Wie angehörigen-freundlich sind wir?

WIE ANGEHÖRIGENFREUNDLICH SIND WIR?
Selbstbewertungskatalog der Unfallkasse NRW.
Einrichtungen können mit präventiven Angeboten
einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass pflegende
Angehörige durch ihre körperlich anstrengende und
nervenaufreibende Tätigkeit nicht selbst krank
werden. Die Unfallkasse NRW hat nun ein Instrument
entwickelt, mit dem Einrichtungen ihre Angehörigenorientierung auf den Prüfstand stellen können.
Von Alexandra Daldrup und Martin Schieron
Die Kriterien der Selbstbewertung
wurden gemeinsam von den Projektbeteiligten, zu denen selbstverständlich auch pflegende Angehörige gehörten, zusammengestellt. Vorbild
waren hier die Selbstbewertungskriterien des Deutschen Netzes gesundheitsfördernder Krankenhäuser.
Was wird geprüft?
P
flegende Angehörige sind bei
der Versorgung ihrer hilfebedürftigen Familienmitglieder oft
ähnlichen körperlichen Beanspruchungen ausgesetzt wie professionell
Pflegende. Sie führen jedoch zu
weitaus stärkeren Belastungen, weil
pflegende Angehörige im Regelfall
viel emotionaler in die jeweilige
Pflegesituation eingebunden sind.
Hinzu kommt, dass sie in den meisten Fällen keinen „Feierabend“ haben und nahezu 24 Stunden am Tag
im Einsatz sind. Die Gesundheit
pflegender Angehörigen vorbeugend
zu stärken, damit sie durch ihre anstrengende Tätigkeit nicht selber
krank werden, ist daher von hoher
Bedeutung.
Einrichtungen können sich
selbst bewerten
Besonders ambulante Pflegedienste
können hierzu einen wertvollen Beitrag leisten. Langsam aber stetig
nehmen entsprechende Einrichtungen diese Zielgruppe als potenzielle
Kunden immer mehr in Augenschein – dennoch ist der Markt prä-
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ventiver Angebote für pflegende Angehörige derzeit noch recht überschaubar.
Die Unfallkasse NordrheinWestfalen (Unfallkasse NRW) hat
im Rahmen des Projekts „Neuheit
für Pflege“ die Vernetzung, Entwicklung und Weiterentwicklung präventiver Angebote für pflegende Angehörige im regionalen Kontext erstmals in den Mittelpunkt gerückt.
Hierzu wurde ein Instrument
entwickelt, mit dem sich ambulante
Pflegedienste hinsichtlich ihrer Angehörigenorientierung selbst bewerten können. Selbstverständlich können auch stationäre oder teilstationäre Einrichtungen sowie Pflegeberatungsbüros dieses bewusst breit angelegte Instrument nutzen.
Mithilfe dieses Selbstbewertungskatalogs können Einrichtungen ohne viel Zeitaufwand überprüfen, ob der Gesundheitsschutz pflegender Angehöriger im Dienstleistungsangebot vorhanden ist oder ob
noch Verbesserungsbedarf besteht.
Eine regelmäßige Selbstüberprüfung
dient der Qualitätssicherung.
Der Selbstbewertungskatalog erfasst
zunächst Daten und Fakten zur eigenen Einrichtung. Anschließend werden die internen Strukturen und
Prozesse betrachtet. Darüber hinaus
spielen bestehende Vernetzungen
mit anderen Dienstleistern eine große Rolle. Denn nicht jede Einrichtung muss dieselbe Vielzahl von Angeboten vorhalten. Es ist günstig,
sich mit anderen Einrichtungen ergänzend zu vernetzen und das Angebot der jeweils anderen Anbieter zu
kennen.
Es stehen nur Angebote im Fokus, die direkt und ausschließlich
dem Wohlbefinden und der Gesundheit pflegender Angehöriger
dienen. Pflegekurse sollten insofern
grundsätzlich auf ihre Inhalte überprüft werden: Werden ausschließlich
praktische Pflegetechniken vermittelt? Oder werden pflegende Angehörige auch in ihrer eigenen Gesunderhaltung unterstützt? Werden psychosoziale Aspekte der Pflege thematisiert und wird Verbesserungsbedarf aufgezeigt?
Je nach Größe der Einrichtung
kann es sinnvoll sein, diesbezüglich
einzelne Arbeitseinheiten und Untergruppen getrennt zu analysieren.
Die Schwester Der Pfleger 52. Jahrg. 10|13
Foto: epd-bild.de
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Selbstbewertung spart
Zeit und Kosten
Ein Selbstbewertungsinstrument dient
in erster Linie der eigenen Rechenschaftslegung. Der Vorteil besteht hierin, dass jede Einrichtung sich selbst
ohne großen Aufwand prüfen kann
und nicht auf externe Prüfer zurückgreifen muss. Das spart Zeit und Kosten. Wird es darüber hinaus noch als
Qualitätssicherungsinstrument eingesetzt, kann es zum positiven Image
beitragen. Darüber hinaus führt die
intensive Auseinandersetzung dazu,
Angebotslücken zu erkennen. So kann
das Profil der eigenen Einrichtung
bedarfsgerecht erweitert werden.
Mit der Selbstbewertung kann
eine sogenannte Selbstverpflichtung
verbunden werden. Hierbei handelt
Die Schwester Der Pfleger 52. Jahrg. 10|13
es sich um eine Erklärung, den Gesundheitsschutz für pflegende Angehörige weiter auszubauen.
Als Anreiz, die Selbstbewertung
zu nutzen, hält die Unfallkasse
NRW eine Selbstverpflichtungserklärung vor. Diese kann, ähnlich
wie ein Zertifikat, öffentlich ausgehängt werden und wird von der Unfallkasse NRW auf Nachfrage kostenlos ausgegeben.
Um eine Selbstverpflichtungserklärung zu erhalten, muss der ausgefüllte Selbstbewertungskatalog bei
der Unfallkasse NRW eingereicht
werden. Die Unterlagen müssen die
Aktivitäten zum Gesundheitsschutz
pflegender Angehöriger belegen
(Veranstaltungsflyer, Konzepte, Fotos usw.).
Wenn auch Ihre Einrichtung mit einer Selbstverpflichtungserklärung punkten will, machen Sie mit
und senden Ihre Unterlagen an folgende Adresse:
Unfallkasse NRW, Hauptabteilung Prävention,
Sandra Arlt, Salzmannstraße 156, 48159 Münster.
Wenn Ihre Anfrage eingetroffen ist, werden Sie in
eine Liste aufgenommen und erhalten nach Prüfung
der Unterlagen Ihre Selbstverpflichtungserklärung.
Der Selbstbewertungskatalog sowie alle
erforderlichen Informationen können Sie unter
www.unfallkasse-nrw.de/gesundheitsdienstportal
–> Pflegende Angehörige –> Info’s für professionell Pflegende –> Navigation –> Medien –>
Sonstiges herunterladen.
Alexandra Daldrup, Lehrerin für Pflegeberufe
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Hauptabteilung Prävention
Sankt-Franziskus-Str. 146, 40470 Düsseldorf
[email protected]
Martin Schieron,
Diplom-Pflegewissenschaftler (FH)
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Hauptabteilung Prävention
Sankt-Franziskus-Str. 146, 40470 Düsseldorf
[email protected]
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