Unterstützte Beschäftigung - Bundesministerium für Arbeit und

Ansprechpartner
Impressum
Individuelle betriebliche Qualifizierung
Herausgeber
Im Regelfall werden die Agenturen für Arbeit zuständig
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
sein. Dies betrifft insbesondere Schul­abgängerinnen und
Referat Information, Monitoring, Bürgerservice, Bibliothek
Schulabgänger.
53107 Bonn
Kontaktadressen und Informationen gibt es bei der
Stand: Juli 2016
Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de
Wenn Sie Bestellungen aufgeben möchten:
Berufsbegleitung
Best.-Nr.: A 389
Für die Berufsbegleitung sind im Regelfall die Integrations-
Telefon:
030 18 272 272 1
ämter zuständig.
Telefax:
030 18 10 272 272 1
Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung
Kontaktadressen und Informationen gibt es bei der
Postfach 48 10 09
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
18132 Rostock
Hauptfürsorgestellen: www.integrationsaemter.de
E-Mail:[email protected]
Internet:http://www.bmas.de
Bürgertelefon zum Thema
Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service:
E-Mail: [email protected]
Fax: 030 221 911 017
Infos für Menschen mit Behinderungen:
Gebärdentelefon:
030 221 911 006
[email protected]
Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr
Satz/Layout: Grafischer Bereich des BMAS, Bonn
Sie fragen – wir antworten
Druck: Hausdruckerei BMAS, Bonn
Wenn Sie aus dieser Publikation zitieren wollen, dann bitte mit genauer
Angabe des Herausgebers, des Titels und des Stands der Veröffentlichung.
Bitte senden Sie zusätzlich ein Belegexemplar an den Herausgeber.
UNTERSTÜTZTE
BESCHÄFTIGUNG
Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt
für Menschen mit Behinderungen mit
besonderem Unterstützungsbedarf
Was ist die Unterstützte Beschäftigung
und was will sie erreichen?
Zur Zielgruppe zählen insbesondere:
plätzen die passende Branche ermittelt, in der der Mensch
• Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderung,
Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche
Qualifizierung, Einarbeitung und Berufsbegleitung für
• Dann wird auf einem oder mehreren Qualifizierungs­
mit Behinderungen arbeiten kann und möchte.
• Erwachsene, die im Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens eine
Behinderung erworben haben.
• Anschließend geht es um die gründliche Einarbeitung
Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstüt-
auf einem betrieblichen Qualifizierungsplatz, der Aussicht
zungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.
auf die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges
Ziel ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Beschäftigungsverhältnis bietet.
„Erst platzieren, dann qualifizieren“
Wichtig ist
• Es ist Aufgabe des Anbieters Unterstützter Beschäftigung,
die betrieblichen Qualifizierungsplätze zur Verfügung
Das sind die Kernelemente der Unterstützten Beschäftigung:
zu stellen. Er verfügt dazu über ein großes regionales
Unterstützte Beschäftigung ist nachrangig zu
Individuelle betriebliche Qualifizierung
Bildungsmaßnahmen. Wer hierfür fit genug ist,
Die Unterstützte Beschäftigung beginnt mit der individuel-
Netzwerk und hat viele Arbeitgeberkontakte.
Berufsausbildungen oder berufsvorbereitenden
soll diese Maßnahmen absolvieren.
• Die Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten
und Schlüsselqualifikationen sowie Maßnahmen zur
len betrieblichen Qualifizierung. Sie findet von Anfang an in
Entwicklung der Persönlichkeit sind wesentlicher Bestand-
Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Der Mensch
teil der Qualifizierung. Dazu veranstaltet der Anbieter
mit Behinderungen wird von einem sog. Jobcoach begleitet
und unterstützt. Die individuelle betriebliche Qualifizierung
Unterstützter Beschäftigung z.B. sog. Projekttage.
Wie läuft die Unterstützte Beschäftigung ab?
• Dies alles findet im Rahmen der individuellen betrieblichen
dauert bis zu zwei Jahre, in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre.
Die an dieser Phase Teilnehmenden sind sozialversichert.
Der konkrete Ablauf der Unterstützten Beschäftigung hängt
Qualifizierung statt. Diese endet idealerweise mit einem
von den individuellen Bedürfnissen jeder einzelnen Person ab.
­Arbeitsvertrag für den Menschen mit Behinderungen.
Berufsbegleitung
Auch hier hilft der Anbieter Unterstützter Beschäftigung
Typischerweise sieht er wie folgt aus:
bei den Gesprächen mit den Arbeitgebern.
Ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreicht, ist aber gleichzeitig eine weitergehende
• Der Mensch mit Behinderungen wird von einem sog.
• Ist nach dem Abschluss des Arbeitsvertrages weiterhin
Unterstützung erforderlich, wird diese in Form der Berufs-
Anbieter Unterstützter Beschäftigung begleitet. Dieser
Unterstützung erforderlich, geschieht dies in Form der
begleitung erbracht. Die Dauer dieser Leistung richtet sich
stellt auch den sog. Jobcoach zur Verfügung, der den
Berufsbegleitung. Auch hier kommt bei Bedarf ein Job­-
nach den individuellen ­Bedürfnissen des Menschen mit
Menschen mit Behinderungen auf den betrieblichen
coach in den Betrieb. Er hilft dabei, das Beschäftigungs-
Behinderungen. Es gibt keine zeitliche Beschränkung.
Qualifizierungsplätzen in dem Umfang begleitet, wie
verhältnis zu stabilisieren oder kommt, falls Probleme
es individuell erforderlich ist.
auftreten.
Für wen ist die Unterstützte Beschäftigung?
• Zunächst aber werden die besonderen Fähigkeiten,
Unterstützte Beschäftigung richtet sich an Menschen mit
Kenntnisse und Wünsche, aber auch der Unterstützungs­
Behinderungen, die einen besonderen Unterstützungs­
bedarf der Person festgestellt. Idealerweise geschieht dies
bedarf haben, aber nicht des besonderen Angebots der
schon in den letzten beiden Schuljahren, so dass auf diese
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bedürfen.
Erkenntnisse zurückgegriffen werden kann.