Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Werbeaufträge (Stand: 01.08.2016)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
„AGB“) regeln das Verhältnis zwischen der shopkick
GmbH, Paul-Lincke-Ufer 41, 10999 Berlin, Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg, HRB 158667 (nachfolgend
„shopkick“) und dem Auftraggeber bei der Erteilung und
Abwicklung von Werbeaufträgen durch shopkick.
1. Definitionen
Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, haben in
diesen AGB (einschließlich der Definitionen selbst) die
nachfolgenden
Begriffe
jeweils
die
folgenden
Bedeutungen:
1.1 „Verbundene Unternehmen“ im Sinne dieser AGB
sind verbundene Unternehmen i.S.v. §§ 15 ff. AktG
einer der Parteien, je nach Zusammenhang der
jeweiligen Regelung, in der der Begriff verwendet wird.
1.2 „Werbeauftrag“ im Sinne dieser AGB ist die
verbindliche Beauftragung von shopkick zur Erbringung
von Werbeleistungen. Auftraggeber kann eine Agentur
oder direkt ein Werbungtreibender sein.
1.3 „Werbeleistungen“ im Sinne dieser AGB können die
Schaltung und Veröffentlichung eines oder mehrerer
Werbemittel und/oder Contentmodule in Medien-,
Informations- und Kommunikationsdiensten, die von
shopkick oder von mit shopkick Verbundenen
Unternehmen betrieben werden, insbesondere in der
shopkick App (nachfolgend die „App“) sowie SocialMedia-Diensten (nachfolgend die App und Social-MediaDienste gemeinsam „Online-Medien“), umfassen.
Weiterhin können seitens shopkick Aktionen im
stationären Einzelhandel (nachfolgend „POS-Event“)
angeboten werden, deren Bewerbung über OnlineMedien ebenfalls den AGB unterliegt.
Welche Werbeleistungen im Einzelnen Gegenstand des
jeweiligen Werbeauftrags sind, ergibt sich aus dem
Werbeauftrag.
1.4 Ein „Werbemittel“ im Sinne dieser AGB kann unter
anderem aus einem oder mehreren der folgenden
Elemente bestehen:
- App-spezifische Inhalte bzw. deren Bewerbung, u.a.
Produktscans, Walk-ins, Kassenbonscans, Lookbooks,
Promo-Units, Werbebanner, Videos, In-App-Umfragen;
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die
Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten
Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im
Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link);
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder
Bewegtbildern (u.a. Banner, Video).
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von shopkick sind freibleibend, d.h.
nicht bindend, und stehen unter dem Vorbehalt der
Verfügbarkeit der angebotenen Werbeleistungen.
2.2 Ein Werbeauftrag kommt erst durch schriftliche
Bestätigung durch shopkick zustande.
2.3 Ist
in
dem
Werbeauftrag
nur
ein
Gesamtwerbevolumen festgehalten, so wird shopkick
die
Größe
und
Terminierung
der
einzelnen
Werbeleistungen abhängig von der Verfügbarkeit im
Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten nach
billigem Ermessen unter Berücksichtigung des
Interesses des Auftraggebers, vornehmen.
2.4 Soweit Agenturen Werbeaufträge erteilen, kommt
der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher
Vereinbarungen, mit der Agentur zustande. Die Agentur
ist verpflichtet, shopkick auf Anforderung vor
Vertragsschluss
einen
Gewerbenachweis
via
Handelsregisterauszug und einen Mandatsnachweis
zukommen zu lassen.
3. Veröffentlichung von Werbemitteln
3.1 Die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über die
Online-Medien verbleibt ausschließlich bei shopkick
bzw. bei den mit shopkick Verbundenen Unternehmen.
3.2
Sollen
Werbemittel
nur
zu
bestimmten
Erscheinungsterminen oder an bestimmten Plätzen der
App veröffentlicht werden, so bedarf es hierfür einer
ausdrücklichen Vereinbarung mit shopkick.
3.3 shopkick bzw. die mit shopkick verbundenen
Unternehmen behalten sich das Recht vor, die
Werbemittel inhaltlich oder deren Platzierung in den
Online-Medien zu ändern, wenn dies notwendig ist, weil
aufgrund von technischen Gegebenheiten der OnlineMedien das Werbemittel nicht in dem ursprünglich vom
Auftraggeber vorgesehenen Format dargestellt werden
kann und für den Auftraggeber unter Berücksichtigung
seiner Interessen zumutbar ist. shopkick wird dem
Auftraggeber solche Änderungen unverzüglich mitteilen.
3.4 shopkick ist unabhängig von der Veröffentlichung in
der App berechtigt, aber nicht verpflichtet, beauftragte
Werbemittel im Rahmen der technischen Möglichkeiten
ergänzend auch in anderen Online-Medien zu
veröffentlichen.
3.5 Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen bzw.
zeitgleichen ähnlichen Projekten mit Mitbewerbern des
Auftraggebers wird nicht zugesagt, im Einzelfall kann
dies aber schriftlich abweichend vereinbart werden.
3.6 Bucht ein Auftraggeber bei shopkick im Rahmen
eines Werbeauftrags Werbemittel in Medien, die von
Dritten
betrieben werden, kann shopkick keine
verbindliche Zusage über die zeitliche Platzierung der
beauftragten Werbemittel erteilen. Etwaige Angaben von
shopkick zur zeitlichen Platzierung der Werbemittel sind
somit als unverbindlich zu verstehen.
4. Pflichten des Auftraggebers und Ablehnungsrecht
von shopkick
4.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die
von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere
seine Werbemittel und die Webseiten, auf die das
jeweilige Werbemittel verweist, so ausgestaltet sind,
dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen
und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen und
keine Rechte Dritter verletzten sowie jugendschutz-,
presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, straf-, medien- und
dienstrechtliche Vorschriften eingehalten werden.
Eine Pflicht zur Prüfung der Werbemittel und die
Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist,
vor Schaltung und Veröffentlichung der jeweiligen
Werbung besteht für shopkick nicht.
4.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 4.1 Satz 1
dieser AGB stellt der Auftraggeber shopkick, die mit
shopkick Verbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter
und Organe von shopkick und der mit shopkick
Verbundenen Unternehmen und alle von shopkick im
Rahmen des Werbeauftrags beauftragte Dritte von allen
aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Verstoß
entstehenden Ansprüchen und Kosten, einschließlich
den Kosten der Rechtsverteidigung, vollumfänglich frei.
Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den vorstehenden
Verstoß nicht zu vertreten hat.
4.3 shopkick behält sich das Recht vor, beauftragte
Werbemittel abzulehnen, insbesondere, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem
Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem
Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der
Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form
Rechte Dritter verletzt oder
- deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der
Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form die
berechtigten Interessen von shopkick verletzt oder
- eine der vorstehenden Voraussetzungen auf den durch
das Werbemittel verlinkten Inhalt zutrifft.
Die Ablehnung eines Werbemittels wird dem
Auftraggeber unverzüglich von shopkick mitgeteilt.
4.4 Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts eines
Werbemittels bereits abgemahnt worden bzw. wird
abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben oder gibt er
eine solche ab, ist der Auftraggeber verpflichtet,
shopkick hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
4.5 shopkick ist berechtigt (aber gegenüber dem
Auftraggeber nicht verpflichtet), die Schaltung und
Veröffentlichung des gebuchten Werbemittels dann und
insoweit bzw. so lange zu unterbrechen, wenn der
Verdacht auf ein rechtswidriges Werbemittel und/oder
einen rechtswidrigen Inhalt einer der verlinkten
Webseite und/oder die Verletzung von Rechten Dritter
besteht und/oder der Auftraggeber mit der Zahlung der
Vergütung im Verzug ist. Dies gilt insbesondere in
Fällen der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter
gegen shopkick oder den Auftraggeber wegen der
Schaltung und Veröffentlichung des gebuchten
Werbemittels oder im Fall von Ermittlungen staatlicher
Behörden
wegen
derartiger
Inhalte.
Der
Vergütungsanspruch shopkicks bleibt hiervon unberührt.
5. Übermittlung von Online-Werbemitteln
5.1 Es obliegt dem Auftraggeber, ordnungsgemäße,
insbesondere dem Format und den technischen
Vorgaben shopkicks zur Erstellung und Übermittlung
von
Werbemitteln
entsprechende
Vorlagen
einschließlich aller für die Werbemittel erforderlichen
Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstigen
Materialien (nachfolgend „Vorlagen“) vollständig, fehlerund virenfrei sowie rechtzeitig, d.h., soweit nicht anders
vereinbart, spätestens 10 Werktage (Montag bis Freitag,
ausgenommen
sind
gesetzliche
Feiertage
im
Bundesland Berlin) vor geplanter Veröffentlichung,
anzuliefern und diese ausreichend zur Verwendung
durch shopkick zu kennzeichnen.
Unerwünschte Veröffentlichungsresultate, die sich auf
eine Abweichung des Auftraggebers von den Vorgaben
seitens shopkick zurückführen lassen, führen zu keinen
Gewährleistungsrechten, insbesondere nicht zu einem
Preisminderungsanspruch des Auftraggebers. shopkick
ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf Übereinstimmung mit
den Vorgaben zu überprüfen.
5.2 Kosten shopkicks für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende Änderungen der Vorlagen hat der
Auftraggeber zu tragen, soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart worden ist.
5.3 Der Auftraggeber hat vor einer digitalen
Übermittlung von Vorlagen dafür Sorge zu tragen, dass
die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind.
Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck
handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die
jeweils dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen
haben. Entdeckt shopkick auf einer übermittelten Datei
Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird
shopkick von dieser Datei keinen Gebrauch machen und
diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des
Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage
shopkicks) erforderlich, löschen, ohne dass der
Auftraggeber
in
diesem
Zusammenhang
Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Shopkick behält sich vor, den Auftraggeber auf
Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn shopkick
Schäden durch schadhafte Dateien entstanden sind, die
der Auftraggeber übersandt hat.
5.4 Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder
nicht
den
technischen
Vorgaben
shopkicks
entsprechender Anlieferung der Werbemittel ist shopkick
berechtigt, die vorgesehenen Werbeplätze anderweitig
zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die
Durchführung des Werbeauftrags wird dann im
Ermessen shopkicks nachgeholt. Der Auftraggeber ist
gleichwohl verpflichtet, den vereinbarten Preis für den
Werbeauftrag zu bezahlen.
5.5 Für die redaktionelle und technische Abstimmung
benennen die Parteien jeweils eine verantwortliche
Person.
6. Mängel und Haftung von shopkick
6.1 Entspricht die Veröffentlichung des Werbemittels
nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, so
hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf eine
einwandfreie erneute Veröffentlichung des Werbemittels
(nachfolgend „Ersatzanzeige“), aber nur in dem
Ausmaß, in dem die Veröffentlichung beeinträchtigt
wurde. Shopkick hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu
verweigern, wenn
(a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung
des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von
Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu
dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
(b) diese für shopkick nur mit unverhältnismäßig hohen
Kosten möglich wäre.
Lässt shopkick eine für die Ersatzanzeige gesetzte
angemessene Frist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber – jeweils bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen - ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrages sowie
Schadensersatz in den Grenzen der Ziffer 6.3 dieser
AGB.
Bei
unwesentlichen
Mängeln
ist
die
Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.
6.2 Der Auftraggeber wird die Veröffentlichung des
Werbemittels
unverzüglich
nach
der
ersten
Veröffentlichung überprüfen. Soweit der Auftraggeber
Kaufmann ist, müssen Mängelrügen unverzüglich nach
Veröffentlichung gegenüber shopkick geltend gemacht
werden. Bei nicht offensichtlichen Mängeln muss die
Rüge unverzüglich jedoch erst nach Entdeckung des
Mangels erfolgen. Unterlässt ein Auftraggeber bei dem
es sich um einen Kaufmann handelt die Rüge nach
dieser Ziffer 6.2, stehen ihm keine Ansprüche wegen der
mangelhaften Veröffentlichung des Werbemittels zu, es
sei denn shopkick hat den Mangel arglistig
verschwiegen.
6.3. Für die Haftung von shopkick gilt das Folgende:
6.3.1 shopkick haftet dem Auftraggeber jeweils nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in folgenden
Fällen auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im
Folgenden in Ziffer 6.3: Schadensersatz): bei einer
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in Fällen des
Vorsatzes oder bei arglistiger Täuschung; in Fällen
grober Fahrlässigkeit; für die Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit; bei Übernahme einer
Garantie durch shopkick; sowie in allen anderen Fällen
gesetzlich zwingender Haftung.
6.3.2 shopkick haftet dem Auftraggeber außerdem bei
der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten auf
Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle
Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflichten nur
leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz der
Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden
beschränkt.
6.3.3 Im Übrigen sind Ansprüche des Auftraggebers auf
Schadensersatz gegen shopkick – gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Sachmangel,
Rechtsmangel und/oder Verletzung von anderen
Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus einem
vorvertraglichen Schuldverhältnis (z.B. i.S.v. § 311 Abs.
2 BGB) durch shopkick, gesetzliche Vertreter,
Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von shopkick, aus §
311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung –
ausgeschlossen.
6.3.4 Soweit nach den vorstehenden Regelungen die
Haftung
von
shopkick
eingeschränkt
oder
ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche
Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen von shopkick.
6.3.5 Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen, z.B.
nach §§ 8 – 11 TMG, bleiben unberührt.
6.3.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
6.3.7 Ein Ausschluss oder eine Beschränkung von
Ansprüchen des Auftraggebers auf Verzugszinsen oder
auf die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB oder auf
Ersatz
des
Schadens,
der
in
Kosten
der
Rechtsverfolgung
begründet
ist,
ist
mit
den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz
sowie Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren
innerhalb eines Jahres nach Entstehung des Anspruchs.
Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz nach
Ziffer 6.3.1 dieser AGB, die nach den gesetzlichen
Vorschriften verjähren.
7. Probeabzüge (Screenshots)
Screenshots werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Auftraggebers geliefert und sind gesondert zu
vergüten. Shopkick berücksichtigt Fehlerkorrekturen, die
shopkick bis zur Schaltung oder innerhalb der bei der
Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt werden.
8. Zahlungen
8.1 Die Rechnungsstellung durch shopkick erfolgt, wenn
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in vollem
Umfang zu Beginn des Werbeauftrags.
8.2. Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Zugang der
Rechnung beim Auftraggeber fällig und zahlbar.
8.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, spätestens bei
Zustandekommen des Werbeauftrags sämtliche für die
Erstellung der Rechnung notwendigen Daten zur
Verfügung zu stellen. Dies umfasst neben dem
korrekten
Unternehmensnamen
und
der
Rechnungsadresse auch etwaige zu vermerkende
Kennzeichen, die der Auftragnehmer im Zuge der
Zuordnung benötigt.
8.4 Der Leistungsnachweis erfolgt über Reportings, die
von shopkick erstellt und dem Auftraggeber monatlich
während der Laufzeit des Werbeauftrags und/oder nach
Beendigung der Kampagne zur Verfügung gestellt
werden.
8.5 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von
shopkick nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen.
Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt,
sofern
der
Gegenanspruch
unbestritten
oder
rechtskräftig festgestellt ist und auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
8.6 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers können von
shopkick zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen
angemessene Mahngebühren erhoben werden.
8.7 Shopkick kann darüber hinaus im Fall des Verzugs
des Auftraggebers die weitere Ausführung des
laufenden Werbeauftrags bis zur vollständigen
Bezahlung des Rechnungsbetrags aussetzen und für
noch ausstehende Werbeleistungen Vorauszahlung
verlangen.
9. Preise
9.1 Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen
sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
9.2 Der Auftraggeber ist hinreichend über die
Besteuerung der in der von shopkick betriebenen App
als Prämienpunkte ausgegebenen „Kicks“ informiert,
deren Eigenwert von 0,004 Euro-Cent je Kick nicht
steuerbar ist. Rechnungspositionen, die sich auf die
Herausgabe von Kicks an die Nutzer der App durch den
Einsatz von Werbemitteln beziehen, sind daher nicht mit
19% auf den vereinbarten Netto-Wert zu besteuern,
sondern nur auf den Teil, der 0,004 Euro-Cent pro Kick
übersteigt. Die Steuer wird auf der Rechnung
entsprechend ausgewiesen.
10. Auftragsstornierungen
10.1 Der Auftraggeber kann Werbeaufträge vor
vereinbartem Beginn der Schaltung des Werbeauftrags
stornieren. Stornierungen von Aufträgen müssen
schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung gewährt
shopkick jedoch nur bis zu sechs (6) Wochen vor
Beginn der vereinbarten Leistungserbringung.
10.2 Wird diese Stornofrist nicht eingehalten, hat der
Auftraggeber eine Pauschale in Höhe von 50% des
Nettoauftragswertes zuzüglich der auf die einzelnen
Positionen anfallenden Umsatzsteuer zu zahlen. Dem
Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass shopkick
tatsächlich ein geringerer Schaden in Form nutzloser
Aufwendungen durch die Stornierung entstanden ist.
10.3 Nach Beginn der Leistungserbringung ist eine
Stornierung
bzw.
ordentliche
Kündigung
des
Werbeauftrags ausgeschlossen.
10.4 Sofern bis zum Zeitpunkt der Stornierung des
Auftrags bereits Kreativ- und/oder Produktionsleistungen
seitens shopkick erbracht worden sind, können diese
vollständig in Rechnung gestellt werden, hierfür erbringt
shopkick einen entsprechenden Leistungsnachweis. Die
Kosten hierfür werden auf die Pauschale gemäß
Ziffer 10.2 angerechnet.
11. Rechteeinräumung
11.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die
von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen zur
Erstellung von Werbemitteln durch shopkick, wie z.B.
Bilder, Texte, Grafiken und Logos, sowie seine
Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige
Werbemittel verweist (das Vorstehende gemeinsam die
„Auftraggebermaterialien“),
Rechte
Dritter
nicht
verletzen; er erklärt insbesondere, Inhaber sämtlicher für
die
Nutzung
und
Verwertung
der
Auftraggebermaterialien erforderlichen Rechte zu sein.
11.2 Der Auftraggeber stellt shopkick von allen
Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung
oder Verwertung der Auftraggebermaterialien im
Rahmen des Werbeauftrags frei, soweit der
Auftraggeber die Geltendmachung dieser Ansprüche zu
vertreten hat. Dies umfasst auch die Kosten zur
Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
shopkick mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
11.3 Der Auftraggeber räumt shopkick an den von ihm
zur Verfügung gestellten Auftraggebermaterialien die für
die Veröffentlichung der Auftraggebermaterialien in
Print-, Online- und Telemedien aller Art, einschließlich
Internet,
erforderlichen
nicht-ausschließlichen
Nutzungsrechte ein, und zwar zeitlich und inhaltlich in
dem für die Durchführung des Werbeauftrags
notwendigen Umfang. Die Rechte nach dieser Ziffer sind
zum Zweck der Erfüllung des Werbeauftrags
unterlizenzierbar, insbesondere an die Verbundenen
Unternehmen von shopkick.
Die Rechteeinräumung umfasst
insbesondere das
Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung
und Sendung der Auftraggebermaterialien sowie das
Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Recht,
die Auftraggebermaterialien in eine Datenbank
einzufügen, und zwar unabhängig von dem jeweils
hierfür angewendeten technischen Verfahren.
Die Rechteeinräumung bezieht sich auf alle bekannten
Formen der Online-Medien. Die Rechteeinräumung gilt
für
die
Nutzung
über
feste
und
mobile
Kommunikationsnetze und -mittel, unter Einschluss
sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und
Abruftechniken, insbesondere über Kabel, Funk, feste
und mobile Satellitennetze und Mikrowellen, sämtlicher
bekannter und zukünftiger Übertragungsverfahren
(insbesondere WAN, LAN, WLAN, Breitband, UKW,
GSM, GPRS, EDGE, UMTS, HSDPA, HSUPA und DVBT und DVB-H), -protokolle und -sprachen (wie zum
Beispiel TCP/IP, IP, HTTP, WAP, HTML, cHTML und
XML) und unter Einschluss der Wiedergabe auf
jeglichen
Empfangsgeräten,
wie
insbesondere
stationären, mobilen und ultramobilen Computern,
Fernsehgeräten,
Set-Top-Boxen,
(Festplatten)Videorekordern, Mobiltelefonen, Tablets, Mobile Digital
Assistants (MDA), Personal Digital Assistants (PDA) und
Mobile Internet Devices (MID), und umfasst die Nutzung
im Rahmen von Telekommunikations-, Telemedien- und
Rundfunkdiensten (etwa Web- und Mobilportale,
Applikationen, Widgets, RSS-, SMS-, MMS-, E-Mail-,
Messenger- und Nachrichtendienste und unabhängig
davon, ob diese als Push- oder als Pull- Dienste
ausgestaltet sind) und im Rahmen jeglicher Form der
Werbung und/ oder Öffentlichkeitsarbeit (auch unter
Verwendung des Inhalts als integraler Bestandteil von
Online-Werbung, etwa im Rahmen von Bannern,
Videos,
Screenshots,
Audio-Samples,
Teasern,
Newslettern,
Titeln
und
Namen
für
die
Geschäftstätigkeit, Dienstleistungen oder Produkten
shopkicks, der von shopkick vermarkteten OnlineMedien und/oder von Dritten).
11.4 Die Online-Medien von shopkick bzw. deren Inhalte
sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt. Dem
Auftraggeber werden an den Online-Medien von
shopkick aufgrund des Werbeauftrags keine Rechte,
insbesondere keine Nutzungsrechte eingeräumt.
12. Laufzeit
12.1 Der Werbeauftrag endet mit Ablauf der
vereinbarten Vertragslaufzeit und/oder mit Erreichen des
festgelegten Gesamtwerbevolumens, je nachdem,
welcher Fall zuerst eintritt.
12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt hiervon und von Ziffer 10.3
dieser AGB unberührt. Die außerordentliche Kündigung
hat
schriftlich
zu
erfolgen.
Ein
Recht
zur
außerordentlichen Kündigung liegt im Fall von shopkick
insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz einer
schriftlichen Abmahnung wiederholt eine wesentliche
Vertragspflicht
verletzt,
eine
fortdauernde
Vertragsverletzung innerhalb angemessener Frist nicht
abstellt oder deren Folgen nicht beseitigt, gegen eine
und/oder beide Parteien und/oder gegen ein von
shopkick vermarktetes Online-Medium infolge einer
vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung
erfolgte und/ oder eine einstweilige Verfügung erwirkt
wurde oder für shopkick der begründete Verdacht
besteht, dass der Auftraggeber oder die von ihm zur
Verfügung gestellten Inhalte gegen geltende rechtliche
Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches,
des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder die
geltenden
Werberichtlinien,
verstößt
bzw.
verstoßen; ein begründeter Verdacht besteht, sobald
shopkick auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für
einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen
vorliegen, insbesondere ab der Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens
gegen
shopkick,
den
Auftraggeber und/oder gegen die von shopkick
vermarkteten Online-Medien bzw. ab der Aufforderung
zu einer Stellungnahme durch die zuständigen Stellen.
Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung ist für
shopkick auch gegeben, wenn über das Vermögen
eines Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet
oder mangels Masse nicht eröffnet bzw. ein
diesbezüglicher Antrag gestellt wird und der betroffene
Auftraggeber trotz entsprechender Aufforderung die
offenbare Unbegründetheit des Antrags nicht binnen
einer angemessenen Frist nachweist.
13. Störungen des Vertragsverhältnisses bei
höherer Gewalt
13.1 Ist die Durchführung eines Werbeauftrags ganz
oder in Teilen aus Gründen nicht möglich, die shopkick
nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer
Gewalt, Streik oder aufgrund von Störungen aus dem
Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen
Providern, Netzbetreibern), die nicht Verrichtungs- oder
Erfüllungsgehilfen von shopkick sind, so vereinbaren die
Parteien schon jetzt, dass der Werbeauftrag nach dem
Wegfall der genannten Gründe auch nach Ablauf der
vereinbarten Vertragslaufzeit erfüllt werden kann.
13.2 Der Vergütungsanspruch von shopkick bleibt
hiervon unberührt.
14. Einschaltung Dritter
14.1 Der Auftraggeber bedarf zur vollständigen oder
teilweisen Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus
dem Werbeauftrag der vorherigen schriftlichen
Zustimmung shopkicks.
14.2 Shopkick ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner
Verbindlichkeiten aus dem Werbeauftrag Dritter zu
bedienen, insbesondere dürfen die Verbindlichkeiten
von Verbundenen Unternehmen von shopkick erfüllt
werden.
15. Vertraulichkeit und Presse
15.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden
die
Vertragsparteien
Einzelheiten
des
Vertragsverhältnisses, insbesondere die Preise und
Konditionen, sowie über Geschäftsgeheimnisse, von
denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung
unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere
Vertragspartei
Kenntnis
erlangen
(„vertrauliche
Informationen“), streng vertraulich behandeln.
15.2 Dies gilt nicht, wenn
- die vertraulichen Informationen bereits offenkundig
sind
oder
während
der
Gültigkeit
dieser
Vertraulichkeitsvereinbarung werden ohne dass die die
vertraulichen Informationen empfangende Vertragspartei
(bzw. deren Verbundene Unternehmen) diese
Vertraulichkeitsvereinbarung verletzten;
- die vertraulichen Informationen sich zum Zeitpunkt der
Offenlegung bereits rechtmäßig in Besitz der anderen
Vertragspartei befinden oder
- eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich
angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung
eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei
zwingend erforderlich ist.
15.3 Shopkick ist darüber hinaus berechtigt, die
vertraulichen Informationen des Auftraggebers den
gemäß Ziffer 14.2 dieser AGB eingeschalteten Dritten
offenzulegen und wird durch geeignete Vereinbarungen
mit diesen Dritten einen dieser Klausel entsprechenden
Geheimhaltungsschutz
auch
bei
den
Dritten
sicherstellen.
15.4 Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung bestehen
während der gesamten Vertragslaufzeit und für einen
Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des
Werbeauftrags.
15.5 shopkick
und
mit
shopkick
verbundene
Unternehmen sind berechtigt, die Bruttowerbeumsätze
des Auftraggebers und Werbungtreibenden auf
Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media
Research
oder
vergleichbare
Institutionen
weiterzuleiten.
15.6 Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche
Verlautbarungen
gegenüber
Dritten
über
die
Geschäftsbeziehung zwischen shopkick und dem
Auftraggeber oder bezüglich der Details getroffener
Vereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen
Freigabe durch shopkick.
16. Datenschutz
16.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweils
geltenden
gesetzlichen
Bestimmungen
zum
Datenschutz einzuhalten. Der Auftraggeber wird seine
Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen und deren
Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Bestimmungen
verpflichten.
16.2 Sollte shopkick durch Verwendung spezieller
Techniken, wie z.B. den Einsatz von Cookies oder
Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln
in den Online-Medien gewinnen oder sammeln, wird
shopkick bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
personenbezogenen Daten die jeweils geltenden
gesetzlichen
Bestimmungen
zum
Datenschutz
einhalten.
16.3 shopkick übermittelt dem Auftraggeber keine
personenbezogenen
Daten,
sondern
lediglich
anonymisierte Statistiken, um die Erfüllung des
Werbeauftrags zu dokumentieren.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen des Werbeauftrags
und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
17.2 Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen.
17.3 Erfüllungsort ist Berlin.
17.4 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen sind für sämtliche
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem
Werbeauftrag und diesen AGB die Gerichte Berlins
ausschließlich zuständig.
17.5 Der Werbeauftrag und diese AGB einschließlich
der Fragen über Zustandekommen, Wirksamkeit und
Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge
über den internationalen Warenkauf findet keine
Anwendung.
17.6 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des
Werbeauftrags einschließlich dieser AGB ganz oder
teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so
wird
hierdurch
die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige
wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart,
die dem Zweck der unwirksamen Regelung am
nächsten kommt. In Falle einer Lücke gilt diejenige
Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was
nach dem Zweck dieses Werbeauftrags vereinbart
worden wäre, hätten die Vertragsparteien die
Angelegenheit von vornherein bedacht.