aus,
wenn ein fachkundiger Bauherr Baustoffe beistellt.
Keine Prüfung der Lieferscheine durch Unternehmer
OLG Brandenburg Baurecht 2001, 102
Dr. Merl
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Prüfungspflicht
Haftungsrisiko des Unternehmers
Gewährleistung des Unternehmers für
Änderungsvorschlag bei mangelhafter Vorleistung
OLG Celle Baurecht 2000, 1073
Dr. Merl
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Prüfungspflicht
Ausnahme:
Mithaftung des Auftraggebers, wenn dieser selbst
nicht die Qualität der Vorleistung prüft
OLG Düsseldorf Baurecht 2000, 412, 422
Dr. Merl
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AGB
!Unwirksam:
5 % Sicherheitseinbehalt für die gesamte
Gewährleistungszeit
Ausschluss der Sperrkonto-Regelung
Ablösbar durch Bürgschaft nach Muster des
Auftraggebers
!BGH Baurecht 2000, 1052
Dr. Merl
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Unwirksame AGB
Eine Überziehung des
Fertigstellungstermins führt zu
Schadensersatzansprüchen des
Auftraggebers .... Als Vertragsstrafe
wird gesondert vereinbart: Pro
Arbeitstag Terminüberschreitung 0,1 %
bei bis zu 5 % des Gesamtauftrages
!OLG Düsseldorf Baurecht 2003, 894
Dr. Merl
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