WIE ANGEHÖRIGENFREUNDLICH SIND WIR? Selbstbewertungskatalog der Unfallkasse NRW. Einrichtungen können mit präventiven Angeboten einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass pflegende Angehörige durch ihre körperlich anstrengende und nervenaufreibende Tätigkeit nicht selbst krank werden. Die Unfallkasse NRW hat nun ein Instrument entwickelt, mit dem Einrichtungen ihre Angehörigenorientierung auf den Prüfstand stellen können. Von Alexandra Daldrup und Martin Schieron Die Kriterien der Selbstbewertung wurden gemeinsam von den Projektbeteiligten, zu denen selbstverständlich auch pflegende Angehörige gehörten, zusammengestellt. Vorbild waren hier die Selbstbewertungskriterien des Deutschen Netzes gesundheitsfördernder Krankenhäuser. Was wird geprüft? P flegende Angehörige sind bei der Versorgung ihrer hilfebedürftigen Familienmitglieder oft ähnlichen körperlichen Beanspruchungen ausgesetzt wie professionell Pflegende. Sie führen jedoch zu weitaus stärkeren Belastungen, weil pflegende Angehörige im Regelfall viel emotionaler in die jeweilige Pflegesituation eingebunden sind. Hinzu kommt, dass sie in den meisten Fällen keinen „Feierabend“ haben und nahezu 24 Stunden am Tag im Einsatz sind. Die Gesundheit pflegender Angehörigen vorbeugend zu stärken, damit sie durch ihre anstrengende Tätigkeit nicht selber krank werden, ist daher von hoher Bedeutung. Einrichtungen können sich selbst bewerten Besonders ambulante Pflegedienste können hierzu einen wertvollen Beitrag leisten. Langsam aber stetig nehmen entsprechende Einrichtungen diese Zielgruppe als potenzielle Kunden immer mehr in Augenschein – dennoch ist der Markt prä- 1028 ventiver Angebote für pflegende Angehörige derzeit noch recht überschaubar. Die Unfallkasse NordrheinWestfalen (Unfallkasse NRW) hat im Rahmen des Projekts „Neuheit für Pflege“ die Vernetzung, Entwicklung und Weiterentwicklung präventiver Angebote für pflegende Angehörige im regionalen Kontext erstmals in den Mittelpunkt gerückt. Hierzu wurde ein Instrument entwickelt, mit dem sich ambulante Pflegedienste hinsichtlich ihrer Angehörigenorientierung selbst bewerten können. Selbstverständlich können auch stationäre oder teilstationäre Einrichtungen sowie Pflegeberatungsbüros dieses bewusst breit angelegte Instrument nutzen. Mithilfe dieses Selbstbewertungskatalogs können Einrichtungen ohne viel Zeitaufwand überprüfen, ob der Gesundheitsschutz pflegender Angehöriger im Dienstleistungsangebot vorhanden ist oder ob noch Verbesserungsbedarf besteht. Eine regelmäßige Selbstüberprüfung dient der Qualitätssicherung. Der Selbstbewertungskatalog erfasst zunächst Daten und Fakten zur eigenen Einrichtung. Anschließend werden die internen Strukturen und Prozesse betrachtet. Darüber hinaus spielen bestehende Vernetzungen mit anderen Dienstleistern eine große Rolle. Denn nicht jede Einrichtung muss dieselbe Vielzahl von Angeboten vorhalten. Es ist günstig, sich mit anderen Einrichtungen ergänzend zu vernetzen und das Angebot der jeweils anderen Anbieter zu kennen. Es stehen nur Angebote im Fokus, die direkt und ausschließlich dem Wohlbefinden und der Gesundheit pflegender Angehöriger dienen. Pflegekurse sollten insofern grundsätzlich auf ihre Inhalte überprüft werden: Werden ausschließlich praktische Pflegetechniken vermittelt? Oder werden pflegende Angehörige auch in ihrer eigenen Gesunderhaltung unterstützt? Werden psychosoziale Aspekte der Pflege thematisiert und wird Verbesserungsbedarf aufgezeigt? Je nach Größe der Einrichtung kann es sinnvoll sein, diesbezüglich einzelne Arbeitseinheiten und Untergruppen getrennt zu analysieren. Die Schwester Der Pfleger 52. Jahrg. 10|13 Foto: epd-bild.de Führen + Entscheiden MACHEN SIE MIT! Selbstbewertung spart Zeit und Kosten Ein Selbstbewertungsinstrument dient in erster Linie der eigenen Rechenschaftslegung. Der Vorteil besteht hierin, dass jede Einrichtung sich selbst ohne großen Aufwand prüfen kann und nicht auf externe Prüfer zurückgreifen muss. Das spart Zeit und Kosten. Wird es darüber hinaus noch als Qualitätssicherungsinstrument eingesetzt, kann es zum positiven Image beitragen. Darüber hinaus führt die intensive Auseinandersetzung dazu, Angebotslücken zu erkennen. So kann das Profil der eigenen Einrichtung bedarfsgerecht erweitert werden. Mit der Selbstbewertung kann eine sogenannte Selbstverpflichtung verbunden werden. Hierbei handelt Die Schwester Der Pfleger 52. Jahrg. 10|13 es sich um eine Erklärung, den Gesundheitsschutz für pflegende Angehörige weiter auszubauen. Als Anreiz, die Selbstbewertung zu nutzen, hält die Unfallkasse NRW eine Selbstverpflichtungserklärung vor. Diese kann, ähnlich wie ein Zertifikat, öffentlich ausgehängt werden und wird von der Unfallkasse NRW auf Nachfrage kostenlos ausgegeben. Um eine Selbstverpflichtungserklärung zu erhalten, muss der ausgefüllte Selbstbewertungskatalog bei der Unfallkasse NRW eingereicht werden. Die Unterlagen müssen die Aktivitäten zum Gesundheitsschutz pflegender Angehöriger belegen (Veranstaltungsflyer, Konzepte, Fotos usw.). Wenn auch Ihre Einrichtung mit einer Selbstverpflichtungserklärung punkten will, machen Sie mit und senden Ihre Unterlagen an folgende Adresse: Unfallkasse NRW, Hauptabteilung Prävention, Sandra Arlt, Salzmannstraße 156, 48159 Münster. Wenn Ihre Anfrage eingetroffen ist, werden Sie in eine Liste aufgenommen und erhalten nach Prüfung der Unterlagen Ihre Selbstverpflichtungserklärung. Der Selbstbewertungskatalog sowie alle erforderlichen Informationen können Sie unter www.unfallkasse-nrw.de/gesundheitsdienstportal –> Pflegende Angehörige –> Info’s für professionell Pflegende –> Navigation –> Medien –> Sonstiges herunterladen. Alexandra Daldrup, Lehrerin für Pflegeberufe Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Hauptabteilung Prävention Sankt-Franziskus-Str. 146, 40470 Düsseldorf [email protected] Martin Schieron, Diplom-Pflegewissenschaftler (FH) Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Hauptabteilung Prävention Sankt-Franziskus-Str. 146, 40470 Düsseldorf [email protected] 1029
© Copyright 2025 ExpyDoc