Aktueller Fakten – Check: FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM FLÜCHTLINGSTHEMA Die Flüchtlingslage hat sich etwas entspannt. Die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge in Deutschland erreichte im Juni 2016 mit 4.900 den niedrigsten Wert sei langem. Zum Vergleich: Im März 2015 waren es noch 20.608 - im November 2015 sogar mehr als 200.000 Schutzsuchende. Trotzdem bleibt das Thema aktuell. Zwar ist die Zahl der Bootsflüchtlinge in Griechenland (höchster Stand Oktober 2015 mit 211.663) auf 1.488 im Juni 2016 gesunken. Dagegen erreicht die Zahl der Bootsflüchtlinge in Italien (höchster Stand Juli 2015 mit 23.186) mit im Juni 2016 erfassten 22.246 fast schon wieder Höchstzahlen. (Quelle:http://de.statista.com/statistik/daten/studie/ 12786/umfrage/aufnahmelaender-vonfluechtlingen/) „Warum werden Flüchtlinge aufgenommen?“ Das Grundgesetz in Deutschland regelt das Asylrecht in Artikel 16a. Asyl ist ein Menschenrecht. „Deutschland nimmt die meisten Flüchtlinge auf!“ Weltweit befanden sich 2015 über 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Die Länder, die weltweit die meisten Flüchtlinge aufnahmen, sind die Türkei mit über 2,5 Millionen und Pakistan mit weit über 1,5 Millionen Menschen. Deutschland nahm etwa 1,1 Millionen Flüchtlinge auf. „Der Landkreis Altenburger Land fordert Flüchtlinge direkt an!“ Nach der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung obliegt dem Altenburger Land die Aufnahme von 4,3% der Thüringen zugeteilten Flüchtlinge. In das Altenburger Land wurden 2015 insgesamt 1.018 Flüchtlinge verteilt. Dem stehen 92.700 Einwohner gegenüber (Stand: Dezember 2014). Seit einem Jahr gibt es ein flexibles Verfahren, welches durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) gesteuert wird. Alle Unterbringungsbehörden sind verpflichtet dem Thüringer Landesverwaltungsamt gegenüber mitzuteilen, wie viele und welche Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge vorhanden sind. Ein Landkreis kann zeitweise Überlastung signalisieren und ein anderer kann „Aufnahmefähigkeit“ anzeigen. Danach wird flexibel verteilt und im Quartalsdurchschnitt soll es sich dann wieder ausgleichen. Unser Landkreis verfügt derzeit über ausreichende Unterbringungskapazitäten in Wohnungen und ist damit auch auf weitere Flüchtlingszuweisungen in diesem Jahr vorbereitet. Ende Oktober 2015 entsprach die Zahl der im Altenburger Land aufgenommenen Flüchtlinge 4,5% aller in Thüringen verteilter Flüchtlinge, also fast genau dem festgelegten Verteilungsschlüssel. Durch die auch im November und Dezember anhaltenden Flüchtlingszahlen und der dadurch entstehenden Knappheit der Unterbringungsmöglichkeiten in manchen Landkreisen / kreisfreien Städten stieg die realisierte Aufnahmequote des Altenburger Landes auf 5,2%, also knapp 1% über die angestrebte Aufnahmequote. „Wie verläuft die Überstellung der Flüchtlinge?“ Seitens des TLVwA wird der konkrete Tag des Transfers der Flüchtlinge aus der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl im Benehmen mit dem Landratsamt festgelegt. Die Zuweisungsentscheidung selbst erfolgt demnach ausschließlich durch das TLVwA. Der Landkreis organisiert den Bustransfer nach Altenburg. Hier wird die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb des Landkreises unverzüglich nach Ankunft in eigener Zuständigkeit vorgenommen. „Die meisten Flüchtlinge sind Wirtschaftsflüchtlinge!“ Asylsuchende müssen belegen, dass sie u.a. wegen ihrer Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe Verfolgung in ihrem Heimatland fürchten müssen (Asylverfahrensgesetz). Grundsätzlich haben Wirtschaftsflüchtlinge in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. Mit Stand vom 30.06.2016 leben in unserem Landkreis 1.343 Geflüchtete. Die allerwenigsten davon kommen aus sogenannten „sicheren Drittstaaten“. Mit 545 Menschen ist Syrien das am meisten vertretene Herkunftsland, es folgen mit Afghanistan mit 304 und der Irak mit 226. „Die Flüchtlinge bekommen alles bezahlt und erhalten das Neueste vom Neuen!“ Die Unterbringung ist grundsätzlich eine staatliche Aufgabe. Als Mieter von dezentralen Unterbringungen agiert der Landkreis. Er kauft für die angemieteten Wohnungen, eine sehr einfache Erstausstattung (Spind, Bett, Stuhl, Kühlschrank, Herd, Waschmaschine). Dafür erhält der Landkreis ab 1. Januar 2016 eine Pauschale von einmalig 1.000 € pro geschaffenem Unterbringungsplatz. In Thüringen stehen einem Flüchtling maximal 6m² Wohnraum zu (Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz – ThürFlüAG). „Flüchtlinge bekommen mehr Geld als Hartz IV Empfänger!“ Asylbewerber/innen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung erhalten sie Grundleistungen für Ernährung, Kleidung und Körperpflege und ein Taschengeld. Die Leistungen entsprechen ihrem Umfang nach etwa den Leistungen des SBG II (ALG II) und SGB XII (Sozialhilfe). Sie erhalten weiterhin Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Entgegen einiger Gerüchte, erhalten Asylsuchende keinerlei Begrüßungsgeld. Die Geldleistungen für Flüchtlinge bestimmt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Persönlicher Bedarf nach Abs.1 in € Notwendiger Lebensbedarf nach Abs.2 in €* Gesamt in € Regelbedarf ALG II / Hartz IV in € Erwachsene Alleinstehender 135 216 351 404 zusammenlebende Partner 122 194 316 364 108 174 282 / Jugendliche 14-17 Jahre 76 198 274 306 Kind 6-13 Jahre 83 157 240 270 Kind 0-6 Jahre 79 133 212 237 weitere erwachsene Lesitungsberechtigte ohne eig. Haushalt *bei Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen entfällt der notwendige Lebensbedarf nach § 3Abs.2 AsylbLG „Terroristen und Schläfer kommen mit ins Land!“ Der lange, beschwerliche und nunmehr durch die innereuropäischen Grenzschließungen auch äußerst gefährliche Weg, über den die Flüchtlinge Deutschland erreichen, ist für Terroristen und Schläfer zu lang und zu ungewiss. Diese haben bereits vor ihrer Einreise nach Europa ganz konkrete Vorstellungen wo und wie sie unterkommen wollen bzw. leben schon seit langem hier. Bis zum Zeitpunkt ihrer Angriffe wollen Sie unerkannt bleiben und ihren Aufenthaltsort frei wählen. Terroristen und Schläfer erreichen Deutschland unabhängig von Flüchtlingsbewegungen. Terrorismus ist kein Merkmal des Islam, noch einer anderen Religion. Die allermeisten Muslime sehen IS, Taliban und al-Qaida als Affront gegen ihre Religion. Aktueller Fakten – Check: FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM FLÜCHTLINGSTHEMA „Wie stellt sich die Flüchtlingslage im Altenburger Land aktuell dar?“ Im ersten Halbjahr 2016 sind in unserem Landkreis 605 Flüchtlinge, darunter viele Familien, angekommen. Viele von ihnen haben nun bereits Ihre Anerkennung als Kriegsflüchtlinge erhalten bzw. werden sie wahrscheinlich bis zum Jahresende erhalten. So leben im Landkreis Altenburger Land derzeit ca. 225 anerkannte Flüchtlinge und ca. 170 mit der Anerkennung „subsidiärer Schutzstatus“. Der Altersdurchschnitt der Flüchtlinge liegt bei 22 Jahren. Von den aktuell 1.343 Geflüchteten sind: - 491 weiblich und 852 männlich - 230 im Alter von 0-6 Jahren - 188 im Alter von 6-14 Jahren - 102 im Alter von 14-18 Jahren - 823 über 18 Jahre. „Wie sind die Flüchtlinge im Altenburger Land verteilt?“ Der Landkreis strebt die Wohnverteilung der Flüchtlinge im ganzen Kreisgebiet an. Dazu allerdings bedarf es angebotenen und finanziell angemessenen Wohnraumes. Dieser steht leider nicht überall zur Verfügung. So stellt sich die Verteilung in den Kommunen derzeit folgendermaßen dar: Altenburg 1.069 Schmölln 152 Langenleuba-Niederhain 31 Nobitz 28 Meuselwitz 25 Gößnitz 20 Rositz 9 Fockendorf 9 „Wie geht es weiter?“ Vor uns liegt die gewaltige Aufgabe der Integration. Diese beginnt mit den Sprach- und Integrationskursen, die derzeit von sehr vielen Flüchtlingen besucht und die von den Bildungsträgern (Integrationskurse) und von Ehrenamtlichen (Erstorientierungskurse) geleitet werden. Viele Flüchtlingskinder besuchen bereits Kitas und Schulen. Es wurden sogenannte „Starterklassen“ geschaffen, die den Kindern den Einstieg in das Lernen in deutscher Sprache erleichtern sollen. Schwieriger gestaltet sich die berufliche Eingliederung, da hier berufliche Qualifikationen anerkannt oder neu erlernt werden müssen. Kulturell und sportlich gibt es in vielen Vereinen und Institutionen des Landkreises bereits sehr gute Verknüpfungen. Der SV Osterland Lumpzig, der SV 1913 Schmölln, der SV Lok Altenburg oder der FSV Meuselwitz mögen da als gute Beispiele dienen. BEGRIFFSERKLÄRUNG Flüchtling Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die „… aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will …“ (Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951, Genfer Flüchtlingskonvention). Diese Definition gilt auch weitestgehend im deutschen Recht. Nach Paragraf 3 des Asylverfahrensgesetzes werden als Verfolgungsgründe unter anderem die Anwendung physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt anerkannt. Ebenso werden unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung oder Bestrafung genannt sowie „Handlungen, die an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfen oder gegen Kinder gerichtet sind“. Asylbewerber Diesen Status haben Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und auf eine Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge warten. Der Status liegt vor, sobald der Asylbewerber schriftlich oder mündlich geäußert hat, dass er in Deutschland Schutz vor politischer Verfolgung oder vor Rückführung in ein Land sucht, in dem er wegen Rasse, Religionszugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit um sein/ihr Leben oder die eigene Freiheit fürchten muss. Für weitere Informationen steht Ihnen die Hotline des Landratsamtes Altenburger Land [email protected] zur Verfügung oder die Ansprechpartner/ innen in folgenden Städten und Gemeinden des Landkreises: Stadtverwaltung Altenburg Tel. 03447 / 594 523 Stadtverwaltung Schmölln Tel. 034491 / 76 100 Stadtverwaltung Gößnitz Tel. 034493 / 70 110 Stadtverwaltung Meuselwitz Tel. 03448 / 44 32 07 Gemeindeverwaltung Nobitz Tel. 03447 / 31 08 13 Asyl kann von Menschen beantragt werden, die Schutz ihres Heimatstaats nicht in Anspruch nehmen können – oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen wollen. Migrant Gemeint sind hier Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben. Dies betrifft also alle nach 1949 Zugewanderten, alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland Geborenen mit mindestens einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. In Deutschland leben derzeit etwa 16,34 Millionen Migrantinnen und Migranten, mehr als 50 Prozent davon besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Subsidiärer Schutz Dieser Aufenthaltsstatus wird Menschen gewährt, wenn ihnen im Heimatland große Gefahr durch einen bewaffneten Konflikt, Folter oder Todesstrafe droht. In diesem Fall tritt ein Abschiebungsverbot in Kraft. Das bedeutet, ein Schutzsuchender darf nicht abgeschoben werden, wenn die Abschiebung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt. Außerdem darf ein Mensch nicht abgeschoben werden, wenn im Zielstaat eine erhebliche konkrete Gefahr für ihn droht. Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue Tel. 034343 / 70 313 Verwaltungsgemeinschaft Rositz Tel. 034498 / 45 40 Nutzen Sie die Einwohnerversammlungen in Ihrer Kommune. Termine erfragen Sie bitte vor Ort.
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