JURISTISCHE FAKULTÄT Univ.-Prof. Dr. Stefan Chr. Saar Univ.-Prof. Dr. Götz Schulze Übungen im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Hausarbeit - Wintersemester 2016-17 ___________________________________________________________________ Der bei der Deutschen Bahn (DB) angestellte Lokführer L fuhr mit dem Regionalexpress auf der Strecke zwischen Potsdam Hbf und Berlin Hbf, als auf dem Gleisabschnitt in Höhe Wannsee eine Person (O) auf dem Gleis kauerte. L leitete sofort eine Notbremsung ein, die aber zu spät kam. O wurde gemäß seines vorgefassten Suizidplanes vom Zug erfasst und starb sofort. Bei den eingeleiteten Ermittlungen vor Ort fand sich ein Personalausweis, der auf den Namen des M lautete. Die von Mitarbeitern der DB herbeigerufene Ehefrau F des M konnte O nicht als ihren Ehemann M identifizieren, der seit einigen Monaten als vermisst galt. Erst nach einer medizinischen Obduktion des O stellte sich zwei Wochen später heraus, dass O nicht die im Ausweis bezeichnete Person war. O hatte den Personalausweis des M gefunden und hatte es bis zu seinem Tode versäumt, diesen bei einer Polizeibehörde abzugeben. Der Lokführer L entwickelte im Nachgang zu dem Unfall ein posttraumatisches Belastungssyndrom mit plötzlich auftretenden Schweißausbrüchen und dauerhaften Schlafstörungen. Er war für die Dauer von 14 Monaten arbeitsunfähig. F erlitt eine schwere reaktive Depression und musste mehrere Wochen stationär behandelt werden. Sie macht geltend, die Mitarbeiter hätten sie bei dieser Sachlage nicht zum Unfallort rufen dürfen. Der Anblick einer zerfetzten Leiche, die die ihres Mannes hätte sein können, und die zwei Wochen andauernde Ungewissheit hätten bei ihr die Depression ausgelöst. Der unverheiratete O hinterlässt seinen erwachsenen Sohn S. Aufgabe 1: a) Die DB verlangt von S (als Alleinerbe des O) Schadensersatz für die Krankenbehandlungskosten und den weiterbezahlten Lohn des L für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit. b) L verlangt von S die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Zu Recht? Aufgabe 2: F verlangt von der DB die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Zu Recht? 1 Hinweise: 1. Das Haftpflichtgesetz ist in Schönfelder, Deutsche Gesetze unter der Ordnungsnummer 33 abgedruckt. 2. § 64b EBO lautet: (1) … (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. (…), 2. sich innerhalb der Gleise aufhält, ohne daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen ist, (…) Formalia: Der Umfang der Bearbeitung sollte zwanzig Seiten Text (bei der Verwendung der Schriftart Times New Roman, 12 pt) zzgl. Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis nicht überschreiten, wobei ein 1,5-facher Zeilenabstand sowie 1/3 Korrekturrand (1 cm rechts, 6 cm links) einzuhalten sind. Für die Fußnoten ist mindestens eine Größe von 10 pt zu verwenden. Bei Nichteinhaltung des vorgegebenen Formats bzw. bei Überschreiten des Höchstumfanges können Punktabzüge erfolgen. Die Bearbeitungsfrist endet am Montag, den 12.09.2016. Sie können Ihre Hausarbeit per Post einreichen (maßgeblich ist das Datum des Poststempels, Adresse: Universität Potsdam, Juristische Fakultät, Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten, August-Bebel-Str. 89, 14482 Potsdam) oder im Büro für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (Campus Griebnitzsee, Haus 6, Raum: 0.04-0.08) abgeben. Die korrekte Zitierweise ist dem Merkblatt zur richtigen Zitierweise in rechtswissenschaftlichen Arbeiten zu entnehmen (abrufbar auf der Homepage des Lehrstuhls www.uni-potsdam.de/ls-gschulze). Die Arbeit muss eine eigenständige Leistung darstellen. Teilweise oder vollständig identische Arbeiten stellen einen Täuschungsversuch dar und werden nicht anerkannt (siehe G. Schulze, Plagiate und anderes Fehlverhalten in der Rechtswissenschaft, *studere 2012, H. 1, S. 74 ff.) Viel Erfolg! 2
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