ausführlichen Reiseprogramm - M

dein Reisepreis
pro Person
499,- €
Jugendcamp 2016
Urlaub ohne Eltern am Strand von Kroatien
12.08. - 20.08.2016 (Fr.-Sa.)
1
Infoabend:
Do, 28.04.2016
bei M-tours Live
19:30 Uhr
Bitte telefonisch unter
0941 / 29 70 80 !
Jugendcamp Kroatien
Eine Woche lang unter Gleichgesinnten
Sonne tanken, im herrlichen blauen Meer
baden, Spaß haben und viele neue Freunde kennen lernen. So macht Urlaub Spaß!
Zum Programm gehören eine nette Mischung aus gemeinsamen Unternehmungen, Sportaktivitäten, Ausflüge, Relaxen
am Strand und vieles mehr. Und das alles
inmitten einer romantisch herben Felslandschaft. Du wirst sehen:
Das Jugendcamp wird dich begeistern!
Eingeschlossene Leistungen
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Programm:
Freitag, 12. August 2016
Abfahrtszeiten:
 18:00 Uhr Weiden: ZOB Zentraler Omnibusbahnhof
 19:00 Uhr Schwandorf: Landratsamt,
unterer Parkplatz neben Oberpfalzhalle
 19:45 Uhr Regensburg: M-tours Live
Büro, Puricellistr. 32
 20:15 Uhr Wiesent: Schlossplatz vor
dem Gasthaus Schellerer
 20:30 Uhr Kirchroth: Raiffeisenbank,
Dekan-Seitz-Straße 16
Bustransfer
Dein Reisebus verfügt über WC und
Schlafsessel. Bitte nimm für die Nachtfahrt
eine Decke bzw. einen Schlafsack und ein
Kissen mit. Am nächsten Morgen gegen
09.00 Uhr triffst du in Istrien in der Nähe
von Porec am Campingplatz ein. Die
Zeltstadt ist schon aufgebaut und es wartet
erst Mal ein kräftiges Frühstück auf dich.
Anschließend beziehst du dein „Quartier“.
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Informationen für die Eltern
Busfahrt im Reisebus mit WC ab und bis
Zustiegsstelle (hin und zurück)
7 x Vollverpflegung (Frühstücksbuffet,
Mittagsimbiss und warmes Abendessen;
Campingküche)
Unterbringung in Zelten auf einem
****Campingplatz in Istrien
Tee, Eistee, Mischgetränke und Wasser
den ganzen Tag gratis
Lunchpaket für die Rückfahrt
Ausflugsprogramm: (Wert 25,- €)
Busausflug nach Porec, Schifffahrt von
Porec nach Rovinj, Vrsar und zurück.
1 Essen und ein Getränk auf dem Schiff
Vielseitiges Spiel- und Freizeitmaterial:
Die Ausleihe der Geräte und Spielsachen ist kostenlos (Badmintonschläger,
Federballschläger, Bälle aller Art, Jongliersachen, Karten- und Brettspiele und
vieles mehr)
Versicherungspaket mit: (Wert 25,- €)
Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserechtsschutzversicherung
Jugendcamp-T-Shirt
M-tours Live Reiseleitung und qualifizierte Betreuung
Reisepreis pro Person:
499,- €
Alter ca. 13 bis 17 Jahre
Es gibt mehrere Gruppen, die nach Alter
und Cliquen eingeteilt werden. Freunde
werden nach Wunsch natürlich in eine
Gruppe eingeteilt. Eine Gruppe besteht aus
9 bis 12 Personen und jeweils einem Betreuer.
Samstag - Freitag
Unsere Teamer bieten ein buntes Programm mit Sportaktivitäten, Ausflügen und
verschiedenen gemeinsamen Unternehmungen an. Natürlich gibt es auch genügend Zeit zum Relaxen am Strand, Baden im
großen Swimmingpool; usw.
Samstag, 20. August 2016
Nach dem Frühstück heißt es „Abschied
nehmen“. Dein Bus wird um ca. 10.30 Uhr
auf die Heimreise starten.
Programmänderungen aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen
vorbehalten!
2
Der Veranstalter
M-tours Live ist ein renommierter Reiseveranstalter, der vor allem mit Medienpartnern in Form von Zuschauer- und Leserreisen zusammen arbeitet. Seit 2002 haben
wir unser Spektrum um den Bereich „Jugendreisen“ erweitert und bauen diesen
Bereich ständig aus.
Das Jugendcamp Kroatien führen wir seit
dem Jahr 2003 durch. Dazu haben wir
inzwischen eine sehr umfangreiche und
hochwertige Ausrüstung vor Ort in Kroatien
zur Verfügung.
Betreuung und Verantwortung
Wenn Kinder verreisen, machen sich Eltern
Sorgen. Wir können dies sehr gut verstehen
und sind uns der Verantwortung bewusst,
die uns übertragen wird. Spaß haben und
Parties feiern gehören zu jedem Urlaub
dazu. Alkoholmissbrauch und Gewalt
lehnen wir jedoch strikt ab.
Im Jugendcamp erwartet die Teilnehmer
ein
hochwertiger
Qualitätsund
Sicherheitsstandard. Unser Team besteht
aus
einem
pädagogisch
Hauptverantwortlichen und mehreren
Betreuern (pro 9-12 Teilnehmer ein
Betreuer). Die Betreuer bestehen aus
Sozialpädagogikstudenten, Erziehern und
Gruppenleitern aus der Vereins- und
Jugendarbeit. Sie wurden von M-tours Live
sorgfältig ausgewählt und extra für das
Jugendcamp
ausgebildet,
denn
die
qualifizierte Betreuung der Teilnehmer ist
der wichtigste Bestandteil der Reise. Die
Betreuer organisieren ein tolles und
vielseitiges Lagerprogramm. Sie sind
Ansprechpartner für alle Sorgen und Nöte,
die während des Jugendcamps auftreten
können.
Sie
geben
gerne
Tipps,
beantworten alle Fragen, geben Vertrauen
und Sicherheit und halten die Gruppe und
das gesamte Camp zusammen. Darüber
hinaus kontrollieren sie, dass die
Jugendschutzbestimmungen
in
allen
Punkten strikt eingehalten werden. Die
meisten Betreuer sind schon seit Jahren
immer wieder dabei und haben eine große
Routine.
Busfahrt
Im Bus besteht freie Sitzplatzwahl. Die
Beförderung erfolgt mit Busunternehmen
mit denen wir schon seit mehreren Jahren
zusammen arbeiten. Wir achten streng auf
die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
sowie der Lenk- und Ruhezeiten. Staus und
Wartezeiten sind oft nicht zu vermeiden.
Entsprechend
der
heutigen
Verkehrssituation kann es vorkommen,
dass die Busse früher oder später als
geplant eintreffen.
Rückfahrt: Hinweis an die Eltern
Der Bus wird ca. 10.30 Uhr morgens in
Porec/Kroatien starten. Da es leider immer
wieder zu Staus bei Rückreise von Kroatien
kommt, können wir die Ankunftszeiten
nicht genau vorhersagen.
Der Bus wird ca. 10.30 Uhr morgens in
Porec/Kroatien starten. Voraussichtliche
Ankunftszeiten sind wie folgt:
Wiesent 22:45 Uhr /Regensburg 23:15 Uhr /
Schwandorf: 24:00 Uhr / Weiden: 01:00
Uhr
Reisedokumente
Für die Einreise wird ein Kinder- bzw. Personalausweis oder Reisepass benötigt, der
mindestens noch 3 Monate nach Beendigung der Reise gültig sein muss. Bitte geben
Sie Ihrem Kind auch eine zusätzliche Kopie
des Ausweises mit. Nicht-EU-Angehörige
benötigen möglicherweise für die Durchreiseländer und für das Gastland ein Visum.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen
und die Beschaffung ist jeder Teilnehmer
selbst verantwortlich. Ohne gültiges Reisedokument ist ein Antritt der Reise nicht
möglich. Eventuell entstehende Kosten
gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Gesundheit, Erste Hilfe und Apotheke
Um an dieser Reise teilnehmen zu können,
muss Ihr Kind gesund sein. Bei Zweifeln
sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
Außerdem ist es notwendig, dass unser
Büro bei der Anmeldung über bestehende
Krankheiten,
Ansteckungsmöglichkeiten,
usw. informiert wird. Vor Ort gibt es eine
Erste Hilfe Station sowie eine Apotheke in
der Touristenanlage Lanterna. Bitte geben
Sie Ihrem Kind den internationalen
Krankenschein für Kroatien mit. Außerdem
ist es wichtig sich über Infektions- und
Impfschutz
sowie
andere
Prophylaxemaßnahmen zu informieren. Bei
schweren Erkrankungen oder Verletzungen
werden die Eltern umgehend von uns
informiert. Ihr Kind ist über den
Veranstalter M-tours Live für die Zeit der
Reise krankenversichert. Anfallende Kosten
für ärztliche Behandlungen werden von Mtours Live vor Ort bezahlt und direkt mit der
Versicherung abgerechnet.
Wichtige Hinweise für Dich
Dein Urlaub
Bei uns kannst du unter dem Slogan „Urlaub garantiert ohne Eltern“ eine Woche
deine Ferien verbringen! Es gibt interessante Dinge zu entdecken, du kannst neue
Sachen ausprobieren und natürlich auch
mal faulenzen. Unsere Betreuer sind immer
für dich da und tun alles, damit dein Urlaub
spannend und erholsam wird. Alle Aktivitäten werden unter Anleitung und Aufsicht
unserer qualifizierten Leiter durchgeführt.
Gruppenverhalten
Unsere Betreuer sind keine Babysitter, die
dich auf Schritt und Tritt verfolgen. Insofern
erwarten wir von dir ein bestimmtes Maß
an Selbständigkeit und darüber hinaus die
Bereitschaft, dass du dich in das
Gruppengeschehen einfügst und Teamgeist
entwickelst. Wer aus der Reihe tanzt und
durch sein Verhalten den Erfolg der Reise in
Gefahr bringt, muss damit rechnen, dass
wir ihn auf eigene Kosten nach Hause
schicken. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren
gelten
überdies
die
deutschen
Jugendschutzbestimmungen bzw. die des
jeweiligen Landes, sofern sie enger gefasst
sind. Teilnehmer über 18 Jahre werden von
uns so behandelt, wie Jugendliche unter 18
Jahren.
Dein Campingplatz:
Camping Lanterna 4 Sterne
Kroatien/Istrien Tar – Porec
http://www.campingadriatic.com/de/lanterna-camp-porec
Anschrift: Lanterna 1, 52465 Tar
Rezeption Telefon: + 385 (0)52 404 500
Selten ist die Natur an einem Ort so großzügig gewesen wie am Küstenstreifen zwischen Poreč und Novigrad, wo auf der
grünen Halbinsel der Campingplatz Lanter-
Bootfahren. Entspannung bietet das große
Schwimmbecken mit Whirlpool. Ein besonders schönes Erlebnis ist das Zusammensein
auf dem Meeresfelsen mit Blick auf den
nahe gelegenen Ort Novigrad und auf die
untergehende Sonne, die allabendlich über
dem Meer eintaucht!
Dein Zelt
Du wohnst in einem „Tipizelt“, das in der
Regel mit 4-5 Personen belegt wird.
(Durchmesser 4 bis 5 m) Das Zelt hat einen
festen Boden. Du brauchst für dein
Schlaflager
nur
Luftmatratze,
bzw.
Isomatte, Schlafsack und Kopfkissen. Zum
Aufblasen der Luftmatratzen stehen
elektrische Luftpumpen bereit.
Tipp: Wenn die nächtlichen Temperaturen
es zulassen schlafen die meisten unserer
Teilnehmer am liebsten vor ihrem Zelt im
„Hotel der 1000 Sterne“.
Dein Camp-Areal
Unser Camp befindet sich am südlichen
Rand des Campingplatzes. Viele Bäume
bieten Schutz vor der Hitze und
ermöglichen eine schöne Atmosphäre. Es
bieten sich auch gute Möglichkeiten,
Hängematten und Slacklines aufzuspannen.
Das Camp ist inzwischen zu einem kleinen
Dorf angewachsen und ist ausgestattet mit:
 Küchenzelt (5 x 18 m)
 Großes Aufenthaltszelt (6 x 12 m)
 Materialzelt für die Ausleihe aller
möglichen Spiele
 Volleyballfeld
 Biergarten mit ausreichend Tischen und
Bänken
 Unterkunftszelte
 Open Air Kinoleinwand für Karaoke und
Open Air Kino
 Ausreichend
Wäscheleinen
zum
Aufhängen von Badesachen
 Viele Lichterketten machen abends eine
tolle Stimmung!
Entfernung zum Strand: 250 m, Entfernung
zum nächsten WC-Duschhaus: 30 m,
Entfernung zum nächsten Supermarkt: 80
m
Deine Verpflegung
na liegt. Dieser Campingplatz, mit seiner
bewahrten mediterranen Natur, ist umgeben von klarem Meereswasser (Der Strand
ist sogar mit der Blauen Flagge ausgezeichnet worden!); er erstreckt sich auf 83 ha
und bietet allen Komfort, den man sich für
den Urlaub wünscht. Auf dem Campingplatz
Lanterna kannst du zwischen Schatten und
Sonne wählen, zwischen einem Aktivurlaub
oder einem Entspannungsurlaub. Am
Strand erwarten dich zahlreiche sportliche
Aktivitäten, wie z.B. Tretboote und Banana-
3
Du wirst von der guten Küche überrascht
sein! Die Küche ist in sehr guten Händen.
Das Küchenteam besteht aus mehreren
Frauen und einer Küchenmeisterin, die
schon seit Jahren beim Camp dabei sind. Sie
bereiten alles mit großer Sorgfalt und viel
Engagement zu.
Deine Verpflegung ist vielseitig, ausreichend, reichhaltig und schmeckt lecker! Es
gibt ein Frühstücksbuffet, einen kalten
Mittagsimbiss (z.B. Salatbuffet) und ein
warmes Abendessen. Auch für Vegetarier
zaubert das Küchenteam besondere Leckerbissen. Bei dem Ausflug und bei der
Rückfahrt nach Hause bekommst du ein
Lunchpaket mit. Außerdem stehen dir
während des ganzen Tages kostenlos Tee,
Eistee, Mischgetränke und (gekühltes)
Wasser zur Verfügung.
Bei der Zubereitung der Mahlzeiten sowie
beim Spülen und Aufräumen des Küchengeschirrs erwarten wir deine Mithilfe. Jeder
wird im Rahmen eines Dienstplanes beim
Küchendienst (zubereiten, spülen, aufräumen) eingeplant. Aber keine Angst: Du
verbringst nicht den ganzen Urlaub in der
Küche.
Achtung: Die Verpflegung umfasst nicht die
Hinfahrt und beginnt erst vor Ort. Bitte
nimm ausreichend Verpflegung und Getränke für die Hinfahrt und Taschengeld für
die Rückfahrt mit.
Bitte nimm folgende Gegenstände
unbedingt mit
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
Original Personalausweis, Reisepass
bzw. Kinderausweis. Dieser muss unbedingt noch drei Monate nach Beendigung der Reise gültig sein! Andernfalls verweigern die Behörden
die Einreise und du musst an der
Grenze aussteigen! Dann müsstest du
auf eigene Kosten nach Hause fahren.
Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht nicht. Den Pass nimmst
du bitte mit in den Bus ins Handgepäck, auf keinen Fall in deinen Koffer
unten im Kofferraum!
Zur Sicherheit: zusätzlich Kopie des
Personalausweises, Reisepasses bzw.
Kinderausweises und des Impfpasses
für den Fall, dass ein neues Reisedokument erstellt werden muss, (gilt
nicht anstelle eines original Reisepasses, Personalausweises oder Kinderpasses an der Grenze!)
Bade- und Sportkleidung
Badeschuhe, denn die Strände in Istrien sind oft sehr steinig und kantig, so
dass man sich leicht verletzen kann.
Vorsicht vor Seeigeln! (Badeschuhe
müssen sonst vor Ort gekauft werden.
Unsere Betreuer lassen aus Sicherheitsgründen niemanden ohne Badeschuhe zum Strand gehen.)
Schlafsack, Kopfkissen, Isomatte oder
Luftmatratze (bitte nicht zu groß) und
eine Taschenlampe
Tasse, Teller (Plastik), Besteck, Geschirrhandtuch,
Geschirrspülmittel,
Spüllappen
Sonnenhut, Sonnencreme, Handtücher
und Strandhandtuch
Waschbeutel mit Duschsachen, Duschschuhe (Hygiene) und Pflaster
Taschengeld (am Campingplatz kann
man Geld wechseln)
Internationaler Auslandskrankenschein
für Kroatien falls vorhanden
Außerdem empfiehlt sich ein eigener
Filzstift, damit du auch alle deine neu-
en Freunde auf deinem Camp-T-Shirt
unterschreiben lassen kannst.
Wie läuft dein Tag ab?
Bis 09:30
10:00
Frühstück
Tägliche Aktivitäten zur freiwilligen Teilnahme: z.B. Volleyball,
Fußball, Wellness, Aerobic, Joggen, Freundschaftsbänder flechten, usw.
13:00
Mittagessen
14:00
„Abmarsch“ zum Strand. Relaxen ist angesagt!
18:00
„Briefing“ der einzelnen Gruppen mit ihrem Betreuer. Hier
wird das Programm für den
Abend und für den nächsten
Tag besprochen.
18:30
Abendessen
20:30
Abendprogramm: z.B. Karaoke,
Open Air Kino, Lagerspiele, Volleyball, Nachtspaziergang zum
Strand, Flanieren an der Promenade des Campingplatzes,
Abschlussparty usw.
An einem Tag mit besonders guter Aussicht
auf einen schönen Sonnenuntergang wird
ein gemeinsamer Spaziergang zum Leuchtturm am Ende der Bucht unternommen.
Wir lassen den Tag mit selbstgemachter
Fruchtbowle, Fackeln und Gitarrenmusik
ausklingen. (Aus Erfahrung ein ganz besonderes Highlight!)
Dein Ausflug nach
Porec, Rovinj und Vrsar
Wir fahren mit einem Bus nach Porec. Nach
einem kleinen Bummel in der malerischen
Altstadt gehen wir an Bord eines Schiffes
und fahren entlang der Küste nach Rovinj.
Der Altstadt von Rovinj sieht man das italienische Erbe von weitem an: Der Campanile der Basilika wurde nach venezianischem
Vorbild erbaut, unzählige kleine Treppengassen, schöne Stadthäuser und reiche
Paläste sind seit Jahrhunderten unverändert – eine romantische Küstenstadt! Wir
bleiben ca. 2,5 Stunden in Rovinji. In Gruppen von mind. 3 Personen dürft ihr Rovinj
auf eigene Faust erkunden. Die Stadt bietet
tolle Shoppingmöglichkeiten! Anschließend
fahren wir nach Vrsar und machen einen
Badestop am Strand. (Rovinj und Vrsar sind
wegen ihrer sauberen Strände und dem
kristallklaren Wasser beide mit der „Blauen
Flagge“ ausgezeichnet worden! Es empfiehlt sich sehr, die Taucherbrille einzupacken.)
Dann geht es wieder zurück nach Porec.
Während wir auf dem Rückweg die romantische Küstenlandschaft Istriens an uns
vorbeiziehen lassen, serviert uns die Bordcrew ein im Preis inbegriffenes Abendessen
mit Getränken. (Meist verwöhnt uns unser
Kapitän mit traditionellen kroatischen
Cevapcici. Aber natürlich wird auch an
4
Vegetarier gedacht!) Zurück in Porec hast
du noch Zeit zur freien Verfügung. Die tolle
Altstadt lädt zum Bummeln und Flanieren
ein. Um ca. 21.30 Uhr fahren wir wieder
zurück zum Camp.
Dein Freizeitangebot
Zentrum unseres Lagerlebens ist unser
eigener sonnengeschützter „Biergarten“.
Bei Regen verlagern wir die Aktivitäten in
unser großes Veranstaltungszelt. Es gibt
eine Menge an Aktivitäten, die dir sicher
Spaß machen werden:
Eigenes Open Air Kino / Karaoke / lustige
Lagerspiele / Sportprogramm: z.B. Volleyballspiele, Fußballturniere, Tanzkurse,
Wellnessangebot, Aerobic, Lauftreff, Slacklinen usw.
Volleyballfeld in der Nähe / gemeinsames
Bananabootfahren (gegen Gebühr) / gemeinsame Strandaufenthalte.
Umfangreiches Spiel- und Freizeitmaterial:
Die Ausleihe der Geräte und Spielsachen ist
natürlich kostenlos (Badmintonschläger,
Bälle aller Art, Jongliersachen, Karten- und
Brettspiele, u.v.m.).
Geld, Geldwechsel und Aufbewahrung
Auf dem Campingplatz gibt es eine Wechselstube. Dort kannst du ohne Probleme
Geld tauschen.
Kurs: 1 € = ca. 7,6 Kunar. Für die Aufbewahrung des Taschengeldes ist jeder selbst
verantwortlich
(abschließbarer
Koffer
und/oder Geldkassette bzw. Brustbeutel
mitnehmen). Wir empfehlen dir, dass du
nur so viel Geld bei dir trägst wie nötig.
Unsere Küchenleitung bietet dir die Möglichkeit, dein Geld wie in einer Bank abzugeben. Jeden Morgen kannst du dann so
viel „abheben“ wie du für den Tag benötigst.
Luftpumpen und Ladestation für Handys, MP3-Player, usw.:
Zum Aufpumpen der Luftmatratzen stehen
von uns gestellte elektrische Luftpumpen
zur Verfügung. Außerdem gibt es eine
Station mit mehreren Steckdosen zum
Aufladen von Handys und sonstiger elektronischer Geräte.
Reisegepäck
Bitte nimm maximal einen Koffer oder eine
große Reisetasche und ein Handgepäckstück mit. Das Reisegepäck ist nicht über
uns versichert. Bei Interesse kannst du
jedoch gerne über uns eine Reisegepäckversicherung abschließen.
Fragen, die oft gestellt werden
1. Ab welchem Alter sind Zigaretten und
Alkohol erlaubt?
Hier richten wir uns nach dem Jugendschutzgesetz. Hochprozentiger Alkohol und
Nikotin sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Wir
begrüßen es jedoch sehr, wenn das Camp
möglichst alkoholfrei abläuft.
2. Ist man immer mit der Gruppe unterwegs
oder kann man auch alleine was unternehmen?
Diese Reise bietet eine Mischung aus Gruppenaktivitäten und Zeit zur freien Verfügung. Insofern kannst du nach Absprache
mit den Betreuern ohne die große Gruppe,
aber immer mindestens zu dritt, an den
Strand, zum Eisessen oder zum Shoppen
gehen. Ausflüge in größere Städte, Diskotheken oder entferntere Orte sind im Alleingang jedoch nicht möglich.
3. Ab wann geht’s ins Bett?
Hier halten wir uns an die Vorgaben des
Jugendschutzgesetzes. Das heißt nun allerdings nicht, dass du mit 14 Jahren um 22
Uhr im Bett liegen musst. Unsere Betreuer
sind bei allen Abendaktivitäten dabei und
somit ist es möglich, dass wir alle zusammen auch mal etwas länger aufbleiben
dürfen.
nen werden rechtzeitig vor der Abreise
erteilt.
4. Wie viel Taschengeld braucht man?
Das hängt ganz von dir ab. Das Camp bietet
Vollverpflegung. Kosten entstehen für
private Getränke, für Süßigkeiten, Eis, für
kostenpflichtige Freizeitprogramme, wie
z.B. Bananabootfahrten, Shopping, usw.
Wir empfehlen ein Taschengeld von 80-100
€.
Vermittler der Reise
Allgemeine Informationen
Informationen – Reiseunterlagen –
Erreichbarkeit
Zwei Wochen vor Beginn der Reise werden
die Reiseunterlagen mit den Handynummern der Betreuer zugeschickt. Unser Büro
steht mit unseren Betreuern ständig in
Kontakt.
Aufsichtspflicht und Haftung des Veranstalters
Wir übernehmen bei dem Jugendcamp die
allgemeine Aufsichtspflicht. Eine individuelle Aufsichtspflicht bei selbständigen Unternehmungen der Teilnehmer schließen wir
aus. In diesem Fall trägt der Teilnehmer
selbst oder der Erziehungsberechtigte die
Haftung. Der Veranstalter haftet nicht für
Schäden, die mutwillig verursacht werden.
Bei Fehlverhalten und bei Verstößen gegen
Anordnungen der Betreuer werden die
Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause
geschickt, bzw. werden mit den Eltern die
entsprechenden Vorkehrungen getroffen.
Versicherungen: Sicherheit von Anfang an
Wir schließen für jede Person ein umfangreiches Versicherungspaket ab. Dieses
Paket ist im Preis inkludiert. (Bedingungen
siehe Anhang.)
Zahlungsbedingungen/Unterlagen
Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu
leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor
Reisetermin fällig. Ergänzende Informatio-
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Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl auf dieser Reise
beträgt 55 Personen. Spätestens sechs
Wochen vor Reisebeginn würden wir dir
Bescheid geben, wenn wir die Reise absagen müssten.
Mittelbayerischer Verlag
Kumpfmühler Str. 15
93047 Regensburg
Reisebedingungen/Veranstalter
Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters M-tours Live Reisen GmbH.
Reiseveranstalter
M-tours Live Reisen GmbH
Puricellistr. 32, 93049 Regensburg
Tel: 0941 - 29 70 80, Fax: 0941 - 29 70 8-29
E-Mail: [email protected]
www.m-tours-live.de
Rücktritt – ein wichtiger Punkt"
Die Reise fällt ins Wasser. Die Reisekosten nicht."
Du kannst jederzeit von der Reise aus persönlichen Gründen zurücktreten. Falls du
eine Ersatzperson stellen kannst und die
Annahme einer Ersatzperson möglich ist, so
entstehen dir € 25,- Umbuchungsgebühr.
Stornierst du die Reise und können wir
deine Ersatzperson nicht annehmen, so
müssen wir dir gemäß unseren Rücktrittsbedingungen (gesetzliche Bestimmungen)
Stornierungsgebühren berechnen. Wir
empfehlen dir daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. So ersparst du dir bei einer eventuellen Krankheit oder Unabkömmlichkeit
durch Unfall, Todesfälle in der Familie, usw.
finanzielle Nachteile. Du kannst die Versicherung über uns gleich mit der Buchung
abschließen. Siehe Anmeldeformular.
Eltern – Einverständniserklärung
Wir geben als Erziehungsberechtigte die
Erlaubnis, dass unser Kind gemäß der Programmausschreibung an der Reise teilnehmen darf.
Außerdem geben wir das Einverständnis,
dass unser Kind an den allgemeinen und
besonderen Aktivitäten während der Reise
teilnehmen darf. Dies können sein:
Schwimmen im Pool oder im Meer, Wandern, Schiff fahren, Radfahren, Volleyballspielen, Spazieren gehen, Bummeln, Besuch
von Partys und Diskotheken und weitere
Sport- und Freizeitaktivitäten.
Hierbei handelt es sich um Aktivitäten und
Veranstaltungen, die nur teilweise unter
der Aufsicht und Betreuung des Reiseveranstalters stehen.
Wir stehen dafür ein, dass solche Aktivitäten und Veranstaltungen die dabei nötige
Selbstverantwortung und Selbstdisziplin
unseres Kindes nicht überfordern.
Wir erteilen die Erlaubnis, dass unser Kind
zusammen mit anderen Mädchen bzw.
Jungen im Zelt wohnen darf. (getrenntgeschlechtliche Einteilung). Es gelten die
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Wir übertragen die Ausübung der Aufsichtspflicht und des Aufenthaltsbestimmungsrechtes über unser Kind für die Dauer der Reise auf den Reiseveranstalter.
Wir sind damit einverstanden, dass die
Ausübung im erforderlichen Ausmaß weiter
übertragen wird. Dabei ist uns bewusst,
dass die Aufsicht über unser Kind von den
verantwortlichen Mitarbeitern nur in einem
zumutbaren
Umfang wahrgenommen
werden kann. Dies gilt insbesondere zu
Zeiten der Nachtruhe oder während anderer, unaufschiebbarer Verrichtungen.
Wir sind damit einverstanden, dass unserem Kind während der Reise auch Zeit zur
freien Verfügung gewährt wird. Dies geschieht in beschränktem Umfang und unter
Reglementierung bestimmter Verhaltensweisen. Dabei ist vorgesehen, dass sich
unser Kind in Kleingruppen von mindestens
drei Personen aufhält.
Wir erlauben ferner, dass die Betreuer des
Reiseveranstalters unser Kind bei kleineren
Verletzungen versorgen. Hierbei handelt es
sich um kleine Schürfwunden, Insektenstiche und ähnliches.
Wir sind damit einverstanden, dass ein Arzt
Schutzimpfungen und sonstige ärztliche
Maßnahmen einschließlich erforderlicher
Operationen vornimmt, wenn diese Maßnahmen vom Arzt für dringend notwendig
betrachtet werden und Gefahr in Verzug ist.
Dies gilt auch, wenn unser Einverständnis
aufgrund besonderer Umstände nicht mehr
rechtzeitig eingeholt werden kann.
Hiermit bestätigen wir, dass unser Kind
gesund ist und nicht an gesundheitlichen
Schäden leidet. Wir verpflichten uns, den
Reiseveranstalter schriftlich in Kenntnis zu
setzen, wenn unser Kind laut Infektionsschutzgesetz eine ansteckende Krankheit
hat oder ein entsprechender Verdacht
besteht, wenn unser Kind nach ärztlicher
Feststellung bestimmte Krankheitserreger
im Körper trägt oder ausscheidet, ohne
selbst erkrankt zu sein oder wenn ein Familienmitglied an einer ansteckenden Krankheit leidet. Wir wissen, dass eine Missachtung dieser Meldepflicht mit einem Bußgeld
geahndet wird. Wir verpflichten uns, den
Reiseveranstalter unverzüglich schriftlich in
Kenntnis zu setzen, wenn sich kurzfristige
Veränderungen am Gesundheitszustand
unseres Kindes einstellen.
Wir sind damit einverstanden, dass unser
Kind in gewissen Ausnahmefällen (z.B.
Arztbesuch)
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in einem privaten oder dienstlichem Fahrzeug eines Betreuers des Reiseveranstalters
oder einer anderen beauftragten, privaten
oder dienstlichen Person mitfahren kann.
Der Halter, das Fahrzeug und die Kennzeichen des Fahrzeuges können derzeit natürlich noch nicht feststehen.
Die Mitfahrt meines Kindes geschieht auf
eigene Gefahr und eigene Haftung.
Wir sind damit einverstanden, dass wir im
Falle eines Unfalles auf etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber Fahrer und
Fahrzeughalter verzichten, außer im Fall
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist
neben dem Fahrer oder Halter des Kfz ein
Dritter schadenersatzpflichtig, so beschränkt der Mitfahrer seine Schadenersatzforderung gegen den Dritten auf den
Teilbetrag, der dem Maß der Mithaftung
des Dritten entspricht.
Wir sind darüber informiert, dass unser
Kind den Anordnungen der aufsichtsführenden Betreuer Folge leisten muss. Wir
sind ebenfalls darüber informiert, dass ein
schuldhaftes Verhalten unseres Kindes eine
Haftung des Reiseveranstalters ausschließen kann.
Wir sind einverstanden, dass der Reiseveranstalter berechtigt ist, unser Kind aus der
Gruppe auszuschließen, wenn schwerwiegende Verstöße und nicht angepasstes
Verhalten die gesamte Reise gefährden. In
diesem Falle sind wir damit einverstanden,
dass unser Kind die Reise abbrechen und
auf eigene Kosten nach Hause fahren muss.
In einem solchen Falle ist uns bekannt, dass
wir entweder selbst, oder eine von uns
ermächtigte Person das Kind abholt oder
entscheidet, wie das Kind nach Hause
kommt.
Der Reiseveranstalter übernimmt dabei
keinerlei Haftung und Verantwortung.
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Beratung und Buchung:
M-tours Live Reisen GmbH
Puricellistraße 32
93049 Regensburg
Tel: 0941-29 70 80
Fax: 0941-29 70-829
Mail: [email protected]
www.m-tours-live.de
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M-tours Live Reisen
Allgemeine Reisebedingungen
gültig ab 01.07.2015 (ersetzen alle bisherigen Reisebedingungen)
Die nachfolgenden Bestimmungen werden,
soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11
BGB-InfoV (Verordnung über Informationsund Nachweispflichten nach bürgerlichem
Recht) und füllen diese aus:
1. Abschluss des Reisevertrags
1.1 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die
Reiseausschreibung des Reiseveranstalters
und die ergänzenden
Informationen für die jeweilige Reise soweit
diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die
Buchung vornimmt, wie für seine eigenen
einzustehen, soweit er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung
des Reiseveranstalters vom Inhalt der
Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des
Reiseveranstalters vor, an das er für die
Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn der Kunde
innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per
Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet
der Kunde dem Reiseveranstalter den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung)
durch den Reiseveranstalter zustande. Sie
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird
Ihnen der Reiseveranstalter eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform
zukommen lassen.
1.3 Bei Buchungen im elektronischen
Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den
Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt
erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner
Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert
wird.
c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der
Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an.
d) Dem Kunden wird der Eingang seiner
Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
e) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons
"zahlungspflichtig
buchen"
begründet
keinen Anspruch des Kunden auf das
Zustandekommen eines Reisevertrages
entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den
Zugang der Buchungsbestätigung des
Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande,
die keiner besonderen Form bedarf und
telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich
erfolgen kann.
f) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort
nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der
Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es
einer Zwischenmitteilung über den Eingang
seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird
dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des
Reisevertrages ist jedoch nicht davon
abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck
tatsächlich nutzt.
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse
nach Abschluss des Reisevertrages kann der
Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,
in dem sich die Reise dadurch für den
Reiseveranstalter verteuert hat.
4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für den
Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
5. Im Falle einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises hat der Reiseveranstalter
den Reisenden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor
Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende
berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurück zu treten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn der Reiseveranstalter in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch
unverzüglich nach der Mitteilung des
Reiseveranstalters über die Preiserhöhung
diesem gegenüber geltend zu machen.
2. Bezahlung
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler
dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung der Reise nur fordern oder
annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach
Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines eine Anzahlung in
Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor
Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht
mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund
abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung
und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und den
Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer
5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der
Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend
angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die
Reise über ein Reisebüro gebucht wurde,
kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück
oder tritt er die Reise nicht an, so verliert
der Reiseveranstalter den Anspruch auf den
Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm
zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt
vorliegt, eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen
Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt,
d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
a) Flugreisen
bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% des
Reisepreises
ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des
Reisepreises
ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt35% des
Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des
Reisepreises
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60% des
Reisepreises
ab 7. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises
am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises
b) Omnibusreisen/(PKW)
Eigenanreise/Zugreisen
bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%, des
Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25% des
Reispreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35 % des
Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50% des
Reisepreises
ab 6. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 75% des
Reisepreises
am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet,
den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von
dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung
oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preiserhöhung
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den
im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse entsprechend wie
folgt zu ändern.
4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten,
zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann
der Reiseveranstalter vom Reisenden
verlangen.
4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren gegenüber dem
Reiseveranstalter erhöht, so kann der
9
c) Schiffspauschalreisen
Bis 90 Tage vor Reisebeginn 10% des
Reisepreises
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20% des
Reisepreises
bis 28 Tage vor Reisebeginn 25% des
Reisepreises
bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des
Reisepreises
bis 8 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
bis 1 Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises
am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises
d) Eintrittskarten
Eintrittskarten können nicht rückerstattet
werden und sind zu 100% bei allen Stornierungen vom Reisenden zu zahlen.
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall
unbenommen,
dem
Reiseveranstalter
nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist, als die von ihm geforderte
Pauschale.
5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor,
anstelle der vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern,
soweit der Reiseveranstalter nachweist,
dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen
als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu
belegen.
5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden,
gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer
zustellen, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt.
6. Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart (Umbuchung) besteht
nicht.
Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine
Umbuchung vorgenommen, kann der
Reiseveranstalter bei Einhaltung der
nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
a) bei Buspauschalreisen
bis zum 32. Tag vor Reiseantritt 25,- €
b) bei anderen Reisearten
bis zum 62Tag vor Reiseantritt 25,- €
6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die
nach Ablauf der Fristen erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den
Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht
bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die
ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf
anteilige Erstattung des Reisepreises. Der
Reiseveranstalter wird sich um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die
Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur
dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die
Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den
Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden
spätestens die Erklärung zugegangen sein
muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist
angibt oder dort auf die entsprechenden
Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 30 Tag vor
dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden
gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
Reiseveranstalter unverzüglich von seinem
Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erhält der Kunde auf den
Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten
Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
der Reisende ungeachtet einer Abmahnung
des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der
Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der
ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine
Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies
gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige
erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen
Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist
verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur
Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am
Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige
Reisemängel dem Reiseveranstalter an
dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die
Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des
Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den
Reiseunterlagen, unterrichtet.
Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist
jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag
wegen eines Reisemangels der in § 651 c
BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB
oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter
erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit
kündigen, hat er dem Reiseveranstalter
zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom
Reiseveranstalter verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes, dem Reiseveranstal-
ter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.
10.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfiehlt der Veranstalter
dringend unverzüglich an Ort und Stelle
mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht
ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen
und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach
Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist
der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des
Veranstalters anzuzeigen.
10.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu
informieren, wenn er die erforderlichen
Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem
Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt
der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag,
einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem
Sonnabend, so tritt an die Stelle eines
solchen Tages der nächste Werktag.
12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter
unter der nachfolgend/ vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.5 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die
Anmeldung von Gepäckschäden oder
Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer
10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den
§§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB
geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung
ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen
Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach
Aushändigung geltend zu machen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ein Reiseveranstalter für einen
dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz
bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangsund
Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
des Reiseveranstalters sind.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung
des Reisenden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen
Zielort,
Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten,
b) wenn und soweit für einen Schaden des
Reisenden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten
des Reise-veranstalters ursächlich geworden
ist.
12. Geltendmachung von Ansprüchen:
Adressat, Frist, Verjährung
12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB
hat der Kunde/Reisende spätestens
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung
der Reise geltend zu machen.
13. Verjährung
13.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach
den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters
beruhen.
13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§
651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und
13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der
letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen
am Erklärungsort staatlich anerkannten
allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen
Tages der nächste Werktag.
13.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens drei Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet
den Reiseveranstalter, den Kunden über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht
bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die
10
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald der
Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er
den Kunden informieren. Wechselt die dem
Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte
Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter
den Kunden über den Wechsel informieren.
Er muss unverzüglich alle angemessenen
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass
der Kunde so rasch wie möglich über den
Wechsel unterrichtet wird.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Union, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass- Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen
vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten in
der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit
vorliegen.
15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das
Beschaffen und Mitführen der behördlich
notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung
von Rücktrittskosten, gehen zu seinen
Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch
informiert hat.
15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Kunde
ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
denn, dass der Reiseveranstalter eigene
Pflichten schuldhaft verletzt hat.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter
nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des
Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist
der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Es
sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben,
oder gegen Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist
der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise
und uns allen ein partnerschaftliches
Miteinander.
Reiseveranstalter
M-tours Live Reisen GmbH
Puricellistraße 32
D 93049 Regensburg
Tel: +49 941 29 70 80
Fax: +49 941 29 70 829
[email protected]
www.m-tours-live.de
Reiseanmeldung:
Jugendcamp Kroatien 2016
12.08.2016 – 20.08.2016
Bitte die Anmeldung unterschrieben zurückschicken oder faxen.
M-tours Live Reisen GmbH
Puricellistraße 32, 93049 Regensburg
Fax: 0941-29 70-829
E-Mail: [email protected]
Reisepreis pro Person: 499,- €
Persönliche Angaben zum Teilnehmer und Rechnungsanschrift:
Falls du mit mehreren Freunden/innen fährst, dann trag bitte hier Euren Gruppennamen und die Namen deiner Freunde!
Gruppenname: ………………………………… Freunde/innen: ………………………………………………………………………………..……………………..…….
Name
Vorname
Straße
PLZ/Wohnort
E-Mail
Handynummer:
Geburtsdatum
Geschlecht
Nationalität
Erziehungsberechtigter
( ) männlich
( ) weiblich
Mutter ( )
Beide ( )
Vater
( )
Vormund ( )
Im Notfall zu benachrichtigende Person
Name: ……………………………………………………..…..
Telefon: ......................................................................................................
Zustieg: Bitte ankreuzen
 18:00 Uhr Weiden: ZOB Zentraler Omnibusbahnhof
 19:00 Uhr Schwandorf: Landratsamt, unterer Parkplatz bei Oberpfalzhalle
 19:45 Uhr Regensburg: M-tours Live Büro, Puricellistr.32
 20:15 Uhr Wiesent: Schlossplatz vor dem Gasthaus Schellerer
 20:30 Uhr Kirchroth: Raiffeisenbank, Dekan-Seitz-Straße 16
Zusätzliche Angaben zu den Eltern:
Telefon privat
Telefon tagsüber/geschäftlich
Telefon mobil: Mutter
Telefon mobil: Vater
Fax geschäftlich
E-Mail
11
T-Shirt: Ich wünsche ein T-Shirt mit der Größe:
( ) S
( ) M
( ) L
( ) XL
Erklärung des / der Erziehungsberechtigten zum Teilnehmer: Mein Kind ist:
( ) Schwimmer
( ) Nichtschwimmer Badeerlaubnis :
( ) Vegetarier
( ) Diabetiker
( ) akute / chronische Krankheiten
( ) ja
( ) nein
( ) Allergiker
( ) Behinderung
( ) besondere Verpflegung / Diät erforderlich
( ) regelmäßige Medikamenteneinnahme erforderlich: Bitte genaue Angaben zu sämtlichen Besonderheiten, Allergien,
Krankheiten etc. Bitte nicht ausschließlich Fachbegriffe, sondern Erklärungen und Auswirkungen:
.................................................................................................................................................
Reiseversicherung: Versicherungspreise gelten für den genannten Reisezeitraum:
Abschlussfrist: bis spätestens 14 Tage nach Reisebuchung, bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt am Buchungstag und
spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage Die Prämien beziehen sich auf den Gesamtreisepreis pro Person.
Reiseversicherungen: Bitte schließen Sie für mich ab:
Reiserücktritts-Versicherung ohne Selbstbeteiligung
(Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung)
Prämien pro Person
bis 500,- € Reisepreis 28,- €
( )
Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
(Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung;
Selbstbeteiligung: 20% der Stornokosten mind. 25,- €
bis 500,- € Reisepreis 18,- €
( )
Wie bist du auf diese Reise aufmerksam geworden?
 Passauer Neue Presse
 Homepage PNP
 Bekannte / Freunde
 Facebook
 Sonstiges:_______________
Mein Sohn/meine Tochter nimmt an der beschriebenen Reise teil und erklärt sich hiermit einverstanden, den Anweisungen der Aufsichtspersonen unbedingt Folge zu leisten. Eine
Haftung seitens des Veranstalters bei selbstständigen Unternehmungen entfällt; in diesem Falle trägt der Teilnehmer selbst oder der Erziehungsberechtigte die Haftung. Ich erkläre
ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen selbst ein zu stehen und erkenne zugleich für diese die Reisebedingungen des
Veranstalters sowie die nebenstehende Erklärung des/der Erziehungsberechtigten als verbindlich an. Die/der Unterzeichnende(n) sind/ist damit einverstanden, dass ihr/sein Kind an
allen Veranstaltungen teilnimmt, die im Rahmen der Reise durch die Reiseleitung oder eine andere zuständige Person durchgeführt werden. Ich/wir habe(n) unser Kind angewiesen,
den Anordnungen der Verantwortlichen der Maßnahme unbedingt Folge zu leisten. Die Haftung bei eigenständigen Unternehmungen des Teilnehmers außerhalb der Gruppe liegt
auf Seiten des Teilnehmers bzw. des/der Erziehungsberechtigten. Weiterhin sind/ist die/der Unterzeichnende(n) mit Maßnahmen einverstanden, die ärztlicherseits zum Wohle
ihres/seines Kindes für erforderlich gehalten werden, auch wenn eine Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten im Einzelfall nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
Sie/er verpflichtet(n) sich, für sämtliche medizinischen Kosten aufzukommen, soweit diese nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind. Des Weiteren wurde zur Kenntnis
genommen, dass der durch mich/uns angemeldete Teilnehmer bei groben Verstößen (z. B. Diebstahl, Drogenkonsum, Gefährdung der Reise durch entsprechendes Verhalten) oder
auch bei entsprechender Krankheit gegebenenfalls mit einem Begleiter auf meine/unsere Kosten per Flug/Bus/Zug nach Deutschland zurückgeschickt wird. Bei Fehlverhalten und
groben Verstößen gegen Anordnungen können die Teilnehmer auf eigene Kosten heimgeschickt werden. Nach Eingang meiner Buchung bei Ihnen erhalte ich eine Reisebestätigung/Rechnung. Die Anzahlung leiste ich innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung. Den Restbetrag bezahle ich 4 Wochen vor Reisebeginn.
Nach Eingang meiner Buchung bei Ihnen erhalte ich eine Reisebestätigung/Rechnung.
Die Zahlung leiste ich nach Erhalt der Rechnung.
 per Überweisung
Kontoinhaber:
 mit dem Einzug von folgendem Konto bin ich einverstanden
____________________________
BIC: ______________________________________
Bankinstitut ____________________________________________
IBAN:
______________________________________________
Die Anmeldung wird auf der Grundlage der Reiseausschreibung vorgenommen. Besondere Buchungswünsche werden nur Bestandteil des Reisevertrages, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir speichern über Sie personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Die Reisebedingungen des Reiseveranstalters habe ich zur
Kenntnis genommen. Ich erkenne sie auch im Auftrag aller angemeldeten Teilnehmer durch meine Unterschrift, die auch für die Anmeldung und gegebenenfalls für den Bankeinzug
gilt, als verbindlich an. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern notwendig. Der Veranstalter übernimmt eine allgemeine Aufsichtspflicht, jedoch keine individuelle Aufsichtspflicht. Wir haben als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte das Reiseausschreiben gelesen und erkennen alle Punkte somit an. Insbesondere anerkennen wir die ElternEinverständniserklärung. Ich erkläre mich bereit, dass Fotos und Filmaufnahmen die während des Jugendcamps von meinem Kind gemacht werden, veröffentlicht werden dürfen.
Die Fotos und Filmaufnahmen werden von M-tours Live Betreuern gemacht und dienen hauptsächlich als Erinnerungsbilder für die Eltern und für die Teilnehmer, sowie der Werbung
von M-tours Live und deren Reisepartnern. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an unautorisierte Dritte.
Ort, Datum: __________________________________________________________________________
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten:_________________________________________________
Einverständniserklärung bei Jugendlichen unter 14 Jahren:
Hiermit bestätige ich, dass mein/e Sohn/Tochter während des Aufenthalts in Istrien
die Rechte und Pflichten eines/einer 14 Jährigen genießt.
Ort, Datum: __________________________________________________________________________
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten:_________________________________________________
12
Informationen Versicherungspaket
Reise-Haftpflicht-Versicherung
Die Leistungen des Versicherers bestehen in der Prüfung der Haftungsfrage, dem Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche
und in der Abwehr unberechtigter Forderungen. Die Deckungssummen betragen:
€ 1.022.584,pauschal für Personen- und Sachschäden
€ 6.136,für Vermögensschäden
€ 51.130,für Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen
€ 1.023,für Schäden an gemieteten beweglichen Sachen. (dies gilt nicht für Kraftfahrzeuge aller Art). Hierfür
gilt allerdings eine Selbstbeteiligung von € 51,- je Schadensfall.
Für sog. Brillenschäden gilt ebenfalls eine Eigenbeteiligung von € 51,Reise-Unfall-Versicherung
Versichert sind sämtliche Reiseteilnehmer und Reiseleiter. Das Hauptgewicht liegt auf der Versicherung von Dauerfolgen
(Invalidität). Die Leistung hierzu erfolgt in Form einer Kapitalzahlung, jeweils abhängig vom Grad der dauernden
Arbeitsunfähigkeit. Das Krankenhaustagegeld wird für die Anzahl von Tagen gezahlt, die der Betroffene aufgrund eines
Unfalles im Krankenhaus war. Bergungskosten werden für die Suche nach und die Bergung von Unfallverletzten bezahlt.
Versicherungssummen:
€ 30.678,- (über 18 Jahre) für den Todesfall
€ 2.556,- für Bergungskosten
€ 5.113,- (unter 18 Jahren) für den Todesfall
€ 61.355,- für Invalidität (je nach Grad)
€ 10,Krankenhaustagegeld zzgl. Genesungsgeld
Reise-Kranken-Versicherung
Die Versicherung erstattet in unbegrenzter Höhe, nach Vorlage von ordnungsgemäßen und bezahlten Original-Rechnungen,
alle während des Auslandsaufenthaltes unvermeidbar und akut entstehenden Krankheitskosten für ambulante und stationäre
Behandlungen. Ferner die Kosten für schmerzstillende und konservierende Zahnbehandlung bei akut auftretenden Zahnschmerzen, nicht aber für bereits vorhandene Zahnschäden bzw. für Zahnersatz! Bei Beginn der Reise bestehende Krankheiten und chronische Leiden sind nicht mitversichert (Vorerkrankungen!). Für eine eventuell erforderliche Weiterbehandlung
im Heimatland muss der Erkrankte seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Mitversichert sind medizinisch notwendige Rückführungskosten Erkrankter einschl. einer Begleitperson, sofern die medizinische Versorgung im Reiseland nicht dem
heimatlichen Standard entspricht, sowie Überführungskosten bei Todesfällen.
Reise-Rechtsschutz-Versicherung
Versicherungsschutz besteht für:
 Schadenersatz-Rechtsschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. Reiseteilnehmer erleidet durch Dritten einen Schaden).
 Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen fahrlässiger Verletzung einer Strafvorschrift oder wegen einer Ordnungswidrigkeit.
 Rechtsschutz für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren, die sich aus Unfällen ergeben können, wenn für den Unfalltag
Versicherungsschutz gegeben war.
 Vertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im
Zusammenhang mit der angemeldeten Reise abgeschlossen wurden (gilt nicht für KFZ-Mietverträge).
Die Versicherung leistet nicht für Fälle, bei denen es sich um Eigentum, den Besitz oder das Lenken von Kraftfahrzeugen
handelt. Übernommen werden Honorare für Rechtsanwälte freier Wahl, Kosten für Gerichte, Zeugen und Kosten der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind; ferner Kautionsstellung bei Strafverfahren im Ausland bis zur Versicherungssumme von €
25.565,-.
Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Überführung Verstorbener (diese Kosten sind
in der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt).
Geltungsbereich: Die gesamte Reiseversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten.
Versicherungsbedingungen
Dem Versicherungsschutz liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingung zugrunde, speziell die AHB, AUB, ARB, AVB Reisegepäck, AVB Reisekranken und die AVB Reiserücktritt sowie Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen. Sie werden
auf Anforderung zugesandt.
Würzburger Versicherungs AG
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