Stellenausschreibung

Stellenausschreibung
Bei der Stadt Schleswig ist im Fachdienst Bildung und Familie innerhalb
des Fachbereiches Bürgerservice zum nächstmöglichen Zeitpunkt die
Stelle einer
Pädagogischen Fachberatung (m/w)
mit Schwerpunkt „Qualitätsmanagement/ Qualitätsentwicklung“
für die städtischen Kindertagesstätten
zu besetzen.
Es handelt sich um eine Beschäftigung mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit von voraussichtlich bis zu 39 Stunden.
Die Stellenbesetzung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung zunächst befristet bis zum
31. Dezember 2016. Es besteht jedoch die Option für eine Verlängerung um ein weiteres Jahr bzw.
ggf. auch darüber hinaus, die jedoch von einer entsprechenden weiteren Projektförderung
abhängig ist.
Die Stadt Schleswig ist Träger von 4 Kindertagesstätten mit insgesamt 26 Gruppen und rund 430
Plätzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
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Sicherung und Fortschreibung bereits vorhandener Qualitätsstandards
Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards für die betreuten Einrichtungen
Beratung und Begleitung im Qualitätsmanagementprozess
Planung und Durchführung von Qualitätszirkeln und Arbeitskreisen
Entwicklung sowie Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte gemeinsam mit den
Einrichtungsleitungen vor Ort
Einzelfallbezogene Beratung in pädagogischen Fachfragen
Unterstützung und Coaching in der Teamentwicklung
Unterstützung im Personalmanagement, insbesondere einrichtungsübergreifende
Vertretungskoordination
Anleitung, Beratung und Begleitung des Personals in den städtischen Kindertagesstätten
(Kommunikations- und Konfliktberatung sowie fachliche Information und Auskunft)
Enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bildung und Familie
Änderungen/Ergänzungen des Aufgabengebietes sind möglich.
Von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird vorausgesetzt:
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Qualifikation als Dipl.- Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder vergleichbarer Abschluss
bzw. Ausbildungsabschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in mit einer
Zusatzqualifikation im Bereich Qualitätsmanagement
Hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
Moderations- und Organisationskompetenz
Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, Dienstfahrten mit dem eigenen PKW
gegen Fahrtkostenerstattung nach dem Bundesreisekostengesetz durchzuführen
sichere Anwendung moderner Informationstechniken insbesondere der MS-Office
Standardprodukte
fundierte Kenntnisse im Themenbereich Qualitätsmanagement
Wir bieten:
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eine Beschäftigung in Teilzeit oder Vollzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 Stunden,
eine leistungsgerechte Entgeltzahlung entsprechend der Qualifikation bis Entgeltgruppe
S 11 b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Fortbildungsmöglichkeiten
Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Schwerbehinderte im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Zudem ist die Stadt Schleswig
bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis
spätestens zum 8. August 2016 an die Stadt Schleswig, Fachdienst Personal unter der
E-Mail-Adresse
[email protected]
wobei Sie entsprechende Bewerbungsunterlagen bitte zu „einer“ Anlage (ausschließlich im
pdf-Format) zusammenfassen.
Für Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen der Fachdienst Bildung und Familie, Frau
Schäfer, ([email protected] ) unter Tel 04621/814-382, gerne zur Verfügung.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nur die Bewerbungen in das Auswahlverfahren
einbezogen werden können, die die oben genannten und geforderten Voraussetzungen
erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen
nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von
Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Die
Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einer
Bewerbung sowie einem evtl. anschließenden Vorstellungsgespräch entstehen, leider nicht
erstattet werden können.
Ebenso wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, die erst nach Ablauf der
Bewerbungsfrist hier eingehen, nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.