Annerkennung - IQ Netzwerk Thüringen

Merkblatt:
Anerkennung von im Ausland erworbenen
Berufsabschlüssen
Rechtliche Grundlagen für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bilden das 2012 in
Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und Änderungen in 60 Berufsgesetzen/Verordnungen) sowie das 2014 erlassene "Thüringer Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im
Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - ThürBQFG -).
Antragsberechtigt sind alle Personen, die über einen ausländischen Berufsabschluss im Anwendungsbereich
des Anerkennungsgesetzes des Bundes bzw. des Landes verfügen und beabsichtigen, eine Erwerbstätigkeit in
Deutschland auszuüben unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.
Wann MUSS ein berufliches Anerkennungsverfahren durchlaufen werden?





bei reglementierten Berufen - berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechtsoder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist - wie z. B.
Ärzten, Krankenpfleger, Lehrern  Liste aller reglementierten Berufen ist zu finden unter
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/regprof/index.cfm?action=homepage
bei Selbständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk (41 Handwerks-Meisterberufe)
bei der Zulassung zu Fortbildung und Umschulung
bei der Titelführung (z. B. Ingenieur/-in)
in bestimmten Mangelberufen – Anerkennung als Kriterium für die Zuwanderung aus Drittstaaten (Beschäftigungsverordnung)
Wann KANN ein berufliches Anerkennungsverfahren erfolgen?





bei nicht-reglementierten Berufen (z. B. Ausbildungsberufe im dualen System
 Liste aller Ausbildungsberufe unter
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/media/liste_ausbildungsberufe.pdf
bei der Verbesserung der Bewerbungs- und Arbeitsplatzchancen
tarifliche Eingruppierung
Wertschätzung
Selbstbestätigung
Wie läuft ein Anerkennungsverfahren ab?





Antrag aus dem In- oder Ausland und Eingang bei der zuständigen Stelle
Prüfung der Antragsberechtigung (im Ausland erworbener Bildungsnachweis, Erwerbsabsicht bei Auslandsanträgen) + Eingangsbestätigung (Prüfung Vollständigkeit Unterlagen, ggf. Nachforderung von
Unterlagen, Hinweis auf Beginn 3-Monatsfrist)
Festlegung des Referenzberufs
Gleichwertigkeitsprüfung: Wesentliche Unterschiede? Gravierende Ungleichheiten der erforderlichen
Fähigkeiten und Kenntnisse? Erhebliche Abweichungen von Dauer und Inhalt der Ausbildung?
Verfahrensdauer: max. 4 Monate nach Einreichung aller Unterlagen, Verlängerung in Einzelfällen möglich
Wie kann das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung aussehen?
Bestehen wesentliche Unterschiede?
Wesentliche Unterschiede
Keine wesentlichen
Unterschiede
= volle Gleichwertigkeit
Ausgleich
durch Berufserfahrung?
Nein, wesentliche
Unterschiede sind
weiter vorhanden
Nichtreglementierte Berufe:
Keine Gleichwertigkeit, aber Bescheid
mit positiver Darstellung vorhandener Qualifikationen
und wesentlicher
Unterschiede
Ja, ein Ausgleich
ist möglich
Nichtreglementierte Berufe:
entspricht bestandener Aus- und
Fortbildungsprüfung
nach BBiG, bestandener Gesellenprüfung nach HWO
Reglementierte
Berufe:
Anpassungslehrgang
Ausgleichsmaßnahme
Eignungsprüfung
Reglementierte
Berufe:
wenn alle weiteren
Voraussetzungen
erfüllt sind, erfolgt
Berufszulassung
Kenntnisprüfung
Welche Unterlagen sind im Verfahren einzureichen? (Fachrecht kann Abweichungen enthalten):






tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten
Identitätsnachweis
im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur
Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde
Unterlagen sind in der Regel in beglaubigter Form vorzulegen und in deutscher Sprache
Welche Kosten sind im Verfahren zu berücksichtigen?

Verfahrensgebühren; Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien; Kosten für Führungszeugnisse; Kosten für Prüfungen; Kosten für Nachqualifizierung / Lebensunterhaltssicherung
Zeugnisbewertung ausländischer Hochschulqualifikationen
 direkte Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt ohne Anerkennungsverfahren möglich (außer bei Einreise aus
einem Drittstaat), Arbeitgeber entscheidet selbstständig über Einstellung
 Zeugnisbewertung ist möglich durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB): vergleichende
Einstufung, die den deutschen Bildungsabschluss nennt, mit dem der ausländische Abschluss vergleichbar
ist, Kosten: 200 Euro Weitere Informationen dazu unter https://www.kmk.org/
Weitere wichtige Internetadressen zum Thema berufliche Anerkennung sind:
−
−
−
−
Zentrale Internetseite des BMBF zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/
Informationen zu ausländischen Schul- und Hochschulabschlüssen
http://anabin.kmk.org/
Informationen zu ausländischen Aus- und Fortbildungsabschlüssen
https://www.bq-portal.de/
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland: +49 30 1815-1111
Wer unterstützt und berät zu Fragen der beruflichen Anerkennung in Thüringen?

IQ Informations- und Beratungsstellen Anerkennung Thüringen (IBAT's)
 IBAT Ost:
Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V., Außenstelle Jena
Steinweg 24, 07743 Jena
Tel.: 03641 63 75 92, E-Mail: [email protected], [email protected]
Ansprechpartner: Dr. Heike Schneider und Ruben Gonzalez
Landkreise: Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis und Jena
Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V., Außenstelle Jena in Gera
Gewerbepark Keplerstraße 10/12, 07549 Gera
Tel. 0365 7349412; E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner: Sven Albrecht
Landkreise: Altenburger Land, Greiz und Gera
 IBAT Nord:
Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V., Außenstelle Mühlhausen
Bahnhofstraße 1, 99974 Mühlhausen
Tel.: 03601 403072, E-Mail: [email protected], [email protected],
[email protected]
Ansprechpartner: Dr. Monika Werner, Nikolas Waßmann, Silke Hartung
Landkreise: Eichsfeld, Eisenach, Gotha, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, UnstrutHainich-Kreis und Wartburgkreis
 IBAT Mitte: Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS GmbH)
Wallstraße 18, 99084 Erfurt
Tel.: 0361 51150014 oder 0361 51150023; E-Mail: [email protected]
Landkreise: Erfurt, Ilm-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Sömmerda, Weimar und Weimarer
Land
 IBAT Süd:
SBH Südost GmbH, Standort Meiningen
Nonnenplan 7, 98617 Meiningen
Tel.: 03693 89 266 70, E-Mail: [email protected]
Landkreise: Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und Suhl
Empfehlungen und Anregungen bitte an: Servicestelle VIELFALT_unternehmen
IWT - Institut der Wirtschaft der Thüringens GmbH, Lossiusstraße 1, 99094 Erfurt, T.: 0361 65319355, E-Mail: info(at)iw-thueringen.de
Stand Juli 2016