Kleine Anfrage - Thomas Sternberg MdL

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/12546
18.07.2016
Kleine Anfrage 4965
des Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk CDU
Nur die Spitze des Eisberges? Welche Kosten entstehen dem Land durch die sofortige
Räumung der JVA Münster?
Am 6. Juli 2016 hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes dem Justizministerium den Mietvertrag für die Justizvollzugsanstalt Münster fristlos gekündigt. Die Landesregierung musste die 515 Gefängnisinsassen nach eigenen Angaben innerhalb von 48 Stunden in
anderen Justizvollzugsanstalten, u.a. Krefeld und Coesfeld, unterbringen. Einige erst 2015 geschlossene Justizvollzugsanstalten wurden spontan reaktiviert.
Die baulichen Mängel und damit die Gefahr einer möglichen Schließung der aus wilhelminischer Zeit stammenden JVA Münster waren der Öffentlichkeit grundsätzlich bereits seit langem bekannt. Die akute Einsturzgefahr war es dagegen nicht. BLB und Justizministerium haben öffentlich erklärt, auch ihnen sei diese akute Lage vor dem 6. Juli 2016 nicht bekannt
gewesen. Daher musste eine umfassende Evakuierungsmaßnahme durchgeführt werden. Die
Kosten aller inzwischen getroffenen Maßnahmen und die Mehrkosten der provisorischen weiteren Unterbringung der Gefängnisinsassen sind bisher nicht öffentlich gemacht worden. Mit
Blick auf die noch laufenden Beratungen des Landtages zum 2. Nachtragshaushalt 2016 ist
allerdings eine zeitnahe Klärung des Mittelbedarfes wie der Ursachen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Landesregierung erforderlich.
Klärungsbedürftig ist zudem, ob es weitere Justizvollzugsanstalten aus der gleichen Bauepoche gibt, bei denen es zu ähnlichen akuten Schwierigkeiten des Betriebes und einer möglicherweise beschleunigten Schließung wegen statischer oder baulicher Mängel kommen könnte.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.
Welche Kosten sind dem Landeshaushalt durch die sofortige Räumung der JVA Münster
bisher (u.a. durch Umzugskosten, Wiedereröffnung und Neueinrichtung bereits geschlossener Einrichtungen etc.) entstanden (bitte nach einzelnen Bereichen und Standorten auflisten)?
2.
Welche über die normalen Kosten für den Regelbetrieb der JVA Münster hinausgehenden
Aufwendungen erwartet die Landesregierung für das Jahr 2016 infolge der Räumung der
Anstalt und der Verlagerung der 515 Gefängnisinsassen in anderen JVAen?
Datum des Originals: 18.07.2016/Ausgegeben: 18.07.2016
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/12546
3.
Welche Ausstattungen für welche reaktivierten Justizvollzugseinrichtungen mussten bzw.
müssen für die Verlagerung der Münsteraner Gefängnisinsassen an die reaktivierten
Standorte neu erworben werden?
4.
Welche konkreten Evakuierungsplanungen gab es für eine Räumung der JVA Münster?
5.
Welche weiteren alten JVAen in Nordrhein-Westfalen gibt es, bei denen die gleichen oder
vergleichbare bauliche Gegebenheiten vorliegen wie bei der jetzt geschlossenen und aufgelösten JVA Münster?
Dr. Marcus Optendrenk
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