PD Dr. Stefanie Bock Philipps-Universität Marburg 25.07.2016 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene – Hausarbeit „Innovative Geschäfte“ Der sich ständig in Geldnöten befindliche A hat eine neue, innovative Geschäftsidee. Er richtet eine kostenpflichtige Website ein, auf der er einen Routenplaner anbietet. Um das Interesse an seinem Produkt zu erhöhen, kombiniert er dies mit einem Gewinnspiel. Wird die Seite des A geöffnet, so erscheint der Schriftzug „Nie mehr verfahren – jetzt anmelden, Routenplaner nutzen und gratis tolle Gewinne abgreifen“ gefolgt von einer Anmeldemaske, in der die Nutzer ihre vollständigen Kontaktdaten angeben können. Unter dieser Anmeldemaske – am unteren Ende des Bildschirms – befindet sich ein rot unterlegter, farbig blinkender Anmeldebutton. Scrollt man die Website etwas weiter nach unten, so findet man ergänzende Ausführungen in Kleindruck. Zunächst weist A darauf hin, dass nur Nutzer, die ihre Daten vollständig angegeben haben, am Gewinnspiel teilnehmen können. Es folgen umfangreiche Ausführungen zum Ablauf des Gewinnspiels sowie zum Datenschutz. Ganz am Ende wird erklärt, dass die Nutzung des Routenplaners 35 € pro erstellter Route kostet. Wie von A erhofft, lesen sich viele Nutzer das Kleingedruckte nicht bis zum Ende durch und melden sich bei seinem Routenplaner an, obwohl vergleichbare Produkte auf anderen Websites kostenfrei angeboten werden. Dies passiert auch dem R, der den Routenplaner des A für die Vorbereitung seiner Ferienreise nutzt. Als er von A eine Rechnung erhält, ist er sehr erbost und verweigert die Zahlung. A beschließt, keine weiteren zivilrechtlichen Schritte gegen R einzuleiten. Einige Wochen später feiert A seine geschäftlichen Erfolge in seiner Stammkneipe, wobei er sich laut und vernehmlich über die Manipulierbarkeit der Internetnutzer auslässt. Am Nachbartisch sitzt zufällig der R mit seinem Freund F. Verärgert darüber, dass auch er fast auf den A hereingefallen wäre, springt R wutentbrannt auf und stellt den A zur Rede. Als A den R mit einem „Nicht mein Problem, wenn Du nicht richtig hinsiehst“ abfertigen will, wird es dem R endgültig zu viel. Er holt aus und schlägt den A mit einem gezielten Kinnhaken k.o. Als A bewusstlos vor ihm liegt, beschließt R spontan, den A um seine Barschaft zu erleichtern. Nach kurzer Durchsuchung der Hosentaschen findet R auch 200 € in bar, die er an sich nimmt. Anschließend verlässt R zügig die Bar. F, der das gesamte Geschehen aufmerksam beobachtet hat, folgt ihm auf dem Fuße. Die Gunst der Stunde nutzend erinnert er den R daran, dass er – der R – noch Schulden in Höhe von 150 € bei ihm – dem F – hat: 100 € hat F dem R geliehen, weitere 50 € hat R beim Pokern verloren. Da der R aber überhaupt nicht geplant hatte, seine Schulden bei F zu begleichen und die 200 € lieber in neue DVDs investieren möchte, reagiert er sehr ausweichend. Als F aber damit droht, der Freundin des R von dessen regelmäßigen Bordellbesuchen zu erzählen, händigt R ihm schließlich widerstrebend 150 € aus. Prüfen Sie die Strafbarkeit von A, R und F nach dem StGB! Bearbeitervermerk: Der Umfang des Gutachtens darf 20 Seiten (DIN A4, Schrift Times New Roman, 12 pt., 1,5zeilig, normale Laufweite; Fußnoten 10 pt. einzeilig; 7 cm Korrekturrand rechts, Seitenränder oben, unten und rechts mindestens 1,5 cm; Unterschneidung Aus) nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Seiten werden nicht gewertet. Bei der Bearbeitung sind im Übrigen die „Allgemeinen Hinweise der Marburger Strafrechtslehrer zur strafrechtlichen Fallbearbeitung“ zu beachten. Der Arbeit ist folgende unterschriebene Versicherung beizufügen: „Ich versichere, diese Hausarbeit selbstständig ohne fremde Hilfe angefertigt, andere als die angegebene Literatur nicht verwendet und Zitate kenntlich gemacht zu haben.“ Abgabe: Die Arbeit ist zwecks Optimierung der Plagiatskontrolle sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form abzugeben. Es werden nur Arbeiten bewertet, die sowohl in schriftlicher als auch in übereinstimmender elektronischer Fassung fristgerecht eingereicht wurden. Die Abgabe der schriftlichen Fassung hat am Mi., 19.10.2016, von 9.30 bis 12 Uhr im Sekretariat SH 306 zu erfolgen. Die elektronische Fassung ist bis zum 18.10.2016, 24 Uhr auf ILIAS hochzuladen. Die Bestätigung des erfolgreichen Hochladens ist der schriftlichen Fassung der Hausarbeit beizufügen. Ein Ausdruck der entsprechenden Browser-Seite genügt. Zudem ist der Arbeit eine Kopie des „kleinen Scheins“ als Nachweis des Bestehens der Übung im Strafrecht für Anfänger beizufügen. Arbeiten, die mit der Post zugestellt werden, müssen einen gut lesbaren Poststempel des Vortages (18. Oktober 2016) tragen. Eine Abgabe ausschließlich auf Datenträger, per Fax oder E-Mail ist ausgeschlossen.
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