Antragsteller: Wilfried Biedermann im Namen der Kreisvorsitzenden der AfD München Nord, Ost, West/Mitte, Süd und München Land und Rosenheim. Der Landesparteitag möge beschließen, die Landessatzung um einen § 7 „Aufstellungsversammlungen für öffentliche Wahlen“ zu ergänzen. Und an geeigneter Stelle den folgenden Text einzufügen: „§ 7 Abs. X: Die Aufstellungsversammlung zur Wahl einer bayerischen Landesliste zur Bundestagswahl darf nicht früher als 8 Wochen vor dem Termin der, durch den Bundeswahlleiter festgelegten Frist zur spätesten Einreichung der Landeslisten durch die Partei erfolgen. Antragsbegründung: Die Kreisverbände der AfD Bayern müssen als erstes die Direktkandidaten für die derzeit 43 Stimmbezirke nominieren und wählen. Nachdem diese dann etabliert sind, kann erst der erste Abschnitt des Wahlkampfs starten. Nur ein erfolgreicher, engagierter Wahlkampf mit hochmotivierten Kandidaten läßt ein gutes Wahlergebnis erwarten. Daher sollen alle Direktkandidaten die umfangreiche Möglichkeit haben, engagierte und motovierte Wahlkämpfe zu führen. Ein Wettbewerb der Kandidaten muß das Ziel sein. Die Beurteilung des einzelnen Kandidaten zu Umfang und Qualität des Wahlkampfs müssen ebenso in die Bewertung einfließen, wie die Qualifikation und Reputation im politischen Bereich. Bei einer zu frühen Bewertung und damit Aufstellung einer Landesliste wären diese Kriterien weitaus weniger gegeben. In der Partei ist auch derzeit sehr viel Unruhe, auch aus diesem Grund ist ein zu frühes festlegen auf die sicheren Listenplätze zu vermeiden.
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