Beantwortung von Bieterfragen gemäß § 12 Abs. 8 EG VOL/A zur Ausschreibung „Rahmenvereinbarung Suchmaschinenmarketing“ – Vergabe Nr. 223/2016 Aktualisiert: Donnerstag, 11. August 2016 Bieterfrage Antwort des DAAD 1 In den Bewerberbedingungen Anlage 1 unter Punkt 1 c) wird die Option SEO genannt. Die entsprechenden Informationen sollen weiter unter Ziffer 3 d) der Leistungsbeschreibung Anlage 2 zu finden sein. Da diese Ziffer nicht in den Unterlagen zu finden ist, gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich um Ziffer 3 c) handelt? Das ist korrekt, durch ein Versehen finden Sie die entsprechenden Informationen zur Option SEO unter Ziffer 3c) „Optional“ Position b. der Leistungsbeschreibung. 2 Sollen ferner die Kriterien der SEO Option in den einzureichenden Unterlagen (Kurzkonzept, Referenzen, Vorstellung des Projektteams) hervorgehoben werden? Oder sollen wir uns vielmehr ausschließlich auf SEA Referenzen und Qualitäten konzentrieren? Konzentrieren Sie sich bei den einzureichenden Unterlagen bitte ausschließlich auf SEA. Da SEO nur als Option angefragt wird, reicht es, wenn Sie uns hierzu in der Preistabelle Angaben zum voraussichtlichen Preis für diese optionale Leistung machen.
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