Muttizettel - Rocken am Brocken

„Muttizettel“
Erziehungsbeauftragung gemäß dem Jugendschutzgesetz
Jugendliche unter 16 Jahre dürfen laut Jugendschutzgesetz NICHT alleine auf öffentliche Tanzveranstaltungen und somit auch
nicht auf ein Festival gehen. Jugendliche über 16 Jahre dürfen sich bis 0 Uhr alleine auf einem Festival aufhalten. Eine
Übertragung der Personenfürsorge ermöglicht Jugendlichen unter 16 Jahren einen Festivalaufenthalt bis 0 Uhr und
Jugendlichen über 16 Jahren einen Aufenthalt auch nach 0 Uhr.
Bitte gut leserlich und in Druckbuchstaben ausfüllen. Den „Muttizettel“ bitte zweimal ausgefüllt und unterschrieben
ausdrucken bzw. vorlegen. Ein Formular ist bei der Bändchenvergabe abzugeben inkl. Ausweiskopie der Eltern und das
andere Formular ist von der erziehungsbeauftragten Person mit sich zu führen.
Name und Anschrift der sorgeberechtigt/en Person/en (i.d.R. die Eltern)
Mutter
Vater
Name, Vorname:
Straße:
PLZ, Wohnort:
Telefon (auch mobil):
Die sorgeberechtigte/n Person/en übertragen gemäß § 2 Abs. 1 Jugendschutzgesetz die Aufgabe der Personenfürsorge für
deren jugendliche/n Sohn/Tochter
Sohn/Tochter
(jugendliche Person)
Name, Vorname:
Geboren am:
Telefon (auch mobil):
für die Dauer des Aufenthalts auf dem Rocken am Brocken Festival (28.07. – 30.07.2016) auf nachfolgend
erziehungsbeauftragte Person.
Erziehungsbeauftragte/r während des Festivals
Name, Vorname:
Geboren am:
Straße:
PLZ, Wohnort:
Telefon (auch mobil):
Unterschrift der Eltern
Unterschrift der erziehungsbeauftragten Person