Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Hamburg

AG Hamburg-Harburg
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Geschäftsverteilung 2016
Stand: 08.08.2016
Direktor des Amtsgerichts
DirAG Huland
Ständige Vertreterin:
Frau RiAG Thomas
Weitere Vertreter:
Frau RiAG Sjursen-Stein
RiAG Arnold
Geschäftsleiter:
Vertreter:
JR Oellerich
JA Frau Gyszas
Verwaltungsstelle
Abt. 601:
Justizverwaltungssachen,
Gerichtszahlstelle,
Verteilungsstelle für
Gerichtsvollzieheraufträge
Präsidium des Amtsgerichts Harburg
Herr RiAG Arnold
Herr RiAG Dr. Dahm
Frau RiAG Dr. Thies
Frau RiAG Thomas
Frau RiAG Wichmann
Frau RiAG Dr. Ziegert
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AG Hamburg-Harburg
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Geschäftsverteilung 2016
Dezernat I • Freiwillige Gerichtsbarkeit
Grundbuchamt
Grundbuchsachen, Erteilung von
Unschädlichkeitszeugnissen
Abt. 602 - 605
Vorsitz:
Vertr.:
RiAG Blunck
RiAG Dr. Dahm
Betreuungsgericht, Freiheitsentziehungen und Unterbringungsmaßnahmen
Abt. 671a
(und vorher Abt.671 Endzi. 1-5
Vorsitz:
Vertr.:
DirAG Huland
Frau RiAG Billen
Vorsitz:
Vertr.:
Ri Azizy
Frau RiAG Wichmann
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Bellinger
Ri Azizy
Vorsitz:
Vertr.:
Ri Dr. Hofschroer
Frau RiAG Sjursen-Stein
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Billen
DirAG Huland
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Wichmann
Frau RiAG Bellinger
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Sjursen-Stein
Ri Dr. Hofschroer
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Dr.Ziegert
RiLG Dr.Schwill
Vorsitz:
Vertr.:
RiLG Dr.Schwill
Frau RiAG Dr.Ziegert
Abt.607 B, C, 608 Z)
Abt. 671b
(und vorher Abt 671 Endzi. 6-0
Abt. 607 A, E, G, Abt. 608 Q
Abt. 672
(und vorher Abt. 608 L, M, O)
Abt. 673
(und vorher Abt.608 S)
Abt. 674
(und vorher Abt.607 H, 608 R,Y)
Abt.675
(und vorher Abt.608 P,T-W)
Abt.676
(und vorher Abt. 607 K)
Abt.677
(und vorher Abt.607 D, 608 N)
Abt.678
(und vorher Abt.607 F, I, J)
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AG Hamburg-Harburg
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Geschäftsverteilung 2016
Bei richterlichen Amtshandlungen außerhalb des Gerichtsgebäudes vertreten die
Vorsitzenden der Abteilungen 607, 608, 630 bis 637, 671a bis 678 einander,
auch wenn der Fall der Verhinderung eines Vorsitzenden nicht vorliegt.
Neueingänge für Betroffene, über die bereits eine AR-Sache anhängig oder zu
denen bereits ein Vorgang nach dem 31.12.2014 abgeschlossen worden ist, sind
mit Ausnahme der Verfahren nach dem Hamburger PsychKG unter Anrechnung
auf den Turnus der ursprünglich tätigen Abteilung zuzuweisen. Ergibt sich in
einem Verfahren nach dem Hamburger PsychKG, in dem ein Richter des
Amtsgerichts Harburg eine Anhörung durchgeführt hat, bis 1 Monat nach der
letzten Anhörung in der Akte dokumentiert die Notwendigkeit der Einleitung eines
Betreuungsverfahrens, ist das Betreuungsverfahren unter Anrechnung auf den
Turnus der Abteilung des Verfahrens nach dem PsychKG zugewiesen. Ergibt sich
während der Bearbeitung des Verfahrens, dass bereits für ein Geschwisterkind,
einen Ehegatten, Lebenspartner oder sonstigen Haushaltsangehörigen des
Betroffenen eine Sache anhängig ist, kann das neue Verfahren unter Anrechnung
auf den Turnus von der ursprünglich tätigen Abteilung übernommen werden.
Bei Verfahren, die während des Wochenend- oder Feiertagseildienstes bearbeitet
wurden, ist für die Zuständigkeit entscheidend, an welchem Wochentag die
beschlossene Unterbringung endet. Ist keine Unterbringung beschlossen worden,
ist der Wochentag des Einganges maßgebend. Endet die Unterbringungsfrist an
einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist maßgebend der Wochentag des
Eingangs bei diesem Gericht
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AG Hamburg-Harburg
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Geschäftsverteilung 2016
Zuständig ist für:
- Montag
- Dienstag
- Mittwoch
- Donnerstag
- Freitag
Frau RiAG Bellinger
Vertr.: Ri Azizy
In jeder durch 3 teilbaren Kalenderwoche:
RiLG Dr. Schwill
Vertr.: Frau RiAG Dr. Ziegert
gerade Woche:
Frau RiAG Wichmann
Vertr.: Frau RiAG Bellinger
ungerade Woche:
Frau RiAG Billen
Vertr.:DirAG Huland
DirAG Huland
Vertr.: Frau RiAG Billen
Ri Azizy
Vertr.: Frau RiAG Wichmann
In jeder durch 3 teilbaren Kalenderwoche:
Frau RiAG Dr. Ziegert
Vertr.: RiLG Dr. Schwill
gerade Woche
Ri Dr. Hofschroer
Vertr.: Frau RiAG Sjursen-Stein
ungerade Woche
Frau RiAG Sjursen-Stein
Vertr.: Ri Dr. Hofschroer
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AG Hamburg-Harburg
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Geschäftsverteilung 2016
Nachlassgericht, Landwirtschaftssachen, sonstige Angelegenheiten
der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
Abt. 609
Nachlass-Sachen
Vorsitz:
Vertr.:
Abt. 610 a
sonst. Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
Vorsitz:
Vertr.:
Abt. 610 b
Frau RiAG Thomas
Frau RiAG Dr. Dageförde
RiAG Blunck
RiAG Dr. Dahm
Landwirtschaftssachen
Vorsitz:
Vertr.:
RiAG Blunck
RiAG Dr. Dahm
5
AG Hamburg-Harburg
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Geschäftsverteilung 2016
Dezernat II • Streitige Gerichtsbarkeit
Zwangsvollstreckungssachen
Abt. 616 K
Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und
Verteilungsverfahren (auch nach §119 des BauGesetzbuches)
Vorsitz
Vertr.:
RiAG Blunck
RiAG Dr. Dahm
Abt. 613 M - 617 M Zwangsvollstreckungssachen, Vollstreckungsschutz,
richterliche Entscheidungen in Kostensachen aus
dem Bereich der Justizverwaltung
Abt. 613 M (A – E, Y)
Vorsitz
Vertr.:
Frau RiAG Dr. Ziegert
RiLG Dr. Schwill
Abt. 614 M (F – I, M, N)
Vorsitz
Vertr.:
Frau RiAG Claasen
Frau RiAG Dr. Mohs
Abt. 615 M (J – L, O – Q,
U, V, X, Z)
Vorsitz
Vertr.:
Frau RiAG Sjursen-Stein
Ri Dr. Hofschroer
Abt. 617 M (R – T, W)
Vorsitz
Vertr.:
Frau RiAG Dr. Ziegert
RiLG Dr. Schwill
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AG Hamburg-Harburg
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Geschäftsverteilung 2016
Straf- und Bußgeldsachen
Abt. 618
Vorsitz:
Vertr.:
RiAG Schulze
RiLG Khan
Abt. 619
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Ferdinand
RiAG Hinkelmann
Abt. 620
Vorsitz:
Vertr.:
RiAG Hinkelmann
Frau RiAG Ferdinand (Endziffer 1-7)
Frau RiAG Billen (Endziffer 8-0)
Abt. 621
Vorsitz:
Vertr.:
RiLG Khan
RiAG Dr. Braun
Abt. 622
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Wichmann
Ri Azizy
Abt. 623
Vorsitz:
Vertr.:
RiAG Dr. Braun
RiAG Schulze
Abt. 624
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Billen
RiAG Hinkelmann
Abt. 625
Erweitertes Schöffengericht
Vorsitzende, Sitzungstage und Schöffen
wie Abt. 618 bis 624, 626 bis 628
Abt. 626
Vorsitz:
Vertr.:
Frau Riin Stolter
Frau RiAG Weber
Abt. 627
Vorsitz:
Vertr.:
Frau Riin Stolter
Frau RiAG Weber
Abt. 628
Vorsitz:
Vertr.:
Ri Azizy
Frau RiAG Wichmann
Abt. 629
Vorsitz:
Vertr.:
RiAG Hinkelmann
Frau RiAG Ferdinand (Endziffer 1-7)
Frau RiAG Billen (Endziffer 8-0)
Die vor dem 1.1.2014 eingegangenen Verfahren der Abteilung 627 mit den
Endziffern 3-8 sind der Vorsitzenden der Abt.618 zugewiesen.
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AG Hamburg-Harburg
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Geschäftsverteilung 2016
Wiederauflebende oder –eingehende Verfahren, die bereits zum 12.2.2015 in der
Abt.629 anhängig waren, werden ohne Anrechnung auf den Turnus von der
Abt.619 übernommen.
Jugendsachen
Jugendsachen sind Straf- und Bußgeldsachen gegen Jugendliche und
Heranwachsende einschließlich Rechtshilfe und Vernehmungsersuchen der
Staatsanwaltschaft in Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende, auch
soweit Kinder und Jugendliche in Jugendschutzsachen zu vernehmen sind.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des beschuldigten Jugendlichen
oder Heranwachsenden im Zeitpunkt des ersten Eingangs des Verfahrens bei
Gericht, auch wenn weitere Beteiligte hinzukommen. Bei mehreren Beschuldigten
richtet sich die Zuständigkeit nach dem ältesten Jugendlichen oder
Heranwachsenden mit Wohnsitz aus dem Bezirk des Amtsgerichts HamburgHarburg. Entsprechendes gilt im Ermittlungsverfahren sowie in Fällen der §§ 42
Abs. 3, 58 Abs. 3, 65 Abs. 1 Satz 4, 85 Abs. 5 JGG. Ist kein Beschuldigter im
hiesigen Gerichtsbezirk wohnhaft, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Tatort
der zuerst begangenen Tat. In Sachen, in denen Untersuchungshaft oder
einstweilige Unterbringung vollzogen ist, ist die Abteilung zuständig, deren
Vorsitzender die Maßnahme angeordnet hat, es sei denn, die Anordnung ist im
Rahmen eines Bereitschaftsdienstes ergangen.
In Fällen des § 13 StPO ist die Abteilung zuständig, bei der die älteste Sache
anhängig ist, die den Zusammenhang begründet.
Bei richterlichen Vernehmungen richtet sich die Zuständigkeit für alle Zeugen nach
dem Wohnsitz des ältesten Zeugen.
Abt.: 659
Vorsitz: Frau Riin Stolter
Vertr.: Frau RiAG Weber
Ortsteile 701,702
Abt.: 660
Vorsitz: Frau RiAG Weber
Ortsteile 134,138-140,
703-713
Vertr.: Frau Riin Stolter
Abt.: 662
Vorsitz: RiAG Arnold
Vertr.: Frau RiAG Meyer
Ortsteile132,133,135-137
Abt.: 664
Vorsitz: Frau RiAG Meyer
Vertr.: RiAG Arnold
Ortsteile 141, 714-718
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AG Hamburg-Harburg
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Geschäftsverteilung 2016
Vollzugs- und Vollstreckungsleiter für den Jugendarrest
Abt.: 665
Vorsitz:
1. Vertr.:
2. Vertr.:
:
Frau RiAG Meyer
RiAG Arnold
Frau RiAG Weber
Vollstreckungsleiter für die Jugendvollzugsanstalt
Als Vollstreckungsleiter für die Hamburger Jugendvollzugsanstalt nach § 85 Abs. 2
JGG in Verbindung mit der zweiten Verordnung zur Verlagerung von
Zuständigkeiten in Jugendgerichtssachen vom 09.12.2004 sind zuständig:
Abt.: 666 a (A-K):
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Weber
Frau Riin Stolter
Abt.: 666 b (L-Z):
Vorsitz:
Vertr.:
RiAG Arnold
Frau RiAG Meyer
Im Falle der Anklageerhebung gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 2. Halbsatz
JGG sind zuständig:
Für Verfahren der Abteilung 666 a (A-K)
Abt.: 660
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Weber
Frau Riin Stolter
Für Verfahren der Abteilung 666 b (L-Z)
Abt.: 662:
Vorsitz:
Vertr.:
RiAG Arnold
Frau RiAG Meyer
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AG Hamburg-Harburg
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Geschäftsverteilung 2016
Familiengericht
Abt. 630
Vorsitz:
Vertr.:
RiAG Dr. Rüger
Frau RiAG Lipka
Abt. 631
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Dr. Thies
RiAG Winterberg
Abt. 632
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Thomas
Frau RiAG Dr. Dageförde
Abt. 633
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Dr. Dageförde
Frau RiAG Thomas
Abt. 634
Vorsitz:
Vertr.:
RiAG Winterberg
Frau RiAG Dr. Thies
Abt. 635
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Lipka
RiAG Dr. Rüger
Abt. 636
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Dr. Drope
Frau RiAG Horeis
Abt. 637
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Horeis
Frau RiAG Dr. Drope
Bei richterlichen Amtshandlungen außerhalb des Gerichtsgebäudes vertreten die
Vorsitzenden der Abteilungen 607, 608, 630 bis 637, 671a bis 678 einander, auch
wenn der Fall der Verhinderung eines Vorsitzenden nicht vorliegt.
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AG Hamburg-Harburg
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Geschäftsverteilung 2016
Zivilsachen (ab 08.08.2016)
Abt. 640
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Krajewski
RiLG Mundhenk
Abt. 641
Vorsitz:
Vertr.:
RiAG Blunck
RiAG Dr. Dahm
Abt. 642
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Sjursen-Stein
Ri Dr. Hofschroer
Abt. 643
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Claasen
Frau RiAG Dr. Mohs
Abt. 644
Vorsitz:
Vertr.:
RiAG Dr. Dahm
Frau RiAG Dr. Osterthun
(auch: Vollstreckbarerklärung von Anwaltsvergleichen gem. §§ 796 a, b ZPO)
Abt. 645
Vorsitz:
Vertr.:
RiLG Dr. Schwill
Frau RiAG Dr. Ziegert
Abt. 646
Vorsitz:
Vertr.:
Ri Dr. Hofschroer
Frau RiAG Sjursen-Stein
Abt. 647
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Dr. Osterthun
RiAG Blunck
Abt. 648
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Dr. Mohs
Frau RiAG Claasen
Abt. 649
Vorsitz:
Vertr.:
Frau RiAG Dr. Ziegert
RiLG Dr. Schwill
Abt. 650
Vorsitz:
Vertr.:
RiLG Mundhenk
Frau RiAG Krajewski
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AG Hamburg-Harburg
•
Geschäftsverteilung 2016
Güteverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO und § 36 Abs. 5 FamFG
Abt.: 670 a
Abt.: 670 b
Abt.: 670 c
Vors.: Frau RiAG Dr. Thies als Güterichterin
Vors.: Frau RiAG Thomas als Güterichterin
Vors.: Frau RiAG Dr. Dageförde als Güterichterin
Die Verfahren werden in der Reihenfolge des Einganges auf die Abteilungen 670
a-c verteilt.
Aus besonderem Grund (insbesondere dem Wunsch der Parteien nach einem
bestimmten Güterichter, wegen Sachzusammenhanges, Überlastung oder
Abwesenheit eines Güterichters) können Güteverfahren auch von der
Vorsitzenden der jeweils anderen Güteabteilung durchgeführt werden.
Die Güterichter werden für jede durchgeführte Güteverhandlung um zwei
Neueingänge entlastet. Die Entlastung wird quartalsweise durchgeführt, jeweils
mit Beginn des nächsten, die zu entlastende Abteilung treffenden ersten Turnus
im neuen Quartal.
Aus besonderem Grund (insbesondere dem Wunsch der Parteien nach einem
bestimmten Güterichter, wegen Sachzusammenhanges, Überlastung oder
Abwesenheit eines Güterichters) können Güteverfahren auch von denjenigen
Güterichterinnen
und
Güterichtern
durchgeführt
werden,
denen
im
Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Hamburg die Durchführung von
Güteverfahren für alle Hamburgischen Amtsgerichte zugewiesen ist. Es gelten
dann die dort getroffenen Verteilungs- und Vertretungsregeln.
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AG Hamburg-Harburg
•
Geschäftsverteilung 2016
Verteilung der Neueingänge
1. Die für das Betreuungsgericht, das Familiengericht, die Straf- und die
Zivilabteilungen neu eingehenden Sachen werden je für sich im fortlaufenden
Turnus auf die Abteilungen verteilt. Die Verteilung geschieht nach der zeitlichen
Reihenfolge des Eingangs in der Eingangsstelle. Ein eventueller
Sachzusammenhang mit einer bereits bestehenden Sache bleibt – unbeschadet
der Regelung unter Ziffer 2 a und 2 b – unberücksichtigt.
Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet die alphabetische Reihenfolge.
- In Betreuungssachen nach dem Namen des Betroffenen (bei gleichen
Nachnamen geht der ältere Betroffene vor) sodann nach dem Vornamen.
- In Zivil - und Familiensachen (Ausnahme Kindschafts-, Abstammungs- und
Adoptionssachen) nach dem erstgenannten Beklagten/Antragsgegner, dann nach
dem erstgenannten Kläger/Antragsteller, bei gleichen Nachnamen jeweils nach
dem Vornamen. In den übrigen Familiensachen nach dem Namen des ältesten
Kindes, sodann nach dem Vornamen.
- In Strafsachen nach dem Namen des ersten Angeschuldigten/
Betroffenen/Beschuldigten, sodann nach dem Vornamen, dann nach der
laufenden Zählnummer des führenden staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichens
aufsteigend, bei gleicher Zählnummer aufsteigend nach den Jahreszahlen.
Die Eingangsstelle vermerkt auf jedem neuen Eingang Datum und Uhrzeit. Die
Eingänge eines jeden Tages werden nach der sich aus dem Vorstehenden
ergebenden Reihenfolge geordnet und täglich, mit der Ordnungszahl "1"
beginnend, durchnummeriert.
2. In der Verteilungsstelle werden alle Sachen alsdann in der Reihenfolge der
Ordnungszahlen auf die Abteilungen verteilt
Bei einer Ausschließung oder einer erfolgreichen Ablehnung eines Richters wegen
Besorgnis der Befangenheit wird die betreffende Sache an die Abteilung des
geschäftsplanmäßigen Vertreters unter Anrechnung auf dessen Turnus
abgegeben. Dies geschieht in der Weise, dass die Verteilungsstelle sie, sobald sie
ihr vorgelegt wird, für den Vertreter als neue Sache einträgt. Die
Turnusanrechnung wie auch die Neueintragung wird nicht vorgenommen ab
1.2.2016 für die Ausschließung oder erfolgreiche Ablehnung der Vorsitzenden der
Abt. 626 und 627. Der Vertreter der Abt.626, 627 wird ohne Neueintragung
zuständig.
Wieder auflebende weggelegte Sachen bleiben in der zuletzt mit ihnen befassten
Abteilung ohne Anrechnung auf den Turnus.
Wird eine Strafsache versehentlich als Neueingang zugeteilt, obgleich sie bereits
einem Richter zugeteilt war, ist sie an diesen abzugeben. Ebenso ist zu verfahren,
wenn eine zurückgenommene öffentliche Klage wiederholt wird, ohne dass sich
das Js -Aktenzeichen geändert hat.
Weitere Anträge in einer bereits zugeteilten Strafsache erhält der Richter, dem
diese zugeteilt wurde, ohne Anrechnung auf den Turnus zusätzlich. Einzelne
richterliche Anordnungen in Strafsachen (Gs-Sachen) begründen keine
13
AG Hamburg-Harburg
•
Geschäftsverteilung 2016
Zuständigkeit für das nachfolgende ordentliche Strafverfahren. Bei einer
Verbindung mehrerer zusammenhängender Strafsachen, werden die verbundenen
Verfahren auf den Turnus angerechnet.
Ist eine Sache im Turnus an den unzuständigen Richter gelangt, so bleibt es bei
dieser Zuteilung. Ausgenommen sind Sachen, die aufgrund einer Vorbefassung
einer Abteilung zugewiesen sind. Ist eine Erwachsenenstrafsache, die wegen
Vorbefassung einer Abteilung zugewiesen ist, an einen unzuständigen Richter
gelangt, ist sie spätestens bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens, dem Erlass
eines Strafbefehls oder der Terminierung in einem Schnellverfahren an die
zuständige Abteilung unter Anrechnung auf den Turnus abzugeben.
a. Die Eingänge des Betreuungsgerichts werden in zwei Turnussen mit 10
Durchgängen zugeteilt.
Im ersten Turnus erhalten je eine Sache
Abt. 671a
im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang
Abt. 671b
im 1., 3., 5., 7., 9. Durchgang
Abt. 672
im 1., 3., 5., 7., 9. Durchgang
Abt. 673
im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang
Abt. 674
im 1., 2., 4., 6., 9. Durchgang
Abt. 675
im 2., 4. , 6., 8., 10. Durchgang
Abt. 676
im 3., 5., 9., 10. Durchgang
Abt. 677
im 1. und 5. Durchgang
Abt. 678
im 3. Durchgang
Im zweiten Turnus erhalten je eine Sache
Abt. 671a
im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang
Abt. 671b
im 1., 3., 5., 7., 9. Durchgang
Abt. 672
im 1., 3., 5., 7., 9. Durchgang
Abt. 673
im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang
Abt. 674
im 1., 2., 4., 6., 9. Durchgang
Abt. 675
im 2., 4. , 6., 8., 10. Durchgang
Abt. 676
im 3., 5., 9., 10. Durchgang
Abt. 677
im 1. Durchgang
Abt. 678
im 3. und 7. Durchgang
Die Verteilung der Verfahren nach dem Hamburger PsychKG richtet sich nach
dem Wochentag ihres Einganges.
b.
Die Erwachsenenstrafsachen werden in getrennten Turnus für Ls Verfahren, für Ds-, Cs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Einspruch und in
einem weiteren Turnus für alle übrigen Strafsachen erfasst. Wenn gegen
Angeschuldigte oder Angeklagte bereits ein Ls-, Ds-, Cs- oder ein laufendes
Bewährungsverfahren in den Abteilungen 618 bis 629 anhängig ist, werden neue
Verfahren unter Anrechnung auf den Turnus derselben Abteilung zugewiesen. Sofern
kein Verfahren anhängig ist, werden neue Verfahren unter Anrechnung auf den
Turnus der Abteilung zugewiesen, in der gegen Angeschuldigte oder Angeklagte ein
Ls-, Ds- oder Cs-Verfahren seit dem 01.01.2014 eingegangen ist.
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AG Hamburg-Harburg
•
Geschäftsverteilung 2016
Hat es in mehreren Abteilungen Vorverfahren gegeben, ist diejenige zuständig,
deren Verfahren das jüngste ist. Waren von mehreren gemeinsam
Beschuldigten/Angeklagten Verfahren in verschiedenen Abteilungen anhängig,
richtet sich die Zuständigkeit nach dem ältesten Beschuldigten/Angeklagten.
Verfahren, die über die Vorbefassungsregelung der Abt.627 zuzuweisen wären,
sind in der Abt.626 einzutragen und zu bearbeiten.
Ein Turnus hat 10 Durchgänge. Es erhalten je eine Sache
Abt. 618
Abt. 619
Abt. 620
Abt. 621
Abt. 622
Abt. 623
Abt. 624
Abt. 626
Abt. 627
Abt. 628
Abt. 629
in jedem Durchgang
im 1.,2.,3., 5., 7.,8.,10. Durchgang
im 1.,3., 5., 7., 9. Durchgang
in jedem Durchgang
im 1., 3., 4., 8.,10. Durchgang
in jedem Durchgang
im 3.,8. Durchgang
im 1., 2., 3., 5., 6., 7., 9. Durchgang
erhält keine Eingänge
im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang
im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang
c. Die Eingänge des Familiengerichts werden in einem Turnus verteilt. Es
erhalten nacheinander:
Abt. 630
Abt. 631
Abt. 632
Abt. 633
Abt. 634
Abt. 635
Abt. 636
Abt. 637
10 Sachen
10 Sachen
8 Sachen
5 Sachen
10 Sachen
10 Sachen
8 Sachen
5 Sachen
Weitere Familiensachen erhält die Abteilung, in der bereits eine Familiensache mit
einem der Beteiligten des neuen Verfahrens (mit Ausnahme der
Versorgungsträger, Vermieter, Jugendämter und anderen Behörden oder
Institutionen) nach dem 01.01.2013 anhängig geworden oder in dieser Instanz
nicht abgeschlossen ist. Diese weiteren Sachen werden außerhalb des Turnus
verteilt, jedoch auf diesen angerechnet. Sind mehrere Abteilungen vorbefasst, ist
die Abteilung zuständig, die das jüngste Verfahren hat/hatte.
FH-Sachen werden entsprechend dem Turnus der allgemeinen Familiensachen,
beginnend mit der Abt. 630, verteilt; AR-Sachen werden in der Reihenfolge ihres
Eingangs umlaufend auf die Abt. 630-637 verteilt.
Die infolge Ablehnung zuständig gewordene Abteilung des Familiengerichts ist
auch zuständig für weitere Familiensachen eines der Beteiligten.
15
AG Hamburg-Harburg
•
Geschäftsverteilung 2016
Eine Abgabe wegen unrichtiger Zuteilung erfolgt nur - unter Anrechnung auf den
Turnus -, wenn vorher, aber bei beendeten Verfahren nach dem 01.01.2013, eine
Familiensache betreffend einen der Beteiligten bei einer anderen Abteilung
anhängig geworden war. § 23 b II 2 GVG bleibt unberührt.
16
AG Hamburg-Harburg
•
Geschäftsverteilung 2016
d. Die Zivilsachen werden in einem Turnus mit zwei Durchgängen verteilt. Es
erhalten nacheinander (ab dem 08.08.2016) im
1. Durchgang
Abt. 640:
Abt. 641:
Abt. 642:
Abt. 643:
Abt. 644:
Abt. 645:
Abt. 646:
Abt. 647:
Abt. 648:
Abt. 649:
Abt. 650:
5 Sachen
9 Sachen
4 Sachen
6 Sachen
10 Sachen
9 Sachen
5 Sachen
10 Sachen
8 Sachen
3 Sachen
5 Sachen
2. Durchgang
Abt. 640
Abt. 641:
Abt. 642:
Abt. 643:
Abt. 644:
Abt. 645:
Abt. 646:
Abt. 647:
Abt. 648:
Abt. 649:
Abt. 650:
5 Sachen
9 Sachen
4 Sachen
7 Sachen
10 Sachen
8 Sachen
5 Sachen
10 Sachen
8 Sachen
3 Sachen
5 Sachen
e. Werden Sachen miteinander verbunden oder voneinander getrennt, wirkt sich
dieses nicht auf den fortlaufenden Turnus aus. Durch eine Abtrennung wird die
bisherige Zuständigkeit innerhalb der Abteilungen nicht verändert.
17
AG Hamburg-Harburg
•
Geschäftsverteilung 2016
Ergänzende Bestimmungen
1.
Für Sachen, die in nicht mehr bestehenden Abteilungen registriert sind,
ergibt sich die Zuständigkeit aus der jetzt gültigen Aufteilung der
Neueingänge.
2.
Bei Verhinderung, Ausschließung oder erfolgreicher Ablehnung eines
Vorsitzenden sind nacheinander zuständig:
a. der geschäftsplanmäßige Vertreter,
b. der Reihe nach die Vorsitzenden der im Geschäftsverteilungsplan
folgenden Abteilungen des betreffenden Sachgebietes, wobei nach der
letzten Abteilung des Sachgebietes wieder bei der ersten zu beginnen
ist,
c. für dringende Maßnahmen und Entscheidungen der Richter im
Bereitschaftsdienst; ein Fall der Verhinderung eines Vorsitzenden liegt
auch vor, wenn eine unaufschiebbare richterliche Maßnahme in
Familien- oder Zivilsachen zu treffen ist und die Sache noch nicht
zugeteilt werden konnte,
d. ganz hilfsweise die verbleibenden Richter in der geschäftsplanmäßigen
Reihenfolge.
3.
In Strafsachen gilt Ziffer 2 auch in den nachstehend aufgeführten Fällen:
a. in Sachen, die das Revisionsgericht an eine andere Abteilung des
Amtsgerichts zurückverwiesen hat, ohne die Verweisung an eine
bestimmte Abteilung auszusprechen; das gilt entsprechend in den
Fällen des § 210 Abs. 2 StPO und des § 79 Abs. 6 OWiG,
b. für Anträge gemäß § 458 Abs. 2 StPO gegen Entscheidungen des
Richters als Vollstreckungsbehörde,
18
AG Hamburg-Harburg
4.
•
Geschäftsverteilung 2016
Über die Ablehnung des Vorsitzenden einer Abteilung entscheidet
in Strafsachen:
bzgl. des/der Vorsitzenden
der Abteilung
618
619
620
621
622
623
624
626
627
628
629
der/die Vors. der Abt.
629
618
621
620
619
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623
624
628
627
626
Über die Ablehnung des zweiten Richters im erweiterten Schöffengericht
entscheidet der Vorsitzende.
in Jugendsachen:
bzgl. des/der Vorsitzenden
der Abteilung
659
660
662
664
665
666a
666b
der /die Vors. der Abt.
664
662
660
659
666a
666b
666a
in Zivilsachen ab 08.08.2016):
bzgl. des/der Vors. der Abt.
640
641
642
643
644
645
646
647
648
649
650
der/die Vors. der Abt.
641
642
643
644
645
646
647
648
650
640
649
19
AG Hamburg-Harburg
•
Geschäftsverteilung 2016
in Familiensachen:
bzgl. des/der Vors. der Abt.
630
631
632
633
634
635
636
637
der/die Vors. der Abt.
631
637
635
634
633
636
630
632
in Betreuungssachen entscheidet über die Ablehnung von
Ri Azizy
DirAG Huland
Frau RiAG Sjursen-Stein
Ri Dr. Hofschroer
Frau RiAG Bellinger
Frau RiAG Wichmann
Frau RiAG Billen
Frau RiAG Dr. Ziegert
RiLG Dr. Schwill
Frau RiAG Dr. Ziegert
Frau RiAG Sjursen-Stein
Frau RiAG Wichmann
Ri Azizy
Ri Dr. Hofschroer
RiLG Dr. Schwill
Frau RiAG Bellinger
Frau RiAG Billen
DirAG Huland
.
5. Bei Ablehnung der/des Vorsitzenden der Abteilungen 602 – 605, 609, 610
a, 610 b, 616 K, 613 M bis 617 M entscheidet der ständige Vertreter, bei
seiner Verhinderung der zweite weitere Aufsicht führende Richter, ganz
hilfsweise der dritte weitere Aufsicht führende Richter.
6. Für die Bearbeitung von sonstigen, nicht ausdrücklich aufgeführten
gerichtlichen Angelegenheiten gilt die Geschäftsverteilung sinngemäß; fehlt
jeglicher Bezug, so ist die Direktorin/ der Direktor des Amtsgerichts
zuständig.
7. "Richter beim Amtsgericht" im Sinne der §§ 54 und (nur hinsichtlich der
Schöffen) § 56 GVG sind die Vorsitzenden der Abteilungen für Strafsachen;
"Richter beim Amtsgericht" im Sinne der übrigen Vorschriften über die
Beteiligung von Schöffen (§ 38 ff. GVG) ist der ständige Vertreter des
Aufsicht führenden Richters, Vertreter ist der die Aufsicht führende Richter.
"Jugendrichter" im Sinne des § 35 Abs. 4 JGG und "Richter beim
Amtsgericht" im Sinne der übrigen Vorschriften über die Beteiligung von
Jugendschöffen (§§ 40, 45, 46, 52 GVG) sind RiAG Arnold und als
Vertreter Frau RiAG Meyer.
8. Im erweiterten Schöffengericht ist zweiter Richter der jeweilige
geschäftsplanmäßige Vertreter des Vorsitzenden. Vertreter des
20
AG Hamburg-Harburg
•
Geschäftsverteilung 2016
Vorsitzenden ist der Vorsitzende der nächstfolgenden Abteilung. Bei
Verhinderung gilt Ziffer 2 b der Ergänzenden Bestimmungen.
9. Bei einem Wechsel im Vorsitz einer Strafabteilung bleibt in den Verfahren,
in denen die Hauptverhandlung bereits begonnen hat und über den
Zeitpunkt des Wechsels hinaus fortdauert, der bisherige Vorsitzende
zuständig.
10. Soweit diese Geschäftsverteilung keine Regelung enthält, gelten die für das
Amtsgericht Hamburg beschlossenen „Leitenden Grundsätze“ aus dem
Geschäftsverteilungsplan 2015 entsprechend.
21
AG Hamburg-Harburg
•
Geschäftsverteilung 2016
Richterlicher Bereitschaftsdienst
(außer Unterbringungssachen)
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Frau RiAG Thomas
Ri Dr. Hofschroer
RiAG Winterberg
12.00 - 16.00 Uhr
Frau RiAG Weber
RiAG Dr. Rüger
Frau RiAG Meyer
08.30 - 12.00 Uhr
Frau RiAG Claasen
RiLG Mundhenk
Frau RiAG Dr. Osterthun
12.00 - 16.00 Uhr
Frau RiAG Sjursen-Stein
RiAG Hinkelmann
RiAG Arnold
08.30 - 12.00 Uhr
Frau RiAG Horeis
Frau RiAG Lipka
Frau RiLG Dr. Drope
12.00 - 16.00 Uhr
RiAG Blunck
RiAG Dr. Dahm
Frau RiAG Wichmann
08.30 - 12.00 Uhr
Frau RiAG Dr. Thies
Frau RiAG Ferdinand
Ri Azizy
12.00 - 16.00 Uhr
Frau Riin Stolter
Frau RiAG Dr. Mohs
RiLG Dr. Schwill
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
RiLG Khan
RiAG Dr. Braun
RiAG Schulze
Freitag
12.00 - 15.00 Uhr
nach gesondert beschlossenem Plan, der dieser
Geschäftsverteilung beigefügt ist (Anlage 1)
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Soweit eine Mehrfachbesetzung vorgenommen worden ist, haben die Richter
Bereitschaftsdienst in der Reihenfolge der Kalenderwochen des Jahres.
Im Verhinderungsfall wird der Bereitschaftsrichter vertreten von seinem
geschäftsplanmäßigen Vertreter. Sofern Änderungen der vorstehenden Regelungen
vereinbart
werden,
sind
diese
Vereinbarungen
unverzüglich
der
Verwaltungsgeschäftsstelle mitzuteilen.
22
AG Hamburg-Harburg
•
Geschäftsverteilung 2016
Richterlicher Bereitschaftsdienst in Verfahren nach dem Hamburger
PsychKG
Montag
Frau RiAG Bellinger
in jeder durch 3 teilbaren Kalenderwoche
RiLG Dr.Schwill
Dienstag
gerade Woche: Frau RiAG Wichmann
ungerade Woche: Frau RiAG Billen
Mittwoch
DirAG Huland
Donnerstag
Ri Azizy
in jeder durch 3 teilbaren Kalenderwoche
Frau RiAG Dr. Ziegert
Freitag
gerade Woche:
ungerade Woche:
Ri Dr. Hofschroer
Frau RiAG Sjursen-Stein
Der Bereitschaftsdienst dauert montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 16.00
Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr.
Im Verhinderungsfall wird der
geschäftsplanmäßigen Vertreter.
Bereitschaftsrichter
vertreten
von
seinem
23
AG Hamburg-Harburg
(Anlage 1)
•
Geschäftsverteilung 2016
Freitagsnachmittagseildienst
8.1.
Frau RiAG Dr.Osterthun
8.7.
Frau RiAG Dr. Osterthun
15.1.
Frau RiAG Dr.Mohs
15.7.
RiLG Khan
22.1.
Ri Dr.Walla
22.7.
RiAG Schulze
29.1.
RiAG Arnold
29.7.
RiAG Arnold
5.2.
Frau Riin Gutacker
5.8.
DirAG Huland
12.2.
Frau RiAG Weber
12.8.
Frau RiAG Weber
19.2.
Frau RiAG Ferdinand
19.8.
Frau RiAG Ferdinand
26.2.
Frau RiAG Meyer
26.8.
Frau RiAG Meyer
4.3.
Frau Riin Stolter
2.9.
Frau Riin Stolter
11.3.
Frau RiAG Dr.Osterthun
9.9.
Frau RiAG Dr. Mohs
18.3.
RiAG Hinkelmann
16.9.
RiAG Hinkelmann
23.9.
Frau RiAG Thomas
25.3. Karfreitag
1.4.
Frau RiAG Dr.Thies
30.9.
Frau RiAG Dr. Thies
8.4.
RiAG Dr. Rüger
7.10.
RiAG Dr. Rüger
15.4.
Frau RiAG Thomas
14.10
Frau RiAG Thomas
22.4.
Frau RiAG Dr.Dageförde
21.10.
Frau RiAG Dr. Dageförde
29.4.
RiAG Winterberg
28.10
RiAG Winterberg
6.5.
RiLG Khan
4.11
Frau RiAG Lipka
13.5.
Frau RiAG Dr. Drope
11.11.
Frau RiAG Dr.Drope
20.5.
Frau RiAG Horeis
18.11.
Frau RiAG Horeis
27.5.
RiAG Blunck
25.11.
RiAG Blunck
3.6.
Frau RiAG Dr. Mohs
2.12.
Frau RiAG Krajewski
10.6.
Frau RiAG Claasen
9.12.
Frau RiAG Claasen
17.6.
RiAG Dr. Dahm
16.12.
RiAG Dr. Dahm
24.6.
Frau RiAG Lipka
23.12.
RiAG Schulze
1.7.
Frau RiAG Dr.Thies
24