Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, hat mit Schreiben vom 27. Juli 2016 die folgenden Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 sowie 7 und 8 angekündigt: - 1 "Unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015) schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft vor, vom Bilanz-gewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Hohe von EUR 13.109.385,32 a) einen Teilbetrag in Hohe von EUR 194.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b) den verbleibenden Teilbetrag in Hohe von EUR 12.915.385,32 auf neue Rechnung vorzutragen. Zu diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Gegenantrag: Der Bilanzgewinn der Hyrican Informationssysteme AG für das Geschäftsjahr 2015 in Hohe von EUR 13.109.385,32 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,70 auf 4.000.000 dividendenberechtigte Stückaktien, sofern nachgewiesen wird, dass diese Aktien nicht aus den rechtswidrigen Kapitalerhöhungen 2011 und 2012 stammen Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,70 auf 850.000 dividendenberechtigte Stückaktien, Zahlung auf ein Sperrkonto bis zur rechtskräftigen Entscheidung, ob die Kapitalerhöhungen 2011 und 2012 nicht sind Gewinnvortrag auf neue Rechnung Bilanzgewinn EUR 10.800.000,00 EUR 2.295.000,00 EUR14.385,32 EUR 13.109.385,32 Begründung Der Bilanzgewinn sollte in nahezu voller Hohe ausgeschüttet werden. Die Gesellschaft verfügt ausweislich ihres Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 über liquide Mittel in Höhe von EUR 21.762.623,91. Die liquiden Mittel der Gesellschaft liegen seit mehreren Jahren über EUR 20 Mio. und machten zum 31. Dezember 2015 einen Anteil von mehr als 58 % der Bilanzsumme aus. Die Gesellschaft benötigt die liquiden Mittel in dieser Höhe nicht. Dies hat die Sonderprüfung zu den Kapitalerhöhungen und zu den an die MIFA vergebenen Darlehen ergeben. Die liquiden Mittel liegen das ganze Geschäftsjahr über praktisch ungenutzt herum. Die liquiden Mittel tragen auch nur mit einer Minimalverzinsung zum jährlichen Unternehmensergebnis bei. Es ist daher folgerichtig, den Aktionären ihren Anteil an dem Bilanzgewinn zu gewähren. Die Verwaltung schlägt eine Dividende in Höhe von nur EUR 0,04 je dividendenberechtigter Aktie vor. Dieser Vorschlag steht in keinem Verhältnis zum Bilanzgewinn und zu dem aktuellen Kassenbestand von über EUR 21 Millionen der Gesellschaft. Durch die vorgeschlagene Mini-Dividende von EUR 194.000 sollen über 98 % des Bilanzgewinns 2015 auf das Jahr 2016 vorgetragen werden. 1 Anmerkung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft: gemeint ist Tagesordnungspunkt 3 Über die Minimaldividenden in den vergangenen Jahren ist den Aktionären ein Großteil des Bilanzgewinns vorenthalten worden. Wir schlagen deshalb eine Dividende in Höhe von EUR 2,70 je Aktie vor, die von der Hyrican auch leicht aus ihrem Kassenbestand gezahlt werden kann." - "Unter Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015) schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. Zu diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Gegenantrag: Die Beschlussfassung Ober die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 wird vertagt. Begründung Das Thüringer OLG hat mit Urteil vom 20. April 2016 die Nichtigkeit der letzten Kapitalerhöhungsbeschlüsse vom Dezember 2011 festgestellt. Das Thüringer OLG ist sich seiner Rechts-auffassung so sicher, dass es noch nicht einmal die Revision zum BGH zugelassen hat. Den-noch hat das Vorstandsmitglied Michael Lehmann Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH für die Gesellschaft einlegen lassen. Dadurch wird der Gesellschaft weiterhin die Aufarbeitung der Sachverhalte um die rechtswidrig ausgegebenen 850.000 Aktien erschwert. Es sind keine An-zeichen erkennbar, dass sich die Vorstandsmitglieder mit der Sache befassen. Leider sind auch keine Zeichen erkennbar, wonach Lösungen für die Situation im Gesellschafterkreis vom Vorstand gesucht werden. Dies ist für die Gesellschaft ein unhaltbarer Zustand, zumal erhebliche Schadensersatzforderungen mittlerweile im Raum stehen. Solange unklar ist, wie der Vorstand auf die gegen ihn und die Gesellschaft geltend gemachten Klagen reagiert, sollte für das Geschäftsjahr 2015 dem Vorstand keine Entlastung erteilt werden." - 2 "Unter Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015) schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. Zu diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Gegenantrag: Die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 wird vertagt. Begründung Den Aufsichtsratsmitgliedern sollte für das abgelaufene Geschäftsjahr noch keine Entlastung erteilt werden. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hatte bereits Ende 2014 ei-ne Schadensersatzklage gegen die Gesellschaft und ihre Aufsichtsratsmitglieder erhoben. Das Landgericht Erfurt hat in diesem Rechtsstreit mittlerweile zu erkennen gegeben, dass es grundsätzlich der Argumentation der Klägerin folgt. Insofern kommen sowohl auf die Gesellschaft als auch auf die Aufsichtsratsmitglieder Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe zu. Hintergrund der Schadensersatzklage ist, dass die Organmitglieder rechtsmissbräuchliche Beschlüsse zu Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss gefasst haben, die die Verwässerung sämtlicher anderer Aktionäre außer dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Michael Lehmann zum Ziel hatten. 2 Anmerkung des Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft: gemeint ist Tagesordnungspunkt 5 Die Gesellschaft, ihre Vorstandsmitglieder und ihre Aufsichtsratsmitglieder haben sich jahrelang geweigert, die Nichtigkeit der Kapitalerhöhungen und den Missbrauch ihrer Macht sowie die damit einhergehende Säumnis ihrer Pflichten auch nur ansatzweise anzuerkennen. Die Aufsichtsratsmitglieder weigern sich trotz mehrfacher Aufforderung weiterhin, ihrer Pflicht nachzukommen, etwaige Organhaftungsansprüche der Gesellschaft gegen ihre Vorstandsmit-glieder geltend zu machen. Somit droht die Gesellschaft einen weiteren Schaden zu erleiden." - 3 "Unter Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats) schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 auf EUR 7.000 je Mitglied festzulegen. Satzungsgemäß erhält der Vorsitzende den doppelten, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Die Vergütung ist mit Ablauf der Hauptversammlung zur Zahlung fällig. Zu diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Gegenantrag: Die Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 wird vertagt. Begründung Gegenwärtig ist nicht ersichtlich, weshalb der Aufsichtsrat überhaupt eine Vergütung erhalten soll. Schon seit Jahren vernachlässigen die Aufsichtsratsmitglieder ihre Aufgaben. Auf die Be-gründung zu Gegenantrag C. wird Bezug genommen. Die Hauptversammlung kann gegebenenfalls später eine Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder festlegen." - "Unter Tagesordnungspunkt 8 (Neuwahlen zum Aufsichtsrat) schlägt der Aufsichtsrat der Gesellschaft vor, die Herren Hans Joachim Rust, Herrn Christian von der Lühe und Herrn Helmut Henkel zu Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie Herrn Uwe Päckert und Herrn Jens Karbaum zu Ersatzaufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Zu diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Gegenantrag: Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats werden folgende Personen gewählt mit Wirkung ab Beendigung der für den 19. August 2016 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt: a) Herrn Hans Joachim Rust, Leiter Risikomanagement der MCE Bank GmbH, Flörsheim, wohnhaft in Gau-Algesheim, b) Herrn Jens-Martin Jüttner, Vorstandsmitglied der Deutsche Aktiengesellschaft, Heidelberg, wohnhaft in Hofheim/Taunus, c) Frau Eva Katheder, Bankkauffrau und Unternehmensberaterin, wohnhaft in Bad Vilbel. Balaton Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft schlägt weiterhin vor, gleichzeitig mit den zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung der für den 19. August 2016 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung als Ersatzaufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu w ählen: 3 Anmerkung der Hyrican Informationssysteme Aktiengesellschaft: gemeint ist Tagesordnungspunkt 7 d) Herrn Hansjörg Plaggemars, Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft, Heidelberg, wohnhaft in Ersatzaufsichtsratsmitglied für Herrn Jens-Martin Jüttner, Deutsche Balaton Stuttgart, als e) Herrn Stephan Damm, Beteiligungsmanager bei der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wohnhaft in Heidelberg, al s Ersatzaufsichtsratsmitglied für Herrn Hans Joachim Rust, f) Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Professorin für Marketing und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Rhein-Main, Wiesbaden, wohnhaft in Burrweiler, als Ersatzaufsichtsratsmitglied für Frau Eva Katheder. Die Amtszeit von einem in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzaufsichtsratsmitglied endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für das ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Ietzteren abgelaufen wäre. Begründung Die von dem Aufsichtsrat vorgeschlagenen Mitglieder sind bis auf Herrn Hans Joachim Rust ungeeignet. Herr Rust ist nach unserem Eindruck als einziges der gegenwärtig amtierenden Aufsichtsratsmitglieder bereit, im Hinblick auf die auch nach Auffassung des Thüringer OLG nichtigen Kapitalmaßnahmen nach Lösungen zu suchen. Herr Christian von der Lühe ist Mitglied und Partner der Kanzlei BETTE WESTENBERGER BRINK Rechtsanwälte PartG mbB, Mainz. Eine Vertreterin dieser Kanzlei hat den Aktionär Michael Lehmann, der gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der Hyrican Informationssysteme AG ist, auf der Hauptversammlung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft am 31. August 2015 vertreten. Es ist also offensichtlich, dass der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft Herr Michael Lehmann mit der Kanzlei von Herrn Christian von der L ühe geschäftliche Kontakte unterhält oder jedenfalls unterhalten hat. Private Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder und gesellschaftliche Angelegenheiten der Hyrican Informationssysteme AG sollten jedoch strikt voneinander getrennt werden. Bereits in der Vergangenheit ist gegen diesen Grundsatz in gravierender Weise verstoßen worden. Es hat darüber hinaus einen schalen Beigeschmack, wenn ein angeblich nur minimal an de r Gesellschaft beteiligter Vorstandsvorsitzender sich selbst ein Auf sichtsratsmitglied aussucht, welches von der von ihm zu beaufsichtigenden Person private Auftr äge entgegennimmt und Geschäfte unterhält. Die Unabhängigkeit eines solchen Aufsichtsratsmitglieds ist damit bereits im Ansatz zweifelhaft. Herr Jüttner und Frau Katheder verfügen über erhebliche Erfahrungen mit börsennotierten Gesellschaften und kennen die Situation der Gesellschaft bestens. Vor dem Hintergrund der Probleme, vor denen die Gesellschaft gegenwärtig steht, ist es dringend erforderlich, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats besonderen Sachverstand im Bereich Finanzierungen haben und Verhandlungsgeschick besitzen. Es ist unausweichlich, dass demnächst strategische Entscheidungen auch mit Blick auf die Beseitigung der rechtswidrig ausgegeben Aktien aus den beiden letzten Kapitalerh öhungen zu treffen sein werden. Hierfür bringen Herr Jüttner und Frau Katheder die erforderliche Expertise mit."
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