AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Stand: 08.08.2016 Direktor des Amtsgerichts DirAG Huland Ständige Vertreterin: Frau RiAG Thomas Weitere Vertreter: Frau RiAG Sjursen-Stein RiAG Arnold Geschäftsleiter: Vertreter: JR Oellerich JA Frau Gyszas Verwaltungsstelle Abt. 601: Justizverwaltungssachen, Gerichtszahlstelle, Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge Präsidium des Amtsgerichts Harburg Herr RiAG Arnold Herr RiAG Dr. Dahm Frau RiAG Dr. Thies Frau RiAG Thomas Frau RiAG Wichmann Frau RiAG Dr. Ziegert 1 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Dezernat I • Freiwillige Gerichtsbarkeit Grundbuchamt Grundbuchsachen, Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen Abt. 602 - 605 Vorsitz: Vertr.: RiAG Blunck RiAG Dr. Dahm Betreuungsgericht, Freiheitsentziehungen und Unterbringungsmaßnahmen Abt. 671a (und vorher Abt.671 Endzi. 1-5 Vorsitz: Vertr.: DirAG Huland Frau RiAG Billen Vorsitz: Vertr.: Ri Azizy Frau RiAG Wichmann Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Bellinger Ri Azizy Vorsitz: Vertr.: Ri Dr. Hofschroer Frau RiAG Sjursen-Stein Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Billen DirAG Huland Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Wichmann Frau RiAG Bellinger Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Sjursen-Stein Ri Dr. Hofschroer Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Dr.Ziegert RiLG Dr.Schwill Vorsitz: Vertr.: RiLG Dr.Schwill Frau RiAG Dr.Ziegert Abt.607 B, C, 608 Z) Abt. 671b (und vorher Abt 671 Endzi. 6-0 Abt. 607 A, E, G, Abt. 608 Q Abt. 672 (und vorher Abt. 608 L, M, O) Abt. 673 (und vorher Abt.608 S) Abt. 674 (und vorher Abt.607 H, 608 R,Y) Abt.675 (und vorher Abt.608 P,T-W) Abt.676 (und vorher Abt. 607 K) Abt.677 (und vorher Abt.607 D, 608 N) Abt.678 (und vorher Abt.607 F, I, J) 2 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Bei richterlichen Amtshandlungen außerhalb des Gerichtsgebäudes vertreten die Vorsitzenden der Abteilungen 607, 608, 630 bis 637, 671a bis 678 einander, auch wenn der Fall der Verhinderung eines Vorsitzenden nicht vorliegt. Neueingänge für Betroffene, über die bereits eine AR-Sache anhängig oder zu denen bereits ein Vorgang nach dem 31.12.2014 abgeschlossen worden ist, sind mit Ausnahme der Verfahren nach dem Hamburger PsychKG unter Anrechnung auf den Turnus der ursprünglich tätigen Abteilung zuzuweisen. Ergibt sich in einem Verfahren nach dem Hamburger PsychKG, in dem ein Richter des Amtsgerichts Harburg eine Anhörung durchgeführt hat, bis 1 Monat nach der letzten Anhörung in der Akte dokumentiert die Notwendigkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens, ist das Betreuungsverfahren unter Anrechnung auf den Turnus der Abteilung des Verfahrens nach dem PsychKG zugewiesen. Ergibt sich während der Bearbeitung des Verfahrens, dass bereits für ein Geschwisterkind, einen Ehegatten, Lebenspartner oder sonstigen Haushaltsangehörigen des Betroffenen eine Sache anhängig ist, kann das neue Verfahren unter Anrechnung auf den Turnus von der ursprünglich tätigen Abteilung übernommen werden. Bei Verfahren, die während des Wochenend- oder Feiertagseildienstes bearbeitet wurden, ist für die Zuständigkeit entscheidend, an welchem Wochentag die beschlossene Unterbringung endet. Ist keine Unterbringung beschlossen worden, ist der Wochentag des Einganges maßgebend. Endet die Unterbringungsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist maßgebend der Wochentag des Eingangs bei diesem Gericht 3 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Zuständig ist für: - Montag - Dienstag - Mittwoch - Donnerstag - Freitag Frau RiAG Bellinger Vertr.: Ri Azizy In jeder durch 3 teilbaren Kalenderwoche: RiLG Dr. Schwill Vertr.: Frau RiAG Dr. Ziegert gerade Woche: Frau RiAG Wichmann Vertr.: Frau RiAG Bellinger ungerade Woche: Frau RiAG Billen Vertr.:DirAG Huland DirAG Huland Vertr.: Frau RiAG Billen Ri Azizy Vertr.: Frau RiAG Wichmann In jeder durch 3 teilbaren Kalenderwoche: Frau RiAG Dr. Ziegert Vertr.: RiLG Dr. Schwill gerade Woche Ri Dr. Hofschroer Vertr.: Frau RiAG Sjursen-Stein ungerade Woche Frau RiAG Sjursen-Stein Vertr.: Ri Dr. Hofschroer 4 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Nachlassgericht, Landwirtschaftssachen, sonstige Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Abt. 609 Nachlass-Sachen Vorsitz: Vertr.: Abt. 610 a sonst. Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Vorsitz: Vertr.: Abt. 610 b Frau RiAG Thomas Frau RiAG Dr. Dageförde RiAG Blunck RiAG Dr. Dahm Landwirtschaftssachen Vorsitz: Vertr.: RiAG Blunck RiAG Dr. Dahm 5 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Dezernat II • Streitige Gerichtsbarkeit Zwangsvollstreckungssachen Abt. 616 K Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Verteilungsverfahren (auch nach §119 des BauGesetzbuches) Vorsitz Vertr.: RiAG Blunck RiAG Dr. Dahm Abt. 613 M - 617 M Zwangsvollstreckungssachen, Vollstreckungsschutz, richterliche Entscheidungen in Kostensachen aus dem Bereich der Justizverwaltung Abt. 613 M (A – E, Y) Vorsitz Vertr.: Frau RiAG Dr. Ziegert RiLG Dr. Schwill Abt. 614 M (F – I, M, N) Vorsitz Vertr.: Frau RiAG Claasen Frau RiAG Dr. Mohs Abt. 615 M (J – L, O – Q, U, V, X, Z) Vorsitz Vertr.: Frau RiAG Sjursen-Stein Ri Dr. Hofschroer Abt. 617 M (R – T, W) Vorsitz Vertr.: Frau RiAG Dr. Ziegert RiLG Dr. Schwill 6 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Straf- und Bußgeldsachen Abt. 618 Vorsitz: Vertr.: RiAG Schulze RiLG Khan Abt. 619 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Ferdinand RiAG Hinkelmann Abt. 620 Vorsitz: Vertr.: RiAG Hinkelmann Frau RiAG Ferdinand (Endziffer 1-7) Frau RiAG Billen (Endziffer 8-0) Abt. 621 Vorsitz: Vertr.: RiLG Khan RiAG Dr. Braun Abt. 622 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Wichmann Ri Azizy Abt. 623 Vorsitz: Vertr.: RiAG Dr. Braun RiAG Schulze Abt. 624 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Billen RiAG Hinkelmann Abt. 625 Erweitertes Schöffengericht Vorsitzende, Sitzungstage und Schöffen wie Abt. 618 bis 624, 626 bis 628 Abt. 626 Vorsitz: Vertr.: Frau Riin Stolter Frau RiAG Weber Abt. 627 Vorsitz: Vertr.: Frau Riin Stolter Frau RiAG Weber Abt. 628 Vorsitz: Vertr.: Ri Azizy Frau RiAG Wichmann Abt. 629 Vorsitz: Vertr.: RiAG Hinkelmann Frau RiAG Ferdinand (Endziffer 1-7) Frau RiAG Billen (Endziffer 8-0) Die vor dem 1.1.2014 eingegangenen Verfahren der Abteilung 627 mit den Endziffern 3-8 sind der Vorsitzenden der Abt.618 zugewiesen. 7 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Wiederauflebende oder –eingehende Verfahren, die bereits zum 12.2.2015 in der Abt.629 anhängig waren, werden ohne Anrechnung auf den Turnus von der Abt.619 übernommen. Jugendsachen Jugendsachen sind Straf- und Bußgeldsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich Rechtshilfe und Vernehmungsersuchen der Staatsanwaltschaft in Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende, auch soweit Kinder und Jugendliche in Jugendschutzsachen zu vernehmen sind. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des beschuldigten Jugendlichen oder Heranwachsenden im Zeitpunkt des ersten Eingangs des Verfahrens bei Gericht, auch wenn weitere Beteiligte hinzukommen. Bei mehreren Beschuldigten richtet sich die Zuständigkeit nach dem ältesten Jugendlichen oder Heranwachsenden mit Wohnsitz aus dem Bezirk des Amtsgerichts HamburgHarburg. Entsprechendes gilt im Ermittlungsverfahren sowie in Fällen der §§ 42 Abs. 3, 58 Abs. 3, 65 Abs. 1 Satz 4, 85 Abs. 5 JGG. Ist kein Beschuldigter im hiesigen Gerichtsbezirk wohnhaft, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Tatort der zuerst begangenen Tat. In Sachen, in denen Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollzogen ist, ist die Abteilung zuständig, deren Vorsitzender die Maßnahme angeordnet hat, es sei denn, die Anordnung ist im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes ergangen. In Fällen des § 13 StPO ist die Abteilung zuständig, bei der die älteste Sache anhängig ist, die den Zusammenhang begründet. Bei richterlichen Vernehmungen richtet sich die Zuständigkeit für alle Zeugen nach dem Wohnsitz des ältesten Zeugen. Abt.: 659 Vorsitz: Frau Riin Stolter Vertr.: Frau RiAG Weber Ortsteile 701,702 Abt.: 660 Vorsitz: Frau RiAG Weber Ortsteile 134,138-140, 703-713 Vertr.: Frau Riin Stolter Abt.: 662 Vorsitz: RiAG Arnold Vertr.: Frau RiAG Meyer Ortsteile132,133,135-137 Abt.: 664 Vorsitz: Frau RiAG Meyer Vertr.: RiAG Arnold Ortsteile 141, 714-718 8 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Vollzugs- und Vollstreckungsleiter für den Jugendarrest Abt.: 665 Vorsitz: 1. Vertr.: 2. Vertr.: : Frau RiAG Meyer RiAG Arnold Frau RiAG Weber Vollstreckungsleiter für die Jugendvollzugsanstalt Als Vollstreckungsleiter für die Hamburger Jugendvollzugsanstalt nach § 85 Abs. 2 JGG in Verbindung mit der zweiten Verordnung zur Verlagerung von Zuständigkeiten in Jugendgerichtssachen vom 09.12.2004 sind zuständig: Abt.: 666 a (A-K): Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Weber Frau Riin Stolter Abt.: 666 b (L-Z): Vorsitz: Vertr.: RiAG Arnold Frau RiAG Meyer Im Falle der Anklageerhebung gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 2. Halbsatz JGG sind zuständig: Für Verfahren der Abteilung 666 a (A-K) Abt.: 660 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Weber Frau Riin Stolter Für Verfahren der Abteilung 666 b (L-Z) Abt.: 662: Vorsitz: Vertr.: RiAG Arnold Frau RiAG Meyer 9 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Familiengericht Abt. 630 Vorsitz: Vertr.: RiAG Dr. Rüger Frau RiAG Lipka Abt. 631 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Dr. Thies RiAG Winterberg Abt. 632 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Thomas Frau RiAG Dr. Dageförde Abt. 633 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Dr. Dageförde Frau RiAG Thomas Abt. 634 Vorsitz: Vertr.: RiAG Winterberg Frau RiAG Dr. Thies Abt. 635 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Lipka RiAG Dr. Rüger Abt. 636 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Dr. Drope Frau RiAG Horeis Abt. 637 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Horeis Frau RiAG Dr. Drope Bei richterlichen Amtshandlungen außerhalb des Gerichtsgebäudes vertreten die Vorsitzenden der Abteilungen 607, 608, 630 bis 637, 671a bis 678 einander, auch wenn der Fall der Verhinderung eines Vorsitzenden nicht vorliegt. 10 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Zivilsachen (ab 08.08.2016) Abt. 640 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Krajewski RiLG Mundhenk Abt. 641 Vorsitz: Vertr.: RiAG Blunck RiAG Dr. Dahm Abt. 642 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Sjursen-Stein Ri Dr. Hofschroer Abt. 643 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Claasen Frau RiAG Dr. Mohs Abt. 644 Vorsitz: Vertr.: RiAG Dr. Dahm Frau RiAG Dr. Osterthun (auch: Vollstreckbarerklärung von Anwaltsvergleichen gem. §§ 796 a, b ZPO) Abt. 645 Vorsitz: Vertr.: RiLG Dr. Schwill Frau RiAG Dr. Ziegert Abt. 646 Vorsitz: Vertr.: Ri Dr. Hofschroer Frau RiAG Sjursen-Stein Abt. 647 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Dr. Osterthun RiAG Blunck Abt. 648 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Dr. Mohs Frau RiAG Claasen Abt. 649 Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Dr. Ziegert RiLG Dr. Schwill Abt. 650 Vorsitz: Vertr.: RiLG Mundhenk Frau RiAG Krajewski 11 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Güteverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO und § 36 Abs. 5 FamFG Abt.: 670 a Abt.: 670 b Abt.: 670 c Vors.: Frau RiAG Dr. Thies als Güterichterin Vors.: Frau RiAG Thomas als Güterichterin Vors.: Frau RiAG Dr. Dageförde als Güterichterin Die Verfahren werden in der Reihenfolge des Einganges auf die Abteilungen 670 a-c verteilt. Aus besonderem Grund (insbesondere dem Wunsch der Parteien nach einem bestimmten Güterichter, wegen Sachzusammenhanges, Überlastung oder Abwesenheit eines Güterichters) können Güteverfahren auch von der Vorsitzenden der jeweils anderen Güteabteilung durchgeführt werden. Die Güterichter werden für jede durchgeführte Güteverhandlung um zwei Neueingänge entlastet. Die Entlastung wird quartalsweise durchgeführt, jeweils mit Beginn des nächsten, die zu entlastende Abteilung treffenden ersten Turnus im neuen Quartal. Aus besonderem Grund (insbesondere dem Wunsch der Parteien nach einem bestimmten Güterichter, wegen Sachzusammenhanges, Überlastung oder Abwesenheit eines Güterichters) können Güteverfahren auch von denjenigen Güterichterinnen und Güterichtern durchgeführt werden, denen im Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Hamburg die Durchführung von Güteverfahren für alle Hamburgischen Amtsgerichte zugewiesen ist. Es gelten dann die dort getroffenen Verteilungs- und Vertretungsregeln. 12 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Verteilung der Neueingänge 1. Die für das Betreuungsgericht, das Familiengericht, die Straf- und die Zivilabteilungen neu eingehenden Sachen werden je für sich im fortlaufenden Turnus auf die Abteilungen verteilt. Die Verteilung geschieht nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs in der Eingangsstelle. Ein eventueller Sachzusammenhang mit einer bereits bestehenden Sache bleibt – unbeschadet der Regelung unter Ziffer 2 a und 2 b – unberücksichtigt. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet die alphabetische Reihenfolge. - In Betreuungssachen nach dem Namen des Betroffenen (bei gleichen Nachnamen geht der ältere Betroffene vor) sodann nach dem Vornamen. - In Zivil - und Familiensachen (Ausnahme Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen) nach dem erstgenannten Beklagten/Antragsgegner, dann nach dem erstgenannten Kläger/Antragsteller, bei gleichen Nachnamen jeweils nach dem Vornamen. In den übrigen Familiensachen nach dem Namen des ältesten Kindes, sodann nach dem Vornamen. - In Strafsachen nach dem Namen des ersten Angeschuldigten/ Betroffenen/Beschuldigten, sodann nach dem Vornamen, dann nach der laufenden Zählnummer des führenden staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichens aufsteigend, bei gleicher Zählnummer aufsteigend nach den Jahreszahlen. Die Eingangsstelle vermerkt auf jedem neuen Eingang Datum und Uhrzeit. Die Eingänge eines jeden Tages werden nach der sich aus dem Vorstehenden ergebenden Reihenfolge geordnet und täglich, mit der Ordnungszahl "1" beginnend, durchnummeriert. 2. In der Verteilungsstelle werden alle Sachen alsdann in der Reihenfolge der Ordnungszahlen auf die Abteilungen verteilt Bei einer Ausschließung oder einer erfolgreichen Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit wird die betreffende Sache an die Abteilung des geschäftsplanmäßigen Vertreters unter Anrechnung auf dessen Turnus abgegeben. Dies geschieht in der Weise, dass die Verteilungsstelle sie, sobald sie ihr vorgelegt wird, für den Vertreter als neue Sache einträgt. Die Turnusanrechnung wie auch die Neueintragung wird nicht vorgenommen ab 1.2.2016 für die Ausschließung oder erfolgreiche Ablehnung der Vorsitzenden der Abt. 626 und 627. Der Vertreter der Abt.626, 627 wird ohne Neueintragung zuständig. Wieder auflebende weggelegte Sachen bleiben in der zuletzt mit ihnen befassten Abteilung ohne Anrechnung auf den Turnus. Wird eine Strafsache versehentlich als Neueingang zugeteilt, obgleich sie bereits einem Richter zugeteilt war, ist sie an diesen abzugeben. Ebenso ist zu verfahren, wenn eine zurückgenommene öffentliche Klage wiederholt wird, ohne dass sich das Js -Aktenzeichen geändert hat. Weitere Anträge in einer bereits zugeteilten Strafsache erhält der Richter, dem diese zugeteilt wurde, ohne Anrechnung auf den Turnus zusätzlich. Einzelne richterliche Anordnungen in Strafsachen (Gs-Sachen) begründen keine 13 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Zuständigkeit für das nachfolgende ordentliche Strafverfahren. Bei einer Verbindung mehrerer zusammenhängender Strafsachen, werden die verbundenen Verfahren auf den Turnus angerechnet. Ist eine Sache im Turnus an den unzuständigen Richter gelangt, so bleibt es bei dieser Zuteilung. Ausgenommen sind Sachen, die aufgrund einer Vorbefassung einer Abteilung zugewiesen sind. Ist eine Erwachsenenstrafsache, die wegen Vorbefassung einer Abteilung zugewiesen ist, an einen unzuständigen Richter gelangt, ist sie spätestens bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens, dem Erlass eines Strafbefehls oder der Terminierung in einem Schnellverfahren an die zuständige Abteilung unter Anrechnung auf den Turnus abzugeben. a. Die Eingänge des Betreuungsgerichts werden in zwei Turnussen mit 10 Durchgängen zugeteilt. Im ersten Turnus erhalten je eine Sache Abt. 671a im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang Abt. 671b im 1., 3., 5., 7., 9. Durchgang Abt. 672 im 1., 3., 5., 7., 9. Durchgang Abt. 673 im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang Abt. 674 im 1., 2., 4., 6., 9. Durchgang Abt. 675 im 2., 4. , 6., 8., 10. Durchgang Abt. 676 im 3., 5., 9., 10. Durchgang Abt. 677 im 1. und 5. Durchgang Abt. 678 im 3. Durchgang Im zweiten Turnus erhalten je eine Sache Abt. 671a im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang Abt. 671b im 1., 3., 5., 7., 9. Durchgang Abt. 672 im 1., 3., 5., 7., 9. Durchgang Abt. 673 im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang Abt. 674 im 1., 2., 4., 6., 9. Durchgang Abt. 675 im 2., 4. , 6., 8., 10. Durchgang Abt. 676 im 3., 5., 9., 10. Durchgang Abt. 677 im 1. Durchgang Abt. 678 im 3. und 7. Durchgang Die Verteilung der Verfahren nach dem Hamburger PsychKG richtet sich nach dem Wochentag ihres Einganges. b. Die Erwachsenenstrafsachen werden in getrennten Turnus für Ls Verfahren, für Ds-, Cs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Einspruch und in einem weiteren Turnus für alle übrigen Strafsachen erfasst. Wenn gegen Angeschuldigte oder Angeklagte bereits ein Ls-, Ds-, Cs- oder ein laufendes Bewährungsverfahren in den Abteilungen 618 bis 629 anhängig ist, werden neue Verfahren unter Anrechnung auf den Turnus derselben Abteilung zugewiesen. Sofern kein Verfahren anhängig ist, werden neue Verfahren unter Anrechnung auf den Turnus der Abteilung zugewiesen, in der gegen Angeschuldigte oder Angeklagte ein Ls-, Ds- oder Cs-Verfahren seit dem 01.01.2014 eingegangen ist. 14 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Hat es in mehreren Abteilungen Vorverfahren gegeben, ist diejenige zuständig, deren Verfahren das jüngste ist. Waren von mehreren gemeinsam Beschuldigten/Angeklagten Verfahren in verschiedenen Abteilungen anhängig, richtet sich die Zuständigkeit nach dem ältesten Beschuldigten/Angeklagten. Verfahren, die über die Vorbefassungsregelung der Abt.627 zuzuweisen wären, sind in der Abt.626 einzutragen und zu bearbeiten. Ein Turnus hat 10 Durchgänge. Es erhalten je eine Sache Abt. 618 Abt. 619 Abt. 620 Abt. 621 Abt. 622 Abt. 623 Abt. 624 Abt. 626 Abt. 627 Abt. 628 Abt. 629 in jedem Durchgang im 1.,2.,3., 5., 7.,8.,10. Durchgang im 1.,3., 5., 7., 9. Durchgang in jedem Durchgang im 1., 3., 4., 8.,10. Durchgang in jedem Durchgang im 3.,8. Durchgang im 1., 2., 3., 5., 6., 7., 9. Durchgang erhält keine Eingänge im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang c. Die Eingänge des Familiengerichts werden in einem Turnus verteilt. Es erhalten nacheinander: Abt. 630 Abt. 631 Abt. 632 Abt. 633 Abt. 634 Abt. 635 Abt. 636 Abt. 637 10 Sachen 10 Sachen 8 Sachen 5 Sachen 10 Sachen 10 Sachen 8 Sachen 5 Sachen Weitere Familiensachen erhält die Abteilung, in der bereits eine Familiensache mit einem der Beteiligten des neuen Verfahrens (mit Ausnahme der Versorgungsträger, Vermieter, Jugendämter und anderen Behörden oder Institutionen) nach dem 01.01.2013 anhängig geworden oder in dieser Instanz nicht abgeschlossen ist. Diese weiteren Sachen werden außerhalb des Turnus verteilt, jedoch auf diesen angerechnet. Sind mehrere Abteilungen vorbefasst, ist die Abteilung zuständig, die das jüngste Verfahren hat/hatte. FH-Sachen werden entsprechend dem Turnus der allgemeinen Familiensachen, beginnend mit der Abt. 630, verteilt; AR-Sachen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs umlaufend auf die Abt. 630-637 verteilt. Die infolge Ablehnung zuständig gewordene Abteilung des Familiengerichts ist auch zuständig für weitere Familiensachen eines der Beteiligten. 15 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Eine Abgabe wegen unrichtiger Zuteilung erfolgt nur - unter Anrechnung auf den Turnus -, wenn vorher, aber bei beendeten Verfahren nach dem 01.01.2013, eine Familiensache betreffend einen der Beteiligten bei einer anderen Abteilung anhängig geworden war. § 23 b II 2 GVG bleibt unberührt. 16 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 d. Die Zivilsachen werden in einem Turnus mit zwei Durchgängen verteilt. Es erhalten nacheinander (ab dem 08.08.2016) im 1. Durchgang Abt. 640: Abt. 641: Abt. 642: Abt. 643: Abt. 644: Abt. 645: Abt. 646: Abt. 647: Abt. 648: Abt. 649: Abt. 650: 5 Sachen 9 Sachen 4 Sachen 6 Sachen 10 Sachen 9 Sachen 5 Sachen 10 Sachen 8 Sachen 3 Sachen 5 Sachen 2. Durchgang Abt. 640 Abt. 641: Abt. 642: Abt. 643: Abt. 644: Abt. 645: Abt. 646: Abt. 647: Abt. 648: Abt. 649: Abt. 650: 5 Sachen 9 Sachen 4 Sachen 7 Sachen 10 Sachen 8 Sachen 5 Sachen 10 Sachen 8 Sachen 3 Sachen 5 Sachen e. Werden Sachen miteinander verbunden oder voneinander getrennt, wirkt sich dieses nicht auf den fortlaufenden Turnus aus. Durch eine Abtrennung wird die bisherige Zuständigkeit innerhalb der Abteilungen nicht verändert. 17 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Ergänzende Bestimmungen 1. Für Sachen, die in nicht mehr bestehenden Abteilungen registriert sind, ergibt sich die Zuständigkeit aus der jetzt gültigen Aufteilung der Neueingänge. 2. Bei Verhinderung, Ausschließung oder erfolgreicher Ablehnung eines Vorsitzenden sind nacheinander zuständig: a. der geschäftsplanmäßige Vertreter, b. der Reihe nach die Vorsitzenden der im Geschäftsverteilungsplan folgenden Abteilungen des betreffenden Sachgebietes, wobei nach der letzten Abteilung des Sachgebietes wieder bei der ersten zu beginnen ist, c. für dringende Maßnahmen und Entscheidungen der Richter im Bereitschaftsdienst; ein Fall der Verhinderung eines Vorsitzenden liegt auch vor, wenn eine unaufschiebbare richterliche Maßnahme in Familien- oder Zivilsachen zu treffen ist und die Sache noch nicht zugeteilt werden konnte, d. ganz hilfsweise die verbleibenden Richter in der geschäftsplanmäßigen Reihenfolge. 3. In Strafsachen gilt Ziffer 2 auch in den nachstehend aufgeführten Fällen: a. in Sachen, die das Revisionsgericht an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen hat, ohne die Verweisung an eine bestimmte Abteilung auszusprechen; das gilt entsprechend in den Fällen des § 210 Abs. 2 StPO und des § 79 Abs. 6 OWiG, b. für Anträge gemäß § 458 Abs. 2 StPO gegen Entscheidungen des Richters als Vollstreckungsbehörde, 18 AG Hamburg-Harburg 4. • Geschäftsverteilung 2016 Über die Ablehnung des Vorsitzenden einer Abteilung entscheidet in Strafsachen: bzgl. des/der Vorsitzenden der Abteilung 618 619 620 621 622 623 624 626 627 628 629 der/die Vors. der Abt. 629 618 621 620 619 622 623 624 628 627 626 Über die Ablehnung des zweiten Richters im erweiterten Schöffengericht entscheidet der Vorsitzende. in Jugendsachen: bzgl. des/der Vorsitzenden der Abteilung 659 660 662 664 665 666a 666b der /die Vors. der Abt. 664 662 660 659 666a 666b 666a in Zivilsachen ab 08.08.2016): bzgl. des/der Vors. der Abt. 640 641 642 643 644 645 646 647 648 649 650 der/die Vors. der Abt. 641 642 643 644 645 646 647 648 650 640 649 19 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 in Familiensachen: bzgl. des/der Vors. der Abt. 630 631 632 633 634 635 636 637 der/die Vors. der Abt. 631 637 635 634 633 636 630 632 in Betreuungssachen entscheidet über die Ablehnung von Ri Azizy DirAG Huland Frau RiAG Sjursen-Stein Ri Dr. Hofschroer Frau RiAG Bellinger Frau RiAG Wichmann Frau RiAG Billen Frau RiAG Dr. Ziegert RiLG Dr. Schwill Frau RiAG Dr. Ziegert Frau RiAG Sjursen-Stein Frau RiAG Wichmann Ri Azizy Ri Dr. Hofschroer RiLG Dr. Schwill Frau RiAG Bellinger Frau RiAG Billen DirAG Huland . 5. Bei Ablehnung der/des Vorsitzenden der Abteilungen 602 – 605, 609, 610 a, 610 b, 616 K, 613 M bis 617 M entscheidet der ständige Vertreter, bei seiner Verhinderung der zweite weitere Aufsicht führende Richter, ganz hilfsweise der dritte weitere Aufsicht führende Richter. 6. Für die Bearbeitung von sonstigen, nicht ausdrücklich aufgeführten gerichtlichen Angelegenheiten gilt die Geschäftsverteilung sinngemäß; fehlt jeglicher Bezug, so ist die Direktorin/ der Direktor des Amtsgerichts zuständig. 7. "Richter beim Amtsgericht" im Sinne der §§ 54 und (nur hinsichtlich der Schöffen) § 56 GVG sind die Vorsitzenden der Abteilungen für Strafsachen; "Richter beim Amtsgericht" im Sinne der übrigen Vorschriften über die Beteiligung von Schöffen (§ 38 ff. GVG) ist der ständige Vertreter des Aufsicht führenden Richters, Vertreter ist der die Aufsicht führende Richter. "Jugendrichter" im Sinne des § 35 Abs. 4 JGG und "Richter beim Amtsgericht" im Sinne der übrigen Vorschriften über die Beteiligung von Jugendschöffen (§§ 40, 45, 46, 52 GVG) sind RiAG Arnold und als Vertreter Frau RiAG Meyer. 8. Im erweiterten Schöffengericht ist zweiter Richter der jeweilige geschäftsplanmäßige Vertreter des Vorsitzenden. Vertreter des 20 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Vorsitzenden ist der Vorsitzende der nächstfolgenden Abteilung. Bei Verhinderung gilt Ziffer 2 b der Ergänzenden Bestimmungen. 9. Bei einem Wechsel im Vorsitz einer Strafabteilung bleibt in den Verfahren, in denen die Hauptverhandlung bereits begonnen hat und über den Zeitpunkt des Wechsels hinaus fortdauert, der bisherige Vorsitzende zuständig. 10. Soweit diese Geschäftsverteilung keine Regelung enthält, gelten die für das Amtsgericht Hamburg beschlossenen „Leitenden Grundsätze“ aus dem Geschäftsverteilungsplan 2015 entsprechend. 21 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Richterlicher Bereitschaftsdienst (außer Unterbringungssachen) Montag 08.30 - 12.00 Uhr Frau RiAG Thomas Ri Dr. Hofschroer RiAG Winterberg 12.00 - 16.00 Uhr Frau RiAG Weber RiAG Dr. Rüger Frau RiAG Meyer 08.30 - 12.00 Uhr Frau RiAG Claasen RiLG Mundhenk Frau RiAG Dr. Osterthun 12.00 - 16.00 Uhr Frau RiAG Sjursen-Stein RiAG Hinkelmann RiAG Arnold 08.30 - 12.00 Uhr Frau RiAG Horeis Frau RiAG Lipka Frau RiLG Dr. Drope 12.00 - 16.00 Uhr RiAG Blunck RiAG Dr. Dahm Frau RiAG Wichmann 08.30 - 12.00 Uhr Frau RiAG Dr. Thies Frau RiAG Ferdinand Ri Azizy 12.00 - 16.00 Uhr Frau Riin Stolter Frau RiAG Dr. Mohs RiLG Dr. Schwill Freitag 08.30 - 12.00 Uhr RiLG Khan RiAG Dr. Braun RiAG Schulze Freitag 12.00 - 15.00 Uhr nach gesondert beschlossenem Plan, der dieser Geschäftsverteilung beigefügt ist (Anlage 1) Dienstag Mittwoch Donnerstag Soweit eine Mehrfachbesetzung vorgenommen worden ist, haben die Richter Bereitschaftsdienst in der Reihenfolge der Kalenderwochen des Jahres. Im Verhinderungsfall wird der Bereitschaftsrichter vertreten von seinem geschäftsplanmäßigen Vertreter. Sofern Änderungen der vorstehenden Regelungen vereinbart werden, sind diese Vereinbarungen unverzüglich der Verwaltungsgeschäftsstelle mitzuteilen. 22 AG Hamburg-Harburg • Geschäftsverteilung 2016 Richterlicher Bereitschaftsdienst in Verfahren nach dem Hamburger PsychKG Montag Frau RiAG Bellinger in jeder durch 3 teilbaren Kalenderwoche RiLG Dr.Schwill Dienstag gerade Woche: Frau RiAG Wichmann ungerade Woche: Frau RiAG Billen Mittwoch DirAG Huland Donnerstag Ri Azizy in jeder durch 3 teilbaren Kalenderwoche Frau RiAG Dr. Ziegert Freitag gerade Woche: ungerade Woche: Ri Dr. Hofschroer Frau RiAG Sjursen-Stein Der Bereitschaftsdienst dauert montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr. Im Verhinderungsfall wird der geschäftsplanmäßigen Vertreter. Bereitschaftsrichter vertreten von seinem 23 AG Hamburg-Harburg (Anlage 1) • Geschäftsverteilung 2016 Freitagsnachmittagseildienst 8.1. Frau RiAG Dr.Osterthun 8.7. Frau RiAG Dr. Osterthun 15.1. Frau RiAG Dr.Mohs 15.7. RiLG Khan 22.1. Ri Dr.Walla 22.7. RiAG Schulze 29.1. RiAG Arnold 29.7. RiAG Arnold 5.2. Frau Riin Gutacker 5.8. DirAG Huland 12.2. Frau RiAG Weber 12.8. Frau RiAG Weber 19.2. Frau RiAG Ferdinand 19.8. Frau RiAG Ferdinand 26.2. Frau RiAG Meyer 26.8. Frau RiAG Meyer 4.3. Frau Riin Stolter 2.9. Frau Riin Stolter 11.3. Frau RiAG Dr.Osterthun 9.9. Frau RiAG Dr. Mohs 18.3. RiAG Hinkelmann 16.9. RiAG Hinkelmann 23.9. Frau RiAG Thomas 25.3. Karfreitag 1.4. Frau RiAG Dr.Thies 30.9. Frau RiAG Dr. Thies 8.4. RiAG Dr. Rüger 7.10. RiAG Dr. Rüger 15.4. Frau RiAG Thomas 14.10 Frau RiAG Thomas 22.4. Frau RiAG Dr.Dageförde 21.10. Frau RiAG Dr. Dageförde 29.4. RiAG Winterberg 28.10 RiAG Winterberg 6.5. RiLG Khan 4.11 Frau RiAG Lipka 13.5. Frau RiAG Dr. Drope 11.11. Frau RiAG Dr.Drope 20.5. Frau RiAG Horeis 18.11. Frau RiAG Horeis 27.5. RiAG Blunck 25.11. RiAG Blunck 3.6. Frau RiAG Dr. Mohs 2.12. Frau RiAG Krajewski 10.6. Frau RiAG Claasen 9.12. Frau RiAG Claasen 17.6. RiAG Dr. Dahm 16.12. RiAG Dr. Dahm 24.6. Frau RiAG Lipka 23.12. RiAG Schulze 1.7. Frau RiAG Dr.Thies 24
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