Arbeit und Soziales Amt für Ausbildungsförderung ÄNDERUNGEN BEIM BAFÖG ab 01.08.2016 Die untenstehende Übersicht stellt nur eine Auswahl der wichtigsten Änderungen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Die wichtigsten Änderungen im Überblick: 1. Neue Bedarfssätze und mögliche Zuschläge Ausbildungsstätte Beispiele bei den Eltern wohnend nicht bei den Eltern wohnend Weiterführende allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschule (1-jähirg) Berufsfachschule (2- oder 3-jährig) und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen ggf. Zuschlag zur Krankenversicherung ggf. Zuschlag zur Pflegeversicherung ggf. Kinderbetreuungszuschlag Berufsvorbereitungsjahr, FOS Berufsfachschule für Glas und Schmuck Keine Förderung möglich 231 Euro 504 Euro BOS 11. Klasse 418 Euro 587 Euro BOS 12./13. Klasse, Fachakademie für Sozialpädagogik In Kaufbeuren keine 424 Euro 622 Euro 451 Euro 649 Euro 504 Euro 71 Euro 15 Euro 130 Euro pro Kind 2. Freibeträge für die/den Auszubildende/n Freibetrag vom Vermögen Freibetrag vom Einkommen 7.500 Euro 290 Euro pro Monat Es haben sich weiter die Freibeträge vom Einkommen der Eltern/Ehegatten/Lebenspartner erhöht.
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