photokina MUSIC VIDEO AWARD 16 Teilnahmebedingungen Grundsatz Veranstalter und Vertragspartner des photokina MUSIC VIDEO AWARD ist die Koelnmesse GmbH – nachfolgend: Veranstalter oder Koelnmesse genannt. Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Wettbewerb zum photokina MUSIC VIDEO AWARD durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten. Mit der Teilnahme an dem photokina MUSIC VIDEO AWARD akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise. Intention Galt die Musikvideokultur mit der Verschiebung von MTV und VIVA in die Nischen als angezählt und am Boden, so hat sich in den letzten Jahren wieder ein gänzliches anderes Bild präsentiert. Nicht zuletzt dank frei verfügbaren Produktionsmittel und neuen lebendigen Musikanälen wie Noisey und VEVO, dank Plattformen wie YouTube, Facebook und Vimeo lässt sich eine immense Revitalisierung des Musikvideos konstatieren. Der Photokina MUSIC VIDEO AWARD soll ein weiterer Anreiz für Bands, Filmemacher und Produzenten sein, sich an diesem so reizvollen Format zu versuchen. Vom 4. Juli bis zum 31. Juli können die Musivideos eingereicht werden, bevor zwischen dem 1. August und 22. August die Fachjury aus Claudia Davis, Thomas Venker und Baris Aladag eine Top‐5‐Shortlist ermitteln wird. Zwischen dem 24. August und 12. September entscheidet ein Public Voting über den Gewinner. Bekannt gegeben wird dieser am 13.09. bekannt gegeben und erhält am 24.09. im Rahmen der Photokina seinen Geldpreis in Höhe von 5.000,00€. Teilnahme am photokina MUSIC VIDEO AWARD Teilnehmen kann jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist. Die Teilnahme von Personen zwischen 14 und 18 Jahren bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Diese Einwilligung ist gleichzeitig mit der Anmeldung zur Teilnahme am photokina MUSIC VIDEO AWARD zu erklären. Die Anmeldung von Gruppen ist möglich; die Teilnehmer müssen in der Anmeldung benannt werden. Eine Nachmeldung von Gruppenteilnehmern ist nicht möglich. Mit dem Hochladen der Filme erklären die Teilnehmer, alle bestehenden Rechte an den von ihnen eingereichten Filmen zu besitzen und willigen in die Veröffentlichung der Filme ein. Die Filme müssen folgende technische Anforderungen erfüllen: Für das Hochladen: Größe max. 100 MB, Länge max. 5 Minuten, max. Bildformat 720p (HD), h.264 kodiert (mp4), maximale Bitrate 2500 Kbit (Video) bzw. 192 Kbit (Audio) Im Falle einer Nominierung benötigt Koelnmesse ein Video in Full HD auf Datenträger 1 Bewerbungsverfahren und Auswahl Jeder kann sich per Online‐Formular unter www.photokina.de/musicvideoaward für die Teilnahme am photokina MUSIC VIDEO AWARD bewerben. Aus allen Bewerbungen werden von der unabhängigen Jury zunächst die fünf besten Videos nominiert, aus denen dann der Gewinner durch ein User Voting gewählt wird.: - Kameraführung Ton Schnitt Spektakuläre Aufnahme Stimmung/Mood Special Effects Die jeweils fünf besten Videos werden zudem auf der Homepage der photokina und auf dem YouTube‐Kanal der photokina gezeigt. Hier kann das Online‐Publikum über das beste Video abstimmen. Das Video mit den meisten Stimmen erhält den Publikumspreis. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einreichungen und Bewerbungen Innerhalb der jeweiligen Kategorie ist das Thema des für das Nominierungsverfahren eingereichten Videos freigestellt. Das Video darf nicht älter als zwei Jahre sein (es muss also nach dem 25.09.2014 angefertigt worden sein) und noch nicht bei einer anderen Preisverleihung gewonnen haben. Jeder Teilnehmer (bei Gruppenanmeldungen jede Gruppe) darf ein Video einreichen. Für die Bewerbung muss pro Video ein Online‐Anmeldeformular ausgefüllt werden. Einsendeschluss ist der 31.07.2016, 23:59 Uhr – Eingang bei Koelnmesse GmbH. Bei der Registrierung über das Online‐Anmeldeformular müssen die vollständigen Adressdaten mit Telefonnummer sowie einer gültigen E‐Mail‐Adresse angegeben werden. Die Pflichtangaben müssen vollständig ausgefüllt werden. Bei unvollständigen Angaben ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Daten des Teilnehmers werden benötigt, um im Falle der Nominierung den Kontakt zu den nominierten Teilnehmern herzustellen zu können. Einreichungen mit anstößigen, pornografischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, diskrimi‐ nierenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten werden gelöscht und vom Wettbewerb aus‐ geschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, nach dem Ermessen einzelne Beiträge vom Wett‐ bewerb auszuschließen, wenn sie gegen den Geist des Wettbewerbs verstoßen, technische Fehler aufweisen oder die legitimen Interessen von Koelnmesse beeinträchtigen. Im Rahmen des Wettbewerbs werden Name und Vorname des Teilnehmers/der Teilnehmer und der Titel des Videos genannt. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer mit der Veröffentlichung des hochgeladenen Videos sowie der Nennung Ihres Namens und Vornamens auf den Websites www.photokina.de bzw. www.photokina.com und den jeweiligen Social Media Kanälen der photokina einverstanden. Garantie der Rechtsinhaberschaft/Freistellung 2 Die Urheber‐, Leistungsschutz‐ und sonstigen Rechte an den eingereichten Videos verbleiben zu jedem Zeitpunkt beim Teilnehmer. Im Rahmen des photokina MUSIC VIDEO AWARD stellen die Teilnehmer den Veranstaltern jedoch die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte für eventuelle Publikationen, Presse‐ und Werbemaßnahmen zur Verfügung und erklären sich mit der Nutzung für die o.a. Maßnahmen einverstanden. Die Rechteeinräumung gilt in gleichem Umfang für etwaige Urheber‐, Leistungsschutz‐ und sonstige Rechte von Dritten. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Einreichungen im Zusammenhang mit der Aktion und der Präsentation der Teilnehmervideos von dem Veranstalter in Online‐ wie Offlinemedien genutzt, verbreitet, vervielfältigt sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke ist es dem Veranstalter ebenfalls erlaubt, die Einreichungen zu bearbeiten und, falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung. Der Teilnehmer sichert zu, dass er über alle zur Rechteeinräumung gemäß Ziffer 5 erforderlichen Rechte am Wettbewerbsbeitrag verfügt und dieser frei von Rechten Dritter ist. Bei erkennbarer Abbildung von Personen ist das Einverständnis der Abgebildeten mit der Abbildung bzw. Veröffentlichung erforderlich, es sei denn, die Person/en ist/sind nur Beiwerk; bei der erkennbaren Abbildung Minderjähriger ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren darf die Abbildung und Veröffentlichung auch bei Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht gegen den Willen des Minderjährigen erfolgen. Gebäude und Grundstücke, welche im Eigentum Dritter stehen, dürfen ausschließlich von öffentlich zugänglichen Stellen aus abgebildet werden, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des Eigentümers zur Abbildung und Veröffentlichung vor. Marken, Kennzeichen und Werke Dritter sind ggf. rechtlich geschützt sind und dürfen ohne die Zustimmung der Berechtigten nicht veröffentlicht oder abgebildet werden. Sollten Dritte Ansprüche wegen der schuldhaften Verletzung ihrer Rechte durch den Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Videos gegenüber der Koelnmesse geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Koelnmesse von diesen Ansprüchen, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung frei. Der Teilnehmer unterstützt die Koelnmesse bei der Verteidigung nach besten Kräften und stellt insbesondere alle hierfür nach vernünftiger Einschätzung der Koelnmesse erforderlichen Unterlagen und Beweisstücke zur Verfügung. Dem Teilnehmer nach der Einreichung des Videos bekannt werdende Beeinträchtigungen der übertragenen Rechte hat dieser der Koelnmesse unverzüglich mitzuteilen. Datenschutzklausel Koelnmesse nimmt den Schutz der persönlichen Daten, die die Teilnehmer ihr zur Verfügung stellen, sehr ernst. Koelnmesse erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – und nur, soweit dies durch die Zwecke der Vertragsdurchführung im Rahmen des photokina MUSIC VIDEO AWARD bedingt ist. Die Teilnahme am Videowettbewerb erfordert eine Registrierung, für die die Angabe personenbezogener Daten (Vorname, Name, Adresse, Telefon, E‐Mail) unerlässlich ist. Mit der Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter diese Daten für die Dauer des Wettbewerbs speichert und für die Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs verwendet. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte 3 weiterzugeben und ohne die Einwilligung des Teilnehmers nicht zu Zwecken zu nutzen, die nicht mit dem Wettbewerb in Verbindung stehen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, über die Web‐ seite die Einwilligung in die Speicherung zu widerrufen und von der Teilnahme zurückzutreten. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet der Veranstalter die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG), und verarbeitet die persönlichen Daten des Teilnehmers ausschließlich nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen. Präsentation der besten Videos Die nominierten Videos werden auf der Website der photokina sowie während der photokina vom 20. bis zum 25. September 2015 auf mindestens 5 großformatigen LED‐Screens in den Hauptpassagen und im zentralen Messeboulevard mit Vertonung zu sehen sein. Anfallende Kosten für die Präsentation werden von der Koelnmesse übernommen. photokina MUSIC VIDEO AWARD Preisverleihung Im Rahmen der photokina MUSIC VIDEO AWARD Preisverleihung am Samstag, den 24. September 2016 werden die nominierten Videos noch einmal vorgestellt und die Gewinner der fünf Kategorien sowie des Publikumspreises bekannt gegeben. Der Gewinner erhält einen Geldpreis in Höhe von 5.000,00€ sowie (im Falle einer Band) einen Auftritt auf der Cologne Music Week im Januar 2017. Die Preisverleihung findet am Samstag, den 24.09.2016 während der photokina im Konrad‐ Adenauer‐Saal in der Zeit von 18:00‐20:00 Uhr statt. Kosten Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Den Nominierten können keine Transport‐, Reise‐ oder Unterbringungskosten zur photokina erstattet werden. Jeder nominierte Teilnehmer erhält jedoch zwei Gutscheincodes für ein Tagesticket zur photokina 2016. Termine Bewerbungsschluss 31. Juli 2016 Auswahl der Nominierungen und Benachrichtigung Mitte August 2016 per E‐Mail Offizielle Bekanntgabe der Gewinner 13. September 2016 Gewährleistungsausschluss 4 Der Veranstalter weist darauf hin, dass die permanente Verfügbarkeit und Funktion des Web‐ Formulars nicht gewährleistet werden kann. Die Video‐Aktion kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Hierzu können auch technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch den Veranstalter gehören. Haftung Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetz‐ lichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen: Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des photokina MUSIC VIDEO AWARD überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Vorzeitige Beendigung der Video‐Aktion Die Koelnmesse behält sich das Recht vor, die Video‐Aktion aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn Fehler der Soft‐ und/oder Hardware auftreten und/oder sonstige technische und/oder rechtliche Gründe die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Video‐Aktion beeinflussen bzw. unmöglich machen. Schlussbestimmungen Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter der Koelnmesse GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht. Der Veranstalter und der Teilnehmer verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch 5 eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und wirtschaftlich mit der unwirksamen Regelung Gewollten am nächsten kommt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Kontaktadresse für Rückfragen zum Wettbewerbskonzept Koelnmesse GmbH Jörg Schmale Messeplatz 1, D 50679 Köln Tel: +49 221 821 2497 E‐Mail: [email protected] Kontaktadresse für Rückfragen zur Organisation Koelnmesse GmbH Karen Pudlat Messeplatz 1, D 50679 Köln Tel: +49 221 821 3073 E‐Mail: [email protected] 6
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