Antwort Vorfälle in Unterkünften für Asylanten und

01/ 189/2016
Stadtdirektor Hintzsche
Anfrage des Ratsherrn André Maniera:
Vorfälle in Unterkünften für Asylanten und Flüchtlinge
Frage 1:
In welchem Umfang gab es bisher Ausschreitungen (Schlägereien, sonstige
Übergriffe und Straftaten) innerhalb der Unterkünfte, welche Ursachen hatten diese
und welche Veränderungen sind geplant?
Antwort:
Das Amt für soziale Sicherung führt über Vorkommnisse wie „Schlägereien, sonstige
Übergriffe, Straftaten“ keine Dokumentation. Die für die Verfolgung von Straftaten
zuständigen
Polizeibehörden berichten in dem regelmäßigen Austausch des
Kriminalpräventiven Rates, Fachgruppe Zuwanderung, dass die Unterkünfte für
Flüchtlinge im Verhältnis zu anderen Einsatzorten in Düsseldorf keinen
nennenswerten Einsatzschwerpunkt bilden. Die relativ wenigen Einsätze der Polizei
an Flüchtlingsunterkünften fanden überwiegend im Bereich der Messehalle 18,
(Stockumer Höfe) statt.
Größere Auseinandersetzungen an denen die Polizei beteiligt wurde, gab es darüber
hinaus an der Turnhalle der Universität und der Traglufthalle Sankt Franziskus
Straße. Weitere Auseinandersetzungen, unter anderem Fälle von häuslicher Gewalt,
waren an verschiedenen weiteren Unterkünften (z.B. Borbecker Straße,
Ulmenstraße, Vogelsanger Weg) zu verzeichnen.
Frage 2:
Wie viele Asylanten und Flüchtlinge wurden bisher in Düsseldorf festgestellt, die mit
gefälschten Pässen/sonstigen Unterlagen oder durch unzutreffende Personen- und
Herkunftsangaben über ihre wahre Identität täuschen wollten (Anzahl der Personen
und tatsächliches Herkunftsland)?
Antwort:
Die Kommunale Ausländerbehörde, führt keine Statistik darüber, wie viele
Asylbewerber und Flüchtlinge bisher in Düsseldorf festgestellt wurden, die mit
gefälschten Pässen/sonstigen Unterlagen oder durch unzutreffende Personen- und
Herkunftsangaben über ihre wahre Identität täuschen wollen.
Stellt sich im Verfahren oder aufgrund anderer Vorgänge eine andere als die bisher
geführte Identität heraus, wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
entsprechend unterrichtet. Ob bzw. in welchem Umfang das BAMF darüber
Statistiken führt, ist hier nicht bekannt.
Frage 3:
Wie viele Personen verweigerten bisher den Bezug des ihnen zugewiesenen
Unterbringungsstandortes (Gründe der Weigerung und Anzahl der Fälle) und wie
wurde dann mit den entsprechenden Personen verfahren?
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Antwort:
Das Amt für soziale Sicherung und Integration führt keine Statistik über Personen,
die den ihnen zugewiesenen Unterbringungsstandort zunächst verweigert haben.
Dem Amt für soziale Sicherung sind zwei Vorfälle dieser Art mit Beteiligung mehrerer
Personen bekannt. Der Grund war jeweils die Enttäuschung über die zur Verfügung
gestellte Unterkunft. Alle Personen konnten letztlich überzeugt werden die ihnen
zugewiesene Unterkunft auch zu beziehen.
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