„Muttizettel“ Erziehungsbeauftragung gemäß dem Jugendschutzgesetz Jugendliche unter 16 Jahre dürfen laut Jugendschutzgesetz NICHT alleine auf öffentliche Tanzveranstaltungen und somit auch nicht auf ein Festival gehen. Jugendliche über 16 Jahre dürfen sich bis 0 Uhr alleine auf einem Festival aufhalten. Eine Übertragung der Personenfürsorge ermöglicht Jugendlichen unter 16 Jahren einen Festivalaufenthalt bis 0 Uhr und Jugendlichen über 16 Jahren einen Aufenthalt auch nach 0 Uhr. Bitte gut leserlich und in Druckbuchstaben ausfüllen. Den „Muttizettel“ bitte zweimal ausgefüllt und unterschrieben ausdrucken bzw. vorlegen. Ein Formular ist bei der Bändchenvergabe abzugeben inkl. Ausweiskopie der Eltern und das andere Formular ist von der erziehungsbeauftragten Person mit sich zu führen. Name und Anschrift der sorgeberechtigt/en Person/en (i.d.R. die Eltern) Mutter Vater Name, Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Telefon (auch mobil): Die sorgeberechtigte/n Person/en übertragen gemäß § 2 Abs. 1 Jugendschutzgesetz die Aufgabe der Personenfürsorge für deren jugendliche/n Sohn/Tochter Sohn/Tochter (jugendliche Person) Name, Vorname: Geboren am: Telefon (auch mobil): für die Dauer des Aufenthalts auf dem Rocken am Brocken Festival (28.07. – 30.07.2016) auf nachfolgend erziehungsbeauftragte Person. Erziehungsbeauftragte/r während des Festivals Name, Vorname: Geboren am: Straße: PLZ, Wohnort: Telefon (auch mobil): Unterschrift der Eltern Unterschrift der erziehungsbeauftragten Person
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