Bekanntmachung Widmung Baugebiet Windmühlenweg

Flecken Duingen
Duingen, 01.08.2016
Bekanntmachung
Der Rat des Flecken Duingen hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2016 beschlossen, die nachstehend
genannten Straßen als Gemeindestraßen i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 6 des Nieders.
Straßengesetzes (NStrG) in der zur Zeit geltenden Fassung für den öffentlichen Verkehr wie folgt zu
widmen:
1. Abschnitt: Straßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Windmühlenweg“
1.1. „Lübecker Straße“ (Flur 2, Flurstück 11/135)
Beginn:
in Höhe des Grundstückes „Lübecker Straße 15“ (Flur 2, Flurstück 10/11)
Ende:
Einmündung „Windmühlenweg“ (Flur 2, Flurstück 857/391)
Länge:
248 m (zzgl. Stichweg 37 m), insgesant 285 m
Widmungsbeschränkung: Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich
1.2.
„Königsberger Straße“ (Flur 2, Flurstück 5/87)
Beginn:
Einmündung von der „Lübecker Straße“ zwischen Hausnummer 1 und 2
Ende:
Einmündung von der „Lübecker Straße“ zwischen Hausnummer 11 und 22
Länge:
223 m
Widmungsbeschränkung: Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich
1.3.
„Memelweg“ (Flur 2, Flurstück 8/23)
Beginn:
in Höhe des Grundstückbeginns „Memelweg 5“ (Flur 2, Flurstück 9/20)
Ende:
Einmündung „Windmühlenweg“ (Flur 2, Flurstück 857/391)
Länge:
221 m
Widmungsbeschränkung: Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich
1.4.
„Windmühlenweg“ (Flur 2, Flurstück 857/391)
Beginn:
in Höhe des Grundstückbeginns „Windmühlenweg 19“ (Flur 2, Flurstück 4/10)
Ende:
Ende des Ausbaus in Höhe des Grundstückes Flur 2, Flurstück 4/8
(Wasserbehälter)
Länge:
108 m
Widmungsbeschränkung: Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich
2. Abschnitt: Straßenteilstücke im Außenbereich und im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4
„Försterkampweg)
2.1. Teilfläche des Försterkampweges (Flur 1, Flurstück 65/2)
Beginn:
Endpunkt der bereits gewidmeten Fläche des Försterkampweges (499 m ab
Einmündung von der „Triftstraße“)
Ende:
hinter der Grundstückseinfahrt „Eichenkamp 1“ (Flur 1, Flurstück 5/91)
Länge:
25 m
Träger dieser Straßen ist der Flecken Duingen. Das Straßenbestandsverzeichnis des Flecken Duingen
wird aufgrund dieser Widmungen entsprechend ergänzt bzw. geändert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht
Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten
der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage ist gegen den Flecken Duingen zu richten.
Der Gemeindedirektor:
gez. Schulz