Aktueller Fakten – Check - im Landkreis Altenburger Land

Aktueller Fakten – Check:
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM FLÜCHTLINGSTHEMA
Die Flüchtlingslage hat sich etwas entspannt. Die
Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge in
Deutschland erreichte im Juni 2016 mit 4.900 den
niedrigsten Wert sei langem. Zum Vergleich: Im
März 2015 waren es noch 20.608 - im November
2015 sogar mehr als 200.000 Schutzsuchende.
Trotzdem bleibt das Thema aktuell. Zwar ist die
Zahl der Bootsflüchtlinge in Griechenland
(höchster Stand Oktober 2015 mit 211.663) auf
1.488 im Juni 2016 gesunken.
Dagegen erreicht die Zahl der Bootsflüchtlinge in
Italien (höchster Stand Juli 2015 mit 23.186) mit
im Juni 2016 erfassten 22.246 fast schon wieder
Höchstzahlen.
(Quelle:http://de.statista.com/statistik/daten/studie/
12786/umfrage/aufnahmelaender-vonfluechtlingen/)
„Warum werden Flüchtlinge
aufgenommen?“
Das Grundgesetz in Deutschland regelt das
Asylrecht in Artikel 16a. Asyl ist ein
Menschenrecht.
„Deutschland nimmt die meisten
Flüchtlinge auf!“
Weltweit befanden sich 2015 über 60 Millionen
Menschen auf der Flucht.
Die Länder, die weltweit die meisten Flüchtlinge
aufnahmen, sind die Türkei mit über 2,5 Millionen
und Pakistan mit weit über 1,5 Millionen
Menschen. Deutschland nahm etwa 1,1 Millionen
Flüchtlinge auf.
„Der Landkreis Altenburger Land fordert
Flüchtlinge direkt an!“
Nach der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung obliegt dem Altenburger Land die
Aufnahme von 4,3% der Thüringen zugeteilten
Flüchtlinge. In das Altenburger Land wurden 2015
insgesamt 1.018 Flüchtlinge verteilt. Dem stehen
92.700 Einwohner gegenüber (Stand: Dezember
2014).
Seit einem Jahr gibt es ein flexibles Verfahren,
welches
durch
das
Thüringer
Landesverwaltungsamt (TLVwA) gesteuert wird.
Alle Unterbringungsbehörden sind verpflichtet
dem Thüringer Landesverwaltungsamt gegenüber
mitzuteilen,
wie
viele
und
welche
Unterbringungskapazitäten
für
Flüchtlinge
vorhanden sind. Ein Landkreis kann zeitweise
Überlastung signalisieren und ein anderer kann
„Aufnahmefähigkeit“ anzeigen. Danach wird
flexibel verteilt und im Quartalsdurchschnitt soll es
sich dann wieder ausgleichen.
Unser Landkreis verfügt derzeit über
ausreichende Unterbringungskapazitäten in
Wohnungen und ist damit auch auf weitere
Flüchtlingszuweisungen
in
diesem
Jahr
vorbereitet.
Ende Oktober 2015 entsprach die Zahl der im
Altenburger Land aufgenommenen Flüchtlinge
4,5% aller in Thüringen verteilter Flüchtlinge, also
fast genau dem festgelegten Verteilungsschlüssel.
Durch die auch im November und Dezember
anhaltenden Flüchtlingszahlen und der dadurch
entstehenden Knappheit der Unterbringungsmöglichkeiten in manchen Landkreisen /
kreisfreien Städten stieg die realisierte
Aufnahmequote des Altenburger Landes auf
5,2%, also knapp 1% über die angestrebte
Aufnahmequote.
„Wie verläuft die Überstellung der Flüchtlinge?“
Seitens des TLVwA wird der konkrete Tag des
Transfers
der
Flüchtlinge
aus
der
Erstaufnahmeeinrichtung Suhl im Benehmen mit
dem
Landratsamt
festgelegt.
Die
Zuweisungsentscheidung selbst erfolgt demnach
ausschließlich durch das TLVwA.
Der Landkreis organisiert den Bustransfer nach
Altenburg. Hier wird die Verteilung der Flüchtlinge
innerhalb des Landkreises unverzüglich nach
Ankunft in eigener Zuständigkeit vorgenommen.
„Die meisten Flüchtlinge sind
Wirtschaftsflüchtlinge!“
Asylsuchende müssen belegen, dass sie u.a.
wegen ihrer Religion, Nationalität, politischer
Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer
bestimmten ethnischen Gruppe Verfolgung in
ihrem
Heimatland
fürchten
müssen
(Asylverfahrensgesetz).
Grundsätzlich haben Wirtschaftsflüchtlinge
in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl.
Mit Stand vom 30.06.2016 leben in unserem
Landkreis 1.343 Geflüchtete. Die allerwenigsten
davon kommen aus sogenannten „sicheren
Drittstaaten“. Mit 545 Menschen ist Syrien das am
meisten vertretene Herkunftsland, es folgen mit
Afghanistan mit 304 und der Irak mit 226.
„Die Flüchtlinge bekommen alles bezahlt
und erhalten das Neueste vom Neuen!“
Die Unterbringung ist grundsätzlich eine staatliche
Aufgabe.
Als
Mieter
von
dezentralen
Unterbringungen agiert der Landkreis. Er kauft für
die angemieteten Wohnungen, eine sehr einfache
Erstausstattung (Spind, Bett, Stuhl, Kühlschrank,
Herd, Waschmaschine). Dafür erhält
der Landkreis ab 1. Januar 2016 eine Pauschale
von einmalig 1.000 € pro geschaffenem
Unterbringungsplatz.
In Thüringen stehen einem
Flüchtling maximal 6m² Wohnraum zu (Thüringer
Flüchtlingsaufnahmegesetz – ThürFlüAG).
„Flüchtlinge bekommen mehr Geld als
Hartz IV Empfänger!“
Asylbewerber/innen erhalten Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben der
Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft
oder Wohnung erhalten sie Grundleistungen
für Ernährung, Kleidung und Körperpflege
und ein Taschengeld. Die Leistungen entsprechen
ihrem Umfang nach etwa den Leistungen
des SBG II (ALG II) und SGB XII (Sozialhilfe). Sie
erhalten weiterhin Leistungen bei Krankheit,
Schwangerschaft und Geburt.
Entgegen
einiger
Gerüchte,
erhalten
Asylsuchende keinerlei Begrüßungsgeld.
Die Geldleistungen für Flüchtlinge bestimmt das
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Persönlicher
Bedarf
nach
Abs.1 in €
Notwendiger
Lebensbedarf
nach
Abs.2 in €*
Gesamt
in €
Regelbedarf
ALG II /
Hartz
IV in €
Erwachsene
Alleinstehender
135
216
351
404
zusammenlebende
Partner
122
194
316
364
108
174
282
/
Jugendliche
14-17 Jahre
76
198
274
306
Kind
6-13 Jahre
83
157
240
270
Kind
0-6 Jahre
79
133
212
237
weitere
erwachsene
Lesitungsberechtigte
ohne eig.
Haushalt
*bei Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen entfällt der notwendige Lebensbedarf nach §
3Abs.2 AsylbLG
„Terroristen und Schläfer kommen mit ins Land!“
Der lange, beschwerliche und nunmehr durch die
innereuropäischen Grenzschließungen auch
äußerst gefährliche Weg, über den die
Flüchtlinge Deutschland erreichen, ist für
Terroristen und Schläfer zu lang und zu ungewiss.
Diese haben bereits vor ihrer Einreise nach
Europa ganz konkrete Vorstellungen wo und wie
sie unterkommen wollen bzw. leben schon seit
langem hier. Bis zum Zeitpunkt ihrer Angriffe
wollen Sie unerkannt bleiben und ihren
Aufenthaltsort frei wählen. Terroristen und
Schläfer erreichen Deutschland unabhängig von
Flüchtlingsbewegungen. Terrorismus ist
kein Merkmal des Islam, noch einer anderen
Religion. Die allermeisten Muslime sehen IS,
Taliban und al-Qaida als Affront gegen ihre
Religion.
Aktueller Fakten – Check:
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM FLÜCHTLINGSTHEMA
„Wie stellt sich die Flüchtlingslage im Altenburger
Land aktuell dar?“
Im ersten Halbjahr 2016 sind in unserem
Landkreis 605 Flüchtlinge, darunter viele Familien,
angekommen. Viele von ihnen haben nun bereits
Ihre Anerkennung als Kriegsflüchtlinge erhalten
bzw. werden sie wahrscheinlich bis zum
Jahresende erhalten.
So leben im Landkreis Altenburger Land derzeit
ca. 225 anerkannte Flüchtlinge und ca. 170 mit
der Anerkennung „subsidiärer Schutzstatus“.
Der Altersdurchschnitt der Flüchtlinge liegt bei 22
Jahren.
Von den aktuell 1.343 Geflüchteten sind:
- 491 weiblich und 852 männlich
- 230 im Alter von 0-6 Jahren
- 188 im Alter von 6-14 Jahren
- 102 im Alter von 14-18 Jahren
- 823 über 18 Jahre.
„Wie sind die Flüchtlinge im Altenburger Land
verteilt?“
Der Landkreis strebt die Wohnverteilung der
Flüchtlinge im ganzen Kreisgebiet an. Dazu
allerdings bedarf es angebotenen und finanziell
angemessenen Wohnraumes. Dieser steht leider
nicht überall zur Verfügung. So stellt sich die
Verteilung in den
Kommunen derzeit
folgendermaßen dar:
Altenburg
1.069
Schmölln
152
Langenleuba-Niederhain
31
Nobitz
28
Meuselwitz
25
Gößnitz
20
Rositz
9
Fockendorf
9
„Wie geht es weiter?“
Vor uns liegt die gewaltige Aufgabe der
Integration.
Diese beginnt mit den Sprach- und
Integrationskursen, die derzeit von sehr vielen
Flüchtlingen besucht und die von den
Bildungsträgern (Integrationskurse) und von
Ehrenamtlichen (Erstorientierungskurse) geleitet
werden. Viele Flüchtlingskinder besuchen bereits
Kitas und Schulen. Es wurden sogenannte
„Starterklassen“ geschaffen, die den Kindern den
Einstieg in das Lernen in deutscher Sprache
erleichtern sollen. Schwieriger gestaltet sich die
berufliche Eingliederung, da hier berufliche
Qualifikationen anerkannt oder neu erlernt werden
müssen. Kulturell und sportlich gibt es in vielen
Vereinen und Institutionen des Landkreises
bereits sehr gute Verknüpfungen. Der SV
Osterland Lumpzig, der SV 1913 Schmölln, der
SV Lok Altenburg oder der FSV Meuselwitz
mögen da als gute Beispiele dienen.
BEGRIFFSERKLÄRUNG
Flüchtling
Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention
definiert einen Flüchtling als Person, die „… aus
der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen
ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit
zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen
ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des
Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit
sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in
Anspruch nehmen kann oder wegen dieser
Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will …“
(Abkommen über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge
von
1951,
Genfer
Flüchtlingskonvention).
Diese Definition gilt auch weitestgehend im
deutschen Recht. Nach Paragraf 3 des
Asylverfahrensgesetzes
werden
als
Verfolgungsgründe
unter
anderem
die
Anwendung physischer oder psychischer Gewalt,
einschließlich sexueller Gewalt anerkannt. Ebenso
werden unverhältnismäßige oder diskriminierende
Strafverfolgung oder Bestrafung genannt sowie
„Handlungen, die an die Geschlechtszugehörigkeit
anknüpfen oder gegen Kinder gerichtet sind“.
Asylbewerber
Diesen Status haben Menschen, die in
Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und
auf eine Entscheidung durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge warten. Der Status liegt
vor, sobald der Asylbewerber schriftlich oder
mündlich geäußert hat, dass er in Deutschland
Schutz vor politischer Verfolgung oder vor
Rückführung in ein Land sucht, in dem er wegen
Rasse,
Religionszugehörigkeit
oder
Staatsangehörigkeit um sein/ihr Leben oder die
eigene Freiheit fürchten muss.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Hotline des
Landratsamtes Altenburger Land
[email protected]
zur Verfügung oder die Ansprechpartner/ innen in folgenden
Städten und Gemeinden des Landkreises:
Stadtverwaltung Altenburg
Tel. 03447 / 594 523
Stadtverwaltung Schmölln
Tel. 034491 / 76 100
Stadtverwaltung Gößnitz
Tel. 034493 / 70 110
Stadtverwaltung Meuselwitz
Tel. 03448 / 44 32 07
Gemeindeverwaltung Nobitz
Tel. 03447 / 31 08 13
Asyl kann von Menschen beantragt werden, die
Schutz ihres Heimatstaats nicht in Anspruch
nehmen
können – oder wegen dieser Furcht nicht in
Anspruch nehmen wollen.
Migrant
Gemeint
sind
hier
Menschen
mit
Migrationshintergrund, die in Deutschland leben.
Dies betrifft also alle nach 1949 Zugewanderten,
alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle
in Deutschland Geborenen mit mindestens einem
zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland
geborenen Elternteil. In Deutschland leben derzeit
etwa 16,34 Millionen Migrantinnen und Migranten,
mehr als 50 Prozent davon besitzen die deutsche
Staatsbürgerschaft.
Subsidiärer Schutz
Dieser Aufenthaltsstatus wird Menschen gewährt,
wenn ihnen im Heimatland große Gefahr durch
einen bewaffneten Konflikt, Folter oder
Todesstrafe droht.
In diesem Fall tritt ein Abschiebungsverbot in
Kraft. Das bedeutet, ein Schutzsuchender darf
nicht abgeschoben werden, wenn die
Abschiebung in den Zielstaat eine Verletzung der
Europäischen Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt.
Außerdem darf ein Mensch nicht abgeschoben
werden, wenn im Zielstaat eine erhebliche
konkrete Gefahr für ihn droht.
Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue
Tel. 034343 / 70 313
Verwaltungsgemeinschaft Rositz
Tel. 034498 / 45 40
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