Gläubigerversammlung der Windreich-Anleihen am 31.05.2016 Begrüßung der Anwesenden durch Herrn Dipl. Wirt. Ing. (FH) Willi Balz. Balz weist einleitend darauf hin, dass die Kosten der Versammlung nicht der Masse angelastet werden, ein besorgter Anleiheinhaber hat sich zur Übernahme der Kosten bereit erklärt und hierfür ein Budget von 1000 € zur Verfügung gestellt. Vorstellung: - H. Müller-Blom, Vertreter von Nieding + Barth, dem gemeinsamen Vertreter der 50 Mio. €-Anleihe und Vorsitzender des Gläubigerausschusses - H. Wahren, Vertreter des Insolvenzverwalters von W. Balz, H. Geiwitz, Schneider&Geiwitz, Neu-Ulm - Dr. Grub, Kanzlei Grub Brugger, Stuttgart - H. Schechinger von der SDK - Fr. Böhm, Protokoll - H. Daum, Anleiheinhaber, Wirtschaftsprüfer mit Windkrafterfahrung, Köln, wird zum Versammlungsleiter bestimmt Formalien: Ebenso wird einstimmig beschlossen, Herrn Franz Hubik, Wirtschaftsjournalist vom Handelsblatt, zuständig für die Energiewirtschaft, zur Versammlung zuzulassen. 96 Anleiheinhaber sind persönlich anwesend 98 sind durch Vollmachten vertreten 194 Anleiheinhaber insgesamt Nachgewiesenes Volumen: ca. 18 Mio. € durch die Anwesenden ca. 24 Mio. € des Volumens der Vollmachten 39 Vollmachten sind auf Dr. Grub erteilt, der Willi Balz vertritt, dies zeigt die breite Unterstützung des Konzeptes Balz/Grub. Die restlichen Vollmachten sind auf SDK, Herrn Probst, inviso und Frau Tränkel ausgestellt. Hinzu kommen 1,7 Mio. € von Herrn Balz privat, welche durch seinen Verwalter Herrn Wahren repräsentiert werden. Einleitung Rechtsanwalt Dr. Volker Grub: 1. Dr. Grub stellt sich vor und berichtet, dass ihn Willi Balz im Dezember 2013 zum ersten Mal aufgesucht habe und er ihm seither in insolvenzrechtlichen Einzelfragen Rat erteilt. Der Grund dafür war sein Interesse für die erneuerbaren Energien und seine Überzeugung, dass die OffshoreWindkraft eine der besten Lösungen für unsere Energieversorgung ist und dass Willi Balz eine stille Enteignung über Insolvenzverfahren nicht verdient hat. Für diese Aussage erntet Dr. Grub Zustimmung. Drei Dinge hätten ihn besonders gestört: Sarasin habe als Hausbank den Insolvenzantrag sowohl gegen Windreich GmbH als auch gegen Willi Balz persönlich gestellt. Sarasin sei mit Windreich außerdem noch mit einem Beratervertrag 1 gebunden gewesen mit dem sie Willi Balz in Finanzierungsfragen unterstützen sollte. Es sei außergewöhnlich, dass die Hausbank gegen den eigenen Kunden einen Insolvenzantrag stelle. Der Kredit von Sarasin sei am 30.06.2013 ausgelaufen. Bereits Anfang August 2013 habe Sarasin für Windreich GmbH einen Insolvenzantrag gestellt. Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Simon sei sein persönlicher Berater, Berater für Windreich und Treuhänder für das Halten der Geschäftsanteile der Windreich gewesen. Nach Insolvenzeröffnung habe er sich zunächst geweigert, das Treugut, die Geschäftsanteile der Windreich GmbH, freizugeben und arbeitete sodann, eventuell bis heute, für den Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Holger Blümle, gegen Willi Balz. Die öffentliche Verurteilung als krimineller Bilanzfälscher. Tatsächlich seien alle Bilanzansätze von den Wirtschaftsprüfern geprüft worden. Willi Balz habe sein gesamtes privates Vermögen eingesetzt und sich in keiner Weise bereichert. Dr. Grub teilt mit, dass er für seine Tätigkeit kein Honorar bekommen hat. Dass er dennoch die Beratung nicht eingestellt habe, sei dem Umstand geschuldet, dass Balz in vielen Punkten Unrecht geschieht und er ihn nicht im Stich lassen konnte. 2. Zu den Formalien der Versammlung stellte Dr. Grub fest, dass Willi Balz nach § 9 Abs. 1 Schuldverschreibungsgesetz als Geschäftsführer der Windreich berechtigt war, diese Anleihegläubigerversammlung einzuberufen. Er verweist auf die juristische Literatur und die Rechtsprechung. Auch § 80 InsO stehe dieser Auffassung nicht entgegen. Danach ginge nur das Vermögen auf den Insolvenzverwalter über, nicht jedoch die Geschäftsführung. 3. Zur Tätigkeit Willi Balz. Dr. Grub berichtet, Willi Balz sei ein begabter Techniker und Wegbereiter für die OffshoreWindkraft. Er sei überzeugt, mit seinen Projekten auf dem richtigen Weg zu sein und hätte dies wohl auch geschafft, wenn nicht die Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens im Frühjahr 2013 und die damit verbundene Hausdurchsuchung, die presseöffentlich wurde, seinen Ruf schlagartig zerstörte. Dies habe weitere Verkäufe wesentlich erschwert. Dr. Grub berichtet weiter, dass Willi Balz auch nach Insolvenzeröffnung nicht aufgegeben habe. Er glaube an die Vermögenswerte, die er mit der Entwicklung verschiedener Windkraftprojekte geschaffen habe. Er sei ursprünglich der Auffassung gewesen, dass diese Werte die Verbindlichkeiten deutlich übersteigen und dass er seine Gläubiger bei einer guten Verwertung voll befriedigen könne. Deshalb habe er sich seit der Insolvenzeröffnung unverändert und ausschließlich damit beschäftigt, Investoren für sein Unternehmen oder auch für einzelne Windkraftprojekte zu finden. Sein Arbeitstag hätte weiterhin 18 Stunden betragen, noch um 24 Uhr hätten einen E-Mails von Willi Balz erreicht. Er führte eine Vielzahl von Gesprächen mit Interessenten, reiste, verhandelte, baute Datenräume auf und pflegte Finanzmodelle, um den Investoren Informationen geben zu können. Dafür standen ihm nach Eröffnung des privaten Insolvenzverfahrens keine eigenen Mittel mehr zur Verfügung. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel habe er von guten Freunden und Bekannten geborgt. 4. Zum Verhältnis Willi Balz zu Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Holger Blümle 2 Dr. Grub äußerste Kritik an der Arbeit des Insolvenzverwalters Holger Blümle. Insolvenzverwalter Blümle zeigte Balz die kalte Schulter. Er wollte verhindern, dass Balz in irgendeiner Form an Verhandlungen beteiligt ist. Auch in technischer Hinsicht wünschte er keinen Rat und keine Informationen von Balz. Insolvenzverwalter Holger Blümle verlässt das bisherige Büro in Wolfschlugen und mietet sich Räume in Stuttgart-Vaihingen an, um einen weiteren Kontakt mit Willi Balz zu vermeiden. Er untersagt Windreich-Mitarbeitern direkten Kontakt mit Balz aufzunehmen und diesem Informationen zu geben. Informationen erhielt er nur dann, wenn der Insolvenzverwalter ausdrücklich zustimmte. Balz erklärt hierzu, dass Blümle insbesondere nicht die notwendigen Angaben zu den Darlehenskontoständen mitteilte, die Voraussetzung für die Aufstellung von Insolvenzplänen seien. Der Insolvenzverwalter hat Sorge, dass Balz Verhandlungen der Insolvenzverwaltung mit Investoren bekannt werden. Er befürchtet bei diesen Verhandlungen gestört zu werden, deshalb wird der Gläubigerausschuss zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Die meisten Dokumente erhalten den Aufdruck „streng vertraulich“. Dies habe dazu geführt, dass Willi Balz auch die Informationen nicht erhielt, auf die er gem. § 161 InsO bei wesentlichen Geschäften Anspruch hat. Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Stuttgart habe sowohl Insolvenzverwalter Holger Blümle als auch das Gläubigerausschussmitglied Frank Günther Willi Balz einen „Maulkorb“ verpasst. Kritische Äußerungen zu dem Verkaufsprozess Deme wurden ihm untersagt. Auch Geschäftsführer Werner Heer habe auf Rat des Insolvenzverwalters versucht, der Rechtsanwaltskanzlei GRUB BRUGGER Äußerungen zu den Geschäftsvorfällen Deme zu untersagen. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt sei jedoch auf Betreiben der Kanzlei wieder aufgehoben worden, dies sei auch vom OLG Frankfurt bestätigt worden. Der Insolvenzverwalter beauftragte den Treuhänder und früheren Berater von Willi Balz, Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Simon, mit der rechtlichen und kaufmännischen Beratung im Verkaufsprozess MEG I, der damit seine Neutralitätspflichten gegenüber seinem früheren Auftraggeber verletzt habe (Parteivertrag). So verweigerte Simon über ein halbes Jahr die Rückgabe der Geschäftsanteile der Windreich GmbH aus dem Treuhandverhältnis mit dem Hinweis, dass dies von Insolvenzverwalter Blümle nicht gewünscht sei. Anstatt Willi Balz mit seinen umfassenden technischen und kaufmännischen Kenntnissen zu dem Verwertungsprojekt des Windkraftprojektes MEG I heranzuziehen, wurde das Gläubigerausschussmitglied und der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger Frank Günther mit dessen Unternehmensberatung One Square Advisors beauftragt. Günther habe bisher mit Offshore Windkraftprojekten keine Erfahrungen. Insolvenzverwalter Holger Blümle nehme Verhandlungen mit Investoren, die über Willi Balz vermittelt werden, nicht ernst. Im Gegenteil habe man den Eindruck, dass diese Investoren abgewehrt werden. Erfahrungen hierzu legen bei der Verwertung des Windkraftparks MEG I vor. Willi Balz habe im März 2015 die belgische Firma Jan de Nul ein sehr finanzstarkes Unternehmen, 3 dass auch beim Bau von OffshoreWindkraftprojekten dabei sei, vermittelt. Jan de Nul habe dieses Projekt mit 150 Mio. € bewertet und 40 Mio. € für rund 26 % geboten. Auf Drängen von Balz sei es gelungen, ihn für ein Gespräch mit Vertretern von Jan de Nul zu einem Gespräch nach Frankfurt zu bekommen. An diesem Gespräch habe sich auch das Gläubigerausschussmitglied Frank Günther beteiligt. Bei diesem Gespräch sei den Vertretern von Jan de Nul vorgehalten worden, weshalb dieses Projekt mit 150 Mio. € so hoch eingeschätzt werde. Von Jan de Nul wurde gefordert, innerhalb eines Tages ein bindendes Angebot vorzulegen. Die Frist wurde auf Vorstellung der Vertreter nochmals um drei Tage verlängert. Trotz eines Angebotes entscheidet sich Insolvenzverwalter Blümle für DEME. Grub kritisiert, dass sich Blümle auch in Presseerklärungen ausgesprochen aggressiv gegen Willi Balz geäußert habe, indem er immer wieder das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und die dort erhobenen Vorwürfe thematisiert habe. Eine solche Kritik sei auch kontraproduktiv für seine eigenen Verkaufsprozesse. Über den Investor Meyrick Cox sei im März 2016 für die drei Windparks MEG I, Global Tech I und Arthur ein Kaufpreis von 332 Mio. € genannt worden. Außerdem sei Cox bereit gewesen, weitere 10 Mio. € für das Insolvenzverfahren von Willi Balz persönlich zur Verfügung zu stellen. Insolvenzverwalter Holger Blümle habe jedoch jegliche persönliche Verhandlungen mit Meyrick Cox über dieses Angebot verweigert, weil er mit anderen Investoren für das Windkraftprojekt MEG I Verhandlungsexklusivität vereinbart habe. Dr. Grub kritisiert, dass die Vereinbarung einer Verhandlungsexklusivität im Insolvenzverfahren außergewöhnlich sei, normalerweise werde Abschlussexklusivität vereinbart. Diese Haltung sei sowohl ihm persönlich als auch Willi Balz unverständlich, kritisiert Grub. Dies sei auch der Grund gewesen, weshalb diese Anleihegläubigerversammlung kurzfristig einberufen wurde. Insolvenzverwalter Blümle habe bis Ende Mai einen möglichen Verkauf von MEG I angekündigt. Mit der heute einberufenen Anleihegläubigerversammlung soll auf Insolvenzverwalter Blümle Druck ausgeübt werden. Dies sei der Zweck der heutigen Versammlung. Dr. Grub erntet großen Zuspruch für sein Plädoyer. Einwurf: Müller-Blom/Nieding+Barth: Die gemeinsamen Vertreter arbeiten bislang auch kostenlos für Sie als Anleihegläubiger, bisher haben wir in dieser Tätigkeit noch kein Geld gesehen, das möchte ich auch einmal zu bedenken geben. Herr Probst: das heißt aber nicht, dass Sie kein Geld kriegen… Müller-Blom/Nieding+Barth: Die Frage ist, wann das irgendwann sein wird, wir haben ja die laufenden Kosten, wir haben doch die Anfragen und wir arbeiten auch für Sie kostenlos. H. Probst u. andere äußern ihren Unmut: aber Sie bekommen ja Ihr Geld, H. Balz bekommt nie sein Geld. Sie bekommen es im Zuge der Abwicklung in jedem Fall, schon von Gesetz wegen, Sie haben doch Vorrang. Fr. Tränkel: Wie haben sich die gemeinsamen Vertreter H. Günther, OSA OneSquareAdvisors, München und Nieding positioniert bei Ablehnung dieser Verhandlungen? Keine Antwort. 4 Dr. Grub: Positiver Aspekt: H. Nieding hat sich gemeldet und Grub/Balz zusammen mit dem Investor zu einem positiv verlaufenen Gespräch in Frankfurt eingeladen, bei dem auch H. Günther telefonisch zugeschaltet war. Das Gespräch soll Anfang Juni weitergeführt werden … Müller-Blom/Nieding+Barth: … mit dem gesamten Gläubigerausschuss. Kollege Nieding hat sich dafür eingesetzt, dass Meyrick Cox, London, der das 342 Mio. € Angebot unterbreitet hat, sich dem gesamten Gläubigerausschuss persönlich präsentieren und sein Angebot auf diesem Wege damit automatisch erstmals auch Herrn Verwalter Blümle vorstellen kann. (Termin ist für 6. Juni 2016 vorgesehen.) Konsul M. Blechner (Konsul für Polen, in CH, Zürich): Darf H. Blümle im Namen der Gesellschaft, für die es einen Geschäftsführer gibt, eine Exklusivitätsvereinbarung mit einem Investor abschließen und wenn ja, für wie lange? Und wenn er das macht, ist er nicht den Gläubigern oder den Gläubigervertretern wie auch dem Geschäftsführer auskunftspflichtig? Könnte man da nicht eine einstweilige Verfügung erwirken gegen H. Blümle in Bezug auf diese Exklusivvereinbarung? Grub: Ich kenne die Exklusiv-Vereinbarung nicht, auf jeden Fall ist das ungewöhnlich. Konsul M. Blechner: Muss sich ein Insolvenzverwalter an eine Exklusivitätsverpflichtung halten? Weil er ja anders agieren kann als ein normaler Gesellschafter. Dr. Grub: Sie ist nicht offengelegt…, Konsul M. Blechner: Aber man könnte doch versuchen über einen gerichtlichen Einspruch, irgendetwas, bei irgendeinem, uns wohlgesonnenen Gericht, … Grub: Also ich darf Ihnen dazu sagen, dass ich jetzt mehr auf Sie vertraut habe als auf die Gerichte. Balz: Wir haben großen Zeitdruck, weil sich die Einspeisevergütung reduziert, wir müssen schnellstmöglich ans Netz mit dem Windpark, egal ob 5 MW, 6 MW, Siemens, Senvion oder Areva. H. Günther konnte bei der Telefonkonferenz noch nicht einmal einen Baubeginn nennen. Eine Gerichtsentscheidung, selbst wenn sie positiv wäre: ein Jahr später mit dem Windpark ans Netz reduziert den Wert um weitere zig Mio. €. Frage: Lagen die Angebote von Jan de Nul und das neueste des britischen Investors dem Gläubigerausschuss vor? Und wenn ja, wie wurde dann entschieden? Dr. Grub: Jan de Nul lag dem Gläubigerausschuss vor und es wurde dann entschieden zugunsten von DEME, aber wir wissen nicht aufgrund welcher Informationslage, es kommt darauf an wie der Verwalter den Gläubigerausschuss informiert. Und beim britischen Investor Meyrick Cox hat ja nun der Gläubigerausschussvorsitzende H. Nieding die Verhandlungen statt des Verwalters aufgenommen, also eindeutiger kann so etwas gar nicht sein. Frage: Kann es sein, wenn Mitglieder des Gläubigerausschusses Provision bekommen, z.B. aus dem DEME-Deal, dass eine subjektive Beeinflussung des Gläubigerausschusses vorgegeben ist? Dr. Grub: Das wäre nur ein Mitglied, die anderen könnten anders entscheiden. Balz: Wobei ein weiteres Mitglied ist Sarasin, die haben sowieso Freude am Untergang mittelständischer Unternehmer… Dr. Grub: Nein, am Untergang von Ihnen! 5 Frage: Wenn der Gläubigerausschuss überzeugt ist vom britischen Investor, welche Möglichkeit hat er H. Blümle zu zwingen die Verhandlungen aufzunehmen? Dr. Grub: Grundsätzlich bedürfen Geschäfte in dieser Größenordnung der Zustimmung des Gläubigerausschusses. Wenn der Gläubigerausschuss Blümle diese Zustimmung verweigert, kann er nicht verkaufen. Und ich gehe davon aus, dass der Gläubigerausschuss, wenn er jetzt die Verhandlungen selber führt, möglicherweise davon Gebrauch macht. Ich bin mir fast sicher, sonst würde er sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen. H. Müller-Blom darf ich das so … Müller-Blom/Nieding+Barth: … In der Tat, Kollege Nieding betreibt das massiv und wirkt auch an dieser Stelle auf den Insolvenzverwalter ein mit seinen Möglichkeiten und ruft den Insolvenzverwalter auch zur Raison dementsprechend. Aber Sie dürfen nicht vergessen, in diesem Gremium hat man auch nur begrenzte Möglichkeiten und H. Nieding hat jetzt diesen Parallelprozess, wenn man es so nennen möchte, auch am Insolvenzverwalter vorbei, als Vorsitzender des Gläubigerausschusses in die Wege geleitet, um auch in der Tat die Alternativangebote mit einzubeziehen, weil das gemeinsame Interesse ein möglichst hoher Erlös ist. Da sprechen wir alle eine Sprache. Balz: H. Blümle berichtet regelmäßig z.B. im Gläubigerausschuss, der Investor könne ja nichts taugen und nicht gut informiert sein, da dieser mit ihm nicht verhandelt habe bzw. seine Datenräume nicht besuche. Ich als Gründer der Windreich und Macher der Windparks kann mein eigenes Produkt viel kompetenter präsentieren als der Insolvenzverwalter. Immerhin kamen bislang ja alle Investoren wie Kaiser/Seawind, Ping An, die größte chinesische Versicherung und jetzt Meyrick Cox von mir. Ursprünglich auch DEME, jedoch mit 60 Mio. € für 33 %, also 180 Mio. € Bewertung, statt wie von Herrn Blümle dann für 6.500,- € (in Worten ; Sechstausendfünfhundert Euro ) für 26 % !!! Mit solchen Argumenten erzeugt H. Blümle im Gläubigerausschuss Negativstimmung. Herr Blümle erzählt, meine Investoren wären Luftnummern, Ping An wieder eine Balz-Ente, diesmal eine Peking-Ente. Cox hat in der Tat mit Blümle keine Due Diligence durchgeführt, kennt die Projekte aber in- und auswendig. Die Investoren bevorzugen motivierte, kompetente Fachleute und nicht desinteressierte Verwalter als Gesprächspartner. Balz: Danke an Sie fürs Zuhören, danke an Dr. Grub für die exzellente Zusammenfassung, kürzer, komprimierter und zutreffender kann man diese unglaublichen Sachverhalte nicht darstellen. Genauso war es. Als Unternehmer, der die besten Windparks bauen und auch verkaufen kann, ist das auf Dauer nicht auszuhalten. Beifall Ich habe mein gesamtes, erhebliches Privatvermögen verloren, die größte Perle war die Windreich, ich bin jedoch motivierter denn je, zurückzukommen, denn dann kommt auch die ganze Wahrheit ans Licht. Daher finde ich es klasse, dass wir die heutige Versammlung mit überwältigender Teilnahme durchführen. 6 Werte der Projekte: Es wurden ja immer die Werte meiner Projekte kritisiert, dabei haben wir das beste Beispiel für den Werteverlauf im eigenen Haus: Global Tech I. Das Projekt ist im September letzten Jahres feierlich eröffnet worden. Von den 80 Maschinen sind 76 im vollautomatischen, stabilen Betrieb und laufen wie ein Uhrwerk, 4 haben gerade eine große Inspektion, sodass wir in etwa einem Monat alle 80 Maschinen perfekt am Laufen haben werden. Fantastisch sind die Windverhältnisse, fast 5.000 Volllaststunden. Der Weg zu so einem Projekterfolg ist lang, 14 Jahre, dieses Projekt hat einen Wert von 2,5 Milliarden € erreicht und ist hier in Wolfschlugen entstanden. Es dauerte 8 Jahre für die Genehmigung, 1 Jahr für die Beschaffung von 800 Mio. € Eigenkapital, 1 Jahr für die Projektfinanzierung mit über 1 Mrd. €, 1 Jahr Bauvorbereitung, 2 Jahre für die Baudurchführung. Sie können sich vorstellen: 14 Jahre Projektlaufzeit, da sind viele Hürden zu nehmen und Entscheidungen zu fällen, insbesondere technische. Es gibt nur zwei Windparkbauer weltweit – beide in Deutschland ansässig (die Firma Bard in Cuxhafen und Windreich in Wolfschlugen) - die erkannt haben, dass man für höchste Erträge küstenferne Parks bauen muss und dass die Windverhältnisse, wenn man Offshore-Windparks in Küstennähe baut, ähnlich sind wie an Land, d.h. bevor man in 10 km Abstand von der Küste baut, baut man lieber gleich am Strand. Diese beiden weitsichtigen Unternehmen, Fa. Bard – seit ein paar Jahren ist das Projekt in den Händen von Unicredit - und unser Global Tech I, haben sich überhaupt in solche Küstenentfernungen und Wassertiefen vorgewagt. Wir haben 110 km Luftlinie Küstenentfernung von Norderney, mit unserem Serviceschiff und dem Errichtungsschiff von Bremerhaven fahren wir 180 km weit. Damit hat man die besten Windverhältnisse, die Hürden beim Aufbau – Wassertiefe, Welle, Wind – das ist hinterher, wenn der Park läuft, 25 Jahre lang bezüglich der Windverhältnisse ein Segen, weil man mit Abstand die besten laminaren Winde weltweit antrifft. Das Projekt Global Tech I ist gelungen, darauf müsste man aufbauen. Immerhin hat Bard 3 Jahre länger gebraucht, hat 900 Mio. € teurer gebaut und an den falschen Stellen gespart, deren Umspannwerk läuft eher instabil, brennt gelegentlich und unseres läuft absolut stabil, man hat 80 Windkraftanlagen, jedoch nur ein Umspannwerk – und das von Merkur ist noch schlechter gebaut als das von Bard. Hier muss voller Fokus auf dessen höchste Qualität gelegt werden, denn wenn das Umspannwerk nicht funktioniert, steht der ganze Park und dann fehlen 1 Mio. € pro Tag, daher haben wir hohe Redundanz eingebaut, wir haben vier Transformatoren mit je 120 MW, statt einem mit 400 MW; wenn dann einer Service hat, können wir mit den anderen drei mit 360 MW fahren oder sogar in der leichten Überlast mit fast 400 MW. Also technisch haben wir uns viel Mühe gegeben, viele Gedanken gemacht, die Lernkurve von 1000 Onshore-Anlagen, elektrotechnische Erfahrung einfließen lassen (ich habe vor dem Studium Elektroniker gelernt), es hat sich alles bewährt. Es ist einfach „state of the art“ weltweit, Global Tech I. Und jetzt wäre es ja logisch darauf aufzubauen, die wenigen Schwachstellen, die man doch drin hatte zu beseitigen und mit dieser Lernkurve das Meisterstück abzuliefern: MEG I. Aber jetzt glauben Verwalter und Advisors, sie könnten diese jahrzehntelange Erfahrung, die sich ja nicht nur durch Studium und durch Beruf ergibt, sondern auch durch Segelfliegen und Regattasegeln, ersetzen; aber das kann man nicht ersetzen … ich glaube, ich bin geboren Offshore-Windparks zu bauen, durch meinen ganzen bisherigen Lebensweg. Das Umspannwerk ist so schwer – es wiegt 4.000 Tonnen -, dass zu dieser Zeit kein Schiffskran dieses Gewicht heben konnte, also mussten wir es selbstschwimmend bauen, es ist quasi selbst ein Schiff, hat einen Stahlkörper, schwimmt und die Füße, auf denen sich das Umspannwerk 20 m aus dem Wasser hebt, schauen vor der Errichtung nach oben und über Seilumlenkungen kann sich das Umspannwerk selbst errichten. Zu den Werten, für die sich Investoren interessieren: Anlage 1: Global Tech I 7 Die Wertentwicklung von Global Tech I stellt sich wie folgt dar: Mit Projektfortschritt steigt der Wert, die Risiken reduzieren sich und es kommen weitere Investorenklassen in Frage. Global Tech I ist am Netz und jetzt kann jeder konservative Pensionsfond, jede Versicherung mit z.B. 8% Rendite nach Steuer hier einsteigen. Und deswegen laufen die Preise ja hoch, wir hatten relativ früh einen kleinen Pensionsfond mit der Samag, dann steht hier eine chinesische Versicherung, das ist die, die H. Blümle abgebürstet und als Pekingente bezeichnet hat. Doch diese Versicherung ist 10x größer als die Allianz Versicherung mit europäischem Management, einer Repräsentanz in Frankfurt, ich habe mit den Managern über Monate hinweg intensivste Gespräche geführt, es war eine Due Diligence Kommission da, sogar ein Vorstand ist, um zu prüfen, ob das alles gut läuft und um sein Gesicht zu zeigen, von Hongkong nach Europa gekommen, wir waren in Hamburg beim Management von Global Tech, wir sind gemeinsam über die Nordsee geflogen, wir haben in Frankfurt Meetings gehabt mit den Anwälten der Versicherung, der Investor reist aus China an, war eine Woche in Deutschland, doch H. Blümle konnte es sich nicht einrichten. Dr. Grub sagte daraufhin sein Kommen zu: diese Blamage können wir uns nicht antun, Dr. Grub kam nach Frankfurt, hat bei der Legal Due Diligence unsere Interessen vertreten, hat sich gezeigt, war sehr hilfreich, doch dieser Investor wurde von H. Blümle mit seiner 51%-Stimmen-Mehrheit in der GTU 2 GmbH durch einen weiteren Insolvenzantrag ausgebremst. Begründung: weit und breit kein Investor in Sicht! Man hätte vier Insolvenzen beenden können mit diesem Einstieg – Windreich noch nicht, aber vier andere und stattdessen hat man eine fünfte ausgelöst, die der GTU 2 GmbH. Das ereignete sich über die Jahreswende 2015/16, Due Diligence war Mitte Januar, Mitte Februar war dann klar, dass H. Blümle diesen Investor auch abgeschossen hatte. Daraufhin habe ich mich maximal intensiv um einen Investor bemüht, der alle Insolvenzen mit einem Schlag beenden kann und mit dem ich schon seit Sommer 2015 in Kontakt war: Aeolus. Durch das vorangegangene Angebot wusste Aeolus, dass sie mehr bieten müssen als 180 Mio. €. Das Projekt ist so klasse, dass die Investoren trotz Blümle zur Stange halten. Für MEG I folgern wir also, der Preis darf nicht unter 140 Mio. € liegen, eigentlich über 200 Mio. €, aber jetzt sind wir insolvent, wir haben Bauzeitverzögerungen, vor allem droht jetzt die Gefahr, dass wir aus dem alten Einspeiseregime herausfallen; die 100%-Quote hätten wir mit Jan de Nul locker geschafft, davon bin ich fest überzeugt. Wir hätten nämlich zusätzlich zum Kaufpreis ein Budget gehabt um sofort den Bau zu beginnen. Die Auswirkung wäre gewesen, dass wir Ende 2017 zumindest den größten Teil des Parks am Netz gehabt hätten. Nachdem jetzt ein Jahr verstrichen ist, schaffen wir diese Frist nur noch mit einem elektrotechnisch ganz raffinierten Konzept. Fakt ist: die 100%-Quote – sorry, es lag definitiv nicht am Projektwert und nicht an mir, ich habe alles getan – die ist nicht mehr möglich und vermasselt haben das diejenigen, die sich für DEME mit 6.500.- € und gegen die 40.000.000.- € Von Jan de Nul entschieden haben. Der Projektwert heute ist um die 140 Mio. € zu sehen, nicht bei 50 Mio. € wie bei Merkur. Jetzt zum Aeolus-Angebot: Im September 2015 gab es bereits ein Memorandum of understanding. Zu dieser Zeit hatte jedoch der Investor seine Dealstruktur noch nicht bereit und auch die Finanzierungszusage nicht, auch die Due Diligence Prozesse standen am Anfang. Am 18.09.2015 wurde das Memorandum of understanding unterschrieben, nach umfangreichen Verhandlungen und vielen Gesprächen mit allen wichtigen Zulieferern, kam am 03.03.2016 die Finanzierungszusage (Balz zeigt auf dem Bildschirm das MoU, die Finanzierungsbestätigung vom 03.03. über 1 Mrd. £, die ausdrücklich auch das Projekt Aeolus vorsieht, sowie das vom Büro Schneider & 8 Geiwitz ausgearbeitete Binding Offer über 342 Mio. € und bittet die Anwesenden die Namen nicht zu verbreiten). Dieser Investor kauft nicht mit eigenem Geld, er hat in London eine Holding für Investitionen in erneuerbare Energien in Europa aufgesetzt, diese Gesellschaft wird mit einem Volumen von 1 Milliarde £ (ca. 1,35 Milliarden €) ausgestattet und finanziert die deutsche Aeolus. Bericht Herr Wahren von Schneider & Geiwitz, Neu Ulm Dr. Grub bittet den anwesenden Vertreter von Schneider & Geiwitz, Neu Ulm, Herrn Patrick Wahren über Meyrick Cox, sein Angebot und die Insolvenzpläne zu berichten. Herr Wahren weist zunächst völlig berechtigt darauf hin, dass er die kritischen Bemerkungen über Verwalter nicht auf sich und sein Büro bezogen habe, dies wird ihm von der Versammlung klar bestätigt. Herr Wahren berichtet dass mehrere Treffen mit Meyrick Cox vom Büro Geiwitz angestrebt und in Stuttgart, Neu Ulm und London auch durchgeführt wurden. Man hat sich auch mit den Finanzierungspartnern von Herrn Cox beschäftigt und Herr Wahren formuliert "es handelt sich hier nicht um mittelständische Unternehmen sondern um eine ganz andere Dimension ". Er und seine Kollegen von Schneider & Geiwitz sehen auch aufgrund ihrer umfangreichen China Erfahrung keinerlei Grund die Gespräche nicht mit aller Intensität weiter zu verfolgen. Schneider & Geiwitz begrüßt es ausdrücklich dass das Angebot auch die Insolvenzpläne beinhaltet, dass der für die Global Tech I Gesellschaften zuständige Verrwalter Herr Dr. Nerlich von Görg, Köln mitziehen würde und wünscht sich dass der Verwalter der Windreich hier konstruktiv mitzieht um die in dem attraktiven Angebot von Meyrick Cox enthalten Vorgaben auch erfüllen zu können. Mittagspause Fragenblock: Versammlungsleiter Daum: Ziel ist ein gemeinsames Fazit der Anleihegläubiger zu erarbeiten. Kümmerle: Kann man etwas zur Telefonkonferenz, die H. Nieding am 21.5.2016 einberufen hat, sagen? Balz: Diese hat stattgefunden, H. Gerber möchten Sie berichten? Gerber, IG Windreich: [email protected] Vertreter handeln nicht immer in unserem Interesse, wir unterstützen Balz/Grub, wobei die Interessen nicht zu 100% deckungsgleich mit Balz sind, Balz ist Eigenkapital wir sind Fremdkapital, die IGWR ist eine Instanz, die die Anleihegläubiger vertritt. Ziel ist einen Besserungsschein für die Zukunft zu bekommen, die Windreich-Fortführung soll also unterstützt werden. Interessenten können im Verteiler aufgenommen und informiert werden. Bislang haben sich ca. 50 bis 60 Anleiheinhaber mit einem Volumen von 5 bis 6 Mio. € gemeldet. Gerber berichtet zur Telefonkonferenz: Troika = H. Blümle und zwei Vertreter, die Telefonkonferenz sehe ich als Firewall gegen Herrn Balz. Ich bin der Kanzlei Nieding dankbar für ihr Kommen. Frage: Einladung zur Telefonkonferenz war sehr kurzfristig : Für mich war die Telefonkonferenz nur an einer Stelle aussagefähig, ich habe den Eindruck, dass auch die Kanzlei Nieding erkannt hat, dass man an einen Paradigmenwechsel denken sollte, für OneSquare gilt das nicht, OneSquare ist in einem Interessenkonflikt verhangen, die Transparenz fehlt. 9 Vorwurf Müller-Blom: die Einladung zur heutigen Versammlung wäre zu kurzfristig und unabgestimmt erfolgt. Balz: Entschuldigung für die unabgestimmte Einladung, aber es war eilbedürftig, eine Deadline für Merkur war für heute (31.05.2016) angesetzt, ich sah Gefahr im Verzug, den Bedarf blitzschnell zu handeln, da sonst Merkur verkauft werden würde und die Nullquote betoniert wäre. Deshalb habe ich zwar unabgestimmt, jedoch mit 18 Tagen Vorlauf, eingeladen. Danke für die Anwesenheit von Nieding+Barth, dies wertet unsere heutige Versammlung auf. Erneute Frage von H. Kümmerle nach der Telefonkonferenz. Balz: die Telefonkonferenz bestand aus ca. 45 Minuten Monolog zum Thema Illegalität der heutigen Versammlung. 10 Teilnehmer konnten anschließend Fragen stellen, wurden aber bei kritischen Fragen (wie z.B. Jan de Nul vs. DEME, von Fr. Lüdke) einfach stumm geschaltet. Viele Fragen blieben unbeantwortet, da die Teilnehmer nicht zum Zug kamen, jedoch auch die meisten der gestellten Fragen wurden nicht beantwortet, wie z.B. wann ist Baubeginn bei DEME, wieviel Geld kommt rein, was verdienen die Vertreter, wieviel Geld kommt bei Windreich an, wie hoch ist die Quote? Anmerkung eines Teilnehmers: H. Nieding hat in Aussicht gestellt, eine Versammlung einzuberufen. Frage: Die Ausführungen der heutigen Veranstaltung lassen erkennen, dass das Bemühen von H. Blümle im krassen Gegensatz zu seinen Ausführungen auf der Versammlung in Esslingen steht. Wie können wir rechtlich oder öffentlich vorgehen? Das lange Schreiben mit dem H. Blümle die Unrechtmäßigkeit der Versammlung von H. Balz erklärt, wirft die Frage auf, ob er etwas zu verbergen hätte. Müller-Blom/Nieding+Barth: Es ist korrekt, dass H. Blümle heute nicht hier ist, er ist allen Gläubigern gleichermaßen verpflichtet, nicht nur den Anleihegläubigern, insofern kann er nicht auf einer Veranstaltung der Anleihegläubiger erscheinen. Er ist verpflichtet, alle Gläubiger gleichermaßen zu informieren. Wir wirken auf H. Blümle ein, dass er eine Versammlung aller einberuft, um den Informationsbedarf zu decken und Antwort auf Ihre Fragen geben kann, wenn er Auskunft zu laufenden Geschäften geben möchte. Wir als Mitglieder des Gläubigerausschusses dürfen nur das an Informationen weitergeben, was H. Blümle freigegeben hat. Der Informationsanspruch des Gläubigers im Insolvenzverfahren ist beschränkt. Wir als Ihre Vertreter können den Insolvenzverwalter anschreiben und ihn bitte uns Informationen zu gewähren. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet Sachstandsberichte zu veröffentlichen. Dr. Grub: Ich habe kein Verständnis dafür, dass alles geheim gehalten wird. § 161 der Insolvenzordnung schreibt vor: der Schuldner ist bei wesentlichen Aktivitäten zu informieren. Die Vorgehensweise ist für mich nicht verständlich. Dieses Verfahren Willi Balz überall herauszuhalten, alle Protokolle als streng vertraulich zu behandeln, ist für mich unerklärlich. Was steht dagegen, ihm Information zu erteilen? Müller-Blom/Nieding+Barth: H. Balz sagte vorhin: „Ich werde nicht informiert, ich weiß alles.“ Balz wehrt sich: Jetzt verdrehen Sie mir das Wort im Mund! Ich habe das doch alles selbst erfunden, ich brauche um meine Investoren perfekt mit Finanzdaten, Datenräumen, Renditen, technischen Details zu versorgen, euch nicht, auch bringe ich alle Investoren, ihr habt noch keinen gebracht, aber schon viele verjagt. Selbst beide Massedarlehen wurden durch von mir akquirierte Investoren bereitgestellt. 10 Zum unabgestimmten Termin für die heutige Versammlung: Ich hatte aufgrund meiner Erfahrungen nicht die Erwartungshaltung, dass ich von H. Blümle einen Termin vor Weihnachten bekommen hätte. Bis dahin wäre Merkur längst verramscht gewesen. Tränkel: Ich stimme meinen Vorrednern zu, dass der Insolvenzverwalter einen schlechten Job macht. Nach der Insolvenzverordnung muss der Insolvenzverwalter geeignet und geschäftskundig sein, insbesondere nach den bisherigen Ausführungen ist dies bei H. Blümle nicht erkennbar. Die Informationspolitik gegenüber der Gläubiger ist ein Desaster, die Sachstandsberichte sind nicht ausreichend. Insofern sollte insbesondere ein Anleihevertreter einen solchen Insolvenzverwalter nicht zwangsläufig in Schutz nehmen. Es ist Aufgabe der gemeinsamen Vertreter die finanziellen Interessen der Gläubiger zu wahren und nicht die eines wenig geeigneten Insolvenzverwalters. Bei 75 Mio. € Befriedungsquote sind 23 Mio. € (?) schon exorbitant. Zum gemeinsamen Vertreter: ich begrüße das Kommen von H. Müller-Blom, der zweite gemeinsame Vertreter ist kritisch zu sehen, da er möglicherweise durch M&A-Aktivitäten zusätzlich verdienen kann und die Frage gestellt werden muss, wie ist das damit vereinbar, dass er Gläubigerinteressen schützen muss. Für diese immanente Aufgabe wird er bezahlt, vermutlich mit einem 7stelligen Betrag, was für beide gemeinsamen Vertreter gilt. Sollte man sich aufgrund dieses möglichen Interessenkonfliktes sich nur noch auf einen einzigen gemeinsamen Vertreter – die Kanzlei Nieding – beschränkt und damit 1/1,5 Mio. € spart und ob der zweite gemeinsame Vertreter nicht mehr schadet als nützt. Frage: Was können wir als Anleihegläubiger veranlassen, in welchem Zeitrahmen eine Versammlung einzuberufen, wo wir auch Beschlüsse fassen können, die dazu führen, dass unsere Stimme in die Praxis umgesetzt sehen? H. Dr. Grub, Sie sind der Fachmann. Dr. Grub: Sie haben auf jeden Fall die Freiheit nochmals eine Versammlung der Anleihegläubiger einzuberufen, ich bin der Meinung, dass Willi Balz als Geschäftsführer diese einberufen kann, dazu braucht er auch nicht das Forum von 5%. Er kann den Termin mit den gemeinsamen Vertretern abstimmen, Sie können eine Tagesordnung aufsetzen, mit den Beschlüssen, die Sie fassen wollen. Auch die gemeinsamen Vertreter können eine solche Versammlung einberufen. Sie sollten das nicht im Rahmen einer Gläubigerversammlung insgesamt machen, weil hier Ihre Interessen durch die gemeinsamen Vertreter wahrgenommen werden. Müller-Blom, Nieding+Barth: Mit einer Gästekarte können Sie auch an dieser Gläubigerversammlung teilnehmen, Sie hätten jedoch kein Stimmrecht. Zuruf aus der Versammlung: als Gäste haben wir doch nicht einmal ein Fragerecht! Müller-Blom, Nieding+Barth: Ich verstehe, dass Sie Informationen haben wollen, jedoch sitzt derjenige, der die Geschäfte leitet, nicht hier. Derjenige, der die Finanzhoheit, die Vermögenshoheit innehat, ist der Insolvenzverwalter. Frage: Brauchen wir eine weitere Anleihegläubiger-Versammlung, bei der Sie Ihre Informationen, die Sie noch nicht übermittelt haben und bei der wir abstimmen, wer für uns der richtige Interessenvertreter ist, einer, zwei oder keiner? Frage: Zweierlei Interesse der Anleihegläubiger: Zum einen ein Informationsinteresse, dafür brauchen wir nicht nur die Anleihegläubiger, sondern alle Gläubiger? Müller-Blom, Nieding+Barth: Damit Ihnen der Insolvenzverwalter Rede und Antwort stehen kann, brauchen Sie eine große Gläubigerversammlung. 11 Frage weiter: Das zweite Interesse ist unsere Unzufriedenheit; konkret war der Vorschlag, dass H. Günther als Anleihegläubigervertreter aufgrund seiner Interessenkollision abgesetzt werden soll . Konkrete Frage: wäre H. Balz in der Lage diese einzuberufen? Müller-Blom, Nieding+Barth: Ich vertrete zur Einberufung eine andere Rechtsauffassung als Dr. Grub. Balz: Bei Einhaltung aller Müller-Blom-Formalitäten wäre MEG I garantiert längst weg, die Quote garantiert Null. Frage: Was spricht dagegen heute Balz zu bitten eine Anleihegläubiger-Versammlung einzuberufen? Müller-Blom, Nieding+Barth: Wollen Sie für alle vier Anleihen eine Versammlung abhalten oder vier unterschiedliche? WP Norbert Bauer, Stuttgart: Selbstverständlich kann man das Ganze mit einer Versammlung abhandeln. Frage: die zweite Variante der Einberufung wäre lt. Dr. Grub über die 5% der Anleihegläubiger, wäre das aus Ihrer Sicht rechtlich möglich? Müller-Blom, Nieding+Barth: wenn 5% der Anleihegläubiger einer Anleihe sich an den gemeinsamen Vertreter wenden mit dem Einberufungsverlagen und Tagesordnungspunkten, dann ist er per Gesetz dazu gehalten einzuladen. Ein weiterer Punkt wären die finanziellen Aufwendungen, die durch eine Versammlung entstehen (Halle, Prüfung der Unterlagen, wie Sperrvermerke, usw.) Vorschlag e. Anwesenden: 20/25 € Eintritt verlangen Anmerkung aus der Runde: Formalien müssen eingehalten werden. Widerspruch eines Anwesenden: Ich bin gespannt auf Ihren Vorschlag, wie Sie das lösen wollen, wenn Sie dieses Angebot verlieren, haben Sie jeden Rückhalt in der Gläubigerversammlung verloren. Frage an Dr. Grub: Ist es zeitlich machbar und zielführend diesen juristischen Streit mit Abwahl eines Vertreters zu beginnen, da ja der Investor gegebenenfalls abspringen wird, wenn der Baubeginn nicht dieses Jahr erfolgen kann? Dr. Grub: Ich habe ganz bewusst davon abgesehen, hier Beschlüsse zu fassen, wir haben auch in Kauf genommen, dass die Einladungsfrist nicht stimmt, uns ging es ausschließlich darum über die Öffentlichkeit der Anleihegläubiger Druck auszuüben auf den Verwalter, auf den Gläubigerausschuss, hier zu handeln, mit unserem Investor zu sprechen. Ich war der Meinung, dass, wenn wir jetzt eine Anleihegläubigerversammlung hätten mit Beschlüssen, dass diese angefochten werden würden. Dann wäre der gemeinsame Vertreter immer noch im Gläubigerausschuss und hier fallen die Entscheidungen, dieser Vorgang schleppt sich über Monate hin, deshalb habe ich darauf kurzerhand verzichtet und deshalb, H. Müller-Blom, haben wir auch die Einladungsfrist nicht gewahrt. Müller-Blom, Nieding+Barth: Die Frage ist, warum es dann als Anleihegläubiger-Versammlung und nicht als Informationsversammlung bezeichnet wurde. Die Gläubiger, die bei uns angerufen haben, waren sehr verunsichert. H. Balz hat dann noch erläutert, dass man keine Beschlüsse fassen will, es war sehr unsauber formuliert. 12 Dr. Grub: Wir haben mit einer Ablehnung Ihrerseits gerechnet; falls Sie nicht gekommen wären, hätten wir auch so informieren können, es ist und bleibt eine Versammlung der Anleihegläubiger. Balz: Die Tagesordnung sah aber gar keine Beschlüsse vor, daher schließt der gesunde Menschenverstand, dass es eine Informationsveranstaltung ist. Dr. Grub: Wir sind niemandem auf die Füße getreten, außer H. Blümle. Müller-Blom, Nieding+Barth: auch H. Nieding und H. Günther, weil Sie es nicht für erforderlich gehalten haben sie zu informieren, dass sie als Redner auf der Tagesordnung stehen. Unmut bei den Anwesenden: Sie haben doch die Notwendigkeit nicht erkannt, Sie hätten doch den Kauf gegen unsere Interessen durchziehen können. Wir würden heute dasitzen bei einer Nullnummer. Einer der gemeinsamen Vertreter hätte einladen müssen, dann hätten wir diese Diskussion jetzt gar nicht! Bieneck: Angebot von DEME: 50 Mio. €; Quote = 0, also können wir auch gleich darauf verzichten, die 35 Mio. €, die als Nachzahlung kommen, kommen irgendwann in 5 Jahren, wenn es fertig ist? Balz: Wir kennen die Verträge nicht, wenn Merkur nur fertig ist, reicht sicher nicht, sondern: wenn es funktioniert, keine Kostenüberschreitung, keine gravierenden Mängel, keine Bauzeitüberschreitung, … ich gehe nicht davon aus… Bieneck: Können wir den gemeinsamen Vertretern eine konkrete Empfehlung geben, dass sie dieses Angebot im Gläubigerausschuss ablehnen sollen. Grund: Es bringt uns sowieso nur eine Nullquote, deshalb können wir auch gleich ablehnen. Als zweite Empfehlung soll H. Blümle aktiv die Verhandlungen aufnehmen, damit das zweite Angebot zustande kommt. Beschlüsse: Versammlungsleiter Daum formuliert gemeinsam mit Dr.Grub die nachstehenden 4 Empfehlungen und stellt diese zur Abstimmung 1. Empfehlung: Die gemeinsamen Vertreter, die im Gläubigerausschuss sitzen, sollen das Angebot von DEME ablehnen Abstimmung: 1 Gegenstimme (70.000.- € Nominal), 4 Enthaltungen, Rest dafür Dr. Grub: Das genügt, um die Stimmung wiederzugeben, als Empfehlung. 2. Empfehlung: Der Insolvenzverwalter H. Blümle soll die Verhandlungen mit dem Investor aufnehmen und das Angebot Meyrick Cox aktiv weiterverfolgen Abstimmung: keine Gegenstimmen (der Herr, der in Abstimmung 1 gegen diese gestimmt hat, zieht sein Votum zurück und ist für Aufnahme der Verhandlungen), keine Enthaltungen, einstimmige Annahme. 3. Empfehlung: Die Versammlung wünscht, dass für den Fall, dass die Verhandlungen nicht aufgenommen oder abgebrochen werden, dies vom Insolvenzverwalter Blümle detailiert begründet wird. Abstimmung: keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen, einstimmige Annahme. 13 4. Empfehlung: Balz: Die genauen Darlehensstände bei den Banken sind mir nicht bekannt, Antrag auf Abstimmung zum Thema Insolvenzpläne Dr. Grub: Die Versammlung empfiehlt, dass Insolvenzverwalter H. Blümle den Schuldner Willi Balz bei der Erstellung eines Insolvenzplanes aktiv unterstützt und entsprechende Informationen, insbesondere Bankeninformationen, weitergibt. Abstimmung: keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen, einstimmige Annahme Anleihegläubiger fordern massiv Transparenz, Information von Entscheidungen, mit Begründungen Fr. Tränkel: Insolvenzordnung: Schädigung -> Absetzung Dr. Grub: Dies verschärft die Situation, wir möchten mit dem Verwalter zusammenarbeiten. Frage: H. Dr. Grub, wie ist Ihre zeitliche Einschätzung bis ein Insolvenzplan aufgestellt und vom Gläubigerausschuss genehmig wird? Dr. Grub: Voraussetzung ist, dass wir uns mit dem Investor einigen, wir können meines Erachtens innerhalb von 14 Tagen mit den Verwaltern abstimmen, der Prozess der Ausformulierung, Einreichung bei Gericht, Einholung der Stellungnahmen ist in drei Monaten umsetzbar. Kurtz: Sind seitens des BSH kritische Termine einzuhalten? Baubeginn etc.? Balz: Alle Fristen sind entsprechend verlängert, ein Problem sehe ich noch darin, dass das DEMEUmspannwerk nicht zertifiziert ist und wohl auch nicht zertifiziert werden kann. Herr Dr. Grub und Herr Raphael Völk stellen den Mittelflussplan für den Fall DEME und für den Fall Aeolus vor. Balz rechnet bei einem Vertragsabschluss mit Aeolus mit einer Quote von 35 % zahlbar in zwei Raten von 21 % (2016) und 14 % (2019). Im Falle eines Vertragsabschlusses des Insolvenzverwalters mit DEME geht die Quote auf 0 %. Der Kaufpreis für das Merkur-Projekt reiche nicht aus alle Masseverbindlichkeiten und die gesicherten Forderungen zu befriedigen. Anlage 2: Wirtschaftliche Auswirkung des Aeolus Angebotes Herr Daum schließt die Versammlung um 14:46 Uhr, Herr Balz bedankt sich ausdrücklich für den konstruktiven Gesprächsverlauf, die berechtigten Fragen und schöpft aus dieser Versammlung Kraft und Motivation. Protokollführer Versammlungsleiter Andrea Böhm Franz-Bernd Daum 14
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