dein Reisepreis pro Person 499,- € Jugendcamp 2016 Urlaub ohne Eltern am Strand von Kroatien 12.08. - 20.08.2016 (Fr.-Sa.) 1 Infoabend: Do, 28.04.2016 bei M-tours Live 19:30 Uhr Bitte telefonisch unter 0941 / 29 70 80 ! Jugendcamp Kroatien Eine Woche lang unter Gleichgesinnten Sonne tanken, im herrlichen blauen Meer baden, Spaß haben und viele neue Freunde kennen lernen. So macht Urlaub Spaß! Zum Programm gehören eine nette Mischung aus gemeinsamen Unternehmungen, Sportaktivitäten, Ausflüge, Relaxen am Strand und vieles mehr. Und das alles inmitten einer romantisch herben Felslandschaft. Du wirst sehen: Das Jugendcamp wird dich begeistern! Eingeschlossene Leistungen Programm: Freitag, 12. August 2016 Abfahrtszeiten: 18:00 Uhr Weiden: ZOB Zentraler Omnibusbahnhof 19:00 Uhr Schwandorf: Landratsamt, unterer Parkplatz neben Oberpfalzhalle 19:45 Uhr Regensburg: M-tours Live Büro, Puricellistr. 32 20:15 Uhr Wiesent: Schlossplatz vor dem Gasthaus Schellerer 20:30 Uhr Kirchroth: Raiffeisenbank, Dekan-Seitz-Straße 16 Bustransfer Dein Reisebus verfügt über WC und Schlafsessel. Bitte nimm für die Nachtfahrt eine Decke bzw. einen Schlafsack und ein Kissen mit. Am nächsten Morgen gegen 09.00 Uhr triffst du in Istrien in der Nähe von Porec am Campingplatz ein. Die Zeltstadt ist schon aufgebaut und es wartet erst Mal ein kräftiges Frühstück auf dich. Anschließend beziehst du dein „Quartier“. Informationen für die Eltern Busfahrt im Reisebus mit WC ab und bis Zustiegsstelle (hin und zurück) 7 x Vollverpflegung (Frühstücksbuffet, Mittagsimbiss und warmes Abendessen; Campingküche) Unterbringung in Zelten auf einem ****Campingplatz in Istrien Tee, Eistee, Mischgetränke und Wasser den ganzen Tag gratis Lunchpaket für die Rückfahrt Ausflugsprogramm: (Wert 25,- €) Busausflug nach Porec, Schifffahrt von Porec nach Rovinj, Vrsar und zurück. 1 Essen und ein Getränk auf dem Schiff Vielseitiges Spiel- und Freizeitmaterial: Die Ausleihe der Geräte und Spielsachen ist kostenlos (Badmintonschläger, Federballschläger, Bälle aller Art, Jongliersachen, Karten- und Brettspiele und vieles mehr) Versicherungspaket mit: (Wert 25,- €) Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserechtsschutzversicherung Jugendcamp-T-Shirt M-tours Live Reiseleitung und qualifizierte Betreuung Reisepreis pro Person: 499,- € Alter ca. 13 bis 17 Jahre Es gibt mehrere Gruppen, die nach Alter und Cliquen eingeteilt werden. Freunde werden nach Wunsch natürlich in eine Gruppe eingeteilt. Eine Gruppe besteht aus 9 bis 12 Personen und jeweils einem Betreuer. Samstag - Freitag Unsere Teamer bieten ein buntes Programm mit Sportaktivitäten, Ausflügen und verschiedenen gemeinsamen Unternehmungen an. Natürlich gibt es auch genügend Zeit zum Relaxen am Strand, Baden im großen Swimmingpool; usw. Samstag, 20. August 2016 Nach dem Frühstück heißt es „Abschied nehmen“. Dein Bus wird um ca. 10.30 Uhr auf die Heimreise starten. Programmänderungen aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen vorbehalten! 2 Der Veranstalter M-tours Live ist ein renommierter Reiseveranstalter, der vor allem mit Medienpartnern in Form von Zuschauer- und Leserreisen zusammen arbeitet. Seit 2002 haben wir unser Spektrum um den Bereich „Jugendreisen“ erweitert und bauen diesen Bereich ständig aus. Das Jugendcamp Kroatien führen wir seit dem Jahr 2003 durch. Dazu haben wir inzwischen eine sehr umfangreiche und hochwertige Ausrüstung vor Ort in Kroatien zur Verfügung. Betreuung und Verantwortung Wenn Kinder verreisen, machen sich Eltern Sorgen. Wir können dies sehr gut verstehen und sind uns der Verantwortung bewusst, die uns übertragen wird. Spaß haben und Parties feiern gehören zu jedem Urlaub dazu. Alkoholmissbrauch und Gewalt lehnen wir jedoch strikt ab. Im Jugendcamp erwartet die Teilnehmer ein hochwertiger Qualitätsund Sicherheitsstandard. Unser Team besteht aus einem pädagogisch Hauptverantwortlichen und mehreren Betreuern (pro 9-12 Teilnehmer ein Betreuer). Die Betreuer bestehen aus Sozialpädagogikstudenten, Erziehern und Gruppenleitern aus der Vereins- und Jugendarbeit. Sie wurden von M-tours Live sorgfältig ausgewählt und extra für das Jugendcamp ausgebildet, denn die qualifizierte Betreuung der Teilnehmer ist der wichtigste Bestandteil der Reise. Die Betreuer organisieren ein tolles und vielseitiges Lagerprogramm. Sie sind Ansprechpartner für alle Sorgen und Nöte, die während des Jugendcamps auftreten können. Sie geben gerne Tipps, beantworten alle Fragen, geben Vertrauen und Sicherheit und halten die Gruppe und das gesamte Camp zusammen. Darüber hinaus kontrollieren sie, dass die Jugendschutzbestimmungen in allen Punkten strikt eingehalten werden. Die meisten Betreuer sind schon seit Jahren immer wieder dabei und haben eine große Routine. Busfahrt Im Bus besteht freie Sitzplatzwahl. Die Beförderung erfolgt mit Busunternehmen mit denen wir schon seit mehreren Jahren zusammen arbeiten. Wir achten streng auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sowie der Lenk- und Ruhezeiten. Staus und Wartezeiten sind oft nicht zu vermeiden. Entsprechend der heutigen Verkehrssituation kann es vorkommen, dass die Busse früher oder später als geplant eintreffen. Rückfahrt: Hinweis an die Eltern Der Bus wird ca. 10.30 Uhr morgens in Porec/Kroatien starten. Da es leider immer wieder zu Staus bei Rückreise von Kroatien kommt, können wir die Ankunftszeiten nicht genau vorhersagen. Der Bus wird ca. 10.30 Uhr morgens in Porec/Kroatien starten. Voraussichtliche Ankunftszeiten sind wie folgt: Wiesent 22:45 Uhr /Regensburg 23:15 Uhr / Schwandorf: 24:00 Uhr / Weiden: 01:00 Uhr Reisedokumente Für die Einreise wird ein Kinder- bzw. Personalausweis oder Reisepass benötigt, der mindestens noch 3 Monate nach Beendigung der Reise gültig sein muss. Bitte geben Sie Ihrem Kind auch eine zusätzliche Kopie des Ausweises mit. Nicht-EU-Angehörige benötigen möglicherweise für die Durchreiseländer und für das Gastland ein Visum. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen und die Beschaffung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Ohne gültiges Reisedokument ist ein Antritt der Reise nicht möglich. Eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Gesundheit, Erste Hilfe und Apotheke Um an dieser Reise teilnehmen zu können, muss Ihr Kind gesund sein. Bei Zweifeln sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Außerdem ist es notwendig, dass unser Büro bei der Anmeldung über bestehende Krankheiten, Ansteckungsmöglichkeiten, usw. informiert wird. Vor Ort gibt es eine Erste Hilfe Station sowie eine Apotheke in der Touristenanlage Lanterna. Bitte geben Sie Ihrem Kind den internationalen Krankenschein für Kroatien mit. Außerdem ist es wichtig sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen werden die Eltern umgehend von uns informiert. Ihr Kind ist über den Veranstalter M-tours Live für die Zeit der Reise krankenversichert. Anfallende Kosten für ärztliche Behandlungen werden von Mtours Live vor Ort bezahlt und direkt mit der Versicherung abgerechnet. Wichtige Hinweise für Dich Dein Urlaub Bei uns kannst du unter dem Slogan „Urlaub garantiert ohne Eltern“ eine Woche deine Ferien verbringen! Es gibt interessante Dinge zu entdecken, du kannst neue Sachen ausprobieren und natürlich auch mal faulenzen. Unsere Betreuer sind immer für dich da und tun alles, damit dein Urlaub spannend und erholsam wird. Alle Aktivitäten werden unter Anleitung und Aufsicht unserer qualifizierten Leiter durchgeführt. Gruppenverhalten Unsere Betreuer sind keine Babysitter, die dich auf Schritt und Tritt verfolgen. Insofern erwarten wir von dir ein bestimmtes Maß an Selbständigkeit und darüber hinaus die Bereitschaft, dass du dich in das Gruppengeschehen einfügst und Teamgeist entwickelst. Wer aus der Reihe tanzt und durch sein Verhalten den Erfolg der Reise in Gefahr bringt, muss damit rechnen, dass wir ihn auf eigene Kosten nach Hause schicken. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten überdies die deutschen Jugendschutzbestimmungen bzw. die des jeweiligen Landes, sofern sie enger gefasst sind. Teilnehmer über 18 Jahre werden von uns so behandelt, wie Jugendliche unter 18 Jahren. Dein Campingplatz: Camping Lanterna 4 Sterne Kroatien/Istrien Tar – Porec http://www.campingadriatic.com/de/lanterna-camp-porec Anschrift: Lanterna 1, 52465 Tar Rezeption Telefon: + 385 (0)52 404 500 Selten ist die Natur an einem Ort so großzügig gewesen wie am Küstenstreifen zwischen Poreč und Novigrad, wo auf der grünen Halbinsel der Campingplatz Lanter- Bootfahren. Entspannung bietet das große Schwimmbecken mit Whirlpool. Ein besonders schönes Erlebnis ist das Zusammensein auf dem Meeresfelsen mit Blick auf den nahe gelegenen Ort Novigrad und auf die untergehende Sonne, die allabendlich über dem Meer eintaucht! Dein Zelt Du wohnst in einem „Tipizelt“, das in der Regel mit 4-5 Personen belegt wird. (Durchmesser 4 bis 5 m) Das Zelt hat einen festen Boden. Du brauchst für dein Schlaflager nur Luftmatratze, bzw. Isomatte, Schlafsack und Kopfkissen. Zum Aufblasen der Luftmatratzen stehen elektrische Luftpumpen bereit. Tipp: Wenn die nächtlichen Temperaturen es zulassen schlafen die meisten unserer Teilnehmer am liebsten vor ihrem Zelt im „Hotel der 1000 Sterne“. Dein Camp-Areal Unser Camp befindet sich am südlichen Rand des Campingplatzes. Viele Bäume bieten Schutz vor der Hitze und ermöglichen eine schöne Atmosphäre. Es bieten sich auch gute Möglichkeiten, Hängematten und Slacklines aufzuspannen. Das Camp ist inzwischen zu einem kleinen Dorf angewachsen und ist ausgestattet mit: Küchenzelt (5 x 18 m) Großes Aufenthaltszelt (6 x 12 m) Materialzelt für die Ausleihe aller möglichen Spiele Volleyballfeld Biergarten mit ausreichend Tischen und Bänken Unterkunftszelte Open Air Kinoleinwand für Karaoke und Open Air Kino Ausreichend Wäscheleinen zum Aufhängen von Badesachen Viele Lichterketten machen abends eine tolle Stimmung! Entfernung zum Strand: 250 m, Entfernung zum nächsten WC-Duschhaus: 30 m, Entfernung zum nächsten Supermarkt: 80 m Deine Verpflegung na liegt. Dieser Campingplatz, mit seiner bewahrten mediterranen Natur, ist umgeben von klarem Meereswasser (Der Strand ist sogar mit der Blauen Flagge ausgezeichnet worden!); er erstreckt sich auf 83 ha und bietet allen Komfort, den man sich für den Urlaub wünscht. Auf dem Campingplatz Lanterna kannst du zwischen Schatten und Sonne wählen, zwischen einem Aktivurlaub oder einem Entspannungsurlaub. Am Strand erwarten dich zahlreiche sportliche Aktivitäten, wie z.B. Tretboote und Banana- 3 Du wirst von der guten Küche überrascht sein! Die Küche ist in sehr guten Händen. Das Küchenteam besteht aus mehreren Frauen und einer Küchenmeisterin, die schon seit Jahren beim Camp dabei sind. Sie bereiten alles mit großer Sorgfalt und viel Engagement zu. Deine Verpflegung ist vielseitig, ausreichend, reichhaltig und schmeckt lecker! Es gibt ein Frühstücksbuffet, einen kalten Mittagsimbiss (z.B. Salatbuffet) und ein warmes Abendessen. Auch für Vegetarier zaubert das Küchenteam besondere Leckerbissen. Bei dem Ausflug und bei der Rückfahrt nach Hause bekommst du ein Lunchpaket mit. Außerdem stehen dir während des ganzen Tages kostenlos Tee, Eistee, Mischgetränke und (gekühltes) Wasser zur Verfügung. Bei der Zubereitung der Mahlzeiten sowie beim Spülen und Aufräumen des Küchengeschirrs erwarten wir deine Mithilfe. Jeder wird im Rahmen eines Dienstplanes beim Küchendienst (zubereiten, spülen, aufräumen) eingeplant. Aber keine Angst: Du verbringst nicht den ganzen Urlaub in der Küche. Achtung: Die Verpflegung umfasst nicht die Hinfahrt und beginnt erst vor Ort. Bitte nimm ausreichend Verpflegung und Getränke für die Hinfahrt und Taschengeld für die Rückfahrt mit. Bitte nimm folgende Gegenstände unbedingt mit Original Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderausweis. Dieser muss unbedingt noch drei Monate nach Beendigung der Reise gültig sein! Andernfalls verweigern die Behörden die Einreise und du musst an der Grenze aussteigen! Dann müsstest du auf eigene Kosten nach Hause fahren. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht nicht. Den Pass nimmst du bitte mit in den Bus ins Handgepäck, auf keinen Fall in deinen Koffer unten im Kofferraum! Zur Sicherheit: zusätzlich Kopie des Personalausweises, Reisepasses bzw. Kinderausweises und des Impfpasses für den Fall, dass ein neues Reisedokument erstellt werden muss, (gilt nicht anstelle eines original Reisepasses, Personalausweises oder Kinderpasses an der Grenze!) Bade- und Sportkleidung Badeschuhe, denn die Strände in Istrien sind oft sehr steinig und kantig, so dass man sich leicht verletzen kann. Vorsicht vor Seeigeln! (Badeschuhe müssen sonst vor Ort gekauft werden. Unsere Betreuer lassen aus Sicherheitsgründen niemanden ohne Badeschuhe zum Strand gehen.) Schlafsack, Kopfkissen, Isomatte oder Luftmatratze (bitte nicht zu groß) und eine Taschenlampe Tasse, Teller (Plastik), Besteck, Geschirrhandtuch, Geschirrspülmittel, Spüllappen Sonnenhut, Sonnencreme, Handtücher und Strandhandtuch Waschbeutel mit Duschsachen, Duschschuhe (Hygiene) und Pflaster Taschengeld (am Campingplatz kann man Geld wechseln) Internationaler Auslandskrankenschein für Kroatien falls vorhanden Außerdem empfiehlt sich ein eigener Filzstift, damit du auch alle deine neu- en Freunde auf deinem Camp-T-Shirt unterschreiben lassen kannst. Wie läuft dein Tag ab? Bis 09:30 10:00 Frühstück Tägliche Aktivitäten zur freiwilligen Teilnahme: z.B. Volleyball, Fußball, Wellness, Aerobic, Joggen, Freundschaftsbänder flechten, usw. 13:00 Mittagessen 14:00 „Abmarsch“ zum Strand. Relaxen ist angesagt! 18:00 „Briefing“ der einzelnen Gruppen mit ihrem Betreuer. Hier wird das Programm für den Abend und für den nächsten Tag besprochen. 18:30 Abendessen 20:30 Abendprogramm: z.B. Karaoke, Open Air Kino, Lagerspiele, Volleyball, Nachtspaziergang zum Strand, Flanieren an der Promenade des Campingplatzes, Abschlussparty usw. An einem Tag mit besonders guter Aussicht auf einen schönen Sonnenuntergang wird ein gemeinsamer Spaziergang zum Leuchtturm am Ende der Bucht unternommen. Wir lassen den Tag mit selbstgemachter Fruchtbowle, Fackeln und Gitarrenmusik ausklingen. (Aus Erfahrung ein ganz besonderes Highlight!) Dein Ausflug nach Porec, Rovinj und Vrsar Wir fahren mit einem Bus nach Porec. Nach einem kleinen Bummel in der malerischen Altstadt gehen wir an Bord eines Schiffes und fahren entlang der Küste nach Rovinj. Der Altstadt von Rovinj sieht man das italienische Erbe von weitem an: Der Campanile der Basilika wurde nach venezianischem Vorbild erbaut, unzählige kleine Treppengassen, schöne Stadthäuser und reiche Paläste sind seit Jahrhunderten unverändert – eine romantische Küstenstadt! Wir bleiben ca. 2,5 Stunden in Rovinji. In Gruppen von mind. 3 Personen dürft ihr Rovinj auf eigene Faust erkunden. Die Stadt bietet tolle Shoppingmöglichkeiten! Anschließend fahren wir nach Vrsar und machen einen Badestop am Strand. (Rovinj und Vrsar sind wegen ihrer sauberen Strände und dem kristallklaren Wasser beide mit der „Blauen Flagge“ ausgezeichnet worden! Es empfiehlt sich sehr, die Taucherbrille einzupacken.) Dann geht es wieder zurück nach Porec. Während wir auf dem Rückweg die romantische Küstenlandschaft Istriens an uns vorbeiziehen lassen, serviert uns die Bordcrew ein im Preis inbegriffenes Abendessen mit Getränken. (Meist verwöhnt uns unser Kapitän mit traditionellen kroatischen Cevapcici. Aber natürlich wird auch an 4 Vegetarier gedacht!) Zurück in Porec hast du noch Zeit zur freien Verfügung. Die tolle Altstadt lädt zum Bummeln und Flanieren ein. Um ca. 21.30 Uhr fahren wir wieder zurück zum Camp. Dein Freizeitangebot Zentrum unseres Lagerlebens ist unser eigener sonnengeschützter „Biergarten“. Bei Regen verlagern wir die Aktivitäten in unser großes Veranstaltungszelt. Es gibt eine Menge an Aktivitäten, die dir sicher Spaß machen werden: Eigenes Open Air Kino / Karaoke / lustige Lagerspiele / Sportprogramm: z.B. Volleyballspiele, Fußballturniere, Tanzkurse, Wellnessangebot, Aerobic, Lauftreff, Slacklinen usw. Volleyballfeld in der Nähe / gemeinsames Bananabootfahren (gegen Gebühr) / gemeinsame Strandaufenthalte. Umfangreiches Spiel- und Freizeitmaterial: Die Ausleihe der Geräte und Spielsachen ist natürlich kostenlos (Badmintonschläger, Bälle aller Art, Jongliersachen, Karten- und Brettspiele, u.v.m.). Geld, Geldwechsel und Aufbewahrung Auf dem Campingplatz gibt es eine Wechselstube. Dort kannst du ohne Probleme Geld tauschen. Kurs: 1 € = ca. 7,6 Kunar. Für die Aufbewahrung des Taschengeldes ist jeder selbst verantwortlich (abschließbarer Koffer und/oder Geldkassette bzw. Brustbeutel mitnehmen). Wir empfehlen dir, dass du nur so viel Geld bei dir trägst wie nötig. Unsere Küchenleitung bietet dir die Möglichkeit, dein Geld wie in einer Bank abzugeben. Jeden Morgen kannst du dann so viel „abheben“ wie du für den Tag benötigst. Luftpumpen und Ladestation für Handys, MP3-Player, usw.: Zum Aufpumpen der Luftmatratzen stehen von uns gestellte elektrische Luftpumpen zur Verfügung. Außerdem gibt es eine Station mit mehreren Steckdosen zum Aufladen von Handys und sonstiger elektronischer Geräte. Reisegepäck Bitte nimm maximal einen Koffer oder eine große Reisetasche und ein Handgepäckstück mit. Das Reisegepäck ist nicht über uns versichert. Bei Interesse kannst du jedoch gerne über uns eine Reisegepäckversicherung abschließen. Fragen, die oft gestellt werden 1. Ab welchem Alter sind Zigaretten und Alkohol erlaubt? Hier richten wir uns nach dem Jugendschutzgesetz. Hochprozentiger Alkohol und Nikotin sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Wir begrüßen es jedoch sehr, wenn das Camp möglichst alkoholfrei abläuft. 2. Ist man immer mit der Gruppe unterwegs oder kann man auch alleine was unternehmen? Diese Reise bietet eine Mischung aus Gruppenaktivitäten und Zeit zur freien Verfügung. Insofern kannst du nach Absprache mit den Betreuern ohne die große Gruppe, aber immer mindestens zu dritt, an den Strand, zum Eisessen oder zum Shoppen gehen. Ausflüge in größere Städte, Diskotheken oder entferntere Orte sind im Alleingang jedoch nicht möglich. 3. Ab wann geht’s ins Bett? Hier halten wir uns an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. Das heißt nun allerdings nicht, dass du mit 14 Jahren um 22 Uhr im Bett liegen musst. Unsere Betreuer sind bei allen Abendaktivitäten dabei und somit ist es möglich, dass wir alle zusammen auch mal etwas länger aufbleiben dürfen. nen werden rechtzeitig vor der Abreise erteilt. 4. Wie viel Taschengeld braucht man? Das hängt ganz von dir ab. Das Camp bietet Vollverpflegung. Kosten entstehen für private Getränke, für Süßigkeiten, Eis, für kostenpflichtige Freizeitprogramme, wie z.B. Bananabootfahrten, Shopping, usw. Wir empfehlen ein Taschengeld von 80-100 €. Vermittler der Reise Allgemeine Informationen Informationen – Reiseunterlagen – Erreichbarkeit Zwei Wochen vor Beginn der Reise werden die Reiseunterlagen mit den Handynummern der Betreuer zugeschickt. Unser Büro steht mit unseren Betreuern ständig in Kontakt. Aufsichtspflicht und Haftung des Veranstalters Wir übernehmen bei dem Jugendcamp die allgemeine Aufsichtspflicht. Eine individuelle Aufsichtspflicht bei selbständigen Unternehmungen der Teilnehmer schließen wir aus. In diesem Fall trägt der Teilnehmer selbst oder der Erziehungsberechtigte die Haftung. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die mutwillig verursacht werden. Bei Fehlverhalten und bei Verstößen gegen Anordnungen der Betreuer werden die Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause geschickt, bzw. werden mit den Eltern die entsprechenden Vorkehrungen getroffen. Versicherungen: Sicherheit von Anfang an Wir schließen für jede Person ein umfangreiches Versicherungspaket ab. Dieses Paket ist im Preis inkludiert. (Bedingungen siehe Anhang.) Zahlungsbedingungen/Unterlagen Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisetermin fällig. Ergänzende Informatio- 5 Mindestteilnehmerzahl Die Mindestteilnehmerzahl auf dieser Reise beträgt 55 Personen. Spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn würden wir dir Bescheid geben, wenn wir die Reise absagen müssten. Mittelbayerischer Verlag Kumpfmühler Str. 15 93047 Regensburg Reisebedingungen/Veranstalter Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters M-tours Live Reisen GmbH. Reiseveranstalter M-tours Live Reisen GmbH Puricellistr. 32, 93049 Regensburg Tel: 0941 - 29 70 80, Fax: 0941 - 29 70 8-29 E-Mail: [email protected] www.m-tours-live.de Rücktritt – ein wichtiger Punkt" Die Reise fällt ins Wasser. Die Reisekosten nicht." Du kannst jederzeit von der Reise aus persönlichen Gründen zurücktreten. Falls du eine Ersatzperson stellen kannst und die Annahme einer Ersatzperson möglich ist, so entstehen dir € 25,- Umbuchungsgebühr. Stornierst du die Reise und können wir deine Ersatzperson nicht annehmen, so müssen wir dir gemäß unseren Rücktrittsbedingungen (gesetzliche Bestimmungen) Stornierungsgebühren berechnen. Wir empfehlen dir daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. So ersparst du dir bei einer eventuellen Krankheit oder Unabkömmlichkeit durch Unfall, Todesfälle in der Familie, usw. finanzielle Nachteile. Du kannst die Versicherung über uns gleich mit der Buchung abschließen. Siehe Anmeldeformular. Eltern – Einverständniserklärung Wir geben als Erziehungsberechtigte die Erlaubnis, dass unser Kind gemäß der Programmausschreibung an der Reise teilnehmen darf. Außerdem geben wir das Einverständnis, dass unser Kind an den allgemeinen und besonderen Aktivitäten während der Reise teilnehmen darf. Dies können sein: Schwimmen im Pool oder im Meer, Wandern, Schiff fahren, Radfahren, Volleyballspielen, Spazieren gehen, Bummeln, Besuch von Partys und Diskotheken und weitere Sport- und Freizeitaktivitäten. Hierbei handelt es sich um Aktivitäten und Veranstaltungen, die nur teilweise unter der Aufsicht und Betreuung des Reiseveranstalters stehen. Wir stehen dafür ein, dass solche Aktivitäten und Veranstaltungen die dabei nötige Selbstverantwortung und Selbstdisziplin unseres Kindes nicht überfordern. Wir erteilen die Erlaubnis, dass unser Kind zusammen mit anderen Mädchen bzw. Jungen im Zelt wohnen darf. (getrenntgeschlechtliche Einteilung). Es gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Wir übertragen die Ausübung der Aufsichtspflicht und des Aufenthaltsbestimmungsrechtes über unser Kind für die Dauer der Reise auf den Reiseveranstalter. Wir sind damit einverstanden, dass die Ausübung im erforderlichen Ausmaß weiter übertragen wird. Dabei ist uns bewusst, dass die Aufsicht über unser Kind von den verantwortlichen Mitarbeitern nur in einem zumutbaren Umfang wahrgenommen werden kann. Dies gilt insbesondere zu Zeiten der Nachtruhe oder während anderer, unaufschiebbarer Verrichtungen. Wir sind damit einverstanden, dass unserem Kind während der Reise auch Zeit zur freien Verfügung gewährt wird. Dies geschieht in beschränktem Umfang und unter Reglementierung bestimmter Verhaltensweisen. Dabei ist vorgesehen, dass sich unser Kind in Kleingruppen von mindestens drei Personen aufhält. Wir erlauben ferner, dass die Betreuer des Reiseveranstalters unser Kind bei kleineren Verletzungen versorgen. Hierbei handelt es sich um kleine Schürfwunden, Insektenstiche und ähnliches. Wir sind damit einverstanden, dass ein Arzt Schutzimpfungen und sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich erforderlicher Operationen vornimmt, wenn diese Maßnahmen vom Arzt für dringend notwendig betrachtet werden und Gefahr in Verzug ist. Dies gilt auch, wenn unser Einverständnis aufgrund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. Hiermit bestätigen wir, dass unser Kind gesund ist und nicht an gesundheitlichen Schäden leidet. Wir verpflichten uns, den Reiseveranstalter schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn unser Kind laut Infektionsschutzgesetz eine ansteckende Krankheit hat oder ein entsprechender Verdacht besteht, wenn unser Kind nach ärztlicher Feststellung bestimmte Krankheitserreger im Körper trägt oder ausscheidet, ohne selbst erkrankt zu sein oder wenn ein Familienmitglied an einer ansteckenden Krankheit leidet. Wir wissen, dass eine Missachtung dieser Meldepflicht mit einem Bußgeld geahndet wird. Wir verpflichten uns, den Reiseveranstalter unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn sich kurzfristige Veränderungen am Gesundheitszustand unseres Kindes einstellen. Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind in gewissen Ausnahmefällen (z.B. Arztbesuch) 6 in einem privaten oder dienstlichem Fahrzeug eines Betreuers des Reiseveranstalters oder einer anderen beauftragten, privaten oder dienstlichen Person mitfahren kann. Der Halter, das Fahrzeug und die Kennzeichen des Fahrzeuges können derzeit natürlich noch nicht feststehen. Die Mitfahrt meines Kindes geschieht auf eigene Gefahr und eigene Haftung. Wir sind damit einverstanden, dass wir im Falle eines Unfalles auf etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber Fahrer und Fahrzeughalter verzichten, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist neben dem Fahrer oder Halter des Kfz ein Dritter schadenersatzpflichtig, so beschränkt der Mitfahrer seine Schadenersatzforderung gegen den Dritten auf den Teilbetrag, der dem Maß der Mithaftung des Dritten entspricht. Wir sind darüber informiert, dass unser Kind den Anordnungen der aufsichtsführenden Betreuer Folge leisten muss. Wir sind ebenfalls darüber informiert, dass ein schuldhaftes Verhalten unseres Kindes eine Haftung des Reiseveranstalters ausschließen kann. Wir sind einverstanden, dass der Reiseveranstalter berechtigt ist, unser Kind aus der Gruppe auszuschließen, wenn schwerwiegende Verstöße und nicht angepasstes Verhalten die gesamte Reise gefährden. In diesem Falle sind wir damit einverstanden, dass unser Kind die Reise abbrechen und auf eigene Kosten nach Hause fahren muss. In einem solchen Falle ist uns bekannt, dass wir entweder selbst, oder eine von uns ermächtigte Person das Kind abholt oder entscheidet, wie das Kind nach Hause kommt. Der Reiseveranstalter übernimmt dabei keinerlei Haftung und Verantwortung. 7 Beratung und Buchung: M-tours Live Reisen GmbH Puricellistraße 32 93049 Regensburg Tel: 0941-29 70 80 Fax: 0941-29 70-829 Mail: [email protected] www.m-tours-live.de 8 M-tours Live Reisen Allgemeine Reisebedingungen gültig ab 01.07.2015 (ersetzen alle bisherigen Reisebedingungen) Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informationsund Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus: 1. Abschluss des Reisevertrags 1.1 Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung des Reiseveranstalters und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ihnen der Reiseveranstalter eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform zukommen lassen. 1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). e) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. f) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. 4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 2. Bezahlung 2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: a) Flugreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt35% des Reisepreises ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises ab 7. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises b) Omnibusreisen/(PKW) Eigenanreise/Zugreisen bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%, des Reisepreises ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reispreises ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises ab 6. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises 3. Leistungsänderungen 3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2 Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Preiserhöhung Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. 4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. 4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der 9 c) Schiffspauschalreisen Bis 90 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises bis 56 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises bis 28 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises bis 8 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises bis 1 Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises d) Eintrittskarten Eintrittskarten können nicht rückerstattet werden und sind zu 100% bei allen Stornierungen vom Reisenden zu zahlen. 5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zustellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6. Umbuchungen 6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. a) bei Buspauschalreisen bis zum 32. Tag vor Reiseantritt 25,- € b) bei anderen Reisearten bis zum 62Tag vor Reiseantritt 25,- € 6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 30 Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Mitwirkungspflichten des Reisenden 10.1 Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstal- ter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird. 10.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. 10.4 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. 12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/ vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. 12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 12.5 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reise-veranstalters ursächlich geworden ist. 12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist, Verjährung 12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. 13. Verjährung 13.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. 13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 13.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die 10 Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit vorliegen. 15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 16. Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise und uns allen ein partnerschaftliches Miteinander. Reiseveranstalter M-tours Live Reisen GmbH Puricellistraße 32 D 93049 Regensburg Tel: +49 941 29 70 80 Fax: +49 941 29 70 829 [email protected] www.m-tours-live.de Reiseanmeldung: Jugendcamp Kroatien 2016 12.08.2016 – 20.08.2016 Bitte die Anmeldung unterschrieben zurückschicken oder faxen. M-tours Live Reisen GmbH Puricellistraße 32, 93049 Regensburg Fax: 0941-29 70-829 E-Mail: [email protected] Reisepreis pro Person: 499,- € Persönliche Angaben zum Teilnehmer und Rechnungsanschrift: Falls du mit mehreren Freunden/innen fährst, dann trag bitte hier Euren Gruppennamen und die Namen deiner Freunde! Gruppenname: ………………………………… Freunde/innen: ………………………………………………………………………………..……………………..……. Name Vorname Straße PLZ/Wohnort E-Mail Handynummer: Geburtsdatum Geschlecht Nationalität Erziehungsberechtigter ( ) männlich ( ) weiblich Mutter ( ) Beide ( ) Vater ( ) Vormund ( ) Im Notfall zu benachrichtigende Person Name: ……………………………………………………..….. Telefon: ...................................................................................................... Zustieg: Bitte ankreuzen 18:00 Uhr Weiden: ZOB Zentraler Omnibusbahnhof 19:00 Uhr Schwandorf: Landratsamt, unterer Parkplatz bei Oberpfalzhalle 19:45 Uhr Regensburg: M-tours Live Büro, Puricellistr.32 20:15 Uhr Wiesent: Schlossplatz vor dem Gasthaus Schellerer 20:30 Uhr Kirchroth: Raiffeisenbank, Dekan-Seitz-Straße 16 Zusätzliche Angaben zu den Eltern: Telefon privat Telefon tagsüber/geschäftlich Telefon mobil: Mutter Telefon mobil: Vater Fax geschäftlich E-Mail 11 T-Shirt: Ich wünsche ein T-Shirt mit der Größe: ( ) S ( ) M ( ) L ( ) XL Erklärung des / der Erziehungsberechtigten zum Teilnehmer: Mein Kind ist: ( ) Schwimmer ( ) Nichtschwimmer Badeerlaubnis : ( ) Vegetarier ( ) Diabetiker ( ) akute / chronische Krankheiten ( ) ja ( ) nein ( ) Allergiker ( ) Behinderung ( ) besondere Verpflegung / Diät erforderlich ( ) regelmäßige Medikamenteneinnahme erforderlich: Bitte genaue Angaben zu sämtlichen Besonderheiten, Allergien, Krankheiten etc. Bitte nicht ausschließlich Fachbegriffe, sondern Erklärungen und Auswirkungen: ................................................................................................................................................. Reiseversicherung: Versicherungspreise gelten für den genannten Reisezeitraum: Abschlussfrist: bis spätestens 14 Tage nach Reisebuchung, bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt am Buchungstag und spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage Die Prämien beziehen sich auf den Gesamtreisepreis pro Person. Reiseversicherungen: Bitte schließen Sie für mich ab: Reiserücktritts-Versicherung ohne Selbstbeteiligung (Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung) Prämien pro Person bis 500,- € Reisepreis 28,- € ( ) Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung (Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung; Selbstbeteiligung: 20% der Stornokosten mind. 25,- € bis 500,- € Reisepreis 18,- € ( ) Wie bist du auf diese Reise aufmerksam geworden? Passauer Neue Presse Homepage PNP Bekannte / Freunde Facebook Sonstiges:_______________ Mein Sohn/meine Tochter nimmt an der beschriebenen Reise teil und erklärt sich hiermit einverstanden, den Anweisungen der Aufsichtspersonen unbedingt Folge zu leisten. Eine Haftung seitens des Veranstalters bei selbstständigen Unternehmungen entfällt; in diesem Falle trägt der Teilnehmer selbst oder der Erziehungsberechtigte die Haftung. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen selbst ein zu stehen und erkenne zugleich für diese die Reisebedingungen des Veranstalters sowie die nebenstehende Erklärung des/der Erziehungsberechtigten als verbindlich an. Die/der Unterzeichnende(n) sind/ist damit einverstanden, dass ihr/sein Kind an allen Veranstaltungen teilnimmt, die im Rahmen der Reise durch die Reiseleitung oder eine andere zuständige Person durchgeführt werden. Ich/wir habe(n) unser Kind angewiesen, den Anordnungen der Verantwortlichen der Maßnahme unbedingt Folge zu leisten. Die Haftung bei eigenständigen Unternehmungen des Teilnehmers außerhalb der Gruppe liegt auf Seiten des Teilnehmers bzw. des/der Erziehungsberechtigten. Weiterhin sind/ist die/der Unterzeichnende(n) mit Maßnahmen einverstanden, die ärztlicherseits zum Wohle ihres/seines Kindes für erforderlich gehalten werden, auch wenn eine Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten im Einzelfall nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Sie/er verpflichtet(n) sich, für sämtliche medizinischen Kosten aufzukommen, soweit diese nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind. Des Weiteren wurde zur Kenntnis genommen, dass der durch mich/uns angemeldete Teilnehmer bei groben Verstößen (z. B. Diebstahl, Drogenkonsum, Gefährdung der Reise durch entsprechendes Verhalten) oder auch bei entsprechender Krankheit gegebenenfalls mit einem Begleiter auf meine/unsere Kosten per Flug/Bus/Zug nach Deutschland zurückgeschickt wird. Bei Fehlverhalten und groben Verstößen gegen Anordnungen können die Teilnehmer auf eigene Kosten heimgeschickt werden. Nach Eingang meiner Buchung bei Ihnen erhalte ich eine Reisebestätigung/Rechnung. Die Anzahlung leiste ich innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung. Den Restbetrag bezahle ich 4 Wochen vor Reisebeginn. Nach Eingang meiner Buchung bei Ihnen erhalte ich eine Reisebestätigung/Rechnung. Die Zahlung leiste ich nach Erhalt der Rechnung. per Überweisung Kontoinhaber: mit dem Einzug von folgendem Konto bin ich einverstanden ____________________________ BIC: ______________________________________ Bankinstitut ____________________________________________ IBAN: ______________________________________________ Die Anmeldung wird auf der Grundlage der Reiseausschreibung vorgenommen. Besondere Buchungswünsche werden nur Bestandteil des Reisevertrages, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir speichern über Sie personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Die Reisebedingungen des Reiseveranstalters habe ich zur Kenntnis genommen. Ich erkenne sie auch im Auftrag aller angemeldeten Teilnehmer durch meine Unterschrift, die auch für die Anmeldung und gegebenenfalls für den Bankeinzug gilt, als verbindlich an. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern notwendig. Der Veranstalter übernimmt eine allgemeine Aufsichtspflicht, jedoch keine individuelle Aufsichtspflicht. Wir haben als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte das Reiseausschreiben gelesen und erkennen alle Punkte somit an. Insbesondere anerkennen wir die ElternEinverständniserklärung. Ich erkläre mich bereit, dass Fotos und Filmaufnahmen die während des Jugendcamps von meinem Kind gemacht werden, veröffentlicht werden dürfen. Die Fotos und Filmaufnahmen werden von M-tours Live Betreuern gemacht und dienen hauptsächlich als Erinnerungsbilder für die Eltern und für die Teilnehmer, sowie der Werbung von M-tours Live und deren Reisepartnern. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an unautorisierte Dritte. Ort, Datum: __________________________________________________________________________ Unterschrift eines Erziehungsberechtigten:_________________________________________________ Einverständniserklärung bei Jugendlichen unter 14 Jahren: Hiermit bestätige ich, dass mein/e Sohn/Tochter während des Aufenthalts in Istrien die Rechte und Pflichten eines/einer 14 Jährigen genießt. Ort, Datum: __________________________________________________________________________ Unterschrift eines Erziehungsberechtigten:_________________________________________________ 12 Informationen Versicherungspaket Reise-Haftpflicht-Versicherung Die Leistungen des Versicherers bestehen in der Prüfung der Haftungsfrage, dem Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche und in der Abwehr unberechtigter Forderungen. Die Deckungssummen betragen: € 1.022.584,pauschal für Personen- und Sachschäden € 6.136,für Vermögensschäden € 51.130,für Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen € 1.023,für Schäden an gemieteten beweglichen Sachen. (dies gilt nicht für Kraftfahrzeuge aller Art). Hierfür gilt allerdings eine Selbstbeteiligung von € 51,- je Schadensfall. Für sog. Brillenschäden gilt ebenfalls eine Eigenbeteiligung von € 51,Reise-Unfall-Versicherung Versichert sind sämtliche Reiseteilnehmer und Reiseleiter. Das Hauptgewicht liegt auf der Versicherung von Dauerfolgen (Invalidität). Die Leistung hierzu erfolgt in Form einer Kapitalzahlung, jeweils abhängig vom Grad der dauernden Arbeitsunfähigkeit. Das Krankenhaustagegeld wird für die Anzahl von Tagen gezahlt, die der Betroffene aufgrund eines Unfalles im Krankenhaus war. Bergungskosten werden für die Suche nach und die Bergung von Unfallverletzten bezahlt. Versicherungssummen: € 30.678,- (über 18 Jahre) für den Todesfall € 2.556,- für Bergungskosten € 5.113,- (unter 18 Jahren) für den Todesfall € 61.355,- für Invalidität (je nach Grad) € 10,Krankenhaustagegeld zzgl. Genesungsgeld Reise-Kranken-Versicherung Die Versicherung erstattet in unbegrenzter Höhe, nach Vorlage von ordnungsgemäßen und bezahlten Original-Rechnungen, alle während des Auslandsaufenthaltes unvermeidbar und akut entstehenden Krankheitskosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Ferner die Kosten für schmerzstillende und konservierende Zahnbehandlung bei akut auftretenden Zahnschmerzen, nicht aber für bereits vorhandene Zahnschäden bzw. für Zahnersatz! Bei Beginn der Reise bestehende Krankheiten und chronische Leiden sind nicht mitversichert (Vorerkrankungen!). Für eine eventuell erforderliche Weiterbehandlung im Heimatland muss der Erkrankte seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Mitversichert sind medizinisch notwendige Rückführungskosten Erkrankter einschl. einer Begleitperson, sofern die medizinische Versorgung im Reiseland nicht dem heimatlichen Standard entspricht, sowie Überführungskosten bei Todesfällen. Reise-Rechtsschutz-Versicherung Versicherungsschutz besteht für: Schadenersatz-Rechtsschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. Reiseteilnehmer erleidet durch Dritten einen Schaden). Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen fahrlässiger Verletzung einer Strafvorschrift oder wegen einer Ordnungswidrigkeit. Rechtsschutz für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren, die sich aus Unfällen ergeben können, wenn für den Unfalltag Versicherungsschutz gegeben war. Vertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im Zusammenhang mit der angemeldeten Reise abgeschlossen wurden (gilt nicht für KFZ-Mietverträge). Die Versicherung leistet nicht für Fälle, bei denen es sich um Eigentum, den Besitz oder das Lenken von Kraftfahrzeugen handelt. Übernommen werden Honorare für Rechtsanwälte freier Wahl, Kosten für Gerichte, Zeugen und Kosten der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind; ferner Kautionsstellung bei Strafverfahren im Ausland bis zur Versicherungssumme von € 25.565,-. Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Überführung Verstorbener (diese Kosten sind in der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt). Geltungsbereich: Die gesamte Reiseversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten. Versicherungsbedingungen Dem Versicherungsschutz liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingung zugrunde, speziell die AHB, AUB, ARB, AVB Reisegepäck, AVB Reisekranken und die AVB Reiserücktritt sowie Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen. Sie werden auf Anforderung zugesandt. Würzburger Versicherungs AG 13
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