FAQ Immobilienfinanzierung.

IMMOBILIENFINANZIERUNG
FAQ
Immobilienfinanzierung.
Ihre Fragen – unsere Antworten.
Erhältlich als PDF im Portal.
Juli 2016
generali.de
Ihre Fragen – unsere Antworten.
Eckdaten.
Wie hoch ist die Mindestzusagehöhe?
Die Mindestzusagehöhe liegt bei 50.000 €.
Bei Nachtragsdarlehen ab 20.000 € mit einem Zins­
aufschlag von 0,1 % p.a., sofern eine Bestandsfinan­
zierung bei der Generali von mindestens 50.000 €
Ursprungskapital vorhanden ist.
Wie hoch ist die maximale Finanzierungssumme?
Wir bieten Finanzierungen für Darlehen von bis zu
5 Mio. € pro Objekt und 10 Mio. € pro Kunde an.
Darlehen ab 500.000 € erhalten eine individuelle
Kondi­tion auf Anfrage.
Welche Sollzinsbindungen werden angeboten?
Es sind Sollzinsfestschreibungen von 5, 10, 15 und
20 Jahren möglich.
Wie hoch ist der anfängliche Tilgungssatz
und kann die Tilgungshöhe während der ­Laufzeit
verändert werden?
Beim Annuitätendarlehen ist die anfängliche Tilgung
zwischen 1 % und 5 % p.a. frei wählbar. Die Rück­
zahlung des Darlehens muss bis zum 85. Lebensjahr
des jüngsten Antragstellers erfolgen.
Eine Tilgungsänderung ist bis zu 2 Mal innerhalb der
gewählten Zinsbindungsphase kostenfrei (maximale
Reduzierung auf gewählte Ursprungstilgung) möglich.
Ab wann wird ein Bereitstellungszins fällig?
Bei Kauf, Modernisierung und Umschuldung werden
ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage (bei Neubau
ab dem 13. Monat) Bereitstellungszinsen in Höhe von
0,25 % je Monat berechnet.
Fällt ein Bearbeitungsentgelt an?
Nein, es fällt kein Bearbeitungsentgelt an.
Wie hoch ist die Beleihungsgrenze?
Finanziert werden bis zu 90 % des bestätigten Markt­
werts der Immobilie. Der Marktwert wird durch ein von
der Generali beauftragtes Unternehmen ermittelt
(Objektbewertung/Gutachten).
Bei Bereitstellung von geeigneten Zusatzsicherheiten
(z. B. einer unbelasteten Immobilie) können über 90 %
des Marktwerts finanziert werden.
Welche Zusatzsicherheiten können den
Beleihungs­auslauf verbessern?
Zusatzsicherheiten können sich auslauf- und somit
konditionsverbessernd auswirken.
Als Zusatzsicherheiten werden akzeptiert:
−−Kapitalbildende Lebensversicherungen oder
­klassische Rentenversicherungen (100 % des
­Rückkaufwerts)
−−Sparpläne, Bausparguthaben und Bankguthaben
(100 % des Guthabenwerts, Guthaben müssen
abtretbar sein)
−−Erstrangige Grundschulden auf weiteren bewert­
baren Objekten
Fondsgebundene Versicherungen/Wertpapiere
­werden als Zusatzsicherheiten nicht akzeptiert.
Wie hoch darf der Gewerbeanteil bei einer
­Immobilienfinanzierung sein?
Bis zu 30 % der Objektfläche dürfen für gewerbliche
Zwecke genutzt werden.
Sondertilgungsmöglichkeiten.
Welche Möglichkeiten bestehen bei der
­Sonder­tilgung?
Sondertilgungen sind als jährliche Einmalzahlungen
bis zu 5 % des Ursprungsdarlehens kostenfrei mög­
lich (jährlich bis zu 10 % des Ursprungsdarlehens mit
0,1 % p.a. Zinsaufschlag). Eine Sondertilgung kann aus
fälligen Generali Lebens- und Rentenversicherungen
jederzeit kostenfrei und in beliebiger Höhe veranlasst
werden. Ab sofort können zusätzlich Sondertilgungen
in unbegrenzter Höhe aus Entnahmen einer fondsge­
bundenen Generali Rentenversicherung (jährlich ein­
malig ab 3.000 €) kostenfrei vorgenommen werden.
Zinssatzverbesserung.
Welche Generali Versicherungen können für einen
Zinsnachlass herangezogen werden?
Die gesamte Generali Produktpalette mit laufenden
Beiträgen (Leben, bAV, SUH, K) kann zu einem Zins­
nachlass in der Immobilienfinanzierung führen. Und
ab sofort gilt dieser auch für die Risikolebensversiche­
rung der Dialog. Bereits ab einem Monatsbeitrag von
50 € ist folgende Zinsverbesserung auf die aktuelle
Baufinanzierungskondition möglich:
−−0,05 % p.a. Zinsnachlass auf die Generali Immobilien­
finanzierung ab 50 € Monatsbeitrag (lfd.)
−−0,10 % p.a. Zinsnachlass auf die Generali Immobilien­
finanzierung ab 100 € Monatsbeitrag (lfd.)
Der Monatsbeitrag kann auch über mehrere Generali
Produkte und die Risikolebensversicherung der ­Dialog
erreicht werden. Die maximale Konditionsredu­zierung
für die Immobilienfinanzierung beträgt 0,10 % p.a. Die
Rabattierung gilt für Darlehensnehmer/Mitdarlehens­
nehmer und für Darlehen bis max. 500.000 €.
Grundbuch.
Welche Voraussetzungen müssen bei der Generali
bestehen?
Die Eintragung der Darlehenssumme an erster Rang­
stelle im Grundbuch ist erforderlich.
Gutachten.
Wer übernimmt die Kosten für die Objektbewertung
der Immobilie?
Die Generali übernimmt sämtliche Kosten der Objekt­
bewertung, die von einem unabhängigen Institut vor­
genommen wird.
Produkt Annuitätendarlehen.
Was ist ein Annuitätendarlehen?
Die Darlehensrate ist ein fester und gleichbleibender
Betrag, bestehend aus Zins und Tilgung. Mit jeder
Rate wird ein Teil der Restschuld getilgt, so dass sich
der Zinsanteil verringert und sich im gleichen Verhält­
nis der Tilgungsanteil vergrößert.
Umschuldung
(eine Form des Annuitäten­darlehens).
Was ist eine Umschuldung?
Von einer Umschuldung spricht man, wenn die Soll­
zinsbindung für das bestehende Darlehen bei einem
anderen Institut ca. innerhalb der nächsten 6 bis
11 Monate ausläuft. Die Umschuldung dient bei einer
Anschlussfinanzierung zur Zinssicherung des aktuell
niedrigen Zinsniveaus. Bei der Umschuldung fallen
ab dem 7. Monat Bereitstellungszinsen in Höhe von
0,25 % je Monat an.
Was ist bei der Umschuldung zu beachten?
Bei einer Umschuldung nimmt der Kunde auch gern
eine Modernisierung an seiner Immobilie vor. Daher
kann es passieren, dass das Darlehen die Ablöse­
summe übersteigt. In diesem Fall würde zuerst die
erforderliche Auszahlung an das abzulösende Institut
vorgenommen werden und nach Vorliegen der Sicher­
heit (Abtretung der Grundschuld an die Generali, ggf.
Neueintrag und Vorliegen des aktuellen Grundbuch­
auszugs) die Folgeauszahlung an den/die Darlehens­
nehmer erfolgen.
Forward-Darlehen
(eine Form des Annuitäten­darlehens).
Was ist ein Forward-Darlehen?
Das Forward-Darlehen dient bei einer Anschlussfinan­
zierung zur Zinssicherung über einen Zeitraum von
ca. 12 bis zu 48 Monaten im Voraus. Es ist nützlich in
so genannten Niedrigzinsphasen, um den günstigen
Zins für einen späteren Zeitpunkt zu sichern. Angebo­
ten werden folgende Laufzeiten:
−−10-jährige Sollzinsbindung (Zinsaufschlag von
0,02 % p.a. je Monat, der zwischen Vertrags­
abschluss und Auszahlung liegt = Forwardzeit)
−−15-jährige Sollzinsbindung (Zinsaufschlag von
0,013 % p.a. je Monat der Forwardzeit)
−−20-jährige Sollzinsbindung (Zinsaufschlag von
0,01 % p.a. je Monat der Forwardzeit)
Was ist bei einem Forward-Darlehen zu beachten,
bei dem die Ablösung zu unterschiedlichen
­Zeitpunkten stattfindet?
Sofern bei einem Forward-Darlehen unterschiedliche
Zeitpunkte in der Ablösung bestehen, akzeptiert
die Generali für bis zu 18 Monate eine nachrangige
Grundschuld. Spätestens dann muss die Erstrangig­
keit im Grundbuch für die Generali gegeben sein.
Voraus­setzung hierfür ist, dass bei dem Darlehen ein
guter Beleihungsauslauf und beim Darlehensnehmer
ein positiver Liquiditätsüberschuss besteht.
Produktlinie Senioren plus.
Was umfasst die Produktlinie Senioren plus?
Die Produktlinie Senioren plus richtet sich an Kunden,
die zur Kapitalbeschaffung im Alter ihre unbelastete
Immobilie beleihen möchten. Zur reinen Kapital­
beschaffung bietet die Generali eine Beleihung von
bis zu 50 % des bestätigten Marktwertes und einen
hohen Tilgungssatz, der eine schnelle Rückzahlung
ermöglicht. Die Rückführung des Darlehens hat bis
zum 85. Lebensjahr des jüngsten Antragstellers zu
erfolgen.
Produkthighlight – Zinsgarantie mit kostenfreier
Vorteilsoption.
Was bedeutet die Zinsgarantie mit kostenfreier
Vorteilsoption?
Nach Ablauf von 5 Jahren hat der Darlehensnehmer
die kostenfreie Option, seinen Darlehensvertrag zu
dem dann gültigen Sollzinssatz nochmals um die
ursprünglich gewählte Sollzinsbindung zu verlängern.
Die Option gilt für Zinsbindungen von 10, 15 und
20 Jahren.
Einige Beispiele für Ausschlusskriterien bei der
Generali Immobilienfinanzierung.
Die Gesamtübersicht können Sie der Unterlage
8900343 Infoblatt Ausschlusskriterien Immobilien­
finanzierung entnehmen.
Negativer Schufa-Eintrag/schlechter Credit­
reformscore bei Selbstständigen.
Ein negativer Schufa-Eintrag oder ein schlechter
­Creditreformscore (Beauskunftung von Wirtschafts­
unternehmen) bei Selbstständigen führt grundsätzlich
zur Ablehnung der Finanzierung.
Leistungsgestörte Darlehen oder negativ
­verlaufende Vertragsbeziehungen.
Rückstände innerhalb der letzten 24 Monate bei einer
abzulösenden Bank, Abgabe einer eidesstattlichen
Versicherung gemäß § 807 ZPO und/oder Einleitung
von Zwangsmaßnahmen (z. B. Sachpfändung, Lohnund Gehaltspfändung, Zwangsversteigerung, Insol­
venzverfahren) innerhalb der letzten 5 Jahre führen
grundsätzlich zu einer Ablehnung des Darlehens.
Finanzierung von rein gewerblich genutzten
Immobilien.
Finanzierungen von reinen Gewerbeimmobilien sind
nicht möglich. Der maximale Gewerbeanteil darf 30 %
nicht überschreiten.
Finanzierung von Immobilien im Ausland.
Finanzierungen von Immobilien im Ausland sind nur
möglich, wenn die Besicherung auf inländischen
Objekten erfolgen kann.
Finanzierung von Ferienhäusern.
Finanzierungen von Ferienhäusern im In- und Ausland
sind nicht möglich.
Allgemeines.
Ist es erforderlich, dass Ehepaare auch beide
Darlehens­nehmer sind?
Bei Eheleuten, die in Gütergemeinschaft leben, sind
grundsätzlich beide Eheleute auch Darlehensnehmer.
Welche Voraussetzungen müssen ­Selbst­ständige
erfüllen?
Mindestens eine 3-jährige ständige Beschäftigung in
der Tätigkeit muss nach Abzug sämtlicher Belas­
tungen und Vorsorgeaufwendungen einen positiven
Liquiditätsüberschuss aufzeigen.
Wie hoch muss der Eigenkapitalanteil des ­Kunden
sein?
Die Generali finanziert maximal 90 % des angemesse­
nen Marktwerts der Immobilie. Daher muss der Kunde
mindestens 10 % des Marktwerts an Eigen­kapital
­einsetzen. Zusätzlich ist die Übernahme der Finanzie­
rungs- und Baunebenkosten erforderlich.
Mit welchen Finanzierungsnebenkosten ist bei
Kauf zu rechnen?
Etwa 10 % der Kaufkosten sind als Finanzierungs­
nebenkosten zu kalkulieren. Diese setzen sich aus
Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Grundbuchkosten
und ggf. Maklerprovision zusammen.
Welche Sicherheiten werden benötigt?
Als Sicherung des Darlehens wird die Eintragung einer
Buchgrundschuld im Grundbuch vorgenommen. Bei
Umschuldung können auch bereits bestehende Ren­
ten abgetreten werden. In diesem Zusammenhang ist
zu beachten, dass diese vollstreckbar und mit einem
Treuhändersperrvermerk eingetragen sein müssen.
Der Treuhändersperrvermerk kann auch nachgetragen
werden.
Was ist der Beleihungswert?
Der Beleihungswert ist der für einen längeren Zeit­
raum gültige, evtl. mit Risikoabschlägen berechnete
und auch unter ungünstigen Verkaufsverhältnissen
nachhaltig erzielbare Immobilienpreis.
Was ist der Beleihungsauslauf?
Das benötigte Fremdkapital wird ins Verhältnis zum
Beleihungswert gesetzt und ergibt so den in Prozent
ausgedrückten Beleihungsauslauf. Je höher der
Fremdmittelanteil, desto höher der Auslauf und desto
höher der Sollzinssatz.
Sind Finanzierungen von Grundstücken möglich?
Ja, Finanzierungsvorhaben von Grundstücken mit
konkreten und nachweisbaren Bauabsichten in naher
Zukunft.
Was ist die maximale Anzahl von Auszahlungen
bei Neubauvorhaben?
Es sind im Regelfall bis zu 5 Auszahlungen je nach
Baufortschritt vorgesehen. Die Anzahl der Auszahlun­
gen richtet sich nach dem vorhandenen Eigenkapital.
Auszahlungen erfolgen grundsätzlich nach Baufort­
schritt.
Worin besteht der Unterschied zwischen ­Sollzinsund Effektivzins?
Der Sollzins beschreibt den Zinssatz, der bezogen auf
das Darlehen als Aufwendung für die Darlehenssumme
entrichtet wird. Der Effektivzins ergibt sich aus Soll­
zins, Verrechnungsterminen der Zins- und Tilgungs­
leistungen, Tilgungssatz, Tilgungshöhe, Tilgungszeit­
raum und Abschlusskosten der Versicherung bei
endfälligen Darlehen.
Was ist bei einer Kapitalanlagefinanzierung
Besonderes zu beachten?
Sollten mehrere Wohnungen in einem Wohnkomplex
finanziert werden, dürfen maximal 10 % der Wohn­
einheiten des Gesamtkomplexes finanziert werden.
Sofern künftige Mieterträge in die Finanzierung einge­
rechnet werden sollen, ist ein Nachweis über die Miet­
zahlungen zu erbringen (auch wenn der Mietbeginn in
der Zukunft liegt).
Können auch Kernsanierungen finanziert w
­ erden?
Objekte mit einem Sanierungsanteil größer 30 % wer­
den grundsätzlich nicht finanziert, da zum Zeitpunkt
der Finanzierung kein präziser Marktwert ermittelt
werden kann, in den die wesentlichen Sanierungs­
maßnahmen eingeflossen sind.
Beispiel: Nettodarlehensbetrag: 200.000 €, Zinsbindung und Vertragslaufzeit: 20 Jahre,
Monatliche Rate: 1021,67 €, Anzahl der Raten: 240, Anfängl. Tilgungssatz: 4,04 % p.a.,
Sollzinssatz: 2,09 % p.a., Effektiver Jahreszins: 2,13 % p.a., Beleihungsauslauf: 70 %,
Gesamtbetrag: 244.797,11 €, grundpfandrechtliche Besicherung erforderlich.
Kündigung.
Kann der Vertrag während der Laufzeit gekündigt
werden?
Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei Verkauf des
Objekts gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädi­
gung möglich.
Eine ordentliche Kündigung (ohne Vorfälligkeitsent­
schädigung) ist in den gesetzlich geregelten Fällen
des § 489 BGB (z. B. nach Ablauf von 10 Jahren Zins­
bindung mit einer Frist von 6 Monaten) möglich.
Tod.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt?
Wird das Erbe angetreten, so wird eine Eigentums­
umschreibung vorgenommen. Der Erbe tritt in die
Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein.
Antragsprozess.
Wie ist der Ablauf des Antragsprozesses?
Der Ablauf ist wie folgt:
−−Erstellung einer Finanzierungsanfrage mit Hilfe des
Online-Baufi-Rechners
−−Versand an die Prüfungsstelle per Post nach Karls­
ruhe/Hamburg (Anfrage im Original vom Kunden
unterschrieben, Unterlagen in Kopie einreichen)
−−Es erfolgt eine erste formale Überprüfung der Unter­
lagen, der Machbarkeit sowie der Bonität
Den kompletten Ablauf können Sie der Unterlage
8900320 Prospekt Ablauf Antragsprozess Immobi­
lienfinanzierung entnehmen.
Online-Baufi-Rechner.
Funktionalität des Online-Baufi-Rechners.
Informieren Sie sich über unsere „Anleitung zum
Online-Baufi-Rechner“ im Portal oder kontaktieren
Sie uns gerne über unsere kostenfreie Hotline.
Telefon 0800 4005544.
Mehr Schutz, top Leistung –
durch die Produktvielfalt der Generali.
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Als einer der größten Erstversicherer in Deutschland
überzeugt die Generali durch eine umfassende
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jeder Lebenssituation und Lebensphase individuell
zugeschnittene Lösungen.
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Für uns stehen Sie und Ihr Wunsch, rundum
­abgesichert zu sein, im Mittelpunkt.
Unser Portfolio umfasst die Bereiche:
−−Sicherheit für Sie und die Familie
−−Absicherung des Lebensunterhalts
−−Lebensqualität und Versorgung im Alter
−−Haus und Wohnen
−−Finanzen
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Heute vertrauen schon über 6 Mio. Kunden der Generali.
8980137 6/07.2016
Wir freuen uns, auch Sie zu beraten.
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