01/ 189/2016 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage des Ratsherrn André Maniera: Vorfälle in Unterkünften für Asylanten und Flüchtlinge Frage 1: In welchem Umfang gab es bisher Ausschreitungen (Schlägereien, sonstige Übergriffe und Straftaten) innerhalb der Unterkünfte, welche Ursachen hatten diese und welche Veränderungen sind geplant? Antwort: Das Amt für soziale Sicherung führt über Vorkommnisse wie „Schlägereien, sonstige Übergriffe, Straftaten“ keine Dokumentation. Die für die Verfolgung von Straftaten zuständigen Polizeibehörden berichten in dem regelmäßigen Austausch des Kriminalpräventiven Rates, Fachgruppe Zuwanderung, dass die Unterkünfte für Flüchtlinge im Verhältnis zu anderen Einsatzorten in Düsseldorf keinen nennenswerten Einsatzschwerpunkt bilden. Die relativ wenigen Einsätze der Polizei an Flüchtlingsunterkünften fanden überwiegend im Bereich der Messehalle 18, (Stockumer Höfe) statt. Größere Auseinandersetzungen an denen die Polizei beteiligt wurde, gab es darüber hinaus an der Turnhalle der Universität und der Traglufthalle Sankt Franziskus Straße. Weitere Auseinandersetzungen, unter anderem Fälle von häuslicher Gewalt, waren an verschiedenen weiteren Unterkünften (z.B. Borbecker Straße, Ulmenstraße, Vogelsanger Weg) zu verzeichnen. Frage 2: Wie viele Asylanten und Flüchtlinge wurden bisher in Düsseldorf festgestellt, die mit gefälschten Pässen/sonstigen Unterlagen oder durch unzutreffende Personen- und Herkunftsangaben über ihre wahre Identität täuschen wollten (Anzahl der Personen und tatsächliches Herkunftsland)? Antwort: Die Kommunale Ausländerbehörde, führt keine Statistik darüber, wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge bisher in Düsseldorf festgestellt wurden, die mit gefälschten Pässen/sonstigen Unterlagen oder durch unzutreffende Personen- und Herkunftsangaben über ihre wahre Identität täuschen wollen. Stellt sich im Verfahren oder aufgrund anderer Vorgänge eine andere als die bisher geführte Identität heraus, wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entsprechend unterrichtet. Ob bzw. in welchem Umfang das BAMF darüber Statistiken führt, ist hier nicht bekannt. Frage 3: Wie viele Personen verweigerten bisher den Bezug des ihnen zugewiesenen Unterbringungsstandortes (Gründe der Weigerung und Anzahl der Fälle) und wie wurde dann mit den entsprechenden Personen verfahren? Seite 1 von 2 Antwort: Das Amt für soziale Sicherung und Integration führt keine Statistik über Personen, die den ihnen zugewiesenen Unterbringungsstandort zunächst verweigert haben. Dem Amt für soziale Sicherung sind zwei Vorfälle dieser Art mit Beteiligung mehrerer Personen bekannt. Der Grund war jeweils die Enttäuschung über die zur Verfügung gestellte Unterkunft. Alle Personen konnten letztlich überzeugt werden die ihnen zugewiesene Unterkunft auch zu beziehen. Seite 2 von 2
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