Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaufträge (Stand: 01.08.2016) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Verhältnis zwischen der shopkick GmbH, Paul-Lincke-Ufer 41, 10999 Berlin, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 158667 (nachfolgend „shopkick“) und dem Auftraggeber bei der Erteilung und Abwicklung von Werbeaufträgen durch shopkick. 1. Definitionen Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, haben in diesen AGB (einschließlich der Definitionen selbst) die nachfolgenden Begriffe jeweils die folgenden Bedeutungen: 1.1 „Verbundene Unternehmen“ im Sinne dieser AGB sind verbundene Unternehmen i.S.v. §§ 15 ff. AktG einer der Parteien, je nach Zusammenhang der jeweiligen Regelung, in der der Begriff verwendet wird. 1.2 „Werbeauftrag“ im Sinne dieser AGB ist die verbindliche Beauftragung von shopkick zur Erbringung von Werbeleistungen. Auftraggeber kann eine Agentur oder direkt ein Werbungtreibender sein. 1.3 „Werbeleistungen“ im Sinne dieser AGB können die Schaltung und Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel und/oder Contentmodule in Medien-, Informations- und Kommunikationsdiensten, die von shopkick oder von mit shopkick Verbundenen Unternehmen betrieben werden, insbesondere in der shopkick App (nachfolgend die „App“) sowie SocialMedia-Diensten (nachfolgend die App und Social-MediaDienste gemeinsam „Online-Medien“), umfassen. Weiterhin können seitens shopkick Aktionen im stationären Einzelhandel (nachfolgend „POS-Event“) angeboten werden, deren Bewerbung über OnlineMedien ebenfalls den AGB unterliegt. Welche Werbeleistungen im Einzelnen Gegenstand des jeweiligen Werbeauftrags sind, ergibt sich aus dem Werbeauftrag. 1.4 Ein „Werbemittel“ im Sinne dieser AGB kann unter anderem aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: - App-spezifische Inhalte bzw. deren Bewerbung, u.a. Produktscans, Walk-ins, Kassenbonscans, Lookbooks, Promo-Units, Werbebanner, Videos, In-App-Umfragen; - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link); - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner, Video). 2. Vertragsschluss 2.1 Die Angebote von shopkick sind freibleibend, d.h. nicht bindend, und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Werbeleistungen. 2.2 Ein Werbeauftrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch shopkick zustande. 2.3 Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtwerbevolumen festgehalten, so wird shopkick die Größe und Terminierung der einzelnen Werbeleistungen abhängig von der Verfügbarkeit im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des Auftraggebers, vornehmen. 2.4 Soweit Agenturen Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit der Agentur zustande. Die Agentur ist verpflichtet, shopkick auf Anforderung vor Vertragsschluss einen Gewerbenachweis via Handelsregisterauszug und einen Mandatsnachweis zukommen zu lassen. 3. Veröffentlichung von Werbemitteln 3.1 Die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über die Online-Medien verbleibt ausschließlich bei shopkick bzw. bei den mit shopkick Verbundenen Unternehmen. 3.2 Sollen Werbemittel nur zu bestimmten Erscheinungsterminen oder an bestimmten Plätzen der App veröffentlicht werden, so bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Vereinbarung mit shopkick. 3.3 shopkick bzw. die mit shopkick verbundenen Unternehmen behalten sich das Recht vor, die Werbemittel inhaltlich oder deren Platzierung in den Online-Medien zu ändern, wenn dies notwendig ist, weil aufgrund von technischen Gegebenheiten der OnlineMedien das Werbemittel nicht in dem ursprünglich vom Auftraggeber vorgesehenen Format dargestellt werden kann und für den Auftraggeber unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. shopkick wird dem Auftraggeber solche Änderungen unverzüglich mitteilen. 3.4 shopkick ist unabhängig von der Veröffentlichung in der App berechtigt, aber nicht verpflichtet, beauftragte Werbemittel im Rahmen der technischen Möglichkeiten ergänzend auch in anderen Online-Medien zu veröffentlichen. 3.5 Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen bzw. zeitgleichen ähnlichen Projekten mit Mitbewerbern des Auftraggebers wird nicht zugesagt, im Einzelfall kann dies aber schriftlich abweichend vereinbart werden. 3.6 Bucht ein Auftraggeber bei shopkick im Rahmen eines Werbeauftrags Werbemittel in Medien, die von Dritten betrieben werden, kann shopkick keine verbindliche Zusage über die zeitliche Platzierung der beauftragten Werbemittel erteilen. Etwaige Angaben von shopkick zur zeitlichen Platzierung der Werbemittel sind somit als unverbindlich zu verstehen. 4. Pflichten des Auftraggebers und Ablehnungsrecht von shopkick 4.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere seine Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, so ausgestaltet sind, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen und keine Rechte Dritter verletzten sowie jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, straf-, medien- und dienstrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Eine Pflicht zur Prüfung der Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, vor Schaltung und Veröffentlichung der jeweiligen Werbung besteht für shopkick nicht. 4.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 4.1 Satz 1 dieser AGB stellt der Auftraggeber shopkick, die mit shopkick Verbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter und Organe von shopkick und der mit shopkick Verbundenen Unternehmen und alle von shopkick im Rahmen des Werbeauftrags beauftragte Dritte von allen aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Verstoß entstehenden Ansprüchen und Kosten, einschließlich den Kosten der Rechtsverteidigung, vollumfänglich frei. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den vorstehenden Verstoß nicht zu vertreten hat. 4.3 shopkick behält sich das Recht vor, beauftragte Werbemittel abzulehnen, insbesondere, wenn - deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen verstößt oder - deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder - deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen verstößt oder - deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder - deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form Rechte Dritter verletzt oder - deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form die berechtigten Interessen von shopkick verletzt oder - eine der vorstehenden Voraussetzungen auf den durch das Werbemittel verlinkten Inhalt zutrifft. Die Ablehnung eines Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich von shopkick mitgeteilt. 4.4 Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts eines Werbemittels bereits abgemahnt worden bzw. wird abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben oder gibt er eine solche ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, shopkick hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. 4.5 shopkick ist berechtigt (aber gegenüber dem Auftraggeber nicht verpflichtet), die Schaltung und Veröffentlichung des gebuchten Werbemittels dann und insoweit bzw. so lange zu unterbrechen, wenn der Verdacht auf ein rechtswidriges Werbemittel und/oder einen rechtswidrigen Inhalt einer der verlinkten Webseite und/oder die Verletzung von Rechten Dritter besteht und/oder der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung im Verzug ist. Dies gilt insbesondere in Fällen der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen shopkick oder den Auftraggeber wegen der Schaltung und Veröffentlichung des gebuchten Werbemittels oder im Fall von Ermittlungen staatlicher Behörden wegen derartiger Inhalte. Der Vergütungsanspruch shopkicks bleibt hiervon unberührt. 5. Übermittlung von Online-Werbemitteln 5.1 Es obliegt dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben shopkicks zur Erstellung und Übermittlung von Werbemitteln entsprechende Vorlagen einschließlich aller für die Werbemittel erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien (nachfolgend „Vorlagen“) vollständig, fehlerund virenfrei sowie rechtzeitig, d.h., soweit nicht anders vereinbart, spätestens 10 Werktage (Montag bis Freitag, ausgenommen sind gesetzliche Feiertage im Bundesland Berlin) vor geplanter Veröffentlichung, anzuliefern und diese ausreichend zur Verwendung durch shopkick zu kennzeichnen. Unerwünschte Veröffentlichungsresultate, die sich auf eine Abweichung des Auftraggebers von den Vorgaben seitens shopkick zurückführen lassen, führen zu keinen Gewährleistungsrechten, insbesondere nicht zu einem Preisminderungsanspruch des Auftraggebers. shopkick ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf Übereinstimmung mit den Vorgaben zu überprüfen. 5.2 Kosten shopkicks für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Vorlagen hat der Auftraggeber zu tragen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. 5.3 Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Vorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen haben. Entdeckt shopkick auf einer übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird shopkick von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage shopkicks) erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Shopkick behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn shopkick Schäden durch schadhafte Dateien entstanden sind, die der Auftraggeber übersandt hat. 5.4 Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht den technischen Vorgaben shopkicks entsprechender Anlieferung der Werbemittel ist shopkick berechtigt, die vorgesehenen Werbeplätze anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung des Werbeauftrags wird dann im Ermessen shopkicks nachgeholt. Der Auftraggeber ist gleichwohl verpflichtet, den vereinbarten Preis für den Werbeauftrag zu bezahlen. 5.5 Für die redaktionelle und technische Abstimmung benennen die Parteien jeweils eine verantwortliche Person. 6. Mängel und Haftung von shopkick 6.1 Entspricht die Veröffentlichung des Werbemittels nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, so hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf eine einwandfreie erneute Veröffentlichung des Werbemittels (nachfolgend „Ersatzanzeige“), aber nur in dem Ausmaß, in dem die Veröffentlichung beeinträchtigt wurde. Shopkick hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn (a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder (b) diese für shopkick nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Lässt shopkick eine für die Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber – jeweils bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages sowie Schadensersatz in den Grenzen der Ziffer 6.3 dieser AGB. Bei unwesentlichen Mängeln ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. 6.2 Der Auftraggeber wird die Veröffentlichung des Werbemittels unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung überprüfen. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, müssen Mängelrügen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber shopkick geltend gemacht werden. Bei nicht offensichtlichen Mängeln muss die Rüge unverzüglich jedoch erst nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Unterlässt ein Auftraggeber bei dem es sich um einen Kaufmann handelt die Rüge nach dieser Ziffer 6.2, stehen ihm keine Ansprüche wegen der mangelhaften Veröffentlichung des Werbemittels zu, es sei denn shopkick hat den Mangel arglistig verschwiegen. 6.3. Für die Haftung von shopkick gilt das Folgende: 6.3.1 shopkick haftet dem Auftraggeber jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in folgenden Fällen auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in Ziffer 6.3: Schadensersatz): bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täuschung; in Fällen grober Fahrlässigkeit; für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei Übernahme einer Garantie durch shopkick; sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung. 6.3.2 shopkick haftet dem Auftraggeber außerdem bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 6.3.3 Im Übrigen sind Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz gegen shopkick – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Sachmangel, Rechtsmangel und/oder Verletzung von anderen Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis (z.B. i.S.v. § 311 Abs. 2 BGB) durch shopkick, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von shopkick, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen. 6.3.4 Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung von shopkick eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von shopkick. 6.3.5 Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen, z.B. nach §§ 8 – 11 TMG, bleiben unberührt. 6.3.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 6.3.7 Ein Ausschluss oder eine Beschränkung von Ansprüchen des Auftraggebers auf Verzugszinsen oder auf die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB oder auf Ersatz des Schadens, der in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist, ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 6.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sowie Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres nach Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz nach Ziffer 6.3.1 dieser AGB, die nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. 7. Probeabzüge (Screenshots) Screenshots werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert und sind gesondert zu vergüten. Shopkick berücksichtigt Fehlerkorrekturen, die shopkick bis zur Schaltung oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 8. Zahlungen 8.1 Die Rechnungsstellung durch shopkick erfolgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in vollem Umfang zu Beginn des Werbeauftrags. 8.2. Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber fällig und zahlbar. 8.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, spätestens bei Zustandekommen des Werbeauftrags sämtliche für die Erstellung der Rechnung notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst neben dem korrekten Unternehmensnamen und der Rechnungsadresse auch etwaige zu vermerkende Kennzeichen, die der Auftragnehmer im Zuge der Zuordnung benötigt. 8.4 Der Leistungsnachweis erfolgt über Reportings, die von shopkick erstellt und dem Auftraggeber monatlich während der Laufzeit des Werbeauftrags und/oder nach Beendigung der Kampagne zur Verfügung gestellt werden. 8.5 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von shopkick nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, sofern der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 8.6 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers können von shopkick zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen angemessene Mahngebühren erhoben werden. 8.7 Shopkick kann darüber hinaus im Fall des Verzugs des Auftraggebers die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrags bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags aussetzen und für noch ausstehende Werbeleistungen Vorauszahlung verlangen. 9. Preise 9.1 Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 9.2 Der Auftraggeber ist hinreichend über die Besteuerung der in der von shopkick betriebenen App als Prämienpunkte ausgegebenen „Kicks“ informiert, deren Eigenwert von 0,004 Euro-Cent je Kick nicht steuerbar ist. Rechnungspositionen, die sich auf die Herausgabe von Kicks an die Nutzer der App durch den Einsatz von Werbemitteln beziehen, sind daher nicht mit 19% auf den vereinbarten Netto-Wert zu besteuern, sondern nur auf den Teil, der 0,004 Euro-Cent pro Kick übersteigt. Die Steuer wird auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen. 10. Auftragsstornierungen 10.1 Der Auftraggeber kann Werbeaufträge vor vereinbartem Beginn der Schaltung des Werbeauftrags stornieren. Stornierungen von Aufträgen müssen schriftlich erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung gewährt shopkick jedoch nur bis zu sechs (6) Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung. 10.2 Wird diese Stornofrist nicht eingehalten, hat der Auftraggeber eine Pauschale in Höhe von 50% des Nettoauftragswertes zuzüglich der auf die einzelnen Positionen anfallenden Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass shopkick tatsächlich ein geringerer Schaden in Form nutzloser Aufwendungen durch die Stornierung entstanden ist. 10.3 Nach Beginn der Leistungserbringung ist eine Stornierung bzw. ordentliche Kündigung des Werbeauftrags ausgeschlossen. 10.4 Sofern bis zum Zeitpunkt der Stornierung des Auftrags bereits Kreativ- und/oder Produktionsleistungen seitens shopkick erbracht worden sind, können diese vollständig in Rechnung gestellt werden, hierfür erbringt shopkick einen entsprechenden Leistungsnachweis. Die Kosten hierfür werden auf die Pauschale gemäß Ziffer 10.2 angerechnet. 11. Rechteeinräumung 11.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen zur Erstellung von Werbemitteln durch shopkick, wie z.B. Bilder, Texte, Grafiken und Logos, sowie seine Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist (das Vorstehende gemeinsam die „Auftraggebermaterialien“), Rechte Dritter nicht verletzen; er erklärt insbesondere, Inhaber sämtlicher für die Nutzung und Verwertung der Auftraggebermaterialien erforderlichen Rechte zu sein. 11.2 Der Auftraggeber stellt shopkick von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung oder Verwertung der Auftraggebermaterialien im Rahmen des Werbeauftrags frei, soweit der Auftraggeber die Geltendmachung dieser Ansprüche zu vertreten hat. Dies umfasst auch die Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, shopkick mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. 11.3 Der Auftraggeber räumt shopkick an den von ihm zur Verfügung gestellten Auftraggebermaterialien die für die Veröffentlichung der Auftraggebermaterialien in Print-, Online- und Telemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte ein, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbeauftrags notwendigen Umfang. Die Rechte nach dieser Ziffer sind zum Zweck der Erfüllung des Werbeauftrags unterlizenzierbar, insbesondere an die Verbundenen Unternehmen von shopkick. Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung und Sendung der Auftraggebermaterialien sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Recht, die Auftraggebermaterialien in eine Datenbank einzufügen, und zwar unabhängig von dem jeweils hierfür angewendeten technischen Verfahren. Die Rechteeinräumung bezieht sich auf alle bekannten Formen der Online-Medien. Die Rechteeinräumung gilt für die Nutzung über feste und mobile Kommunikationsnetze und -mittel, unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken, insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Satellitennetze und Mikrowellen, sämtlicher bekannter und zukünftiger Übertragungsverfahren (insbesondere WAN, LAN, WLAN, Breitband, UKW, GSM, GPRS, EDGE, UMTS, HSDPA, HSUPA und DVBT und DVB-H), -protokolle und -sprachen (wie zum Beispiel TCP/IP, IP, HTTP, WAP, HTML, cHTML und XML) und unter Einschluss der Wiedergabe auf jeglichen Empfangsgeräten, wie insbesondere stationären, mobilen und ultramobilen Computern, Fernsehgeräten, Set-Top-Boxen, (Festplatten)Videorekordern, Mobiltelefonen, Tablets, Mobile Digital Assistants (MDA), Personal Digital Assistants (PDA) und Mobile Internet Devices (MID), und umfasst die Nutzung im Rahmen von Telekommunikations-, Telemedien- und Rundfunkdiensten (etwa Web- und Mobilportale, Applikationen, Widgets, RSS-, SMS-, MMS-, E-Mail-, Messenger- und Nachrichtendienste und unabhängig davon, ob diese als Push- oder als Pull- Dienste ausgestaltet sind) und im Rahmen jeglicher Form der Werbung und/ oder Öffentlichkeitsarbeit (auch unter Verwendung des Inhalts als integraler Bestandteil von Online-Werbung, etwa im Rahmen von Bannern, Videos, Screenshots, Audio-Samples, Teasern, Newslettern, Titeln und Namen für die Geschäftstätigkeit, Dienstleistungen oder Produkten shopkicks, der von shopkick vermarkteten OnlineMedien und/oder von Dritten). 11.4 Die Online-Medien von shopkick bzw. deren Inhalte sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt. Dem Auftraggeber werden an den Online-Medien von shopkick aufgrund des Werbeauftrags keine Rechte, insbesondere keine Nutzungsrechte eingeräumt. 12. Laufzeit 12.1 Der Werbeauftrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und/oder mit Erreichen des festgelegten Gesamtwerbevolumens, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt. 12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon und von Ziffer 10.3 dieser AGB unberührt. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt im Fall von shopkick insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz einer schriftlichen Abmahnung wiederholt eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine fortdauernde Vertragsverletzung innerhalb angemessener Frist nicht abstellt oder deren Folgen nicht beseitigt, gegen eine und/oder beide Parteien und/oder gegen ein von shopkick vermarktetes Online-Medium infolge einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/ oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde oder für shopkick der begründete Verdacht besteht, dass der Auftraggeber oder die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte gegen geltende rechtliche Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder die geltenden Werberichtlinien, verstößt bzw. verstoßen; ein begründeter Verdacht besteht, sobald shopkick auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen shopkick, den Auftraggeber und/oder gegen die von shopkick vermarkteten Online-Medien bzw. ab der Aufforderung zu einer Stellungnahme durch die zuständigen Stellen. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung ist für shopkick auch gegeben, wenn über das Vermögen eines Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet bzw. ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird und der betroffene Auftraggeber trotz entsprechender Aufforderung die offenbare Unbegründetheit des Antrags nicht binnen einer angemessenen Frist nachweist. 13. Störungen des Vertragsverhältnisses bei höherer Gewalt 13.1 Ist die Durchführung eines Werbeauftrags ganz oder in Teilen aus Gründen nicht möglich, die shopkick nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streik oder aufgrund von Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern, Netzbetreibern), die nicht Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen von shopkick sind, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass der Werbeauftrag nach dem Wegfall der genannten Gründe auch nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erfüllt werden kann. 13.2 Der Vergütungsanspruch von shopkick bleibt hiervon unberührt. 14. Einschaltung Dritter 14.1 Der Auftraggeber bedarf zur vollständigen oder teilweisen Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus dem Werbeauftrag der vorherigen schriftlichen Zustimmung shopkicks. 14.2 Shopkick ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem Werbeauftrag Dritter zu bedienen, insbesondere dürfen die Verbindlichkeiten von Verbundenen Unternehmen von shopkick erfüllt werden. 15. Vertraulichkeit und Presse 15.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Vertragsparteien Einzelheiten des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Preise und Konditionen, sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Vertragspartei Kenntnis erlangen („vertrauliche Informationen“), streng vertraulich behandeln. 15.2 Dies gilt nicht, wenn - die vertraulichen Informationen bereits offenkundig sind oder während der Gültigkeit dieser Vertraulichkeitsvereinbarung werden ohne dass die die vertraulichen Informationen empfangende Vertragspartei (bzw. deren Verbundene Unternehmen) diese Vertraulichkeitsvereinbarung verletzten; - die vertraulichen Informationen sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits rechtmäßig in Besitz der anderen Vertragspartei befinden oder - eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei zwingend erforderlich ist. 15.3 Shopkick ist darüber hinaus berechtigt, die vertraulichen Informationen des Auftraggebers den gemäß Ziffer 14.2 dieser AGB eingeschalteten Dritten offenzulegen und wird durch geeignete Vereinbarungen mit diesen Dritten einen dieser Klausel entsprechenden Geheimhaltungsschutz auch bei den Dritten sicherstellen. 15.4 Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung bestehen während der gesamten Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Werbeauftrags. 15.5 shopkick und mit shopkick verbundene Unternehmen sind berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers und Werbungtreibenden auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research oder vergleichbare Institutionen weiterzuleiten. 15.6 Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Geschäftsbeziehung zwischen shopkick und dem Auftraggeber oder bezüglich der Details getroffener Vereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe durch shopkick. 16. Datenschutz 16.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Der Auftraggeber wird seine Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen und deren Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten. 16.2 Sollte shopkick durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln in den Online-Medien gewinnen oder sammeln, wird shopkick bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einhalten. 16.3 shopkick übermittelt dem Auftraggeber keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich anonymisierte Statistiken, um die Erfüllung des Werbeauftrags zu dokumentieren. 17. Schlussbestimmungen 17.1 Änderungen und Ergänzungen des Werbeauftrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. 17.2 Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 17.3 Erfüllungsort ist Berlin. 17.4 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen sind für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag und diesen AGB die Gerichte Berlins ausschließlich zuständig. 17.5 Der Werbeauftrag und diese AGB einschließlich der Fragen über Zustandekommen, Wirksamkeit und Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. 17.6 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. In Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieses Werbeauftrags vereinbart worden wäre, hätten die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht.
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