Aktuell 11.08.2016 Jetzt Krankenkasse wechseln und profitieren Wie jedes Jahr veröffentlichen im Herbst die Krankenkassen ihre neuen Prämien. Diese müssen vor Inkrafttreten per 01.01.2017 vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden. Nach der Publikation der neuen Prämien bleibt oft nur noch wenig Zeit, um die Krankenkasse zu wechseln. Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, in der Umgangssprache „Grundversicherung“, muss die Kündigung bis spätestens 30.11.2016 beim Versicherer eingetroffen sein. Erfolgt bei den freiwilligen Zusatzversicherungen keine Prämienerhöhung, so muss die Kündigung in der Regel bis zum 30.09.2016 beim Versicherer eingegangen sein. Bei Abschluss der Zusatzversicherungen ist eine Gesundheitsdeklaration auszufüllen und es erfolgt eine Risikoprüfung. Gegebenenfalls muss ein Arztbericht eingefordert werden, was zu einer Verzögerung des Aufnahmeentscheides führen kann. Deshalb ist es wichtig, dass die Zusatzversicherungen erst gekündigt werden, wenn man die vorbehaltslose Aufnahme vom neuen Versicherer erhalten hat. Leider scheut man sich oftmals vor dem Versicherungsdschungel, obwohl in den meisten Fällen ein Optimierungspotenzial besteht. Vertrauen Sie bei dieser Thematik den Beraterinnen und Beratern der Agrisano – diese sind Versicherungsprofis und stellen Sie als Kunden in den Vordergrund. Verlangen Sie rechtzeitig eine Vergleichsofferte oder ein Beratungsgespräch, damit unsere Berater Ihre Versicherungssituation prüfen können. Sie finden in uns einen kompetenten und langfristigen Partner im Versicherungswesen, der sich auch in der Landwirtschaft bestens auskennt. Nutzen Sie diesen Vorteil! Wer keine Beratung oder Vergleichsofferte wünscht, sollte dennoch die Spartipps der Agrisano prüfen: Wer eine höhere Franchise wählt, erhält einen attraktiven Rabatt. Wer aktiv dazu beiträgt, Kosten zu sparen und dem Hausarztmodell AGRI-eco beitritt, wird ebenfalls mit einem erheblichen Prämienrabatt belohnt. Und bei den Taggeldversicherungen verringern sich die Prämien massiv bei der Wahl einer längeren Wartefrist (zum Beispiel 30 Tage). Wer bereits bei einem Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist, kann zudem die Unfalldeckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung schriftlich sistieren. Von einem attraktiven Rabatt profitiert auch, wer die Prämien jährlich oder halbjährlich bezahlt. Patrik Hasler-Olbrych Leiter Marketing & Kommunikation Agrisano Tel. 056 461 71 11 www.agrisano.ch 5201 Brugg | Laurstrasse 10 | Tel. 056 461 71 11 | Fax 056 461 71 07 [email protected] | www.agrisano.ch
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