Zehntabgabe - Dorffest Rot an der Rot

Zehntabgabe
Am Samstag, 13. August lässt das historische Spiel die Besucher an einer Zehntabgabe teilnehmen. Der
Begriff „Zehnt“ bezeichnet eine in etwa zehnprozentige, traditionelle Steuer in Form von Geld oder
Naturalien. Doch wie sah der zehnte Teil von einem Huhn aus? Somit wurde der Zehnt recht
unterschiedlich ausgelegt und reichte von 1% bis 30% des Ertrages. Man unterschied zwischen dem
Großzehnt und einem Kleinzehnt.
Gezeigt wird das Einfordern des Zehnten des Roter Konvents durch den Pater Kellermeister. So müssen
die Höfe zu Murrwangen eine Großzehntabgabe mit Korn leisten. Der Pater ist mit der Qualität allerdings
nicht zufrieden und gibt Ratschläge, wie die Wiesen und Felder richtig bewirtschaftet werden sollen. Die
Spindelwager Bauern besänftigen den strengen Pater mit rotwangigen Äpfeln und fertigem Most. Die
Mostqualität wird natürlich sofort von ihm geprüft. Das Blutzehnt, in Form einer Geiß, stößt auf
Einwände eines Gläubigers, dem das Kloster noch Geld für geschmiedete Nägel schuldet. Dieser kleine
Aufstand wird sofort durch die Anweisung von Pater Kellermeister im Keim erstickt. Die Klosterknechte
walten ihres Amtes und schicken den Mann fort. Etwas verspätet ist die Abgabe der Fasnachtshenne
eines Bauerns, die auch nur auf mäßige Begeisterung des Paters stößt. Freudig erwartet Pater
Kellermeister den zu liefernden Wein der Untertanen. Natürlich erwartet er einen edlen, wohltuenden
Tropfen und nicht den „räsen“ Hauswein. Die aufständischen Bauern sind derweil der Meinung, dass für
die Halsabschneider der Hauswein schon ausreichen würde. Es kommt sogar soweit, dass der Pater das
Wort an den Amtmann übergibt. Die Bauern beschweren sich lautstark und aufgebracht über
Ungerechtigkeiten, so dass ein Tumult unter den Bauern entsteht. Die Klosterknechte müssen nun wieder
einschreiten und für Ruhe sorgen. Um zum Schluss ein Exempel zu statuieren, muss der Klosterbeck
vortreten. Bei der Kontrolle der Bäckerei wurde festgestellt, dass er viel zu kleine Brote und zu leichte
Bretzgen gemacht hat. Deswegen wird geurteilt, dass der Klosterbeck zum Ersaufen ins Wasser getaucht
werden soll. Doch der Pater erkennt dann rechtzeitig, dass ein toter Untertan nicht mehr dienstbar sein
kann.