Liebe Kinder, liebe Eltern, im Sommer findet wieder unser Ferienprogramm statt. Unser Angebot ist für alle Kinder ab der 1. Klasse bis einschließlich 6. Klasse. Wir bieten eine zweiwöchige Betreuung an. Mit der ersten Woche vom 25.07.2016 bis 29.07.2016 starten wir in eine Zeitreise, die bis zurück in die Urzeit reicht. Bei unserem Ausflug in das Praehistorium tauchen wir in die abenteuerliche Welt der Dinosaurier ein und lassen uns in eine längst vergangene Zeit entführen. Die zweite Woche vom 01.08.2016 bis 05.08.2016 liegt ganz im Sinne der Kunst. Wir werden verschiedene künstlerische Ausdrucksformen erkunden und kennen lernen. In der zweiten Woche gehen wir in die Kletterhalle Extrem nach Ludwigshafen. Betreuungszeit ist täglich von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Das Programm geht von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Die Kinder sollen bis 8:45 Uhr im Bürgerhaus sein. Die Teilnahmegebühr beträgt pro Kind 70€ für eine Woche bzw. 140,00€ für beide Wochen, darin enthalten sind Frühstück, warmes Mittagessen, Imbiss, Getränke, Materialen und Ausflug. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2016! Die Anmeldung Seite 3 – 6 bitte bei: Carola Rödler, Speyerer Straße 25, Ellerstadt oder Dr. Detzel und Partner, Hauptstraße 73, Friedelsheim einwerfen. Seite 1 von 6 Die Teilnahmegebühr bitte auf eines der beiden Konten überweisen: Kontoinhaber: Verbandsgemeinde Wachenheim Sparkasse Rhein-Haardt IBAN: DE81 5465 1240 0000 0002 16 BIC: MALADE51DKH Kontoinhaber: Verbandsgemeinde Wachenheim VR Bank Mittelhaardt IBAN: DE30 5469 1200 0111 3000 03 BIC: GENODE61DUW Kennwort: „Ferienprogramm Ellerstadt Sommer 2016“ + „Name des Kindes“ Ihre Anmeldung ist nur in Verbindung mit dem Zahlungseingang gültig. Sie erhalten nach Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung auf Ihre E-Mail-Adresse, die Sie uns bitte auf nachfolgendem Anmeldebogen angeben. Bei zu vielen Anmeldungen zählt daher das Eingangsdatum. (Maximal 45 Kinder.) Bitte haben Sie Verständnis, dass bei weniger als 20 Anmeldungen das Ferienprogramm leider nicht durchgeführt werden kann. Es ist zu beachten, dass wir aus organisatorischen Gründen nur eine Wochenpauschale (70€ pro Kind/Woche) anbieten, unabhängig davon wie Sie das Betreuungsangebot nutzen wollen. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei Rücktritt von der Anmeldung bis 08.07.2016 keine Stornogebühren anfallen. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornomeldung an eine der beiden genannten Adressen (Briefkasten). Nach diesem Termin werden wir 80% der Anmeldegebühr berechnen. Anmerkung: Weitere Informationen und Anmerkungen bekommen Sie von uns per Mail. Bitte schauen Sie spätestens 5 Tage vor Beginn der Betreuung noch einmal in Ihr E-MailPostfach. Wir freuen uns auf zwei spannende, abwechslungsreiche und abenteuerliche Wochen. Liebe Grüße Nadine Detzel und Mathias Beck Kontaktdaten: [email protected] Mathias Beck 0176 84749728 Nadine Detzel 0175 6168469 Seite 2 von 6 Anmeldung für die Ferienbetreuung Sommer 2016 Hiermit melden wir unser Kind für die Ferienbetreuung in Ellerstadt an. Mo. 25.07 – Fr. 29.07.2016 oder / und (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Mo. 01.08 - Fr. 05.08.2016 ____________________________________________________________ Name Kind Vorname Kind Geb.-Datum: ______________________________________________ Klasse: ______________________________________________ Straße: ______________________________________________ PLZ/Wohnort: ______________________________________________ Tel.: ______________________________________________ Handy: ______________________________________________ E-Mail: ______________________________________________ Tägliche Betreuung von ______ Uhr bis ______ Uhr gewünscht. (Wird keine Zeitangabe gemacht, kann ihr Kind erst um 16:30 selbstständig nach Hause gehen!!!) Im Notfall sind zu informieren: (mind. zwei unterschiedliche Nummern angeben!! Nicht die gleiche Nummer wie bereits oben!!) Name: ______________________________________________ Straße: ______________________________________________ PLZ/Wohnort: ______________________________________________ Tel. 1.: ______________________________________________ Tel. 2.: ______________________________________________ Handy: ______________________________________________ Hausarzt: ______________________________________________ Seite 3 von 6 Es liegen folgende Besonderheiten bei meinem Kind vor: Allergien: _________________________________ Lebensmittelunverträglichkeit: _________________________________ Medikamentenunverträglichkeit: _________________________________ Chronische Erkrankungen: _________________________________ Sonstige Besonderheiten: _________________________________ Platz für Anmerkungen und Hinweise Ihrerseits: ________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Mein Kind darf alleine nach Hause gehen. Wird abgeholt von: ( ) Ja ( ) Nein ________________________________________________ Ich erkläre mich damit einverstanden, dass sich unser Kind im von Aufsichtspersonen abgesteckten räumlich begrenzten Rahmen selbstständig aufhalten darf. ( ) Ja ( ) Nein Im Rahmen der Ferienbetreuung dürfen zur Dokumentation der Arbeit und zur Erinnerung für die Teilnehmer Fotos gemacht werden. Diese Fotos bekommen alle Teilnehmer ausgehändigt. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so streichen Sie bitte diesen Absatz. Selbstverständlich leisten wir Erste Hilfe, bei größeren Verletzungen werden natürlich die Eltern informiert und ein Arzt aufgesucht. Glücklicherweise passieren erfahrungsgemäß aber nur kleine Sachen: aufgeschürftes Knie, kleine Schnitte, kleine Stiche, Kratzer etc. Gerade bei denen sind wir aber mehr oder weniger machtlos. Es besteht immer das Risiko einer Allergie, auch wenn sie bis jetzt noch nicht bekannt ist. Daher wollen wir es nun so machen: Hiermit erlaube ich den Betreuern der Kinderferienbetreuung Ellerstadt bei meinem Kind __________________________________ auch kleinere Wunden mit Desinfektionsmittel und Pflaster zu versorgen und entbinde sie von der Haftung. ____________________________ Ort, Datum ____________________________ Unterschrift des Erziehungsberechtigten Seite 4 von 6 Ausflug Nur für Kinder, die in der 1. Woche (vom 25.07. bis 29.07.2016) angemeldet sind. Hiermit erlaube ich meinem Kind ________________________________ an dem Ausflug am 28.07.2016 in das Praehistorium – Godwana in Schiffweiler teilzunehmen. Für diesen Ausflug haben wir ein Busunternehmen beauftragt. An diesem Tag werden wir aufgrund der langen Fahrzeit erst um 17:30 Uhr wieder im Bürgerhaus zurück sein. ____________________________ ____________________________ Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten Nur für Kinder, die in der 2. Woche (vom 01.08. bis 05.08.2016) angemeldet sind. Hiermit erlaube ich meinem Kind ________________________________ an dem Ausflug am 02.08.2016 in das Kletterzentrum Extrem in Ludwigshafen teilzunehmen. Wir werden an diesem Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein, deswegen sind wir erst um 16:30 Uhr wieder im Bürgerhaus. ____________________________ ____________________________ Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten Mein Kind möchte mitklettern. (Wir werden im Kletterzentrum ein erlebnispädagogisches Programm mit geschultem Fachpersonal absolvieren.) Mein Kind besitzt ein gültiges Maxx-Ticket. (Bitte am 02.08.2016 mitbringen!) Seite 5 von 6 Zu beachten ist: Die Aufsichtspflicht der Betreuer und Betreuerinnen beginnt mit dem Betreten des Geländes, auf dem die Ferienbetreuung durchgeführt wird und endet mit dem Verlassen des Geländes. Für die Dauer der Freizeit sind die Betreuungskräfte aufsichtspflichtig. Die Aufsichtspflicht der Betreuungskraft endet nach der offiziellen Betreuungszeit. Der Hin- und Heimweg obliegt der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Sollten Kinder die Ferienbetreuung vorzeitig verlassen, obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten. Akut oder ansteckend erkrankte Kinder können nicht an der Ferienbetreuung teilnehmen. Die Eltern sind verpflichtet, Erkrankungen der Kindes insbesondere Infektionskrankheiten dem Betreuungspersonal unverzüglich mitzuteilen. Bei Verdacht auf Erkrankungen während der Betreuung werden die Erziehungsberechtigten sofort benachrichtigt. Das erkrankte Kind muss dann abgeholt werden. Kinder, deren Verhalten auch nach wiederholter Ermahnung für die Gruppe nicht zumutbar ist, können von der weiteren Ferienbetreuung ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Kinder, die sich selbst oder andere wiederholt in Gefahr bringen. Es entsteht für diese Zeit kein Schadensanspruch. Für verloren gegangene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Ebenso kann keine Haftung für Schäden übernommen werden, die von den Kindern Dritten gegenüber verursacht werden. Ich bestätige außerdem, dass ich die Stornierungsgebühr von 80% sowie die Regelung der Wochenpauschale zur Kenntnis genommen habe. ____________________________ Ort, Datum ____________________________ Unterschrift des Erziehungsberechtigten Seite 6 von 6
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