Stand 02|2016 WAS ? WO ? WANN ? VOR DER GEBURT ALG II • Mehrbedarf für Schwangere • Erstausstattung fürs Baby Stiftung Hilfe für die Familie • Erstausstattung fürs Baby • Hilfe in Notlagen Mutterschutzlohn Mutterschaftsgeld Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere kostenlose medizinische Hilfe Vaterschaftsanerkennung / gemeinsames Sorgerecht Jobcenter: www.berlin.de/jobcenter Antrag: www.arbeitsagentur.de > Formulare> Arbeitslosengeld II über eine Beratungsstelle (Studentenwerk, Gesundheitsämter, Caritas uvm.): www.stiftungshilfe.de > Beratungsstelle Arbeitgeber Krankenkasse (gesetzlich versichert) Bundesversicherungsamt( privat oder familienversichert): Online-Antrag: www.mutterschaftsgeld.de Gesetzliche oder Private Krankenversicherung ohne Krankenversicherung: Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung: service.berlin.de/gesundheitsaemter ohne gültigen Aufenthalt: Malteser www.maltesermigranten-medizin.de > Navigation > Berlin Jugendamt des Wohnbezirkes www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/jugendaemter • Mehrbedarf und Schwangerenbekleidung: ab der 13. Woche • Erstausstattung: Auszahlung ab 6. Monat • ca. 4-6 Monate vor der Geburt • bei Notlagen in der Familie bei Beschäftigungsverbot ca. 7 Wochen vor der Geburt in der Schwangerschaft vor oder nach der Geburt möglich NACH DER GEBURT Jobcenter: www.berlin.de/jobcenter Antrag: www.arbeitsagentur.de > Formulare> Arbeitslosengeld II • bei Bedarf (wird nicht rückwirkend gezahlt) • laufende Leistungen: ab Beurlaubung Elterngeldstelle des Jugendamtes im Wohnbezirk www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/jugendaemter Familienkasse der Bundesagentur: www.familienkasseinfo.de/berlin.php wie Kindergeld Arbeitgeber Jugendamt des Wohnbezirkes www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/jugendaemter Betreuungsplatz: Kita, Tagespflege, Tagesmutter, etc. Kinderbetreuungsgutschein: Jugendamt des Wohnbezirkes www.berlin.de/sen/familie/kindertagesbetreuung/ BEI BEDARF / ANSPRUCH nach der Geburt (wird max. 3 Monate rückwirkend gezahlt) nach der Geburt (bis zu 6 Monaten danach) nach der Geburt spätestens 7 Wochen vor Beginn bei fehlenden/nicht ausreichenden Unterhaltszahlungen Teilw. schon i. d. Schwangerschaft ca. 9 Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn Urlaubssemester Studierendenverwaltung / Immatrikulationsbüro der Hochschule BAföG (mit Kinderbetreuungszuschlag) Wohngeld / Wohnberechtigungsschein (WBS) Vergünstigungen BAföG-Amt, Behrenstr. 40/41: www.studentenwerk-berlin.de/bafoeg/index.html Bezirksamt / Wohnungsamt Antrag: www.stadtentwicklung.berlin.de > Service > Formular-Center > Bereich Wohnen Rundfunkbeitragsbefreiung: ARD ZDF Deutschlandradio www.rundfunkbeitrag.de Zuschuss zum Semesterticket: Hochschule, AStA Kostenlose Verhütungsmittel: Zentren für sex. Gesundheit und Familienplanung Stiftungen und Stipendien: Recherche z.B. im Verzeichnis deutscher Stiftungen Studienkredite: Bildungskredit www.bildungskredit.de, Studentische Darlehenskasse e.V. www.dakaberlin.de KfW-Studienkredit www.kfw-foerderbank.de Darlehen des Studentenwerks www.studentenwerkberlin.de/bub/sozialberatung/finanzierung/index.html Amtsgericht oder Rechtsanwalt mit der Rückmeldung, bis 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn, sowie bei Auftreten des Grundes jederzeit (innerhalb der Regelstudienzeit) bei Bedarf ALG II • Sozialgeld fürs Kind • Mehrbedarf für Alleinerziehende • Laufende Leistungen im Urlaubssemester Elterngeld / Elterngeld Plus Kindergeld Kinderzuschlag Elternzeit Unterhaltsvorschuss Kinderbetreuung Studienfinanzierung Prozesskosten/Beratungshilfe mit ALG II oder BAföG-Bescheid Antragstermine bei HS erfragen jederzeit abhängig von der Stiftung Nach 1. Jahr BA, bis 12. Semester Im Studienabschluss ab dem 1. Semester nach persönlicher Beratung bei Bedarf
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