Ausschreibung Landesjugend- und Landesjüngstenmeisterschaft

Ausschreibung Landesjugendmeisterschaft SH 2016
Landesjugend
Meisterschaft
2016
Lübeck Travemünde
Ausschreibung
Landesjugend- und Landesjüngstenmeisterschaft
Schleswig-Holstein Segeln
10. und 11. September 2016
Ausschreibung Landesjugendmeisterschaft SH 2016
DIE REGATTA WIRD VERANSTALTET VON:
Segler-Verband Schleswig-Holstein e.V.
• Lübecker Yacht-Club e.V.
• Lübecker Segler-Verein von 1885 e.V.
•
IN ALLEN TEILEN GELTEN DIE FOLGENDEN
ABKÜRZUNGEN:
• [NP] Regeln, die nicht Grund für die Proteste von
einem Boot sind
• [DP] Regeln für die die Strafen im Ermessen der
Internationalen Jury liegen
• [SP] Regeln für die eine Standardstrafe von der
Wettfahrtleitung angewendet werden kann
•
1.
REGELN
1.1. Die Veranstaltung wird nach den aktuellen
Wettfahrtregeln (WR) – Segeln – gesegelt.
1.2. Der Anhang P, Sofortstrafen für
Regelverletzungen nach WR Regel 42,
kommt zur Anwendung.
1.3. Bei unterschiedlichen Interpretationen ist
der englische Text maßgebend.
1.4. Nur Klassen 420er und Piraten: Jedes Boot
muss eine Schwimmleine, mind. 15 m lang
und ausreichend stark, mindestens aber 8
mm Durchmesser, an Bord haben, um
mehrere Boote schleppen zu können.
1.5. Nur Europe Klasse: Es wird auf Klassenregel
4.1 (iv) (c) hingewiesen.
1.6. Nur O’pen BIC: Jedes Boot muss eine
Schwimmleine, mind. 8 m lang und
ausreichend stark, mindestens aber 6 mm
Durchmesser, an Bord haben, um mehrere
Boote schleppen zu können.
1.7. Jury-Hearings können nach dem Arbitration
System verhandelt werden.
2. WERBUNG UND
BUGNUMMERN [DP]
Boote können aufgefordert werden,
Bugnummern und Werbung zu
zeigen. Dieses wird vom
Veranstalter zur Verfügung gestellt
3. ZULASSUNGSKODEX UND
MELDUNG
3.1. Alle Wettfahrten der LJM sind als
Landesjugendmeisterschaften oder
als Landesjüngstenmeisterschaften
ausgeschrieben.
3.2. Meldeberechtigt sind Teilnehmer
der Jahrgänge ab 2001 und jünger
(„Jüngsten“) und der Jahrgänge ab
1997 und jünger („Jugend“).
Meldeberechtigt sind auch Segler,
die nicht mehr dem Jugendalter
angehören und/oder für ein
anderes Bundesland als SchleswigHolstein starten. Sie werden in der
Gesamtwertung gewertet, jedoch
nicht in der Landesjugend/
jüngstenmeisterschafts-Wertung
berücksichtigt. Gleich gilt für Crews,
bei denen ein Mitglied nicht mehr
im Jugendalter ist.
3.3. Die Wettfahrten sind für die in Nr. 5
genannten Klassen offen
ausgeschrieben.
3.4. Teilnehmer und Trainer werden
aufgefordert, sich ab 1. 8. 2016
über das Onlinemeldeformular auf
www.manage2sail.com
anzumelden und das erforderliche
Meldegeld zu bezahlen. Meldungen
müssen bis zum 29. August 2016
eintreffen, um die „Early Entry Fee“
zu sichern.
3.5. Minderjährige Teilnehmer unter 18
Jahren müssen eine von ihren
Eltern (Erziehungsberechtigten)
unterzeichnete
Einverständniserklärung vorlegen.
Die Vorlage steht zum
Herunterladen auf www.lyc.de oder
www.manage2sail.com zur
Verfügung.
Ausschreibung Landesjugendmeisterschaft SH 2016
3.6. Wenn in den Optimistenklassen
A+B die Anzahl der Meldungen die
Meldebeschränkung in Höhe von
100 Meldungen am 29. August
2016 um Mitternacht
überschreitet, wird das folgende
Procedere angewandt:
3.6.1. Die Reihenfolge der Meldungen wird auf
Grundlage der Deutschen Rangliste mit
Stand vom 29. August 2016 festgelegt
(Meldebeschränkungsfrist).
3.5.2
Es gibt keine Meldebeschränkung für
internationale Teilnehmer.
4.
KLASSIFIKATION
5.
MELDEGELDER
5.4. Alle Boote, die in Gruppen segeln, sollen
eine Gebühr in Höhe von 5 Euro zahlen, um
farbige Bändsel vom Check-In in Empfang
zu nehmen. Diese Gebühr wird bei
Rückgabe zurück erstattet.
5.5. Meldeschluss ist der 05. September 2016
1.6 Eine Nachmeldung kann nur bis zum 10.
September 2016 angenommen werden. Es
wird ein Aufschlag von 50% berechnet.
1.7 Der Veranstalter behält sich vor, in
begründeten Ausnahmefällen, Meldungen
vor Ort anzunehmen.
Nicht zutreffend.
5.1. Die Meldegelder sind in Euro ausgewiesen.
Meldungen, die bis zum 29. August 2016
eingehen, haben das in der Spalte „Early
Entry Fee“ ausgewiesene Meldegeld.
5.2. Das Meldegeld wird nicht rückerstattet, es
sei denn, die Klasse wird vom Veranstalter
abgesagt.
Klasse
5.3. Kommt auf Grund zu geringer Meldezahlen
keine Jugendmeisterschaft, bzw.
Jüngstenmeisterschaft zustande, wird diese
Klasse abgesagt.
Early Entry Fee
(bis 29.08.2016)
Entry Fee
(30.08.05.09.2016)
Optimist A/B
O‘pen BIC
Europe
Laser Radial
M/W,
Laser 4.7
40
40
40
40
60
60
60
60
Teeny
420er
29er
Pirat
60
60
60
60
80
80
80
80
Coach Boat
30
30
6. FORMAT
Für den Fall großer Meldezahlen, kann der
Veranstalter die Flotte in Gruppen teilen.
7.
ZEITPLAN
7.6 Teilnehmer, Trainer und Teamleiter können
sich Freitag, von 16:00 - 20.00 Uhr und
Samstag von 08.00 - 09.00 Uhr am Check-In
registrieren.
7.7 Die Eröffnungsfeier findet am 10.
September 2016 um 09:00 Uhr vor dem
Regattabüro auf dem LYC Gelände
Mövenstein, Kaiserallee 40 in Travemünde
statt
7.8 Die Steuerleutebesprechung findet direkt
im Anschluss an die Eröffnungsfeier statt.
7.9 Das geplante Ankündigungssignal für die
erste Wettfahrt am Samstag, 10. September
2016, ist nicht vor 11:00 Uhr.
7.10 Am Samstagabend gibt es ein warmes
Abendessen (kostenpflichtig). Dieses kann
über das Meldesystem
www.manage2sail.com bestellt werden.
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7.11 Am letzten Wettfahrttag darf kein
Ankündigungssignal nach 14:00 Uhr
gegeben werden.
7.12 Wettfahrttage und Anzahl der Wettfahrten:
Klasse
Alle
Klassen
ausser
29er
29er
8.
Anzahl
Wettfahrten
6
Wettfahrttage
10.09. –
11.09.2016
10
KONTROLLVERMESSUNG
8.6 Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief
haben. Dies gilt nicht für die Klasse O‘pen
BIC.
8.7 In Ergänzung der WR 78.2 kann der
Messbrief während der Veranstaltung
überprüft werden.
9.
SEGELANWEISUNGEN
10.
VERANSTALTUNGSORT
Die Segelanweisungen werden bei der
Registrierung verfügbar sein.
10.6 Der Veranstaltungsort sind der
Grünstrand und das LYC Clubgelände
Mövenstein, Kaiserallee 40 in
Travemünde.
10.7 Das Regattabüro ist im Rundbau auf dem
LYC Clubgelände Mövenstein
Anhang B zeigt den Standort des
Regattahafens.
10.8 Die Regattagebiete sind in der Lübecker
Bauch vor Travemünde. Anhang A zeigt
die Lage der Kursgebiete.
11.
BAHNEN
Die Kurse werden in den Segelanweisungen
festgelegt
12.
STRAFSYSTEM
13.
WERTUNGSSYSTEM
Für die Klasse 29er wird die WR 44.1 so
geändert, dass die 2-Drehungen-Strafe durch
eine 1-Drehung-Strafe ersetzt wird.
13.6 Werden weniger als 5 Wettfahrten
vollendet, ist die Serienwertung eines
Bootes gleich der Summe seiner
Wertungen in den Wettfahrten.
13.7 Werden 5 oder mehr Wettfahrten
vollendet, ist die Serienwertung eines
Bootes gleich der Summe seiner
Wertungen in den Wettfahrten mit
Ausschluss seiner schlechtesten.
14.
TRAINERBOOTE
14.6 Alle Trainerboote müssen registriert sein,
die geltenden gesetzlichen
Bestimmungen, Auflagen und die
Coachbootregeln der Veranstaltung
erfüllen. Der Veranstalter kann
Registrierungen zurückweisen und
spätere Registrierungen nach eigener
Einschätzung zulassen.
14.7 Coachboote mit Teamleitern, Trainer und
anderen Personen müssen außerhalb der
Bahngebiete sein, in denen Boote vom
Zeitpunkt des Vorbereitungssignals der
ersten Startgruppe bis zu dem Zeitpunkt,
an dem alle Boote durch das Ziel
gegangen sind, oder die Wettfahrtleitung
eine Startverschiebung, einen
Gesamtrückruf oder einen Abbruch
signalisiert hat.
14.8 Alle Trainer und Begleitpersonen auf dem
Wasser müssen Auftriebsmittel tragen,
die im guten Zustand und in
Übereinstimmung mit den freigegeben
Spezifikationen der ISAF angeschlossenen
nationalen Verbände oder hoheitlichen
nationalen Prüforganisationen sind. Der
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Fahrer muss zu jeder Zeit über den QuickStopp mit dem Boot verbunden sein
14.9 Liegeplätze für Coachboote stehen in der
Trave vor der Tornadowiese
(Trelleborgallee 2a) zur Verfügung. Die
Liegeplätze werden durch den LYC
Hafenmeister zugewiesen.
14.10 Eine öffentliche Sliprampe steht an der
Priwall-Autofähre (Auf dem Baggersand 3,
Travemünder Seite) zur Verfügung.
Im Passathafen steht ein Kran zur
Verfügung.
15.
SCHWIMMWESTEN
Auf dem Wasser sind jederzeit von allen
Teilnehmern persönliche Auftriebsmittel zu
tragen, die im guten Zustand und in
Übereinstimmung mit den freigegeben
Spezifikationen der ISAF angeschlossenen
nationalen Verbände oder hoheitlichen
nationalen Prüforganisationen sind. Es gilt auf
dem Wasser WR 40 jederzeit. Das ändert das
Vorwort zum Teil 4 der WR.
16.
LIEGEPLÄTZE [DP]
17.
RESTRIKTIONEN ZUM
Boote sollen den ihnen zugewiesenen Platz an
Land oder im Wasser behalten.
AUS-DEM-WASSER-HOLEN
entfällt
18. TAUCHAUSRÜSTUNG UND
PLASTIK-ABHÄNGUNGEN
entfällt.
19.
FUNK / KOMMUNIKATION
Außer im Notfall darf ein Boot während einer
Wettfahrt keine Funkübertragungen,
Textnachrichten oder Mobilfunkgespräche
empfangen oder senden.
20.
PREISE
20.6 Die in der Gesamtwertung besten drei
Boote jeder Klasse erhalten Punktpreise.
20.7 Die drei bestplatzierten Jugend- oder
Jüngsten Crews* aus Schleswig-Holstein
jeder Klasse erhalten Medaillen und
Urkunden.
20.8 Die beste Jugend- oder
Jüngstenmannschaft aus SchleswigHolstein* jeder Klasse gewinnt den Titel:
„Landesjugendmeister(in) SchleswigHolstein“ und erhält einen Wanderpokal.
*Der Steuermann der Crew muss Mitglied
in einem Verein in Schleswig-Holstein sein.
20.9. In den Bootsklassen Opti A, Opti B, Open
Bic und Teeny gibt es für alle
Teilnehmerurkunden.
21.
FERNSEHEN UND MEDIEN
21.6 Durch die Teilnahme an der LJM
übertragen die Teilnehmer den
Veranstaltern und ihren Sponsoren
entschädigungslos automatisch das
zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht
für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernsehund Hörfunkmaterial, das während der
Veranstaltung von den Athleten gemacht
wurde.
21.7 Teilnehmer können aufgefordert werden,
Kameras, Mikrofone oder
Positionierungssysteme an Bord zu
montieren. Dieses Equipment wird von
den Veranstaltern gestellt.
21.8 Die drei bestplatzierten Teilnehmer sowie
einzelne Tagessieger können aufgefordert
werden, täglich an einer Pressekonferenz
teilzunehmen.
21.9 Teilnehmer können aufgefordert werden,
bei der Regatta Interviews zu geben.
Ausschreibung Landesjugendmeisterschaft SH 2016
Schadenersatzhaftung auch die
Angestellten - Arbeitnehmer und
Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen,
Sponsoren und Personen, die Schlepp-,
Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge
bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz
behilflich sind, sowie auch alle anderen
Personen, denen im Zusammenhang mit
der Durchführung der Veranstaltung ein
Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen
Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Zusätze
des DSV, die Ordnungsvorschriften
Regattasegeln und das Verbandsrecht des
DSV, die Klassenvorschriften sowie die
Vorschriften der Ausschreibung und
Segelanweisung sind einzuhalten und
werden ausdrücklich anerkannt.
22. HAFTUNGSBEGRENZUNG –
UNTERWERFUNGSKLAUSEL
22.6 Die Verantwortung für die Entscheidung
eines Bootsführers, an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt
allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch
die Verantwortung für seine Mannschaft.
Der Bootsführer ist für die Eignung und das
richtige seemännische Verhalten seiner
Crew sowie für die Eignung und den
verkehrssicheren Zustand des gemeldeten
Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist
berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder
aufgrund behördlicher Anordnungen oder
aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder die Veranstaltung
abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadenersatzverpflichtung des
Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer,
sofern der Veranstalter den Grund für die
Änderung oder Absage nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine
Haftung des Veranstalters, gleich aus
welchem Rechtsgrund, für Sach- und
Vermögensschäden jeder Art und deren
Folgen, die dem Teilnehmer während oder
im Zusammenhang mit der Teilnahme an
der Veranstaltung durch ein Verhalten des
Veranstalters, seiner Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
entstehen, ist bei der Verletzung von
Pflichten, die nicht Haupt-/bzw.
vertragswesentliche Pflichten
(Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf
Schäden, die vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden. Bei der
Verletzung von Kardinalpflichten ist die
Haftung des Veranstalters in Fällen
einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf
vorhersehbare, typischerweise eintretende
Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung
des Veranstalters ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer
von der persönlichen
22.7 Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
23.
VERSICHERUNG
Jedes teilnehmende Boot muss eine
Haftpflichtversicherung, die mindestens
Schäden im Wert von 3.000.000 Euro deckt,
vorweisen können.
WEITERE INFORMATIONEN
(NICHT TEIL DER AUSSCHREIBUNG)
24.
WICHTIGE INFORMATIONEN
24.6 Für weitere Informationen wenden Sie
sich bitte an den Veranstalter:
Lübecker Yacht-Club e.V.
Roeckstr. 54
23568 Lübeck
Tel.: 0451/33839
Fax: 0451/32578
Email: [email protected]
www.lyc.de
24.7 Parken:
Ausschreibung Landesjugendmeisterschaft SH 2016
24.8 Trailern können für die Dauer der
Veranstaltung auf dem Gelände
„Grünstrand“, siehe Anhang B, abgestellt
werden.
25.
UNTERKÜNFTE UND HOTELS
Gastfamilien:
Eine Reihe von Gastfamilien – meist mit eigenen
Kindern, die an der LJM teilnehmen – bieten
limitierte Unterkünfte an. Bei Interesse senden
Sie bitte eine Anfrage mit Anreise, Abreise und
Anzahl der Personen ab sofort per Email an die
LJM-Organisatoren: [email protected]
Wir bitten über dieses Angebot hinaus,
Zimmerbestellungen selbst vorzunehmen.
Quartierwünsche richten Sie bitte an:
Lübeck und Travemünde Marketing GmbH
Holstentorplatz 1, D -23552 Lübeck
Telefon +49 - 4 51/88 99 700
Fax +49 -4 51/40 91-992
[email protected]
[email protected]
www.luebeck-tourismus.de
26.
CAMPING
Für Wohnmobile und Caravan steht am
Parkplatz Kowitzberg ein Stellplatz zur
Verfügung. Infos finden sie hier:
http://www.travemuendetourismus.de/service/anreiseparken/parken/wohnmobil.html
Kowitzberg 41, Travemünde, 23570 Lübeck,
Deutschland
Tel: +494502804130
E-Mail: [email protected]
Einen öffentlichen Campingplatz finden sie
außerdem im Stadtteil Ivendorf:
Campingplatz Ivendorf
Jan Beythien-Peters
Frankenkrogweg 2-4
23570 Lübeck-Ivendorf
Telefon/Fax
Telefon: +49 4502 4865
Fax: +49 4502 75516
E-Mail: [email protected]
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Anhang A – Bahnkarte
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Anhang B – Anfahrt Travemünde
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Anhang B – Lageplan LJM 2016 in
Travemünde