Pressemitteilung - Bundesverband Neue Energiewirtschaft

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Pressemitteilung
Strommarkt
bne schlägt dezentralen
Flexibilitätsmechanismus
vor
Berlin, 25. Juli 2016. Im Zuge der Energiewende wächst einerseits das Angebot an
dezentral eingespeisten Strommengen, gleichzeitig nimmt die Zahl an dezentralen
Verbrauchern zu, die zeitgleich Strom beziehen. „Die Kapazitäten in den Verteilnetzen
sind auf diese Belastung nicht ausgelegt. Wir haben daher einen marktlichen
Mechanismus entwickelt, mit dem sich Flexibilitätspotenziale dezentral steuern lassen“,
betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der bundesweite Mechanismus setzt auf dem
bisherigen, veralteten Netzentgeltsystem für Stromheizungen auf und macht dieses
zukunftsreifer.
Der Zubau von wetterbedingt schwankenden erneuerbaren Energien und der zu
erwartende Zuwachs bei Speichern, Power-to-Heat-Anwendungen und bei der
Elektromobilität stellen die Kapazität der Verteilernetze vor Herausforderungen: Sie
sind bis dato nicht darauf ausgelegt, dass gleichzeitig große Strommengen
dezentral eingespeist beziehungsweise verbraucht werden. Dies ist ein absehbares
Szenario, sofern viele Verbraucher, etwa bei niedrigen Strompreisen, gleichzeitig
elektrische Anwendungen in Betrieb nehmen. Die Gleichzeitigkeiten werden mit
der politisch gewollten Ausweitung der Energiewende auf den Wärme- und
Verkehrssektor zunehmen. „Mit unserem Konzept reagieren wir frühzeitig auf diese
Entwicklung und schlagen damit zudem eine Brücke zwischen der Digitalisierung
und der Energiewende“, erläutert bne-Geschäftsführer Busch.
Die Verteilnetzbetreiber legen dabei Zeitfenster und Gebiete in einem
Versorgungsbereich fest, in denen etwa ein gleichzeitiger Abruf der maximalen
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Anschlussleistung durch die angeschlossenen Kunden vermieden werden soll, um
das Netz stabil zu halten. Hierfür geben sie Viertelstunden an, in denen verhindert
werden soll, dass die gesamte theoretisch verfügbare Leistung gezogen wird oder,
dass alle kleineren dezentralen Einspeiser zeitgleich einspeisen.
Kunden erhalten Flexibilitätsbonus
Energiekunden, die sich bereit erklären, ihre Flexibilitätspotenziale zur Verfügung
zu stellen und in bestimmten Zeitfenstern nicht die volle Leistung ihres
Anschlusses zu nutzen, erhalten einen Flexibilitätsbonus. Wer dies nicht möchte,
zahlt das Netzentgelt in normaler Höhe. Der Bonus setzt auf den starren
Netzentgeltreduktionen für Stromheizungen (Tag-Nacht-Zeitfenster) aus Artikel
14a Energiewirtschaftsgesetz auf. „Der Flexibilitätsmechanismus verursacht keine
Mehrkosten. Wir überführen die nicht mehr zur Energiewende passenden
Netzentgeltregelungen in ein neues, dynamisches System“, betont Busch.
Energiekunden können für die Teilnahme am Flexibilitätsmechanismus einen
Vertrieb in Anspruch nehmen, der etwa Heizstromanlagen oder Speicher in einem
Pool zusammenfasst und über eine intelligente Infrastruktur steuert. Das Anfang
Juli verabschiedete Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht ohnehin ab
2017 die Installation von intelligenten Messsystemen bei Heizstromanlagen („14aAnlagen“) vor, die von Netzentgeltreduktion profitieren. „Die völlig veraltete
Rundsteuertechnik lässt einen systemdienlichen Einsatz dieser Anlagen nicht zu“,
so Busch. Vertriebe sind frei in der Art und Weise, wie sie die
Beschränkungsvorgaben über den Pool an Kunden einhalten. Dies gibt Raum für
viele Geschäftsmodelle zum Einsatz von Flexibilitäten. In den nicht beschränkten
Zeitfenstern können Vertriebe die Potentiale ihrer Kunden frei vermarkten.
Vorgesehen ist zudem, den Flexibilitätsmechanismus auch auf die Kunden
auszuweiten, die aktuell von Netzentgeltreduktionen für kontinuierliche
beziehungsweise atypische Netznutzung profitieren (nach § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2
StromNEV). Dies betrifft Gewerbe und Industrie. „Die Netzentgeltregelungen der
StromNEV passen nicht mehr in eine Energiewelt in der wir eine Flexibilisierung
von Erzeugung und Verbrauch vorantreiben müssen, um die Integration
erneuerbarer Energien und die Sektorkopplung voranzubringen“, betont bneGeschäftsführer Robert Busch.
Das bne-Hintergrundpapier zum Flexibilitätsmechanismus finden Sie hier:
http://www.bneonline.de/de/system/files/files/attachment/20160721_Hintergrund_bne_Flexibilit
%C3%A4tsmechanismus.pdf
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Das bne-Positionspapier zur Flexibilitätsverordnung (§14a EnWG) sowie
erläuternde Folien finden Sie hier: http://www.bneonline.de/de/content/flexibilit%C3%A4tsverordnung
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft
Der bne ist die schlagkräftige Interessenvertretung für die wettbewerbliche neue
Energiewirtschaft. Im Unterschied zu Anbietern mit verbundenem Netz sind unsere
Mitglieder frei von Monopolinteressen: Sie kämpfen für fairen Wettbewerb, Vielfalt und
Fairness im Energiemarkt. 2015 haben bne-Mitgliedsunternehmen in Deutschland über
sieben Millionen Kunden zuverlässig mit Strom, Gas oder energienahen Dienstleistungen
beliefert.