Bericht der Vertretung des Landes Rheinland

Bericht der Vertretung
des Landes Rheinland-Pfalz
beim Bund
und bei der Europäischen Union
15. Juli/ 28. Woche 2016
INHALT
VORSCHAU : AUSGESUCHTE TERMINE, ENTSCHEIDUNGEN, KONSULTATIONEN ...................................... 2
1.
KOMMISSION: REFORM DES EUROPÄISCHEN ASYLSYSTEMS UND RESETTLEMENT ....................... 5
2.
VISAVERHANDLUNGEN MIT USA UND KANADA ....................................................................................... 7
3.
PRIVACY SHIELD: NEUER RAHMEN FÜR DATENAUSTAUSCH ZWISCHEN EU UND USA .................... 8
4.
EURH ZUR ZUGÄNGLICHKEIT VON ÖFFENTLICHEN AUFTRÄGEN DER EU-ORGANE ......................... 9
5.
MEHR INVESTITIONEN FÜR REGIONEN UND STÄDTE GEFORDERT ...................................................... 9
6.
EUGH ZUM TRAGEN EINES SCHLEIERS AM ARBEITSPLATZ ................................................................ 10
7.
EUG ZU PENSIONSSUBVENTIONEN FÜR DEUTSCHE POST .................................................................. 11
8.
INFORMELLER ARBEITS- UND SOZIALMINISTERRAT ............................................................................ 12
9.
INFORMELLER UMWELT- UND ENERGIEMINISTERRAT ......................................................................... 13
10. TICKER ......................................................................................................................................................... 14
11. AUSSCHREIBUNGEN .................................................................................................................................. 17
Diese Woche in den Tickern:
Panama-Untersuchungsausschuss *** Nutzungseinschränkungen von Glyphosat *** Emissionsmessungen in der Automobilindustrie *** TTIP-Verhandlungsrunde *** Industrieproduktion in der
EU *** Europäischer Innovationsanzeiger *** Kommissionsentscheidung zur gelben Karte verschoben *** Dr. Otto Schmuck
Wie in jedem Jahr legen auch wir eine Sommerpause ein.
Die nächste Ausgabe des Wochenberichtes wird am
09. September 2016 erscheinen.
Wir wünschen Ihnen eine erholsame Ferienzeit!
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VORSCHAU : AUSGESUCHTE TERMINE, ENTSCHEIDUNGEN, KONSULTATIONEN
Europäische Kommission
20.07.2016
Status Chinas als Marktwirtschaft; LULUCF (Land Use, Land Use
Change, Forestry); Dekarbonisierung des Verkehrsbereichs.
27.07.2016
Debatte über die Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR).
Rat
18.07.2016
Landwirtschaft und Fischerei: Vereinfachung der GAP; Marktlage und Marktstützungsmaßnahmen; Internationale Agrarhandelsfragen.
Europäischer Gerichtshof
19.07.2016
Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der
Rechtssache C-203/15 Tele2 Sverige: Nachdem der EuGH die
EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt
hatte, teilte das Telekom-Unternehmen Tele2 Sverige der schwedischen Post- und Telekom-Behörde mit, dass es die Vorratsspeicherung einstellen werde. Die Behörde wies das Unternehmen an,
die Speicherung wieder aufzunehmen. Gegen diese Entscheidung
klagte Tele2 vor den schwedischen Gerichten. Das Gericht der
zweiten Instanz möchte vom Gerichtshof insbesondere wissen, ob
eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung mit den EUGrundrechten vereinbar ist.
Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der
Rechtssache C-698/15 Davis u.a.: Dem britischen High Court
zufolge verstößt die britische Regelung hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung gegen Unionsrecht. Der englische Innenminister
hat gegen dieses Urteil beim Court of Appeal Rechtsmittel eingelegt. Der Gerichtshof soll nun klären, welche Voraussetzungen
das Urteil Digital Rights für nationale Regelungen und Rechtsvorschriften festlegt. Zudem soll geklärt werden, ob das Urteil Digital
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Rights den Anwendungsbereich dieser Grundrechte über den Anwendungsbereich des europäischen Rechts hinaus erweitert.
28.07.2016
Urteil in der Rechtssache C-191/15 Verein für Konsumenteninformation/Amazon: Gegen Amazon EU wurde vom österreichischen Verein für Konsumenteninformation Klage erhoben. Dabei
wird vom Online-Versandhändler verlangt, bestimmte Klauseln in
seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber österreichischen Verbrauchern nicht mehr zu verwenden. Der österreichische Oberste Gerichtshof möchte nun darüber in Kenntnis gesetzt
werden, welches Recht über die Prüfung der Missbräuchlichkeit
bestimmt.
Konsultationen
14.07. – 13.10.2016
Innere Angelegenheiten: Öffentliche Konsultation zu den Maßnahmen im Rahmen des Programms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken“ für den Zeitraum 2007–2013.
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/publicconsultation/2016/consulting_0040_en.htm
14.07. – 13.10.2016
Innere Angelegenheiten: Öffentliche Konsultation zu den Maßnahmen im Rahmen des Programms „Kriminalprävention und
Kriminalitätsbekämpfung“ für den Zeitraum 2007–2013.
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/publicconsultation/2016/consulting_0039_en.htm
13.07. – 16.10.2016
Verkehr, Umwelt: Öffentliche Konsultation zur Überprüfung der
Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen (2000/59/EG).
http://ec.europa.eu/transport/modes/maritime/consultations/2016prf_en.htm
08.07. – 02.10.2016
Verkehr: Überarbeitung der geänderten Fassung der „Eurovignetten-Richtlinie“ 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere
Nutzfahrzeuge.
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http://ec.europa.eu/transport/modes/road/consultations/2016eurovignette_en.htm
08.07. – 02.10.2016
Verkehr: Überarbeitung der Richtlinie 2004/52/EG und der Entscheidung 2009/750/EG über den europäischen elektronischen
Mautdienst.
http://ec.europa.eu/transport/modes/road/consultations/2016eets_en.htm
Alle laufenden Konsultationen der Kommission können Sie hier einsehen:
http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm
Über diesen Link: https://webgate.ec.europa.eu/notifications/homePage.do
können sich Interessierte über alle von der Europäischen Kommission geplanten Befragungen zu Gesetzesplänen und Politikinitiativen automatisch per E-Mail unterrichten lassen.
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1.
Kommission: Reform des Europäischen Asylsystems und Resettlement
Am 13. Juli 2016 hat die Kommission weitere Vorschläge zur Überarbeitung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgelegt. Ein erstes Paket zur GEASReform hatte sie bereits am 4. Mai vorgeschlagen. Die beiden Reform-Pakete schließen
an die Mitteilung der Kommission "Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa" vom 6. April an. Sie sollen zur
Konkretisierung und Umsetzung dieser Mitteilung dienen.
Das zweite Reformpaket umfasst folgende Vorschläge: eine Ersetzung der EUAsylverfahrensrichtlinie und der EU-Anerkennungsrichtlinie durch Verordnungen, eine
Reform der EU-Aufnahmerichtlinie sowie die Schaffung eines EU-Rahmens für die Neuansiedlung („Resettlement“).
Während EU-Richtlinien für die Mitgliedstaaten nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels
verbindlich sind und ihnen bei der Umsetzung einen gewissen Spielraum lassen, sind
Verordnungen in allen Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Durch die Ersetzung der zwei obengenannten Richtlinien durch Verordnungen will die
Kommission eine größere Einheitlichkeit des GEAS erreichen.
Die EU-Asylverfahrensrichtlinie legt EU-weite Mindeststandards für Asylverfahren und
Asylentscheidungen fest. Mit der Ersetzung durch eine Verordnung will die Kommission
die Asylverfahren weiter vereinheitlichen, vereinfachen und kürzen. Es soll Fristen für die
Bearbeitungsdauer von Asylanträgen sowie einheitliche Garantien für Asylsuchende geben. Dazu gehören u.a. ein garantiertes Recht auf ein persönliches Gespräch und
Rechtsbeistand während des Verfahrens sowie besondere Vorkehrungen für besonders
Schutzbedürftige. Es sollen aber auch strengere Regeln gegen „Asylmissbrauch“ eingeführt werden: neue Pflichten zur Zusammenarbeit mit den Behörden und verbindliche
Sanktionen bei Missverhalten (bis hin zur Abweisung des Antrags). Die Kommission
schlägt außerdem vor, dass nationale Listen Sicherer Herkunfts- und Drittstaaten durch
europäische Listen ersetzt werden sollen, deren Anwendung verbindlich sein soll.
Die EU-Anerkennungsrichtlinie bestimmt gemeinsame europäische Normen für die Anerkennung als Flüchtling und für den Flüchtlingsstatus. Die Kommission schlägt auch
hier vor, die Richtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen. Damit will sie erreichen, dass
die großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was die Anerkennungsquoten,
die Art des gewährten Schutzes und die Dauer von Aufenthaltsgenehmigungen betrifft,
reduziert werden. Sie möchte auch strengere Regeln zur Ahndung von Sekundärbewegungen von einem Mitgliedstaat zum anderen und eine verbindliche, regelmäßige Überprüfung des Schutzstatus durchsetzen. Schutz solle nur „so lange wie nötig“ gewährt
werden. Der Zugang zu Sozialleistungen soll stärker mit Pflichten verbunden werden,
z.B. der Teilnahme an Integrationsmaßnahmen.
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Die EU-Aufnahmerichtlinie legt gemeinsame Mindeststandards für die Lebensbedingungen von Flüchtlingen, Asylsuchenden und subsidiär Schutzberechtigten fest. Mit ihr soll
gesichert werden, dass die Antragstellenden EU-weit Zugang zu angemessener Unterkunft, Essen sowie medizinischer Versorgung und sozialer Betreuung bekommen. Diese
Richtlinie soll überarbeitet, jedoch nicht in eine Verordnung überführt werden. Auch hier
will die Kommission eine stärkere Harmonisierung erreichen, mit dem Ziel, die sogenannte Sekundärmigration von Asylsuchenden innerhalb der EU zu verhindern. Die Mitgliedstaaten sollen gemeinsame Normen und Indikatoren zu den Aufnahmebedingungen
anwenden, die vom Europäischen Asylunterstützungsbüro (EASO) erarbeitet werden
sollen. Für den Fall, dass die Flüchtlingszahlen stark ansteigen, sollen die Mitgliedstaaten Notfallpläne erarbeiten und in ausreichendem Umfang angemessene Aufnahmekapazitäten bereitstellen.
Ein Anspruch auf angemessene Aufnahmebedingungen besteht jedoch nur im jeweils
zuständigen Mitgliedstaat. Die Mitgliedstaaten sollen Wohnsitz- oder Meldeauflagen erteilen und, bei der Gefahr des Untertauchens, auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Haft nehmen können. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass unter bestimmten
Bedingungen finanzielle und materielle Leistungen reduziert werden können. Allerdings
sollen Schutzsuchende einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, spätestens
nach sechs Monaten.
Ergänzend zu diesen Reformvorschlägen empfiehlt die Kommission die Schaffung eines
EU-Rahmens für die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittstaaten. Dadurch soll ein
einheitliches Verfahren für den legalen und sicheren Zugang von Asylsuchenden zur EU
geschaffen werden. Die Mitgliedstaaten können zwar immer noch selbst entscheiden, ob
und in welchem Umfang sie Flüchtlinge neuansiedeln wollen, es soll aber eine stärkere
Koordinierung durch jährliche Neuansiedlungspläne geben. Diese Pläne will die Kommission vorschlagen und umsetzen. Es soll gemeinsame Standardverfahren für die
Auswahl und Behandlung von neuanzusiedelnden Personen geben. Die Kommission will
außerdem für jede Neuansiedlung 10.000 Euro aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung stellen.
Zeitgleich mit den Reformvorschlägen hat die Kommission auch ihren fünften Bericht
über die Umsiedlung und Neuansiedlung von Flüchtlingen vorgestellt. Darin stellt sie
fest, dass der Trend sowohl bei den Umsiedlungen als auch bei den Neuansiedlungen
positiv sei. Mittlerweile seien aus Griechenland und Italien mehr als 3.000 Flüchtlinge in
andere Mitgliedstaaten umgesiedelt worden. Damit ist man jedoch immer noch weit von
dem Ziel der vereinbarten 160.000 Umsiedlungen entfernt. Außerdem seien die Umsiedlungen aus Italien zurückgegangen, während der Prozess in Griechenland mittlerweile
zügiger vorangehe. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen
weiter zu verstärken, insbesondere in Bezug auf Italien, wo die Zugangszahlen ansteigen.
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Was die Neuansiedlungen betrifft, hat sich insbesondere die Zahl der aus der Türkei
neuangesiedelten Personen deutlich erhöht. Insgesamt wurden fast 8.300 Flüchtlinge
aus Drittstaaten, hauptsächlich aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien, in 20 Mitgliedstaaten neuangesiedelt. (KL)
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2433_de.htm
2.
Visaverhandlungen mit USA und Kanada
Die Kommission hat am 13. Juli 2016 eine Mitteilung verabschiedet, in der sie den aktuellen Stand der Auseinandersetzungen mit den USA und Kanada über die (fehlende)
Gegenseitigkeit bei der Visafreiheit darlegt. Die beiden Länder halten nach wie vor an
der Visumpflicht für Staatsangehörige bestimmter Mitgliedstaaten fest, obwohl ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU von der Visumpflicht befreit sind. In
Kanada gilt die Visumpflicht für die Staatsangehörigen von Bulgarien und Rumänien, in
den USA für die Staatsangehörigen Bulgariens, Kroatiens, Polens, Rumäniens und Zyperns.
Da die Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht eines der Grundprinzipien
der gemeinsamen Visumpolitik der EU ist, muss die Kommission, nach Ablauf einer Frist
von 24 Monaten auf solche Fälle reagieren. Diese Frist endete bereits im April 2016. Die
Kommission musste die Situation überprüfen und unterbreitete dem Rat sowie dem EP
am 12. April 2016 einen Vorschlag für das weitere Vorgehen. Sie bat die beiden Institutionen außerdem, mit den betreffenden Staaten Gespräche einzuleiten und ihr bis zum
12. Juli 2016 ihre jeweiligen Positionen zu der Frage mitzuteilen. Bisher haben weder
Rat noch EP Stellung dazu bezogen.
Die EU könnte nun die Befreiung von der Visumpflicht für die Staatsangehörigen der
USA und Kanadas für einen Zeitraum von 12 Monaten aussetzen. Allerdings müssen bei
einer solchen Entscheidung die Auswirkungen auf die Außenbeziehungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Die Kommission ist der Meinung, dass eine
Aussetzung der Visafreiheit erhebliche Auswirkungen auf die Außenbeziehungen zu den
USA und Kanada haben würde, und setzt daher auf verstärkte politische Gespräche mit
den beiden Partnern. Dabei sollen auch die Mitgliedstaaten sowie Rat und Parlament
einbezogen werden. Die Kommission will weiterhin die vollständige Gegenseitigkeit erreichen und hofft, dass bis Ende des Jahres Fortschritte erzielt werden können. (KL)
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2432_de.htm
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3.
Privacy Shield: Neuer Rahmen für Datenaustausch zwischen EU und USA
Die Kommission nahm am 12. Juli 2016 einen Angemessenheitsbeschluss zu der neuen
Regelung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, dem sogenannten Privacy
Shield (Datenschutzschild), an. Die Kommission hatte dieses Datenschutzschild mit den
USA verhandelt, das den Transfer personenbezogener Daten in die USA regelt. Damit
ist das Verfahren für den neuen Rahmen zum transatlantischen Datenaustausch abgeschlossen.
Die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten sowie der neue Beschluss der Kommission waren nach dem Urteil des Gerichtshofs der EU vom 6. Oktober 2015 in der
Rechtssache Schrems (C-362/14) notwendig geworden. Der EuGH hatte in diesem Verfahren die alte Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 für ungültig erklärt. Darin hatte die Kommission festgestellt, dass die Vereinigten Staaten durch die Safe Harbor-Regelung ein angemessenes Schutzniveau für übermittelte personenbezogene Daten gewährleisten. Der Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass persönliche Daten durch
die nur für Unternehmen geltende Safe Harbor-Regelung nicht ausreichend vor Zugriffen
der US-Behörden geschützt seien. Auch gebe es keine Rechtsbehelfe für Betroffene.
Nach Ansicht der Kommission werden die persönlichen Daten durch das Privacy Shield
nun besser geschützt. Für Unternehmen gebe es nun Rechtssicherheit. Vertreter der
Kommission betonen insbesondere, dass eine anlasslose Massenüberwachung durch
Behörden in den USA ausgeschlossen sei. Für Unternehmen gälten strengere Regeln
bei der Datenweitergabe. Für EU-Bürger seien Rechtsschutzmöglichkeiten, u.a. ein unabhängiger Ombudsmann, geschaffen worden. Die Vereinbarung werde jährlich überprüft. Einige Mitglieder des Parlaments, wie Abgeordnete der Fraktion der Grünen / Freie
Europäische Allianz, kritisierten den neuen Rahmen bereits als nicht ausreichend und
zweifelten an, dass der Beschluss in einem neuen Verfahren vor dem EuGH Bestand
haben werde. Ein solches Verfahren ist zu erwarten.
Nach Abschluss der Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten hatte die Kommission
zunächst die europäischen Datenschutzbehörden sowie das Parlament beteiligt und Änderungen vorgenommen. Die Mitgliedstaaten haben bereits vor einigen Tagen ihre Zustimmung erteilt. Der Angemessenheitsbeschluss der Kommission wurde den Mitgliedstaaten zugeleitet und kann damit direkt in Kraft treten. In den USA wird der Rahmen für
den Datenschutzschild im US-Bundesregister veröffentlicht. (AG)
http://ec.europa.eu/germany/news/transatlantischer-datenverkehr-eu-usdatenschutzschild-trittkraft_de?newsletter_id=188&utm_source=representations_newsletter&utm_medium=em
ail&utm_campaign=EUAktuell&utm_content=Transatlantischer%20Datenverkehr:%20EU-USDatenschutzschild%20tritt%20in%20Kraft&lang=de
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4.
EuRH zur Zugänglichkeit von öffentlichen Aufträgen der EU-Organe
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 13. Juli 2016 einen Sonderbericht über
die Zugänglichkeit von öffentlichen Aufträgen der EU-Organe und Einrichtungen veröffentlicht. Die Auftragsvergabe der Kommission, des EP, des Rates und der Europäischen Zentralbank beliefen sich im Jahr 2014 auf rund vier Mrd. Euro.
Die Prüfer stellten fest, dass die Verwaltungs- und Kontrollregelungen solide seien und
eine gerechte Behandlung erlaubten. Allerdings habe die Überarbeitung der Vergabevorschriften im Jahr 2015 Raum für weitere Vereinfachungen der Vorschriften gelassen
und Grauzonen nicht beseitigt.
Die Prüfer unterbreiteten verschiedene Empfehlungen. So sollten die Organe und Einrichtungen eine gemeinsame elektronische Anlaufstelle für ihre Vergabetätigkeit sowie
ein einziges öffentlich zugängliches Archiv für Informationen bezüglich früherer Aufträge
einrichten und sämtliche einschlägigen Vergabevorschriften in einem einzigen Regelwerk zusammenfassen.
Es gelte, die Beteiligung von KMU ausdrücklich zu fördern. Außerdem sollten die Organe
und Einrichtungen vorherige Marktkonsultationen einsetzen, wo immer dies zweckmäßig
sei, um Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne zu unterrichten. Desweiteren sollten Aufträge möglichst in Lose aufgeteilt werden, um die Teilnahme an Ausschreibungen
zu erhöhen.
Von der Kommission wünscht der EuRH, sie möge einen Mechanismus für eine schnelle
und unabhängige Prüfung der Beschwerden von Wirtschaftsteilnehmern vorschlagen.
Und nichtzuletzt sollte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung über alle Anschuldigungen berichten, zu denen Ermittlungen im Gange sind, sowie zu den Ergebnissen
dieser Ermittlungen. (AF)
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR16_17/SR_PROCUREMENT_DE.pdf
5.
Mehr Investitionen für Regionen und Städte gefordert
Während des hochkarätigen Gipfels der Regionen und Städte, der am 8. und 9. Juli 2016
in Bratislava stattfand und vom Ausschuss der Regionen (AdR) organisiert wurde, verabschiedeten die Mitglieder des AdR eine gemeinsame Erklärung. Darin fordern sie,
dass der Rückgang öffentlicher Investitionen gestoppt werden müsse, um das zunehmende regionale Gefälle in Europa zu bekämpfen, nachhaltiges Wachstum zu fördern
und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU wiederherzustellen.
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Die Bürgerinnen und Bürger wollten Ergebnisse sehen, weshalb Investitionen – in Menschen, Orte und Ideen – auf lokaler Ebene beginnen müssten. Etwa 60 Prozent der öffentlichen Investitionen in der EU würden von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften getätigt. Die politischen Entscheidungsträger müssten ihre Bemühungen neu
ausrichten und darauf konzentrieren, öffentliche und private Investitionen in allen europäischen Regionen zu erhöhen. Es könne nicht weiter verfahren werden wie bisher, so der
Tenor der Erklärung.
Neben vielen Repräsentanten lokaler und regionaler Gebietskörperschaften nahmen
Mitglieder des EP, Vertreterinnen und Vertreter der Kommission, sowie Jeremy Rifkin, international tätiger Wirtschaftsexperte, teil.
Der Gipfel teilte sich in mehrere Debatten auf, die folgende Themen behandelten:
- Investitionen in nachhaltige Städte und Regionen;
- Orte vernetzen: Erneuerung des europäischen Verkehrs- und Energiesektors;
- Menschen vernetzen: Intelligent und digital: Städte und Regionen der Zukunft.
(BC)
Link zum Gipfel und der Bratislava-Erklärung (in engl. Sprache):
http://cor.europa.eu/de/news/Pages/regions-and-cities-launch-investment-plan-for-acitizen-centred-eu.aspx
Aufzeichnungen des Gipfels am 8. Juli 2016:
http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?page=2&date=07/08/2016&institution=
Committee%20of%20the%20Regions
Aufzeichnungen des Gipfels am 9. Juli 2016:
http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?sitelang=en&page=2&institution=Com
mittee of the Regions&date=07/09/2016
6.
EuGH zum Tragen eines Schleiers am Arbeitsplatz
Die Generalanwältin des Gerichtshofs der EU Elenaor Sharpston hat am13. Juli 2016 ihre Schlussanträge in einem Vorabentscheidungsersuchen des französischen Kassationshofs zur Auslegung der Gleichbehandlungsrichtlinie Beschäftigung und Beruf
(2000/78) gehalten (Rechtssache C-188/15).
Sie vertrat die Auffassung, dass eine Unternehmenspraxis, nach der eine Arbeitnehmerin beim Kontakt mit Kunden kein islamisches Kopftuch tragen darf, eine rechtswidrige
unmittelbare Diskriminierung darstelle. Ihre Ausführungen betreffen ausschließlich den
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privaten Bereich, nicht den öffentlichen Sektor. Die betroffene Beschäftigte besuchte als
Projektingenieurin in einem IT-Beratungsunternehmen Kundinnen und Kunden in deren
Geschäftsräumen.
Es geht im vorliegenden Fall darum, ob die Forderung einer Informatikberatungsgesellschaft an eine bei ihr angestellte Projektingenieurin Unternehmensleistungen ohne islamischen Schleier ausführen zu lassen, eine „aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ im Sinne der o.g. Richtlinie darstellt. Denn dann wäre eine Ungleichbehandlung aufgrund einer solchen beruflichen Anforderung durch die Richtlinie
nicht verboten. Nach der Ansicht der Generalanwältin greift in diesem Fall keine Ausnahme. Insbesondere sei nicht ersichtlich, dass die Frau ihre Aufgaben bei Tragen des
Kopftuchs nicht habe wahrnehmen können. Mögliche finanzielle Einbußen des Unternehmens könnten eine unmittelbare Diskriminierung nicht rechtfertigen.
Für den Fall, dass der Gerichtshof ihrer Auffassung nicht folgen sollte oder neue Tatsachen vorgetragen würden, ging Sharpston außerdem auf die Rechtslage ein, die dann
bestünde, wenn eine mittelbare Diskriminierung festgestellt würde. Ein völlig neutraler
Dresscode könne gerechtfertigt sein, wenn eine solche Vorschrift einen rechtmäßigen
Zweck verfolge und verhältnismäßig sei. Im vorliegenden Fall sei allerdings nur schwer
ersichtlich, wie das Verbot als verhältnismäßig angesehen werden könnte. Darüber habe
jedoch letztlich das nationale Gericht zu befinden.
In ihren Schlussanträgen vom 31. Mai 2016 hatte Generalanwältin Juliane Kokott in einer
ähnlichen Rechtssache (C-157/15) die Ansicht vertreten, dass ein Kopftuchverbot in Unternehmen zulässig sein könne, wenn sich das Verbot auf eine allgemeine Betriebsregelung stützt, nach der sichtbare politische, philosophische und religiöse Zeichen am Arbeitsplatz untersagt seien, um die vom Arbeitgeber verfolgte legitime Politik der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durchzusetzen.
In beiden Fällen steht das Urteil noch aus. Die Richter sind nicht an die Anträge der Generalanwältinnen gebunden, folgen ihnen jedoch in der übergroßen Zahl der Fälle. (AF)
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-188/15
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-07/cp160074de.pdf
7.
EuG zu Pensionssubventionen für Deutsche Post
Das Gericht der EU hat am 14. Juli 2016 sein Urteil in der Klage Deutschlands gegen die
Kommission (T-143/12) gefällt.
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Die Kommission hatte Deutschland mit Beschluss vom 25. Januar 2012 aufgegeben, von
der Deutschen Post einen Teil der Subventionen für die Ruhegehälter der ehemaligen
Postbeamten zurückzufordern. Das Gericht erklärte diesen Beschluss für nichtig, soweit
er Subventionen für Ruhegehälter betrifft.
Die Kommission hatte in den Zahlungen des Bundes an die Deutsche Post für den Zeitraum ab 2003 eine rechtswidrige Beihilfe gesehen, die daher zurückzufordern sei. Den
Betrag schätzte sie auf 500 Mio. bis 1 Mrd. Euro.
Die Kommission habe das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt, ohne nachzuweisen, dass der Deutschen Post dadurch ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft wurde. Die bloße Übernahme der Kosten durch
den Bund reiche insoweit nicht, da ein Unternehmen die besonderen Kosten für ehemalige Beamte üblicherweise nicht zu tragen habe. Die Kommission habe den Nachweis
fälschlicherweise erst bei der Frage nach der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt geführt. Dieser Rechtsfehler führe zur Nichtigkeit des Beschlusses.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt
werden.
Auch die Deutsche Post AG hat beim Gericht Klage auf Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses erhoben (T-152/12). Diese Klage ist weiterhin anhängig. (AF)
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-143/12
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-07/cp160076de.pdf
8.
Informeller Arbeits- und Sozialministerrat
Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister sind am 14. und 15. Juli 2016 zu ihrer
informellen Sitzung in Bratislava zusammengekommen. Diese Treffen dienen dazu, abseits der laufenden Gesetzgebungsdossiers umfassender und untermauert durch Beiträge externer Gäste zu gesellschaftlichen Fragen zu diskutieren.
Auf der Tagesordnung standen neben der Präsentation von Kommissarin Marianne
Thyssen zum Stand der Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte vor allem
Fragen des Wandels der Arbeitswelt. Es gab Diskussionsrunden zu sozialen und technologischen Herausforderungen, zu solchen beim Sozialschutz und durch Alterung für die
Zukunft der Arbeit, zur Umgestaltung der Arbeitsplätze in der digitalen Welt, zu den Konsequenzen für Arbeitsverträge und –bedingungen durch den technologischen Wandel
und zur Migration Hochqualifizierter.
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Die vielfältigen Gäste kamen von Arbeitgeberseite, der OECD, der Internationalen Arbeitsorganisation, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen.
Die Slowakische Ratspräsidentschaft nutzte die Sitzung auch, eines ihrer großen - über
100 Jahre lang existierenden - Lebensmittelunternehmen vorzustellen, das v.a. aufgrund
von technologischen Innovationen und arbeitsweltgerechter Weiterbildung in den letzten
zehn Jahren wachsen konnte. (AF)
http://www.eu2016.sk/de/politische-sitzungen-und-expertensitzungen/informelle-tagungder-minister-fur-beschaftigung-und-sozialpolitik-rat-beschaftigung-sozialpolitikgesundheit-und-verbraucherschutz
9.
Informeller Umwelt- und Energieministerrat
Am 11. Juli 2016 trafen sich die europäischen Umwelt- und Klimaschutzministerinnen
und -minister zu einem informellen Treffen am Rande einer von der slowakischen Ratspräsidentschaft organisierten Konferenz zum Thema „Besseres Wassermanagement“.
Diese wurde anlässlich des 40. Jahrestags der Wasserrahmenrichtlinie in Bratislava veranstaltet. Mit dieser und noch folgenden Initiativen will die neue slowakische Ratspräsidentschaft dem Thema Wasserverfügbarkeit und -management in Zeiten des Klimawandels mehr politische Aufmerksamkeit in Europa verschaffen.
Auf ihrem informellen Treffen nach der Konferenz berieten sich die Teilnehmer und teilnehmerinnen dann auch zu diesem Thema und diskutierten, wie die UNNachhaltigkeitsziele in die Überarbeitung Wassergesetzgebung der EU einbezogen werden könnten. Dabei lag der Fokus der Diskussion auf den Möglichkeiten, den Einfluss
von Wassermangel, Dürren und Fluten auf die Wirtschaft zu berechnen sowie auf der
Frage, wie EU-Gesetze diese Probleme angehen könnten. Außerdem tauschte der Rat
Erfahrungen rund um Strategien und Instrumente für Bewirtschaftungspläne von
Flusseinzugsgebieten aus. Diese Diskussion wird Eingang in Ratsschlussfolgerungen
finden, mit denen sich die EU-Umweltminister in die Debatte um die Ausgestaltung einer
zukünftigen EU-Wasserpolitik einbringen werden. Die Klimaschutzministerinnen und minister appellierten bei dem Treffen, die Ratifizierung des Klimaabkommens von Paris
schnell zum Abschluss zu bringen, um die Führungsposition der EU im Bereich Klimaschutz nicht zu verlieren. Bisher hätten dies nur Frankreich und Ungarn getan.
An den darauf folgenden Tagen, dem 12. und 13 Juli 2016, fanden sich dann auch die
EU-Energieressortchefs zu einem informellen Treffen in Bratislava ein. Auf der Tagesordnung standen die Themen Energiepreise, die europäische Strategie für Flüssigerdgas
sowie Strategien zur Gewährleistung der Energiesicherheit. Auch die zukünftige Steue28. Woche
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rung der Energieunion wurde diskutiert. Hierbei ging es speziell um die Weiterentwicklung der von der Kommission vorgelegten Leitlinien für integrierte nationale Energie- und
Klimapläne, zu der der Energieministerrat am 27. November 2015 bereits Stellung genommen hatte. Weiterhin stand bei einer gemeinsamen Sitzung mit den Umwelt- und
Klimaschutzministerinnen und -minister die Finanzierung des neuen EnergieGovernancesystems zur Erreichung der Klima- und Energieziele auf der Agenda. Diesbezüglich wurden auch offene Punkte in der Debatte um die aktuelle Neuausgestaltung
des europäischen Emissionshandels diskutiert. (MI)
Link zur Pressemitteilung der slowakischen Ratspräsidentschaft:
http://www.eu2016.sk/de/pressemitteilungen/immer-mehr-europaer-erleben-einenmangel-an-wasser-die-minister-fordern-eine-gemeinsame-losung
10.
Ticker
Panama-Untersuchungsausschuss *** Nutzungseinschränkungen von Glyphosat ***
Emissionsmessungen in der Automobilindustrie *** TTIP-Verhandlungsrunde *** Industrieproduktion in der EU *** Europäischer Innovationsanzeiger *** Kommissionsentscheidung zur gelben Karte verschoben *** Dr. Otto Schmuck
Im Europäischen Parlament in Brüssel fand am 12. Juli 2016 die konstituierende Sitzung
des Panama-Untersuchungsausschusses statt. Bei dieser Sitzung wurde Dr. Werner
Langen (EVP), langjähriges Mitglied des Europaparlaments von der Mosel, zum Ausschussvorsitzenden gewählt. Dem Ausschuss gehören 65 Mitglieder (darunter insgesamt
9 deutsche Mitglieder) an, im September wird er seine Tätigkeit aufnehmen. Der Ausschuss soll prüfen, ob die Kommission oder Mitgliedstaaten gegen geltendes EU-Recht
verstoßen haben, indem sie nicht wirksam gegen Steuerflucht, Steuervermeidung und
Geldwäsche vorgegangen sind. Die Untersuchung soll laut Mandat auf der Arbeit des
bereits vor 18 Monaten eingerichteten "Luxleaks"-Sonderausschusses aufbauen, der
umstrittene Steuerbegünstigungen für multinationale Unternehmen in Luxemburg und
anderen EU-Staaten untersucht. Der neugewählte Vorsitzende freut sich auf die neue
Herausforderung und erklärte auf seiner Website: „Uns steht eine arbeitsintensive Zeit
bevor. Wir haben 12 Monate Zeit um ein umfassendes Mandat zu erfüllen und werden
dieses ernst nehmen.“(PW)
http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/20160622IPR33204/%E2%80%9CPanama-Papers%E2%80%9D-
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Am 11. Juli 2016 haben Experten der Mitgliedsstaaten in der Ratsarbeitsgruppe SCoPAFF (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed) den von der Kommission vorgeschlagenen Nutzungseinschränkungen von Glyphosat während seiner verlängerten Zulassung bis zum 31. Dezember 2017 zugestimmt. Neben der Entscheidung
der Kommission, die Genehmigung für Glyphosat zu verlängern, bis das Ergebnis der
Toxizitätsüberprüfung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) vorliegt, hatte
die Kommission den Mitgliedstaaten Empfehlungen zur eingeschränkten Nutzung des
Total-Herbizids während des Verlängerungszeitraumes vorgeschlagen. Die nun beschlossenen Einschränkungen erstrecken sich auf ein Verbot des Beistoffs POETallowanin, auf die minimierte Anwendung von Glyphosat in öffentlichen Parks und Gärten sowie auf eine reduzierte Nutzung auf öffentlichen Spielplätzen. Auch der Gebrauch
von Glyphosat bei der Vorernte soll vermindert werden. Diese Bestimmungen gelten ab
ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. (MI)
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2012_en.htm
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Am 13. Juli 2016 hat der Untersuchungsausschuss zu Emissionsmessungen in der
Automobilindustrie (EMIS) zur Prüfung der VW-Abgasskandale einen Zwischenbericht
über seine bisherige Arbeit vorgelegt und einen Arbeitsplan für die zweite Hälfte seines
einjährigen Mandats erstellt. Der Zwischenbericht soll im September 2016 im Parlamentsplenum diskutiert und abgestimmt werden. Seit seiner Einrichtung am 2. März
2016 hat der Ausschuss eine Reihe von Anhörungen mit Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Institute, Fachverbände und NGOs zur Messung von Fahrzeugemissionen und Emissionsreduzierung organisiert und Zeugen zum VW-Abgasskandal vernommen. Berichten des Nachrichtendienstes Agence Europe zufolge soll nun auch der ehemalige deutsche Industriekommissar Günter Verheugen zugesagt haben, nach der
Sommerpause vor dem Ausschuss auszusagen. (MI)
https://polcms.secure.europarl.europa.eu/cmsdata/upload/f4e2b80a-9b2a-40f3-95bc3a950d973d55/EMIS%20Newsletter_Issue%206.pdf
http://www.europarl.europa.eu/committees/en/emis/home.html#
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Die 14. TTIP-Verhandlungsrunde zwischen Generaldirektion Handel und USAdministration ist am Freitag, 15. Juli 2016 in Brüssel abgeschlossen worden. Die Gespräche betrafen u.a. den Bereich der regulatorischen Zusammenarbeit. Im Zuge der
laufenden Verhandlungen veröffentlichte die Kommission einige Verhandlungspositionen der EU-Seite, darunter Papiere zu den Bereichen Kosmetika, Medizinprodukte, Autos, Chemikalien und Textilien. Die Positionen der USA sind allerdings weiter klassifiziert. Die Regierungschefs der EU hatten auf ihrem letzten Gipfeltreffen in Brüssel ihren
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Willen bekräftigt, ein TTIP-Abkommen abzuschließen. Zuletzt waren die Verhandlungen
allerdings in mehreren Bereichen ins Stocken geraten. Perspektivisch ist auch das nahende Mandatsende der US-Administration (Ende 2017) für die TTIPVerhandlungsführer ein Hindernis. (JB)
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230
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Eurostat hat am 13. Juli 2016 neue Daten zur Industrieproduktion in der EU bekannt
gegeben. Im Mai 2016 ist die saisonbereinigte Industrieproduktion gegenüber April 2016
im Euroraum (ER19) um 1,2 Prozent und in den 28 Mitgliedstaaten um 1,1 Prozent gesunken (Deutschland: - 1,3 Prozent). Die Daten beruhen auf Schätzungen. Im April 2016
hingegen war die Industrieproduktion im Euroraum noch um 1,4 Prozent und in den 28
Mitgliedstaaten um 1,5 Prozent gestiegen. (JB)
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7559641/4-13072016-APEN.pdf/d75a7aea-786c-479c-af85-8867ee93201d
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Am 14. Juli 2016 wurde die neuste Ausgabe des sogenannten Europäischen Innovationsanzeigers (European Innovation Scoreboard) veröffentlicht, mit dem jedes Jahr anhand einer Reihe von Indikatoren die Forschungs- und Innovationsleistung der Mitgliedstaaten aber auch anderer Staaten verglichen wird. Die EU holt zu den globalen Innovationsführern wie Japan und den USA auf, verliert jedoch gegenüber Südkorea. Sie hat
noch immer einen deutlichen Leistungsvorsprung gegenüber vielen Ländern, auch gegenüber China, das aber aufholt. Zu den Innovationshemmnissen in der EU zählen vor
allem die zu niedrigen Investitionen von Unternehmen sowie gewisse Rahmenbedingungen, die insbesondere die KMU betreffen. In der EU gehört Schweden weiterhin zu den
Innovationsführern gefolgt von Dänemark, Finnland, Deutschland und die Niederlande.
Der diesjährige Bericht enthält erstmals eine vorausblickende Analyse der Innovationsleistung der EU, in der jüngere Entwicklungen, Trends und erwartete Änderungen erörtert werden. Danach dürfte die Innovationsleistung der EU in zwei Jahren realtiv stark um
etwa 2,5 Prozent steigen. (JO)
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2487_en.htm?locale=en
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Der Rechtsausschuss des EP hatte am 12. Juli 2016 Beschäftigungskommissarin Marianne Thyssen zu Gast, die ihre Haltung zur jüngsten „gelben Karte“ im Rahmen des
Subsidiaritäts-Frühwarnsystems zum Revisionsvorschlag zur Entsenderichtlinie darleg28. Woche
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te Sie nehme die verschiedenen geäußerten Bedenken der 11 nationalen Parlamente
sehr ernst und habe mit Vertretern der Parlamente umfassend diskutiert. Thyssen unterstrich im Ausschuss nichtsdestotrotz ihre Überzeugung, dass die mit der aktuellen Entsenderichtlinie einhergehenden Sozialdumping-Probleme auf europäischer Ebene gelöst
werden müssten. Die Entscheidung des Kommissionkollegiums zum Umgang mit der
„gelben Karte“ ist auf den 20. Juli verschoben worden. (AF)
(Siehe auch Beitrag im WB der 19. Woche.)
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20160712-1500COMMITTEE-JURI (16:00)
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Dr. Otto Schmuck, langjähriger Leiter der Europaabteilung der Landesvertretung Rheinland-Pfalz und seit August 2014 pensioniert, hat sein Engagement für die EU und die europäische Politik sowohl auf wissenschaftlichem als auch politischem Gebiet weiterverfolgt. Kürzlich wurde er in Straßburg vom Kongress der U.E.F (Union des Fédéralistes
Européens/Union of European Federalists), der Dachorganisation der europäischen Föderalisten, deren deutsches Mitglied die Europaunion Deutschland ist, zu einem der vier
Vizepräsidenten der Organisation gewählt. Als Präsident des überparteilichen Europaverbandes wurde der nordrhein-westfälische Europaabgeordnete und Vorsitzende des
Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten Elmar Brok (EVP) wiedergewählt. Dr.
Schmuck möchte im Rahmen seines Engagements im U.E.F.-Präsidium nach eigener
Aussage mit dazu beitragen, nach dem Brexit die Debatte zur Zukunft der EU neu zu beleben, gerade auch die Zivilgesellschaft in diesen Prozess miteinzubeziehen und so die
Unterstützung für künftige europäische Reformen auszuweiten. Weiteres deutsches Mitglied im Leitungsgremium der Föderalisten ist die Berliner sozialdemokratische Europaparlamentarierin Sylvia-Yvonne Kaufmann. (PW)
11.
Ausschreibungen
Kulturelles Erbe: Europa Nostra Awards 2017
Als Teil des EU-Kulturprogramms „Kreatives Europa“ wird auch in diesem Jahr der Europa Nostra Award für herausragende Leistungen zur Erhaltung des kulturellen Erbes
vergeben. In den vier Kategorien Denkmalschutz, Forschung und Digitalisierung, Ehrenamtliches Engagement sowie Bildung, Ausbildung und Bewusstseinsbildung werden mit
dem Preis bis zu 30 Preisträger ausgezeichnet, davon erhalten die bis zu sieben Hauptpreisträger je 10.000 Euro. Der Bewerbungsschluss ist der 1. Oktober 2016. (JO)
http://www.europanostra.org/apply-for-an-award-2017/
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Drei Horizont-Preise im Energiebereich
Die Kommission hat am 5. Juli 2016 die Ausschreibung von drei Preisen veröffentlicht,
mit denen sie innovative Lösungsansätze für Herausforderungen im Energiebereich auszeichnen will. Die sogenannten "Horizon Prizes", die im Rahmen des Forschungs- und
Innovationsprogramm Horizont 2020 vergeben werden, belohnen mit einem jeweils festgelegten Preisgeld die beste und effektivste der eingereichten Lösungen, für die in der
Ausschreibung genannten Herausforderungungen, ungeachtet des für die Entwicklung
gewählten Ansatzes.
1. CO2 reuse prize – Entwicklung von Produkten, die durch die Wiederverwertung
von CO2 Emissionen reduzieren, Preisgeld 1,5 Mio. Euro, Bewerbungsfrist bis
zum 3. April 2019;
2. Low carbon hospital – Installation von Kraft-Wärme-Kopplung in Krankenhäusern
auf der Basis von erneuerbaren Energiequellen, Preisgeld: eine Mio. Euro, Bewerbungsfrist bis zum 3. April 2019;
3. Photovoltaics meets history – Integration von Solarenergie in historische Stadtbezirke, Preisgeld 750.000 Euro, Bewerbungsfrist bis zum 26. September 2018.
http://ec.europa.eu/research/horizonprize/index.cfm?pg=prizes
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Terminübersicht: Veranstaltungen, Gespräche, Besuche
(Alle Veranstaltungen – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – richten sich an geladene Gäste.)
07. September 2016
European Energy Colloquium
27. September 2016
Auswärtige Sitzung des Ministerrats
und Rheinland-Pfalz-Abend
05.-07. Oktober 2016
Europafortbildung für Landesbedienstete
11. Oktober 2016
Rückblende <2015
18. Oktober 2016
Villa Musica
14. November 2016
17. Mediengespräch in Zusammenarbeit mit dem
Mainzer Medieninstitut
16. November 2016
European Energy Colloquium
08. Dezember 2016
Krimilesung mit Andreas Wagner
Impressum
Pia Wenningmann (PW)
Johannes Bade (JB)
Bénédicte Charbonnier (BC)
Anja Freytag (AF)
Anna Gros (AG)
Mareike Imken (MI)
Katharina Ludwig (KL)
Juliane Ott (JO)
Dagmar Tytko (DT)
Jan Wiegandt (JW)
Saman Falahat (SF)
Vertretung
des
Landes
Leiterin
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, Weinbau
Ausschuss der Regionen, Interregionales
Soziales, Arbeit, Gesundheit, Demografie
Inneres, Sport, Justiz
Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung, Kultur
Finanzen, Bauwesen
Beihilferecht; Medien
Praktikant
Rheinland-Pfalz
beim
Bund
und
bei
der
Europäischen
Union
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Tel.: +32 2 / 736.97.29 - Fax: +32 2 / 790.13.33 - E-Mail: [email protected]
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