Häufige Fragen zur Förderung von Hocheffizienzpumpen und des hydraulischen Abgleichs im Programm „Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ 1) In welchem Zeitraum kann ich die Pumpenförderung beantragen? Die Förderung durch die Bundesregierung ist am 1. August 2016 gestartet und geplant bis zum 31.12.2020. 2) Wie alt muss meine Pumpe sein, damit ich sie austauschen lassen kann? Gefördert wird der Austausch von Pumpen, die älter als zwei Jahre sind. Zudem muss beim Austausch darauf geachtet werden, dass die neue Pumpe bestimmte Effizienzanforderungen erfüllt. 3) Welche Maßnahmen zur energieeffizienten Sanierung Heizungsanlage werden von der Bundesregierung gefördert? meiner Gefördert werden durch das Programm der Tausch von alten Heizungs- und Zirkulationspumpen gegen moderne und neue Hocheffizienzpumpen und die Durchführung des hydraulischen Abgleiches. Dabei geht es ausdrücklich um die Gesamtleistung, also das Produkt plus Handwerkerleistung. 4) Wie funktioniert das Antragsverfahren und was muss ich als Betreiber der Heizungsanlage bzw. Hausbesitzer tun? Förderberechtigt sind alle privaten Hausbesitzer und Gebäudebetreiber. Bevor der Austausch in die Wege geleitet wird, muss man sich im Online-Portal des Bundesministeriums für Ausfuhrkontrolle registrieren. Erst dann kann man den Fachhandwerker beauftragen. Nach der Auftragsabwicklung und dem Erhalt (und der Begleichung) der Handwerkerrechnung kann diese zusammen mit dem Förderantrag beim BAFA eingereicht werden. Anschließend wird die Förderung in Höhe von 30 Prozent an den Antragssteller ausgezahlt. 5) Kann der von mir mit dem Pumpentausch beauftrage SHK-Fachbetrieb die Pumpenförderung für mich beantragen? Nein. Der SHK-Betrieb steht beim Antragsverfahren gerne mit Rat und Tat zur Seite, der Antrag selbst kann aber nicht im Namen eines SHK-Betriebs für seine Kunden gestellt werden. Es ist auch nicht möglich, dem Fachbetrieb eine Vollmacht auszustellen. 6) Wir bauen gerade ein Haus. Kann ich die Pumpenförderung für das neue Heizsystem beantragen? Nein. Die Pumpenförderung kann nur für Modernisierung bestehender Heizungssysteme beantragt werden, die mindestens zwei Jahre alt sind. 7) Ich bin handwerklich geschickt und traue mir zu, die Pumpe selbst auszutauschen. Bekomme ich die 30 Prozent auch auf die Rechnung allein der Pumpe? Nein. Um einen energieeffizienten Betrieb der Pumpe zu gewährleisten muss diese vom Fachhandwerker installiert und eingestellt werden. Die 30-prozentige Förderung gibt es nur auf die komplette Rechnung (Produkt plus Handwerksleistung) des SHKFachbetriebs. 8) Muss ich sowohl den Pumpentausch als auch den hydraulischen Abgleich durchführen, um die Förderung zu bekommen? Nein. Sie können auch dann die Pumpenförderung beantragen, wenn Sie nur eine der geförderten Maßnahmen (also Pumpentausch oder hydraulischen Abgleich) vornehmen lassen. Jedes Objekt wird allerdings nur einmal gefördert. 9) Gibt es eine Kostenbegrenzung bei der Förderung? Bei Antragsstellung werden privaten Hausbesitzern und gewerblichen/kommunalen Betreibern bis zu 30 Prozent des Handwerkerrechnungsbetrages erstattet. Dazu gehören sowohl die Kosten der eingebauten Pumpe als auch die Handwerkerleistung im Rahmen des vorgenommenen Pumpentausches. Der Förderhöchstbetrag liegt pro Vorgang je nach Größe der Anlage bzw. des Projekts bei 25.000 Euro. Pro Heizungsanlage kann die Förderung nur einmal beantragt werden.
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