Bericht der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union 15. Juli/ 28. Woche 2016 INHALT VORSCHAU : AUSGESUCHTE TERMINE, ENTSCHEIDUNGEN, KONSULTATIONEN ...................................... 2 1. KOMMISSION: REFORM DES EUROPÄISCHEN ASYLSYSTEMS UND RESETTLEMENT ....................... 5 2. VISAVERHANDLUNGEN MIT USA UND KANADA ....................................................................................... 7 3. PRIVACY SHIELD: NEUER RAHMEN FÜR DATENAUSTAUSCH ZWISCHEN EU UND USA .................... 8 4. EURH ZUR ZUGÄNGLICHKEIT VON ÖFFENTLICHEN AUFTRÄGEN DER EU-ORGANE ......................... 9 5. MEHR INVESTITIONEN FÜR REGIONEN UND STÄDTE GEFORDERT ...................................................... 9 6. EUGH ZUM TRAGEN EINES SCHLEIERS AM ARBEITSPLATZ ................................................................ 10 7. EUG ZU PENSIONSSUBVENTIONEN FÜR DEUTSCHE POST .................................................................. 11 8. INFORMELLER ARBEITS- UND SOZIALMINISTERRAT ............................................................................ 12 9. INFORMELLER UMWELT- UND ENERGIEMINISTERRAT ......................................................................... 13 10. TICKER ......................................................................................................................................................... 14 11. AUSSCHREIBUNGEN .................................................................................................................................. 17 Diese Woche in den Tickern: Panama-Untersuchungsausschuss *** Nutzungseinschränkungen von Glyphosat *** Emissionsmessungen in der Automobilindustrie *** TTIP-Verhandlungsrunde *** Industrieproduktion in der EU *** Europäischer Innovationsanzeiger *** Kommissionsentscheidung zur gelben Karte verschoben *** Dr. Otto Schmuck Wie in jedem Jahr legen auch wir eine Sommerpause ein. Die nächste Ausgabe des Wochenberichtes wird am 09. September 2016 erscheinen. Wir wünschen Ihnen eine erholsame Ferienzeit! 28. Woche 15. Juli 2016 2 VORSCHAU : AUSGESUCHTE TERMINE, ENTSCHEIDUNGEN, KONSULTATIONEN Europäische Kommission 20.07.2016 Status Chinas als Marktwirtschaft; LULUCF (Land Use, Land Use Change, Forestry); Dekarbonisierung des Verkehrsbereichs. 27.07.2016 Debatte über die Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Rat 18.07.2016 Landwirtschaft und Fischerei: Vereinfachung der GAP; Marktlage und Marktstützungsmaßnahmen; Internationale Agrarhandelsfragen. Europäischer Gerichtshof 19.07.2016 Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-203/15 Tele2 Sverige: Nachdem der EuGH die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hatte, teilte das Telekom-Unternehmen Tele2 Sverige der schwedischen Post- und Telekom-Behörde mit, dass es die Vorratsspeicherung einstellen werde. Die Behörde wies das Unternehmen an, die Speicherung wieder aufzunehmen. Gegen diese Entscheidung klagte Tele2 vor den schwedischen Gerichten. Das Gericht der zweiten Instanz möchte vom Gerichtshof insbesondere wissen, ob eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung mit den EUGrundrechten vereinbar ist. Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-698/15 Davis u.a.: Dem britischen High Court zufolge verstößt die britische Regelung hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung gegen Unionsrecht. Der englische Innenminister hat gegen dieses Urteil beim Court of Appeal Rechtsmittel eingelegt. Der Gerichtshof soll nun klären, welche Voraussetzungen das Urteil Digital Rights für nationale Regelungen und Rechtsvorschriften festlegt. Zudem soll geklärt werden, ob das Urteil Digital 28. Woche 15. Juli 2016 3 Rights den Anwendungsbereich dieser Grundrechte über den Anwendungsbereich des europäischen Rechts hinaus erweitert. 28.07.2016 Urteil in der Rechtssache C-191/15 Verein für Konsumenteninformation/Amazon: Gegen Amazon EU wurde vom österreichischen Verein für Konsumenteninformation Klage erhoben. Dabei wird vom Online-Versandhändler verlangt, bestimmte Klauseln in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber österreichischen Verbrauchern nicht mehr zu verwenden. Der österreichische Oberste Gerichtshof möchte nun darüber in Kenntnis gesetzt werden, welches Recht über die Prüfung der Missbräuchlichkeit bestimmt. Konsultationen 14.07. – 13.10.2016 Innere Angelegenheiten: Öffentliche Konsultation zu den Maßnahmen im Rahmen des Programms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken“ für den Zeitraum 2007–2013. http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/publicconsultation/2016/consulting_0040_en.htm 14.07. – 13.10.2016 Innere Angelegenheiten: Öffentliche Konsultation zu den Maßnahmen im Rahmen des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ für den Zeitraum 2007–2013. http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/publicconsultation/2016/consulting_0039_en.htm 13.07. – 16.10.2016 Verkehr, Umwelt: Öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen (2000/59/EG). http://ec.europa.eu/transport/modes/maritime/consultations/2016prf_en.htm 08.07. – 02.10.2016 Verkehr: Überarbeitung der geänderten Fassung der „Eurovignetten-Richtlinie“ 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge. 28. Woche 15. Juli 2016 4 http://ec.europa.eu/transport/modes/road/consultations/2016eurovignette_en.htm 08.07. – 02.10.2016 Verkehr: Überarbeitung der Richtlinie 2004/52/EG und der Entscheidung 2009/750/EG über den europäischen elektronischen Mautdienst. http://ec.europa.eu/transport/modes/road/consultations/2016eets_en.htm Alle laufenden Konsultationen der Kommission können Sie hier einsehen: http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm Über diesen Link: https://webgate.ec.europa.eu/notifications/homePage.do können sich Interessierte über alle von der Europäischen Kommission geplanten Befragungen zu Gesetzesplänen und Politikinitiativen automatisch per E-Mail unterrichten lassen. 28. Woche 15. Juli 2016 5 1. Kommission: Reform des Europäischen Asylsystems und Resettlement Am 13. Juli 2016 hat die Kommission weitere Vorschläge zur Überarbeitung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgelegt. Ein erstes Paket zur GEASReform hatte sie bereits am 4. Mai vorgeschlagen. Die beiden Reform-Pakete schließen an die Mitteilung der Kommission "Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa" vom 6. April an. Sie sollen zur Konkretisierung und Umsetzung dieser Mitteilung dienen. Das zweite Reformpaket umfasst folgende Vorschläge: eine Ersetzung der EUAsylverfahrensrichtlinie und der EU-Anerkennungsrichtlinie durch Verordnungen, eine Reform der EU-Aufnahmerichtlinie sowie die Schaffung eines EU-Rahmens für die Neuansiedlung („Resettlement“). Während EU-Richtlinien für die Mitgliedstaaten nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich sind und ihnen bei der Umsetzung einen gewissen Spielraum lassen, sind Verordnungen in allen Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Durch die Ersetzung der zwei obengenannten Richtlinien durch Verordnungen will die Kommission eine größere Einheitlichkeit des GEAS erreichen. Die EU-Asylverfahrensrichtlinie legt EU-weite Mindeststandards für Asylverfahren und Asylentscheidungen fest. Mit der Ersetzung durch eine Verordnung will die Kommission die Asylverfahren weiter vereinheitlichen, vereinfachen und kürzen. Es soll Fristen für die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen sowie einheitliche Garantien für Asylsuchende geben. Dazu gehören u.a. ein garantiertes Recht auf ein persönliches Gespräch und Rechtsbeistand während des Verfahrens sowie besondere Vorkehrungen für besonders Schutzbedürftige. Es sollen aber auch strengere Regeln gegen „Asylmissbrauch“ eingeführt werden: neue Pflichten zur Zusammenarbeit mit den Behörden und verbindliche Sanktionen bei Missverhalten (bis hin zur Abweisung des Antrags). Die Kommission schlägt außerdem vor, dass nationale Listen Sicherer Herkunfts- und Drittstaaten durch europäische Listen ersetzt werden sollen, deren Anwendung verbindlich sein soll. Die EU-Anerkennungsrichtlinie bestimmt gemeinsame europäische Normen für die Anerkennung als Flüchtling und für den Flüchtlingsstatus. Die Kommission schlägt auch hier vor, die Richtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen. Damit will sie erreichen, dass die großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was die Anerkennungsquoten, die Art des gewährten Schutzes und die Dauer von Aufenthaltsgenehmigungen betrifft, reduziert werden. Sie möchte auch strengere Regeln zur Ahndung von Sekundärbewegungen von einem Mitgliedstaat zum anderen und eine verbindliche, regelmäßige Überprüfung des Schutzstatus durchsetzen. Schutz solle nur „so lange wie nötig“ gewährt werden. Der Zugang zu Sozialleistungen soll stärker mit Pflichten verbunden werden, z.B. der Teilnahme an Integrationsmaßnahmen. 28. Woche 15. Juli 2016 6 Die EU-Aufnahmerichtlinie legt gemeinsame Mindeststandards für die Lebensbedingungen von Flüchtlingen, Asylsuchenden und subsidiär Schutzberechtigten fest. Mit ihr soll gesichert werden, dass die Antragstellenden EU-weit Zugang zu angemessener Unterkunft, Essen sowie medizinischer Versorgung und sozialer Betreuung bekommen. Diese Richtlinie soll überarbeitet, jedoch nicht in eine Verordnung überführt werden. Auch hier will die Kommission eine stärkere Harmonisierung erreichen, mit dem Ziel, die sogenannte Sekundärmigration von Asylsuchenden innerhalb der EU zu verhindern. Die Mitgliedstaaten sollen gemeinsame Normen und Indikatoren zu den Aufnahmebedingungen anwenden, die vom Europäischen Asylunterstützungsbüro (EASO) erarbeitet werden sollen. Für den Fall, dass die Flüchtlingszahlen stark ansteigen, sollen die Mitgliedstaaten Notfallpläne erarbeiten und in ausreichendem Umfang angemessene Aufnahmekapazitäten bereitstellen. Ein Anspruch auf angemessene Aufnahmebedingungen besteht jedoch nur im jeweils zuständigen Mitgliedstaat. Die Mitgliedstaaten sollen Wohnsitz- oder Meldeauflagen erteilen und, bei der Gefahr des Untertauchens, auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Haft nehmen können. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass unter bestimmten Bedingungen finanzielle und materielle Leistungen reduziert werden können. Allerdings sollen Schutzsuchende einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, spätestens nach sechs Monaten. Ergänzend zu diesen Reformvorschlägen empfiehlt die Kommission die Schaffung eines EU-Rahmens für die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittstaaten. Dadurch soll ein einheitliches Verfahren für den legalen und sicheren Zugang von Asylsuchenden zur EU geschaffen werden. Die Mitgliedstaaten können zwar immer noch selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Flüchtlinge neuansiedeln wollen, es soll aber eine stärkere Koordinierung durch jährliche Neuansiedlungspläne geben. Diese Pläne will die Kommission vorschlagen und umsetzen. Es soll gemeinsame Standardverfahren für die Auswahl und Behandlung von neuanzusiedelnden Personen geben. Die Kommission will außerdem für jede Neuansiedlung 10.000 Euro aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung stellen. Zeitgleich mit den Reformvorschlägen hat die Kommission auch ihren fünften Bericht über die Umsiedlung und Neuansiedlung von Flüchtlingen vorgestellt. Darin stellt sie fest, dass der Trend sowohl bei den Umsiedlungen als auch bei den Neuansiedlungen positiv sei. Mittlerweile seien aus Griechenland und Italien mehr als 3.000 Flüchtlinge in andere Mitgliedstaaten umgesiedelt worden. Damit ist man jedoch immer noch weit von dem Ziel der vereinbarten 160.000 Umsiedlungen entfernt. Außerdem seien die Umsiedlungen aus Italien zurückgegangen, während der Prozess in Griechenland mittlerweile zügiger vorangehe. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen weiter zu verstärken, insbesondere in Bezug auf Italien, wo die Zugangszahlen ansteigen. 28. Woche 15. Juli 2016 7 Was die Neuansiedlungen betrifft, hat sich insbesondere die Zahl der aus der Türkei neuangesiedelten Personen deutlich erhöht. Insgesamt wurden fast 8.300 Flüchtlinge aus Drittstaaten, hauptsächlich aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien, in 20 Mitgliedstaaten neuangesiedelt. (KL) http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2433_de.htm 2. Visaverhandlungen mit USA und Kanada Die Kommission hat am 13. Juli 2016 eine Mitteilung verabschiedet, in der sie den aktuellen Stand der Auseinandersetzungen mit den USA und Kanada über die (fehlende) Gegenseitigkeit bei der Visafreiheit darlegt. Die beiden Länder halten nach wie vor an der Visumpflicht für Staatsangehörige bestimmter Mitgliedstaaten fest, obwohl ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU von der Visumpflicht befreit sind. In Kanada gilt die Visumpflicht für die Staatsangehörigen von Bulgarien und Rumänien, in den USA für die Staatsangehörigen Bulgariens, Kroatiens, Polens, Rumäniens und Zyperns. Da die Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht eines der Grundprinzipien der gemeinsamen Visumpolitik der EU ist, muss die Kommission, nach Ablauf einer Frist von 24 Monaten auf solche Fälle reagieren. Diese Frist endete bereits im April 2016. Die Kommission musste die Situation überprüfen und unterbreitete dem Rat sowie dem EP am 12. April 2016 einen Vorschlag für das weitere Vorgehen. Sie bat die beiden Institutionen außerdem, mit den betreffenden Staaten Gespräche einzuleiten und ihr bis zum 12. Juli 2016 ihre jeweiligen Positionen zu der Frage mitzuteilen. Bisher haben weder Rat noch EP Stellung dazu bezogen. Die EU könnte nun die Befreiung von der Visumpflicht für die Staatsangehörigen der USA und Kanadas für einen Zeitraum von 12 Monaten aussetzen. Allerdings müssen bei einer solchen Entscheidung die Auswirkungen auf die Außenbeziehungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Die Kommission ist der Meinung, dass eine Aussetzung der Visafreiheit erhebliche Auswirkungen auf die Außenbeziehungen zu den USA und Kanada haben würde, und setzt daher auf verstärkte politische Gespräche mit den beiden Partnern. Dabei sollen auch die Mitgliedstaaten sowie Rat und Parlament einbezogen werden. Die Kommission will weiterhin die vollständige Gegenseitigkeit erreichen und hofft, dass bis Ende des Jahres Fortschritte erzielt werden können. (KL) http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2432_de.htm 28. Woche 15. Juli 2016 8 3. Privacy Shield: Neuer Rahmen für Datenaustausch zwischen EU und USA Die Kommission nahm am 12. Juli 2016 einen Angemessenheitsbeschluss zu der neuen Regelung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, dem sogenannten Privacy Shield (Datenschutzschild), an. Die Kommission hatte dieses Datenschutzschild mit den USA verhandelt, das den Transfer personenbezogener Daten in die USA regelt. Damit ist das Verfahren für den neuen Rahmen zum transatlantischen Datenaustausch abgeschlossen. Die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten sowie der neue Beschluss der Kommission waren nach dem Urteil des Gerichtshofs der EU vom 6. Oktober 2015 in der Rechtssache Schrems (C-362/14) notwendig geworden. Der EuGH hatte in diesem Verfahren die alte Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 für ungültig erklärt. Darin hatte die Kommission festgestellt, dass die Vereinigten Staaten durch die Safe Harbor-Regelung ein angemessenes Schutzniveau für übermittelte personenbezogene Daten gewährleisten. Der Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass persönliche Daten durch die nur für Unternehmen geltende Safe Harbor-Regelung nicht ausreichend vor Zugriffen der US-Behörden geschützt seien. Auch gebe es keine Rechtsbehelfe für Betroffene. Nach Ansicht der Kommission werden die persönlichen Daten durch das Privacy Shield nun besser geschützt. Für Unternehmen gebe es nun Rechtssicherheit. Vertreter der Kommission betonen insbesondere, dass eine anlasslose Massenüberwachung durch Behörden in den USA ausgeschlossen sei. Für Unternehmen gälten strengere Regeln bei der Datenweitergabe. Für EU-Bürger seien Rechtsschutzmöglichkeiten, u.a. ein unabhängiger Ombudsmann, geschaffen worden. Die Vereinbarung werde jährlich überprüft. Einige Mitglieder des Parlaments, wie Abgeordnete der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, kritisierten den neuen Rahmen bereits als nicht ausreichend und zweifelten an, dass der Beschluss in einem neuen Verfahren vor dem EuGH Bestand haben werde. Ein solches Verfahren ist zu erwarten. Nach Abschluss der Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten hatte die Kommission zunächst die europäischen Datenschutzbehörden sowie das Parlament beteiligt und Änderungen vorgenommen. Die Mitgliedstaaten haben bereits vor einigen Tagen ihre Zustimmung erteilt. Der Angemessenheitsbeschluss der Kommission wurde den Mitgliedstaaten zugeleitet und kann damit direkt in Kraft treten. In den USA wird der Rahmen für den Datenschutzschild im US-Bundesregister veröffentlicht. (AG) http://ec.europa.eu/germany/news/transatlantischer-datenverkehr-eu-usdatenschutzschild-trittkraft_de?newsletter_id=188&utm_source=representations_newsletter&utm_medium=em ail&utm_campaign=EUAktuell&utm_content=Transatlantischer%20Datenverkehr:%20EU-USDatenschutzschild%20tritt%20in%20Kraft&lang=de 28. Woche 15. Juli 2016 9 4. EuRH zur Zugänglichkeit von öffentlichen Aufträgen der EU-Organe Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 13. Juli 2016 einen Sonderbericht über die Zugänglichkeit von öffentlichen Aufträgen der EU-Organe und Einrichtungen veröffentlicht. Die Auftragsvergabe der Kommission, des EP, des Rates und der Europäischen Zentralbank beliefen sich im Jahr 2014 auf rund vier Mrd. Euro. Die Prüfer stellten fest, dass die Verwaltungs- und Kontrollregelungen solide seien und eine gerechte Behandlung erlaubten. Allerdings habe die Überarbeitung der Vergabevorschriften im Jahr 2015 Raum für weitere Vereinfachungen der Vorschriften gelassen und Grauzonen nicht beseitigt. Die Prüfer unterbreiteten verschiedene Empfehlungen. So sollten die Organe und Einrichtungen eine gemeinsame elektronische Anlaufstelle für ihre Vergabetätigkeit sowie ein einziges öffentlich zugängliches Archiv für Informationen bezüglich früherer Aufträge einrichten und sämtliche einschlägigen Vergabevorschriften in einem einzigen Regelwerk zusammenfassen. Es gelte, die Beteiligung von KMU ausdrücklich zu fördern. Außerdem sollten die Organe und Einrichtungen vorherige Marktkonsultationen einsetzen, wo immer dies zweckmäßig sei, um Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne zu unterrichten. Desweiteren sollten Aufträge möglichst in Lose aufgeteilt werden, um die Teilnahme an Ausschreibungen zu erhöhen. Von der Kommission wünscht der EuRH, sie möge einen Mechanismus für eine schnelle und unabhängige Prüfung der Beschwerden von Wirtschaftsteilnehmern vorschlagen. Und nichtzuletzt sollte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung über alle Anschuldigungen berichten, zu denen Ermittlungen im Gange sind, sowie zu den Ergebnissen dieser Ermittlungen. (AF) http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR16_17/SR_PROCUREMENT_DE.pdf 5. Mehr Investitionen für Regionen und Städte gefordert Während des hochkarätigen Gipfels der Regionen und Städte, der am 8. und 9. Juli 2016 in Bratislava stattfand und vom Ausschuss der Regionen (AdR) organisiert wurde, verabschiedeten die Mitglieder des AdR eine gemeinsame Erklärung. Darin fordern sie, dass der Rückgang öffentlicher Investitionen gestoppt werden müsse, um das zunehmende regionale Gefälle in Europa zu bekämpfen, nachhaltiges Wachstum zu fördern und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU wiederherzustellen. 28. Woche 15. Juli 2016 10 Die Bürgerinnen und Bürger wollten Ergebnisse sehen, weshalb Investitionen – in Menschen, Orte und Ideen – auf lokaler Ebene beginnen müssten. Etwa 60 Prozent der öffentlichen Investitionen in der EU würden von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften getätigt. Die politischen Entscheidungsträger müssten ihre Bemühungen neu ausrichten und darauf konzentrieren, öffentliche und private Investitionen in allen europäischen Regionen zu erhöhen. Es könne nicht weiter verfahren werden wie bisher, so der Tenor der Erklärung. Neben vielen Repräsentanten lokaler und regionaler Gebietskörperschaften nahmen Mitglieder des EP, Vertreterinnen und Vertreter der Kommission, sowie Jeremy Rifkin, international tätiger Wirtschaftsexperte, teil. Der Gipfel teilte sich in mehrere Debatten auf, die folgende Themen behandelten: - Investitionen in nachhaltige Städte und Regionen; - Orte vernetzen: Erneuerung des europäischen Verkehrs- und Energiesektors; - Menschen vernetzen: Intelligent und digital: Städte und Regionen der Zukunft. (BC) Link zum Gipfel und der Bratislava-Erklärung (in engl. Sprache): http://cor.europa.eu/de/news/Pages/regions-and-cities-launch-investment-plan-for-acitizen-centred-eu.aspx Aufzeichnungen des Gipfels am 8. Juli 2016: http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?page=2&date=07/08/2016&institution= Committee%20of%20the%20Regions Aufzeichnungen des Gipfels am 9. Juli 2016: http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?sitelang=en&page=2&institution=Com mittee of the Regions&date=07/09/2016 6. EuGH zum Tragen eines Schleiers am Arbeitsplatz Die Generalanwältin des Gerichtshofs der EU Elenaor Sharpston hat am13. Juli 2016 ihre Schlussanträge in einem Vorabentscheidungsersuchen des französischen Kassationshofs zur Auslegung der Gleichbehandlungsrichtlinie Beschäftigung und Beruf (2000/78) gehalten (Rechtssache C-188/15). Sie vertrat die Auffassung, dass eine Unternehmenspraxis, nach der eine Arbeitnehmerin beim Kontakt mit Kunden kein islamisches Kopftuch tragen darf, eine rechtswidrige unmittelbare Diskriminierung darstelle. Ihre Ausführungen betreffen ausschließlich den 28. Woche 15. Juli 2016 11 privaten Bereich, nicht den öffentlichen Sektor. Die betroffene Beschäftigte besuchte als Projektingenieurin in einem IT-Beratungsunternehmen Kundinnen und Kunden in deren Geschäftsräumen. Es geht im vorliegenden Fall darum, ob die Forderung einer Informatikberatungsgesellschaft an eine bei ihr angestellte Projektingenieurin Unternehmensleistungen ohne islamischen Schleier ausführen zu lassen, eine „aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ im Sinne der o.g. Richtlinie darstellt. Denn dann wäre eine Ungleichbehandlung aufgrund einer solchen beruflichen Anforderung durch die Richtlinie nicht verboten. Nach der Ansicht der Generalanwältin greift in diesem Fall keine Ausnahme. Insbesondere sei nicht ersichtlich, dass die Frau ihre Aufgaben bei Tragen des Kopftuchs nicht habe wahrnehmen können. Mögliche finanzielle Einbußen des Unternehmens könnten eine unmittelbare Diskriminierung nicht rechtfertigen. Für den Fall, dass der Gerichtshof ihrer Auffassung nicht folgen sollte oder neue Tatsachen vorgetragen würden, ging Sharpston außerdem auf die Rechtslage ein, die dann bestünde, wenn eine mittelbare Diskriminierung festgestellt würde. Ein völlig neutraler Dresscode könne gerechtfertigt sein, wenn eine solche Vorschrift einen rechtmäßigen Zweck verfolge und verhältnismäßig sei. Im vorliegenden Fall sei allerdings nur schwer ersichtlich, wie das Verbot als verhältnismäßig angesehen werden könnte. Darüber habe jedoch letztlich das nationale Gericht zu befinden. In ihren Schlussanträgen vom 31. Mai 2016 hatte Generalanwältin Juliane Kokott in einer ähnlichen Rechtssache (C-157/15) die Ansicht vertreten, dass ein Kopftuchverbot in Unternehmen zulässig sein könne, wenn sich das Verbot auf eine allgemeine Betriebsregelung stützt, nach der sichtbare politische, philosophische und religiöse Zeichen am Arbeitsplatz untersagt seien, um die vom Arbeitgeber verfolgte legitime Politik der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durchzusetzen. In beiden Fällen steht das Urteil noch aus. Die Richter sind nicht an die Anträge der Generalanwältinnen gebunden, folgen ihnen jedoch in der übergroßen Zahl der Fälle. (AF) http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-188/15 http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-07/cp160074de.pdf 7. EuG zu Pensionssubventionen für Deutsche Post Das Gericht der EU hat am 14. Juli 2016 sein Urteil in der Klage Deutschlands gegen die Kommission (T-143/12) gefällt. 28. Woche 15. Juli 2016 12 Die Kommission hatte Deutschland mit Beschluss vom 25. Januar 2012 aufgegeben, von der Deutschen Post einen Teil der Subventionen für die Ruhegehälter der ehemaligen Postbeamten zurückzufordern. Das Gericht erklärte diesen Beschluss für nichtig, soweit er Subventionen für Ruhegehälter betrifft. Die Kommission hatte in den Zahlungen des Bundes an die Deutsche Post für den Zeitraum ab 2003 eine rechtswidrige Beihilfe gesehen, die daher zurückzufordern sei. Den Betrag schätzte sie auf 500 Mio. bis 1 Mrd. Euro. Die Kommission habe das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt, ohne nachzuweisen, dass der Deutschen Post dadurch ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft wurde. Die bloße Übernahme der Kosten durch den Bund reiche insoweit nicht, da ein Unternehmen die besonderen Kosten für ehemalige Beamte üblicherweise nicht zu tragen habe. Die Kommission habe den Nachweis fälschlicherweise erst bei der Frage nach der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt geführt. Dieser Rechtsfehler führe zur Nichtigkeit des Beschlusses. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden. Auch die Deutsche Post AG hat beim Gericht Klage auf Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses erhoben (T-152/12). Diese Klage ist weiterhin anhängig. (AF) http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-143/12 http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-07/cp160076de.pdf 8. Informeller Arbeits- und Sozialministerrat Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister sind am 14. und 15. Juli 2016 zu ihrer informellen Sitzung in Bratislava zusammengekommen. Diese Treffen dienen dazu, abseits der laufenden Gesetzgebungsdossiers umfassender und untermauert durch Beiträge externer Gäste zu gesellschaftlichen Fragen zu diskutieren. Auf der Tagesordnung standen neben der Präsentation von Kommissarin Marianne Thyssen zum Stand der Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte vor allem Fragen des Wandels der Arbeitswelt. Es gab Diskussionsrunden zu sozialen und technologischen Herausforderungen, zu solchen beim Sozialschutz und durch Alterung für die Zukunft der Arbeit, zur Umgestaltung der Arbeitsplätze in der digitalen Welt, zu den Konsequenzen für Arbeitsverträge und –bedingungen durch den technologischen Wandel und zur Migration Hochqualifizierter. 28. Woche 15. Juli 2016 13 Die vielfältigen Gäste kamen von Arbeitgeberseite, der OECD, der Internationalen Arbeitsorganisation, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Slowakische Ratspräsidentschaft nutzte die Sitzung auch, eines ihrer großen - über 100 Jahre lang existierenden - Lebensmittelunternehmen vorzustellen, das v.a. aufgrund von technologischen Innovationen und arbeitsweltgerechter Weiterbildung in den letzten zehn Jahren wachsen konnte. (AF) http://www.eu2016.sk/de/politische-sitzungen-und-expertensitzungen/informelle-tagungder-minister-fur-beschaftigung-und-sozialpolitik-rat-beschaftigung-sozialpolitikgesundheit-und-verbraucherschutz 9. Informeller Umwelt- und Energieministerrat Am 11. Juli 2016 trafen sich die europäischen Umwelt- und Klimaschutzministerinnen und -minister zu einem informellen Treffen am Rande einer von der slowakischen Ratspräsidentschaft organisierten Konferenz zum Thema „Besseres Wassermanagement“. Diese wurde anlässlich des 40. Jahrestags der Wasserrahmenrichtlinie in Bratislava veranstaltet. Mit dieser und noch folgenden Initiativen will die neue slowakische Ratspräsidentschaft dem Thema Wasserverfügbarkeit und -management in Zeiten des Klimawandels mehr politische Aufmerksamkeit in Europa verschaffen. Auf ihrem informellen Treffen nach der Konferenz berieten sich die Teilnehmer und teilnehmerinnen dann auch zu diesem Thema und diskutierten, wie die UNNachhaltigkeitsziele in die Überarbeitung Wassergesetzgebung der EU einbezogen werden könnten. Dabei lag der Fokus der Diskussion auf den Möglichkeiten, den Einfluss von Wassermangel, Dürren und Fluten auf die Wirtschaft zu berechnen sowie auf der Frage, wie EU-Gesetze diese Probleme angehen könnten. Außerdem tauschte der Rat Erfahrungen rund um Strategien und Instrumente für Bewirtschaftungspläne von Flusseinzugsgebieten aus. Diese Diskussion wird Eingang in Ratsschlussfolgerungen finden, mit denen sich die EU-Umweltminister in die Debatte um die Ausgestaltung einer zukünftigen EU-Wasserpolitik einbringen werden. Die Klimaschutzministerinnen und minister appellierten bei dem Treffen, die Ratifizierung des Klimaabkommens von Paris schnell zum Abschluss zu bringen, um die Führungsposition der EU im Bereich Klimaschutz nicht zu verlieren. Bisher hätten dies nur Frankreich und Ungarn getan. An den darauf folgenden Tagen, dem 12. und 13 Juli 2016, fanden sich dann auch die EU-Energieressortchefs zu einem informellen Treffen in Bratislava ein. Auf der Tagesordnung standen die Themen Energiepreise, die europäische Strategie für Flüssigerdgas sowie Strategien zur Gewährleistung der Energiesicherheit. Auch die zukünftige Steue28. Woche 15. Juli 2016 14 rung der Energieunion wurde diskutiert. Hierbei ging es speziell um die Weiterentwicklung der von der Kommission vorgelegten Leitlinien für integrierte nationale Energie- und Klimapläne, zu der der Energieministerrat am 27. November 2015 bereits Stellung genommen hatte. Weiterhin stand bei einer gemeinsamen Sitzung mit den Umwelt- und Klimaschutzministerinnen und -minister die Finanzierung des neuen EnergieGovernancesystems zur Erreichung der Klima- und Energieziele auf der Agenda. Diesbezüglich wurden auch offene Punkte in der Debatte um die aktuelle Neuausgestaltung des europäischen Emissionshandels diskutiert. (MI) Link zur Pressemitteilung der slowakischen Ratspräsidentschaft: http://www.eu2016.sk/de/pressemitteilungen/immer-mehr-europaer-erleben-einenmangel-an-wasser-die-minister-fordern-eine-gemeinsame-losung 10. Ticker Panama-Untersuchungsausschuss *** Nutzungseinschränkungen von Glyphosat *** Emissionsmessungen in der Automobilindustrie *** TTIP-Verhandlungsrunde *** Industrieproduktion in der EU *** Europäischer Innovationsanzeiger *** Kommissionsentscheidung zur gelben Karte verschoben *** Dr. Otto Schmuck Im Europäischen Parlament in Brüssel fand am 12. Juli 2016 die konstituierende Sitzung des Panama-Untersuchungsausschusses statt. Bei dieser Sitzung wurde Dr. Werner Langen (EVP), langjähriges Mitglied des Europaparlaments von der Mosel, zum Ausschussvorsitzenden gewählt. Dem Ausschuss gehören 65 Mitglieder (darunter insgesamt 9 deutsche Mitglieder) an, im September wird er seine Tätigkeit aufnehmen. Der Ausschuss soll prüfen, ob die Kommission oder Mitgliedstaaten gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben, indem sie nicht wirksam gegen Steuerflucht, Steuervermeidung und Geldwäsche vorgegangen sind. Die Untersuchung soll laut Mandat auf der Arbeit des bereits vor 18 Monaten eingerichteten "Luxleaks"-Sonderausschusses aufbauen, der umstrittene Steuerbegünstigungen für multinationale Unternehmen in Luxemburg und anderen EU-Staaten untersucht. Der neugewählte Vorsitzende freut sich auf die neue Herausforderung und erklärte auf seiner Website: „Uns steht eine arbeitsintensive Zeit bevor. Wir haben 12 Monate Zeit um ein umfassendes Mandat zu erfüllen und werden dieses ernst nehmen.“(PW) http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/20160622IPR33204/%E2%80%9CPanama-Papers%E2%80%9D- *** 28. Woche 15. Juli 2016 15 Am 11. Juli 2016 haben Experten der Mitgliedsstaaten in der Ratsarbeitsgruppe SCoPAFF (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed) den von der Kommission vorgeschlagenen Nutzungseinschränkungen von Glyphosat während seiner verlängerten Zulassung bis zum 31. Dezember 2017 zugestimmt. Neben der Entscheidung der Kommission, die Genehmigung für Glyphosat zu verlängern, bis das Ergebnis der Toxizitätsüberprüfung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) vorliegt, hatte die Kommission den Mitgliedstaaten Empfehlungen zur eingeschränkten Nutzung des Total-Herbizids während des Verlängerungszeitraumes vorgeschlagen. Die nun beschlossenen Einschränkungen erstrecken sich auf ein Verbot des Beistoffs POETallowanin, auf die minimierte Anwendung von Glyphosat in öffentlichen Parks und Gärten sowie auf eine reduzierte Nutzung auf öffentlichen Spielplätzen. Auch der Gebrauch von Glyphosat bei der Vorernte soll vermindert werden. Diese Bestimmungen gelten ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. (MI) http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2012_en.htm *** Am 13. Juli 2016 hat der Untersuchungsausschuss zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (EMIS) zur Prüfung der VW-Abgasskandale einen Zwischenbericht über seine bisherige Arbeit vorgelegt und einen Arbeitsplan für die zweite Hälfte seines einjährigen Mandats erstellt. Der Zwischenbericht soll im September 2016 im Parlamentsplenum diskutiert und abgestimmt werden. Seit seiner Einrichtung am 2. März 2016 hat der Ausschuss eine Reihe von Anhörungen mit Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Institute, Fachverbände und NGOs zur Messung von Fahrzeugemissionen und Emissionsreduzierung organisiert und Zeugen zum VW-Abgasskandal vernommen. Berichten des Nachrichtendienstes Agence Europe zufolge soll nun auch der ehemalige deutsche Industriekommissar Günter Verheugen zugesagt haben, nach der Sommerpause vor dem Ausschuss auszusagen. (MI) https://polcms.secure.europarl.europa.eu/cmsdata/upload/f4e2b80a-9b2a-40f3-95bc3a950d973d55/EMIS%20Newsletter_Issue%206.pdf http://www.europarl.europa.eu/committees/en/emis/home.html# *** Die 14. TTIP-Verhandlungsrunde zwischen Generaldirektion Handel und USAdministration ist am Freitag, 15. Juli 2016 in Brüssel abgeschlossen worden. Die Gespräche betrafen u.a. den Bereich der regulatorischen Zusammenarbeit. Im Zuge der laufenden Verhandlungen veröffentlichte die Kommission einige Verhandlungspositionen der EU-Seite, darunter Papiere zu den Bereichen Kosmetika, Medizinprodukte, Autos, Chemikalien und Textilien. Die Positionen der USA sind allerdings weiter klassifiziert. Die Regierungschefs der EU hatten auf ihrem letzten Gipfeltreffen in Brüssel ihren 28. Woche 15. Juli 2016 16 Willen bekräftigt, ein TTIP-Abkommen abzuschließen. Zuletzt waren die Verhandlungen allerdings in mehreren Bereichen ins Stocken geraten. Perspektivisch ist auch das nahende Mandatsende der US-Administration (Ende 2017) für die TTIPVerhandlungsführer ein Hindernis. (JB) http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230 *** Eurostat hat am 13. Juli 2016 neue Daten zur Industrieproduktion in der EU bekannt gegeben. Im Mai 2016 ist die saisonbereinigte Industrieproduktion gegenüber April 2016 im Euroraum (ER19) um 1,2 Prozent und in den 28 Mitgliedstaaten um 1,1 Prozent gesunken (Deutschland: - 1,3 Prozent). Die Daten beruhen auf Schätzungen. Im April 2016 hingegen war die Industrieproduktion im Euroraum noch um 1,4 Prozent und in den 28 Mitgliedstaaten um 1,5 Prozent gestiegen. (JB) http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7559641/4-13072016-APEN.pdf/d75a7aea-786c-479c-af85-8867ee93201d *** Am 14. Juli 2016 wurde die neuste Ausgabe des sogenannten Europäischen Innovationsanzeigers (European Innovation Scoreboard) veröffentlicht, mit dem jedes Jahr anhand einer Reihe von Indikatoren die Forschungs- und Innovationsleistung der Mitgliedstaaten aber auch anderer Staaten verglichen wird. Die EU holt zu den globalen Innovationsführern wie Japan und den USA auf, verliert jedoch gegenüber Südkorea. Sie hat noch immer einen deutlichen Leistungsvorsprung gegenüber vielen Ländern, auch gegenüber China, das aber aufholt. Zu den Innovationshemmnissen in der EU zählen vor allem die zu niedrigen Investitionen von Unternehmen sowie gewisse Rahmenbedingungen, die insbesondere die KMU betreffen. In der EU gehört Schweden weiterhin zu den Innovationsführern gefolgt von Dänemark, Finnland, Deutschland und die Niederlande. Der diesjährige Bericht enthält erstmals eine vorausblickende Analyse der Innovationsleistung der EU, in der jüngere Entwicklungen, Trends und erwartete Änderungen erörtert werden. Danach dürfte die Innovationsleistung der EU in zwei Jahren realtiv stark um etwa 2,5 Prozent steigen. (JO) http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-2487_en.htm?locale=en *** Der Rechtsausschuss des EP hatte am 12. Juli 2016 Beschäftigungskommissarin Marianne Thyssen zu Gast, die ihre Haltung zur jüngsten „gelben Karte“ im Rahmen des Subsidiaritäts-Frühwarnsystems zum Revisionsvorschlag zur Entsenderichtlinie darleg28. Woche 15. Juli 2016 17 te Sie nehme die verschiedenen geäußerten Bedenken der 11 nationalen Parlamente sehr ernst und habe mit Vertretern der Parlamente umfassend diskutiert. Thyssen unterstrich im Ausschuss nichtsdestotrotz ihre Überzeugung, dass die mit der aktuellen Entsenderichtlinie einhergehenden Sozialdumping-Probleme auf europäischer Ebene gelöst werden müssten. Die Entscheidung des Kommissionkollegiums zum Umgang mit der „gelben Karte“ ist auf den 20. Juli verschoben worden. (AF) (Siehe auch Beitrag im WB der 19. Woche.) http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20160712-1500COMMITTEE-JURI (16:00) *** Dr. Otto Schmuck, langjähriger Leiter der Europaabteilung der Landesvertretung Rheinland-Pfalz und seit August 2014 pensioniert, hat sein Engagement für die EU und die europäische Politik sowohl auf wissenschaftlichem als auch politischem Gebiet weiterverfolgt. Kürzlich wurde er in Straßburg vom Kongress der U.E.F (Union des Fédéralistes Européens/Union of European Federalists), der Dachorganisation der europäischen Föderalisten, deren deutsches Mitglied die Europaunion Deutschland ist, zu einem der vier Vizepräsidenten der Organisation gewählt. Als Präsident des überparteilichen Europaverbandes wurde der nordrhein-westfälische Europaabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten Elmar Brok (EVP) wiedergewählt. Dr. Schmuck möchte im Rahmen seines Engagements im U.E.F.-Präsidium nach eigener Aussage mit dazu beitragen, nach dem Brexit die Debatte zur Zukunft der EU neu zu beleben, gerade auch die Zivilgesellschaft in diesen Prozess miteinzubeziehen und so die Unterstützung für künftige europäische Reformen auszuweiten. Weiteres deutsches Mitglied im Leitungsgremium der Föderalisten ist die Berliner sozialdemokratische Europaparlamentarierin Sylvia-Yvonne Kaufmann. (PW) 11. Ausschreibungen Kulturelles Erbe: Europa Nostra Awards 2017 Als Teil des EU-Kulturprogramms „Kreatives Europa“ wird auch in diesem Jahr der Europa Nostra Award für herausragende Leistungen zur Erhaltung des kulturellen Erbes vergeben. In den vier Kategorien Denkmalschutz, Forschung und Digitalisierung, Ehrenamtliches Engagement sowie Bildung, Ausbildung und Bewusstseinsbildung werden mit dem Preis bis zu 30 Preisträger ausgezeichnet, davon erhalten die bis zu sieben Hauptpreisträger je 10.000 Euro. Der Bewerbungsschluss ist der 1. Oktober 2016. (JO) http://www.europanostra.org/apply-for-an-award-2017/ 28. Woche 15. Juli 2016 18 *** Drei Horizont-Preise im Energiebereich Die Kommission hat am 5. Juli 2016 die Ausschreibung von drei Preisen veröffentlicht, mit denen sie innovative Lösungsansätze für Herausforderungen im Energiebereich auszeichnen will. Die sogenannten "Horizon Prizes", die im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 vergeben werden, belohnen mit einem jeweils festgelegten Preisgeld die beste und effektivste der eingereichten Lösungen, für die in der Ausschreibung genannten Herausforderungungen, ungeachtet des für die Entwicklung gewählten Ansatzes. 1. CO2 reuse prize – Entwicklung von Produkten, die durch die Wiederverwertung von CO2 Emissionen reduzieren, Preisgeld 1,5 Mio. Euro, Bewerbungsfrist bis zum 3. April 2019; 2. Low carbon hospital – Installation von Kraft-Wärme-Kopplung in Krankenhäusern auf der Basis von erneuerbaren Energiequellen, Preisgeld: eine Mio. Euro, Bewerbungsfrist bis zum 3. April 2019; 3. Photovoltaics meets history – Integration von Solarenergie in historische Stadtbezirke, Preisgeld 750.000 Euro, Bewerbungsfrist bis zum 26. September 2018. http://ec.europa.eu/research/horizonprize/index.cfm?pg=prizes 28. Woche 15. Juli 2016 19 Terminübersicht: Veranstaltungen, Gespräche, Besuche (Alle Veranstaltungen – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – richten sich an geladene Gäste.) 07. September 2016 European Energy Colloquium 27. September 2016 Auswärtige Sitzung des Ministerrats und Rheinland-Pfalz-Abend 05.-07. Oktober 2016 Europafortbildung für Landesbedienstete 11. Oktober 2016 Rückblende <2015 18. Oktober 2016 Villa Musica 14. November 2016 17. Mediengespräch in Zusammenarbeit mit dem Mainzer Medieninstitut 16. November 2016 European Energy Colloquium 08. Dezember 2016 Krimilesung mit Andreas Wagner Impressum Pia Wenningmann (PW) Johannes Bade (JB) Bénédicte Charbonnier (BC) Anja Freytag (AF) Anna Gros (AG) Mareike Imken (MI) Katharina Ludwig (KL) Juliane Ott (JO) Dagmar Tytko (DT) Jan Wiegandt (JW) Saman Falahat (SF) Vertretung des Landes Leiterin Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, Weinbau Ausschuss der Regionen, Interregionales Soziales, Arbeit, Gesundheit, Demografie Inneres, Sport, Justiz Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung, Kultur Finanzen, Bauwesen Beihilferecht; Medien Praktikant Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union Avenue de Tervueren 60 - 1040 Brüssel - BELGIEN Tel.: +32 2 / 736.97.29 - Fax: +32 2 / 790.13.33 - E-Mail: [email protected] 28. Woche 15. Juli 2016
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