DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Einholen

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DEPARTEMENT
VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Amt für Migration und Integration
Zutreffende Felder ankreuzen
/
Formular mit PC, Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen
Bahnhofstrasse 88, 5001 Aarau
Telefon 062 835 18 60, Fax 062 835 18 37
[email protected]
www.ag.ch/migrationsamt
Hinweis
EU-27/EFTA-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland,
Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Einholen einer Grenzgängerbewilligung mit Stellenantritt für EU-27/EFTA-Staatsangehörige bei einer
Schweizer Arbeitgeberin/einem Schweizer Arbeitgeber
Angaben zur Firma in der Schweiz
Arbeitgeberin/Arbeitgeber
Branche
Strasse/Hausnummer
PLZ/Ort
Verantwortliche Person
Telefon
Fax
E-Mail / Internet-Adresse
/
Rechnungsadresse
Empfängerin/Empfänger
Zuhanden von
Strasse/Hausnummer
PLZ/Ort
Zustelladresse
Empfängerin/Empfänger
Zuhanden von
Strasse/Hausnummer
PLZ/Ort
Formular A1460, Stand August 2016, ris
Personalien und gegenwärtige Wohnadresse der Ausländerin/des Ausländers
Familienname
Vorname(n)
Geschlecht
Geburtsdatum
Geburtsort
Land
weiblich
männlich
Nationalität
Strasse/Hausnummer
(Land) PLZ/Ort
Zivilstand
ledig
verheiratet
eingetragene Partnerschaft
geschieden
verwitwet
aufgelöste Partnerschaft
getrennt lebend
Bei vorhandener ausländerrechtlicher Bewilligung ZAR- und/oder ZEMIS-Nummer des Ausländer-Ausweises angeben:
ZAR-Nr.
ZEMIS-Nr.
Mutter (Name/Vorname[n])
(Angabe zwingend)
Vater (Name/Vorname[n])
(Angabe zwingend)
Folgendes wird beantragt:
Umwandlung B- oder L-Ausweis in Grenzgängerbewilligung ab
Grenzgängertätigkeit mit Wochenaufenthalt in der Schweiz (G-Ausweis): Anmeldung bei Schweizer Wohngemeinde
Grenzgängertätigkeit ohne Wochenaufenthalt in der Schweiz (G-Ausweis)
Mutation Grenzgängerausweis: Auslandadresse
Stellenwechsel
Verlängerung (Arbeitsvertrag oder Bestätigung beilegen)
Zivilstand (neues Foto, geänderte Passkopie und Original-G-Ausweis beilegen)
Andere
Beschäftigung als
Einsatzort
Genaues Datum des Arbeitsantritts
Ende des Arbeitseinsatzes
Wo wird die/der Arbeitnehmende wohnen?
Name/Vorname von Ehegattin/
-gatte bzw. Partnerin/Partner
Formular A1460, Stand August 2016, ris
Geb.-Datum
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Die von Ihnen angekreuzten Unterlagen/Dokumente sind bei erstmaliger Grenzgängerbewilligung (G-Ausweis)
oder einer Mutation des Grenzgängerausweises beizulegen:
Arbeitsvertrag oder Bestätigung
unbefristet oder
befristeter
genehmigter Lehrvertrag
Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
Kopie der Wohnsitzbescheinigung des Wohnsitzes in einem EU-27/EFTA-Staat
1 Passfoto (Rückseite mit Name und Vorname versehen) - wird nur bei einem Arbeitsverhältnis ab 91. Tag innerhalb eines Kalenderjahres benötigt (bis 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres Meldeverfahren benützen/s. unten)
Original-G-Ausweis (wenn vorhanden)
Bei Praktikantinnen/Praktikanten oder Studierenden: Immatrikulationsbescheinigung oder Bestätigung der Schule
Assistenten- oder Berufsausübungsbewilligung vom kant. Departement Gesundheit und Soziales
Bei Zivilstandsänderungen mit Namenswechsel: ein aktuelles Passfoto, Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte mit neuem Namen, Original-G-Ausweis
Allfällige weitere Unterlagen/Dokumente:
Zu beachten: Sämtliche Unterlagen/Dokumente müssen in Deutsch abgefasst sein.
Ort/Datum
……………………………………………………………………….
Stempel/Unterschrift der Antragsstellerin/des Antragsstellers
Meldeverfahren - Bitte online über das Internet abwickeln.
EU-27/EFTA-Staatsangehörige benötigen für kurzfristige Aufenthalte keine Aufenthaltsbewilligung mehr. Bedingung: Sie
dürfen in der Schweiz nicht länger als 3 Monate bzw. 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahrs bei einem Schweizer
Arbeitgeber erwerbstätig sein. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für
Migration (www.sem.admin.ch > Einreise&Aufenthalt > Personenfreizügigkeit Schweiz - EU/EFTA > Meldeverfahren für kurzfristige
Erwerbstätigkeit).
Dieses Formular und die Unterlagen/Dokumente sind an folgende Adresse zu senden:
Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, Bahnhofstrasse 88, Postfach, 5001 Aarau
Formular A1460, Stand August 2016, ris
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