Merkblatt: Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen Rechtliche Grundlagen für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bilden das 2012 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und Änderungen in 60 Berufsgesetzen/Verordnungen) sowie das 2014 erlassene "Thüringer Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - ThürBQFG -). Antragsberechtigt sind alle Personen, die über einen ausländischen Berufsabschluss im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes bzw. des Landes verfügen und beabsichtigen, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus. Wann MUSS ein berufliches Anerkennungsverfahren durchlaufen werden? bei reglementierten Berufen - berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechtsoder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist - wie z. B. Ärzten, Krankenpfleger, Lehrern Liste aller reglementierten Berufen ist zu finden unter http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/regprof/index.cfm?action=homepage bei Selbständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk (41 Handwerks-Meisterberufe) bei der Zulassung zu Fortbildung und Umschulung bei der Titelführung (z. B. Ingenieur/-in) in bestimmten Mangelberufen – Anerkennung als Kriterium für die Zuwanderung aus Drittstaaten (Beschäftigungsverordnung) Wann KANN ein berufliches Anerkennungsverfahren erfolgen? bei nicht-reglementierten Berufen (z. B. Ausbildungsberufe im dualen System Liste aller Ausbildungsberufe unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/media/liste_ausbildungsberufe.pdf bei der Verbesserung der Bewerbungs- und Arbeitsplatzchancen tarifliche Eingruppierung Wertschätzung Selbstbestätigung Wie läuft ein Anerkennungsverfahren ab? Antrag aus dem In- oder Ausland und Eingang bei der zuständigen Stelle Prüfung der Antragsberechtigung (im Ausland erworbener Bildungsnachweis, Erwerbsabsicht bei Auslandsanträgen) + Eingangsbestätigung (Prüfung Vollständigkeit Unterlagen, ggf. Nachforderung von Unterlagen, Hinweis auf Beginn 3-Monatsfrist) Festlegung des Referenzberufs Gleichwertigkeitsprüfung: Wesentliche Unterschiede? Gravierende Ungleichheiten der erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse? Erhebliche Abweichungen von Dauer und Inhalt der Ausbildung? Verfahrensdauer: max. 4 Monate nach Einreichung aller Unterlagen, Verlängerung in Einzelfällen möglich Wie kann das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung aussehen? Bestehen wesentliche Unterschiede? Wesentliche Unterschiede Keine wesentlichen Unterschiede = volle Gleichwertigkeit Ausgleich durch Berufserfahrung? Nein, wesentliche Unterschiede sind weiter vorhanden Nichtreglementierte Berufe: Keine Gleichwertigkeit, aber Bescheid mit positiver Darstellung vorhandener Qualifikationen und wesentlicher Unterschiede Ja, ein Ausgleich ist möglich Nichtreglementierte Berufe: entspricht bestandener Aus- und Fortbildungsprüfung nach BBiG, bestandener Gesellenprüfung nach HWO Reglementierte Berufe: Anpassungslehrgang Ausgleichsmaßnahme Eignungsprüfung Reglementierte Berufe: wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt Berufszulassung Kenntnisprüfung Welche Unterlagen sind im Verfahren einzureichen? (Fachrecht kann Abweichungen enthalten): tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten Identitätsnachweis im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde Unterlagen sind in der Regel in beglaubigter Form vorzulegen und in deutscher Sprache Welche Kosten sind im Verfahren zu berücksichtigen? Verfahrensgebühren; Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien; Kosten für Führungszeugnisse; Kosten für Prüfungen; Kosten für Nachqualifizierung / Lebensunterhaltssicherung Zeugnisbewertung ausländischer Hochschulqualifikationen direkte Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt ohne Anerkennungsverfahren möglich (außer bei Einreise aus einem Drittstaat), Arbeitgeber entscheidet selbstständig über Einstellung Zeugnisbewertung ist möglich durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB): vergleichende Einstufung, die den deutschen Bildungsabschluss nennt, mit dem der ausländische Abschluss vergleichbar ist, Kosten: 200 Euro Weitere Informationen dazu unter https://www.kmk.org/ Weitere wichtige Internetadressen zum Thema berufliche Anerkennung sind: − − − − Zentrale Internetseite des BMBF zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen https://www.anerkennung-in-deutschland.de/ Informationen zu ausländischen Schul- und Hochschulabschlüssen http://anabin.kmk.org/ Informationen zu ausländischen Aus- und Fortbildungsabschlüssen https://www.bq-portal.de/ Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland: +49 30 1815-1111 Wer unterstützt und berät zu Fragen der beruflichen Anerkennung in Thüringen? IQ Informations- und Beratungsstellen Anerkennung Thüringen (IBAT's) IBAT Ost: Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V., Außenstelle Jena Steinweg 24, 07743 Jena Tel.: 03641 63 75 92, E-Mail: [email protected], [email protected] Ansprechpartner: Dr. Heike Schneider und Ruben Gonzalez Landkreise: Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis und Jena Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V., Außenstelle Jena in Gera Gewerbepark Keplerstraße 10/12, 07549 Gera Tel. 0365 7349412; E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Sven Albrecht Landkreise: Altenburger Land, Greiz und Gera IBAT Nord: Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V., Außenstelle Mühlhausen Bahnhofstraße 1, 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 403072, E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] Ansprechpartner: Dr. Monika Werner, Nikolas Waßmann, Silke Hartung Landkreise: Eichsfeld, Eisenach, Gotha, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, UnstrutHainich-Kreis und Wartburgkreis IBAT Mitte: Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS GmbH) Wallstraße 18, 99084 Erfurt Tel.: 0361 51150014 oder 0361 51150023; E-Mail: [email protected] Landkreise: Erfurt, Ilm-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Sömmerda, Weimar und Weimarer Land IBAT Süd: SBH Südost GmbH, Standort Meiningen Nonnenplan 7, 98617 Meiningen Tel.: 03693 89 266 70, E-Mail: [email protected] Landkreise: Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und Suhl Empfehlungen und Anregungen bitte an: Servicestelle VIELFALT_unternehmen IWT - Institut der Wirtschaft der Thüringens GmbH, Lossiusstraße 1, 99094 Erfurt, T.: 0361 65319355, E-Mail: info(at)iw-thueringen.de Stand Juli 2016
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