Allgemeine Geschäftsbedingungen des Exzellenzhaus e.V. Die hier niedergelegten AGB gelten für alle Veranstaltungen von Exzellenzhaus e.V. (im Folgenden Veranstalter genannt), gleich an welchem Ort sie stattfinden. Sie finden ihre Geltung sowohl im Verhältnis von Veranstalter und Publikum als auch im Verhältnis von Veranstalter und Fremdveranstalter beziehungsweise Tourneeveranstalter. Darüber hinaus gelten sie soweit anwendbar für alle Vermietungen oder Untervermietungen der Veranstaltungsräume des Veranstalters an Dritte. Die hier niedergelegten AGB sind darüber hinaus Bestandteil jeden Vertrages den der Veranstalter mit Dritten schließt. Dazu bedarf es keines expliziten Verweises auf diese AGB innerhalb der Verträge. 1. Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Er bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Bei Absage einzelner Künstler ist die Rückerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen. 2. Die Eintrittskarten, bzw. der Stempel , der im Gegenzug für das Ticket auf der Hand angebracht wird, sind bis Veranstaltungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten, bzw. der Stempel jederzeit vorzuzeigen. 3. Unter bestimmten Bedingungen verlieren Tickets beim Verlassen des Veranstaltungsgebäudes oder Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Es gelten die Anweisungen des Türpersonals. 4. Umtausch oder Rückerstattung von Eintrittskarten abzgl. der Vorverkaufs- und Systemgebühr ist nur bei Veranstaltungsausfall möglich, nicht bei Änderungen im Programm der Veranstaltung. Bei Ausfall der Veranstaltung ist die Rückerstattung des Eintrittspreises abzgl. der Vorverkaufs- und Systemgebühr bis maximal 7 Tage nach avisiertem Veranstaltungsdatum möglich. 5. Schwerbehinderte erhalten in der Regel keine Ermäßigung beim Besuch einer Veranstaltung. Ist im Schwerbehindertenausweis ein Begleitverweis (B) vermerkt, erhält die Begleitperson nach vorheriger Absprache an der Abendkasse/Gästeliste nach Ausweisvorlage eine zu 100% ermäßigte Karte (Freikarte). Ein Recht auf eine erhöhte Position im Zuschauerraum besteht nicht. 6. Der Vorverkauf läuft in der Regel bis 8 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Danach können Karten nur noch zum Abendkassenpreis am Einlass der Abendkasse erwor- ben werden. Im Einzelfall behält sich der Veranstalter vor, den Vorverkauf über das Internet bis nach Beginn der Veranstaltung aufrecht zu erhalten oder auch schon früher zu beenden. 7. Wir übernehmen keine Haftung für verloren gegangene Tickets. Für auf dem Postweg verloren gegangene Tickets haftet unter Umständen die mit der Durchführung des Rechtsgeschäftes und Versandes betraute Ticketing-Agentur. Es gelten die AGB der Ticketing-Agentur. 8. Bei verspätetem Erscheinen entscheidet das Türpersonal über den Nacheinlass. 9. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, pyrotechnischer Artikel, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen auch für den privaten Gebrauch sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Eine von der Regel abweichende Fotoerlaubnis ist unter besonderen Umständen und nach vorheriger Absprache möglich. 10. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt. 11. In den Räumlichkeiten der Veranstaltung herrscht, sofern nicht anders angegeben, Rauchverbot. 12. Der Besucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. 13. Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Besucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt, sexistische oder rassistische Handlungen vornimmt oder solche Haltungen mündlich kundtut. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, von seinem Hausrecht jederzeit Gebrauch zu machen und Personen ohne Angabe von Gründen der Veranstaltung und des Geländes zu verweisen. 14. Der Veranstalter ist zur ersatzlosen Absage von Veranstaltungen berechtigt, die einen sexistischen, rassistischen, antisemitischen, homophoben oder auf andere Art verunglimpfenden Hintergrund haben. Ein Recht auf Schadenersatz aus entgangenem Gewinn oder andere zivil- oder strafrechtlich relevante Forderungen besteht nicht. 15. Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters, sowie der Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. 16. Für persönlichen Besitz, Wertsachen, Kleidung übernimmt der Veranstalter grundsätzlich keine Haftung. Das gilt auch für die Abgabe dieser Sachen an der Garderobe. 17. Für Sach- oder Personenschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Davon ausgenommen ist die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 18. Alle auf den Internetseiten, dem Printprogramm, Newsletter oder sonstigen Kommunikationswegen des Veranstalters veröffentlichten Angaben und Informationen wurden vom Veranstalter sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können weder der Veranstalter, noch Lieferanten dieser Informationen die Haftung übernehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. 19. Alle vom Veranstalter bereit gestellte Informationen dienen ausschließlich zur Information. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 20. Für Internetseiten Dritter, auf die der Veranstalter durch Hyperlink verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. Der Veranstalter ist trotz sorgfältiger Prüfung für den Inhalt solcher Seiten Dritter nicht verantwortlich. Darüber hinaus können die Websites des Veranstalters ohne dessen Wissen von einer anderen Seite mittels Hyperlink angelinkt worden sein. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Darstellung, Inhalt oder irgendeine Verbindung zum Veranstalter in Websites Dritter. 21. Alle Daten der Websites, des Printprogrammes, des Newsletters oder anderer Kommunikationsmedien des Veranstalters genießen nach §§ 4 und 87a ff UrhG urheberrechtlichen Schutz. Eine Bearbeitung oder Vervielfältigung ist nur soweit zulässig, als dies für deren übliche Benutzung erforderlich ist. Jede darüber hinausgehende Bear- beitung, Vervielfältigung, Verbreitung und / oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die normale Auswertung der Daten und stellt einen Urheberrechtsverstoß dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadensersatz verpflichtet. 22. Gerichtsstand ist Trier. 23. Der Exzellenzhaus e.V. richtet sich bei Veranstaltungen nach dem Jugendschutzgesetz: Jugendlichen unter 16 Jahren dürfen Konzert-Veranstaltungen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten, die durch einen Erziehungsberechtigten schriftlich dazu legitimiert ist. Zudem muss eine Telefonnummer des Erziehungsberechtigten hinterlegt sein, unter der dieser jederzeit erreichbar ist. Nur ein Teil der Discoveranstaltungen sind zugänglich für Besucherinnen und Besucher unter 18 Jahren. Auf die Altersbeschränkung wird jeweils in unserem Online-Programm hingewiesen.(Auszug aus dem Jugendschutzgesetz, Abschnitt 2, Jugendschutz in der Öffentlichkeit) §4 Gaststätten(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. §5 Tanzveranstaltungen(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. §9 Alkoholische Getränke(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. §10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.
© Copyright 2024 ExpyDoc