Wortlautprotokoll Anleihezeichnerversammlung

Gläubigerversammlung der Windreich-Anleihen am 31.05.2016
Begrüßung der Anwesenden durch Herrn Dipl. Wirt. Ing. (FH) Willi Balz.
Balz weist einleitend darauf hin, dass die Kosten der Versammlung nicht der Masse angelastet werden,
ein besorgter Anleiheinhaber hat sich zur Übernahme der Kosten bereit erklärt und hierfür ein Budget
von 1000 € zur Verfügung gestellt.
Vorstellung:
- H. Müller-Blom, Vertreter von Nieding + Barth, dem gemeinsamen Vertreter der 50 Mio. €-Anleihe und
Vorsitzender des Gläubigerausschusses
- H. Wahren, Vertreter des Insolvenzverwalters von W. Balz, H. Geiwitz, Schneider&Geiwitz, Neu-Ulm
- Dr. Grub, Kanzlei Grub Brugger, Stuttgart
- H. Schechinger von der SDK
- Fr. Böhm, Protokoll
- H. Daum, Anleiheinhaber, Wirtschaftsprüfer mit Windkrafterfahrung, Köln, wird zum
Versammlungsleiter bestimmt
Formalien:
Ebenso wird einstimmig beschlossen, Herrn Franz Hubik, Wirtschaftsjournalist vom Handelsblatt,
zuständig für die Energiewirtschaft, zur Versammlung zuzulassen.
96 Anleiheinhaber sind persönlich anwesend
98 sind durch Vollmachten vertreten
194 Anleiheinhaber insgesamt
Nachgewiesenes Volumen:
ca. 18 Mio. € durch die Anwesenden
ca. 24 Mio. € des Volumens der Vollmachten
39 Vollmachten sind auf Dr. Grub erteilt, der Willi Balz vertritt, dies zeigt die breite Unterstützung des
Konzeptes Balz/Grub.
Die restlichen Vollmachten sind auf SDK, Herrn Probst, inviso und Frau Tränkel ausgestellt. Hinzu
kommen 1,7 Mio. € von Herrn Balz privat, welche durch seinen Verwalter Herrn Wahren repräsentiert
werden.
Einleitung Rechtsanwalt Dr. Volker Grub:
1. Dr. Grub stellt sich vor und berichtet, dass ihn Willi Balz im Dezember 2013 zum ersten Mal
aufgesucht habe und er ihm seither in insolvenzrechtlichen Einzelfragen Rat erteilt. Der Grund dafür
war sein Interesse für die erneuerbaren Energien und seine Überzeugung, dass die OffshoreWindkraft eine der besten Lösungen für unsere Energieversorgung ist und dass Willi Balz eine stille
Enteignung über Insolvenzverfahren nicht verdient hat.
Für diese Aussage erntet Dr. Grub Zustimmung.
Drei Dinge hätten ihn besonders gestört:

Sarasin habe als Hausbank den Insolvenzantrag sowohl gegen Windreich GmbH als auch gegen
Willi Balz persönlich gestellt. Sarasin sei mit Windreich außerdem noch mit einem Beratervertrag
1
gebunden gewesen mit dem sie Willi Balz in Finanzierungsfragen unterstützen sollte. Es sei
außergewöhnlich, dass die Hausbank gegen den eigenen Kunden einen Insolvenzantrag stelle.
Der Kredit von Sarasin sei am 30.06.2013 ausgelaufen. Bereits Anfang August 2013 habe Sarasin
für Windreich GmbH einen Insolvenzantrag gestellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Simon sei sein persönlicher Berater, Berater für Windreich und
Treuhänder für das Halten der Geschäftsanteile der Windreich gewesen. Nach
Insolvenzeröffnung habe er sich zunächst geweigert, das Treugut, die Geschäftsanteile der
Windreich GmbH, freizugeben und arbeitete sodann, eventuell bis heute, für den
Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Holger Blümle, gegen Willi Balz.

Die öffentliche Verurteilung als krimineller Bilanzfälscher. Tatsächlich seien alle Bilanzansätze
von den Wirtschaftsprüfern geprüft worden. Willi Balz habe sein gesamtes privates Vermögen
eingesetzt und sich in keiner Weise bereichert.
Dr. Grub teilt mit, dass er für seine Tätigkeit kein Honorar bekommen hat. Dass er dennoch die
Beratung nicht eingestellt habe, sei dem Umstand geschuldet, dass Balz in vielen Punkten Unrecht
geschieht und er ihn nicht im Stich lassen konnte.
2. Zu den Formalien der Versammlung stellte Dr. Grub fest, dass Willi Balz nach § 9 Abs. 1
Schuldverschreibungsgesetz als Geschäftsführer der Windreich berechtigt war, diese
Anleihegläubigerversammlung einzuberufen. Er verweist auf die juristische Literatur und die
Rechtsprechung. Auch § 80 InsO stehe dieser Auffassung nicht entgegen. Danach ginge nur das
Vermögen auf den Insolvenzverwalter über, nicht jedoch die Geschäftsführung.
3. Zur Tätigkeit Willi Balz.
Dr. Grub berichtet, Willi Balz sei ein begabter Techniker und Wegbereiter für die OffshoreWindkraft.
Er sei überzeugt, mit seinen Projekten auf dem richtigen Weg zu sein und hätte dies wohl auch
geschafft, wenn nicht die Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens im
Frühjahr 2013 und die damit verbundene Hausdurchsuchung, die presseöffentlich wurde, seinen Ruf
schlagartig zerstörte. Dies habe weitere Verkäufe wesentlich erschwert.
Dr. Grub berichtet weiter, dass Willi Balz auch nach Insolvenzeröffnung nicht aufgegeben habe. Er
glaube an die Vermögenswerte, die er mit der Entwicklung verschiedener Windkraftprojekte
geschaffen habe. Er sei ursprünglich der Auffassung gewesen, dass diese Werte die Verbindlichkeiten
deutlich übersteigen und dass er seine Gläubiger bei einer guten Verwertung voll befriedigen könne.
Deshalb habe er sich seit der Insolvenzeröffnung unverändert und ausschließlich damit beschäftigt,
Investoren für sein Unternehmen oder auch für einzelne Windkraftprojekte zu finden. Sein
Arbeitstag hätte weiterhin 18 Stunden betragen, noch um 24 Uhr hätten einen E-Mails von Willi Balz
erreicht. Er führte eine Vielzahl von Gesprächen mit Interessenten, reiste, verhandelte, baute
Datenräume auf und pflegte Finanzmodelle, um den Investoren Informationen geben zu können.
Dafür standen ihm nach Eröffnung des privaten Insolvenzverfahrens keine eigenen Mittel mehr zur
Verfügung. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel habe er von guten Freunden und Bekannten
geborgt.
4. Zum Verhältnis Willi Balz zu Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Holger Blümle
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
Dr. Grub äußerste Kritik an der Arbeit des Insolvenzverwalters Holger Blümle. Insolvenzverwalter
Blümle zeigte Balz die kalte Schulter. Er wollte verhindern, dass Balz in irgendeiner Form an
Verhandlungen beteiligt ist. Auch in technischer Hinsicht wünschte er keinen Rat und keine
Informationen von Balz.

Insolvenzverwalter Holger Blümle verlässt das bisherige Büro in Wolfschlugen und mietet sich
Räume in Stuttgart-Vaihingen an, um einen weiteren Kontakt mit Willi Balz zu vermeiden.

Er untersagt Windreich-Mitarbeitern direkten Kontakt mit Balz aufzunehmen und diesem
Informationen zu geben. Informationen erhielt er nur dann, wenn der Insolvenzverwalter
ausdrücklich zustimmte.
Balz erklärt hierzu, dass Blümle insbesondere nicht die notwendigen Angaben zu den
Darlehenskontoständen mitteilte, die Voraussetzung für die Aufstellung von Insolvenzplänen
seien.

Der Insolvenzverwalter hat Sorge, dass Balz Verhandlungen der Insolvenzverwaltung mit
Investoren bekannt werden. Er befürchtet bei diesen Verhandlungen gestört zu werden, deshalb
wird der Gläubigerausschuss zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Die meisten
Dokumente erhalten den Aufdruck „streng vertraulich“. Dies habe dazu geführt, dass Willi Balz
auch die Informationen nicht erhielt, auf die er gem. § 161 InsO bei wesentlichen Geschäften
Anspruch hat.

Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Stuttgart habe sowohl Insolvenzverwalter Holger
Blümle als auch das Gläubigerausschussmitglied Frank Günther Willi Balz einen „Maulkorb“
verpasst. Kritische Äußerungen zu dem Verkaufsprozess Deme wurden ihm untersagt.

Auch Geschäftsführer Werner Heer habe auf Rat des Insolvenzverwalters versucht, der
Rechtsanwaltskanzlei GRUB BRUGGER Äußerungen zu den Geschäftsvorfällen Deme zu
untersagen. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt sei jedoch auf Betreiben der
Kanzlei wieder aufgehoben worden, dies sei auch vom OLG Frankfurt bestätigt worden.

Der Insolvenzverwalter beauftragte den Treuhänder und früheren Berater von Willi Balz,
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Simon, mit der rechtlichen und kaufmännischen Beratung im
Verkaufsprozess MEG I, der damit seine Neutralitätspflichten gegenüber seinem früheren
Auftraggeber verletzt habe (Parteivertrag). So verweigerte Simon über ein halbes Jahr die
Rückgabe der Geschäftsanteile der Windreich GmbH aus dem Treuhandverhältnis mit dem
Hinweis, dass dies von Insolvenzverwalter Blümle nicht gewünscht sei.

Anstatt Willi Balz mit seinen umfassenden technischen und kaufmännischen Kenntnissen zu dem
Verwertungsprojekt des Windkraftprojektes MEG I heranzuziehen, wurde das
Gläubigerausschussmitglied und der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger Frank Günther
mit dessen Unternehmensberatung One Square Advisors beauftragt. Günther habe bisher mit
Offshore Windkraftprojekten keine Erfahrungen.

Insolvenzverwalter Holger Blümle nehme Verhandlungen mit Investoren, die über Willi Balz
vermittelt werden, nicht ernst. Im Gegenteil habe man den Eindruck, dass diese Investoren
abgewehrt werden. Erfahrungen hierzu legen bei der Verwertung des Windkraftparks MEG I vor.
Willi Balz habe im März 2015 die belgische Firma Jan de Nul ein sehr finanzstarkes Unternehmen,
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dass auch beim Bau von OffshoreWindkraftprojekten dabei sei, vermittelt. Jan de Nul habe
dieses Projekt mit 150 Mio. € bewertet und 40 Mio. € für rund 26 % geboten. Auf Drängen von
Balz sei es gelungen, ihn für ein Gespräch mit Vertretern von Jan de Nul zu einem Gespräch nach
Frankfurt zu bekommen. An diesem Gespräch habe sich auch das Gläubigerausschussmitglied
Frank Günther beteiligt. Bei diesem Gespräch sei den Vertretern von Jan de Nul vorgehalten
worden, weshalb dieses Projekt mit 150 Mio. € so hoch eingeschätzt werde. Von Jan de Nul
wurde gefordert, innerhalb eines Tages ein bindendes Angebot vorzulegen. Die Frist wurde auf
Vorstellung der Vertreter nochmals um drei Tage verlängert. Trotz eines Angebotes entscheidet
sich Insolvenzverwalter Blümle für DEME.

Grub kritisiert, dass sich Blümle auch in Presseerklärungen ausgesprochen aggressiv gegen Willi
Balz geäußert habe, indem er immer wieder das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
und die dort erhobenen Vorwürfe thematisiert habe. Eine solche Kritik sei auch kontraproduktiv
für seine eigenen Verkaufsprozesse.

Über den Investor Meyrick Cox sei im März 2016 für die drei Windparks MEG I, Global Tech I und
Arthur ein Kaufpreis von 332 Mio. € genannt worden. Außerdem sei Cox bereit gewesen, weitere
10 Mio. € für das Insolvenzverfahren von Willi Balz persönlich zur Verfügung zu stellen.
Insolvenzverwalter Holger Blümle habe jedoch jegliche persönliche Verhandlungen mit Meyrick
Cox über dieses Angebot verweigert, weil er mit anderen Investoren für das Windkraftprojekt
MEG I Verhandlungsexklusivität vereinbart habe. Dr. Grub kritisiert, dass die Vereinbarung einer
Verhandlungsexklusivität im Insolvenzverfahren außergewöhnlich sei, normalerweise werde
Abschlussexklusivität vereinbart. Diese Haltung sei sowohl ihm persönlich als auch Willi Balz
unverständlich, kritisiert Grub. Dies sei auch der Grund gewesen, weshalb diese
Anleihegläubigerversammlung kurzfristig einberufen wurde. Insolvenzverwalter Blümle habe bis
Ende Mai einen möglichen Verkauf von MEG I angekündigt. Mit der heute einberufenen
Anleihegläubigerversammlung soll auf Insolvenzverwalter Blümle Druck ausgeübt werden. Dies
sei der Zweck der heutigen Versammlung.
Dr. Grub erntet großen Zuspruch für sein Plädoyer.
Einwurf: Müller-Blom/Nieding+Barth:
Die gemeinsamen Vertreter arbeiten bislang auch kostenlos für Sie als Anleihegläubiger, bisher haben
wir in dieser Tätigkeit noch kein Geld gesehen, das möchte ich auch einmal zu bedenken geben.
Herr Probst: das heißt aber nicht, dass Sie kein Geld kriegen…
Müller-Blom/Nieding+Barth: Die Frage ist, wann das irgendwann sein wird, wir haben ja die laufenden
Kosten, wir haben doch die Anfragen und wir arbeiten auch für Sie kostenlos.
H. Probst u. andere äußern ihren Unmut: aber Sie bekommen ja Ihr Geld, H. Balz bekommt nie sein Geld.
Sie bekommen es im Zuge der Abwicklung in jedem Fall, schon von Gesetz wegen, Sie haben doch
Vorrang.
Fr. Tränkel: Wie haben sich die gemeinsamen Vertreter H. Günther, OSA OneSquareAdvisors, München
und Nieding positioniert bei Ablehnung dieser Verhandlungen?
Keine Antwort.
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Dr. Grub: Positiver Aspekt: H. Nieding hat sich gemeldet und Grub/Balz zusammen mit dem Investor zu
einem positiv verlaufenen Gespräch in Frankfurt eingeladen, bei dem auch H. Günther telefonisch
zugeschaltet war. Das Gespräch soll Anfang Juni weitergeführt werden …
Müller-Blom/Nieding+Barth: … mit dem gesamten Gläubigerausschuss. Kollege Nieding hat sich dafür
eingesetzt, dass Meyrick Cox, London, der das 342 Mio. € Angebot unterbreitet hat, sich dem gesamten
Gläubigerausschuss persönlich präsentieren und sein Angebot auf diesem Wege damit automatisch
erstmals auch Herrn Verwalter Blümle vorstellen kann. (Termin ist für 6. Juni 2016 vorgesehen.)
Konsul M. Blechner (Konsul für Polen, in CH, Zürich): Darf H. Blümle im Namen der Gesellschaft, für die
es einen Geschäftsführer gibt, eine Exklusivitätsvereinbarung mit einem Investor abschließen und wenn
ja, für wie lange? Und wenn er das macht, ist er nicht den Gläubigern oder den Gläubigervertretern wie
auch dem Geschäftsführer auskunftspflichtig? Könnte man da nicht eine einstweilige Verfügung erwirken
gegen H. Blümle in Bezug auf diese Exklusivvereinbarung?
Grub: Ich kenne die Exklusiv-Vereinbarung nicht, auf jeden Fall ist das ungewöhnlich.
Konsul M. Blechner: Muss sich ein Insolvenzverwalter an eine Exklusivitätsverpflichtung halten? Weil er
ja anders agieren kann als ein normaler Gesellschafter.
Dr. Grub: Sie ist nicht offengelegt…,
Konsul M. Blechner: Aber man könnte doch versuchen über einen gerichtlichen Einspruch, irgendetwas,
bei irgendeinem, uns wohlgesonnenen Gericht, …
Grub: Also ich darf Ihnen dazu sagen, dass ich jetzt mehr auf Sie vertraut habe als auf die Gerichte.
Balz: Wir haben großen Zeitdruck, weil sich die Einspeisevergütung reduziert, wir müssen
schnellstmöglich ans Netz mit dem Windpark, egal ob 5 MW, 6 MW, Siemens, Senvion oder Areva. H.
Günther konnte bei der Telefonkonferenz noch nicht einmal einen Baubeginn nennen. Eine
Gerichtsentscheidung, selbst wenn sie positiv wäre: ein Jahr später mit dem Windpark ans Netz reduziert
den Wert um weitere zig Mio. €.
Frage: Lagen die Angebote von Jan de Nul und das neueste des britischen Investors dem
Gläubigerausschuss vor? Und wenn ja, wie wurde dann entschieden?
Dr. Grub: Jan de Nul lag dem Gläubigerausschuss vor und es wurde dann entschieden zugunsten von
DEME, aber wir wissen nicht aufgrund welcher Informationslage, es kommt darauf an wie der Verwalter
den Gläubigerausschuss informiert. Und beim britischen Investor Meyrick Cox hat ja nun der
Gläubigerausschussvorsitzende H. Nieding die Verhandlungen statt des Verwalters aufgenommen, also
eindeutiger kann so etwas gar nicht sein.
Frage: Kann es sein, wenn Mitglieder des Gläubigerausschusses Provision bekommen, z.B. aus dem
DEME-Deal, dass eine subjektive Beeinflussung des Gläubigerausschusses vorgegeben ist?
Dr. Grub: Das wäre nur ein Mitglied, die anderen könnten anders entscheiden.
Balz: Wobei ein weiteres Mitglied ist Sarasin, die haben sowieso Freude am Untergang mittelständischer
Unternehmer…
Dr. Grub: Nein, am Untergang von Ihnen!
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Frage: Wenn der Gläubigerausschuss überzeugt ist vom britischen Investor, welche Möglichkeit hat er H.
Blümle zu zwingen die Verhandlungen aufzunehmen?
Dr. Grub: Grundsätzlich bedürfen Geschäfte in dieser Größenordnung der Zustimmung des
Gläubigerausschusses. Wenn der Gläubigerausschuss Blümle diese Zustimmung verweigert, kann er nicht
verkaufen. Und ich gehe davon aus, dass der Gläubigerausschuss, wenn er jetzt die Verhandlungen
selber führt, möglicherweise davon Gebrauch macht. Ich bin mir fast sicher, sonst würde er sich nicht so
weit aus dem Fenster lehnen. H. Müller-Blom darf ich das so …
Müller-Blom/Nieding+Barth: … In der Tat, Kollege Nieding betreibt das massiv und wirkt auch an dieser
Stelle auf den Insolvenzverwalter ein mit seinen Möglichkeiten und ruft den Insolvenzverwalter auch zur
Raison dementsprechend. Aber Sie dürfen nicht vergessen, in diesem Gremium hat man auch nur
begrenzte Möglichkeiten und H. Nieding hat jetzt diesen Parallelprozess, wenn man es so nennen
möchte, auch am Insolvenzverwalter vorbei, als Vorsitzender des Gläubigerausschusses in die Wege
geleitet, um auch in der Tat die Alternativangebote mit einzubeziehen, weil das gemeinsame Interesse
ein möglichst hoher Erlös ist. Da sprechen wir alle eine Sprache.
Balz: H. Blümle berichtet regelmäßig z.B. im Gläubigerausschuss, der Investor könne ja nichts taugen und
nicht gut informiert sein, da dieser mit ihm nicht verhandelt habe bzw. seine Datenräume nicht besuche.
Ich als Gründer der Windreich und Macher der Windparks kann mein eigenes Produkt viel kompetenter
präsentieren als der Insolvenzverwalter. Immerhin kamen bislang ja alle Investoren wie Kaiser/Seawind,
Ping An, die größte chinesische Versicherung und jetzt Meyrick Cox von mir. Ursprünglich auch DEME,
jedoch mit 60 Mio. € für 33 %, also 180 Mio. € Bewertung, statt wie von
Herrn Blümle dann für 6.500,- € (in Worten ; Sechstausendfünfhundert Euro ) für 26 % !!!
Mit solchen Argumenten erzeugt H. Blümle im Gläubigerausschuss Negativstimmung. Herr Blümle
erzählt, meine Investoren wären Luftnummern, Ping An wieder eine Balz-Ente, diesmal eine Peking-Ente.
Cox hat in der Tat mit Blümle keine Due Diligence durchgeführt, kennt die Projekte aber in- und
auswendig. Die Investoren bevorzugen motivierte, kompetente Fachleute und nicht desinteressierte
Verwalter als Gesprächspartner.
Balz: Danke an Sie fürs Zuhören, danke an Dr. Grub für die exzellente Zusammenfassung, kürzer,
komprimierter und zutreffender kann man diese unglaublichen Sachverhalte nicht darstellen. Genauso
war es. Als Unternehmer, der die besten Windparks bauen und auch verkaufen kann, ist das auf Dauer
nicht auszuhalten.
Beifall
Ich habe mein gesamtes, erhebliches Privatvermögen verloren, die größte Perle war die Windreich, ich
bin jedoch motivierter denn je, zurückzukommen, denn dann kommt auch die ganze Wahrheit ans Licht.
Daher finde ich es klasse, dass wir die heutige Versammlung mit überwältigender Teilnahme
durchführen.
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Werte der Projekte:
Es wurden ja immer die Werte meiner Projekte kritisiert, dabei haben wir das beste Beispiel für den
Werteverlauf im eigenen Haus: Global Tech I. Das Projekt ist im September letzten Jahres feierlich
eröffnet worden. Von den 80 Maschinen sind 76 im vollautomatischen, stabilen Betrieb und laufen wie
ein Uhrwerk, 4 haben gerade eine große Inspektion, sodass wir in etwa einem Monat alle 80 Maschinen
perfekt am Laufen haben werden. Fantastisch sind die Windverhältnisse, fast 5.000 Volllaststunden. Der
Weg zu so einem Projekterfolg ist lang, 14 Jahre, dieses Projekt hat einen Wert von 2,5 Milliarden €
erreicht und ist hier in Wolfschlugen entstanden. Es dauerte 8 Jahre für die Genehmigung, 1 Jahr für die
Beschaffung von 800 Mio. € Eigenkapital, 1 Jahr für die Projektfinanzierung mit über 1 Mrd. €, 1 Jahr
Bauvorbereitung, 2 Jahre für die Baudurchführung. Sie können sich vorstellen: 14 Jahre Projektlaufzeit,
da sind viele Hürden zu nehmen und Entscheidungen zu fällen, insbesondere technische. Es gibt nur zwei
Windparkbauer weltweit – beide in Deutschland ansässig (die Firma Bard in Cuxhafen und Windreich in
Wolfschlugen) - die erkannt haben, dass man für höchste Erträge küstenferne Parks bauen muss und
dass die Windverhältnisse, wenn man Offshore-Windparks in Küstennähe baut, ähnlich sind wie an Land,
d.h. bevor man in 10 km Abstand von der Küste baut, baut man lieber gleich am Strand.
Diese beiden weitsichtigen Unternehmen, Fa. Bard – seit ein paar Jahren ist das Projekt in den Händen
von Unicredit - und unser Global Tech I, haben sich überhaupt in solche Küstenentfernungen und
Wassertiefen vorgewagt. Wir haben 110 km Luftlinie Küstenentfernung von Norderney, mit unserem
Serviceschiff und dem Errichtungsschiff von Bremerhaven fahren wir 180 km weit.
Damit hat man die besten Windverhältnisse, die Hürden beim Aufbau – Wassertiefe, Welle, Wind – das
ist hinterher, wenn der Park läuft, 25 Jahre lang bezüglich der Windverhältnisse ein Segen, weil man mit
Abstand die besten laminaren Winde weltweit antrifft. Das Projekt Global Tech I ist gelungen, darauf
müsste man aufbauen. Immerhin hat Bard 3 Jahre länger gebraucht, hat 900 Mio. € teurer gebaut und an
den falschen Stellen gespart, deren Umspannwerk läuft eher instabil, brennt gelegentlich und unseres
läuft absolut stabil, man hat 80 Windkraftanlagen, jedoch nur ein Umspannwerk – und das von Merkur
ist noch schlechter gebaut als das von Bard. Hier muss voller Fokus auf dessen höchste Qualität gelegt
werden, denn wenn das Umspannwerk nicht funktioniert, steht der ganze Park und dann fehlen 1 Mio. €
pro Tag, daher haben wir hohe Redundanz eingebaut, wir haben vier Transformatoren mit je 120 MW,
statt einem mit 400 MW; wenn dann einer Service hat, können wir mit den anderen drei mit 360 MW
fahren oder sogar in der leichten Überlast mit fast 400 MW. Also technisch haben wir uns viel Mühe
gegeben, viele Gedanken gemacht, die Lernkurve von 1000 Onshore-Anlagen, elektrotechnische
Erfahrung einfließen lassen (ich habe vor dem Studium Elektroniker gelernt), es hat sich alles bewährt. Es
ist einfach „state of the art“ weltweit, Global Tech I. Und jetzt wäre es ja logisch darauf aufzubauen, die
wenigen Schwachstellen, die man doch drin hatte zu beseitigen und mit dieser Lernkurve das
Meisterstück abzuliefern: MEG I. Aber jetzt glauben Verwalter und Advisors, sie könnten diese
jahrzehntelange Erfahrung, die sich ja nicht nur durch Studium und durch Beruf ergibt, sondern auch
durch Segelfliegen und Regattasegeln, ersetzen; aber das kann man nicht ersetzen … ich glaube, ich bin
geboren Offshore-Windparks zu bauen, durch meinen ganzen bisherigen Lebensweg.
Das Umspannwerk ist so schwer – es wiegt 4.000 Tonnen -, dass zu dieser Zeit kein Schiffskran dieses
Gewicht heben konnte, also mussten wir es selbstschwimmend bauen, es ist quasi selbst ein Schiff, hat
einen Stahlkörper, schwimmt und die Füße, auf denen sich das Umspannwerk 20 m aus dem Wasser
hebt, schauen vor der Errichtung nach oben und über Seilumlenkungen kann sich das Umspannwerk
selbst errichten.
Zu den Werten, für die sich Investoren interessieren:
Anlage 1: Global Tech I
7
Die Wertentwicklung von Global Tech I stellt sich wie folgt dar:
Mit Projektfortschritt steigt der Wert, die Risiken reduzieren sich und es kommen weitere
Investorenklassen in Frage. Global Tech I ist am Netz und jetzt kann jeder konservative Pensionsfond,
jede Versicherung mit z.B. 8% Rendite nach Steuer hier einsteigen. Und deswegen laufen die Preise ja
hoch, wir hatten relativ früh einen kleinen Pensionsfond mit der Samag, dann steht hier eine chinesische
Versicherung, das ist die, die H. Blümle abgebürstet und als Pekingente bezeichnet hat. Doch diese
Versicherung ist 10x größer als die Allianz Versicherung mit europäischem Management, einer
Repräsentanz in Frankfurt, ich habe mit den Managern über Monate hinweg intensivste Gespräche
geführt, es war eine Due Diligence Kommission da, sogar ein Vorstand ist, um zu prüfen, ob das alles gut
läuft und um sein Gesicht zu zeigen, von Hongkong nach Europa gekommen, wir waren in Hamburg beim
Management von Global Tech, wir sind gemeinsam über die Nordsee geflogen, wir haben in Frankfurt
Meetings gehabt mit den Anwälten der Versicherung, der Investor reist aus China an, war eine Woche in
Deutschland, doch H. Blümle konnte es sich nicht einrichten. Dr. Grub sagte daraufhin sein Kommen zu:
diese Blamage können wir uns nicht antun, Dr. Grub kam nach Frankfurt, hat bei der Legal Due Diligence
unsere Interessen vertreten, hat sich gezeigt, war sehr hilfreich, doch dieser Investor wurde von H.
Blümle mit seiner 51%-Stimmen-Mehrheit in der GTU 2 GmbH durch einen weiteren Insolvenzantrag
ausgebremst. Begründung: weit und breit kein Investor in Sicht! Man hätte vier Insolvenzen beenden
können mit diesem Einstieg – Windreich noch nicht, aber vier andere und stattdessen hat man eine
fünfte ausgelöst, die der GTU 2 GmbH.
Das ereignete sich über die Jahreswende 2015/16, Due Diligence war Mitte Januar, Mitte Februar war
dann klar, dass H. Blümle diesen Investor auch abgeschossen hatte. Daraufhin habe ich mich maximal
intensiv um einen Investor bemüht, der alle Insolvenzen mit einem Schlag beenden kann und mit dem
ich schon seit Sommer 2015 in Kontakt war: Aeolus.
Durch das vorangegangene Angebot wusste Aeolus, dass sie mehr bieten müssen als 180 Mio. €. Das
Projekt ist so klasse, dass die Investoren trotz Blümle zur Stange halten. Für MEG I folgern wir also, der
Preis darf nicht unter 140 Mio. € liegen, eigentlich über 200 Mio. €, aber jetzt sind wir insolvent, wir
haben Bauzeitverzögerungen, vor allem droht jetzt die Gefahr, dass wir aus dem alten Einspeiseregime
herausfallen; die 100%-Quote hätten wir mit Jan de Nul locker geschafft, davon bin ich fest überzeugt.
Wir hätten nämlich zusätzlich zum Kaufpreis ein Budget gehabt um sofort den Bau zu beginnen. Die
Auswirkung wäre gewesen, dass wir Ende 2017 zumindest den größten Teil des Parks am Netz gehabt
hätten. Nachdem jetzt ein Jahr verstrichen ist, schaffen wir diese Frist nur noch mit einem
elektrotechnisch ganz raffinierten Konzept.
Fakt ist: die 100%-Quote – sorry, es lag definitiv nicht am Projektwert und nicht an mir, ich habe alles
getan – die ist nicht mehr möglich und vermasselt haben das diejenigen, die sich
für DEME mit 6.500.- € und gegen die 40.000.000.- € Von Jan de Nul entschieden haben.
Der Projektwert heute ist um die 140 Mio. € zu sehen, nicht bei 50 Mio. € wie bei Merkur.
Jetzt zum Aeolus-Angebot:
Im September 2015 gab es bereits ein Memorandum of understanding. Zu dieser Zeit hatte jedoch der
Investor seine Dealstruktur noch nicht bereit und auch die Finanzierungszusage nicht, auch die Due
Diligence Prozesse standen am Anfang.
Am 18.09.2015 wurde das Memorandum of understanding unterschrieben, nach umfangreichen
Verhandlungen und vielen Gesprächen mit allen wichtigen Zulieferern, kam am 03.03.2016 die
Finanzierungszusage (Balz zeigt auf dem Bildschirm das MoU, die Finanzierungsbestätigung vom 03.03.
über 1 Mrd. £, die ausdrücklich auch das Projekt Aeolus vorsieht, sowie das vom Büro Schneider &
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Geiwitz ausgearbeitete Binding Offer über 342 Mio. € und bittet die Anwesenden die Namen nicht zu
verbreiten).
Dieser Investor kauft nicht mit eigenem Geld, er hat in London eine Holding für Investitionen in
erneuerbare Energien in Europa aufgesetzt, diese Gesellschaft wird mit einem Volumen von 1 Milliarde £
(ca. 1,35 Milliarden €) ausgestattet und finanziert die deutsche Aeolus.
Bericht Herr Wahren von Schneider & Geiwitz, Neu Ulm
Dr. Grub bittet den anwesenden Vertreter von Schneider & Geiwitz, Neu Ulm, Herrn Patrick Wahren
über Meyrick Cox, sein Angebot und die Insolvenzpläne zu berichten. Herr Wahren weist zunächst völlig
berechtigt darauf hin, dass er die kritischen Bemerkungen über Verwalter nicht auf sich und sein Büro
bezogen habe, dies wird ihm von der Versammlung klar bestätigt. Herr Wahren berichtet dass mehrere
Treffen mit Meyrick Cox vom Büro Geiwitz angestrebt und in Stuttgart, Neu Ulm und London auch
durchgeführt wurden. Man hat sich auch mit den Finanzierungspartnern von Herrn Cox beschäftigt und
Herr Wahren formuliert "es handelt sich hier nicht um mittelständische Unternehmen sondern um eine
ganz andere Dimension ". Er und seine Kollegen von Schneider & Geiwitz sehen auch aufgrund ihrer
umfangreichen China Erfahrung keinerlei Grund die Gespräche nicht mit aller Intensität weiter zu
verfolgen. Schneider & Geiwitz begrüßt es ausdrücklich dass das Angebot auch die Insolvenzpläne
beinhaltet, dass der für die Global Tech I Gesellschaften zuständige Verrwalter Herr Dr. Nerlich von Görg,
Köln mitziehen würde und wünscht sich dass der Verwalter der Windreich hier konstruktiv mitzieht um
die in dem attraktiven Angebot von Meyrick Cox enthalten Vorgaben auch erfüllen zu können.
Mittagspause
Fragenblock:
Versammlungsleiter Daum: Ziel ist ein gemeinsames Fazit der Anleihegläubiger zu erarbeiten.
Kümmerle: Kann man etwas zur Telefonkonferenz, die H. Nieding am 21.5.2016 einberufen hat, sagen?
Balz: Diese hat stattgefunden, H. Gerber möchten Sie berichten?
Gerber, IG Windreich: [email protected]
Vertreter handeln nicht immer in unserem Interesse, wir unterstützen Balz/Grub, wobei die Interessen
nicht zu 100% deckungsgleich mit Balz sind, Balz ist Eigenkapital wir sind Fremdkapital, die IGWR ist eine
Instanz, die die Anleihegläubiger vertritt. Ziel ist einen Besserungsschein für die Zukunft zu bekommen,
die Windreich-Fortführung soll also unterstützt werden. Interessenten können im Verteiler
aufgenommen und informiert werden. Bislang haben sich ca. 50 bis 60 Anleiheinhaber mit einem
Volumen von 5 bis 6 Mio. € gemeldet.
Gerber berichtet zur Telefonkonferenz: Troika = H. Blümle und zwei Vertreter, die Telefonkonferenz sehe
ich als Firewall gegen Herrn Balz.
Ich bin der Kanzlei Nieding dankbar für ihr Kommen.
Frage: Einladung zur Telefonkonferenz war sehr kurzfristig :
Für mich war die Telefonkonferenz nur an einer Stelle aussagefähig, ich habe den Eindruck, dass auch die
Kanzlei Nieding erkannt hat, dass man an einen Paradigmenwechsel denken sollte, für OneSquare gilt
das nicht, OneSquare ist in einem Interessenkonflikt verhangen, die Transparenz fehlt.
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Vorwurf Müller-Blom: die Einladung zur heutigen Versammlung wäre zu kurzfristig und unabgestimmt
erfolgt.
Balz: Entschuldigung für die unabgestimmte Einladung, aber es war eilbedürftig, eine Deadline für
Merkur war für heute (31.05.2016) angesetzt, ich sah Gefahr im Verzug, den Bedarf blitzschnell zu
handeln, da sonst Merkur verkauft werden würde und die Nullquote betoniert wäre. Deshalb habe ich
zwar unabgestimmt, jedoch mit 18 Tagen Vorlauf, eingeladen.
Danke für die Anwesenheit von Nieding+Barth, dies wertet unsere heutige Versammlung auf.
Erneute Frage von H. Kümmerle nach der Telefonkonferenz.
Balz: die Telefonkonferenz bestand aus ca. 45 Minuten Monolog zum Thema Illegalität der heutigen
Versammlung. 10 Teilnehmer konnten anschließend Fragen stellen, wurden aber bei kritischen Fragen
(wie z.B. Jan de Nul vs. DEME, von Fr. Lüdke) einfach stumm geschaltet. Viele Fragen blieben
unbeantwortet, da die Teilnehmer nicht zum Zug kamen, jedoch auch die meisten der gestellten Fragen
wurden nicht beantwortet, wie z.B. wann ist Baubeginn bei DEME, wieviel Geld kommt rein, was
verdienen die Vertreter, wieviel Geld kommt bei Windreich an, wie hoch ist die Quote?
Anmerkung eines Teilnehmers: H. Nieding hat in Aussicht gestellt, eine Versammlung einzuberufen.
Frage: Die Ausführungen der heutigen Veranstaltung lassen erkennen, dass das Bemühen von H. Blümle
im krassen Gegensatz zu seinen Ausführungen auf der Versammlung in Esslingen steht. Wie können wir
rechtlich oder öffentlich vorgehen? Das lange Schreiben mit dem H. Blümle die Unrechtmäßigkeit der
Versammlung von H. Balz erklärt, wirft die Frage auf, ob er etwas zu verbergen hätte.
Müller-Blom/Nieding+Barth: Es ist korrekt, dass H. Blümle heute nicht hier ist, er ist allen Gläubigern
gleichermaßen verpflichtet, nicht nur den Anleihegläubigern, insofern kann er nicht auf einer
Veranstaltung der Anleihegläubiger erscheinen. Er ist verpflichtet, alle Gläubiger gleichermaßen zu
informieren. Wir wirken auf H. Blümle ein, dass er eine Versammlung aller einberuft, um den
Informationsbedarf zu decken und Antwort auf Ihre Fragen geben kann, wenn er Auskunft zu laufenden
Geschäften geben möchte.
Wir als Mitglieder des Gläubigerausschusses dürfen nur das an Informationen weitergeben, was H.
Blümle freigegeben hat. Der Informationsanspruch des Gläubigers im Insolvenzverfahren ist beschränkt.
Wir als Ihre Vertreter können den Insolvenzverwalter anschreiben und ihn bitte uns Informationen zu
gewähren. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet Sachstandsberichte zu veröffentlichen.
Dr. Grub: Ich habe kein Verständnis dafür, dass alles geheim gehalten wird. § 161 der Insolvenzordnung
schreibt vor: der Schuldner ist bei wesentlichen Aktivitäten zu informieren. Die Vorgehensweise ist für
mich nicht verständlich. Dieses Verfahren Willi Balz überall herauszuhalten, alle Protokolle als streng
vertraulich zu behandeln, ist für mich unerklärlich. Was steht dagegen, ihm Information zu erteilen?
Müller-Blom/Nieding+Barth: H. Balz sagte vorhin: „Ich werde nicht informiert, ich weiß alles.“
Balz wehrt sich: Jetzt verdrehen Sie mir das Wort im Mund!
Ich habe das doch alles selbst erfunden, ich brauche um meine Investoren perfekt mit Finanzdaten,
Datenräumen, Renditen, technischen Details zu versorgen, euch nicht, auch bringe ich alle Investoren,
ihr habt noch keinen gebracht, aber schon viele verjagt.
Selbst beide Massedarlehen wurden durch von mir akquirierte Investoren bereitgestellt.
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Zum unabgestimmten Termin für die heutige Versammlung: Ich hatte aufgrund meiner Erfahrungen
nicht die Erwartungshaltung, dass ich von H. Blümle einen Termin vor Weihnachten bekommen hätte. Bis
dahin wäre Merkur längst verramscht gewesen.
Tränkel: Ich stimme meinen Vorrednern zu, dass der Insolvenzverwalter einen schlechten Job macht.
Nach der Insolvenzverordnung muss der Insolvenzverwalter geeignet und geschäftskundig sein,
insbesondere nach den bisherigen Ausführungen ist dies bei H. Blümle nicht erkennbar. Die
Informationspolitik gegenüber der Gläubiger ist ein Desaster, die Sachstandsberichte sind nicht
ausreichend. Insofern sollte insbesondere ein Anleihevertreter einen solchen Insolvenzverwalter nicht
zwangsläufig in Schutz nehmen. Es ist Aufgabe der gemeinsamen Vertreter die finanziellen Interessen
der Gläubiger zu wahren und nicht die eines wenig geeigneten Insolvenzverwalters. Bei 75 Mio. €
Befriedungsquote sind 23 Mio. € (?) schon exorbitant. Zum gemeinsamen Vertreter: ich begrüße das
Kommen von H. Müller-Blom, der zweite gemeinsame Vertreter ist kritisch zu sehen, da er
möglicherweise durch M&A-Aktivitäten zusätzlich verdienen kann und die Frage gestellt werden muss,
wie ist das damit vereinbar, dass er Gläubigerinteressen schützen muss. Für diese immanente Aufgabe
wird er bezahlt, vermutlich mit einem 7stelligen Betrag, was für beide gemeinsamen Vertreter gilt.
Sollte man sich aufgrund dieses möglichen Interessenkonfliktes sich nur noch auf einen einzigen
gemeinsamen Vertreter – die Kanzlei Nieding – beschränkt und damit 1/1,5 Mio. € spart und ob der
zweite gemeinsame Vertreter nicht mehr schadet als nützt.
Frage: Was können wir als Anleihegläubiger veranlassen, in welchem Zeitrahmen eine Versammlung
einzuberufen, wo wir auch Beschlüsse fassen können, die dazu führen, dass unsere Stimme in die Praxis
umgesetzt sehen? H. Dr. Grub, Sie sind der Fachmann.
Dr. Grub: Sie haben auf jeden Fall die Freiheit nochmals eine Versammlung der Anleihegläubiger
einzuberufen, ich bin der Meinung, dass Willi Balz als Geschäftsführer diese einberufen kann, dazu
braucht er auch nicht das Forum von 5%. Er kann den Termin mit den gemeinsamen Vertretern
abstimmen, Sie können eine Tagesordnung aufsetzen, mit den Beschlüssen, die Sie fassen wollen.
Auch die gemeinsamen Vertreter können eine solche Versammlung einberufen. Sie sollten das nicht im
Rahmen einer Gläubigerversammlung insgesamt machen, weil hier Ihre Interessen durch die
gemeinsamen Vertreter wahrgenommen werden.
Müller-Blom, Nieding+Barth: Mit einer Gästekarte können Sie auch an dieser Gläubigerversammlung
teilnehmen, Sie hätten jedoch kein Stimmrecht.
Zuruf aus der Versammlung: als Gäste haben wir doch nicht einmal ein Fragerecht!
Müller-Blom, Nieding+Barth: Ich verstehe, dass Sie Informationen haben wollen, jedoch sitzt derjenige,
der die Geschäfte leitet, nicht hier. Derjenige, der die Finanzhoheit, die Vermögenshoheit innehat, ist der
Insolvenzverwalter.
Frage: Brauchen wir eine weitere Anleihegläubiger-Versammlung, bei der Sie Ihre Informationen, die Sie
noch nicht übermittelt haben und bei der wir abstimmen, wer für uns der richtige Interessenvertreter ist,
einer, zwei oder keiner?
Frage: Zweierlei Interesse der Anleihegläubiger: Zum einen ein Informationsinteresse, dafür brauchen
wir nicht nur die Anleihegläubiger, sondern alle Gläubiger?
Müller-Blom, Nieding+Barth: Damit Ihnen der Insolvenzverwalter Rede und Antwort stehen kann,
brauchen Sie eine große Gläubigerversammlung.
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Frage weiter: Das zweite Interesse ist unsere Unzufriedenheit; konkret war der Vorschlag, dass H.
Günther als Anleihegläubigervertreter aufgrund seiner Interessenkollision abgesetzt werden soll .
Konkrete Frage: wäre H. Balz in der Lage diese einzuberufen?
Müller-Blom, Nieding+Barth: Ich vertrete zur Einberufung eine andere Rechtsauffassung als Dr. Grub.
Balz: Bei Einhaltung aller Müller-Blom-Formalitäten wäre MEG I garantiert längst weg, die Quote
garantiert Null.
Frage: Was spricht dagegen heute Balz zu bitten eine Anleihegläubiger-Versammlung einzuberufen?
Müller-Blom, Nieding+Barth: Wollen Sie für alle vier Anleihen eine Versammlung abhalten oder vier
unterschiedliche?
WP Norbert Bauer, Stuttgart: Selbstverständlich kann man das Ganze mit einer Versammlung abhandeln.
Frage: die zweite Variante der Einberufung wäre lt. Dr. Grub über die 5% der Anleihegläubiger, wäre das
aus Ihrer Sicht rechtlich möglich?
Müller-Blom, Nieding+Barth: wenn 5% der Anleihegläubiger einer Anleihe sich an den gemeinsamen
Vertreter wenden mit dem Einberufungsverlagen und Tagesordnungspunkten, dann ist er per Gesetz
dazu gehalten einzuladen. Ein weiterer Punkt wären die finanziellen Aufwendungen, die durch eine
Versammlung entstehen (Halle, Prüfung der Unterlagen, wie Sperrvermerke, usw.)
Vorschlag e. Anwesenden: 20/25 € Eintritt verlangen
Anmerkung aus der Runde: Formalien müssen eingehalten werden.
Widerspruch eines Anwesenden: Ich bin gespannt auf Ihren Vorschlag, wie Sie das lösen wollen, wenn
Sie dieses Angebot verlieren, haben Sie jeden Rückhalt in der Gläubigerversammlung verloren.
Frage an Dr. Grub: Ist es zeitlich machbar und zielführend diesen juristischen Streit mit Abwahl eines
Vertreters zu beginnen, da ja der Investor gegebenenfalls abspringen wird, wenn der Baubeginn nicht
dieses Jahr erfolgen kann?
Dr. Grub: Ich habe ganz bewusst davon abgesehen, hier Beschlüsse zu fassen, wir haben auch in Kauf
genommen, dass die Einladungsfrist nicht stimmt, uns ging es ausschließlich darum über die
Öffentlichkeit der Anleihegläubiger Druck auszuüben auf den Verwalter, auf den Gläubigerausschuss,
hier zu handeln, mit unserem Investor zu sprechen. Ich war der Meinung, dass, wenn wir jetzt eine
Anleihegläubigerversammlung hätten mit Beschlüssen, dass diese angefochten werden würden. Dann
wäre der gemeinsame Vertreter immer noch im Gläubigerausschuss und hier fallen die Entscheidungen,
dieser Vorgang schleppt sich über Monate hin, deshalb habe ich darauf kurzerhand verzichtet und
deshalb, H. Müller-Blom, haben wir auch die Einladungsfrist nicht gewahrt.
Müller-Blom, Nieding+Barth: Die Frage ist, warum es dann als Anleihegläubiger-Versammlung und nicht
als Informationsversammlung bezeichnet wurde. Die Gläubiger, die bei uns angerufen haben, waren sehr
verunsichert. H. Balz hat dann noch erläutert, dass man keine Beschlüsse fassen will, es war sehr
unsauber formuliert.
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Dr. Grub: Wir haben mit einer Ablehnung Ihrerseits gerechnet; falls Sie nicht gekommen wären, hätten
wir auch so informieren können, es ist und bleibt eine Versammlung der Anleihegläubiger.
Balz: Die Tagesordnung sah aber gar keine Beschlüsse vor, daher schließt der gesunde
Menschenverstand, dass es eine Informationsveranstaltung ist.
Dr. Grub: Wir sind niemandem auf die Füße getreten, außer H. Blümle.
Müller-Blom, Nieding+Barth: auch H. Nieding und H. Günther, weil Sie es nicht für erforderlich gehalten
haben sie zu informieren, dass sie als Redner auf der Tagesordnung stehen.
Unmut bei den Anwesenden: Sie haben doch die Notwendigkeit nicht erkannt, Sie hätten doch den Kauf
gegen unsere Interessen durchziehen können. Wir würden heute dasitzen bei einer Nullnummer.
Einer der gemeinsamen Vertreter hätte einladen müssen, dann hätten wir diese Diskussion jetzt gar
nicht!
Bieneck: Angebot von DEME: 50 Mio. €; Quote = 0, also können wir auch gleich darauf verzichten, die 35
Mio. €, die als Nachzahlung kommen, kommen irgendwann in 5 Jahren, wenn es fertig ist?
Balz: Wir kennen die Verträge nicht, wenn Merkur nur fertig ist, reicht sicher nicht, sondern: wenn es
funktioniert, keine Kostenüberschreitung, keine gravierenden Mängel, keine Bauzeitüberschreitung, …
ich gehe nicht davon aus…
Bieneck: Können wir den gemeinsamen Vertretern eine konkrete Empfehlung geben, dass sie dieses
Angebot im Gläubigerausschuss ablehnen sollen. Grund: Es bringt uns sowieso nur eine Nullquote,
deshalb können wir auch gleich ablehnen. Als zweite Empfehlung soll H. Blümle aktiv die Verhandlungen
aufnehmen, damit das zweite Angebot zustande kommt.
Beschlüsse:
Versammlungsleiter Daum formuliert gemeinsam mit Dr.Grub die nachstehenden 4 Empfehlungen und
stellt diese zur Abstimmung
1. Empfehlung: Die gemeinsamen Vertreter, die im Gläubigerausschuss sitzen, sollen das Angebot von
DEME ablehnen
Abstimmung: 1 Gegenstimme (70.000.- € Nominal), 4 Enthaltungen, Rest dafür
Dr. Grub: Das genügt, um die Stimmung wiederzugeben, als Empfehlung.
2. Empfehlung: Der Insolvenzverwalter H. Blümle soll die Verhandlungen mit dem Investor aufnehmen
und das Angebot Meyrick Cox aktiv weiterverfolgen
Abstimmung: keine Gegenstimmen (der Herr, der in Abstimmung 1 gegen diese gestimmt hat, zieht
sein Votum zurück und ist für Aufnahme der Verhandlungen), keine Enthaltungen, einstimmige
Annahme.
3. Empfehlung: Die Versammlung wünscht, dass für den Fall, dass die Verhandlungen nicht
aufgenommen oder abgebrochen werden, dies vom Insolvenzverwalter Blümle detailiert begründet
wird.
Abstimmung: keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen, einstimmige Annahme.
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4. Empfehlung:
Balz: Die genauen Darlehensstände bei den Banken sind mir nicht bekannt, Antrag auf Abstimmung
zum Thema Insolvenzpläne
Dr. Grub: Die Versammlung empfiehlt, dass Insolvenzverwalter H. Blümle den Schuldner Willi Balz bei
der Erstellung eines Insolvenzplanes aktiv unterstützt und entsprechende Informationen, insbesondere
Bankeninformationen, weitergibt.
Abstimmung: keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen, einstimmige Annahme
Anleihegläubiger fordern massiv Transparenz, Information von Entscheidungen, mit Begründungen
Fr. Tränkel: Insolvenzordnung: Schädigung -> Absetzung
Dr. Grub: Dies verschärft die Situation, wir möchten mit dem Verwalter zusammenarbeiten.
Frage: H. Dr. Grub, wie ist Ihre zeitliche Einschätzung bis ein Insolvenzplan aufgestellt und vom
Gläubigerausschuss genehmig wird?
Dr. Grub: Voraussetzung ist, dass wir uns mit dem Investor einigen, wir können meines Erachtens
innerhalb von 14 Tagen mit den Verwaltern abstimmen, der Prozess der Ausformulierung, Einreichung
bei Gericht, Einholung der Stellungnahmen ist in drei Monaten umsetzbar.
Kurtz: Sind seitens des BSH kritische Termine einzuhalten? Baubeginn etc.?
Balz: Alle Fristen sind entsprechend verlängert, ein Problem sehe ich noch darin, dass das DEMEUmspannwerk nicht zertifiziert ist und wohl auch nicht zertifiziert werden kann.
Herr Dr. Grub und Herr Raphael Völk stellen den Mittelflussplan für den Fall DEME und für den Fall
Aeolus vor.
Balz rechnet bei einem Vertragsabschluss mit Aeolus mit einer Quote von 35 % zahlbar in zwei Raten von
21 % (2016) und 14 % (2019). Im Falle eines Vertragsabschlusses des Insolvenzverwalters mit DEME geht
die Quote auf 0 %. Der Kaufpreis für das Merkur-Projekt reiche nicht aus alle Masseverbindlichkeiten und
die gesicherten Forderungen zu befriedigen.
Anlage 2: Wirtschaftliche Auswirkung des Aeolus Angebotes
Herr Daum schließt die Versammlung um 14:46 Uhr, Herr Balz bedankt sich ausdrücklich für den
konstruktiven Gesprächsverlauf, die berechtigten Fragen und schöpft aus dieser Versammlung Kraft und
Motivation.
Protokollführer
Versammlungsleiter
Andrea Böhm
Franz-Bernd Daum
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