Jetzt Krankenkasse wechseln und profitieren

Aktuell
11.08.2016
Jetzt Krankenkasse wechseln und profitieren
Wie jedes Jahr veröffentlichen im Herbst die Krankenkassen ihre neuen Prämien. Diese müssen vor
Inkrafttreten per 01.01.2017 vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden. Nach der Publikation
der neuen Prämien bleibt oft nur noch wenig Zeit, um die Krankenkasse zu wechseln. Bei der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung, in der Umgangssprache „Grundversicherung“, muss die
Kündigung bis spätestens 30.11.2016 beim Versicherer eingetroffen sein. Erfolgt bei den freiwilligen
Zusatzversicherungen keine Prämienerhöhung, so muss die Kündigung in der Regel bis zum 30.09.2016
beim Versicherer eingegangen sein. Bei Abschluss der Zusatzversicherungen ist eine
Gesundheitsdeklaration auszufüllen und es erfolgt eine Risikoprüfung. Gegebenenfalls muss ein
Arztbericht eingefordert werden, was zu einer Verzögerung des Aufnahmeentscheides führen kann.
Deshalb ist es wichtig, dass die Zusatzversicherungen erst gekündigt werden, wenn man die
vorbehaltslose Aufnahme vom neuen Versicherer erhalten hat.
Leider scheut man sich oftmals vor dem Versicherungsdschungel, obwohl in den meisten Fällen ein
Optimierungspotenzial besteht. Vertrauen Sie bei dieser Thematik den Beraterinnen und Beratern der
Agrisano – diese sind Versicherungsprofis und stellen Sie als Kunden in den Vordergrund. Verlangen Sie
rechtzeitig eine Vergleichsofferte oder ein Beratungsgespräch, damit unsere Berater Ihre
Versicherungssituation prüfen können. Sie finden in uns einen kompetenten und langfristigen Partner im
Versicherungswesen, der sich auch in der Landwirtschaft bestens auskennt. Nutzen Sie diesen Vorteil!
Wer keine Beratung oder Vergleichsofferte wünscht, sollte dennoch die Spartipps der Agrisano prüfen:
Wer eine höhere Franchise wählt, erhält einen attraktiven Rabatt. Wer aktiv dazu beiträgt, Kosten zu
sparen und dem Hausarztmodell AGRI-eco beitritt, wird ebenfalls mit einem erheblichen Prämienrabatt
belohnt. Und bei den Taggeldversicherungen verringern sich die Prämien massiv bei der Wahl einer
längeren Wartefrist (zum Beispiel 30 Tage). Wer bereits bei einem Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist,
kann zudem die Unfalldeckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung schriftlich sistieren. Von
einem attraktiven Rabatt profitiert auch, wer die Prämien jährlich oder halbjährlich bezahlt.
Patrik Hasler-Olbrych
Leiter Marketing & Kommunikation
Agrisano
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