ÄNDERUNGEN BEIM BAFÖG

Arbeit und Soziales
Amt für Ausbildungsförderung
ÄNDERUNGEN BEIM BAFÖG
ab 01.08.2016
Die untenstehende Übersicht stellt nur eine Auswahl der wichtigsten Änderungen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. Neue Bedarfssätze und mögliche Zuschläge
Ausbildungsstätte
Beispiele
bei den
Eltern
wohnend
nicht bei
den Eltern
wohnend
Weiterführende allgemeinbildende
Schulen, Berufsfachschule (1-jähirg)
Berufsfachschule (2- oder 3-jährig) und
Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
Fachschulklassen, deren Besuch eine
abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs
Höheren Fachschulen, Akademien und
Hochschulen
ggf. Zuschlag zur Krankenversicherung
ggf. Zuschlag zur Pflegeversicherung
ggf. Kinderbetreuungszuschlag
Berufsvorbereitungsjahr, FOS
Berufsfachschule für
Glas und Schmuck
Keine Förderung möglich
231 Euro
504 Euro
BOS 11. Klasse
418 Euro
587 Euro
BOS 12./13. Klasse,
Fachakademie für
Sozialpädagogik
In Kaufbeuren keine
424 Euro
622 Euro
451 Euro
649 Euro
504 Euro
71 Euro
15 Euro
130 Euro pro Kind
2. Freibeträge für die/den Auszubildende/n
Freibetrag vom Vermögen
Freibetrag vom Einkommen
7.500 Euro
290 Euro pro Monat
Es haben sich weiter die Freibeträge vom Einkommen der Eltern/Ehegatten/Lebenspartner erhöht.