Stellenausschreibung Bei der Stadt Schleswig ist im Fachdienst Bildung und Familie innerhalb des Fachbereiches Bürgerservice zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Pädagogischen Fachberatung (m/w) mit Schwerpunkt „Qualitätsmanagement/ Qualitätsentwicklung“ für die städtischen Kindertagesstätten zu besetzen. Es handelt sich um eine Beschäftigung mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von voraussichtlich bis zu 39 Stunden. Die Stellenbesetzung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2016. Es besteht jedoch die Option für eine Verlängerung um ein weiteres Jahr bzw. ggf. auch darüber hinaus, die jedoch von einer entsprechenden weiteren Projektförderung abhängig ist. Die Stadt Schleswig ist Träger von 4 Kindertagesstätten mit insgesamt 26 Gruppen und rund 430 Plätzen. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: Sicherung und Fortschreibung bereits vorhandener Qualitätsstandards Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards für die betreuten Einrichtungen Beratung und Begleitung im Qualitätsmanagementprozess Planung und Durchführung von Qualitätszirkeln und Arbeitskreisen Entwicklung sowie Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen vor Ort Einzelfallbezogene Beratung in pädagogischen Fachfragen Unterstützung und Coaching in der Teamentwicklung Unterstützung im Personalmanagement, insbesondere einrichtungsübergreifende Vertretungskoordination Anleitung, Beratung und Begleitung des Personals in den städtischen Kindertagesstätten (Kommunikations- und Konfliktberatung sowie fachliche Information und Auskunft) Enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bildung und Familie Änderungen/Ergänzungen des Aufgabengebietes sind möglich. Von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird vorausgesetzt: Qualifikation als Dipl.- Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder vergleichbarer Abschluss bzw. Ausbildungsabschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in mit einer Zusatzqualifikation im Bereich Qualitätsmanagement Hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit Moderations- und Organisationskompetenz Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, Dienstfahrten mit dem eigenen PKW gegen Fahrtkostenerstattung nach dem Bundesreisekostengesetz durchzuführen sichere Anwendung moderner Informationstechniken insbesondere der MS-Office Standardprodukte fundierte Kenntnisse im Themenbereich Qualitätsmanagement Wir bieten: eine Beschäftigung in Teilzeit oder Vollzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 Stunden, eine leistungsgerechte Entgeltzahlung entsprechend der Qualifikation bis Entgeltgruppe S 11 b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Fortbildungsmöglichkeiten Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Schwerbehinderte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Zudem ist die Stadt Schleswig bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens zum 8. August 2016 an die Stadt Schleswig, Fachdienst Personal unter der E-Mail-Adresse [email protected] wobei Sie entsprechende Bewerbungsunterlagen bitte zu „einer“ Anlage (ausschließlich im pdf-Format) zusammenfassen. Für Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen der Fachdienst Bildung und Familie, Frau Schäfer, ([email protected] ) unter Tel 04621/814-382, gerne zur Verfügung. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nur die Bewerbungen in das Auswahlverfahren einbezogen werden können, die die oben genannten und geforderten Voraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie, dass schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einer Bewerbung sowie einem evtl. anschließenden Vorstellungsgespräch entstehen, leider nicht erstattet werden können. Ebenso wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, die erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist hier eingehen, nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.
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