Bekanntmachung Jahresabschluss der Stadtforst Goslar zum 31.12.2014 Beschluss der Gesellschafterversammlung, Bestätigungs- und Feststellungsvermerk sowie Auslegung Beschluss des Rates der Stadt Goslar Der Rat der Stadt Goslar fasste am 06.10.2015 folgende Beschlüsse: „ Hiermit wird gemäß § 33 EigBetrVO Nds. der Jahresabschluß und der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2014 festgestellt. Zugleich wird der Werksleitung Entlastung erteilt. Der Abschluss der Stadtforst Goslar zum 31.12.2014 weist bei einer Bilanzsumme von 36.945.364,06 EUR einen Jahresüberschuss von 182.673,34 EUR aus. Der Jahresüberschuss der Stadtforst Goslar in Höhe von 182.673,34 EUR wird an den städtischen Haushalt abgeführt. Des Weiteren werden zur Erfüllung des Zukunftvertrages 52.326,66 EUR aus der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebes entnommen und an den Kernhaushalt abgeführt. Bestätigungsvermerk und Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Goslar hat am 13.08.2015 folgenden Vermerk erteilt: Die Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, Bremen wurde mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2014 der Stadtforst Goslar, Eigenbetrieb der Stadt Goslar, beauftragt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Datum vom 12.06.2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der mit folgender Feststellung schließt: „Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung der Stadtforst Goslar, Goslar, für das Geschäftsjahr 2014 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“ Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Goslar hat den am 12.08.2015 hier eingegangenen Prüfungsbericht ausgewertet. Ergänzende Feststellungen werden nicht für erforderlich gehalten. Goslar, den 13.08.2015 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Goslar Az: 1424 15 – 2 gez. Armin Wagner Auslegung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht liegen gem. § 34 der EigBetrVO Nds. vom 18.07.2016 bis 26.07.2016 in den Räumen der Kaufmännischen Abteilung der Stadtwerke Goslar bei Frau Guder-Brauer Zimmer 312, Stapelner Straße 6, 38644 Goslar, während der allgemeinen Sprechzeiten öffentlich aus. Goslar, den 18.07.2016 STADT GOSLAR Der Oberbürgermeister
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