Gemeinde Jettingen -Hauptamt, Jochen Hasenburger- Datum: Drucksache: GR am: Aktenzeichen: verhandelt (ö/nö) 11.07.2016 83-2016 26.07.2016 464.10 öffentlich Beratungsgegenstand: Erhöhung der Vergütung der Tagespflege (TAKKI) für unter 3jährige 1. Sachvortrag In Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Dieser Anspruch kann entweder durch Aufnahme in eine Kindertagesstätte (Krip- pe/Kindergarten) oder durch Betreuung durch eine Tagespflegeperson erfüllt werden. Grundsätzlich ist die Betreuung in einer Einrichtung Aufgabe der Gemeinde, die Tagespflege fällt dagegen in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises. Die Gemeinde erhält daher von diesem eine Kostenerstattung für jedes in der Tagespflege betreute Kind. Seit einigen Jahren ist Jettingen am Landkreismodell TAKKI beteiligt. Kernpunkt des Modells ist die Bezahlung der Tagesmütter durch die Gemeinde, wobei die Eltern betreuter Kinder nur die Elternbeiträge bezahlen müssen, die bei einer Betreuung des Kindes in einer Krippe anfallen würden. Den Differenzbetrag trägt die Gemeinde, spart hierfür aber den Zuschuss ein, den sie bei einer Betreuung in der Krippe besteuern müsste. Die Empfehlung des Landesverbandes für Kindertagespflege zur Bezahlung von Tageseltern liegt seit Jahren bei 5,50 € pro Stunde und betreutem Kind. In Jettingen wird – als einzige der an TAKKI beteiligten Kommunen – ein Betrag in Höhe von 5,00 € bezahlt. Um die Attraktivität dieser Tätigkeit zu erhöhen schlägt die Verwaltung vor, zum 01.08.2016 das Betreuungsentgelt auf 5,50 € pro Stunde und betreutem Kind zu erhöhen. Um die Tagespflege zu fördern, übernimmt die Gemeinde im Rahmen von TAKKI außerdem die Hälfte der nachgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form, die die Tagesmutter bezahlen muss (max. 105,- €). Da die Sozialversicherungsbeiträge in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, hat der Jugendhilfe- und Bildungsausschuss des Landkreises den Gemeinden gegenüber die Empfehlung ausgesprochen, diesen (Maximal-)Betrag auf 200 € zu erhöhen. In Jettingen wird lediglich für eine Tagesmutter die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Bei Anhebung des Maximalbetrages würde dies für die Gemeinde Mehrkosten in Höhe von ca. 500 € pro Jahr mit sich bringen. Gegenwärtig sind 6 Personen in der Gemeinde Jettingen als TAKKI-Tageseltern beschäftigt. 2. Beschlussantrag Zum 01.08.2016 wird • das Betreuungsentgelt für die Betreuung eines Kindes im Rahmen von TAKKI von 5,- € pro Stunde und Kind auf 5,50 € pro Stunde und Kind erhöht, • die zweite Hälfte der nachgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge einer Tagespflegeperson bis zu einem Betrag von maximal 200 € pro Jahr von der Gemeinde übernommen.
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