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Ich unterstütze die Petition mit meiner Unterschrift:
Ordentliche Übergangsregelung bei der landesweiten Festsetzung der Abstände
von WKA zur Wohnbebauung
Von: Georg Högner aus: 54673 Rodershausen
An: An den Landtag und die Landesregierung Rheinland-Pfalz, insbesondere Ministerium des Inneren, Herrn Minister Roger Lewenz
in: Rheinland-Pfalz
Zeichnungsfrist bis: 23.09.2016
Die rheinland-pfälzische Ampel-Koalition hat – gerade im Amt - angekündigt, direkt nach der Sommerpause einen pauschalen Abstand
von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung (1.000 m für Anlagen bis 200 m Gesamthöhe und 1.100 m für Anlagen über 200 m
Gesamthöhe) für ganz Rheinland-Pfalz über eine Fortschreibung des LEP festzusetzen.
Schon ab der ersten Beratung im Parlament soll dies für Alle verbindlich sein und – obwohl über das LEP geregelt – soll es auch direkt auf
die einzelne Baugenehmigung wirken.
Übergangsvorschriften sind nicht geplant.
Dies ist so nicht akzeptabel. Wir fordern eine vernünftige Übergangsregelung für laufende Verfahren!
Es muss toleriert werden, dass zumindest Flächennutzungspläne, die bereits vom Rat gebilligt und deren Offenlegung beschlossen
wurde, noch abgeschlossen und rechtskräftig werden dürfen.
Es muss auch toleriert werden, dass Bauanträge, die bereits inklusive Gutachten vorliegen, noch nach altem Recht genehmigt werden.
Begründung:
Erst aufgrund der Änderungen im LEP durch die letzte Landesregierung wurden die Planungsprozesse in Gang gesetzt. Erst durch diese Änderung wurden die Kommunen ermächtigt und
beauftragt, der Windkraftnutzung so weit Raum zu verschaffen, dass in Rheinland-Pfalz eine komplette eigene Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien aufgebaut wird. Dieses
Ziel zur 100%igen Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien wurde beibehalten.
Diese Planung hat Zeit gebraucht und hat die Kommunen viel Geld gekostet. Die Räte haben sich intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt und ihre Lösung gesucht. Kurz vor
Abschluss der Planung soll diese nun abgewürgt werden.
Rot und Grün haben in der letzten Legislatur dieses Verfahren in Gang gesetzt. Durch das kleine Tüpfelchen Gelb, das jetzt dazu gekommen ist, wird das Ganze wieder gekippt!
Geht man so mit dem Geld der Steuerzahler um? Tritt man nun die jahrelange Arbeit der Räte mit Füßen? Das sind auch alles gewählte Volksvertreter. Von denen vor Ort gewählt, die
nachher mit den Windkraftanlagen leben.
Das wäre das dritte große Steuergrab nach Nürburgring und Hahn. Ist Rheinland-Pfalz so reich, dass es sich das auch noch leisten kann?
Ein paar Kommunen trifft es gleich doppelt. Sie waren schon einmal weiter mit ihrer Flächennutzungsplanung. Dann kam die Zwangsfusion mit der Nachbar-VG. Mit heißer Nadel im
gleichen Ministerium dilettantisch gestrickt. Auch ganz ohne Übergangsregelungen. Von heute auf morgen musste man die Flächennutzungsplanung noch mal von vorne beginnen. Es wird
lange dauern, bis die Mehrkosten in der F-Planung durch Einsparungen in der Verwaltung wieder ausgeglichen sind. Politik mit Augenmaß sieht anders aus!
Parallel zu den F-Plänen, im Vertrauen auf die neuen Rahmenbedingungen, haben sich viele Planer an die Umsetzung gemacht. In den meisten Fällen benötigt man heute 2 volle Jahre für
ein qualifiziertes Vogelgutachten. Oft müssen auf Basis des ersten Gutachtens noch Planungsänderungen vorgenommen werden. Oft sind weitere Raumnutzungsanalysen notwendig. Jetzt
sind die Planungen gerade so weit gediehen, dass Bauanträge eingereicht werden / wurden.
Wenn diese Planungen nicht umgesetzt werden können, wird landesweit ein Vermögen von zig Millionen zerstört! Ist das die neue Art Wirtschaftsförderung?
Mit den Solarhandwerkern hat man es vorgemacht, wie man bundesweit einen zukunftsfähigen Wirtschaftszweig kaputt machen kann.
Viele dieser neuen Windkraftprojekte werden heute von „Bürgergesellschaften“ geplant. Entweder als AöR, als regionale Energiegenossenschaft oder auch als GmbH & Co.KG, die nur aus
örtlichen Gesellschaftern besteht.
Ich unterstütze die Petition mit meiner Unterschrift:
Ordentliche Übergangsregelung bei der landesweiten Festsetzung der Abstände
von WKA zur Wohnbebauung
Die Erhöhung der Abstände zur Wohnbebauung auf landesweit pauschale 1.000 m bzw 1.100 m mit der gleichzeitigen Forderung, mindestens 3 Anlagen auf einer Fläche zu platzieren
führt zu einer erheblichen Reduzierung der Eignungsflächen. So wird es sicher nicht möglich sein, die anvisierten 70% des rheinland-pfälzischen Strombedarfs mit Windkraftnutzung
abzudecken. Also doch weiter Kohle- und Atomstrom importieren??
Wasserkraft und Biomasse sind kaum noch ausbaufähig.
Um den verbleibenden Bedarf mit Solarenergie abzudecken, müssten dann ab nächstem Jahr in RLP jährlich 1,4 GW zugebaut werden – so viel wie letztes Jahr in ganz Deutschland.
Es geht ja nicht mehr darum, den Klimawandel zu verhindern. Wir sind schon mitten drin. Es geht höchstens noch darum, eine Klimakatastrophe zu verhindern. Wenn die Erneuerbaren
Energien mit dieser Vehemenz ausgebremst werden, dann werden die dafür Verantwortlichen als Totengräber unserer Zivilgesellschaft in die Geschichtsbücher eingehen.
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