Bekanntmachung - Die Regierung von Niederbayern

Veröffentlichung einer Bekanntmachung
a)
b)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
Name:
Regierung von Niederbayern
Straße:
Regierungsplatz 540
PLZ, Ort:
84028 Landshut
Telefon:
0871/ 808-1671
E-Mail:
[email protected]
Vergabeverfahren:
☒ Öffentliche Ausschreibung
☐ Beschränkte Ausschreibung
☐ Freihändige Vergabe
c)
Form, in der das Angebot einzureichen ist:
in schriftlicher Form per Post oder direkt bei der Poststelle der Regierung
d)
Art und Umfang der Leistung:
☐
Ausführung von Lieferleistungen
☒
Ausführung von Dienstleistungen
Ambulante basismedizinische Versorgung von Asylbewerbern
Die Auftraggeberin ist zuständig für den Betrieb der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in 94469
Deggendorf. Die Einrichtung in Deggendorf umfasst auch den Bereich der Erstaufnahme in Form der
Dependancen in Osterhofen und Hengersberg sowie der Notunterkunft in Stephansposching. In diesen
Einrichtungen werden Asylsuchende für eine kurze Dauer untergebracht und versorgt.
Für die Asylsuchenden muss die medizinische Versorgung gewährleistet werden.
Die Auftraggeberin strebt an, die kurative medizinische Versorgung der Asylbewerber durch den Aufbau von
Ärztezentren vor Ort in den Aufnahmeeinrichtungen sicherzustellen.
1. Vertragliche Voraussetzungen
Der Auftragnehmer schließt mit der Auftraggeberin einen Honorarvertrag von 01.10.2016 bis 31.03.2017
ab. Der Vertrag beinhaltet eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere sechs Monate für die
Auftraggeberin. Die Option muss spätestens sechs Wochen vor Ablauf der bis dahin aktuellen
Vertragslaufzeit gezogen werden.
2. Räumliche Voraussetzungen
Die
Auftraggeberin
stellt
dem
Auftragnehmer
die
erforderlichen
Räumlichkeiten
in
den
Aufnahmeeinrichtungen für die Vertragslaufzeit miet- und betriebskostenfrei zur Verfügung.
Die sachliche Ausstattung der Ärztezentren (Untersuchungsliege etc.) erfolgt nach Beratung durch den
Auftragnehmer durch die Auftraggeberin auf deren Kosten.
1
Materialien für den Sprechstundenbedarf sowie die notwendigen Verbrauchsmaterialien sind vom
Auftragnehmer auf dessen Kosten zu beschaffen.
3. Medizinische Leistungen
Der Auftragnehmer soll die Bewohner in den Aufnahmeeinrichtungen vergleichbar einem Hausarzt unter
Beachtung von §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) während den angebotenen Sprechstunden
innerhalb der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten behandeln. In diesem Zusammenhang hat der
Auftragnehmer auch Impfungen durchzuführen. In Einzelfällen hat der Auftragnehmer bettlägerige
Patienten in deren Unterbringungszimmer aufzusuchen und zu behandeln.
Der Auftragnehmer erfüllt den Auftrag mit fachkundigen und zuverlässigen Kräften.
Die eingesetzten Kräfte müssen neben allgemeinmedizinischen Kompetenzen auch über interkulturelle
Kompetenzen, einschließlich Sprachkompetenzen, verfügen.
Das Behandlungsteam setzt sich aus einer Ärztin/einem Arzt sowie zwei Helfer(innen) zusammen. Es obliegt
dem Auftragnehmer das Personal, insbesondere zwei Helfer(innen), zur Verfügung zu stellen.
4. Bedarf an Stunden hausärztlicher Grundversorgung und Arbeitszeiten
Der Bedarf an Stunden hausärztlicher Grundversorgung kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der in den
Aufnahmeeinrichtungen untergebrachten Asylbewerber während der Vertragslaufzeit ändern.
Richtgröße für den Bedarf sind 2,5 Stunden pro 100 Asylbewerber pro Woche.
Da aber die genaue Anzahl der Asylbewerber,
die während der Vertragslaufzeit in den
Aufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, nicht vorhersehbar ist, kann der konkrete Bedarf nicht über
einen längeren Zeitraum festgelegt werden. Insofern sieht der abzuschließende Vertrag die Möglichkeit der
Anpassung der zu erbringenden Stunden hausärztlicher Grundversorgung an die Anzahl der in den
Aufnahmeeinrichtungen untergebrachten Asylbewerber vor.
Die genauen Anwesenheitszeiten (Tag, Uhrzeit) in den Aufnahmeeinrichtungen kann der Auftragnehmer
wöchentlich selbst festlegen.
e)
Ort der Leistung:
Zu Beginn der Vertragslaufzeit am 01.10.2016:
•
Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Deggendorf, Stadtfeldstraße 11/25, 33, 33a in 94469
Deggendorf, maximale Kapazität: ca. 669 Personen
•
Notunterkunft in Stephansposching, Gottlieb-Daimler-Straße 18, 94569 Stephansposching, maximale
Kapazität: ca. 342 Personen
•
Dependance Osterhofen, Bahnhofstr. 45 in 94486 Osterhofen, maximale Kapazität: ca. 205 Personen
Weiterer Leistungsort während der Vertragslaufzeit:

Dependance Hengersberg, Leebbergheim 3 in 94491 Hengersberg, maximale Kapazität: ca. 166
Personen
2
f)
Aufteilung in Lose:
Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.
g)
Nebenangebote:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
h)
Ausführungsfrist:
01.10.2016 – 31.03.2017 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils
weitere sechs Monate
i)
Anforderung der Vergabeunterlagen bei Adresse:
Homepage der Regierung von Niederbayern
http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/1/fluechtlbetr_integration_lastenausgl/auss
chreibungen/index.php
j)
Ablauf der Angebotsfrist:
17.08.2016, 14.00 Uhr
Ablauf der Bindefrist:
30.09.2016, 23.59 Uhr
k)
ggf. Sicherheitsleistungen:
-
l)
Zahlungsbedingungen:
Vgl. Vergabeunterlagen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, der Auftraggeberin das mit Angebotsabgabe genannte Honorar in Rechnung
zu stellen. Darin sind sämtliche Auslagen des Auftragnehmers enthalten.
m)
Der Bewerber hat folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
Das Angebot besteht aus folgenden Unterlagen:
☒
Angebotsschreiben
☒
Leistungsbeschreibung
☒
Vertragsentwurf
Zum Nachweis der Eignung:
☒
Eigenerklärung zur Eignung
☒
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
☒
Eigenerklärung Helfer
☒
Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (sofern zutreffend)
☒
Erklärung Bietergemeinschaft (sofern zutreffend)
☒
Tabellarischer Lebenslauf Ärztin/Arzt mit Angaben zu persönlichen Daten und zum persönlichen
Werdegang (insbesondere zum Studienabschluss und zur mehrjährigen klinischen Berufserfahrung)
☒
Nachweis der Approbation als Ärztin/Arzt
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Hinweise:
Das Angebot ist in kopierfähiger Form (d.h. ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen etc.)
entsprechend der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Die Eigenerklärung zur Eignung und zur Berufshaftpflichtversicherung sind jeweils für den Bieter, eventuell
benannte Unterauftragnehmer und die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die Eigenerklärung Helfer ist jeweils für den Bieter und für den Fall, dass der Unterauftragnehmer selbst zwei
Helfer einsetzt, auch für den benannten Unterauftragnehmer vorzulegen.
Sonstige Unterlagen und Nachweise (tabellarischer Lebenslauf, Nachweis der Approbation, s.o.) sind für den
Bieter und beim Einsatz von Unterauftragnehmern für den Unterauftragnehmer mit dem Angebot vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Eigenerklärung Helfer und sonstige Unterlagen und Nachweise (tabellarischer
Lebenslauf,
Nachweis
der
Approbation,
s.o.)
mit
dem
Angebot
vorzulegen.
Bei
Bildung
von
Bietergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf die der
Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehenden Fähigkeiten an.
Die Auftraggeberin behält sich vor, vorgelegte Eigenerklärungen zu prüfen und hierzu weitere Nachweise
fristgebunden zu verlangen.
Fehlen beim Einreichen des Angebots Unterlagen (Erklärungen etc.) oder sind diese unvollständig, können
diese fristbewehrt nachgefordert werden.
Auf Anforderungen sind innerhalb von 10 Arbeitstagen folgende Unterlagen einzureichen:
☒
Bestätigung der Versicherung über das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung
m) Entgelt für die Vergabeunterlagen:
Für das Herunterladen der Vergabeunterlagen von oben genannter Homepage wird kein Entgelt erhoben.
n) Zuschlagskriterien:
siehe Vergabeunterlagen
o) Bieterfragen
Anfragen zum Verfahren und zum Inhalt der Ausschreibungsunterlagen können bis 26.07.2016, 12.00 Uhr
ausschließlich per E-Mail an [email protected] (Betreff: Medizinische Versorgung, Nr. 6/16)
gestellt werden.
Die letzte Aktualisierung der Fragen und Antworten wird – soweit erforderlich – am 03.08.2016 erfolgen.
p) Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
q) Unterauftragnehmer:
Unterauftragnehmer sind zugelassen.
Der Bieter hat mit dem Unterauftragnehmer die Geltung der für ihn verbindlichen
Vertragsbedingungen zu vereinbaren. Auf Verlangen der Auftraggeberin hat er
dies nachzuweisen.
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